Jahrgang 21 Freitag, den 7. August 2015 Nummer 08 HAGENOWER Kommunalanzeiger Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Du warst der Baum in diesem Haus …. Du warst der Baum in diesem Haus, gingst jahrelang hier ein und aus. Hab Dank für diese schöne Zeit, die für uns unvergesslich bleibt. Das diesjährige Sommerfest der Kita Bandenitz nahmen Bürgermeister, Erzieher, Eltern und natürlich die Kinder zum Anlass die Leiterin Frau Weber in den wohlverdienten Ruhestand zu verabschieden. Seit 38 Jahren hat Frau Weber das Bild und die Entwicklung der Kindereinrichtung entscheidend geprägt. Nicht wenige von den Kindern aus der Anfangszeit sind inzwischen selbst Eltern und vertrauen ihre Kinder ebenfalls der langjährigen Leiterin Frau Weber an. Wie sehr Eltern und Erzieher Ihre Leiterin mochten, zeigt das liebevolle (als Überraschung geplante) Programm und die herzlichen Worte in der Ansprache des Bürgermeisters. Wir wünschen Frau Weber für ihren neuen Lebensabschnitt alles Gute, vor allem beste Gesundheit und viel Schaffenskraft. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, den 4. September 2015. Kommunalanzeiger Hagenow –2– Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahresabschluss zum 31.12.2010 Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Alt Zachun beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo und Mi nach Vereinbarung Di; Do; Fr. 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr; Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Alt Zachun, 26.06.2015 gez. Klemz Bürgermeister am 27.08.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten 7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. gez. Pamperin Bürgermeister Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bandenitz am 19.08.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Radelübbe statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 4. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für die Freiwillige Feuerwehr 5. Bauangelegenheiten 6. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 7. Entlassung des Bürgermeisters aus dem Beamtenverhältnis 8. Beschlussfassung über die Bestimmung des Wahltages für die Wahl des Bürgermeisters/Bürgermeisterin sowie des Stichwahltermins Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschluss über die Auftragsvergabe zur Herstellung zweier Flachspiegelbohrbrunnen - Radelübbe gez. Dr. Sänger Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am 03.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Neu Zachun statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten 7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Feldmann Bürgermeisterin Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 –3– Kommunalanzeiger Hagenow Inkrafttreten der 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Neu Zachun, östlich des Weges „Zu den Wiesen“, der Gemeinde Hoort gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch vom 23. September 2004 (BGBI. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509) Die Gemeindevertretung Hoort hat in ihrer Sitzung vom 19.02.2015 die 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Neu Zachun, östlich des Weges „Zu den Wiesen“, der Gemeinde Hoort bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, als Satzung beschlossen. Jedermann kann die Satzung über die 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Neu Zachun, östlich des Weges „Zu den Wiesen“, der Gemeinde Hoort und die Begründung ab diesem Tag im Amt Hagenow-Land, Bahnhofsstraße 25, Zimmer 212, FD Bauen und Planung, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Mit Ablauf des Erscheinungstages der Bekanntmachung der Satzung wird die 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Neu Zachun, östlich des Weges „Zu den Wiesen“, der Gemeinde Hoort rechtskräftig. Eine Verletzung der in § 214 BauGB bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften sowie Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hoort geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern enthalten oder aufgrund dieser Kommunalverfassung erlassen worden sind, ist nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung unbeachtlich, wenn der Verstoß nicht innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde Hoort geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann stets geltend gemacht werden (§ 5 Abs. 5 Kommunalverfassung für das Land M-V). Auf die Vorschriften der § 44 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese die 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Neu Zachun und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. gez. Feldmann Bürgermeisterin Geltungsbereich der 1. Änderung der Abrundungssatzung über die Klarstellung- und Ergänzungssatzung für einen Teilbereich im Ortsteil Neu Zachun, östlich des Weges „Zu den Wiesen“, der Gemeinde Hoort Das Gebiet liegt am östlichen Ortsrand von Neu Zachun und östlich des Weges „Zu den Wiesen“. Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 420/4 und 420/5 und 419 der Flur 1 in der Gemarkung Neu Zachun. Kommunalanzeiger Hagenow –4– Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2010 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 09.07.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Hoort beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Hoort, 15.07.2015 gez. Feldmann Bürgermeisterin Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Haushaltssatzung der Gemeinde Hülseburg für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.02.2015 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 304.700 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 350.100 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -45.400 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -45.400 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -45.400 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 301.200 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 333.100 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -31.900 EUR Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. 0 EUR 0 EUR 0 EUR 800 EUR 12.300 EUR -11.500 EUR 43.400 EUR 0 EUR 43.400 EUR §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 0,00 EUR. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 350 v. H. b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 310 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,9125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 612.765 EUR. 555.665 EUR 511.065 EUR. §8 Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 –5– §9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung 12600 Brandschutz 36500 Kindertagesstätte Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 09.07.2015 erteilt. Hülseburg, 21.07.2015 gez. Dubielski Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 09.07.2015 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - erteilt. Kommunalanzeiger Hagenow Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung, Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 21.07.2015 gez. Dubielski Bürgermeister Bekanntmachungen der Gemeinde Pätow-Steegen Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de/amt-gemeinden/Paetow-Steegen/ 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Pätow-Steegen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 02.07.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gegenüber erhöht/vermindert nunmehr bisher um auf EUR EUR EUR ________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 367.800 64.400 432.200 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 409.900 126.300 536.100 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -42.100 -61.900 -104.000 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -42.100 -61.900 -104.000 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 0 0 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -42.100 -61.900 -104.000 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 337.700 64.200 401.900 die ordentlichen Auszahlungen auf 355.600 125.900 481.500 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -17.900 -61.700 -79.600 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 7.900 2.000 9.900 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 67.600 3.200 70.800 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -59.700 -1.200 -60.900 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 77.600 62.900 140.500 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 0 0 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 77.600 62.900 140.500 festgesetzt. Kommunalanzeiger Hagenow –6– §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pätow-Steegen, viele unserer Einwohnerinnen und Einwohner kommen der Straßenreinigungspflicht nach. Leider gibt es trotzdem noch viele Grundstücke, bei denen die Straßenreinigung von den Einwohnerinnen und Einwohnern nicht ernst genommen wird. An einigen Grundstücken wächst das Grün aus den Fugen des Gehweges und aus dem Rinnstein. Die Hecken ragen in den Gehwegbereich hinein und müssten bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Bei den Bäumen ist es nicht anders. Sie müssen eine Lichtraumhöhe von 2,50 m über den Gehweg bzw. Straßenbegleitgrün aufweisen. Jeder Einwohner möchte doch mal an seinem Grundstück eine Sichtkontrolle durchführen und gegebenenfalls nachbessern. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. Nachfolgend die Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde: §7 Eigenkapital (Az.: 32.10.01) bisher nunmehr EUR EUR __________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.218.897 1.245.273 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1.227.097 1.286.573 Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.192.897 1.190.473 §8 Deckungsfähigkeit Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert. §9 Wesentliche Produkte Die wesentlichen Produkte bleiben unverändert. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung gilt als erteilt. Pätow-Steegen, 02.07.2015 gez. Maty Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - gilt als erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo und Mi nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 09.07.2015 gez. Maty Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Pätow-Steegen Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung M-V vom 18.02.1994 und § 50 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land M-V (Str. WG; M-V) vom 13.01.1993 (GVOBl. M-V S. 42) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 10.10.1995 sowie nach Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde folgende Satzung erlassen: §1 Reinigungspflichtige Straßen (1) Die in geschlossener Ortslage gelegenen öffentlichen Straßen sind zu reinigen. Einzelne, außerhalb der geschlossenen Ortslage gelegene Straßen oder Straßenteile sind in die Reinigungspflicht einzubeziehen, soweit die anliegenden Grundstücke in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut sind. Öffentliche Straßen sind solche, die dem öffentlichen Verkehr nach dem Straßen- und Wegegesetz oder dem Bundesfernstraßengesetz gewidmet sind. (2) Reinigungspflichtig ist die Gemeinde. Sie reinigt die Straßen soweit die Reinigungspflicht nicht nach Maßgabe der §§ 2 und 4 übertragen wird. §2 Übertragung der Reinigungspflicht (1) Die Reinigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: a) Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege, der Verbindungs- und Treppenwege und des markierten Gehwges, der durch Kraftfahrzeuge mitbenutzt werden darf. b) Radwege, Trenn-, Baum- und Parkstreifen oder sonstige zwischen dem anliegenden Grundstück und der Güterbahn gelegene Teile des Straßenkörpers. c) Die halbe Breite von verkehrsberuhigten Straßen. Vsrkehrsberuhigte Straßen sind solche, die nach der Straßenverkehrsordnung besonders gekennzeichnet sind. d) Die Hälfte der Fahrbahn einschließlich Fahrbahnrinnen und Bordsteinkanten. (2) Anstelle des Eigentümers trifft die Reinigungspflicht: a) den Erbbauberechtigten. b) Nießbraucher, sofern er das gesamte Grundstück selbst nutzt. c) den dinglich Wohnberechtigten, sofern ihm das ganze Wohngebäude zur Nutzung überlassen ist. (3) Ist der Reinigungspflichtige nicht in der Lage, seine Pflicht persönlich zu erfüllen, so hat er eine geeignete Person mit der Reinigung zu beauftragen. (4) Auf Antrag des Reinigungspflichtigen kann ein Dritter durch schriftliche Erklärung gegenüber der Gemeinde mit deren Zu- Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 –7– stimmung die Reinigungspflicht an seiner Stelle übernehmen. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich und nur solange wirksam, wie eine ausreichende Haftpflichtversicherung für den Dritten besteht und nachgewiesen ist. (5) Eine zusätzliche Reinigung durch die Gemeinde befreit die Reinigungspflichtiger, nicht von ihren Pflichten. §3 Art und Umfang der Reinigungspflicht (1) Die Reinigungspflicht umfaßt die Säuberung der in § 2 genannten Straßenteile einschließlich Beseitigung von Abfällen, Laub und Hundekot. Wildwachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird oder wenn die Kräuter die Straßenbelege schädigen. (2) Herbizide oder andere chemische Mittel dürfen bei der Wildkräuterbeseitigung in Straßenrandbereichen nicht eingesetzt werden. Als Straßenrandbereich gelten alle zwischen dem anliegenden Grundstück und der Fahrbahn gelegenen Flächen. (3) Art und Umfang der Reinigung richten sich im übrigen nach dem Grad der Verschmutzung und den Erfordernissen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Kehrricht und sonstiger Unrat dürfen nicht auf Straßen und Straßenteilen abgelagert werden. Autowracks, nicht mehr fahrbereite Kraftfahrzeuge, Mopeds, Fahrräder oder sonstige unbrauchbare Maschinen; oder Geräteteile dürfen nicht auf Straßen oder Straßenteilen abgestellt werden. §4 Übertragung der Verpflichtung zur Schnee- und Glättebeseitigung (1) Die Schnee- und Glättebeseitigung folgender Straßenteile wird auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen: 1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg gekennzeichneten Gehwege sowie die Vebindungs- und Treppenwege. Als Gehweg gilt auch ein begehbarer Seitenstreifen oder ein für die Bedürfnisse des Fußgängerverkehrs erforderlicher Streifen der Fahrbahn, wenn auf keiner Straßenseite ein Gehweg besonders abgegrenzt ist. 2. Die halbe Breite verkehrsberuhigter Straßen. (2) Die Schnee- und Glättebeseitigung ist wie folgt durchzuführen: 1. Gehwege einschließlich der gleichzeitig als Radweg ausgewiesenen Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von Schnee freizuhalten und bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln, jedoch nicht mit Salz, zu streuen. Das gilt auch für Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen, für die Teile von Fußgängerüberwegen, auf denen Schnee und Glätte vom Gehweg aus beseitigt werden können. 2. Im Bereich von Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel ist die Schnee- und Glättebeseitigung bis zur Bordsteinkante vorzunehmen, so daß die Fußgänger die Verkehrsmittel vom Gehweg aus ohne Gefährdung durch Schnee und Eis erreichen und verlassen können. Ausgenommen von der Verpflichtung der Schnee- und Glättebeseitigung sind alle Fahrgastunterstände und diejenigen Haltestellen, die sich nicht auf dem Gehweg befinden. 3. Schnee ist in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach beendetem Schneefall, nach 20:00 Uhr gefallener Schnee bis 8:00 Uhr des folgenden Tages zu entfernen. Auf mit Sand, Kies oder Schlacke befestigten Gehwegen sind die Schneemengen, die den Fußgängerverkehr behindern, unter Schonung der Gehwegflächen zu entfernen. 4. Glätte ist in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr unverzüglich nach ihrem Entstehen, nach 20:00 Uhr entstandene Glätte bis 8:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Es sollen nur abstumpfende Stoffe verwendet werden. Auftauende Mittel dürfen nicht eingesetzt werden. 5. Schnee und Eis sind auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Drittel des Gehweges oder des Seitenstreifens, wo dieses möglich ist, auf dem Fahrbahnrand zu lagern. Auf Kommunalanzeiger Hagenow Gehwegen oder Fahrbahnen kann die Ablagerung auf dem an das Grundstück des Reinigungspflichtigen angrenzenden Teil des Gehweges erfolgen. Der Fahr- und Fußgängerverkehr darf nicht gefährdet werden. Rinnsteine, Einlaufe in Entwässerungsanlagen und dem Feuerlöschwesen dienenden Wasseranschlüsse sind freizuhalten. Von anliegenden Grundstücken dürfen Schnee und Eis nicht auf die Straße geschafft werden. (3) § 2, Abs. 2 bis 5 gelten für die Schnee- und Glättebeseitigung entsprechend. §5 Außergewöhnliche Verunreinigung von Straßen (1) Wer eine öffentliche Straße über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat gem. § 49 des Straßen- und Wegegesetzes (Str. WG M-V) die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhaftes Verzögern zu beseitigen. Andernfalls kann die Gemeinde die Verunreinigung auf Kosten des Verursachers beseitigen. Unberührt bleibt die Verpflichtung des Reinigungspflichtigen, die Verunreinigung zu beseitigen, soweit ihm die zumutbar ist. (2) Absatz (1) gilt auch für Verunreinigung durch Hundekot. §6 Grundstücksbegriff (1) Grundstück im Sinne dieser Satzung ist ohne Rücksicht auf die Grundstücksbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz, der eine wirtschaftliche Einheit nach den steuerrechtlichen Bestimmungen (Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz) bildet oder bilden würde, wenn das Grundstück nicht von der Grundsteuer befreit wäre. (2) Liegt Wohnungseigentum oder Teileigentum vor, so ist der katasterliche Grundstücksbegriff maßgebend. (3) Als anliegende Grundstücke im Sinne dieser Satzung gelten auch die Grundstücke, die vom Umfang oder von der Fahrbahn durch Gräben, Böschungen, Mauern, Trenn-, Rand-, Seiten- und Sicherheitsstreifen oder in ähnlicher Weise getrennt sind, unabhängig davon, ob sie mit der Vorder- bzw. Hinter- oder Seitenfront an der Straße liegen. Als anliegendes Grundstück gilt auch ein Grundstück, das von der Straße durch eine im Eigentum der Gemeinde oder des Trägers der Straßenbaulast stehende, nicht genutzte unbebaute Fläche getrennt ist, wenn es unmittelbar durch die Straße wirtschaftlich oder verkehrsmäßig genutzt werden kann oder von dem Grundstück eine konkrete, nicht unerhebliche Verschmutzung der Straße ausgeht. In Industrie- und Gewerbegebieten gelten als nicht genutzte unbebaute Flächen auch Gleiskörper von Industrie- und Hafenbahnen. §7 Ordnungswidrigkeiten Wer vorsätzlich oder fahrlässig seiner Reinigungspflicht bzw. seiner Pflicht zur Schnee- und Glättebeseitigung nach dieser Satzung nicht nachkommt, insbesondere wer die in den §§ 2 und 4 genannten Straßenflächen nicht im erforderlichen Umfang oder in der erforderlichen Art und Weise oder zur erforderlichen Zeit reinigt, vom Schnee räumt und mit geeigneten abstumpfenden Mitteln streut und wer seine Reinigungspflicht nach § 5 i. V. m. § 50 Str. WG M-V verletzt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann nach § 61 Str. WG M-V mit einer Geldbuße geahndet werden. §8 Inkrafttreten Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. §9 Außerkrafttreten Gleichzeitig treten alle dieser Satzung entgegenstehenden und mit ihr nicht übereinstimmenden Satzungen außer Kraft. Pätow-Steegen, d. 27.11.1995 Soweit beim Erlaß dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formfehler verstoßen wurde, können diese nach § 5 Abs. 5 der Kommunalanzeiger Hagenow –8– KV M-V vom 18.02.1994 nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- und Bekanntmachungsvorschriften. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Picher am 12.08.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Picher statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 6. Diskussion und Beschlussfassung über die Änderung der Gebührensatzung des Abwassereigenbetriebes Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Christ Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier am 18.08.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ,Alter Konsum‘ Pritzier statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfä- Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 higkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Vorstellung der Planung zum Bau eines Erdbeckens zur Zwischenlagerung von Gärresten in der Gemarkung Pritzier durch die Firma Zeyn 4. Einwohnerfragestunde 5. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und der nationalen Kofinanzierung 6. Beschlussfassung über die 9. Änderung der Hauptsatzung 7. Besetzung eines Ausschusses 8. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit den Gemeinden Toddin, Setzin und Warlitz zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben 9. Beschlussfassung über den Abschluss eines Winterdienstleistungsvertrages 10. Beschlussfassung zum Ausbau der Eichenallee und des Grünen Weges 11. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Kastanienweg und in der Eichenallee 4. Bestätigung der Eilentscheidung über die Auftragsvergabe zur Neugestaltung der Kriegsgrabmale gez. Witt Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Haushaltssatzung der Gemeinde Pritzier für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.11.2014 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 681.500 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 758.100 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -76.600 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -76.600 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -76.600 EUR Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. –9– 632.200 EUR 657.300 EUR -25.100 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 29.900 EUR 23.400 EUR 6.500 EUR 31.800 EUR 13.200 EUR 18.600 EUR §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 0,00 EUR. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 900 v. H. b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 360 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 320 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 6,3125 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres Kommunalanzeiger Hagenow die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. §9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung 12600 Brandschutz 36500 Kindertagesstätte 54100 Gemeindestraßen Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am 14.07.2015 erteilt. Pritzier, 21.07.2015 gez. Witt Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 14.07.2015 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung, Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 21.07.2015 gez. Witt Bürgermeister 1.723.363 EUR. 1.681.363 EUR 1.614.663 EUR. §8 Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte An alle Pferdehalter in der Gemeinde Setzin! Auf Grund vermehrter Beschwerden möchte ich auf folgendes hinweisen: Es ist darauf zu achten, dass bei der Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die Hinterlassenschaften der Pferde vom Halter zu beseitigen sind! Zuwiderhandlungen können nach dem Straßen- und Wegegesetz M-V geahndet werden! gez. Holz Fachbereichsleiterin Sicherheit und Ordnung Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de/amt-gemeinden/Setzin/ 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Setzin für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.07.2015 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde, Der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird gegenüber erhöht/vermindert nunmehr bisher um auf EUR EUR EUR ________________________________________________________________________________________________________ 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 444.500 13.100 457.600 der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 553.800 2.900 556.700 der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -109.300 10.200 -99.100 b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 0 0 der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 0 0 c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -109.300 10.200 -99.100 die Einstellung in Rücklagen auf 0 0 0 die Entnahmen aus Rücklagen auf 27.200 0 27.200 das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -82.100 10.200 -71.900 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 391.800 12.000 403.800 die ordentlichen Auszahlungen auf 472.700 900 473.600 der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -80.900 11.100 -69.800 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 0 0 die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 0 0 der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf 0 0 0 c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.600 159.800 168.400 die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.000 270.000 286.000 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -7.400 -110.200 -117.600 d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 89.200 99.100 188.300 die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 900 0 900 der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 88.300 99.100 187.400 festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden nicht beansprucht. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben unverändert. §6 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan Die Gesamtzahl der im Haushaltsplan ausgewiesenen Stellen bleibt unverändert. §7 Eigenkapital bisher nunmehr EUR EUR __________________________________________________ Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug 1.779.600 1.830.049 Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des 1.730.600 1.812.156 Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 1.629.900 1.721.656 §8 Deckungsfähigkeit Die Deckungsfähigkeit bleibt unverändert. §9 Wesentliche Produkte Die wesentlichen Produkte bleiben unverändert. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung gilt als erteilt. Setzin, 08.07.2015 gez. Haurenherm Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - gilt als erteilt. Die Nachtragshaushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 – 11 – Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 20.07.2015 gez. Haurenherm Kommunalanzeiger Hagenow menarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben 8. Beratung zur Haushaltsplanung 2016 9. Beratung zur künftigen Struktur für die Gemeinde 10. Bauangelegenheiten 11. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2010 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Strohkirchen beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Strohkirchen, 08.07.2015 gez. Romanowski Bürgermeisterin gez. Möbius Bürgermeisterin Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2010 Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 der Gemeinde Toddin beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Toddin, 26.06.2015 gez. Möbius Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Toddin am 27.08.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Toddin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Beschlussfassung über die Änderung des Straßennamens „Dorfstraße“ im Ortsteil Gramnitz 7. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit den Gemeinden Pritzier, Setzin und Warlitz zur Zusam- Bekanntmachung zum Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 6. September 2015 von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr 1. Die Gemeinden Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin und Warlitz sind in folgende Stimmbezirke eingeteilt: Die Gemeinde Alt Zachun bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindezentrum Alt Zachun, Am Sportplatz 1, 19230 Alt Zachun Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Bandenitz bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Bandenitz, Feldstraße 1, 19230 Bandenitz, OT Radelübbe Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Kommunalanzeiger Hagenow – 12 – Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Die Gemeinde Belsch bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Belsch, Dorfstraße 4, 19230 Belsch Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Setzin bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Setzin, Am Sportplatz 3, 19230 Setzin Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Bobzin bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Bobzin, Zur Schulkoppel 3, 19230 Bobzin Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Strohkirchen bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Strohkirchen, Gartenstraße 6, 19230 Strohkirchen Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Bresegard bei Picher bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Bresegard, Schulstraße 12, 19230 Bresegard Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Toddin bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Toddin, Hillerweg 2, 19230 Toddin Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Gammelin bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Gammelin, Schulstraße 13, 19230 Gammelin Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Warlitz bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Warlitz, Hauptstraße 23, 19230 Warlitz Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Groß Krams bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Groß Krams, Teichstraße 8, 19230 Groß Krams Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Abstimmungsbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten spätestens am 15. August 2015 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die stimmberechtigte Person abzustimmen hat. Die Gemeinde Hoort bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Kindergarten Hoort, Am Schulacker 1, 19230 Hoort Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Hülseburg bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Hülseburg, Dorfstraße 7, 19230 Hülseburg Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Kirch Jesar bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Kirch Jesar, Theordor-Körner-Straße 10, 19230 Kirch Jesar Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Kuhstorf bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Kuhstorf Schulstraße 7, 19230 Kuhstorf Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Moraas bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Morses, Hauptstraße 20, 19230 Moraas Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Pätow-Steegen bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Pätow, Am Brink 11, 19230 Pätow-Steegen OT Pätow Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeine Picher bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Gemeindehaus Picher, Hagenower Straße 11 a, 19230 Picher Dieser Abstimmungsraum ist barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Pritzier bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Dorf- und Gemeinschaftshaus Pritzier, Hagenower Straße 12, 19230 Pritzier Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. Die Gemeinde Redefin bildet einen Stimmbezirk. Abstimmungsraum: Kulturscheune Redefin, An der B 5 Nr. 12, 19230 Redefin Dieser Abstimmungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich. 2. Der Briefabstimmungsvorstand zur Ermittlung des Ergebnisses der Briefabstimmung tritt um 18:00 Uhr im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow zusammen. 3. Jede stimmberechtigte Person kann nur in dem Abstimmungsraum des Stimmbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die Stimmberechtigten sollen zur Abstimmung ihre Abstimmungsbenachrichtigung mitbringen. Sie haben auf Verlangen des Abstimmungsvorstandes einen amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) vorzulegen. Jede stimmberechtigte Person erhält für den Volksentscheid einen amtlichen Stimmzettel. Abgestimmt wird mit weißen Stimmzetteln. Der Stimmzettel enthält die Bezeichnung des dem Volksentscheid zugrunde liegenden Gesetzentwurfs, die Frage „Stimmen Sie dem Gesetzentwurf zur sowie zwei Kreise, die mit „Ja“ bzw. „Nein“ beschriftet sind, für die Kennzeichnung. Die stimmberechtigte Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem Stimmzettel durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, ob sie die Frage mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet. Die Stimmzettel sind von der stimmberechtigten Person in einer Abstimmungskabine des Abstimmungsraumes oder in einem dafür vorgesehenen besonderen Nebenraum zu kennzeichnen und in der Weise zu falten, dass ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der gekennzeichnete und gefaltete Stimmzettel ist vom Abstimmenden in die Abstimmungsurne zu legen Sehbehinderte stimmberechtigte Personen können sich bei dem Volksentscheid zur Kennzeichnung des Stimmzettels einer Stimmzettelschablone bedienen. Zum Anlegen der Stimmzettelschablone sind die Stimmzettel in der rechten oberen Ecke der bedruckten Seite mit einem Loch versehen. Die Stimmzettelschablone ist von den Stimmberechtigten für die Stimmabgabe im Abstimmungsraum selbst mitzubringen. Wird keine Stimmzettelschablone verwendet, bestimmen sehbehinderte Stimmberechtigte gemäß § 34 Absatz 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung eine andere Person, deren Hilfe sie sich bei der Stimmabgabe bedienen wollen. Dies kann auch ein Mitglied des Abstimmungsvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Stimmberechtigten zu beschränken. Hilfspersonen sind nach § 2 Absatz 2 der Landes- und Kommunalwahlordnung zur Geheimhaltung verpflichtet. Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 – 13 – 4. Stimmberechtigte, die einen Abstimmungsschein haben, können am Volksentscheid durch Briefabstimmung oder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Stimmbezirk der Gemeinde teilnehmen. Wer durch Briefabstimmung am Volksentscheid teilnehmen will, muss den Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Abstimmungstag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Abstimmungsbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer mit Abstimmungsschein in einem Stimmbezirk der Gemeinde am Volksentscheid teilnehmen will, muss neben einem amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Personalausweis, Führerschein, Reisepass) den Abstimmungsschein und den Stimmzettel aus den Briefabstimmungsunterlagen mitbringen und erhält im Abstimmungsraum gegen Abgabe des mitgebrachten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel. 5. Die Abstimmungshandlung sowie die im Anschluss an die Abstimmungshandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Ergebnisses des Volksentscheids im Stimmbezirk sind öffentlich. Der Zutritt zum Abstimmungsraum ist während der Abstimmungszeit und während der Auszählung jederzeit möglich, soweit die ordnungsgemäße Durchführung des Volksentscheides nicht beeinträchtigt wird. Während der Abstimmungszeit sind in und an dem Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, sowie unmittelbar vor dem Zugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Stimmberechtigten durch Wort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensammlung verboten (§ 28 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes). 6. Jeder Stimmberechtigte kann sein Abstimmungsrecht für den Volksentscheid nur einmal und nur persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Diese Strafbestimmungen gelten gemäß § 108d des Strafgesetzbuches auch bei Volksentscheiden. Hagenow, den 07.08.2015 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Abstimmungsscheinen für den Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform am 6. September 2015 1. Das Wählerverzeichnis zum oben aufgeführten Volksentscheid für die Gemeinden des Amtes Hagenow-Land Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin und Warlitz wird in der Zeit vom 17. August 2015 bis 21. August 2015 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Hagenow-Land, Einwohnermeldeamt, Zimmer 001, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das angegebene Dienstzimmer ist barrierefrei erreichbar. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Kommunalanzeiger Hagenow Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 34 Absatz 5 des Landesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Am Volksentscheid teilnehmen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für den Volksentscheid eingetragen ist oder für diesen einen Abstimmungsschein hat. 2. Wer das Wählerverzeichnis für unvollständig hält, kann bis zum 14. August 2015 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Wer eine Eintragung im Wählerverzeichnis für unrichtig hält, kann in der Zeit vom 17. August 2015 bis 21. August 2015 einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Beide Anträge sind schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift an die Gemeindewahlbehörde des Amtes Hagenow-Land, Einwohnermeldeamt, Zimmer 001, Bahnhofstraße 25,19230 Hagenow unter Angabe der Gründe zu stellen. 3. Stimmberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens am 15. August 2015 eine Abstimmungsbenachrichtigung. Wer keine Abstimmungsbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss bei der Gemeindewahlbehörde einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Stimmrecht nicht ausgeübt werden kann. Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Abstimmungsschein und Briefabstimmungsunterlagen beantragt haben, erhalten keine Abstimmungsbenachrichtigung. 4. Abstimmungsscheine zum Volksentscheid erhalten Stimmberechtigte auf Antrag von der Gemeindewahlbehörde. 4.1 Eine in das Wählerverzeichnis eingetragene stimmberechtigte Person erhält auf Antrag einen Abstimmungsschein. Zugleich mit dem Abstimmungsschein erhält sie - einen amtlichen weißen Stimmzettel für den Volksentscheid, - einen amtlichen grauen Stimmzettelumschlag und - einen amtlichen roten Abstimmungsbriefumschlag mit der Anschrift der Gemeindewahlbehörde. 4.2 Stimmberechtigte erhalten auf Antrag einen Abstimmungsschein, wenn sie a) aus einem von ihnen nicht zu vertretenden Grund nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen worden sind, b) an der Briefabstimmung teilnehmen wollen, Abstimmungsscheine können von Stimmberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, bis zum 4. September 2015, 12:00 Uhr, bei der Gemeindewahlbehörde schriftlich oder mündlich (nicht telefonisch) beantragt werden. Im Falle nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Abstimmungsraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch am Tag des Volksentscheids bis 15:00 Uhr gestellt werden. Auch nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus dem unter Nummer 4.2 Buchstaben a angegebenen Grund Abstimmungsscheine noch am Tag des Volksentscheids bis 15:00 Uhr beantragen. Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Abstimmungsschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum zweiten Tag vor dem Volksentscheid, Kommunalanzeiger Hagenow 5. – 14 – 12:00 Uhr, oder am Tag des Volksentscheids bis 15:00 Uhr ein neuer Abstimmungsschein erteilt werden. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine behinderte stimmberechtigte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Abholung von Abstimmungsscheinen und Briefabstimmungsunterlagen für eine andere Person ist nur bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht zulässig. Die Vollmacht kann bereits mit dem Abstimmungsscheinantrag-erteilt werden. Auf Verlangen hat sich die in Empfang nehmende Person auszuweisen. Bei der Briefabstimmung muss die stimmberechtigte Person den jeweiligen Abstimmungsbrief mit dem Stimmzettel und dem dazugehörenden unterschriebenen Abstimmungsschein so rechtzeitig der Gemeindewahlbehörde übersenden oder in den Briefkasten am Verwaltungsgebäude des Amtes Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow einwerfen, dass er dort spätestens am Tag des Volksentscheides bis 18:00 Uhr eingeht. Abstimmungsbriefe werden bei Verwendung des amtlichen Abstimmungsbriefumschlages innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Ein Abstimmungsbrief kann auch bei der auf dem Abstimmungsbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Jahresabschluss zum 31.12.2010 Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.06.2015 den Jahresabschluss zum 31.12.2010 des Schulzweckverbandes Picher beschlossen. Der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 liegt mit seinen Anlagen zur Einsichtnahme vom 10.08.2015 bis 18.08.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Picher, 25.06.2015 gez. Christ Verbandsvorsteher Hagenow, den 07. August 2015 Stellenausschreibung der Gemeinde Redefin Amtliche Bekanntmachungen der Hagenow Amtliche Bekanntmachung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden Am Donnerstag, dem 3. September 2015, um 18:00 Uhr, findet die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 11.06.2015 2. Bürgerfragestunde 3. Diskussion und Beschlussfassung zum 1. Nachtrag des Wirtschaftsplanes 2015 4. Informationen des Verbandsvorstehers 5. Informationen des Betriebsführers 6. Anfragen der Verbandsmitglieder aus aktuellem Anlass Nicht öffentlicher Teil 7. Informationen gez. D. Quast Verbandsvorsteher Die Gemeinde Redefin sucht ab sofort eine/n Erzieher/in für ihre Kindertagesstätte. Stellenbeschreibung - Arbeitszeit: 30 Std./Woche, Bereitschaft zu Mehrarbeit - unbefristet - flexibler Einsatz in allen Altersgruppen der Kita Voraussetzungen - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in - Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationsfähigkeit, eigenständiges Handeln - Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung - Kreativität - fachliche und methodische Kompetenz - Teamfähigkeit Vergütung nach Vereinbarung Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte kurzfristig mit dem Vermerk „Bewerbung als Erzieher/in in der Kita Redefin“ per E-Mail an [email protected] oder auf dem Postweg an Amt Hagenow-Land SB Personalwesen Bahnhofstraße 25 19230 Hagenow Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 – 15 – Die amtliche Bekanntmachung erfolgt am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Amtliche Bekanntmachung des Amtes Hagenow-Land/Einwohnermeldeamt Melderegisterauskünfte und Widerspruchsrecht Im Amt Hagenow-Land (Meldebehörde) werden personenbezogene Daten über alle im Zuständigkeitsbereich des Amtes Hagenow-Land wohnhaften Einwohner erhoben, registriert und verarbeitet. Dies ist nach Maßgabe des Meldegesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (LMG) erforderlich, um die Identität und Wohnung der Einwohner feststellen und nachweisen zu können und bildet gleichzeitig die Grundlage für die Ausstellung von Meldebescheinigungen, Personalausweisen und Reisepässen, für die Mitwirkung bei Wahlen bzw. Abstimmungen und für die Beantwortung von Aufenthaltsfragen. Das Landesmeldegesetz räumt damit jedem Bürger das Recht ein, in bestimmten Fällen der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. 1. Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten ihrer Mitglieder und deren Familienangehörigen übermittelt. Gehört ein Familienmitglied (Ehegatte, minderjährige Kinder und Eltern minderjähriger Kinder) nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft an, so kann der Betroffene gegen diese Datenübermittlung Widerspruch erheben (§ 32 Abs. 2 LMG). 2. Die Meldebehörde darf nach § 35 Abs. 1 LMG Parteien und Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen oder gesetzlich vorgesehenen Abstimmungen in den sechs der Wahl vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Daten von Wahlberechtigten erteilen. Der Betroffene hat das Recht, der Weitergabe seiner Daten zu widersprechen. 3. Nach § 35 Abs. 2 LMG darf die Meldebehörde Melderegisterauskünfte über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilen, wenn Mandatsträger, Presse und Rundfunk dies zur Ehrung der betroffenen Personen begehren. Auch in diesem Fall hat jeder das Recht, der Auskunftserteilung zu widersprechen. 4. Nach § 35 Abs. 3 LMG darf die Meldebehörde Auskünfte an Adressbuchverlage erteilen. Die Betroffenen haben auch hier das Recht, der Weitergabe der Daten zu widersprechen. 5. Nach § 34a Abs. 2 LMG bietet die Meldebehörde die elektronische Melderegisterauskunft über das Internet an. Die Betroffenen haben das Recht, der Weitergabe der Daten auf elektronischem Wege zu widersprechen Widersprüche nimmt das Einwohnermeldeamt entgegen. Diese sind schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Hagenow-Land Einwohnermeldeamt, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow einzulegen. In der Stadt Bützow sind bislang Schäden durch den Tornado am 5. Mai an Infrastruktur, Einrichtungen, Gebäuden und Parkanlagen im städtischen Eigentum von mehr als 4,2 Mio. EUR erfasst worden. Ein Großteil der Kosten für die Beseitigung der Schäden wird durch die Versicherungen übernommen. Jedoch lässt sich nicht alles versichern. So verbleibt der städtische Eigenanteil bei ca. der Hälfte der Schadenssumme. Christian Grüschow bedankte sich für die Unterstützung der Gemeinden des Amtes Hagenow-Land beim Amtsvorsteher. v.l. Dieter Quast, Christian Grüschow, Alfred Matzmohr Grundschule Spende von Gemeinden des Amtes Hagenow-Land für Bützow Am 28.07.2015 übergaben der Amtsvorsteher Dieter Quast und der Leitende Verwaltungsbeamte Alfred Matzmohr des Amtes dem Bürgermeister Christian Grüschow eine Spende i.H. von 6.050 EUR für Maßnahmen der Instandsetzung der Grundschule am Schloss vorwiegend für die umliegenden Sport- und Freizeitanlagen. Kommunalanzeiger Hagenow Schlossstraße am 28.07.15 Kommunalanzeiger Hagenow – 16 – Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Dorffest Alt Zachun Gelungenes Dorffest in Alt Zachun Bei strahlendem Sonnenschein und angenehmen Temperaturen konnten die Alt Zachuner am 11. und 12. Juli 2015 ihr ganz besonderes Dorffest feiern. Gleich zwei Jubiläen wurden begangen, zum einen das 90 jährige Bestehen des Sportvereins Traktor Zachun und zum anderen das 80 jährige Bestehen der Freiwilligen Feuerwehr Alt Zachun. Begonnen wurde mit einem bunten Umzug mit 20 Schaubildern durch das Dorf. Ob die Sparten des Sportvereins, die Feuerwehr, die Waschfrauen vom Bahnhof oder die kleinen Traktoren, jedes Bild war liebevoll ausgestaltet. Auch auf dem Sportplatz wurde im Anschluss viel geboten. Die verschiedenen Tanz- und Sportgruppen des Vereins zeigten beeindruckend ihr Können. Die Minifußballer haben in der Streetsocceranlage um jeden Ball gekämpft und auch beim Kegeln, Tischtennis und beim Volleyballturnier wurde keine Kugel bzw. kein Ball verschenkt. Einige der Kleinsten wetteiferten beim Parcours mit verschiedenen Aufgaben wie Eierlauf, Sackhüpfen und Slalomlauf. Aber das Highlight war die riesige Strohburg, die durch die Sude Hof GmbH Radelübbe zur Verfügung gestellt wurde. Der Tag endete mit einem stimmungsvollen Tanzabend in bester Sommerlaune. Der Sonntag stand ganz im Zeichen des Feuerwehrjubiläums. Neben einer gemeinsamen Alarmübung der Feuerwehren Alt Zachun, Bandenitz und Neu Zachun konnten die Besucher bei der Geräteschau der Feuerwehr, die von der Nachbarwehr aus Pampow unterstützt wurde, Interessantes zur Arbeit und Ausstattung der Wehren erfahren. Bei einem zünftigen Frühschoppen mit dem Überraschungsgast Andrea Berg - Double erlebte dieses besondere Jubiläum den abschließenden Höhepunkt. Ein ganz großer Dank gilt allen Helfern, Mitwirkenden und Sponsoren, ohne die dieses Fest nicht hätte stattfinden können. Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 – 17 – Kommunalanzeiger Hagenow Kommunalanzeiger Hagenow – 18 – Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 – 19 – Nachruf Wir trauern um Herrn Oberbrandmeister Willy Wick Herr Wick war 56 Jahre Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Alt Zachun. Mit großem Engagement setzte er sich für die Belange der Feuerwehr Alt Zachun ein. Wir sprechen der Familie unser Mitgefühl aus und werden sein Andenken in Ehren bewahren. Klemz Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow Steinhaufen für Eidechsen etc. sein. Die Naturverbundenheit von Kindern und Erwachsenen soll so unterstützt und ein Beitrag zur Artenvielfalt geleistet werden. Bresegard hofft auf Fördermittel aus dem LEADER-Programm. Der All-Generationen-Aktiv-Platz soll Bestandteil des LEADERLeitprojektes „Hagenower Land-Partie“ werden, an dem sich sechs Ortschaften des Amtes Hagenow Land beteiligen. Gerade hat die Gemeinde einen orientierenden Entwurf beim Amt Hagenow Land abgeliefert. Alle Generationen waren bereits bei diesem Einsatz vertreten (die Jüngste unter 2 Jahre, der Älteste über 70 Jahre). Fleißige Hände sammelten etliche Schubkarren und Eimer voller Schutt und Steine, die wohlsortiert auf rasch wachsenden Haufen landeten. Leider beendete der einsetzende Regen die Aktion frühzeitig. Der nächste Einsatz findet am 18.07.2015 um 10:00 Uhr statt. Bürgermeisterin Dr. Marianne Röckseisen bedankt sich herzlich bei allen Teilnehmern und hofft auf weitere rege Beteiligung. Ide Wehrführer Bresegarder aktiv für All-Generationen-Aktivplatz Fotos: Pia Ulijan Mit Eimern, Schubkarren und Handschuhen ausgerüstet, traf sich am 7.7.2015 eine Gruppe einsatzfreudiger Bresegarderinnen und Bresegarder auf dem gegenüber vom Gemeindehaus liegenden Abrissgrundstück. Dort stand früher die Gaststätte. Wie auch in vielen anderen Dörfern, konnte die Gaststätte leider nicht gehalten werden. Das Gebäude stand leer, verfiel und wurde schließlich abgerissen. Das schöne Gemeindehaus mit Jugendclub und der geräumige, grüne Dorfplatz, bieten viel, dennoch wird die Gaststätte von vielen sehr vermisst. Seit einiger Zeit besteht aber Hoffnung auf eine neue Begegnungsstätte im Dorf, wenn auch ganz anders als ein Gasthof. Die Gemeinde hat das Grundstück erworben und möchte hier einen All-Generationen-Aktivplatz einrichten. Für Jung bis Alt sollen verschiedene Geräte beitragen zu Bewegungsfreude, Koordination, Gesundheit und dörflicher Gemeinschaft. Ein Brennplatz und ein Pavillon sollen außerdem gute Dienste u.a. beim Osterfeuer und verschiedenen anderen Anlässen leisten. Eine weitere Besonderheit wird die vorgesehene Ausstattung mit verschiedenen einheimischen Bäumen und vielen Naturelementen, wie Insektenhotels, Fledermauskästen, „Die wundersame Lebensbeschreibung der Courasche“ - Sommertheater im Museumshof Ehrlich, derb und schonungslos, aber mit unerschütterlichem Humor berichtet „die Courasche“ ihre wechselvolle Geschichte: Wie sie sich zum Schutz vor anrückenden Truppen als Mann verkleidet und dann als Landstreicherin, Soldatenfrau, Marketenderin, Zigeunerin und Hure durchschlägt. Der dreißigjährige Krieg treibt sie durch ganz Europa, und ihrem Degen, wie ihrer fleischlichen Begierde, fällt mancher Mann zum Opfer. Am Freitag, den 21. August ab 20:00 Uhr verwandelt sich der Hof des Museums in Hagenow in ein Theater und bietet das passende Ambiente für ein historisches Bühnenstück. Durch Brecht ist ihr Name bekannt geworden, doch die Vorlage stammt aus der Feder von Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen, der bereits im 17. Jahrhundert nicht nur die erste weibliche Ich-Erzählerin der deutschen Literatur geschaffen hat, sondern auch ein ausgefuchstes Rabenaas. Katharina Röther bringt „Die wundersame Lebensbeschreibung der Courasche“ als fesselndes Theatersolo auf die Bühne. Die aus der Uckermark stammende Schauspielerin und Regisseurin absolvierte ihr Studium an der Hochschule für Schauspielkunst „Ernst Busch“, hatte mehrere Engagements an verschiedenen Stadt- und Puppentheatern und gründete im Jahr 2002 das Sommertheater St. Georg in Hamburg. Gekonnt entführt sie das Publikum in die Wirren des dreißigjährige Krieges und lässt die mit allen Wassern gewaschene Überlebenskünstlerin vor der Fachwerkkulisse des Museums lebendig werden. Karten für das Sommertheater im Museumshof gibt es im Vorverkauf in der Hagenow-Information. Waldtag M-V und Holzfest 2015 in Friedrichsmoor Am Sonntag dem 06.09.2015 findet am reizvollen Rande der Wald-Lewitz, in Friedrichsmoor, in den Parkanlagen des Forstamtes und des Jagdschlosses Friedrichsmoor unser 13. Holzfest und der 7. Waldtag Mecklenburg - Vorpommern statt. Die Veranstaltung wird offiziell um 10:00 Uhr eröffnet und endet gegen 17:00 Uhr. Die Landesforst Mecklenburg Vorpommern, Forstamt Friedrichsmoor, in Zusammenarbeit mit Uwe Galonska von der Stadtforst Neustadt-Glewe, Herrn Detlef Stang, dem Betreiber des Jagdschlosses Friedrichsmoor, die örtlich ansässigen Jäger und circa 100 Aussteller und Standbetreiber, werden den zahlreich erwarteten, wiederum mehreren 1000 Besuchern, ein buntes Programm über den Wald, das Holz, die Jagd, Naturprodukte und das Reiten darbieten. Kommunalanzeiger Hagenow – 20 – Für Groß und Klein haben sich die Veranstalter etwas ausgedacht. Neben Bewährtem, werden einige neue Attraktionen zu entdecken sein. Unter anderem sind folgende Angebote beabsichtigt: - Info und Verkauf unterschiedlicher Holzheizungsanlagen und Kaminöfen - Vorführung von Rückemaschinen, mobilem Sägegatter, Holzspaltern, sonstigen Forstlichen Maschinen und Geräten, Baumsteiger mit Hubbühne, Baumkletterer, - Kutschfahrten, Reiten, Kin- Katharina Röther bringt die derkarussel, Kinderschmin- „Courasche“ von Grimmelshausen auf die Bühne (Foto: privat) ken, Specksteinschnitzen - Repräsentation von altem und neuem Handwerk, wie: Zimmerei, Töpferei, Böttcher, Drechsler, Schmied, Sattlerei, Weben und Stricken, Kerzen gießen, - Infostände des Forstamtes, des ZOO-Schwerin, des LewitzTourist, Infomobil Landesforst, Infostand Forstverein M-V, - Tombola, Imker, Floristen, Pilzausstellung, Verkauf von Kräutern, Tees, Forstpflanzen, Erzeugnissen aus dem Büdnerladen, Korbwaren, Wildholz- und Gartenmöbeln, Repräsentation alten Handwerks durch den Störtalverein, - Sägen von Skulpturen mit Motorsäge, Verkauf von Holzskulpturen, Holzspielzeug, Holzschmuck und sonstiger Holzkunst, - Kulinarische Leckerbissen wie zum Beispiel Wildbret- und Wildbratwurst, frische Backwaren, frische Wurst- und Fleischwaren, Schwein am Spieß, Grillfleisch, Räucherfisch, Kaffee und Kuchen sowie eine weitergehende umfassende gastronomische Betreuung werden geboten, - musikalische Umrahmung durch mehrere Jagdhornbläser, - Falkner, Präparator, Infostand Jagd, Jagdhundeschau, Bogenschießen, Axtwerfen, Jagdausstatter, Luftgewehrschießen, Jagdhundeausstellung- und Vorführung Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 Jugendbegegnungsstätte KON lädt zur 6. Kinderkleiderbörse Hagenow Zur nunmehr 6. Kinderkleider- und Spielzeugbörse lädt das Team der Jugendbegegnungsstätte KON alle Interessierten am Samstag, den 5. September, in der Zeit von 9 bis 14 Uhr herzlich in das Haus in der Gottlieb-Daimler-Str. 1 ein. Ab 7:30 Uhr können Verkäufer dort ihre Stände aufbauen. Die Standgebühr beträgt für Stände bis drei Meter, fünf Euro. Für jeden zusätzlichen angefangenen Meter werden weitere zwei Euro berechnet. Um vorherige Anmeldung wird gebeten! Die Kinderkleiderbörse findet sowohl im Freien, als auch im Haus statt. Jeder kennt das, die Wintersachen aus dem Vorjahr sind zu klein oder das noch gut erhaltene Spielzeug ist nicht mehr „interessant“. Ob Kinderbücher, Auto-Kindersitze, Roller, Fahrräder oder eben Kinderkleidung und Spielzeug, ab 9 Uhr können Interessierte in den Angeboten stöbern. Der Abbau sollte im Interesse eines geordneten Ablaufs nicht vor 13:30 Uhr erfolgen. Für das leibliche Wohl ist mit einem Imbiss gesorgt. Infos und Anmeldung unter 03883 614820. Der Eintritt ist für unsere Besucher kostenfrei. Vorankündigung der Jagdgenossenschaft Belsch Die nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Belsch findet sæ AMææ sæ UMææ5HRæ sæ IMæ'EMEINDEHAUSæ"ELSCHæSTATT Die Tagesordnung wird in der nächsten Ausgabe des Kommunalanzeigers bekannt gegeben. Jagdvorsteher Auszeichnung der Amtswehrführung Der Kreisfeuerwehrverband Ludwigslust-Parchim tagte 03.07.2015 in Spornitz. Auf dieser Veranstaltung wurde serem langjährigen Amtswehrführer Heinz-Egon Möller der Feuerwehr Pätow für sein jahrelanges Engagement für Feuerwehrwesen von Landesbrandmeister Hannes Möller Deutsche Feuerwehr Ehrenkreuz in Silber verliehen. am unvon das das Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 – 21 – Unser Amtsjugendwart Volkart Geisler erhielt an diesem Abend für seine Verdienste und seinen Einsatz für die Jugendfeuerwehren die Auszeichnung mit der Ehrennadel der Deutschen Jugendfeuerwehr in Gold. Im Namen der Gemeinden des Amtes Hagenow-Land danken wir den Preisträgern für ihre Verdienste. Quast Amtsvorsteher Kommunalanzeiger Hagenow Konzert 12.09.2015 Warsow 17:00 Uhr Panflöte, Didgeridoo, Ocean-Drum und Obertongesang Finissage Sommerausstellung, Margrit Rieger, Fotografie Gammelin 18.09.2015 Lesung aus „Kindheitsmuster“ von Christa Wolf Kreativabende im Pfarrhaus Gammelin 31.08., 05.10., 02.11. und 07.12.2015 jeweils ab 19:30 Uhr Teenie-Treff Einmal im Monat, freitags um 17:00 Uhr Pfarrhaus Gammelin, mit Abendessen Frauen-Gesprächskreise: Kothendorf Einmal im Monat, Termine erfragen Sie bitte bei Gisela Buller, Tel.: 03869 782139 Gammelin Einmal im Monat, mittwochs um 19:30 Uhr Pfarrhaus Gammelin, Termine: 09.09., 07.10., 02.12.2015 Die Kirchengemeinderäte Barockkirche St. Trinitatis Warlitzer Veranstaltungen 2015 Sonntag, 6. September 17:00 Uhr Konzert für Countertenor und Orgel mit den „Klagelieder Jeremiae“ von Johann Rosenmüller. Neben der Musik wird aus der deutschen Übersetzung von Heinrich Julius Tode gelesen. Es musizieren Karsten Henschel (Wien) und Jan von Busch (Rostock) Sonntag, 11. Oktober 17:00 Uhr „Konzert für Sopran und Orgel“ Felizia Frenzel (Sopran) und Jan von Busch (Orgel) musizieren u. a. Barockmusik nach Melodien des Genfer Psalters. Verbundene Kirchengemeinde Gammelin-Warsow/Parum Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162 Gottesdienste 09. August, 10. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Parum 15. August, 11. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Gammelin 22. August, 12. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Warsow 29. August, 13. Sonntag nach Trinitatis 10:00 Uhr Kirche Parum Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen einladen: Konzert 28.08.2015 Parum 19:30 Uhr Gospelchor aus Plate Sonnabend, 12. Dezember 17:00 Uhr „Adventliche Musik“ Die Kantorei Hagenow musiziert zum Advent Leitung: Stefan Reißig Orgel: Jan von Busch In diesem Jahr bildet das Gedenken an den 500. Geburtstag von Sebastian Castellio den Leitfaden der Konzertprogramme. Castellio war ein bedeutender Humanist des 16. Jahrhunderts, der von Basel aus die reformatorischen Bestrebungen Calvins kritisch begleitetet und besonders durch seine zwei humanistischen Bibelfassungen bekannt wurde, aus denen der Spruch der großen Warlitzer Glocke stammt. Auch aus diesem Anlass sind in diesem Jahr zwei hochkarätige Künstler zu Gast: Sietze de Vries gehört zu den gegenwärtig bedeutendsten Orgelimprovisatoren Europas. Seine besonders an den Melodien des Genfer Psalters orientierten Improvisationen sind erstmalig in Warlitz zu erleben. Felix Friedrich kann seit langem als Spezialist für die thüringische Orgelmusik der Barockzeit gelten. Sein Auftritt an der Warlitzer Orgel dürfte ein besonderes Erlebnis werden. Mit dem Jugendblasorchester Parchim wird wieder ein Sommerfest mit unterhaltsamer Musik zu erleben sein. Weiterhin wird das 250. Jubiläum des Warlitzer Kirchenbaus seine Schatten voraus werfen: Mit dem Tod von Louise Elisabeth von Veltheim am 3.9.1765, dem letzten Kind des Warlitzer Gutsbe- Kommunalanzeiger Hagenow – 22 – Jahrgang 21 | Freitag, den 7. August 2015 | Nr. 08 sitzers Maximilian von Schütz, begann die Planung des barocken Kirchenbaus. Ihr zu Ehren erklingen die selten musizierten Lamentationes Jeremiae von Johann Rosenmüller für Sologesang und Orgel, unterbrochen von der Lesung aus der erstmalig zu hörenden deutschen Übersetzung des Warlitzer Kirchenarchitekten Heinrich Julius Tode. Mit dem Konzert für Sopran und Orgel schließt sich der Kreis mit Musik nach Texten des Genfer Psalters. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei (außer am 11. Juli), am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Veranstalter: Ev.-luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier Pastor Christian Lange Wittenburger Str. 9 19260 Vellahn Tel. 038848 21208 ietow Förderverein Barockkirche Warlitz e. V. barockkirchewarlitz.de Die Häusler Paul Steinmann schreibt: „Im Gebiet der mecklenburgisch-schwerinschen Ritterschaft legte man bis weit ins 19. Jahrhundert Bauern oder reduzierte ihre Ländereien. Was später an ritterschaftlichen Büdnern und Häuslern angesiedelt wurde, war höchst bescheiden.“ Hingegen verdiene der Landesherr mit der von ihm betriebenen „inneren Kolonisation“ Lob, denn eine Verbesserung der Wohnverhältnisse wurde erreicht und die Erringung wirtschaftlicher Selbstständigkeit, in bescheidenem Umfange, fügen wir hinzu. Das Häuslerwesen in Schwerin-Mecklenburg begann mit der Verordnung vom 18. Mai 1846, wonach es Handwerkern, Tagelöhnern und Einliegern in den Domanialdörfern erlaubt wurde „eigenthümlich Häuser zu bauen, ohne im übrigen ihr Verhältniß als Tagelöhner im mindesten zu ändern mithin auch namentlich ohne sie in die Classe der Büdner zu bringen“. 1846 kostete der Bau eines solchen Hauses 400 Taler. Um den Häuslerkonsens zu erwirken, musste ein Bauwilliger 300 Taler eigenes Geld auf dem Amt vorweisen, von Ausnahmen abgesehen. Jeder Häusler erhielt 25 Quadratruten Haus- und Hofplatz und 60 Quadratruten Gartenland = zusammen 1.300,20 Quadratmeter. Mitunter hat man wohl reichlich gemessen. In Picher wurde am 12.11.1873 bei den Häuslereien 1 bis 7, außer 6, nachgemessen. Bei allen ein paar Quadratruten zu viel. Es sollte nachgezahlt und die richtige Grenzlinie eingenommen werden. Weigerung. Gemäß Hausbrief ist die Grenze richtig. Und das Häuslereibauen geht weiter. Im Jahre 1923 entsteht die Doppelhäuslerei Nr. 85. Was die Sorge des Landesherrn angeht, den Handwerkern auf dem Lande, den Tagelöhnern und den Einliegern aufzuhelfen, ist natürlich auch dran zu erinnern, das damals die Landflucht stark zunahm, die Menschen in die Städte abwanderten oder gar nach Übersee segelten. Dagegen musste etwas unternommen werden. Siegfried Spantig Impressum Hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungs- und Informationsblatt Verlag: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Auflage: Erscheinungsweise: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected] 3.700 Stück monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Auflage: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. Jan Gohlke 3.950
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