FRAUEN AUF DER FLUCHT BEISPIELE AUS SYRIEN, LIBANON UND LIBYEN Heide Serra AMICA e.V. - Hilfsorganisation Gliederung 1. Einleitung: Frauen in Kriegen und Krisenregionen 2. Länderbeispiel Syrien 3. Länderbeispiel Libyen 4. Länderbeispiel Libanon 5. Kurzübersicht: Internationale Abkommen 6. Ausblick: Was können wir tun? Vor Ort und in Deutschland? 1. Frauen in Kriegen und Krisenregionen Für Frauen und Männer gelten unterschiedliche Definitionen von Krieg, Gewalt und Frieden. Sexualisierte Gewalt ist eine Kriegswaffe. Frauen auf der Flucht sind besonderen Gefährdungen ausgesetzt. Der „neue“ Krieg gegen die Frauen: Finanzierung des Terrors 2. Länderbeispiel: Syrien • 7,6 Millionen Menschen im Inland auf der Flucht (sog. IDPs) • weitere 4,1 Millionen als Flüchtlinge beim UNHCR registriert • Dunkelziffer? • Frauen auf der Flucht: sexuelle Gewalt, Erpressung („survial sex“), Zwangsverheiratung Zwei Syrerinnen im Frauenzentrum im Libanon. Foto: AMICA e.V. 2. Länderbeispiel: Syrien „Syria has a massive rape crisis.“ Lauren Wolfe, Women under Siege • Sexualisierte Gewalt in Gefängnissen, an Straßensperren, bei Hausdurchsuchungen • sexuelle Versklavung durch regimetreue Milizen • Beispiel Jesidinnen • Frauen beteiligen sich aktiv an der Revolution, an Kämpfen, am kulturellen und intellektuellen Widerstand. Crowdmap: Gewalt gegen Syrerinnen Quelle: Women under Siege 3. Länderbeispiel Libanon • Jeder 4 - 5 Mensch ist ein Flüchtling. • Frauen und Mädchen: 75% • Versorgungslage: katastrophal • Viele Menschen wollen „ihr Land wieder aufbauen“. • starke Frauen: „Botschafterinnen“ für den Frieden; Eigeninitiative wie Recycling-Projekt, Nähwerkstatt Sozialarbeiterinnen im Frauenzentrum. Foto: AMICA e.V. 4. Länderbeispiel Libyen • „Land im Zerfall“: Kriegszustand seit Bengasi 2015. Foto: Verfasser unbekannt. Oktober 2014 • Bengasi: 100.000 Binnenvertriebene bei 600.000 Einwohnern • Flüchtlinge aus anderen Ländern (z.B. Syrien) finden keine adäquate Unterstützung. • gefängnisähnliche Unterbringung; Folter und sexualisierte Gewalt Frauen gestalten Friedensplan, Verfassung, Gesetzgebung mit 5. Frauen in Kriegen und Krisenregionen Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten: • Kriegsverbrechen • Verbrechen gegen die Menschlichkeit • Völkermord 5. Internationale Abkommen • 1948: Allgemeine Erklärung der Menschenrechte • 1979: Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (engl. CEDAW) • 1995: Aktionsplattform - Weltfrauenkonferenz von Peking • 2015: Nachhaltige Entwicklungsziele: Ziel 5 Gleichberechtigung, Ziel 16: Frieden und • • • • • Gerechtigkeit/ Starke Institutionen 2000: Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen zu Frauen, Frieden und Sicherheit“ 1325 und acht Folgeresolutionen (Stand: Oktober 2015) 1993: Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (engl. ICTY): sexualisierte Kriegsgewalt als „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ 1994: Internationaler Strafgerichtshof für Ruanda (engl. ICTR): sexualisierte Kriegsgewalt als „Völkermord“ 2002: Internationaler Strafgerichtshof (ICC) in Den Haag, Römische Statut 2014: Internationales Protokoll zur Dokumentation und Untersuchung sexualisierter Kriegsgewalt auf dem Gipfel in London (London-Protokoll) 6. Unterstützung für Flüchtlinge 6. Unterstützung für Flüchtlinge im Ausland AMICA unterstützt seit 1993 Frauenzentren in Libyen, Libanon sowie weiteren Regionen: • psychosoziale Arbeit • Trauma-Therapie • Rechtsberatung • Existenzsicherung • Aufklärung, Lobbyarbeit, Vernetzung 2010: Deutscher UNIFEM-Preis für AMICA Preisvergabe an den Vorstand von AMICA e.V. in Berlin 2010 Foto: Stephan Röhl 6. Unterstützung für Flüchtlinge in Deutschland • trauma- und kultursensibler Umgang • keine Stigmatisierung als „Opfer“, an Ressourcen orientieren • Schutz vor Gewalt • angemessene Unterbringung, „safe spaces“ • Sprachbarrieren überwinden • Recht auf Aufenthalt und Integration, geschlechtsspezifische Gewalt als Fluchtgrund anerkennen • vernetzte Hilfe: medizinisch, sozial, psychologisch, juristisch, wirtschaftlich • Kriegsverbrechen dokumentieren 7. Veranstaltungshinweise • Internationale Konferenz: UN-Frauenpolitik aktuell. Brennpunkten in Ägypten, Libyen und Syrien/Nordirak 25. November 2015 - 13:00 – 17:30 Uhr - SWR Studio Freiburg • taz-Cafe Frieden in Libyen? mit Richterin Naima Gebril, Libyen + Mirko Keilberth, Länderexperte 14. Dezember 2015 - 20 Uhr - taz Café Berlin • Podiumsdiskussion Sicher im Gastland? - Zur Situation weiblicher Flüchtlinge in Deutschland 10. Dezember 2015 - 20 Uhr - VHS Freiburg AMICA e.V. Habsburger Straße 9 79104 Freiburg Tel.: 0761 5569251 www.amica-ev.org www.amicas-weltweit.de Spendenkonto: Volksbank Freiburg IBAN DE15 6809 0000 0002 1001 00 BIC GENODE61FR1
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