Merkblatt ABMS Erfassung - Österreichische Tierärztekammer

Merkblatt
Antibiotika-Mengenströme-Erfassung
Wer ist davon betroffen?
Hausapothekenführende Tierärztinnen und Tierärzte die Antibiotika an landwirtschaftliche
Nutztiere abgeben.
Folgende Tiere sind davon betroffen:
-
IMMER:
IMMER Rinder, Schafe, Schweine, Ziegen
NUR wenn lebensmittelliefernd:
lebensmittelliefernd sonstige Wiederkäuer, Schwielensohler,
Vögel, Hausgeflügel, Tier der Aquakultur und Kaninchen
Pferde sind von dieser Verordnung IMMER ausgenommen
Welche Antibiotika muss ich nicht melden?
Antibiotika die im Rahmen der Therapie angewendet werden
Ab wann müssen diese Abgaben erfasst werden?
Ab 1.1.2015
Wie können diese Abgaben erfasst werden?
Handschriftlich in Papierform oder elektronisch mittels Praxis EDV
Wo müssen diese Abgaben gemeldet werden?
An die durchführende Stelle = AGES
Wie muss die Abgabemeldung erfolgen?
Elektronisch (vorerst per Mail) im verordnungsgemäßen angegebenen Schnittstellenformat
als.xml Datei
Was oft muss an die AGES gemeldet werden?
1x/Jahr
Bis wann muss diese Meldung abgegeben werden?
Bis 31.3. des dem Aufzeichnungsjahr folgenden Jahres, erstmals 2016
Wie kann diese Abgabemeldung gemacht werden?
Direkt nach Erstellung der .xml Jahresmeldungsdatei über die praxiseigene Software
Indirekt über eine anerkannte Meldestelle
Indirekt über einen Bündler
Was ist eine Meldestelle?
Anerkannte Meldestellen übernehmen die Datenübermittlung für die Jahresmeldungen der
Tierärztinnen bzw. Tierärzte. Sie müssen die eingehenden Meldungen plausibilisieren und
über funktionierende Schnittstellen verfügen, über die die Daten an die AGES übermittelt
werden können.
Die Tierärztekammer bietet über die TÄKM-Tierärztekammermeldestelle diesen Service
gratis an.
Wie hilft Ihnen die ÖTK bei der Erfassung und Abgabe der Meldung?
Die ÖTK in Ihrem TÄKS Portal eine behördlich anerkannte und unabhängige Meldestelle
eingerichtet. Sie können Ihre Antibiotikaabgaben regelmäßig durch Onlineeingabe selbst in
Ihrem geschützten Konto erfassen.
Österreichische Tierärztekammer, [email protected]
Hietzinger Kai 87 · 1130 Wien · Telefon +43 1 512 17 66 · Fax +43 1 512 14 70
www.tieraerztekammer.at
Die Jahresmeldung wird nach persönlicher Freigabe im richtigen Format (.xml) an die AGES
abgegeben.
Das Angebot wird gratis zur Verfügung gestellt.
Seite 2 von 2 | Merkblatt ABMS Erfassung.docx | 19. Februar 2016