PRODUZENTEN-VERBRAUCHEREIGENVERBRAUCHSGEMEINSCHAFTEN Patric Giot Datenverwalter [email protected] September 2015 GRUNDBEGRIFFE Groupe E September 2015 Präsentation an Installateure 2 GRUNDLAGEN Der Produzent •Hat die Wahl, ob er den selbst erzeugten Strom ganz oder teilweise am Produktionsort selbst verbraucht, bevor er ins Netz eingespeist wird •Entscheidet, ob er den anderen Endkunden im selben Haus (nur ein Anschlusspunkt) den von ihm erzeugten Strom anbietet •Findet einen Abnehmer für seinen Strom (falls nicht, muss Groupe E unter best. Voraussetzungen den Strom kaufen) Der Verbraucher •Kann wählen, ob er den im Haus erzeugten Strom abnehmen will oder nicht •Kann schriftlich, unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Frist (gesetzliche Frist), aus der Eigenverbrauchsgemeinschaft austreten Groupe E •Ist verpflichtet, jeden Produzenten in ihrem Versorgungsgebiet anzuschliessen •Bleibt verantwortlich für die Messung des Stromes bei jedem Endverbraucher •Ist verpflichtet (unter best. Voraussetzungen) , dem Produzenten seinen Strom zum Marktpreis abzunehmen •Kann die Herkunftsnachweise abnehmen, um den Strom zu kennzeichnen Groupe E September 2015 Präsentation an Installateure 3 VERSCHIEDENE SZENARIEN (1) Möglichkeit einen Zähler Produktion / Verbrauch zu haben Herkömmlicher Zähler reicht aus (regelm. Ablesung) Beglaubigung durch Groupe E möglich (zurzeit CHF 95.-) Erfassung der HKN nur bei Verwertung Bei Eigenverbrauch besteht die Möglichkeit, nur herkömmliche Zähler zu verwenden (unter best. Voraussetzungen) Kleinanlagen (≤ 30 kVA) Groupe E September 2015 Präsentation an Installateure Separater Zähler für die Erzeugungsanlage obligatorisch Obligatorische Beglaubigung durch anerkannten Auditor Obligatorische Lastgangmessung mit Fernauslesung Obligatorische Anmeldung im HKN-System Bei Eigenverbrauch ist eine Lastgangmessung mit Fernauslesung für den Verbrauch notwendig Grossanlagen (>30 kVA) 4 VERSCHIEDENE SZENARIEN (2) Verkauft seine gesamte Produktion an Groupe E: Rücknahme zu Marktbedingungen (zur Zeit 8.5 Rp/kWh für Anlagen bis 1 MW) HKN können von Groupe E unter Vorbehalt abgenommen werden (0.8 Rp/kWh) oder an einer Strombörse vermarktet werden Verbraucht einen Teil selbst und verkauft den Überschuss an Groupe E: Rücknahme zu üblichen Marktbedingungen (zur Zeit 8.5 Rp/kWh für Anlagen bis 1 MW) HKN können von Groupe E unter Vorbehalt abgenommenen werden (0.8 Rp/kWh) oder an einer Strombörse vermarktet werden Verkauft seine gesamte Produktion an einen Dritten: z.B. KEV oder anderen Lieferanten, mit oder ohne HKN Rücknahmebedingungen werden vertraglich festgelegt Datenübermittlung an Dritte verursacht grundsätzlich zusätzliche Kosten Verkauft einen Teil seines Stroms an lokale Verbraucher und den Überschuss an Groupe E oder einen Dritten: Vertragliche Vereinbarungen direkt zwischen den lokalen Verbrauchern und dem Produzenten Gegenüber Groupe E: Bildung einer Eigenverbrauchsgemeinschaft und Abnahme des Überschusses wie bei Eigenverbrauch Groupe E September 2015 Präsentation an Installateure 5 EIGENVERBRAUCH (1) 1 Produzent, 1 Verbraucher Groupe E September 2015 1 Produzent, >1 Verbraucher, die alle den lokal erzeugten Strom beziehen wollen Präsentation an Installateure 1 Produzent, >1 Verbraucher, mindestens einer will nicht lokalen Strom beziehen 6 EIGENVERBRAUCH (2) ≤ 30 kVA Zähler Groupe E Übliche Kosten Mehrkosten durch Eigenverbrauch • Ein bidirektionaler Zähler am Hausanschluss • Grundpreis Verbrauch • Je ein Zähler pro Endverbraucher • Ein «Hauptzähler» am Hausanschluss • Grundpreis Verbrauch pro Kunde • Grundpreis Verbrauch für die Gemeinschaft • Ein Lastgangzähler für die Stromerzeugung • Ein Lastgangzähler für jeden Verbraucher • Grundpreis Verbrauch pro Kunde • Miete Produktionszähler • Zuschlag Lastgangzähler pro Kunde September 2015 Präsentation an Installateure 7 EIGENVERBRAUCH (3) > 30 kVA Zähler Groupe E Übliche Kosten Mehrkosten für Eigenverbrauch • Ein Verbrauchszähler • Ein Produktionszähler (parallel zum Verbrauchszähler) • Grundpreis Verbrauch • Miete Produktionszähler • Je ein Zähler pro Endverbraucher • Ein Produktionszähler • Ein «Hauptzähler» mit Lastgangmessung • Grundpreis Verbrauch pro Kunde • Miete Produktionszähler • Lastgangzähler am Anschlusspunkt • Ein Lastgangzähler für die Produktion • Ein Lastgangzähler für jeden Verbraucher. • Grundpreis Verbrauch pro Kunde • Miete Produktionszähler • Zuschlag für jeden Lastgangzähler September 2015 Präsentation an Installateure 8 EINZUREICHENDE UNTERLAGEN Vor der Installation Während der Installation •An Groupe E •Formular 1.18 •EEA •Situationsplan •Installationsanzeige •An Groupe E • •An Swissgrid •Anmeldung der Anlage •KEV-Empfängerwechsel •Zustimmung Grundeigentümer •Formular Bevollmächtigter •Rückzug KEV-Anmeldung •An Swissgrid •Projektfortschrittsmeldung Groupe E September 2015 Bei Inbetriebnahme •An Groupe E •Eingriff auf Tarifapparate Nach Inbetriebnahme •An Groupe E •Sicherheitsnachweis = Fertigstellungsanzeige Präsentation an Installateure •An Swissgrid •An Swissgrid •Beglaubigte Anlagedaten •Beglaubigung der Änderung der Messanordnung 9 Frist: 3-5 Jahre Warteliste Rücknahmepreis abhängig vom Inbetriebnahmedatum (Energie + HKN) Einmalvergütung Energie HKN 8.50 Rp/kWh 0.80 Rp/kWh * > 1 MW Regelm. Preisanpassung ≤ 1 MW Sondervertrag Sondervertrag * Die aufgeführten Preise sind die seit 01.07.2015 geltenden Preise (ab 01.10.2015 bei Anlagen bis 10 kW); Je nach Marktpreisentwicklung kann es nachträglich zu Anpassungen führen. Groupe E September 2015 Präsentation an Installateure Preisanpassung alle 6 Monate RÜCKNAHMETARIFE 10 FRAGEN? KOMMENTARE? Groupe E September 2015 Präsentation an Installateure 11
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