Vereinbarung - Zentralschweizer Lamm

Produktionsvereinbarung
Zentralschweizer Lamm
Projektleitung:
Zentralschweizer Schafhalterverein
Metzger:
Wechsler Metzg AG, Nebikon
Produzent:
Name :
Vorname:
Strasse:
PLZ/Ort:
Telefon:
Mobile:
E-Mail:
TVD-Nummer.
TVD-Nummer Alpbetrieb:
………………………………………………………………………………………………......
Produktionsart:
Mutterschafe mit Ausmast
Mutterschafe verkauft Weidelämmer
Ausmastbetrieb
Sömmerung
Wanderherde
Anzahl Plätze:
Mutterschafplätze:
Anzahl Weidelämmer pro Jahr:
Anzahl Schlachtlämmer pro Jahr:
Label:
IP-Suisse
Betriebszone:
Talzone
Bio-Suisse
Hügelzone
Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015
Bergzone 1-4
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Grundsätze
1.
Zentralschweizer Lamm ist ein Gourmet-Lammfleisch. Als Futtergrundlage wird
betriebseignes Futter verwertet. Sie werden in der Region geschlachtet und
verarbeitet. Zentralschweizer Lamm bürgt für die entsprechende
Produktequalität, Kontrollen und Garantien.
2.
Der Produzent ist Mitglied von IP-SUISSE oder von Bio-Suisse. Er erfüllt die
Vorgaben und Bedingungen von IP-SUISSE respektive Bio-Suisse und ist durch
eine anerkannte Kontrollstelle zertifiziert.
3.
Der Produzent ist einverstanden, dass die Kontroll- und
Zertifizierungsunterlagen von der Zertifizierungsstelle an die Geschäftsstelle von
Zentralschweizer Lamm weitergeleitet werden.
4.
Damit eine lückenlose Standortgeschichte garantiert werden kann, werden alle
Tiere vom Produzenten im Herdebuchprogramm SheepOnline registriert
(Geburt, Zugang und Abgang) und mit dem vom Label vorgeschriebenen
Markierungssystem markiert.
5.
Zur Produktions- und Absatzplanung sind dem Geschäftsführer die dazu nötigen
Unterlagen zur Verfügung zu stellen. (Daten SheepOnline und Befragung
Produktionsmenge)
6.
Veränderungen der Produktionsmengen sind dem Geschäftsführer frühzeitig zu
melden.
7.
Die Vertragsparteien, pflegen eine kooperative und loyale Zusammenarbeit und
unterstützen sämtliche Bestrebungen zum Schutz der Marke Zentralschweizer
Lamm.
8.
Die Marke Zentralschweizer Lamm gehört dem Zentralschweizer
Schafhalterverein. Der Schafhalterverein Zentralschweiz hat die Marke
"Zentralschweizer Lamm" beim Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum
hinterlegt.
9.
Mit der vorliegenden Produktionsvereinbarung und der positiven
Betriebskontrolle erhält der Produzent das Recht Zentralschweizer Lamm zu
produzieren. Die Projektleitung ist bestrebt, die Absatzmengen kontinuierlich zu
steigern. Der Absatz ist nicht garantiert und es besteht kein Lieferzwang.
10. Der Produzent verpflichtet sich, die Bestimmungen des vom Zentralschweizer
Schafhalterverein erlassenen Produktionsreglements einzuhalten. Das
Produktionsreglement bildet integrierenden Bestandteil dieser
Produktionsvereinbarung.
11. Der Produzent gewährt den beauftragten Kontrollorganen jederzeit Zugang zu
den Produktionsstätten und erteilt lückenlose Auskünfte.
12. Der Produzent entschädigt den Zentralschweizer Schafhalterverein. Die
Entschädigung sowie die Einkaufbedingungen des Schlachtbetriebes sind im
Anhang festgelegt
Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015
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Gültigkeit
13. Die Vereinbarung ist gültig ab sofort und ist unbefristet. Sie kann
unter Beachtung eine Kündigungsfrist von 6 Monaten jeweils halbjährlich mit
eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Mit der Auflösung der Vereinbarung
entsteht kein Recht auf Entschädigung.
14. Verletzt der Produzent die vorliegenden Vereinbarungsbestimmungen, so kann
der Zentralschweizer Schafhalterverein ihn fristlos und ohne Entschädigung aus
der Verinbarung entlassen.
15. Auf die vorliegende Vereinbarung ist schweizerisches Recht anwendbar.
16. Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung sind vor den ordentlichen Gerichten am
Sitz vom Zentralschweizer Schafhaltervereins auszutragen.
Präsident
Ort, Datum
Metzger
Ort, Datum
………………………………………………. ………………………………………
………………………………………………. ………………………………………
Zentralschweizer Schafhalterverein
Wechsler Metzg AG
Produzent
Ort, Datum
………………………………………………..
………………………………………………..
Landwirt
Hier bitte gültige IP-SUISSE / Bio-Suisse Vignette aufkleben!
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Anhang 1: Gebühren und Zuschläge
Jährlicher Betriebsbeitrag:
Beitrag an Projekt Zentralschweizer Lamm
(Fr.100.- werden von QuNaV rückvergütet)
Jahresbeitrag Schafhalterverein Zentralschweiz
Fr. 200.Fr. 50.-
Beitrag pro Lamm/Schaf
Es wird von jedem über das Projekt "Zentralschweizer Lamm" vermarkteten Lamm
oder Schaf ein Beitrag von Fr. 8.- eingezogen. Der Beitrag wird vom Schlachtbetrieb
direkt auf der Abrechnung abgezogen und dem Projekt Zentralschweizer Lamm
ausbezahlt.
Anhang 2: Einkaufsbedingungen Wechsler Metzg AG Nebikon (die
Einkaufsbedingungen werden jährlich gegenseitig ausgehandelt)
Zentral-CH- Lamm
Einkaufsbedingungen ZCH-Lamm
Voraussetzungen
1)
Qualität und Tierrückverfolgbarkeit von A-Z
2)
sind nicht älter als 10 Monate
3)
direkt vom Produzent zum Schlachthof zum Detaillist
Abnahmepreise
Grundpreis: Jeweils aktueller Preis T3 von Proviande
Zuschläge / Abzüge: Anpassungen des Proviande Abzug- und Zuschlagsystems werden übernommen
Alle Preise beziehen sich auf kg Schlachtgewicht
Fleischigkeit: Die Zuschläge/Abzüge werden zusätzlich zu denen von Proviande auf den jeweils aktuellen Grundpreis gemacht
Fleischigkeit Zuschlag Proviande + Projektzuschlag Zuschlag insgesamt
C
Fr.
0,70 Fr.
2,20 Fr.
2,90
H
Fr.
0,40 Fr.
2,00 Fr.
2,40
T
Fr.
Fr.
1,50 Fr.
1,50
A
Fr.
-0,80 Fr.
-0,20 Fr.
-1,00
X
Fr.
-1,60 Fr.
0,10 Fr.
-1,50
Abzüge Fett: Die Abzüge werden unabhängig von den Abzügen nach Proviande gemacht
Abzug insgesamt
1
Fr.
2
Fr.
3
Fr.
4
Fr.
5
Fr.
-2,00 (Retour)
-0,60
-0,80
-2,50 (Retour)
Abzüge Gewicht: Die Abzüge werden unabhänig von den Abzügen nach Proviande gemacht
Abzug insgesamt
bis 16.9
Weidelämmerpreis
(Retour)
17.0 - 17.9
Fr.
18.0 - 23.9
Fr.
24.0 - 24.9
Fr.
-0,40
25.0 - 25.9
Fr.
-0,70
26.0 - ++
Preis Schlachtschaf nach Proviande (keine Projektzuschläge)
Dem Produzent abgezogene Kosten
Waagschein
Basiskommunikation Proviande
Projektbeitrag
Vereinbarung Zentralschweizer Lamm; 24.09.2015
pro Tier
pro Tier
pro Tier
Fr.
Fr.
Fr.
3,00
0,40
8,00
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Anhang 3: Einkaufsbedingungen für Weidelämmer
Berechnungsgrundlage:
Grundpreis:
 Proviande QM-Wochenpreis für Weidelämmer
Zuschläge:
 ½ IP-SUISSE Labelzuschlag: Fr. 0.35
 Zuschlag Zentralschweizer Lamm: Fr. 0.50
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