Teilnehmenden-Fragebogen zum Projekt „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Teil A: Hinweise für den Teilnehmenden Teil B: Erklärung des Teilnehmenden Teil C: Fragebogen Teil A: Hinweise für den Teilnehmenden Das Projekt „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ (kurz: Passgenaue Besetzung), an dem Sie teilnehmen wollen, wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanziert. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, so auch Deutschland, können aus diesem Fonds Gelder erhalten. Dafür müssen sie jedoch belegen und nachweisen, dass diese Gelder ordnungsgemäß verwendet werden und wurden. Zur Gewährung dieser Mittel ist es notwendig, dass bestimmte Informationen von Ihnen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Angaben werden vor allem benötigt, damit das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) seinen Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen kann. Erfüllt das BMAS diese Pflichten nicht oder nur ungenügend, drohen finanzielle Rückforderungen auch von bereits zugewiesenen Mitteln.1 Um diesen Pflichten nachzukommen, ist es notwendig, dass neben Ihrem Namen und Ihrer Adresse auch weitere Informationen von Ihnen erhoben werden. Die Beantwortung der Fragen ist freiwillig. Es können jedoch keine Personen gefördert werden, zu denen die notwendigen Angaben zu den im Fragebogen rot und mittels Sternchen-Zusatz markierten Kernfragen nicht vorliegen. Dies gilt jedoch nicht für Fragen zu einer Behinderung, zum Migrationshintergrund oder zu anderweitigen Benachteiligungen (s. Fragen E, F, G und H). Bei diesen Fragen können Sie die Auskunft verweigern, ohne dass Sie vom Projekt ausgeschlossen werden (s. Widerspruchsmöglich innerhalb der Erklärung). Erhoben werden Daten zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation zu Beginn Ihrer Projektteilnahme. Daneben kann auch nach Ihrer Teilnahme eine stichprobeartige Erhebung zu Ihrer beruflichen und sozialen Situation erfolgen (i. R. d. Evaluation / Bewertungstudie). Der Träger dieser Maßnahme ist mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der notwendigen Daten über Sie beauftragt worden. Er wurde auf die Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen besonders hingewiesen und zu deren Einhaltung verpflichtet. 1 Grundlage dieser Datenerhebung und deren Verarbeitung und Nutzung sind verbindliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013 und VO (EU) Nr. 1304), die in Einklang stehen mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Die im Rahmen des Fragebogens erhobenen Daten werden ausschließlich anonymisiert, das heißt ohne Angabe Ihres Namens oder sonstiger Kontaktdaten, weitergeleitet an: - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde (Ansprechpartner: Herr Michael Smolka – E-Mail: [email protected] Tel.: 06196-908 2713), - den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als zentrale Leitstelle (Ansprechpartner: Herr Andreas Werner – E-Mail: [email protected] – Tel.: 030-20619 339), - die mit der Evaluation/Bewertung der Förderprogramme zu beauftragende Einrichtung - das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als verantwortliches Bundesministerium (Ansprechpartner: Herr Heinz Ackermann E-Mail: [email protected] – Tel.: 0228-99615 4814), - an die ESF-Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Ansprechpartner: Arnold Hemmann – E-Mail: [email protected]). Bei der folgenden Institution können Sie Ihre Rechte gemäß § 6 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auf Auskunft (§§ 19 und 34 BDSG) sowie Berichtigung, Löschung und Sperrung (§§ 28 und 35 BDSG) geltend machen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Referat 413, Ansprechpartner: Herr Michael Smolka, Frankfurter Straße 29-35, 65760 Eschborn oder via E-Mail an: [email protected]. Es wird sichergestellt, dass nur ein namentlich benannter und berechtigter Kreis von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (s.o.) beim Projektträger, bei den Stellen, die das Förderprogramm durchführen oder bewerten, und beim BMAS einen Zugriff auf die personenbezogenen Informationen erhalten. Nach der anonymisierten Übermittlung der Fragebogendaten wird der von Ihnen ausgefüllte Papierbogen (Teil D) von Ihrer Einwilligungserklärung (Teil C) abgetrennt und vom Projektträger gesondert aufbewahrt. Eine erneute Zuordnung der Namens- und Adressangaben zu den Merkmalsdaten erfolgt nicht. Die Merkmalsdaten liegen danach nur in anonymisierter Form vor. Dies bedeutet, dass die Angaben, die Sie im Rahmen des Teilnehmenden-Fragebogens gemacht haben, ohne Angabe Ihres Namens und Ihrer Adresse verwendet werden. Ihre Kontaktdaten werden im Einzelfall dazu benötigt, zwingend notwendige Prüfungen und Nacherhebungen im Rahmen von Bewertungsstudien zur ESF-Förderung durchführen zu können (Evaluation). Ihre personenbezogenen Daten werden 5 Jahre nach Ende des Förderprojekts automatisch gelöscht/vernichtet. Bei Fragen sowohl zu diesen datenschutzrechtlichen Hinweisen als auch beim Ausfüllen des Fragebogens und bei Fragen zu der folgenden Erklärung hilft Ihnen Ihr/e persönliche/r Ansprechpartner/in beim Projektträger gerne weiter. Bei den im Fragebogen rot und mittels Sternchen-Hinweis markierten Kern-Indikatoren (Indikatoren zum Arbeitsmarktstatus, zum Bildungsstand, zum Alter und zum Geschlecht) akzeptiert die EU-Kommission keine unvollständigen oder fehlerhaften Angaben. Unvollständige oder fehlerhafte Angaben führen dazu, dass eine Projektteilnahme nicht möglich ist. Teil B: Erklärung des Teilnehmenden Die Durchführung dieses ESF-Projekts/ des ESF-Programms ist ohne eine Förderung durch die Europäische Union nicht möglich. Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Europäische Union und somit auch für eine Teilnahme am ESF-Projekt/am ESF-Programm ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des folgenden Fragebogens von mir und über mich.2 Die Erhebung ist freiwillig, bedarf jedoch meiner Einwilligung. Die Einwilligung bezieht sich ausschließlich auf die Daten zur Durchführung des ESF-Bundesprogramms/ des ESF-Projekts „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ (kurz: Passgenaue Besetzung). Bei den im Fragebogen rot und mittels Sternchen-Hinweis markierten sogenannten „KernIndikatoren“ (Indikatoren zum Arbeitsmarktstatus, zum Bildungsstand, zum Alter und zum Geschlecht) akzeptiert die EU-Kommission keine unvollständigen oder fehlerhaften Angaben mit der Folge, dass meine Projektteilnahme nicht gefördert werden kann und meine Projektteilnahme dadurch nicht möglich ist. Eine ESF-Förderung ist ebenfalls ausgeschlossen, falls das Einverständnis zur Nutzung der Daten für unmittelbare und mittelbare Erfolgsbewertung, dies beinhaltet ggfs. die Nutzung der Daten für Wirkungsanalysen, nicht erteilt wird. Der Fragebogen umfasst auch Fragen zu den personenbezogenen Daten: Grad der Behinderung, Migrationshintergrund und zu sonstigen Beeinträchtigungen (s. Fragen E, F, G und H des Fragebogens). Bei diesen Daten handelt es sich um besonders sensible personenbezogene Daten. Diese Daten zählen nicht zu den „Kern-Indikatoren“, d.h. unvollständige oder fehlende Angaben führen nicht dazu, dass meine Projektteilnahme nicht gefördert werden kann. Die erhobenen Daten werden ausschließlich anonymisiert, das heißt ohne Angabe Ihres Namens oder sonstiger Kontaktdaten, weitergeleitet an: - das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde (Ansprechpartner: Herr Michael Smolka – E-Mail: [email protected] – Tel.: 06196-908 2713), - den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als zentrale Leitstelle (Ansprechpartner: Herr Andreas Werner – E-Mail: [email protected] – Tel.: 030-20619 339), - die mit der Evaluation/Bewertung der Förderprogramme zu beauftragende Einrichtung - das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) als verantwortliches Bundesministerium (Ansprechpartner: Herr Heinz Ackermann – E-Mail: [email protected] – Tel.: 0228-99615 4814), - an die ESF-Verwaltungsbehörde im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) (Ansprechpartner: Arnold Hemmann – E-Mail: [email protected]). 2 Grundlage dieser Datenerhebung und deren Verarbeitung und Nutzung sind verbindliche Rechtsvorschriften der Europäischen Union (Verordnungen VO (EU) Nr. 1303/2013 und VO (EU) Nr. 1304), die in Einklang stehen mit dem Bundesdatenschutzgesetz. Bei diesen Institutionen kann ich meine Rechte geltend machen. 1. Ich habe den Fragebogen für Projektteilnehmende erhalten und dieser wurde persönlich durch mich bzw. mit mir ausgefüllt. Ich wurde ausreichend über die Bedeutung der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung meiner personenbezogenen Daten aus dem folgenden Fragebogen informiert und bin mit der Erhebung, der Verarbeitung und der Nutzung meiner personenbezogenen Daten ausschließlich zu Zwecken der Durchführung, Bewertung, Evaluation und Prüfung des ESF-Programms einverstanden. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Förderung an meine Einwilligung gebunden ist. 2. Ich bin damit einverstanden, dass im Rahmen einer Stichprobe gegebenenfalls Daten zu meiner beruflichen Situation nach meiner Projektteilnahme zur mittel- und längerfristigen Erfolgsbewertung des Programmes erhoben werden. Ich willige ein, dass die erhobenen Daten anonymisiert für Wirkungsanalysen verwendet werden können. Die Wirkungsanalysen können in Form von Vergleichsgruppenanalysen oder als theoriegeleitete Analysen durchgeführt werden. Im Rahmen der Wirkungsanalysen soll überprüft werden, welche Wirkung die ESF-Förderung auf der Ebene von Investitionsprioritäten hat. Die Verwaltungsbehörden sind gemäß der Verordnung zu den Europäischen Struktur-und Investitionsfonds (Artikel 54 und 56 sowie 114 der VO (EU) 1303/2013) zu entsprechenden Wirkungsanalysen verpflichtet. Zur Erhebung dieser Daten können der Projektträger bzw. autorisierte Institutionen mit mir Kontakt aufnehmen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass die Förderung an meine Einwilligung gebunden ist. 3. Meine Einwilligung bezieht sich auch auf die Daten zum Grad der Behinderung, zum Migrationshintergrund und zu den sonstigen Beeinträchtigungen: ❑ ja ❑ nein (Widerspruch zu Abfragen E, F, G, H) Name, Vorname des Teilnehmenden: __________________________________________ Straße, Hausnummer: ______________________________________________________ Postleitzahl: ______________________________________________________________ Wohnort: ________________________________________________________________ Telefonnummer: __________________________________________________________ Geburtsdatum: ____________________________________________________________ E-Mail: __________________________________________________________________ Ort, Datum: ______________________________________________________________ Unterschrift des/der Teilnehmenden: __________________________________________ (im Falle von Teilnehmenden unter 14 Jahren: Unterschriften der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters) Teil C: Fragebogen Teilnehmenden-Fragebogen zum Projekt „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen bei der passgenauen Besetzung von Ausbildungsplätzen sowie bei der Integration von ausländischen Fachkräften“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) Von den am Projekt teilnehmenden Ausbildungssuchenden auszufüllen bzw. zu erfragen: A. In welchem Monat/Jahr begann Ihre Beratung / Ihr Matching?* Monat_______Jahr ______ B. Welches Geschlecht haben Sie?* 1. weiblich männlich 2. C. Wie alt sind Sie? (entscheidend ist der Tag des Beratungsbeginns)* 1. nicht älter als 24 Jahre zwischen 25 und 54 Jahren 2. 3. 55 Jahre oder älter D. Was machen Sie zurzeit?* Mehrfachantworten möglich 1. erwerbstätig (= sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder Mini-Jobber) a) Arbeitnehmer/in (=Arbeiter/in, Angestellte/r, Berufssoldat/in) in betrieblicher Berufsausbildung b) c) selbständig 2. arbeitslos gemeldet bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter a) langzeitarbeitslos (<25 Jahre = über 6 Monate hinweg arbeitslos gemeldet) b) langzeitarbeitslos (>25 Jahre = über 12 Monate hinweg arbeitslos gemeldet) Ich beziehe Arbeitslosengeld I (ALG I) c) Ich beziehe Arbeitslosengeld II (ALG II) d) 3. nicht erwerbstätig (= weder arbeitslos gemeldet noch erwerbstätig) a) arbeitssuchend gemeldet bei der Agentur für Arbeit und beziehe kein Arbeitslosengeld b) in schulischer oder außerbetrieblicher Berufsausbildung (Berufsfachschule, rein schulische Ausbildung mit Praktikumsanteil) c) in beruflicher Weiterbildung d) in sonstiger Aus- und Weiterbildung, z.B. in einer durch die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter geförderten Qualifizierungsmaßnahme e) nicht in schulischer oder beruflicher Aus- oder Weiterbildung (z. B. Schüler/in an einer allgemein bildenden Schule, freiwillig Wehrdienstleistende/r, FSJler/in, Vollzeitstudierende/r, Hausmann/-frau, in Vollzeit in Elternzeit) E. Gehören Sie einer in Deutschland anerkannten Minderheit an? (anerkannte Minderheiten = Sinti und Roma, Friesen (nur in Schleswig-Holstein und Niedersachsen) und Sorben (nur in Sachsen und Brandenburg)) ja 1. 2. nein F. Haben Sie einen Migrationshintergrund, weil Sie entweder nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik geboren wurden und 1950 oder später zugewandert sind oder eingebürgert worden sind oder Ihre Eltern oder ein Elternteil nach Deutschland zugewandert oder ausländischer Herkunft sind/ist? 1. ja 2. nein G. Haben Sie eine anerkannte Behinderung? (anerkannte Behinderung = Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheid mit Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20 %) 1. ja 2. nein H. Sind Sie gegenüber anderen Menschen wegen sonstiger Merkmale benachteiligt? (z.B. Analphabetismus, Aufenthaltsstatus, Drogenabhängigkeit, Vorstrafen) ja 1. 2. nein I. Welche Bildungs- oder Berufsabschlüsse haben Sie?* Mehrfachantworten möglich Ich gehe noch zur allgemeinbildenden Schule 1. 2. Hauptschulabschluss 3. Berufsvorbereitungsjahr / Berufsorientierungsjahr o.ä. 4. mittlere Reife / Realschulabschluss / Fachoberschulreife 5. Berufsgrundbildungsjahr (Anerkennung als 1. Ausbildungsjahr möglich) betriebliche Lehre / Ausbildung, Berufsfachschule, sonstige schulische Be6. rufsausbildung 7. Abitur / Fachhochschulreife auf dem 1. Bildungsweg (z.B. (Fach-)Gymnasium, Gesamtschule, Fachobera) schule) b) auf dem 2. Bildungsweg (z.B. Kollegschule, Abendgymnasium) 8. Meister / Meisterin 9. (Fach-)Hochschulabschluss (Bachelor / Diplom / Master) / Promotion (noch) keinen Schulabschluss 10. 11. (noch) keine abgeschlossene Berufsausbildung 12. Ich bin Studienabbrecher/in Vielen Dank!
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