Zum Umgang mit der PATIENTENVERFÜGUNG in der klinischen

KLINISCHES ETHIKKOMITEE DER
UNIVERSITÄTSMEDIZIN GREIFSWALD
VORSTAND DES KLINISCHEN ETHIKKOMITEES
Prof. Dr. med. habil. Britta Bockholdt (Vorsitzende)
KONTAKT
Pastor Philip Stoepker (Stellvertreter)
Klinisches Ethikkomitee (KEK) der
Universitätsmedizin Greifswald
OA PD Dr. med. Christoph Schäper (Stellvertreter)
Walther–Rathenau–Str. 49
Anna–Henrikje Seidlein (B. A.)
17475 Greifswald
Dr. phil. Hartmut Bettin
Telefon: 03834 86-22308
Telefax: 03834 86-7922308
E–Mail: [email protected]
URL: http://www2.medizin.uni-greifswald.de/kek/
Koordinatorin: Ilka Röser
Präsenszeit im Büro:
Dienstag bis Donnerstag
08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Das Klinische Ethikkomitee (KEK).
Entlastung für den Einzelnen – Stärkung für Alle.
„Zum Umgang mit der
ZERTIFIZIERUNG
PATIENTENVERFÜGUNG
Die Zertifizierung der Veranstaltung ist bei der
Ärztekammer M-V beantragt.
Wir bitten die Ärztinnen und Ärzte ihre Barcode–
Aufkleber, die Schwestern und Pfleger ihre
Nachweishefte mitzubringen.
in der klinischen Praxis“
24. Juni 2015 (Mittwoch)
15:30 Uhr bis 18:30 Uhr
Hörsaal Nord, Sauerbruchstrasse
SEHR GEEHRTE KOLLEGINNEN UND
KOLLEGEN,
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
PROGRAMM
das Betreuungsrecht beantwortet die Frage, wer die
Entscheidungen trifft, wenn das eigenverantwortliche
Handeln nicht mehr möglich ist.
15:35 Uhr
Durch Krankheit, Unfall oder hohes Lebensalter kann
das Treffen von eigenen Entscheidungen unmöglich
geworden sein.
Natürlich liegt es den behandelnden Ärzten am Herzen,
das Selbstbestimmungsrecht bestmöglich zu wahren.
Dazu kann jeder für sich selbst rechtzeitig Vorsorge
leisten.
15:40 Uhr
Eine Patientenverfügung ist geeignet, dass man selbst
im Vorfeld festlegt, wie bei konkret beschriebenen
Zuständen
bestimmte
medizinische
Maßnahmen
gewünscht oder beispielsweise nicht gewünscht sind.
Die Patientenverfügung sollte eine Vorsorgevollmacht
bzw. eine Betreuungsverfügung ergänzen.
In der Veranstaltung, zu der wir Sie herzlichst einladen
möchten, wollen wir uns mit den gesetzlichen
Grundlagen einerseits, aber auch mit den nicht immer
einfachen Aspekten der täglichen klinischen Praxis
andererseits, auseinandersetzen.
15:30 Uhr
Eröffnung
Prof. Dr. Britta Bockholdt
Prof. Dr. med. habil. Britta Bockholdt - Vorsitzende
Grußworte
des Klinischen Ethikkomitees, Direktorin des Institutes für
Rechtsmedizin ⃰
Dr. Thorsten Wygold
Ärztlicher Vorstand
16:15 Uhr
16:35 Uhr
16:55 Uhr
Hämatologie und Onkologie – Transplantationszentrum,
Palliativmedizin ⃰
OA Dr. Klaus-Peter Philipp
Dr. med. Andrej Gudzuhn – Klinik für Innere Medizin C,
Der Umgang mit der Patientenverfügung auf der Intensivstation
aus ärztlicher Sicht
Hämatologie und Onkologie – Transplantationszentrum,
Palliativmedizin ⃰
OA Dr. Sixten Selleng
und Überwachungspflege, ITS-1 ⃰
Erfahrungen mit der
Patientenverfügung aus
Sicht der Pflege
OA Dr. med. Klaus-Peter Philipp – Institut für
Die Bedeutung der Patientenverfügung in der Palliativmedizin
Enkhgerel Gudzuhn,
Dr. Andrej Gudzuhn
17:15 Uhr
Enkhgerel Gudzuhn – Klinik für Innere Medizin C,
Das Patientenverfügungsgesetz
als gesetzliche Grundlage
Martin Mengel
Die Patientenverfügung: Was
meint der Patient?
Pastor Philip Stoepker
Wir freuen uns sehr auf Ihr Kommen.
Prof. Dr. med. habil. B. Bockholdt
und der gesamte Vorstand des Klinischen Ethikkomitees
WISSENSCHAFTLICHE LEITUNG / REFERENTEN
17:35 Uhr
Diskussion zu allen Vorträgen
18:20 Uhr
Schlussworte
Prof. Dr. Britta Bockholdt
Ende der Veranstaltung
Nach der Veranstaltung bietet sich bei einem kleinen Imbiss
die Gelegenheit zu weiteren Diskussionen.
Martin Mengel – Bereichsleitung, Zentrum für Intensiv-
Rechtsmedizin ⃰
OA Dr. med. Sixten Selleng - Klinik für Anästhesiologie,
ITS-1 ⃰
Pastor Philip Stoepker – Stellvertretender
Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees, Krankenhausseelsorge ⃰
Dr. med. Thorsten Wygold (MBA) –
Ärztlicher Vorstand ⃰
⃰ der Universitätsmedizin Greifswald, Körperschaft des
öffentlichen Rechts