Steuertipps

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Steuertipps
Wie UBS e-banking bei den Steuern hilft
Mit dem Persönlichen Finanzassistenten und weiteren E-BankingFunktionen können Sie Ihre Steuererklärung noch effizienter und
vollständiger erstellen. Die unten stehenden Tipps helfen Ihnen,
den Überblick über die steuerlich relevanten Posten und die
benötigten Daten und Auszüge zu behalten und das gesetzlich
zugelassene Sparpotenzial auszuschöpfen.
Tipp #1
Lassen Sie die steuerrelevanten Ausgaben
vom Persönlichen Finanzassistenten
kategorisieren.
Der Persönliche Finanzassistent (PFA) unterstützt Sie bei
der Kategorisierung der steuerrelevanten Ausgaben.
Mit einem Klick können Sie einen übersichtlichen Auszug
generieren, dessen Posten Sie in die Steuererklärung
übertragen können.
Aktivieren Sie den Persönlichen Finanzassistenten
unter «Budget».
Diese Ausgaben können vom PFA kategorisiert
werden, damit später die einzelnen Posten einfach in
die Steuererklärung übertragen werden können:
Abzug Spenden
Zuwendungen an gemeinnützige Organisationen mit Sitz
in der Schweiz dürfen bei den direkten Bundessteuern
abgezogen werden.
Abzug Wegkosten
Liegt der Arbeitsort nicht in unmittelbarer Nähe des
Wohnorts, können die Wegkosten als Berufsauslagen
abgezogen werden.
Abzug Kinderbetreuung
Für Doppelverdiener und Alleinerziehende gibt es den
Betreuungs- oder Sozialabzug. Die Höhe der Abzüge richtet
sich nach den effektiven Betreuungskosten. Meistens sind
Maximalabzüge vorgegeben.
Abzug Säule 3a
Einzahlungen in die Säule 3a können vom Einkommen
abgezogen werden. Der maximale Einzahlungsbetrag ist
begrenzt: bei Erwerbstätigen mit Pensionskasse auf 6 768
Franken, bei Erwerbstätigen ohne Pensionskassen auf 20
Prozent des AHV-pflichtigen Nettoerwerbseinkommens
(maximal 33 840 Franken).
Das 3a-Vermögen und dessen Ertrag müssen während der
Ansparphase nicht versteuert werden.
Abzug bei Einkauf in Pensionskasse
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse dürfen vom
steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Abzug Gesundheitskosten
Gesundheitskosten sind abzugsfähig, sofern die Krankenkasse die Ausgaben nicht zurückerstattet hat.
Dazu gehören auch Zahnarztkosten.
Wichtig: Der Bund und die meisten Kantone lassen den
Abzug für Krankheitskosten nur zu, wenn die angefallenen
Kosten mehr als 5 Prozent des Reineinkommens betragen.
Abzug Weiterbildung
Eine Weiterbildung ohne beruflichen Aufstieg und die
Umschulung auf einen verwandten Beruf dürfen in den
meisten Kantonen abgezogen werden. Einige Kantone
gestatten sogar den Abzug von Weiterbildungskosten,
die dem brancheninternen beruflichen Aufstieg dienen.
Gut zu wissen: Ab 1. Januar 2016 fallen bei den
direkten Bundessteuern die Unterscheidungen zwischen
Ausbildung, Weiterbildung und Umschulung weg.
Der Bund erlaubt dann für die berufsorientierte Bildung
Abzüge bis zu einem Betrag von 12 000 Franken.
Abzug für Wochenaufenthalter
Wer an den Werktagen am Arbeitsort bleiben und
dort übernachten muss, kann die Mehrkosten für den
auswärtigen Aufenthalt abziehen.
Als Berechnungsgrundlage gelten die ortsüblichen
Preise für 1 Zimmer.
Abzug für Wohneigentümer
Unterhalts- und Verwaltungskosten auf Liegenschaften
sind vollumfänglich abzugsfähig, sofern sie dem Werterhalt
dienen. Wertvermehrende Renovationen sind nicht
abzugsberechtigt.
Beim privaten Wohneigentum kann zwischen einem
Pauschalabzug und dem Abzug der effektiven
Unterhaltskosten gewählt werden.
Abzug Schuldzinsen (Hypothek)
Die Schuldzinsen dürfen samt Kommission, die bei einer
allfälligen vorzeitigen Auflösung fällig wird, abgezogen
werden. Als Maximum gilt die Höhe der Vermögenserträge
inklusive Eigenmietwert, zuzüglich 50 000 Franken.
Achtung: Da die Höhe der Abzüge ändern kann, empfiehlt
es sich, ihre Zulässigkeit selber zu überprüfen.
Tipp #2
Tipp #5
Für Selbstständige:
keine Abzüge vergessen dank
übersichtlichen Subkategorien.
Jedes Jahr den maximal abzugsfähigen
Betrag automatisch auf dem 3a-Konto
haben.
Wenn man ein eigenes Geschäft betreibt, fallen zahlreiche
Kosten an, die bei den Steuern abgezogen werden können:
Geschäftsessen, Reisen, Büroaufwände usw. Damit
nichts verloren geht, empfiehlt es sich, im Persönlichen
Finanzassistenten Subkategorien zu erstellen. Mit nur
einem Klick sind alle Ausgaben in einer übersichtlichen
Tabelle verfügbar und der Totalbetrag kann in die
Steuererklärung übertragen werden.
Jedes Jahr können Sie einen gesetzlichen Maximalbetrag,
der auf ein Säule-3a-Konto einbezahlt wurde, von den
Steuern abziehen. Dieser Betrag ändert sich von Zeit zu Zeit.
Legen Sie jetzt unter «Budget > Kategorien
verwalten» pro Hauptkategorie bis zu fünf
Subkategorien an.
Tipp #3
Unkategorisierte Ausgaben ganz einfach
mit «Sammelkategorisierung» in den
Griff bekommen.
Nutzen Sie «Sammelkategorisierung», um gleich
mehrere nicht kategorisierte Transaktionen der richtigen
Gruppe zuzuweisen. Zum Beispiel, wenn Sie zum
ersten Mal den Persönlichen Finanzassistenten für Ihre
Steuererklärung nutzen.
Sehen Sie sich unter «Budget > Nicht kategorisierte
Transaktionen» eine Übersicht aller betroffenen
Transaktionen an und ordnen Sie diese zu.
Tipp #4
Planen Sie Steuern rechtzeitig ins Budget
ein. Das verhindert Überraschungen.
Die zu erwartende Steuerbelastung lässt sich in der Regel
gut einschätzen. Legen Sie sich jeden Monat mittels
Dauerauftrag einen Teil der Steuer auf die Seite, sodass bei
Fälligkeit der gewünschte Betrag verfügbar ist.
Mit einem Dauerauftrag müssen Sie sich über den
Maximalbetrag keine Gedanken mehr machen, denn dieser
berücksichtigt das gesetzliche Maximum automatisch. Der
Dauerauftrag sorgt dafür, dass pro Monat genau so viel
überwiesen wird, dass Ende Jahr der maximal abzugsfähige
Betrag auf Ihrem UBS Fiscakonto ist.
Richten Sie auf Ihrem UBS Fiscakonto unter
«Zahlungen > Zahlung an Fiscakonto» einen
Dauerauftrag ein.
Tipp #6
Laden Sie alle steuerrelevanten
Dokumente elektronisch im E-Banking
herunter.
Alle Bankunterlagen, die Sie für Ihre Steuererklärung
brauchen, sind im E-Banking als PDF abrufbar, sobald Sie
E-Dokumente aktiviert haben:
- Zinsbescheinigungen über alle Konten in CHF und EUR
- Hypothek Schuldzinsen
- Vermögensausweis
- Zins-/Couponabrechnungen von Obligationen, Festgeldern etc.
- Dividendenausschüttungen von Aktien, Anlagefonds,
Bescheinigung Säule-3a-Einzahlung etc.
Einfach E-Dokumente einrichten, herunterladen und
ausdrucken.
Alle Tipps, ausführliche
Anleitungen und Videotutorials finden Sie unter
www.ubs.com/ebanking
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brauchen Sie Hilfe?
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