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Richtlinien zur Durchführung des praktischen Studiensemesters
– Information für das Unternehmen –
Zulassungsvoraussetzungen und Dauer
In die Studiengänge der Fakultät für Management und Vertrieb (MV)
• Management und Beschaffungswirtschaft (MBW),
• Management und Personalwesen (MPW),
• Management und Unternehmensrechnung (MUR),
• Management und Vertrieb: Finance (MVF),
• Management und Vertrieb: Handel (VH) und
• Management und Vertrieb: Industrie (VI)
ist ein praktisches Studiensemester als Pflichtbestandteil integriert.
Das praktische Studiensemester liegt im fünften Fachsemester. Nach der
Prüfungsordnung sind mindestens 100 Präsenztage, bezogen auf die regelmäßige
Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, abzuleisten, damit das Praktikum anerkannt
werden darf.
Status der Praktikant(inn)en
Der/die Praktikant/in ist eingeschriebene/r Student/in der Hochschule Heilbronn mit
verlegtem Studienplatz – er/sie ist damit nicht Arbeitnehmer/in.
Der kranken- und sozialversicherungsrechtliche Status als Studierende/r bleibt während
des praktischen Studiensemesters unberührt. Die Studierenden sind über die
Hochschule unfallversichert. Es wird empfohlen zu prüfen, ob ggf. das
Praktikantengehalt in die an die jeweilige Berufsgenossenschaft zu meldende
Lohnsumme einzubeziehen ist.
Ein Rechtsanspruch auf Arbeitsentlohnung und Urlaub besteht nicht.
Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte
Im praktischen Studiensemester sind in geeigneten Unternehmen (Praxisstellen)
qualifizierte praktische Tätigkeiten auszuüben, das bisher erarbeitete Wissen soll
angewendet und vertieft werden. Im praktischen Studiensemester soll das
selbstständige und eigenverantwortliche Handeln der Studierenden verstärkt gefördert
werden. Es ist die Befähigung zu vermitteln, erworbenes Wissen, methodische
Kenntnisse und
umzusetzen.
soziale
Kompetenzen
in
zielbewusstes
berufliches
Handeln
Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen in den Bereichen, für die der
Studiengang ausbildet, für den weiteren Verlauf des Studiums und/oder für die
Bachelorthesis gewonnen werden. Inhalt des praktischen Studiensemesters ist es, in
einem oder mehreren ausgewählten betrieblichen Bereichen qualifizierte Arbeit zu
leisten.
Je nach Studiengang soll die Praxisstelle folgende Bedingungen erfüllen:
Studiengänge
Arten der Praxisstellen
Tätigkeitsbereiche
Management und Beschaffungswirtschaft
(MBW)
Unternehmen aller Branchen und
Größen
Beschaffungs- und
Einkaufswesen, Logistik,
Materialwirtschaft, Supply
Chain Management
Management und Personalwesen (MPW)
Unternehmen aller Branche und
Größen, Unternehmensberatungen
Personalwesen, Human Resources, personalaffine Tätigkeiten
Management und Unternehmensrechnung
(MUR)
Unternehmen aller Branchen und
Größen, Unternehmungsberatung, Wirtschaftsprüfungsunternehmen
Rechnungs- und
Finanzwesen, Controlling,
Marketingforschung,
Unternehmensberatungsunternehmen, wirtschaftliches
Prüfungswesen (Interne
Revision, Wirtschaftsprüfung)
Management und Vertrieb: Finanzdienstleister
(VF) /
Management und Vertrieb: Finance (MVF)
Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, branchenähnliche Bereiche in Unternehmen
In einem (oder mehreren)
ausgewählten Bereich(en) der
Finanzdienstleistungsbranche,
branchenähnliche Bereiche in
Unternehmen, Mitarbeit an
speziellen Projekten wird
empfohlen
Management und Vertrieb:
Handel (VH)
Handelsunternehmen
Vertrieb (unter Einbezug von
Innendienst), vertriebsnahe
Funktionen, Funktionen mit
engem Handelsbezug
Management und Vertrieb: Industrie (VI)
Industrieunternehmen
Vertrieb (unter Einbezug von
Innendienst), vertriebsnahe
Funktionen
In begründeten Fällen kann/können die Praxisstelle und/oder der Tätigkeitsbereich
hiervon abweichen, darüber entscheidet der/die Praktikantenamtsleiter/in in Absprache
mit dem/der Studiendekan/in.
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Praktikantenvertrag
Über die praktische Tätigkeit wird zwischen dem/der Studierenden und der Praxisstelle
ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Hierbei kann der Mustervertrag „Praktikantenvertrag für Studierende der Fakultät für Management und Vertrieb“ verwendet
werden.
Zu beachten ist, dass Studierende eine Tätigkeit im Rahmen des praktischen
Studiensemesters nur nach erfolgter Zustimmung durch den/die Praktikantenamtsleiter/in aufnehmen können. Diese Zustimmung des/der Praktikantenamtsleiters/in
erfolgt erst nach Einreichung der Antragsunterlagen (Stichtag 15. Juli, für das
Wintersemester bzw. 15. Januar, für das Sommersemester) durch den/die
Studierende/n. Verträge können selbstverständlich vorher unterzeichnet werden, stehen
aber bis zur Zustimmung des/der Praktikantenamtsleiters/in unter Vorbehalt.
Zeugnis über die Tätigkeit in der Praxisstelle
Das Unternehmen stellt dem Praktikanten/der Praktikantin
bis spätestens 01.03. bzw. 20.09.
ein Zeugnis aus, das Angaben über
• den Beginn und das Ende der Tätigkeit,
• die Fehlzeiten,
• die ausdrückliche Bestätigung der Mindestpräsenzzeit von 100 Tagen,
• die Art und Inhalte der praktischen Tätigkeit,
• die Leistungsbeurteilung
enthält.
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