Nr. 25 - ausgegeben am 15.09.2015

2015
Ausgegeben in Meppen am 15.09.2015
Inhalt
Bekanntmachungen des
Landkreises Emsland
385
Sitzung des Ausschusses für Kultur
und Tourismus
279
386
Richtlinie für die Gewährung von
Zuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung und
Unterstützung des Ehrenamtes
279
387
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Boven H. u. M GbR,
Sustrum
280
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Bernhard Burke GbR,
Lähden
280
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Stefan Ficker,
Groß Berßen
281
390
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Gerling GbR,
Langen
281
391
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Werner Helming,
Rhede
281
392
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Anita Meiners,
Esterwegen
282
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); J. & M. Schütte GbR,
Surwold
282
388
389
393
Inhalt
Seite
A.
Nr. 25
Seite
394
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Annica Stahljans,
Meppen
282
395
Veröffentlichung des Ergebnisses
der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie
2010-75/EU); Wilhelm Waterloh,
Fresenburg
283
B.
Bekanntmachungen der
Städte, Gemeinden und
Samtgemeinden
396
Bekanntmachung der Gemeinde
Bockhorst; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich
Rehbockstraße“ mit örtlichen
Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
283
397
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Lathen für das
Haushaltsjahr 2015
284
398
Öffentliche Bekanntmachung über
das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde Lathen
284
399
Öffentliche Bekanntmachung der
Gemeinde Lathen über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 17
„Markt“, 7. Änderung, mit örtlichen
Bauvorschriften gem. § 84 NBauO
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
285
400
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Samtgemeinde Lathen für
das Haushaltsjahr 2015
285
401
Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 20, Ortsteil Baccum,
mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: „Mischgebiet an der Straße
Barenkamp“
286
279
Inhalt
402
403
Seite
Bekanntmachung von Bauleitplänen
der Stadt Lingen (Ems); Flächennutzungsplan; Änderung Nr. 21, Bereich:
„Gemischte Baufläche Barenkamp“;
hier: Genehmigung der Änderung
287
1. Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Gemeinde
Stavern für das Haushaltsjahr 2015
288
C.
Sonstige Bekanntmachungen
404
Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lengerich; Bekanntmachung betr. Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich
A.
Bekanntmachungen des Landkreises Emsland
385
Sitzung des Ausschusses für Kultur und
Tourismus
Am Donnerstag, dem 24.09.2015, findet 15:00 Uhr eine Sitzung des
Ausschusses für Kultur und Tourismus im Ludwig-Windthorst-Haus
Lingen, Seminarraum I, Gerhard-Kues-Str. 16, 49808 Lingen (Ems),
statt.
Vor Sitzungsbeginn ist um 14.30 Uhr eine Führung durch den Leiter
des Ludwig-Windthorst-Hauses, Herrn Dr. Michael Reitemeyer,
vorgesehen.
288
Tagesordnung
I.
Öffentliche Sitzung
1.
2.
Eröffnung der Sitzung
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit
Feststellung der Tagesordnung
Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus vom 02.06.2015
Aktuelle Schwerpunkte der Erwachsenenbildung im LWH;
Vortrag
Zuschuss an das Kolping-Bildungshaus Salzbergen für die
Errichtung eines Tagungsgebäudes und Erweiterung des
Speisesaals
Internationaler Naturpark Bourtanger Moor-Bargerveen;
Vorstellung des Naturparkplanes
Stiftung Gedenkstätte Esterwegen;
Bericht der Geschäftsführung
Bericht über wichtige Angelegenheiten
Anfragen und Anregungen
Schließung der Sitzung
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Meppen, 09.09.2015
LANDKREIS EMSLAND
Winter
Landrat
--------------------------------------------------
386
Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes
§1
(1) Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen soll freiwilliges Engagement anerkannt und zugleich Unterstützung im Ehrenamt gegeben werden. Darüber hinaus sollen die ehrenamtlich tätigen Emsländerinnen und Emsländer ermutigt werden,
neue Aufgaben zu übernehmen.
(2) Die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme
der Förderung ergeben sich aus der Wahrnehmung oder Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit im Landkreis Emsland.
§2
(1) Gefördert werden Qualifizierungen, die im inhaltlichen Bezug
zum freiwilligen Engagement stehen oder die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten zum Ziel haben, die für die
Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben nützlich sind.
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
280
(2) Die Förderung beträgt pro Person und Maßnahme 50 % der
jeweiligen Kosten, jedoch maximal 60,00 €.
(3) Die Förderung wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
(4) Fortbildungsveranstaltungen, die anderweitig gefördert werden,
können von der Förderung ausgenommen werden.
§3
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Nein
Wenn ja, welche:
(1) Die Förderung kann von Bildungsträgern für Qualifizierungsangebote im Sinne von § 2 (1) beantragt werden. Der Antrag ist
vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme unter Beifügung des
Curriculums der Veranstaltung und unter Offenlegung der vorgesehenen Finanzierung beim Landkreis Emsland zu stellen.
Mängel
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
(2) Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Durchführung der
Fortbildungsmaßnahme nach Maßgabe der Teilnehmerliste für
die Personen, die die Voraussetzungen nach § 1 (2) erfüllen.
(3) Im Einzelfall kann die Förderung für eine Qualifizierungsmaßnahme auch individuell beantragt werden. Der Antrag kann bis
zu drei Monaten nach Ende der Qualifizierung zusammen mit
einer Teilnahmebescheinigung und der Rechnung eingereicht
werden.
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 31.05.2018
--------------------------------------------------
388
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Bernhard Burke GbR,
Lähden
§4
Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2016 in Kraft.
Meppen, 21.07.2015
LANDKREIS EMSLAND
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Winter
Landrat
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 18.06.2015
-------------------------------------------------Betreiber
387
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Boven H. u. M GbR,
Sustrum
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Bernhard Burke GbR
Moorhäuser 5
49774 Lähden
An der Südradde
49774 Lähden
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Fazit:
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 01.06.2015
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Thorsten Boven (Stall 1)
Heinz Boven (Stall 2)
Rütenbrocker Str. 11
49762 Sustrum
Rütenbrocker Str.
49762 Sustrum
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 17.06.2018
--------------------------------------------------
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
281
389
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Stefan Ficker, Groß
Berßen
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 13.07.2015
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Stefan Ficker
Friesenweg 1
49777 Groß Berßen
Moorstr. 9
49777 Groß Berßen
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 10.06.2018
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
--------------------------------------------------
391
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Werner Helming,
Rhede
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 17.06.2015
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 12.07.2018
Betreiber
Geflügelmast Helming
Helming Janssen KG
Werner Helming
Janssen-Helming &
Helming GbR
--------------------------------------------------
390
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Gerling GbR, Langen
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 11.06.2015
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Gerling GbR
Eichenweg 2
49838 Langen
Eichenweg
49838 Langen
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Lerchenstraße 3
26899 Rhede
Lerchenstraße 3
26899 Rhede
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 16.06.2018
--------------------------------------------------
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
282
392
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Anita Meiners, Esterwegen
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 23.07.2015
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Anita Meiners
Ohneweg 5
26897 Esterwegen
Kuhdamm 17
26897 Esterwegen
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 28.05.2018
Fazit:
--------------------------------------------------
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
394
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Annica Stahljans,
Meppen
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
./.
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 26.08.2015
Nachprüfungstermin, Datum:
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 22.07.2018
--------------------------------------------------
393
Nein
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); J. & M. Schütte GbR,
Surwold
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 29.05.2015
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
J & M Schütte GbR
Im Eichengrund 20
26903 Surwold
Im Eichengrund 20
26903 Surwold
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Stall 1 + 2: Marlene Stahljans
Annica Stahljans
Stall 3:
Stall 4 + 5: Stahljans Agrar GbR
Am Glockenturm 7
49716 Meppen
Griendtsveenweg
49767 Twist
7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000
oder mehr Mastgeflügelplätze
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 25.08.2018
--------------------------------------------------
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
283
395
Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen
nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Wilhelm Waterloh,
Fresenburg
Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 16.07.2015
Betreiber
Betriebsstandort (Adresse)
Nr. und Bezeichnung gemäß
der 4. BImSchV
Wilhelm Waterloh
Zur Schleuse 20
49762 Fresenburg
Zur Schleuse 20
49762 Fresenburg
7.1.7.1 Mastschweinen (> 30 kg
Lebendgew.) mit 2 000 oder
mehr Mastschweineplätze
Fazit:
Wurden schwerwiegende Mängel
(schwerwiegender Verstoß gegen
Genehmigungsauflagen) festgestellt,
die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung
innerhalb von sechs Monaten erfordern?
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ einschließlich Begründung kann gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der Dienststunden im Gemeindebüro, Kirchstraße 20 in Bockhorst und im Rathaus der
Samtgemeinde Nordhümmling – Bauverwaltung –, Poststraße 13,
Zimmer 109 in Esterwegen, jedermann einsehen und über seinen
Inhalt Auskunft erhalten.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die nach den §§ 39
bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von
Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen.
Nein
Wenn ja, welche:
Mängel
Des Weiteren soll die restliche Fläche als Schaffung von Retentionsraum herangezogen werden, um auf den nördlich angrenzenden
Flächen eine Bebauung realisieren zu können.
Die im Teilgebiet B festgesetzte Spielplatzfläche soll, aufgrund des
ungünstigen Grundstückszuschnitts, in das Teilgebiet A verlagert
werden und als nicht überbaubarer Bereich dem allgemeinen
Wohngebiet zugeordnet werden.
Das Teilgebiet A umfasst mit dem Flurstück Nr. 105/8 der Flur 4,
Gemarkung Bockhorst, eine Teilfläche am südwestlichen Rand des
ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 11. Die Fläche grenzt im
Nordosten an die Straße „Zur Beeke“ an.
Das Teilgebiet B umfasst den südlichen Teil des Flurstückes
Nr. 14/7 der Flur 4, Gemarkung Bockhorst am Südöstlichen Rand
des ursprünglichen Bebauungsplanes. Die Fläche grenzt im Westen
an den Weidenweg.
Beseitigung bis
./.
Nachprüfungstermin, Datum:
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen,
dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB
sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB
beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des
Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214
Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres
seit Bekanntmachung dieser Bebauungsplanänderung schriftlich
gegenüber der Gemeinde Bockhorst unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis
zum 15.07.2018
--------------------------------------------------
B.
Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden
396
Bekanntmachung der Gemeinde Bockhorst;
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11
„Südlich Rehbockstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren
gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Bockhorst 01.09.2015
GEMEINDE BOCKHORST
Der Bürgermeister
Der Rat der Gemeinde Bockhorst hat in seiner Sitzung am 30. Juli
2015 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des
Landkreises Emsland wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ nebst der Begründung rechtskräftig.
Gleichzeitig treten die entgegenstehenden Festsetzungen des
ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 11, rechtskräftig seit dem
31.08.1984, für den Geltungsbereich außer Kraft.
Bei der 2.Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um die
Änderung von zwei Teilflächen („A“ und „B“). Mit der Änderung
des Teilgebietes A soll eine Spielplatzfläche in einer Größe von
ca. 500 qm realisiert werden.
--------------------------------------------------
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
284
397
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Gemeinde Lathen für
das Haushaltsjahr 2015
§6
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen
i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von
5.000,00 €.
1. Haushaltssatzung
Lathen, 21.07.2015
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lathen in der
Sitzung am 21.07.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
GEMEINDE LATHEN
Karl-Heinz Weber
Gemeindedirektor
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
öffentlich bekannt gemacht.
1.1
1.2
der ordentlichen Erträge auf
der ordentlichen Aufwendungen auf
1.3
1.4
der außerordentlichen Erträge auf
der außerordentlichen Aufwendungen
auf
2.
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
6.386.000,00 €
6.386.000,00 €
Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
36.000,00 €
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2
Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
16.600,00 €
22.09.2015 bis 30.09.2015 (einschließlich)
5.966.800,00 €
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3
in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme
öffentlich aus.
5.741.100,00 €
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
347.300,00 €
Lathen, 02.09.2015
GEMEINDE LATHEN
Der Gemeindedirektor
716.800,00 €
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
0,00 €
86.700,00 €
festgesetzt.
--------------------------------------------------
398
Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 13
„Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“,
1. Änderung, der Gemeinde Lathen
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
6.314.100,00 €
6.544.600,00 €
§2
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden nicht veranschlagt.
Der Rat der Gemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 21.07.2015
aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der
§§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, einschließlich den textlichen
Festsetzungen und nachrichtlichen Hinweisen sowie die Begründung mit Umweltbericht nebst Anhang als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Planausschnitt schwarz
umrandet dargestellt:
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 994.400,00 € festgesetzt.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1
1.2
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
330 v. H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
330 v. H.
2. Gewerbesteuer
330 v. H.
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
285
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde
Lathen einschließlich den enthaltenen textlichen Festsetzungen und
nachrichtlichen Hinweisen sowie die Begründung mit Umweltbericht
nebst Anhang gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der
B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde Lathen sowie die Begründung
mit Umweltbericht nebst Anhang und die zusammenfassende
Erklärung können ab sofort während der Dienststunden im Rathaus
der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Große Straße 3,
49762 Lathen, eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft
verlangt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42
BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung
wird hingewiesen.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass
eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde
Lathen, Große Straße 3, 49762 Lathen, unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Lathen, 08.09.2015
GEMEINDE LATHEN
Die Bürgermeisterin
--------------------------------------------------
399
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde
Lathen über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, mit
örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13a BauGB)
Der Rat der Gemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 21.07.2015
aufgrund der §§ 1 Abs. 3 sowie § 13a und § 10 Baugesetzbuch
(BauGB) und des § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und
der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, einschließlich den textlichen Festsetzungen und örtlichen
Bauvorschriften sowie die Begründung als Satzung beschlossen.
Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Planausschnitt schwarz
umrandet dargestellt:
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 17 „Markt“,
7. Änderung, der Gemeinde Lathen einschließlich den enthaltenen
textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die
Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Der Bebauungsplan Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, der Gemeinde
Lathen sowie die Begründung können ab sofort während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27,
Große Straße 3, 49762 Lathen, eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42
BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung
wird hingewiesen.
Gem. § 215 Abs. 1 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass
eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der
Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des
Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB
beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung
dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde
Lathen, Große Straße 3, 49762 Lathen, unter Darlegung des die
Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden
sind.
Lathen, 08.09.2015
GEMEINDE LATHEN
Die Bürgermeisterin
--------------------------------------------------
400
Haushaltssatzung und Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen
für das Haushaltsjahr 2015
1. Haushaltssatzung
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen
in der Sitzung am 22.07.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen.
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
286
§1
§6
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1
1.2
der ordentlichen Erträge auf
der ordentlichen Aufwendungen auf
1.3
1.4
der außerordentlichen Erträge auf
der außerordentlichen Aufwendungen
auf
Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen
i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von
10.000,00 €.
Lathen, 22.07.2015
6.774.800,00 €
7.042.500,00 €
0,00 €
SAMTGEMEINDE LATHEN
Karl-Heinz Weber
Samtgemeindebürgermeister
0,00 €
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekannt gemacht.
6.329.500,00 €
6.494.200,00 €
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
Die nach § 120 Abs. 2 und § 119 Abs. 4 des NKomVG sowie gem.
§ 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i. V. m
§ 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den
Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am
12.08.2015 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden.
274.200,00 €
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
853.900,00 €
Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2
Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom
579.700,00 €
22.09.2015 bis 30.09.2015 (einschließlich)
281.200,00 €
im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3
in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme
öffentlich aus.
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
Lathen, 03.09.2015
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
7.183.400,00 €
SAMTGEMEINDE LATHEN
Der Samtgemeindebürgermeister
7.629.300,00 €
--------------------------------------------------
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf 579.700,00 € festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf
50.000,00 € festgelegt.
401
Bekanntmachung von Bebauungsplänen der
Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 20,
Ortsteil Baccum, mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: „Mischgebiet an der Straße
Barenkamp“
Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am
29.07.2014 als Satzung beschlossen.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 1.054.000,00 € festgesetzt.
§5
Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird wie folgt festgesetzt:
1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A,
der Grundsteuer B, der Gemeindeanteile
an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer
15,50 %
2. Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer
19,50 %
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt.
Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS),
vervielfältigt mit Erlaubnis des
Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen – Katasteramt
Lingen
Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 201.100,00 €.
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
287
Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst
eine Fläche beidseitig der Straße Barenkamp nördlich der Langener
Straße / K 318 im Ortsteil Baccum. Der Geltungsbereich der Änderung ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet
dargestellt.
Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS),
vervielfältigt mit Erlaubnis des
Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen – Katasteramt
Lingen
Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich
seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im
Rathaus – Fachdienst Stadtplanung –, Elisabethstraße 14 – 16,
Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen
werden.
Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214
Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Lingen (Ems), 07.09.2015
STADT LINGEN (EMS)
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Schreinemacher
Stadtbaurat
--------------------------------------------------
402
Bekanntmachung von Bauleitplänen der
Stadt Lingen (Ems); Flächennutzungsplan;
Änderung Nr. 21, Bereich: „Gemischte Baufläche Barenkamp“; hier: Genehmigung der
Änderung
Das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat mit
Verfügung vom 26.08.2015 (AZ: ARLWE21-21101-54032-21) die
vom Rat der Stadt Lingen (Ems) am 25.06.2015 beschlossene o. g.
Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch
(BauGB) genehmigt.
Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und
zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus – Fachdienst
Stadtplanung –, Elisabethstraße 14 – 16, Zimmer 518, während der
Servicezeiten von jedermann eingesehen werden.
Mit dieser Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB ist die o. g.
Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214
Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb
eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der
Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt,
der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4
BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Lingen (Ems), 07.09.2015
STADT LINGEN (EMS)
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Schreinemacher
Stadtbaurat
--------------------------------------------------
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
288
403
1. Grundsteuer
1. Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der
Gemeinde Stavern für das Haushaltsjahr
2015
für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)
315 v. H.
1.2
für die Grundstücke (Grundsteuer B)
315 v. H.
2. Gewerbesteuer
Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Stavern in der Sitzung
am 18.05.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
1.1
GEMEINDE STAVERN
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
Rawe
Bürgermeister
1.
im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
1.1
1.2
der ordentlichen Erträge auf
der ordentlichen Aufwendungen auf
1.3
1.4
der außerordentlichen Erträge
der außerordentlichen Aufwendungen
auf
2.
im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1
der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit
2.2
2.3
2.4
2.5
2.6
der Einzahlungen für Investitionstätigkeit
der Auszahlungen für Investitionstätigkeit
der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit
der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit
522.000,00 €
528.200,00 €
13.000,00 €
2.400,00 €
501.000,00 €
–
Die gemäß §120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch
den Landkreis Emsland am 26.08.2015 unter dem Aktenzeichen
20-202-15-2/10 erteilt worden.
Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit
vom 16.09.2015 bis zum 24.09.2015 in der Gemeinde Stavern, in
49777 Stavern, Sögeler Str. 2 a, und im Rathaus der Samtgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus.
GEMEINDE STAVERN
Der Bürgermeister
73.000,00 €
--------------------------------------------------
126.100,00 €
C.
Sonstige Bekanntmachungen
404
Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde
Lengerich; Bekanntmachung betr. Friedhof
der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich
39.000,00 €
1.000,00 €
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
der Einzahlungen des Finanzhaushaltes
der Auszahlungen des Finanzhaushaltes
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird
hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Stavern, 08.09.2015
492.600,00 €
festgesetzt.
–
315 v. H.
Stavern, 18.05.2015
613.000,00 €
619.700,00 €
§2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird auf 39.000 € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch
genommen werden dürfen, wird auf 83.500 € festgesetzt.
Der Kirchenrat und die Gemeindevertretung der Evangelischreformierten Kirchengemeinde Lengerich haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 7. Mai 2015 unter Beachtung kirchlicher und
staatlicher Bestimmungen für den kirchlichen Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich eine neue Friedhofsordnung und eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen.
Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung liegt in der Zeit vom 21. September 2015 bis zum
19. Oktober 2015 im Pfarrbüro der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich, Hermann-Meier-Str. 3, 49838 Lengerich,
zur Einsichtnahme aus. Ferner wird die Friedhofsordnung und die
Friedhofsgebührenordnung auf Anforderung zugesandt.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung ist von
der Evangelisch-reformierten Kirche am 31. August 2015 kirchenaufsichtlich genehmigt worden.
Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung treten am
Tage nach der Veröffentlichung in Kraft.
§5
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das
Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt:
Lengerich, 07.05.2015
EVANGELISCH-REFORMIERTE
KIRCHENGEMEINDE LENGERICH
– Der Kirchenrat –
--------------------------------------------------
Herausgeber: Landkreis Emsland – Der Landrat
Der Bezugspreis beträgt jährlich 24,00 €; Bestellungen nimmt der Landkreis Emsland, Postfach 15 62, 49705 Meppen, entgegen.
Erscheinen: zur Mitte des Monats und zum Monatsende
Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausgabetermin an den Landkreis Emsland in
Meppen zu richten.
Druck und Vertrieb: Landkreis Emsland
Die Bekanntmachungen sind auch im Internet unter www.emsland.de (Aktuell/Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht.
Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015