Merkblatt Antibiotika-Mengenströme-Erfassung Wer ist davon betroffen? Hausapothekenführende Tierärztinnen und Tierärzte die Antibiotika an landwirtschaftliche Nutztiere abgeben. Folgende Tiere sind davon betroffen: - IMMER: IMMER Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen NUR wenn lebensmittelliefernd: lebensmittelliefernd sonstige Wiederkäuer, Schwielensohler, Vögel, Hausgeflügel, Tier der Aquakultur und Kaninchen Pferde sind von dieser Verordnung IMMER ausgenommen Welche Antibiotika muss ich nicht melden? Antibiotika die im Rahmen der Therapie angewendet werden Ab wann müssen diese Abgaben erfasst werden? Ab 1.1.2015 Wie können diese Abgaben erfasst werden? Handschriftlich in Papierform oder elektronisch mittels Praxis EDV Wo müssen diese Abgaben gemeldet werden? An die durchführende Stelle = AGES Wie muss die Abgabemeldung erfolgen? Elektronisch (vorerst per Mail) im verordnungsgemäßen angegebenen Schnittstellenformat als.xml Datei Was oft muss an die AGES gemeldet werden? 1x/Jahr Bis wann muss diese Meldung abgegeben werden? Bis 31.3. des dem Aufzeichnungsjahr folgenden Jahres, erstmals 2016 Wie kann diese Abgabemeldung gemacht werden? Direkt nach Erstellung der .xml Jahresmeldungsdatei über die praxiseigene Software Indirekt über eine anerkannte Meldestelle Indirekt über einen Bündler Was ist eine Meldestelle? Anerkannte Meldestellen übernehmen die Datenübermittlung für die Jahresmeldungen der Tierärztinnen bzw. Tierärzte. Sie müssen die eingehenden Meldungen plausibilisieren und über funktionierende Schnittstellen verfügen, über die die Daten an die AGES übermittelt werden können. Die Tierärztekammer bietet über die TÄKM-Tierärztekammermeldestelle diesen Service gratis an. Wie hilft Ihnen die ÖTK bei der Erfassung und Abgabe der Meldung? Die ÖTK in Ihrem TÄKS Portal eine behördlich anerkannte und unabhängige Meldestelle eingerichtet. Sie können Ihre Antibiotikaabgaben regelmäßig durch Onlineeingabe selbst in Ihrem geschützten Konto erfassen. Österreichische Tierärztekammer, [email protected] Hietzinger Kai 87 · 1130 Wien · Telefon +43 1 512 17 66 · Fax +43 1 512 14 70 www.tieraerztekammer.at Die Jahresmeldung wird nach persönlicher Freigabe im richtigen Format (.xml) an die AGES abgegeben. Das Angebot wird gratis zur Verfügung gestellt. Seite 2 von 2 | Merkblatt ABMS Erfassung.docx | 19. Februar 2016
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