Die Scientology Kirche Belgien und Scientologen in der ganzen

BRÜSSEL: VOLLER ERFOLG FÜR SCIENTOLOGY
Belgische Justiz lässt alle Vorwürfe fallen
Freitag, 11. März 2016
Die Scientology Kirche Belgien und Scientologen in der ganzen Welt
begrüßen das heute Nachmittag gefällte Urteil der 69. Strafkammer
des Brüsseler Gerichts. Das Urteil sprach zwei Brüsseler Scientology
Vereinigungen wie auch 11 führende Vertreter der örtlichen
Scientology Kirche von allen Vorwürfen u.a. mit der Fest-stellung frei,
die Staatsanwaltschaft habe gegen das grundlegende „Recht auf ein
faires Verfahren“ verstoßen.
Das Urteil ergeht nach einem 18 Jahre dauernden Ermittlungsverfahren der
Staatsan-waltschaft u. a. zu den Vorwürfen Betrug, illegale medizinische
Praktiken, Miss-achtung der Privatsphäre. Das Ermittlungsverfahren war in
vollkommener Missachtung des staatlichen Neutralitätsgebots und der
verfassungsmäßigen Garantien auf Schutz der Religionsfreiheit in
diskriminierender Weise geführt worden. Die Vorurteile der Staatsanwaltschaft
wurden unter anderem in früheren öffentlichen Vorverurteilungen zum
Ausdruck gebracht, die sich offen gegen die religiösen Überzeugungen der
Scientology Kirche und ihrer Mitglieder gerichtet hatten. Das Gericht setzte
dem ein Ende und widerlegte, dass die von der Staatsanwaltschaft
vorgetragenen Beweismittel in keiner Weise ihre voreingenommenen
Standpunkte gegen die Scientology Kirche und ihre Angehörigen bestätigten.
„Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit haben in Belgien obsiegt und
das Recht auf ein faires Verfahren wurde wieder hergestellt“, so ein
Sprecher der Brüsseler Scientology Kirche.
Die Scientology Kirche wurde im Jahre 1954 in den USA gegründet. Sie hat
heute mehrere Millionen Anhänger in über 180 Ländern auf der ganzen Welt.
In Belgien wurde ihre erste Gemeinde im Jahre 1974 gegründet. Sie fördert
weltweit zahlreiche soziale und humanitäre Initiativen und Kampagnen
insbesondere in den Bereichen Drogenprävention, Verbesserung moralischsittlicher Werte zum Nutzen des einzelnen Menschen wie auch der Familie, im
Bereich der Menschenrechtserziehung, der Lese- und Schreibfähigkeit, sowie in
der Ausräumung psychiatrischer Missbräuche an Psychiatrie-Patienten.
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