Tarif ÖB Info: Vorgesehener Anwendungsbereich Bei neuen und bestehenden Kunden anwendbarer Elektrizitätstarif In Niederspannung angeschlossene Installationen Verbrauchsstätten, für welche der Kunde gemäss Bundesrecht keine Wahlfreiheit geniesst Der Tarif ÖB ist den Beleuchtungsinstallationen für öffentliche Bereiche vorbehalten, die mit einer von Groupe E gesteuerten Anlage ausgestattet sind, welche diese von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang in Betrieb setzt. 1. Anwendungsbedingungen Groupe E AG – Version 2016 de, gültig ab 01.01.16, widerruft und ersetzt alle früheren Ausgaben Der Tarif ÖB (Öffentliche Beleuchtung) ist für die Stromversorgung von Installationen anwendbar, auf die sämtliche nachfolgenden Eigenschaften zutreffen: S. 1 / 3 • Der Kunde geniesst nach Bundesrecht für die betroffene Verbrauchsstätte keine Wahlfreiheit (der Jahresbezug der Verbrauchsstätte liegt unter 100 000 kWh); jeder Verbrauchspunkt stellt einen eigenen Standort dar (im Fall der öffentlichen Beleuchtung ist jeder Kandelaber ein Verbrauchspunkt). • Die Installation ist in Niederspannung angeschlossen. • Dieser Tarif wird nur für Installationen angewendet, welche öffentliche Bereiche beleuchten. Unter « öffentlichen Bereichen » versteht man Strasse, Plätze, Wege und Gärten, usw. welche dem Kanton oder den Gemeinden unterstehen, sowie private Strassen, Gassen und Wege, welche öffentlich zugänglich sind. • Die Steuerung erfolgt mittels Rundsteuerempfänger oder Schaltuhr. Die spezifischen Befehle sind die Kommandos Nr. 6, 7, 8 und 13A01 (siehe « Befehle der Rundsteuerung und Einstellung der Schaltuhren »). • Zähler und Empfänger befinden sich im Prinzip in den Infrastrukturen des Groupe E Netzes. • Für einzelne Lampen, für welche die Installation eines Zählers wirtschaftlich uninteressant ist, wird ein Pauschaltarif angewendet. In jedem Fall aber ist es Groupe E, die entscheidet ob die Installation eines Zählers angebracht ist oder nicht. Tarif ÖB 2. Elektrizitätspreis Der Elektrizitätspreis setzt sich zusammen aus einem Grundbetrag (pro rechnungsrelevantem Wirkstromzähler) und einem Energiepreis. Der Elektrizitätspreis wird durch drei Teilentgelte bestimmt: Für die Energieversorgung, die Netznutzung und die Dienstleistung von Swissgrid (Übertragungsnetz und Systemdienstleistungen). Elektrizitätspreis Groupe E Energieversorgung vor Steuern Jhrl. Grundbetrag inkl. MWST 8.0 % * vor Steuern Swissgrid Netznutzung inkl. MWST 8.0 % * vor Steuern NE1 + SDL inkl. MWST 8.0 % * 38.40 41.47 = — — 38.40 41.47 13.70 14.80 = 7.15 7.72 5.23 5.65 vor Steuern inkl. MWST 8.0 % * — — (CHF pro Zähler und Jahr) Konsumpreis 1.32 1.43 (Rp./kWh) Je nachdem in welchem Kanton und in welcher Gemeinde sich die Verbrauchsstätte befindet, zieht Groupe E die auf der Endkundenrechnung aufgeführten kommunalen, kantonalen oder eidgenössischen Gebühren und Abgaben ein, wobei diese in der Regel wiederum gesetzlich der MWST unterliegen, und führt diese an die jeweiligen Behörden ab. Die im Netzgebiet von Groupe E bestehenden Steuern, Gebühren und Abgaben sind auf dem Blatt Steuern, Gebühren und Abgaben aufgeführt (siehe unter Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E). Die jeweils geltenden Beträge oder Sätze sind auf der Internetseite www.groupe-e.ch abrufbar. S. 2 / 3 Groupe E AG – Version 2016 de, gültig ab 01.01.16, widerruft und ersetzt alle früheren Ausgaben * gerundete Preise; es gelten die Preise vor Steuern Tarif ÖB 3. Messung und Rechnungsstellung Der Strom wird in Niederspannung gemessen. Die notwendigen, von Groupe E vorgeschriebenen Mess- und Kontrollapparate sind im Netznutzungsentgelt inbegriffen. Normalerweise werden die Zähler einmal pro Jahr abgelesen. Die Verrechnung basiert auf der jährlichen Abrechnung mit 3 Akontozahlungen (3 Akontorechnungen, 1 Schlussabrechnung). Der Verrechnungszeitraum liegt zwischen zwei von Groupe E vorgenommenen Zählerablesungen. Jede weitere von Groupe E erbrachte Leistung, auf Verlangen des Kunden oder anspruchsberechtigter Dritter, wird entsprechend der auf dem Blatt Sonderleistungen angegebenen Unkosten zusätzlich in Rechnung gestellt (siehe unter Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E). 4. Des Weiteren gelten folgende Vorschriften 1.Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Anschluss, die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E. Groupe E AG – Version 2016 de, gültig ab 01.01.16, widerruft und ersetzt alle früheren Ausgaben 2.Allgemeine Vorschriften für die Netznutzung und die Lieferung elektrischer Energie von Groupe E. 3.Technische Vorschriften des Verteilnetzbetreibers Groupe E. 4.Werkvorschriften der westschweizerischen Verteilnetzbetreiber über die Erstellung elektrischer Hausinstallationen in Niederspannung (WV/PDIE Romandes). S. 3 / 3
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