So funktioniert der Finanzausgleich

So funktioniert der Finanzausgleich
Verteilung auf die Gebietskörperschaftsebenen
Bund, Länder und Gemeinden (Oberverteilung)
Eigene Abgaben
Der Finanzausgleich –
ein undurchschaubares Konstrukt?
Die Summe der gemeinschaftlichen Bundesabgaben wird auf die Gebietskörperschaften aufgeteilt.
Vor der Verteilung erfolgen Vorwegabzüge für v.a. Gesundheit und Pflege.
Eigene Steuern und Gebühren
Neben den gemeinschaftlichen Abgaben verbleiben einzelne Steuern sowie Gebühren
bei den Gebietskörperschaften. Auf Bundesebene betrifft dies vor allem die Dienstgeberbeiträge
für den Familienlastenausgleichsfonds. Auf Gemeindeebene sind die Kommunalsteuer,
die Grundsteuer und die Gebühren die wesentlichsten Einnahmequellen.
Bei den Ländern fallen im Vergleich nur sehr geringe eigene Abgaben an.
Seit vielen Jahrzehnten wächst das Finanzausgleichssystem
und weist eine hohe Komplexität auf.
Der Österreichische Städtebund hat das KDZ · Zentrum für Verwaltungsforschung
beauftragt, das System Finanzausgleich aufzurollen und die einzelnen Schritte
sowie wichtige Reformthemen sichtbar zu machen.
Verteilung der Ländermittel
auf die einzelnen Länder (Unterverteilung Ländermittel)
Die Ländermittel werden auf die neun Bundesländer aufgeteilt. Großteils (61%) erfolgt die Verteilung
pro Kopf. Etwa 32% werden nach historischen Fixschlüsseln verteilt. Weiters gibt es Vorwegabzüge
u.a. für den EU-Beitrag, die Siedlungswasserwirtschaft und das Landespflegegeld.
Gemeinschaftliche Bundesabgaben
75,09 Mrd. Euro
Ertragsanteile
Eigene Abgaben
14,49 Mrd. Euro
Transfers des Bundes
Eigene Abgaben
Finanzzuweisungen/Zuschüsse des Bundes an Länder und Gemeinden
Weiters bestehen zahlreiche Finanzzuweisungen und Zuschüsse des Bundes an
die Länder und Gemeinden. Den größten Anteil nehmen die LandeslehrerInnen ein.
Wichtige Zuschussbereiche an die Länder sind aber auch der Gesundheits- und Pflegebereich.
Für die Gemeinden sind die Finanzzuweisungen zur Finanzkraftstärkung
(Gemeindekopfquotenausgleich) und die ÖPNV-Förderung von Bedeutung.
Bund
48,39 Mrd. Euro
(54%)
Länder
26,69 Mrd. Euro
(30%)
Gemeinden
13,75 Mrd.
Euro (15%)
Transfers
Verteilung der Gemeindemittel
auf neun (länderweise) Töpfe (Unterverteilung Gemeindemittel)
Der Finanzausgleich
Die Gemeindemittel werden auf je einen Topf pro Bundesland zugeteilt. Die Verteilung erfolgt
nach dem Abgestuften Bevölkerungsschlüssel (53%), der Volkszahl (16%) und Fixschlüsseln (17%).
Von den Ländertöpfen werden die Gemeinde-Bedarfszuweisungsmittel sowie das
Landespflegegeld abgezogen und den Ländern überwiesen.
Im Rahmen des Finanzausgleichs werden die Steuer­einnahmen auf
Bund, Länder und ­Gemeinden verteilt.
Der Großteil der Steuern wird über die Ertragsanteilsverteilung zugeordnet
(gemeinschaftliche Bundes­abgaben – wie z. B. Lohnsteuer, Mehrwertsteuer).
auf die einzelnen Gemeinden
In jedem Bundesland werden die Gemeindemittel auf die einzelnen Gemeinden verteilt.
Wichtigstes Verteilungskriterium ist hierbei der Abgestufte Bevölkerungsschlüssel (86%).
Ergänzende Elemente sind das Transfersystem sowie die eigenen Abgaben
(z. B. Kommunalsteuer und ­Gebühren). Erst die Summe dieser drei Elemente e
­ rgibt
den endgültigen Abgabenertrag der drei G
­ ebietskörperschaftsebenen.
Legende
Gemeindeebene
Länderebene
Bundesebene
nicht eindeutig zuordenbar
Ertragsanteile
Transfers
Eigene Abgaben
Hinweise
Sämtliche dargestellte Werte betreffen das Jahr 2013!
Quellen: KDZ: eigene Berechnungen und Darstellungen 2015 auf B
­ asis:
BMF: Ertragsanteile sowie Finanzzuweisungen/Zuschüsse des Bundes 2013
Statistik Austria: Gemeindegebarungsdaten 2013
Transfers Länder/Gemeinden
Transfers zwischen Ländern und Gemeinden
Es bestehen sowohl Transfers von den Gemeinden an die Länder (v.a. Umlagen) als auch Transfers von
den Ländern an die Gemeinden (v.a. Gemeinde-Bedarfszuweisungen, Landesförderungen). Insgesamt
erhalten die Länder um 1,20 Mrd. Euro mehr von den Gemeinden als sie den Gemeinden überweisen.