2015 Ausgegeben in Meppen am 15.09.2015 Inhalt Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 385 Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus 279 386 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes 279 387 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Boven H. u. M GbR, Sustrum 280 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Bernhard Burke GbR, Lähden 280 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Stefan Ficker, Groß Berßen 281 390 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Gerling GbR, Langen 281 391 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Werner Helming, Rhede 281 392 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Anita Meiners, Esterwegen 282 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); J. & M. Schütte GbR, Surwold 282 388 389 393 Inhalt Seite A. Nr. 25 Seite 394 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Annica Stahljans, Meppen 282 395 Veröffentlichung des Ergebnisses der Vor-Ort-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Richtlinie 2010-75/EU); Wilhelm Waterloh, Fresenburg 283 B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 396 Bekanntmachung der Gemeinde Bockhorst; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) 283 397 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2015 284 398 Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde Lathen 284 399 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lathen über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) 285 400 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2015 285 401 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 20, Ortsteil Baccum, mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: „Mischgebiet an der Straße Barenkamp“ 286 279 Inhalt 402 403 Seite Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems); Flächennutzungsplan; Änderung Nr. 21, Bereich: „Gemischte Baufläche Barenkamp“; hier: Genehmigung der Änderung 287 1. Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Stavern für das Haushaltsjahr 2015 288 C. Sonstige Bekanntmachungen 404 Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lengerich; Bekanntmachung betr. Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich A. Bekanntmachungen des Landkreises Emsland 385 Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus Am Donnerstag, dem 24.09.2015, findet 15:00 Uhr eine Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus im Ludwig-Windthorst-Haus Lingen, Seminarraum I, Gerhard-Kues-Str. 16, 49808 Lingen (Ems), statt. Vor Sitzungsbeginn ist um 14.30 Uhr eine Führung durch den Leiter des Ludwig-Windthorst-Hauses, Herrn Dr. Michael Reitemeyer, vorgesehen. 288 Tagesordnung I. Öffentliche Sitzung 1. 2. Eröffnung der Sitzung Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit Feststellung der Tagesordnung Genehmigung des Protokolls über die Sitzung des Ausschusses für Kultur und Tourismus vom 02.06.2015 Aktuelle Schwerpunkte der Erwachsenenbildung im LWH; Vortrag Zuschuss an das Kolping-Bildungshaus Salzbergen für die Errichtung eines Tagungsgebäudes und Erweiterung des Speisesaals Internationaler Naturpark Bourtanger Moor-Bargerveen; Vorstellung des Naturparkplanes Stiftung Gedenkstätte Esterwegen; Bericht der Geschäftsführung Bericht über wichtige Angelegenheiten Anfragen und Anregungen Schließung der Sitzung 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. Meppen, 09.09.2015 LANDKREIS EMSLAND Winter Landrat -------------------------------------------------- 386 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen für Fortbildungsmaßnahmen zur Anerkennung und Unterstützung des Ehrenamtes §1 (1) Mit der Förderung von Fortbildungsmaßnahmen soll freiwilliges Engagement anerkannt und zugleich Unterstützung im Ehrenamt gegeben werden. Darüber hinaus sollen die ehrenamtlich tätigen Emsländerinnen und Emsländer ermutigt werden, neue Aufgaben zu übernehmen. (2) Die persönlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Förderung ergeben sich aus der Wahrnehmung oder Bereitschaft zur Übernahme ehrenamtlicher Tätigkeit im Landkreis Emsland. §2 (1) Gefördert werden Qualifizierungen, die im inhaltlichen Bezug zum freiwilligen Engagement stehen oder die Weiterentwicklung der persönlichen Fähigkeiten zum Ziel haben, die für die Wahrnehmung ehrenamtlicher Aufgaben nützlich sind. Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 280 (2) Die Förderung beträgt pro Person und Maßnahme 50 % der jeweiligen Kosten, jedoch maximal 60,00 €. (3) Die Förderung wird als freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. (4) Fortbildungsveranstaltungen, die anderweitig gefördert werden, können von der Förderung ausgenommen werden. §3 Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein Wenn ja, welche: (1) Die Förderung kann von Bildungsträgern für Qualifizierungsangebote im Sinne von § 2 (1) beantragt werden. Der Antrag ist vor Beginn der Fortbildungsmaßnahme unter Beifügung des Curriculums der Veranstaltung und unter Offenlegung der vorgesehenen Finanzierung beim Landkreis Emsland zu stellen. Mängel Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: (2) Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Durchführung der Fortbildungsmaßnahme nach Maßgabe der Teilnehmerliste für die Personen, die die Voraussetzungen nach § 1 (2) erfüllen. (3) Im Einzelfall kann die Förderung für eine Qualifizierungsmaßnahme auch individuell beantragt werden. Der Antrag kann bis zu drei Monaten nach Ende der Qualifizierung zusammen mit einer Teilnahmebescheinigung und der Rechnung eingereicht werden. Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 31.05.2018 -------------------------------------------------- 388 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Bernhard Burke GbR, Lähden §4 Diese Richtlinie tritt zum 01.01.2016 in Kraft. Meppen, 21.07.2015 LANDKREIS EMSLAND Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Winter Landrat Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 18.06.2015 -------------------------------------------------Betreiber 387 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Boven H. u. M GbR, Sustrum Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Bernhard Burke GbR Moorhäuser 5 49774 Lähden An der Südradde 49774 Lähden 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Fazit: Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 01.06.2015 Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Thorsten Boven (Stall 1) Heinz Boven (Stall 2) Rütenbrocker Str. 11 49762 Sustrum Rütenbrocker Str. 49762 Sustrum 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 17.06.2018 -------------------------------------------------- Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 281 389 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Stefan Ficker, Groß Berßen Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 13.07.2015 Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Stefan Ficker Friesenweg 1 49777 Groß Berßen Moorstr. 9 49777 Groß Berßen 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 10.06.2018 Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? -------------------------------------------------- 391 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Werner Helming, Rhede Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz ./. Nachprüfungstermin, Datum: Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 17.06.2015 Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 12.07.2018 Betreiber Geflügelmast Helming Helming Janssen KG Werner Helming Janssen-Helming & Helming GbR -------------------------------------------------- 390 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Gerling GbR, Langen Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 11.06.2015 Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Gerling GbR Eichenweg 2 49838 Langen Eichenweg 49838 Langen 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Lerchenstraße 3 26899 Rhede Lerchenstraße 3 26899 Rhede 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 16.06.2018 -------------------------------------------------- Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 282 392 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Anita Meiners, Esterwegen Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 23.07.2015 Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Anita Meiners Ohneweg 5 26897 Esterwegen Kuhdamm 17 26897 Esterwegen 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 28.05.2018 Fazit: -------------------------------------------------- Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? 394 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Annica Stahljans, Meppen Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz ./. Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 26.08.2015 Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 22.07.2018 -------------------------------------------------- 393 Nein Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); J. & M. Schütte GbR, Surwold Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 29.05.2015 Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV J & M Schütte GbR Im Eichengrund 20 26903 Surwold Im Eichengrund 20 26903 Surwold 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Stall 1 + 2: Marlene Stahljans Annica Stahljans Stall 3: Stall 4 + 5: Stahljans Agrar GbR Am Glockenturm 7 49716 Meppen Griendtsveenweg 49767 Twist 7.1.3.1 Mastgeflügel mit 40 000 oder mehr Mastgeflügelplätze Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Nein Wenn ja, welche: Mängel Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 25.08.2018 -------------------------------------------------- Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 283 395 Veröffentlichung des Ergebnisses der VorOrt-Besichtigung von Tierhaltungsanlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IERichtlinie 2010-75/EU); Wilhelm Waterloh, Fresenburg Ergebnis der Vor-Ort-Besichtigung nach § 52 a Abs. 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz Datum der Vor-Ort-Besichtigung: 16.07.2015 Betreiber Betriebsstandort (Adresse) Nr. und Bezeichnung gemäß der 4. BImSchV Wilhelm Waterloh Zur Schleuse 20 49762 Fresenburg Zur Schleuse 20 49762 Fresenburg 7.1.7.1 Mastschweinen (> 30 kg Lebendgew.) mit 2 000 oder mehr Mastschweineplätze Fazit: Wurden schwerwiegende Mängel (schwerwiegender Verstoß gegen Genehmigungsauflagen) festgestellt, die eine zusätzliche Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von sechs Monaten erfordern? Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ einschließlich Begründung kann gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort während der Dienststunden im Gemeindebüro, Kirchstraße 20 in Bockhorst und im Rathaus der Samtgemeinde Nordhümmling – Bauverwaltung –, Poststraße 13, Zimmer 109 in Esterwegen, jedermann einsehen und über seinen Inhalt Auskunft erhalten. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für die nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Nein Wenn ja, welche: Mängel Des Weiteren soll die restliche Fläche als Schaffung von Retentionsraum herangezogen werden, um auf den nördlich angrenzenden Flächen eine Bebauung realisieren zu können. Die im Teilgebiet B festgesetzte Spielplatzfläche soll, aufgrund des ungünstigen Grundstückszuschnitts, in das Teilgebiet A verlagert werden und als nicht überbaubarer Bereich dem allgemeinen Wohngebiet zugeordnet werden. Das Teilgebiet A umfasst mit dem Flurstück Nr. 105/8 der Flur 4, Gemarkung Bockhorst, eine Teilfläche am südwestlichen Rand des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 11. Die Fläche grenzt im Nordosten an die Straße „Zur Beeke“ an. Das Teilgebiet B umfasst den südlichen Teil des Flurstückes Nr. 14/7 der Flur 4, Gemarkung Bockhorst am Südöstlichen Rand des ursprünglichen Bebauungsplanes. Die Fläche grenzt im Westen an den Weidenweg. Beseitigung bis ./. Nachprüfungstermin, Datum: Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB wird außerdem darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB sowie § 214 Abs. 2a BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Bebauungsplanänderung schriftlich gegenüber der Gemeinde Bockhorst unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Nächste reguläre Vor-Ort-Besichtigung, Datum: spätestens bis zum 15.07.2018 -------------------------------------------------- B. Bekanntmachungen der Städte, Gemeinden und Samtgemeinden 396 Bekanntmachung der Gemeinde Bockhorst; 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Bockhorst 01.09.2015 GEMEINDE BOCKHORST Der Bürgermeister Der Rat der Gemeinde Bockhorst hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2015 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ nebst Begründung als Satzung beschlossen. Mit der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Emsland wird die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Südlich Rehbockstraße“ nebst der Begründung rechtskräftig. Gleichzeitig treten die entgegenstehenden Festsetzungen des ursprünglichen Bebauungsplanes Nr. 11, rechtskräftig seit dem 31.08.1984, für den Geltungsbereich außer Kraft. Bei der 2.Änderung des Bebauungsplanes handelt es sich um die Änderung von zwei Teilflächen („A“ und „B“). Mit der Änderung des Teilgebietes A soll eine Spielplatzfläche in einer Größe von ca. 500 qm realisiert werden. -------------------------------------------------- Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 284 397 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2015 §6 Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 5.000,00 €. 1. Haushaltssatzung Lathen, 21.07.2015 Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Gemeinde Lathen in der Sitzung am 21.07.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen. GEMEINDE LATHEN Karl-Heinz Weber Gemeindedirektor §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird öffentlich bekannt gemacht. 1.1 1.2 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf 1.3 1.4 der außerordentlichen Erträge auf der außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 6.386.000,00 € 6.386.000,00 € Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich. 36.000,00 € Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom 16.600,00 € 22.09.2015 bis 30.09.2015 (einschließlich) 5.966.800,00 € im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. 5.741.100,00 € der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit 347.300,00 € Lathen, 02.09.2015 GEMEINDE LATHEN Der Gemeindedirektor 716.800,00 € der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 0,00 € 86.700,00 € festgesetzt. -------------------------------------------------- 398 Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde Lathen Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 6.314.100,00 € 6.544.600,00 € §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. Der Rat der Gemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, einschließlich den textlichen Festsetzungen und nachrichtlichen Hinweisen sowie die Begründung mit Umweltbericht nebst Anhang als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt: §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 994.400,00 € festgesetzt. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 1.2 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 330 v. H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 330 v. H. Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 285 Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde Lathen einschließlich den enthaltenen textlichen Festsetzungen und nachrichtlichen Hinweisen sowie die Begründung mit Umweltbericht nebst Anhang gemäß § 10 (3) BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 13 „Gewerbe- und Industriegebiet an der B 70“, 1. Änderung, der Gemeinde Lathen sowie die Begründung mit Umweltbericht nebst Anhang und die zusammenfassende Erklärung können ab sofort während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Große Straße 3, 49762 Lathen, eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Lathen, Große Straße 3, 49762 Lathen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Lathen, 08.09.2015 GEMEINDE LATHEN Die Bürgermeisterin -------------------------------------------------- 399 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Lathen über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften gem. § 84 NBauO (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) Der Rat der Gemeinde Lathen hat in seiner Sitzung am 21.07.2015 aufgrund der §§ 1 Abs. 3 sowie § 13a und § 10 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 84 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) und der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Bebauungsplan Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, einschließlich den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist im nachstehenden Planausschnitt schwarz umrandet dargestellt: Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, der Gemeinde Lathen einschließlich den enthaltenen textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften sowie die Begründung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft. Der Bebauungsplan Nr. 17 „Markt“, 7. Änderung, der Gemeinde Lathen sowie die Begründung können ab sofort während der Dienststunden im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer O.27, Große Straße 3, 49762 Lathen, eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 BauGB über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach den §§ 39 bis 42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird hingewiesen. Gem. § 215 Abs. 1 BauGB wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieses Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Lathen, Große Straße 3, 49762 Lathen, unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Lathen, 08.09.2015 GEMEINDE LATHEN Die Bürgermeisterin -------------------------------------------------- 400 Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Samtgemeinde Lathen für das Haushaltsjahr 2015 1. Haushaltssatzung Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) hat der Rat der Samtgemeinde Lathen in der Sitzung am 22.07.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen. Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 286 §1 §6 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 1.1 1.2 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf 1.3 1.4 der außerordentlichen Erträge auf der außerordentlichen Aufwendungen auf Als unerhebliche Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen i. S. d. § 117 Abs. 1 NKomVG gelten solche bis zu einer Höhe von 10.000,00 €. Lathen, 22.07.2015 6.774.800,00 € 7.042.500,00 € 0,00 € SAMTGEMEINDE LATHEN Karl-Heinz Weber Samtgemeindebürgermeister 0,00 € 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. 6.329.500,00 € 6.494.200,00 € der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit Die nach § 120 Abs. 2 und § 119 Abs. 4 des NKomVG sowie gem. § 15 Abs. 6 des Nds. Gesetzes über den Finanzausgleich i. V. m § 111 Abs. 3 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland, Fachbereich Finanzen und Kommunales, am 12.08.2015 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10, erteilt worden. 274.200,00 € der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 853.900,00 € Der Haushaltsplan mit seinen Anlagen liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG im Anschluss an diese öffentliche Bekanntmachung an sieben Werktagen (außer samstags) in der Zeit vom 579.700,00 € 22.09.2015 bis 30.09.2015 (einschließlich) 281.200,00 € im Rathaus der Samtgemeinde Lathen, Zimmer 4, Große Straße 3 in 49762 Lathen, während der Dienstzeiten, zur Einsichtnahme öffentlich aus. festgesetzt. Nachrichtlich: Gesamtbetrag Lathen, 03.09.2015 der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes 7.183.400,00 € SAMTGEMEINDE LATHEN Der Samtgemeindebürgermeister 7.629.300,00 € -------------------------------------------------- §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 579.700,00 € festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 50.000,00 € festgelegt. 401 Bekanntmachung von Bebauungsplänen der Stadt Lingen (Ems); Bebauungsplan Nr. 20, Ortsteil Baccum, mit örtlichen Bauvorschriften, Baugebiet: „Mischgebiet an der Straße Barenkamp“ Der Rat der Stadt Lingen (Ems) hat den o. g. Bebauungsplan am 29.07.2014 als Satzung beschlossen. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.054.000,00 € festgesetzt. §5 Der Hebesatz für die Samtgemeindeumlage wird wie folgt festgesetzt: 1. Steuerkraftmesszahlen der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und Umsatzsteuer 15,50 % 2. Steuerkraftmesszahl der Gewerbesteuer 19,50 % Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen – Katasteramt Lingen Hinzu kommt eine von der Gemeinde Lathen zu zahlende Sonderumlage in Höhe von 201.100,00 €. Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 287 Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst eine Fläche beidseitig der Straße Barenkamp nördlich der Langener Straße / K 318 im Ortsteil Baccum. Der Geltungsbereich der Änderung ist in dem nachstehenden Übersichtsplan schwarz umrandet dargestellt. Grundlage des Übersichtsplanes: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS), vervielfältigt mit Erlaubnis des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) Regionaldirektion Meppen – Katasteramt Lingen Der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften einschließlich seiner Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus – Fachdienst Stadtplanung –, Elisabethstraße 14 – 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung nach § 10 BauGB tritt der Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften in Kraft. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Lingen (Ems), 07.09.2015 STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister In Vertretung Schreinemacher Stadtbaurat -------------------------------------------------- 402 Bekanntmachung von Bauleitplänen der Stadt Lingen (Ems); Flächennutzungsplan; Änderung Nr. 21, Bereich: „Gemischte Baufläche Barenkamp“; hier: Genehmigung der Änderung Das Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems hat mit Verfügung vom 26.08.2015 (AZ: ARLWE21-21101-54032-21) die vom Rat der Stadt Lingen (Ems) am 25.06.2015 beschlossene o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und zusammenfassender Erklärung kann im Rathaus – Fachdienst Stadtplanung –, Elisabethstraße 14 – 16, Zimmer 518, während der Servicezeiten von jedermann eingesehen werden. Mit dieser Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB ist die o. g. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam geworden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lingen (Ems) geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen für die in den §§ 39 bis 42 bezeichneten Vermögensnachteile und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Lingen (Ems), 07.09.2015 STADT LINGEN (EMS) Der Oberbürgermeister In Vertretung Schreinemacher Stadtbaurat -------------------------------------------------- Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015 288 403 1. Grundsteuer 1. Haushaltssatzung; Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Stavern für das Haushaltsjahr 2015 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 315 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 315 v. H. 2. Gewerbesteuer Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Stavern in der Sitzung am 18.05.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 1.1 GEMEINDE STAVERN Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird Rawe Bürgermeister 1. im Ergebnishaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1.1 1.2 der ordentlichen Erträge auf der ordentlichen Aufwendungen auf 1.3 1.4 der außerordentlichen Erträge der außerordentlichen Aufwendungen auf 2. im Finanzhaushalt mit dem jeweiligen Gesamtbetrag 2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit der Auszahlungen für Investitionstätigkeit der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit 522.000,00 € 528.200,00 € 13.000,00 € 2.400,00 € 501.000,00 € – Die gemäß §120 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Emsland am 26.08.2015 unter dem Aktenzeichen 20-202-15-2/10 erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom 16.09.2015 bis zum 24.09.2015 in der Gemeinde Stavern, in 49777 Stavern, Sögeler Str. 2 a, und im Rathaus der Samtgemeinde Sögel, Zimmer 37, zur Einsichtnahme öffentlich aus. GEMEINDE STAVERN Der Bürgermeister 73.000,00 € -------------------------------------------------- 126.100,00 € C. Sonstige Bekanntmachungen 404 Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Lengerich; Bekanntmachung betr. Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich 39.000,00 € 1.000,00 € Nachrichtlich: Gesamtbetrag der Einzahlungen des Finanzhaushaltes der Auszahlungen des Finanzhaushaltes Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Stavern, 08.09.2015 492.600,00 € festgesetzt. – 315 v. H. Stavern, 18.05.2015 613.000,00 € 619.700,00 € §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 39.000 € festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2015 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 83.500 € festgesetzt. Der Kirchenrat und die Gemeindevertretung der Evangelischreformierten Kirchengemeinde Lengerich haben auf ihrer gemeinsamen Sitzung am 7. Mai 2015 unter Beachtung kirchlicher und staatlicher Bestimmungen für den kirchlichen Friedhof der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich eine neue Friedhofsordnung und eine neue Friedhofsgebührenordnung beschlossen. Der volle Wortlaut der Friedhofsordnung und der Friedhofsgebührenordnung liegt in der Zeit vom 21. September 2015 bis zum 19. Oktober 2015 im Pfarrbüro der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Lengerich, Hermann-Meier-Str. 3, 49838 Lengerich, zur Einsichtnahme aus. Ferner wird die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung auf Anforderung zugesandt. Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung ist von der Evangelisch-reformierten Kirche am 31. August 2015 kirchenaufsichtlich genehmigt worden. Die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung treten am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. §5 Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: Lengerich, 07.05.2015 EVANGELISCH-REFORMIERTE KIRCHENGEMEINDE LENGERICH – Der Kirchenrat – -------------------------------------------------- Herausgeber: Landkreis Emsland – Der Landrat Der Bezugspreis beträgt jährlich 24,00 €; Bestellungen nimmt der Landkreis Emsland, Postfach 15 62, 49705 Meppen, entgegen. Erscheinen: zur Mitte des Monats und zum Monatsende Alle zur Veröffentlichung bestimmten Einsendungen sind bis spätestens 3 Arbeitstage vor Ausgabetermin an den Landkreis Emsland in Meppen zu richten. Druck und Vertrieb: Landkreis Emsland Die Bekanntmachungen sind auch im Internet unter www.emsland.de (Aktuell/Öffentliche Bekanntmachungen) veröffentlicht. Amtsblatt des LK EL Nr. 25/2015 vom 15.09.2015
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