Eignungsprüfung Patientenverfügung Zur Erstellung von Patientenverfügungen wurde am 01. September 2009 ein neues Gesetz verabschiedet: das 3. Betreuungsrechtsänderungsgesetz. In diesem ist festgelegt welche Inhalte eine Patientenverfügung enthalten muss, damit diese gültig ist und im rechtlichen Sinne auch anerkannt wird. Nach Beantwortung der Fragen können Sie selbst in wenigen Minuten feststellen, ob Ihre Vollmacht im Notfall auch Ihren Zweck erfüllt, sowie die richtige Tragweite hat. 1. Ist sichergestellt, dass Ihre Patientenverfügung immer auf dem aktuellsten Stand ist? Werden Sie über Änderungen der Gesetze informiert? Ja Eventuell Nein Wenn Ihr Dokument nicht aktuell ist, kann es dazu führen das es nicht anerkannt wird. 2. Haben Sie die Patientenverfügung nach dem in Kraft treten des neuen Gesetzes erstellt? Ja Eventuell Nein Wenn Sie Ihre Verfügung vor dem Gesetz erstellt haben, können darin Fehler oder auch Lücken enthalten sein die dazu führen können, dass die Patientenverfügung keine Wirkung mehr hat. 3. Gibt Ihre Verfügung eindeutig Ihre Wünsche wieder ohne das diese falsch interpretiert werden können ? Ja Eventuell Nein Wenn Sie Ihre Wünsche bezüglich des Lebens oder Sterbens nicht eindeutig wiedergegeben haben, kann es zu Fehlinterpretationen kommen, die laut § 1896 ff. BGB nicht erlaubt sind. Nachfolgende Worte können anders interpretiert werden und verhindern somit die Wirksamkeit Ihrer Patientenverfügung: „Dauerschädigung“, „schwere Schäden“, „angemessen“, „realistisch“, „vernünftig“, „künstliche Lebensverlängerung aller Art“. 4. Ist Ihre Patientenverfügung zu jeder Zeit und weltweit für Ärzte oder Krankenhäuser einsehbar? Ja Eventuell Nein Sollte dies nicht der Fall sein, wird meist eine gerichtliche Entscheidung über weiteres Vorgehen Ihrer benötigten Behandlung getroffen. 5. Haben Sie in der Verfügung konkrete Angaben über die medizinische Behandlungssituation der deutschen Intensivmedizin? Ja Eventuell Nein Sollte es nicht so sein, ist die Verfügung nach den §§ 1896 ff. BGB nicht gültig. GenerationenBerater Thüringen Straße des Friedens 8 98704 Langewiesen Telefon: 03677 / 205 808 Fax: 03677 / 200 471 Mobil: 0171 / 340 52 51 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.generationenberater-thueringen.de 6. Hatten Sie bei der Erstellung des Dokumentes Hilfe? (Hausarzt/Notar/Anwalt) Ja Eventuell Nein Da Notare oder Anwälte das nötige Fachwissen haben, kann die Hilfe bei der Erstellung dieser Dokumente sehr nützlich sein, da diese auch für die erstellten Texte haften. Sollten Sie die Verfügung mit Texten aus dem Internet oder Medien erstellt haben, könnten diese falsch formuliert sein und somit nicht akzeptiert werden. Sollten Sie eine oder auch mehrere der Fragen mit Nein oder Eventuell beantwortet haben, so wäre es ratsam Ihre Patientenverfügung durch einen zertifizierten GenerationenBerater überprüfen zu lassen. Textfeld für Ihre individuellen Ergänzungen oder Fragen. Absender / Ihre Kontaktdaten, wenn Sie möchten das wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen sollen. Name, Vorname Straße PLZ, Ort Telefon E-Mail Senden Sie dieses Formular per Fax: 03677 - 200 471 oder E-Mail [email protected] Vielen Dank. Ort, Datum Unterschrift Hinweis Sie haben mit diesem Fragebogen lediglich eine Orientierung über Ihr Vorsorgedokument erhalten. Sofern Ihnen Lücken auffallen, sollte dies zugleich eine Anregung zur Überprüfung, Ergänzung oder sogar zur vollständigen Erstellung dieser wichtigen Vorsorgeunterlagen sein. Ihr GenerationenBerater Thüringen Fürsorge ist Vorsorge GenerationenBerater Thüringen Straße des Friedens 8 98704 Langewiesen Telefon: 03677 / 205 808 Fax: 03677 / 200 471 Mobil: 0171 / 340 52 51 E-Mail: [email protected] Homepage: http://www.generationenberater-thueringen.de
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