Richtlinien zur Durchführung des praktischen Studiensemesters – Information für das Unternehmen – Zulassungsvoraussetzungen und Dauer In die Studiengänge der Fakultät für Management und Vertrieb (MV) • Management und Beschaffungswirtschaft (MBW), • Management und Personalwesen (MPW), • Management und Unternehmensrechnung (MUR), • Management und Vertrieb: Finance (MVF), • Management und Vertrieb: Handel (VH) und • Management und Vertrieb: Industrie (VI) ist ein praktisches Studiensemester als Pflichtbestandteil integriert. Das praktische Studiensemester liegt im fünften Fachsemester. Nach der Prüfungsordnung sind mindestens 100 Präsenztage, bezogen auf die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten, abzuleisten, damit das Praktikum anerkannt werden darf. Status der Praktikant(inn)en Der/die Praktikant/in ist eingeschriebene/r Student/in der Hochschule Heilbronn mit verlegtem Studienplatz – er/sie ist damit nicht Arbeitnehmer/in. Der kranken- und sozialversicherungsrechtliche Status als Studierende/r bleibt während des praktischen Studiensemesters unberührt. Die Studierenden sind über die Hochschule unfallversichert. Es wird empfohlen zu prüfen, ob ggf. das Praktikantengehalt in die an die jeweilige Berufsgenossenschaft zu meldende Lohnsumme einzubeziehen ist. Ein Rechtsanspruch auf Arbeitsentlohnung und Urlaub besteht nicht. Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte Im praktischen Studiensemester sind in geeigneten Unternehmen (Praxisstellen) qualifizierte praktische Tätigkeiten auszuüben, das bisher erarbeitete Wissen soll angewendet und vertieft werden. Im praktischen Studiensemester soll das selbstständige und eigenverantwortliche Handeln der Studierenden verstärkt gefördert werden. Es ist die Befähigung zu vermitteln, erworbenes Wissen, methodische Kenntnisse und umzusetzen. soziale Kompetenzen in zielbewusstes berufliches Handeln Darüber hinaus sollen praktische Erfahrungen in den Bereichen, für die der Studiengang ausbildet, für den weiteren Verlauf des Studiums und/oder für die Bachelorthesis gewonnen werden. Inhalt des praktischen Studiensemesters ist es, in einem oder mehreren ausgewählten betrieblichen Bereichen qualifizierte Arbeit zu leisten. Je nach Studiengang soll die Praxisstelle folgende Bedingungen erfüllen: Studiengänge Arten der Praxisstellen Tätigkeitsbereiche Management und Beschaffungswirtschaft (MBW) Unternehmen aller Branchen und Größen Beschaffungs- und Einkaufswesen, Logistik, Materialwirtschaft, Supply Chain Management Management und Personalwesen (MPW) Unternehmen aller Branche und Größen, Unternehmensberatungen Personalwesen, Human Resources, personalaffine Tätigkeiten Management und Unternehmensrechnung (MUR) Unternehmen aller Branchen und Größen, Unternehmungsberatung, Wirtschaftsprüfungsunternehmen Rechnungs- und Finanzwesen, Controlling, Marketingforschung, Unternehmensberatungsunternehmen, wirtschaftliches Prüfungswesen (Interne Revision, Wirtschaftsprüfung) Management und Vertrieb: Finanzdienstleister (VF) / Management und Vertrieb: Finance (MVF) Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche, branchenähnliche Bereiche in Unternehmen In einem (oder mehreren) ausgewählten Bereich(en) der Finanzdienstleistungsbranche, branchenähnliche Bereiche in Unternehmen, Mitarbeit an speziellen Projekten wird empfohlen Management und Vertrieb: Handel (VH) Handelsunternehmen Vertrieb (unter Einbezug von Innendienst), vertriebsnahe Funktionen, Funktionen mit engem Handelsbezug Management und Vertrieb: Industrie (VI) Industrieunternehmen Vertrieb (unter Einbezug von Innendienst), vertriebsnahe Funktionen In begründeten Fällen kann/können die Praxisstelle und/oder der Tätigkeitsbereich hiervon abweichen, darüber entscheidet der/die Praktikantenamtsleiter/in in Absprache mit dem/der Studiendekan/in. 2 Praktikantenvertrag Über die praktische Tätigkeit wird zwischen dem/der Studierenden und der Praxisstelle ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Hierbei kann der Mustervertrag „Praktikantenvertrag für Studierende der Fakultät für Management und Vertrieb“ verwendet werden. Zu beachten ist, dass Studierende eine Tätigkeit im Rahmen des praktischen Studiensemesters nur nach erfolgter Zustimmung durch den/die Praktikantenamtsleiter/in aufnehmen können. Diese Zustimmung des/der Praktikantenamtsleiters/in erfolgt erst nach Einreichung der Antragsunterlagen (Stichtag 15. Juli, für das Wintersemester bzw. 15. Januar, für das Sommersemester) durch den/die Studierende/n. Verträge können selbstverständlich vorher unterzeichnet werden, stehen aber bis zur Zustimmung des/der Praktikantenamtsleiters/in unter Vorbehalt. Zeugnis über die Tätigkeit in der Praxisstelle Das Unternehmen stellt dem Praktikanten/der Praktikantin bis spätestens 01.03. bzw. 20.09. ein Zeugnis aus, das Angaben über • den Beginn und das Ende der Tätigkeit, • die Fehlzeiten, • die ausdrückliche Bestätigung der Mindestpräsenzzeit von 100 Tagen, • die Art und Inhalte der praktischen Tätigkeit, • die Leistungsbeurteilung enthält. 3
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