ab Steuertipps Wie UBS e-banking bei den Steuern hilft Mit dem Persönlichen Finanzassistenten und weiteren E-BankingFunktionen können Sie Ihre Steuererklärung noch effizienter und vollständiger erstellen. Die unten stehenden Tipps helfen Ihnen, den Überblick über die steuerlich relevanten Posten und die benötigten Daten und Auszüge zu behalten und das gesetzlich zugelassene Sparpotenzial auszuschöpfen. Tipp #1 Lassen Sie die steuerrelevanten Ausgaben vom Persönlichen Finanzassistenten kategorisieren. Der Persönliche Finanzassistent (PFA) unterstützt Sie bei der Kategorisierung der steuerrelevanten Ausgaben. Mit einem Klick können Sie einen übersichtlichen Auszug generieren, dessen Posten Sie in die Steuererklärung übertragen können. Aktivieren Sie den Persönlichen Finanzassistenten unter «Budget». Diese Ausgaben können vom PFA kategorisiert werden, damit später die einzelnen Posten einfach in die Steuererklärung übertragen werden können: Abzug Spenden Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz in der Schweiz dürfen bei den direkten Bundessteuern abgezogen werden. Abzug Wegkosten Liegt der Arbeitsort nicht in unmittelbarer Nähe des Wohnorts, können die Wegkosten als Berufsauslagen abgezogen werden. Abzug Kinderbetreuung Für Doppelverdiener und Alleinerziehende gibt es den Betreuungs- oder Sozialabzug. Die Höhe der Abzüge richtet sich nach den effektiven Betreuungskosten. Meistens sind Maximalabzüge vorgegeben. Abzug Säule 3a Einzahlungen in die Säule 3a können vom Einkommen abgezogen werden. Der maximale Einzahlungsbetrag ist begrenzt: bei Erwerbstätigen mit Pensionskasse auf 6 768 Franken, bei Erwerbstätigen ohne Pensionskassen auf 20 Prozent des AHV-pflichtigen Nettoerwerbseinkommens (maximal 33 840 Franken). Das 3a-Vermögen und dessen Ertrag müssen während der Ansparphase nicht versteuert werden. Abzug bei Einkauf in Pensionskasse Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse dürfen vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Abzug Gesundheitskosten Gesundheitskosten sind abzugsfähig, sofern die Krankenkasse die Ausgaben nicht zurückerstattet hat. Dazu gehören auch Zahnarztkosten. Wichtig: Der Bund und die meisten Kantone lassen den Abzug für Krankheitskosten nur zu, wenn die angefallenen Kosten mehr als 5 Prozent des Reineinkommens betragen. Abzug Weiterbildung Eine Weiterbildung ohne beruflichen Aufstieg und die Umschulung auf einen verwandten Beruf dürfen in den meisten Kantonen abgezogen werden. Einige Kantone gestatten sogar den Abzug von Weiterbildungskosten, die dem brancheninternen beruflichen Aufstieg dienen. Gut zu wissen: Ab 1. Januar 2016 fallen bei den direkten Bundessteuern die Unterscheidungen zwischen Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung weg. Der Bund erlaubt dann für die berufsorientierte Bildung Abzüge bis zu einem Betrag von 12 000 Franken. Abzug für Wochenaufenthalter Wer an den Werktagen am Arbeitsort bleiben und dort übernachten muss, kann die Mehrkosten für den auswärtigen Aufenthalt abziehen. Als Berechnungsgrundlage gelten die ortsüblichen Preise für 1 Zimmer. Abzug für Wohneigentümer Unterhalts- und Verwaltungskosten auf Liegenschaften sind vollumfänglich abzugsfähig, sofern sie dem Werterhalt dienen. Wertvermehrende Renovationen sind nicht abzugsberechtigt. Beim privaten Wohneigentum kann zwischen einem Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven Unterhaltskosten gewählt werden. Abzug Schuldzinsen (Hypothek) Die Schuldzinsen dürfen samt Kommission, die bei einer allfälligen vorzeitigen Auflösung fällig wird, abgezogen werden. Als Maximum gilt die Höhe der Vermögenserträge inklusive Eigenmietwert, zuzüglich 50 000 Franken. Achtung: Da die Höhe der Abzüge ändern kann, empfiehlt es sich, ihre Zulässigkeit selber zu überprüfen. Tipp #2 Tipp #5 Für Selbstständige: keine Abzüge vergessen dank übersichtlichen Subkategorien. Jedes Jahr den maximal abzugsfähigen Betrag automatisch auf dem 3a-Konto haben. Wenn man ein eigenes Geschäft betreibt, fallen zahlreiche Kosten an, die bei den Steuern abgezogen werden können: Geschäftsessen, Reisen, Büroaufwände usw. Damit nichts verloren geht, empfiehlt es sich, im Persönlichen Finanzassistenten Subkategorien zu erstellen. Mit nur einem Klick sind alle Ausgaben in einer übersichtlichen Tabelle verfügbar und der Totalbetrag kann in die Steuererklärung übertragen werden. Jedes Jahr können Sie einen gesetzlichen Maximalbetrag, der auf ein Säule-3a-Konto einbezahlt wurde, von den Steuern abziehen. Dieser Betrag ändert sich von Zeit zu Zeit. Legen Sie jetzt unter «Budget > Kategorien verwalten» pro Hauptkategorie bis zu fünf Subkategorien an. Tipp #3 Unkategorisierte Ausgaben ganz einfach mit «Sammelkategorisierung» in den Griff bekommen. Nutzen Sie «Sammelkategorisierung», um gleich mehrere nicht kategorisierte Transaktionen der richtigen Gruppe zuzuweisen. Zum Beispiel, wenn Sie zum ersten Mal den Persönlichen Finanzassistenten für Ihre Steuererklärung nutzen. Sehen Sie sich unter «Budget > Nicht kategorisierte Transaktionen» eine Übersicht aller betroffenen Transaktionen an und ordnen Sie diese zu. Tipp #4 Planen Sie Steuern rechtzeitig ins Budget ein. Das verhindert Überraschungen. Die zu erwartende Steuerbelastung lässt sich in der Regel gut einschätzen. Legen Sie sich jeden Monat mittels Dauerauftrag einen Teil der Steuer auf die Seite, sodass bei Fälligkeit der gewünschte Betrag verfügbar ist. Mit einem Dauerauftrag müssen Sie sich über den Maximalbetrag keine Gedanken mehr machen, denn dieser berücksichtigt das gesetzliche Maximum automatisch. Der Dauerauftrag sorgt dafür, dass pro Monat genau so viel überwiesen wird, dass Ende Jahr der maximal abzugsfähige Betrag auf Ihrem UBS Fiscakonto ist. Richten Sie auf Ihrem UBS Fiscakonto unter «Zahlungen > Zahlung an Fiscakonto» einen Dauerauftrag ein. Tipp #6 Laden Sie alle steuerrelevanten Dokumente elektronisch im E-Banking herunter. Alle Bankunterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung brauchen, sind im E-Banking als PDF abrufbar, sobald Sie E-Dokumente aktiviert haben: - Zinsbescheinigungen über alle Konten in CHF und EUR - Hypothek Schuldzinsen - Vermögensausweis - Zins-/Couponabrechnungen von Obligationen, Festgeldern etc. - Dividendenausschüttungen von Aktien, Anlagefonds, Bescheinigung Säule-3a-Einzahlung etc. Einfach E-Dokumente einrichten, herunterladen und ausdrucken. Alle Tipps, ausführliche Anleitungen und Videotutorials finden Sie unter www.ubs.com/ebanking Haben Sie noch Fragen oder brauchen Sie Hilfe? 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