Liebe Patientin,
bei der Untersuchung wurde heute bei Ihnen eine
Schwangerschaft festgestellt. Über den weiteren
Verlauf der ärztlichen Betreuung in unserer Praxis
möchte ich Sie nun nachfolgend informieren:
Seit Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes
haben Sie Anspruch auf eine einfache BasisSchwangerschaftsbetreuung auch ohne Zahlung der
berühmten „10 Euro“. Damit gibt es aber selbst zur
Feststellung ihrer Schwangerschaft bei der ersten
Untersuchung keine Ultraschalluntersuchung,
genauso wenig wie die Behandlung von
Beschwerden wie Scheidenentzündungen,
Schmerzen, Blutungen, Übelkeit oder Beratung über
zusätzliche Untersuchungen während Ihrer
Schwangerschaft vorgesehen ist.
Bei Zahlung der „Kassengebühr“ haben Sie nach den
Mutterschafts-Richtlinien für Kassenpatientinnen
Anspruch auf folgende Leistungen:
- Beratung, Ausstellen des Mutterpasses,
regelmäßige Untersuchungen in ca. 4-wöchigen
Abständen bis zur 30. Schwangerschaftswoche, dann
in 2-wöchigen Abständen bis zum
Entbindungstermin.
- Blutuntersuchungen zum Beginn der
Schwangerschaft mit der Bestimmung der Blutgruppe
und des Rhesusfaktors, Bestimmung des
Blutfarbstoffgehalts (Hb), einem Antikörper-Suchtest
(Untersuchung auf evtl. Blutunverträglichkeiten) und
der Abklärung der Röteln-Immunitätslage. Zusätzlich
wird zur Überprüfung auf Chlamydien (spezielle
Bakterien) ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals
entnommen. Die Bestimmung einer evtl.
Toxoplasmose-Immunität ist nicht Bestandteil der
Mutterschafts-Richtlinien und kann nicht
routinemäßig zu Lasten der Krankenkasse
beansprucht werden, ebenso erfolgt der Ausschluß
einer HIV-Infektion nur bei dringendem Verdacht.
Eine zweite Blutuntersuchung erhalten Sie zwischen
der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche mit
einer erneuten Überprüfung Ihres Antikörper-Titers
und Ausschluß einer Blutarmut (Anämie).
Patientinnen, die das Blutgruppenmerkmal Rhesusnegativ tragen, erhalten eine Spritze (Anti-D) um eine
mögliche Erkrankung des Kindes im Mutterleib bei
einem Vater mit der Merkmalgruppe Rhesus-positiv
zu vermeiden.
Eine dritte Blutentnahme nach der 34. Schwangerschaftswoche soll eine mögliche Infektion mit
Gelbsucht (Hepatitis B) aufdecken, welche das
Neugeborene gefährden könnte.
- Insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen: je einmal
zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche,
der 19. und 22. Woche, sowie der 29. und 32.
Schwangerschaftswoche. Diese Ultraschalluntersuchungen haben das Ziel, Hinweiszeichen auf
eine schwere Fehlentwicklung des Kindes oder eine
Wachstumsstörung im Verlauf der Schwangerschaft
zu entdecken. Es kann bei diesen Untersuchungen
nicht darum gehen, möglichst jede Fehlbildung
aufzudecken.
Das Aufspüren kleiner Missbildungen, wie z.B. das
Abzählen der Finger, eine Kontrolle der Augen etc.
gehören nicht zu den Leistungen, die Ihnen Ihre
Krankenkasse im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge
gewährt, ebenso wenig wie die Geschlechtsbestimmung des Kindes.
Weitere Ultraschalluntersuchungen und
weitergehende Diagnostik FarbdopplerultraschallUntersuchungen) können nur bei medizinischer
Erfordernis, z.B. Blutungen, Verdacht auf Erkrankung
des Kindes, verzögertes Wachstum usw.
durchgeführt werden.
- Bei Schwangeren ab dem 35. Lebensjahr oder bei
Erbkrankheiten in der Familie besteht die Möglichkeit,
durch eine Fruchtwasseruntersuchung
(Amniocentese) eine genetische Veränderung des
Kindes festzustellen, z.B. das Down-Syndrom.
Wann welche Untersuchung stattfindet und welche
weiteren Wunschleistungen sinnvoll und möglich
sind, können Sie Ihrem beiliegenden
„Schwangerschaftskalender“ entnehmen.
Eine Schwangerschaft bedeutet nicht, krank zu sein,
jedoch sollte eine gesunde Ernährung und der
Verzicht auf Nikotin und Alkohol für eine Schwangere
im Interesse eines gesunden Kindes selbstverständlich sein.
Bei in der Schwangerschaft auftretenden
Mangelerscheinungen, z.B. Eisenmangel, stellen wir
Ihnen gerne ein Kassen-Rezept über Eisentabletten
aus. Viele so genannte leichte Medikamente, wie sie
in der Schwangerschaft doch öfter zur Anwendung
kommen, können aber nicht mehr auf Kassenrezept
verordnet werden, ebenso wenig wie VitaminTabletten, diese sind bei abwechslungsreicher
Ernährung aber auch nicht notwendig.
Empfehlenswert ist jedoch ergänzend eine tägliche
Einnahme von Jodtabletten während der ganzen
Schwangerschaft und einem Folsäure-Präparat in der
Frühschwangerschaft. Auch diese Präparate dürfen
wir nicht mehr auf Kassenrezept verordnen.
Sie können die meisten Sportarten in der Schwangerschaft weiter betreiben, sollten jedoch extreme Belastungen, Sportarten mit Sturzgefahr,
Erschütterungen (z.B. Sprünge) vermeiden, ebenso
den Aufenthalt in über 2000m Höhe. Insgesamt ist
sportliche Betätigung zu begrüßen, empfehlenswert
sind v.a. Laufen, Radfahren und Schwimmen.
Der Gesetzgeber schreibt für die kassenärztliche
Versorgung der Patienten im §12 des Sozialgesetzbuches V vor:
Kind führen, ein Gestationsdiabetes kann durch die
Routineuntersuchungen bei 20% der Betroffenen
nicht erkannt werden.
„Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß
des Notwendigen nicht überschreiten.
Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht
beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer
nicht bewirken und die Krankenkassen nicht
bewilligen.“
- Den sogenannten Erst-Trimestertest: Eine spezielle
Ultraschalluntersuchung in der 12. bis 14.
Schwangerschaftswoche, gekoppelt mit einer
Blutuntersuchung, die mit bis zu 95 prozentiger
Sicherheit eine Risikobestimmung über das Vorliegen
bestimmter genetischer Krankheiten (z.B. DownSyndrom) erlaubt. . Dieser Test ist im Gegensatz zur
Frucht-wasserpunktion risikolos für das Baby.
Von den Ärzten zu erbringende Leistungen sind also
gesetzlich begrenzt. Sie haben als Schwangere
keinen Anspruch auf Leistungen, die über die
Mutterschaftsrichtlinien hinausgehen.
- Untersuchungen der Scheide auf Bakterien, welche
bei der Geburt zu schweren Infektionen des Kindes
führen können und durch die Routineuntersuchungen
nicht erkannt werden (z.B. Streptokokken B).
Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Reihe
weiterer medizinisch sinnvoller Leistungen und
Untersuchungen bei uns durchführen zu lassen,
deren Kosten Sie allerdings selbst tragen müssen:
- Akupunktur bei Beschwerden in der
Schwangerschaft, z.B. Übelkeit, Rückenschmerzen,
und zur Geburtsvorbereitung, Moxatherapie beim
Vorliegen einer Beckenendlage.
- Weitere Ultraschalluntersuchungen im gesamten
Verlauf der Schwangerschaft, damit Sie die Entwicklung Ihres Kindes auch auf dem Bildschirm
mitverfolgen können. Außerdem können auf Wunsch
medizinisch nicht erforderliche Untersuchungen, z.B.
die Geschlechtsbestimmung durchgeführt werden
und diese auch auf Video aufgenommen werden.
3D /4D-Bilder Ihres Babys auf verschieden
Speichermedien
- Weitere Laboruntersuchungen zur Bestimmung der
Immunitätslage bei verschiedenen Infektionskrankheiten, die in der Schwangerschaft zu kindlicher
Erkrankung führen können, wie Toxoplasmose,
Varizellen/Zosterinfektion (Windpocken),
Ringelröteln, AIDS.
- Zum Ausschluss einer Schilddrüsenerkrankung
oder einer Zuckerkrankheit, erstmals aufgetreten in
der Schwangerschaft (Gestationsdiabetes) können
Blutuntersuchungen durchgeführt werden. Beide
Erkrankungen können zu Fehlentwicklungen beim
In meiner Praxis kann ich Ihnen bei privater
Zuzahlung außerdem ein besonders
ausführliches SchwangerschaftsbetreuungsPaket anbieten: Dieses beinhaltet zusätzlich drei
weitere ausführliche Ultraschalluntersuchungen,
eine 3D /4D –CD, eine Farb-DopplerUntersuchung in der 34./35. SSW sowie den
„Erst-Trimester-Test (s.o.), daneben einen
Toxoplasmose-Immunitäts-bestimmung, einen
Streptokokken-Test vor Entbindung und einen
Schwangerschafts-Diabetes-test (für BKK-Vers.
gratis!). Bei Interesse an derartigen zusätzlichen
individuellen Leistungen sprechen Sie bitte mich
oder meine Helferinnen an, wir geben Ihnen gerne
nähere Auskunft.
INFORMATIONEN FÜR
SCHWANGERE
Praxisteam:
Bettina Zeller
Cornelia Nagy
Stephanie Strerat h
Arzthelferin
Arzthelferin
Sprechzeiten:
Mo.-Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
Mo.-Di. 15.00 – 18.00 Uhr
Mi.
16.30 – 19.30 Uhr
Sa.
10.00 – 12.00 Uhr