Liebe Patientin, bei der Untersuchung wurde heute bei Ihnen eine Schwangerschaft festgestellt. Über den weiteren Verlauf der ärztlichen Betreuung in unserer Praxis möchte ich Sie nun nachfolgend informieren: Seit Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes haben Sie Anspruch auf eine einfache BasisSchwangerschaftsbetreuung auch ohne Zahlung der berühmten „10 Euro“. Damit gibt es aber selbst zur Feststellung ihrer Schwangerschaft bei der ersten Untersuchung keine Ultraschalluntersuchung, genauso wenig wie die Behandlung von Beschwerden wie Scheidenentzündungen, Schmerzen, Blutungen, Übelkeit oder Beratung über zusätzliche Untersuchungen während Ihrer Schwangerschaft vorgesehen ist. Bei Zahlung der „Kassengebühr“ haben Sie nach den Mutterschafts-Richtlinien für Kassenpatientinnen Anspruch auf folgende Leistungen: - Beratung, Ausstellen des Mutterpasses, regelmäßige Untersuchungen in ca. 4-wöchigen Abständen bis zur 30. Schwangerschaftswoche, dann in 2-wöchigen Abständen bis zum Entbindungstermin. - Blutuntersuchungen zum Beginn der Schwangerschaft mit der Bestimmung der Blutgruppe und des Rhesusfaktors, Bestimmung des Blutfarbstoffgehalts (Hb), einem Antikörper-Suchtest (Untersuchung auf evtl. Blutunverträglichkeiten) und der Abklärung der Röteln-Immunitätslage. Zusätzlich wird zur Überprüfung auf Chlamydien (spezielle Bakterien) ein Abstrich aus dem Gebärmutterhals entnommen. Die Bestimmung einer evtl. Toxoplasmose-Immunität ist nicht Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien und kann nicht routinemäßig zu Lasten der Krankenkasse beansprucht werden, ebenso erfolgt der Ausschluß einer HIV-Infektion nur bei dringendem Verdacht. Eine zweite Blutuntersuchung erhalten Sie zwischen der 24. und der 28. Schwangerschaftswoche mit einer erneuten Überprüfung Ihres Antikörper-Titers und Ausschluß einer Blutarmut (Anämie). Patientinnen, die das Blutgruppenmerkmal Rhesusnegativ tragen, erhalten eine Spritze (Anti-D) um eine mögliche Erkrankung des Kindes im Mutterleib bei einem Vater mit der Merkmalgruppe Rhesus-positiv zu vermeiden. Eine dritte Blutentnahme nach der 34. Schwangerschaftswoche soll eine mögliche Infektion mit Gelbsucht (Hepatitis B) aufdecken, welche das Neugeborene gefährden könnte. - Insgesamt 3 Ultraschalluntersuchungen: je einmal zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, der 19. und 22. Woche, sowie der 29. und 32. Schwangerschaftswoche. Diese Ultraschalluntersuchungen haben das Ziel, Hinweiszeichen auf eine schwere Fehlentwicklung des Kindes oder eine Wachstumsstörung im Verlauf der Schwangerschaft zu entdecken. Es kann bei diesen Untersuchungen nicht darum gehen, möglichst jede Fehlbildung aufzudecken. Das Aufspüren kleiner Missbildungen, wie z.B. das Abzählen der Finger, eine Kontrolle der Augen etc. gehören nicht zu den Leistungen, die Ihnen Ihre Krankenkasse im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge gewährt, ebenso wenig wie die Geschlechtsbestimmung des Kindes. Weitere Ultraschalluntersuchungen und weitergehende Diagnostik FarbdopplerultraschallUntersuchungen) können nur bei medizinischer Erfordernis, z.B. Blutungen, Verdacht auf Erkrankung des Kindes, verzögertes Wachstum usw. durchgeführt werden. - Bei Schwangeren ab dem 35. Lebensjahr oder bei Erbkrankheiten in der Familie besteht die Möglichkeit, durch eine Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese) eine genetische Veränderung des Kindes festzustellen, z.B. das Down-Syndrom. Wann welche Untersuchung stattfindet und welche weiteren Wunschleistungen sinnvoll und möglich sind, können Sie Ihrem beiliegenden „Schwangerschaftskalender“ entnehmen. Eine Schwangerschaft bedeutet nicht, krank zu sein, jedoch sollte eine gesunde Ernährung und der Verzicht auf Nikotin und Alkohol für eine Schwangere im Interesse eines gesunden Kindes selbstverständlich sein. Bei in der Schwangerschaft auftretenden Mangelerscheinungen, z.B. Eisenmangel, stellen wir Ihnen gerne ein Kassen-Rezept über Eisentabletten aus. Viele so genannte leichte Medikamente, wie sie in der Schwangerschaft doch öfter zur Anwendung kommen, können aber nicht mehr auf Kassenrezept verordnet werden, ebenso wenig wie VitaminTabletten, diese sind bei abwechslungsreicher Ernährung aber auch nicht notwendig. Empfehlenswert ist jedoch ergänzend eine tägliche Einnahme von Jodtabletten während der ganzen Schwangerschaft und einem Folsäure-Präparat in der Frühschwangerschaft. Auch diese Präparate dürfen wir nicht mehr auf Kassenrezept verordnen. Sie können die meisten Sportarten in der Schwangerschaft weiter betreiben, sollten jedoch extreme Belastungen, Sportarten mit Sturzgefahr, Erschütterungen (z.B. Sprünge) vermeiden, ebenso den Aufenthalt in über 2000m Höhe. Insgesamt ist sportliche Betätigung zu begrüßen, empfehlenswert sind v.a. Laufen, Radfahren und Schwimmen. Der Gesetzgeber schreibt für die kassenärztliche Versorgung der Patienten im §12 des Sozialgesetzbuches V vor: Kind führen, ein Gestationsdiabetes kann durch die Routineuntersuchungen bei 20% der Betroffenen nicht erkannt werden. „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“ - Den sogenannten Erst-Trimestertest: Eine spezielle Ultraschalluntersuchung in der 12. bis 14. Schwangerschaftswoche, gekoppelt mit einer Blutuntersuchung, die mit bis zu 95 prozentiger Sicherheit eine Risikobestimmung über das Vorliegen bestimmter genetischer Krankheiten (z.B. DownSyndrom) erlaubt. . Dieser Test ist im Gegensatz zur Frucht-wasserpunktion risikolos für das Baby. Von den Ärzten zu erbringende Leistungen sind also gesetzlich begrenzt. Sie haben als Schwangere keinen Anspruch auf Leistungen, die über die Mutterschaftsrichtlinien hinausgehen. - Untersuchungen der Scheide auf Bakterien, welche bei der Geburt zu schweren Infektionen des Kindes führen können und durch die Routineuntersuchungen nicht erkannt werden (z.B. Streptokokken B). Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Reihe weiterer medizinisch sinnvoller Leistungen und Untersuchungen bei uns durchführen zu lassen, deren Kosten Sie allerdings selbst tragen müssen: - Akupunktur bei Beschwerden in der Schwangerschaft, z.B. Übelkeit, Rückenschmerzen, und zur Geburtsvorbereitung, Moxatherapie beim Vorliegen einer Beckenendlage. - Weitere Ultraschalluntersuchungen im gesamten Verlauf der Schwangerschaft, damit Sie die Entwicklung Ihres Kindes auch auf dem Bildschirm mitverfolgen können. Außerdem können auf Wunsch medizinisch nicht erforderliche Untersuchungen, z.B. die Geschlechtsbestimmung durchgeführt werden und diese auch auf Video aufgenommen werden. 3D /4D-Bilder Ihres Babys auf verschieden Speichermedien - Weitere Laboruntersuchungen zur Bestimmung der Immunitätslage bei verschiedenen Infektionskrankheiten, die in der Schwangerschaft zu kindlicher Erkrankung führen können, wie Toxoplasmose, Varizellen/Zosterinfektion (Windpocken), Ringelröteln, AIDS. - Zum Ausschluss einer Schilddrüsenerkrankung oder einer Zuckerkrankheit, erstmals aufgetreten in der Schwangerschaft (Gestationsdiabetes) können Blutuntersuchungen durchgeführt werden. Beide Erkrankungen können zu Fehlentwicklungen beim In meiner Praxis kann ich Ihnen bei privater Zuzahlung außerdem ein besonders ausführliches SchwangerschaftsbetreuungsPaket anbieten: Dieses beinhaltet zusätzlich drei weitere ausführliche Ultraschalluntersuchungen, eine 3D /4D –CD, eine Farb-DopplerUntersuchung in der 34./35. SSW sowie den „Erst-Trimester-Test (s.o.), daneben einen Toxoplasmose-Immunitäts-bestimmung, einen Streptokokken-Test vor Entbindung und einen Schwangerschafts-Diabetes-test (für BKK-Vers. gratis!). Bei Interesse an derartigen zusätzlichen individuellen Leistungen sprechen Sie bitte mich oder meine Helferinnen an, wir geben Ihnen gerne nähere Auskunft. INFORMATIONEN FÜR SCHWANGERE Praxisteam: Bettina Zeller Cornelia Nagy Stephanie Strerat h Arzthelferin Arzthelferin Sprechzeiten: Mo.-Fr. 8.00 – 12.00 Uhr Mo.-Di. 15.00 – 18.00 Uhr Mi. 16.30 – 19.30 Uhr Sa. 10.00 – 12.00 Uhr
© Copyright 2024 ExpyDoc