Säume, Bunt- und Rotationsbrachen im Schuss halten

Kanton Zürich
Baudirektion
Amt für Landschaft und Natur
Abteilung Landwirtschaft / Strickhof
Säume, Bunt- und
Rotationsbrachen
im Schuss halten
Buntbrachen im ersten, zweiten und dritten Standjahr, eine Augenweide (Bild: R. Gämperle, Strickhof)
Bunt-, Rotationsbrachen und Säume sind
farbenprächtige, hochwertige ökologische
Ausgleichsflächen, die das Landschaftsbild
bereichern und einer Vielzahl auch seltener
Pflanzen und Tiere Lebensraum bieten. Damit die Flächen diese Funktionen jedoch erfüllen können, benötigen sie eine sorgfältige
Standortwahl, Pflege und Kontrolle. In der
Regel sind dazu 20 – 50 Arbeitsstunden pro
Hektare und Jahr nötig. Der Standort einer
geplanten Brache muss so gewählt werden,
dass dieser frei von Problemunkräutern beispielsweise Blacken, Winden oder Disteln
ist. Diese und die ständig neu einwandernden Unkräuter sind von Beginn weg konsequent zu bekämpfen.
Der Kanton ist gemäss Artikel 58 der Direktzahlungsverordnung verpflichtet, zwischen dem 1. Juni und 31.
August Kontrollen durchzuführen. Diese Aufgabe soll
im Kanton Zürich vermehrt von den Gemeindeackerbaustellen übernommen werden.
Zustandsbeurteilung von Brachen und
Säumen
Für die Beurteilung der Brachen und Säume
und den Entscheid, ob «alles in Ordnung», ob
«sanierungsbedürftig» oder ob die Brache «aufzulösen» ist, gelten folgende Ausschlusskriterien gemäss
Artikel 58 der Direktzahlungsverordnung:
• Winde: Deckungsgrad beträgt mehr als 33% der
Gesamtfläche oder
• Quecke: Deckungsgrad beträgt mehr als 33% der
Gesamtfläche oder
• totaler Grasanteil inkl. Ausfallgetreide: Deckungsgrad im ersten bis vierten Standjahr beträgt mehr
als 66% der Gesamtfläche (dieses Kriterium gilt
nicht für Säume!) oder
• Blacke: mehr als 20 Pflanzen pro Are oder
• Ackerkratzdistel: mehr als ein Nest pro Are (ein
Nest entspricht 5 Trieben pro 10 m2) oder
• Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia): Nulltoleranz
(Bekämpfungspflicht)
Invasive Neophyten wie Verlotscher Beifuss (Artemisia
verlotorum), Sommerflieder (Buddleja davidii), Kanadisches Berufskraut (Erigeron annuus), Himalaya-Knöterich und Staudenknöterich (Polygonum polystachyum
& Reynoutria-Arten), Kanadische und Spätblühende Goldrute (Solidago canadensis, S. gigantea) und
Kreuzkrautarten (ohne Senecio vulgaris) sind mechanisch zu bekämpfen.
Buntbrache im dritten Standjahr, die bezüglich Goldrutenbesatz die Ausschlusskriterien
erfüllt und daher möglichst
schnell durch Entfernen dieses
Problemunkrauts durch Ausreissen oder Abschneiden zu
sanieren ist. (Bild: R. Gämperle,
Strickhof)
Je nach Ergebnis der Kontrolle wird folgendes Vorgehen bestimmt (gilt auch für Säume):
• Keine Beanstandung: Brache kann weiterbestehen, ist für den ÖLN anrechenbar und beitragsberechtigt.
• Brache verunkrautet, Sanierung möglich und wird
vom Landwirt innerhalb der gesetzten Frist vorschriftsgemäss durchgeführt: Brache kann weiterbestehen, ist für den ÖLN anrechenbar und beitragsberechtigt.
• Brache verunkrautet, Sanierung möglich, wird vom
Landwirt innerhalb der gesetzten Frist aber nicht
vorschriftsgemäss durchgeführt: Brache ist im Jahr
der Feststellung für den ÖLN anrechenbar aber
nicht beitragsberechtigt, in den Folgejahren weder
für den ÖLN anrechenbar noch beitragsberechtigt.
•
•
Brache stark verunkrautet, Sanierung mit angemessenem Aufwand nicht mehr möglich: Brache
im Jahr der Feststellung für den ÖLN anrechenbar,
aber nicht beitragsberechtigt. Brache ist auf den
nächstmöglichen Termin aufzulösen (in der Regel
ab 15. Februar des Folgejahres).
Beanstandung, fristgerechte Sanierung und Beitragsausschluss sind auch nur für Teilflächen möglich.
Unkrautbekämpfung in Brachen und Säumen
Sofern die Unkräuter nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch durch Ausreissen oder Abschneiden
bekämpft werden können, sind chemische Nesterbehandlungen in folgenden Fällen mit bewilligten Herbiziden zulässig:
Bewilligte Herbizide in ökologischen Ausgleichflächen im Ackerland
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Rückenspritze
(Konz.)
Glyphosat
Diverse
5 – 10 %
Metsulfuron-Methyl
Ally Tabs
1 Tab/L
Clopyralid
Lontrel, Clio
0.3 bzw. 0.5 %
Cycloxydim
Focus Ultra
1%
Fluazifop-P-Butyl
Fusilade Max
1%
Haloxyfop-(R)-Methylester
Gallant 535
0.5 – 1.0 %
Quizalofop-P-Ethyl
Targa Super
1%
Triclopyr + Clopyralid
Picobello
0.5 – 1.0 %
Fluroxypyr-mepthyl + Aminopyralid
Simplex
0.05 %
Florasulam
Primus
0.03 %
Bei Fragen und Problemen können Sie sich an folgende Stellen wenden:
Strickhof, René Gämperle, Eschikon, 8315 Lindau 058 105 98 27
Barbara Stäheli, Eschikon, 8315 Lindau 058 105 98 50
E-Mail: [email protected] / [email protected]
Handspritzgerät
(Konz.)
1 Tab/L
Oktober 2015
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Mittel
Andere
Quecke
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Wirkstoff
Keine Herbizide bewilligt
Disteln
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Japanknöterich
Winden
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Ambrosia
Blacken
Problemunkräuter