Kanton Zürich Baudirektion Amt für Landschaft und Natur Abteilung Landwirtschaft / Strickhof Säume, Bunt- und Rotationsbrachen im Schuss halten Buntbrachen im ersten, zweiten und dritten Standjahr, eine Augenweide (Bild: R. Gämperle, Strickhof) Bunt-, Rotationsbrachen und Säume sind farbenprächtige, hochwertige ökologische Ausgleichsflächen, die das Landschaftsbild bereichern und einer Vielzahl auch seltener Pflanzen und Tiere Lebensraum bieten. Damit die Flächen diese Funktionen jedoch erfüllen können, benötigen sie eine sorgfältige Standortwahl, Pflege und Kontrolle. In der Regel sind dazu 20 – 50 Arbeitsstunden pro Hektare und Jahr nötig. Der Standort einer geplanten Brache muss so gewählt werden, dass dieser frei von Problemunkräutern beispielsweise Blacken, Winden oder Disteln ist. Diese und die ständig neu einwandernden Unkräuter sind von Beginn weg konsequent zu bekämpfen. Der Kanton ist gemäss Artikel 58 der Direktzahlungsverordnung verpflichtet, zwischen dem 1. Juni und 31. August Kontrollen durchzuführen. Diese Aufgabe soll im Kanton Zürich vermehrt von den Gemeindeackerbaustellen übernommen werden. Zustandsbeurteilung von Brachen und Säumen Für die Beurteilung der Brachen und Säume und den Entscheid, ob «alles in Ordnung», ob «sanierungsbedürftig» oder ob die Brache «aufzulösen» ist, gelten folgende Ausschlusskriterien gemäss Artikel 58 der Direktzahlungsverordnung: • Winde: Deckungsgrad beträgt mehr als 33% der Gesamtfläche oder • Quecke: Deckungsgrad beträgt mehr als 33% der Gesamtfläche oder • totaler Grasanteil inkl. Ausfallgetreide: Deckungsgrad im ersten bis vierten Standjahr beträgt mehr als 66% der Gesamtfläche (dieses Kriterium gilt nicht für Säume!) oder • Blacke: mehr als 20 Pflanzen pro Are oder • Ackerkratzdistel: mehr als ein Nest pro Are (ein Nest entspricht 5 Trieben pro 10 m2) oder • Ambrosia (Ambrosia artemisiifolia): Nulltoleranz (Bekämpfungspflicht) Invasive Neophyten wie Verlotscher Beifuss (Artemisia verlotorum), Sommerflieder (Buddleja davidii), Kanadisches Berufskraut (Erigeron annuus), Himalaya-Knöterich und Staudenknöterich (Polygonum polystachyum & Reynoutria-Arten), Kanadische und Spätblühende Goldrute (Solidago canadensis, S. gigantea) und Kreuzkrautarten (ohne Senecio vulgaris) sind mechanisch zu bekämpfen. Buntbrache im dritten Standjahr, die bezüglich Goldrutenbesatz die Ausschlusskriterien erfüllt und daher möglichst schnell durch Entfernen dieses Problemunkrauts durch Ausreissen oder Abschneiden zu sanieren ist. (Bild: R. Gämperle, Strickhof) Je nach Ergebnis der Kontrolle wird folgendes Vorgehen bestimmt (gilt auch für Säume): • Keine Beanstandung: Brache kann weiterbestehen, ist für den ÖLN anrechenbar und beitragsberechtigt. • Brache verunkrautet, Sanierung möglich und wird vom Landwirt innerhalb der gesetzten Frist vorschriftsgemäss durchgeführt: Brache kann weiterbestehen, ist für den ÖLN anrechenbar und beitragsberechtigt. • Brache verunkrautet, Sanierung möglich, wird vom Landwirt innerhalb der gesetzten Frist aber nicht vorschriftsgemäss durchgeführt: Brache ist im Jahr der Feststellung für den ÖLN anrechenbar aber nicht beitragsberechtigt, in den Folgejahren weder für den ÖLN anrechenbar noch beitragsberechtigt. • • Brache stark verunkrautet, Sanierung mit angemessenem Aufwand nicht mehr möglich: Brache im Jahr der Feststellung für den ÖLN anrechenbar, aber nicht beitragsberechtigt. Brache ist auf den nächstmöglichen Termin aufzulösen (in der Regel ab 15. Februar des Folgejahres). Beanstandung, fristgerechte Sanierung und Beitragsausschluss sind auch nur für Teilflächen möglich. Unkrautbekämpfung in Brachen und Säumen Sofern die Unkräuter nicht mit angemessenem Aufwand mechanisch durch Ausreissen oder Abschneiden bekämpft werden können, sind chemische Nesterbehandlungen in folgenden Fällen mit bewilligten Herbiziden zulässig: Bewilligte Herbizide in ökologischen Ausgleichflächen im Ackerland ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● ● Rückenspritze (Konz.) Glyphosat Diverse 5 – 10 % Metsulfuron-Methyl Ally Tabs 1 Tab/L Clopyralid Lontrel, Clio 0.3 bzw. 0.5 % Cycloxydim Focus Ultra 1% Fluazifop-P-Butyl Fusilade Max 1% Haloxyfop-(R)-Methylester Gallant 535 0.5 – 1.0 % Quizalofop-P-Ethyl Targa Super 1% Triclopyr + Clopyralid Picobello 0.5 – 1.0 % Fluroxypyr-mepthyl + Aminopyralid Simplex 0.05 % Florasulam Primus 0.03 % Bei Fragen und Problemen können Sie sich an folgende Stellen wenden: Strickhof, René Gämperle, Eschikon, 8315 Lindau 058 105 98 27 Barbara Stäheli, Eschikon, 8315 Lindau 058 105 98 50 E-Mail: [email protected] / [email protected] Handspritzgerät (Konz.) 1 Tab/L Oktober 2015 ● Mittel Andere Quecke ● Wirkstoff Keine Herbizide bewilligt Disteln ● Japanknöterich Winden ● Ambrosia Blacken Problemunkräuter
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