Ehrenamt beendet - Amt Hagenow-Land

Jahrgang 21
Freitag,
den 04. September 2015
Nummer 09
HAGENOWER
Kommunalanzeiger
Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land,
der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin,
Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf,
Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin,
Warlitz und ihren Verbänden
Ehrenamt beendet
Der Bürgermeister der Gemeinde Bandenitz, Dr. Jürger Sänger, verabschiedet sich
nach über 21 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit. Er beendete aus persönlichen Gründen
sein Ehrenamt mit Ablauf des 31.08.2015.
Herr Groth überreichte dem scheidenden Bürgermeister Blumen und bedankte sich im
Namen der Gemeindevertreter für die über 21 Jahre geleistete ehrenamtliche Arbeit
zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Die Neuwahl für das Bürgermeisteramt findet am 10. Januar 2016 in der Gemeinde statt.
Die nächste Ausgabe
erscheint am Freitag, dem 02. Oktober 2015.
Kommunalanzeiger Hagenow
–2–
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Tagesordnung:
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun
am 24.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der
Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Bauangelegenheiten
5. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
6. Beschlussfassung über eine erneute Begutachtung der Bäume
an der Hauptstraße
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
9. Beratung zum Leitbild der Gemeinde
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Klemz
Bürgermeister
Hinweis
Wahlbekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bandenitz werden unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Hagenow-Land abgedruckt.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Belsch
am 28.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
5. Information des Bürgermeisters
6. Bauangelegenheiten
7. Information über Ersatzbeschaffungen im Gemeindehaus
8. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
9. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
10. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
11. Beschlussfassung über die Herstellung eines Ersatzfeuerlöschbrunnen
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
4. Auftragsvergabe zur Herstellung eines Ersatzfeuerlöschbrunnen
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenowland.de
Haushaltssatzung der Gemeinde Belsch
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 16.02.2015 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim
- folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
226.800 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
279.100 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
-52.300 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
Rücklagen auf
-52.300 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
23.900 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-28.400 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
211.300 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
245.200 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-33.900 EUR
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
die außerordentlichen Auszahlungen auf
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
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0 EUR
0 EUR
0 EUR
5.100 EUR
1.500 EUR
Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen wurden am 31.07.2015
erteilt.
Belsch, 05.08.2015
30.300 EUR
0 EUR
30.300 EUR
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
0,00 EUR.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen (Grundsteuer A) auf
300 v. H.
b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
350 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
300 v. H.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
0,3 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum
31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
§9
Wesentliche Produkte
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
Produkt
Bezeichnung
12600
Brandschutz
54100
Gemeindestraßen
3.600 EUR
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
festgesetzt auf
Kommunalanzeiger Hagenow
1.108.272 EUR.
1.073.972 EUR
1.026.772 EUR.
§8
Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 GemeindehaushaltsverordnungDoppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem
Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für
Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem
Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung
aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die
Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in
einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 31.07.2015 durch
die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises
Ludwigslust - Parchim - erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 07.09.2015 bis 15.09.2015
Mo. und Mi.:
nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr.:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.:
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser
Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
Hagenow, 05.08.2015
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin
am 01.10.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der
Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Bauangelegenheiten
Kommunalanzeiger Hagenow
–4–
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Pamperin
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard
b. Picher
am 28.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Bauangelegenheiten
5. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
6. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/
in für das Haushaltsjahr 2011
7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Gammelin
am 30.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Gammelin statt.
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten in
der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Bauangelegenheiten
5. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und
der nationalen Kofinanzierung
6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
9. Beschlussfassung über den Ausbau der Schmiedestraße
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Ausbau des Poetensteiges
5. Beschlussfassung über die Eilentscheidung zu den Auftragsvergaben zur Errichtung einer Containeranlage Schule Gammelin
gez. Kebschull
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/
nicht öffentlichen Sitzung
der Gemeindevertretung Groß Krams
am 17.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Einwohnerfragestunde
5. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes
M-V
6. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
7. Bauangelegenheiten
8. Beschlussfassung über die Ersatzpflanzung für die abgenommene Weide
9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
10. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters
für das Haushaltsjahr 2011
11. Änderung des Hauptsatzung
12. Besetzung des Kulturausschusses
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
–5–
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Alwardt
Bürgermeister
Vermessungsobjekt:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Lagebezeichnung:
Vermessungsbüro
Dipl.-Ing Hans-Gerd Jansen, ÖbVI
Alter Postweg 32
19294 Neu Kaliß
Antrag-/Geschäftsbuch-Nr.: 15121
Datum: 13.08.2015
Vermessungsobjekt:
Gemeinde:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Lagebezeichnung:
Vermessungsbüro
Dipl.-Ing Hans-Gerd Jansen, ÖbVI
Alter Postweg 32
19294 Neu Kaliß
Antrag-/Geschäftsbuch-Nr.: 15121
Datum: 13.08.2015
Hoort
Neu Zachun (0909)
1
419
Mühlenweg 4
Mitteilung eines Grenztermins
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen
eines Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahrens gemäß § 31
Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und
Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz
- GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713),
in Kraft am 30. Dezember 2010
am 21.09.2015, um 10:00 Uhr
Treffpunkt: vor Mühlenweg 4
ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten
mitgeteilt wird, da die Adresse(n) nicht ermittelbar ist (sind):
LPG (T) Zachun RT; VE
Unbekannte Erben nach Heinz Booß
Mark Fedder
Hilde Oldörp
Unbekannte Erben nach Martha Zierke
Irene Weiss
Waltraud Wittwar
und/oder
der den unbekannten Eigentümern der folgenden aufgeführten
Flurstücke hiermit mitgeteilt wird:
Hoort, Neu Zachun, 1, 415/1
Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e)
In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des)
Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte,
ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von
Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist.
Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Besondere Hinweise:
Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung
durchgeführt werden.
Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben.
Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden
Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet.
Kommunalanzeiger Hagenow
Hoort
Neu Zachun (0909)
1
415/1
Mühlenweg 4
Ortsübliche Bekanntmachung
der Offenlegung der Niederschrift
über den Grenztermin
Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellung und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über
das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16.
Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt.
Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen
die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin
oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/
oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den
Grenztermin bekannt gegeben.
Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V)
Vermessungsbüro
Dipl.-Ing Hans-Gerd Jansen, ÖbVI
Alter Postweg 32, 19294 Neu Kaliß
Tel.: 03875826575
E-Mail: [email protected]
während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag jeweils von
7 Uhr - 18 Uhr in der Zeit vom 22.09.2015 bis zum 22.10.2015.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb
eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle
erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass:
bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der
Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz
2 GeoVermG M-V eingegangen ist,
die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn
sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg
am 16.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt.
Kommunalanzeiger Hagenow
–6–
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für den Altar der Kapelle
8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes
M-V
9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
10. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2011
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Dubielski
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kirch Jesar
am 24.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kirch Jesar statt.
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
1.1. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über Landverkauf
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Schulz
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf
am 08.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in
der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Ehm
Bürgermeisterin
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen
Einladung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung
der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung
gefasster Beschlüsse bzw. wichtige Angelegenheiten der
Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters
für das Haushaltsjahr 2011
6. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und
der nationalen Kofinanzierung
7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes
M-V
8. Jagdangelegenheiten
9. Bauangelegenheiten
9.1. Sanierungsarbeiten am Gemeindehaus
10. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
mit der Gemeinde Moraas zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben
11. Beratung zum Winterdienst
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Moraas
am 10.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
der Gemeindevertretung, Kontrolle der gefassten Beschlüsse
und der Realisierung erteilter Aufträge
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung
gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses
und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
–7–
4.
5.
6.
Informationen zum Stand der Vorbereitung Herbstfest
Informationen der Ausschussvorsitzenden
Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und
der nationalen Kofinanzierung
7. Beschlussfassung über die Benutzungs-, Ausleih- und Gebührenordnung
8. Bestätigung der Selbsteinschätzung der Gemeinde nach
„Leitbild - Gemeinde der Zukunft“
9. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes
M-V
10. Beschlussfassung zur Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens im Hinblick auf die raumordnerische Zulässigkeit
11. Beschlussfassung über die Zustimmung der Gemeinde zum
endverhandelten Nutzungsvertrag mit SAB und Beauftragung
des Bürgermeisters zum Abschluss des Vertrages
Nicht öffentlicher Teil
1. Personalangelegenheiten
2. Grundstücksangelegenheiten
2.1. Anfragen zu Grundstücksverkäufen
3. Gemeindliches Einvernehmen
4. Auftragsvergabe über die malermäßige Instandsetzung von
Türen, Toren und Fenster am Gemeindehaus und Feuerwehrgerätehaus
gez. Quast
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Picher
am 30.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Picher statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der
Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Besetzung des Ausschusses zur Windenergie
Benennung/Wahl des 2. sachkundigen Einwohners
5. Beschlussfassung über die 1.Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 21.10.1996
6. Beschlussfassung über die 1.Satzung zur Änderung der Anschlussbeitragssatzung vom 01.02.2001
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
9. Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Christ
Bürgermeister
Kommunalanzeiger Hagenow
Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de
Haushaltssatzung der Gemeinde Picher
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung
vom 18.02.2015 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim
- folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
597.200 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
664.900 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
-67.700 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
Rücklagen auf
-67.700 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
0 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-67.700 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
551.100 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
564.100 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-13.000 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
131.000 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
204.600 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-73.600 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
100.600 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
14.000 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
86.600 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
0,00 EUR.
Kommunalanzeiger Hagenow
–8–
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen (Grundsteuer A) auf
286 v. H.
b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf
330 v. H.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
0,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
gez. Christ
Bürgermeister
§7
Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorvorjahres betrug
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
3.247.138 EUR.
3.186.311 EUR
3.141.611 EUR.
§8
Deckungsfähigkeit
Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 GemeindehaushaltsverordnungDoppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem
Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig.
Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen:
Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für
Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem
Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig.
Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung
aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die
Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit.
Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in
einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig.
§9
Wesentliche Produkte
Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt:
Produkt
Bezeichnung
12600
Brandschutz
54100
Gemeindestraßen
Hagenow, 24.08.2015
1. Satzung zur Änderung
der Eigenbetriebssatzung
des Abwassereigenbetriebes Picher
vom 10. August 2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der jeweils aktuellen
Bekanntmachung in Verbindung mit § 8 der Eigenbetriebsverordnung vom 25. Februar 2008 (GVOBI. M-V S. 71) wird nach
Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2015 und
Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung
zur Änderung der Eigenbetriebssatzung erlassen:
Artikel 1 - Änderung der Eigenbetriebssatzung
Die Eigenbetriebssatzung vorn 17.08.2010 wird wie folgt geändert:
1. nach § 5 wird § 5a wie folgt neu eingefügt:
§ 5a Personalangelegenheiten
(1) Der Eigenbetrieb beschäftigt kein eigenes Personal.
(2) Der Betriebsleiter nimmt die Aufgaben ehrenamtlich wahr.
(3) Der Betriebsleiter erhält eine Entschädigung in Höhe von
300 €/monatlich.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gemeinde Picher, 10. August 2015
Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen wurden am 13.08.2015
erteilt.
Picher, 24.08.2015
gez. Christ
Bürgermeister
Hinweis:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV
M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.08.2015 durch
die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises
Ludwigslust-Parchim - erteilt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme
vom 07.09.2015 bis 15.09.2015
Mo. und Mi.:
nach Vereinbarung
Di.; Do.; Fr.:
08:30 Uhr - 12:00 Uhr
Di.:
14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do.:
14:00 Uhr - 16:00 Uhr
im Amt Hagenow-Land öffentlich aus.
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser
Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
6. Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für die
Abwasserbeseitigung der Gemeinde Picher
(Gebührensatzung) vom 20. August 2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der jeweils aktuellen
Bekanntmachung in V. m. dem Kommunalabgabengesetz in der
Fassung der aktuellen Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12. August 2015 nachfolgende
6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung erlassen:
Artikel 1 - Änderung der Gebührensatzung
Die Gebührensatzung vom 01.01.2010 wird wie folgt gefasst:
§ 10
Gebührenmaßstab und Gebührensatz
(9) 1. Die Grundgebühr, die für die Abholung von Abwasser aus
abflusslosen Gruben sowie Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
berechnet wird, beträgt 15,34 € pro Abfuhr je abflusslose Grube/
Kleinkläranlage.
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
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Kommunalanzeiger Hagenow
§ 12
Gebührenpflichtige
(2) Bei Eigentumswechsel wird der neue Eigentümer vom Beginn
des Monates an, der der Rechtsänderung folgt, zur Gebührenzahlung herangezogen, wenn der bisherige Eigentümer der Gemeinde
den Eigentumswechsel nachweist.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
§ 13
Heranziehung und Fälligkeit
(3) Die Gebühr wird in Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15.03.,
15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
am 29.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ,Alter Konsum‘
Pritzier statt.
Artikel 2 - Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung
der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung
gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
6. Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung über den Ausbau der Eichenallee und des
Grünen Weges
8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
Picher, 20. August 2015
Einwohnerversammlung
in Pritzier am 15.09.2015
Alle Einwohnerinnen und Einwohner der
Gemeinde Pritzier
sind am Dienstag, 15.09.2015 um 19:00
Uhr zu einer Einwohnerversammlung in
das Dorfgemeinschaftshaus „Alter Konsum“ Pritzier eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Informationen des Bürgermeisters
3. Informationen zum Ausbau Eichenallee und Grüner Weg
4. Fragen und Anregungen der Einwohner
gez. Witt
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/
nicht öffentlichen Sitzung
des Bau- und Umweltausschusses Pritzier
am 16.09.2015, um 16:30 Uhr.
Die Sitzung findet im „Alten Konsum“ statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung aller Anwesenden; Informationen des Vorsitzenden
2. Besichtigung aller Gebäude der Gemeinde durch den Bauausschuss
gez. Vitense
Vorsitzender
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
gez. Witt
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Redefin
am 16.09.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der
Tagesordnung
2. Einwohnerfragestunde
3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in
der Gemeinde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
5. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für
das Haushaltsjahr 2011
6. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
7. Bauangelegenheiten
Kommunalanzeiger Hagenow
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Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Böbel
Bürgermeisterin
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Setzin vom 09.07.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes
M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss
der Gemeindevertretung vom 08.07.2015 und nach Anzeige bei der
Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 8. Satzung zur Änderung
Hauptsatzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, zuletzt geändert durch die 7.
Änderung vom 20.03.2015wird der § 1 Abs. 2 wie folgt geändert:
§1
Name, Status
(1) Die Gemeinde Setzin ist eine amtsangehörige Gemeinde des
Amtes Hagenow-Land.
(2) Die Gemeinde Setzin hat folgende Ortsteile:
Grünhof
Ruhethal
Schwaberow
Setzin
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Setzin, 09.07.2015
Haurenherm
Bürgermeister
DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser
Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden
sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und
der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der
Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht
werden.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Bauangelegenheiten
7. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und
der nationalen Kofinanzierung
8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes
M-V
9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
10. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin
für das Haushaltsjahr 2011
11. Beschlussfassung zur Wahl des Gemeindewehrführers und
des Stellvertreters
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Romanowski
Bürgermeisterin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz
am 16.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der
Gemeinde
3. Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für
das Haushaltsjahr 2011
6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für die Jugendfeuerwehr und die Kita
7. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung
mit den Gemeinden Toddin, Setzin und Pritzier zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen
Vorgaben
8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur
Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V
9. Bauangelegenheiten
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen
Nicht öffentlicher Teil
1. Grundstücksangelegenheiten
2. Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
am 17.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt.
gez. Holm
Bürgermeister
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
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Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung des Amtsausschusses
am 22.09.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land
statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung des Amtsausschusses
4. Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Amtsvorstehers und des LVB
6. Einführung eines Ratsinformationssystems
7. Einschätzungen der Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden
8. Beschlussfassung über die Aufnahme von weitergehenden
Verhandlungen über eine perspektivische Zusammenarbeit
mit umliegenden Verwaltungen
9. Beratung zu Kitaangelegenheiten
10. Erarbeitung der Schutzzielbestimmung in den Gemeinden
des Amtes Hagenow-Land
11. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
12. Beschlussfassung über die Entlastung der Amtsvorsteherin
für das Haushaltsjahr 2011
Nicht öffentlicher Teil
1. Personalangelegenheiten
gez. Quast
Amtsvorsteher
Aufforderung zur Einreichung
von Wahlvorschlägen für die Neuwahl
der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters
der Gemeinde Bandenitz am 10.01.2016
Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) fordere ich die nach § 62 LKWG
M-V sowie den §§ 15 bis 19 LKWG M-V und § 24 der Landes- und
Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V)
zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Bürgerinnen und
Bürger der Gemeinde Bandenitz wählen die ehrenamtliche Bürgermeisterin/den ehrenamtlichen Bürgermeister direkt in allgemeiner,
unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl.
1. Feststellung der Notwendigkeit einer Neuwahl
Auf Grund des Rücktritts des Bürgermeisters Dr. Jürgen Sänger
zum 01.09.2015 ist gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V eine Neuwahl
erforderlich. Am 19.08.2015 hat der Gemeindewahlleiter die Notwendigkeit einer Wahl im besonderen Fall gemäß § 44 Abs. 10 i.
V. m. § 45 Abs. 1 LKWG M-V festgestellt.
2. Wahltermin
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat in ihrer
Sitzung am 19.08.2015 den 10.01.2016 als Wahltermin und als
Termin für eine eventuelle Stichwahl den 24.01.2016 bestimmt.
Kommunalanzeiger Hagenow
3. Aufstellung der Wahlvorschläge
3.1. Einreichungsberechtigte
Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden. Dabei können mehrere Parteien oder
Wählergruppen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen;
§ 16 Abs. 4 LKWG M-V ist anwendbar, wobei an die Stelle der
vorschlagenden Partei alle gemeinsam vorschlagenden Parteien
treten. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem
gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. Jeder Wahlvorschlag
darf nur eine Person enthalten, wobei der Kandidat/die Kandidatin
Mitglied einer vorschlagenden Partei oder Wählergruppe oder
parteilos sein muss (§ 62 Abs. 2 LKWG M-V). Das Aufstellungsverfahren für Wahlvorschläge erfolgt gemäß § 15 Abs. 4 LKWG
M-V). Ist die nach Satzung zuständige Organisation der Partei oder
Wählergruppe für das Aufstellungsverfahren nicht beschlussfähig
oder ist eine geheime Wahl wegen einer Teilnehmerzahl unter drei
nicht möglich, ist die nächsthöhere Organisation der Partei oder
Wählergruppe zuständig, soweit die Satzung hierfür Regelungen
enthält (§ 62 Abs. 3 LKWG M-V).
3.2 Einreichungsfrist und Einreichungsstelle
Wahlvorschläge sind bis spätestens 27.10.2015, 16:00 Uhr beim
Gemeindewahlleiter im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25,
19230 Hagenow Zi. 109, schriftlich einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG
M-V). Dort sind auch ab sofort die amtlichen Formblätter 5.1.1 bis
5.2 der Anlage 5 sowie Anlage 6 LKWO M-V erhältlich. Zusätzlich
sind die Formblätter über die Internetseite www.amt-hagenowland.de erhältlich.
Die Wahlvorschläge sollen nach Möglichkeit so frühzeitig dem
Gemeindewahlleiter vorliegen, dass Mängel, die die Gültigkeit der
Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.
3.3 Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2 der
Anlage 5 LKWO M-V einzureichen.
Der Wahlvorschlag muss gemäß § 62 LKWG M-V i. V. m § 16 und
66 LKWG M-V und § 24 LKWO M-V enthalten:
- Familienname, Vorname/n (bei mehreren Vornamen den Rufnamen), Beruf oder Tätigkeit, Staatsangehörigkeit, Tag der
Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers (Formblatt 5.1.1 bzw. 5.2)
- Angaben zu den Vertrauenspersonen (Formblatt 5.1.1 bzw.
5.2)
- Name und Kurzbezeichnung bzw. Kennwort der Partei/der
Wählergruppe (Formblatt 5.1.1)
- Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 LKWG M-V
(Formblatt 5.1.2)
- Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag (Formblatt 5.1.3)
- Versicherung an Eides Statt nach § 16 Abs. 5 LKWG M-V
- die Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeindewahlbehörde
des Bewerbers (Formblatt 5.1.3)
- Erklärung über die persönlichen Voraussetzungen des Wahlbewerbers für die Bürgermeisterwahl (§ 66 LKWG M-V)
- erweitertes Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde
(Gemeindewahlbehörde des Amtes Hagenow-Land)
- eine Erklärung über eventuelle Strafverfahren, Disziplinarverfahren, über Tätigkeiten für die Staatssicherheit und das
Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung
- für jede Bewerberin und jeden Bewerber, bei der durch die
Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gemäß § 25
der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) begründet werden
würde, gemäß § 16 Abs. 8 LKWG M-V eine rechtlich nicht
bindende Erklärung, welche Erklärung nach § 25 Abs. 4 Satz
1 KV M-V im Falle eines Wahlerfolges beabsichtigt ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber/die Bewerberin
die Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 66 des LKWG M-V erfüllen muss.
4. Wahlrecht und Wählbarkeit von Unionsbürgern
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden
Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus
nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder
Kommunalanzeiger Hagenow
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strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihre Zustimmungserklärung (Formblatt
5.1.1 LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerber
(Formblatt 5.2 LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über
ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V).
Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche
geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das
Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger,
die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht
befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 18.12.2015 (23. Tag vor der
Wahl) nachweisen, dass sie mindestens seit dem 04.12.2015 (am
Wahltag seit mindestens 37 Tagen) im Wahlgebiet ihre Wohnung,
bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben.
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Zweckverbandsversammlung
5. Bericht des Verbandsvorstehers über wichtige Angelegenheiten
des Zweckverbandes
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorstehers
für das Haushaltsjahr 2010
8. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011
9. Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorstehers
für das Haushaltsjahr 2011
gez. Christ
Verbandsvorsteher
Nachruf!
Wir erhielten die traurige Nachricht, dass
unsere ehemalige Mitarbeiterin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen Sitzung
der Zweckverbandsversammlung
des Schulzweckverbandes Picher
am 08.09.2015, um 18:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land
statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der
Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Zweckverbandsversammlung
5. Bericht des Verbandsvorstehers über wichtige Angelegenheiten
des Zweckverbandes
6. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
7. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
8. Bauangelegenheiten
8.1. Beschluss über die Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz
gez. Christ
Verbandsvorsteher
Heidrun Vitense
nach langer schwerer Krankheit verstorben ist.
Während ihrer Zeit als Mitarbeiterin in der Gemeinde Pritzier
war sie stets hilfsbereit und pflichtbewusst.
Unser ganzes Mitgefühl gilt ihrer Familie.
Witt
Bürgermeister
Stellenausschreibung
der Gemeinde Groß Krams
Die Gemeinde Groß Krams sucht ab 1. November 2015
eine/n LEITER/-IN für die JUGENDBETREUUNG.
Stellenbeschreibung
- Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der schulischen Unterrichtszeiten
- Arbeitszeit: 9 Std./Woche an 3 Arbeitstagen in der Woche
- befristet bis zum 31. Oktober 2016
Voraussetzungen
- Freude und eventuelle Erfahrung im Umgang mit Kindern und
Jugendlichen
- Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationsfähigkeit, eigenständiges Handeln
- Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung
- Kreativität bei der Gestaltung von Freizeitbeschäftigungen
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung
erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter
www.amt-hagenow-land.de.
Vergütung:
auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung
Einladung zur öffentlichen Sitzung
der Zweckverbandsversammlung
des Schulzweckverbandes Picher
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen
richten Sie bitte kurzfristig mit dem Vermerk
„Bewerbung als Jugendbetreuer/-in in Groß
Krams“
[email protected]
per E-Mail an
oder auf dem Postweg an Amt Hagenow-Land
SB Personalwesen
Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow.
am 22.09.2015, um 18:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land
statt.
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Sind unsere Gemeinden zukunftsfähig??
Diese Frage klingt sicher provokatorisch. Doch es scheint angebracht,
angesichts der in vielen Gemeinden auftretenden Probleme ernsthaft
über eine realistische Antwort nachzudenken.
Den Gemeindevertretungen stehen Informationsmaterialien als Anleitung für eine freiwillige Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit
zur Verfügung. Hierbei geht es nicht in erster Linie um Fragen der
finanziellen Leistungsfähigkeit, obwohl es eine wesentliche Grundlage der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist. Es geht vielmehr um
strukturelle Fragen, wie zum Beispiel:
- Sind in der Gemeinde alle örtlichen Organe besetzt und kann dies
auch in Zukunft, unter Beachtung der demographischen Entwicklung, weiter gesichert werden?
- Wie ist das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und
Einwohner und wird es angemessen gewürdigt?
- Wie wird die Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung
für pflichtige und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben durch die
Gemeinde eingeschätzt?
- Besteht in der Gemeinde eine vitale und aktive örtliche Gemeinschaft, die sich in ihrem Wirken auf die gesamte Gemeinde und
deren Ortsteile erstreckt?
- Wie ist die gegenwärtige finanzielle Lage der Gemeinde und wie
wird sie sich entwickeln?
Neben der Auffassung der Gemeindevertretung sollten auch Meinungen und Hinweise der Einwohnerinnen und Einwohner in die Wertung
einfließen.
Letztendlich soll diese Selbsteinschätzung dazu beitragen den gegenwärtigen Stand zu analysieren, vorhandene Schwachstellen zu
ermitteln und Alternativen aufzudecken, die dazu beitragen sollen
die Leistungskraft der Gemeinde den gegenwärtigen und künftigen
Leistungsanforderungen anzupassen.
Kommt eine Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine dauernde Leistungsfähigkeit als zukunftsfähige Gemeinde nicht gesichert werden
kann, sollte über eine kommunale Zusammenarbeit nachgedacht
werden.
Hierbei steht nicht in erster Linie die Frage einer Gemeindefusion,
sondern eine freiwillige, zielorientierte Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen. Bei der Überlegung über Möglichkeiten
und Wege kommunaler Zusammenarbeit sollten natürlich auch die
Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden rechtzeitig und aktiv
einbezogen werden, denn es geht um die Zukunft unserer Gemeinden. Eine gute Gelegenheit die Einwohnerinnen und Einwohner in
diesen Prozess einzubeziehen, sind die jährlich durchzuführenden
Einwohnerversammlungen in den Gemeinden.
Hinweise und Fragen zu dem Thema können Sie jederzeit an ihre
Gemeindevertretung richten.
Dieter Quast
Amtsvorsteher
Forstverein
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
„Augenblicke der Natur“
künstlerisch festgehalten
Bereits das 30. Mal werden im Rahmen der Ausstellungsreihe
„Kunst für Wald und Wild“ in Jasnitz namhafte Künstler ihre
Werke vorstellen.
Kunst und Natur stehen in Verbindung zueinander und ergänzen sich. Zahlreiche Gemälde und Zeichnungen, Aquarelle und
Grafiken sowie plastische Arbeiten zählen zu den Ausstellungsobjekten, die die Waldlandschaft und die Wildtiere in ihren variantenreichen Darstellungsformen zum Ausgangspunkt und Ziel
haben. Dabei sind es meist Geschichten und Augenblicke, die die
Künstler begeistern, von denen sie selbst gefesselt wurden und
die sie daher künstlerisch festgehalten haben.
Es sind tatsächlich bereits mehr als 20 Jahre vergangen, als der
Forstverein MV e.V. im Herbst 1993 die Ausstellungsreihe „Kunst
für Wald und Wild“ mit Arbeiten der Naturfotografin U. Rosenmüller
aus Schwerin eröffnete. Über 30 Wildtiermaler, Fotografen, Holzbildhauer und Präparatoren haben in den Folgejahren ihre Werke
Kommunalanzeiger Hagenow
gezeigt. Von den Wildtiermalern sind u. a. zu nennen: Strathausen,
Snethlage, Hirsch, Reif, Michalski, Pöppelmann, Hempel, Rabba,
Isfort, Chr. Schmidt, Bartels, Schwarz, Ritter, Nachtsheim, Kathöfer
und die ausländischen Künstler Kisselmann und Bulder. Damit
haben bedeutende Landschafts- und Wildtiermaler, vor allem aus
Deutschland, in Jasnitz ausgestellt.
Der Forstverein MV e. V. und das Forstamt Jasnitz wollen auch
mit der 30. Jubiläumsausstellung, die am 18. September 2015
um 18:00 Uhr auf dem Forsthof in Jasnitz eröffnet wird, wieder
Aufmerksamkeit und Aufsehen erregen.
Vier renommierte Künstler werden in diesem Jahr in der kleinen
Galerie im Forstamt Jasnitz ausstellen. Die Werke der Bildhauerin
und Kunstmalerin Gabriele Haslinger werden umrahmt von Gemälden der Künstlerinnen Angela Franke und Ines Saskia Greßler.
Darüber hinaus werden Werke des besonders in Jagdkreisen bekannten und ausgezeichneten Tier- und Naturmaler Heinz Kathöfer
ausgestellt.
Das Schaffen der Künstler spiegelt realistische Abbildungen unserer Natur wider. Es geht um die Belebung altbekannter Genres:
Landschaften und Wildtiere. Bemerkenswert ist immer wieder die
Präzession ihrer Werke.
Die Ausstellung im Forstamt Jasnitz ist bis zum 30. Oktober 2015,
montags bis freitags von 10:00 bis 15:00 Uhr, geöffnet. Es besteht
auch die Gelegenheit, nicht nur für Jäger, außergewöhnliche Werke
der Künstler zu erwerben. Auch hier gilt das Barlach-Wort:
„Zu jeder Kunst gehören zwei, einer, der sie macht, und einer,
der sie braucht!“
Alle Interessierten sind herzlich zur Ausstellung sowie deren feierlichen Eröffnung eingeladen.
Forstverein MV e. V. und Forstamt Jasnitz
Kommunalanzeiger Hagenow
– 14 –
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Piratenparty in Kuhstorfer Kita
„Ahoi Piraten, seid ihr bereit? Bald ist Piratenparty-Zeit!“, so hieß es in
der Kindertagesstätte „Sude-Frösche“ in Kuhstorf. Mit Ferienbeginn
begaben sich die Kuhstorfer Piraten auf Kaperfahrt und es wurde das
Segel gesetzt. Zu Beginn hissten die Kinder die Piratenflagge und
sangen Piratenlieder. Gefreut hat uns, dass nicht nur die Kinder in
Piratenlook in See stachen, sondern ganze Piratenfamilien unserem
Aufruf gefolgt waren. Beliebt waren an diesem heißen Spätnachmittag vor allem die Wasserspiele. So wurden Schätze geangelt, mit
Wasser gespritzt, Schiffe gekentert und natürlich wurden auch sportliche Spiele ausgetragen, wie Fassrollen, Wassereimertragen und
Schiffwettfahrt. Mit kreativem Geschick entstanden unter Anleitung
wertvolle Schatztruhen und glitzernde Dolche und Säbel, welche als
Rohlinge gesponsert wurden. Dafür besonderen Dank! Ein Highlight
war natürlich auch die Springburg. Schon im Vorfeld des Festes hatten
die Kinder viel über das Piratenleben erfahren, Geschichten gehört
und ganz viel gebastelt, unter anderem Flaggen, Fahnen, Girlanden,
Augenklappen, Schiffe, Fernrohre und vieles mehr. Die Vorfreude
auf das gemeinsame Fest aller Kinder der Einrichtung war groß und
mit Begeisterung wurde die Einladung in Form einer Flaschenpost
von vielen Familien angenommen. Durch die hohen Temperaturen
hatten unsere Piraten ganz schönen „Brand“ und das Eis war genau
das Richtige. Ließen die Kräfte nach, so konnten sich die Piraten
am Buffet stärken. Salate, Bratwurst, Buletten, Obstspieße, Kuchen,
Brote wurden gereicht. Aber was wäre ein Piratenfest ohne „ Käp´ten
Iglo“. Keiner ging hungrig heim und alle waren sich einig, es war ein
gelungenes Fest und alle Piraten hatten viel Spaß. Nicht nur unsere
kleinen Piraten waren abends kaputt, sondern auch wir Großen. Sicherlich wird dieses Fest noch lange in schöner Erinnerung bleiben.
Es war ein gelungener Ferienauftakt dank vieler hilfreicher Eltern. Im
Namen aller kleinen Piraten bedankt sich die Piratencrew.
5. September 2015
Der Sportverein SV
Pritzier-Schwechow 49
e. V. und die Kindertagesstätte laden alle
Kinder herzlich zum
Kindersportfest ein.
Wann:
Wo:
09:00 - 12:00 Uhr
Sportplatz Pritzier
Für Verpflegung ist gesorgt!
Sport frei!!!
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Erntefest in Bandenitz
am 12. und 13.09.2015
Es ist wieder so weit!
Am 12. und 13. September feiern wir unser 15. Erntefest.
Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich recht zahlreich
zu beteiligen. Gäste sind herzlich willkommen.
Programm:
Sonnabend, 12.09.15
12:30 Uhr
Festumzug (Mitfahrer 12:15 Uhr am Gemeindehaus)
14:30 Uhr
Kaffeetafel mit den Schaalseemusikanten
15:30 Uhr
Kindershow
20:00 Uhr
Erntetanz mit DJ Falo
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Kommunalanzeiger Hagenow
Die Gemeinde und die Kirchgemeinde Picher laden am
Samstag, dem 12. September 2015 ab 11:00 Uhr
zum Erntedankfest ein.
Alle Erntefestteilnehmer, Einwohner der Gemeinde und Gäste
sind am Samstag, dem 12. September um 11:00 Uhr zum Erntedankgottesdienst in die Kirche herzlich eingeladen.
Treffpunkt ist 10:45 Uhr vor der Kirche.
Nach dem Gottesdienst ist am Gemeindehaus Picher die Mittagsversorgung abgesichert und um 13:00 Uhr beginnt der Festumzug,
dazu sind ebenfalls alle recht herzlich eingeladen.
Nach einem Zwischenstopp auf dem Sportplatz gibt es ab 15:00
Uhr Kaffee und Kuchen im Festzelt.
Bei einem kleinen Programm lassen Sie sich am Nachmittag gut
unterhalten.
Um 20:00 Uhr beginnt dann der Tanz unter der Erntekrone, gegen
22:00 Uhr ist eine Show-Einlage.
Am Freitag, den 11. September ab 18:00 Uhr ist für Kinder und
Jugendliche eine Disco im Festzelt.
Sonntag, 13.05.15
09:30 Uhr
Luftballons mit Helium füllen
10:00 Uhr
Fahrt mit dem Feuerwehrauto
Schießen mit der Armbrust für Erwachsene
10:30 Uhr
Puppentheater, anschließend Spiel und Sport
für die Kinder
11:00 Uhr
Frühschoppen mit Helene-Fischer-Double
Unserer mehrjährigen Tradition folgend, möchten wir Sie bitten,
den Ernteumzug mit Ihrer Teilnahme zu stärken. Wir appellieren
an alle Einwohner, Betriebe, Einrichtungen und Vereine, diesem
Aufruf zu folgen. Schmücken Sie bitte Ihre Grundstücke und halten
Sie Gehwege sauber.
Am Sonnabend Schwein-Schätzen. An beiden Tagen Verlosung landwirtschaftlicher Produkte - Ermittlung der Gewinner
am Sonntag.
gez. Christ
Bürgermeister
Ihren Kuchen für die Kaffeetafel nehmen wir am Sonnabend
von 10:00 bis 11:00 im Festzelt entgegen.
Viel Spaß wünscht Ihnen das Festkomitee
Die Gemeinde und die Kirchgemeinde Picher freuen sich auf eine
rege Beteiligung und wünschen allen viel Spaß und gutes Gelingen.
gez. Galleck
Pastor
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
5. Ferie
zwischen dem Amt Hagenow-Land und
Nun schon zum fünften Mal konnte der Förderverein Pritzier e.
Domaniow und dem deutsch-polnischen Jugendwerk einen Ferie
Die Kinder und Jugendlichen aus Pritzier und Umgebung empfi
Domaniow. Gemeinsam wurde die Zeit genutzt, sich gegenseitig
Spaß bei Sport und Spiel zu haben.
Am Montag führte der Weg in die Bildungsstätte des WBV Sude-Sc
des Wassers für den Menschen und seine Umgebung. Anschließ
für die polnischen Gäste war es sehr faszinierend.
Dienstag ging es dann ganztägig in den HANSA-Park. Am Mittw
von Kuhstorf bis nach Brömsenberg auf dem Plan. Der Donners
wurde mit der Umweltpädagogin, Frau Kahl, Brot gebacken und e
es an die Ostsee zum baden gehen. Leider ließ das Wetter ein Bad
ausgiebig genutzt wurde.
Der Sonnabend ging es auf Besichtigungs- und Shoppingtour in d
Grillen die schönen Tage ein Ende. Das gemeinsame Verbringen
meln von Erfahrungen und natürlich viel Sport und Spiel trugen d
Entwicklung und Festigung der partnerschaftlichen Kontakte bei
dann sehr schwer. Erschöpft und mit vielen schönen Erinnerunge
sten Jahr ein Wiedersehen beim 6. Ferienaustausch im August 20
Der Förderverein Pritzier e. V. bedankt sich für die Unterstützung
Pritzier für die Absicherung der Unterbringung und Versorgung u
Land, der Gemeinde Warlitz und der Fa. Gerüstbau Brostek für die
beiden Betreuern Herrn Marko Kubitza und Herrn Lars Lemmerm
Wir bedanken uns weiterhin bei allen Spendern und Unterstützer
Rainer Hamann
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
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Kommunalanzeiger Hagenow
enaustausch
der Großgemeinde Domaniow (Polen) vom 26.07. - 02.08.2015
V. in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pritzier, der Gemeinde
enaustausch organisieren.
fingen Ende Juli für eine Woche 15 Kinder und Jugendliche aus
kennen zu lernen, gemeinsame Erfahrungen zu sammeln und viel
chaale, in das H2Ohr. Dort lernten alle sehr viel über die Bedeutung
ßend wurde noch das Alpincenter Wittenburg besichtigt. Vor allem
woch stand eine gemeinsame Kanu-Erkundungstour auf der Sude
stag war durch gemeinsames Kochen und Backen ausgefüllt. Es
ein kräftiger ungarischer Kesselgulasch gekocht. Am Feitag sollte
d in der Ostsee nicht zu, so dass dann das „Wonnemar“ in Wismar
die Landeshauptstadt. Am Abend fanden dann beim gemeinsamen
n der Ferientage, das gemeinsame Erleben, das gemeinsame samdazu bei dass der Austausch ein voller Erfolg wurde und weiter zur
igetragen hat. Am 02.08.2015 viel der Abschied von den Freunden
en fuhren dann alle nach Hause in der Hoffnung, dass es im näch016 in Domaniow gibt.
g durch das deutsch-polnische Jugendwerk, durch die Gemeinde
und für die Bereitstellung eines Kleinbusses, beim Amt Hagenowe Bereitstellung weiterer Kleinbusse. Ein besonderer Dank gilt den
mann.
r unserer Vereinsarbeit.
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Die Landfrauen laden alle Strohkirchener zur
Lesung mit Kuno Karls
zum Thema
„Griese Gegend und Lustige
Geschichten“
am 23.09.2015 um 15:00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus
in gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen ein.
Wir freuen uns auf viele Gäste.
am 02. Oktober 2014
19:30 Uhr an der
Kulturscheune
Für das leibliche Wohl sorgt die Gemeinde und
die Feuerwehr Redefin!!
Straßenfest in Steegen
Es war ein steiniger Weg, doch wir haben es geschafft und sind
stolz auf unsere neue Straße.
Das wollen wir feiern und laden alle Einwohner der Gemeinde Pätow-Steegen am 26. September 2015 ab 17:00 Uhr
herzlich ein.
Nähere Informationen werden durch einen Flyer bekannt gegeben.
Der Bürgermeister
Der Dorfclub
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
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Kommunalanzeiger Hagenow
Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Schulanfängers mit!
Wir freuen uns auf ein neues Schuljahr mit Ihrem Kind!
Schulanmeldung zum Schuljahr 2016/2017
Die Stadt Hagenow führt am 26.09.2015 die Schulanmeldung für
die Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 geboren
wurden, durch.
Die Anmeldung erfolgt von 8:30 - 12:00 Uhr im Rathaus, Lange
Straße 28 - 32, Zimmer 112 und 113.
Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen.
Für Nachzügler besteht die Möglichkeit, die Schulanmeldung dienstags in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr im
Rathaus, Zimmer 113, nachzuholen.
Bitte um Bekanntgabe des Termins in folgenden Gemeinden:
Kirch-Jesar, Pätow-Steegen, Setzin, Toddin, Warlitz ohne OT
Goldenitz
Bekanntmachung
Schulanmeldung für das Schuljahr 2016/2017
der Stadt Lübtheen
Unter Beachtung des § 43 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schul-G M-V) fordere ich die Eltern bzw.
Sorgeberechtigen der Stadt Lübtheen auf, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Es besteht Schulpflicht!
Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Lübtheen mit ihren Ortsteilen
sowie die Gemeinde Pritzier und den Ortsteil Goldenitz (Gemeinde
Warlitz). Die Anmeldung trifft für die Kinder zu, die im Juli 2009 bis
Juni 2010 geboren sind.
Ebenfalls sind alle Kinder, die für das Schuljahr 2016/2017 zurückgestellt worden sind anzumelden.
Die Stadt Lübtheen gibt hiermit bekannt, dass vom 21.09.2015 bis
25.09.2015 die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2016/2017
zentral im Rathaus der Stadt Lübtheen, Salzstraße 17, Zimmer
11, zu nachfolgenden Zeiten stattfinden:
am 21.09.2015
am 22.09.2015
am 24.09.2015
am 25.09.2015
von 08:00 bis 12:00 Uhr
von 09:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 18:00 Uhr
von 09:00 bis 12:00 Uhr und
von 13:00 bis 17:00 Uhr
von 09:00 bis 12:00 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 038855
71126.
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde mitzubringen!
Lübtheen, der 13.08.2015
Lindenau
Bürgermeisterin
Schulanmeldungen 2016/2017
Liebe Eltern,
in der Woche vom 12.10.2015 - 16.10.2015 können Sie in der Zeit
von 7:00 - 16:00 Uhr Ihr Kind für das Schuljahr 2016/2017 an der
Grundschule Gammelin anmelden.
Das betrifft alle Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem
01.07.2009 und dem 30.06.2010 geboren sind.
Rücksteller aus dem Jahr 2015/16 müssen erneut angemeldet
werden.
Nadine Lembke
Schulleiterin
www.grundschule-gammelin.de
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Ministerium für Energie,
Infrastruktur und Landesentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
Veranstaltungshinweis
Veranstaltungsreihe zur Windenergie geht weiter zwei Termine im September
Nach dem Ende der politischen Sommerpause geht die im April
vom Energieministerium gestartete Veranstaltungsreihe zu Windenergie in die nächste Runde. Dazu werden im September gleich
zwei Themen in jeweils eigenen Veranstaltungen beleuchtet.
Am 08.09.2015 widmet sich die Veranstaltung der Fragestellung:
Energiewende in M-V - Wirtschafts- und Arbeitsplatzmotor oder
viel Wind um nichts?.
Fachreferent an diesem Abend ist Prof. Dr. Peter Heck vom Institut
für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier.
In der zweiten Veranstaltung am 15.09.2015 beantwortet Prof. Dr.
Günter Vornholz von der EBZ Business School Bochum die Frage
Schaden Windenergieanlagen den Immobilienpreisen?.
Die Veranstaltungen können direkt im Rechenzentrum der Hochschule Wismar (Gebäude 26 - Zugang über Bürgermeister-HauptStraße) oder per Live-Stream unter www.windkraft.link verfolgt
werden.
Im Anschluss an den Vortrag besteht wieder die Möglichkeit, vor
Ort oder über das Internet Fragen an den Referenten zu richten.
Die Veranstaltungen samt Live-Übertragung beginnen jeweils um
18:30 Uhr. Einlass in Wismar ist ab 18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei.
Im Nachgang zu jeder Veranstaltung werden der Vortrag sowie
die anschließende Diskussion als Videos online ebenfalls unter
www.windkraft.link abrufbar sein.
Vom Nordmagazin ins KON:
TV-Moderator Thilo Tautz liest in Hagenow
Kammerkonzert im Zarrentiner Kloster
mit dem Alma-Quartett
Hagenow ? Die Jugendbegegnungsstätte KON in Hagenow lädt
am 25. September zu einer SpätLese „spezial“ ein. Um 19:00
Uhr wird in der Jugendeinrichtung, die zunehmend mit kulturellen
Highlights von sich reden macht, der beliebte N3-Moderator Thilo
Tautz erwartet.
Viele schalten allein schon seinetwegen das „Nordmagazin“ ein:
Seit Jahren steht der gebürtige Neubrandenburger für den NDR
vor der Kamera, dreht auch für die „Nordtour“ und weitere Sendungen. Überhaupt liebt es der 40-Jährige, auf Entdeckungsreisen
zu gehen - in nahen und fernen Ländern, aber auch in der Literatur.
Für die „SpätLese“ im KON Hagenow hat er sich das neueste
Buch des Bestsellerautors Thomas Brussig ausgesucht. „Das gibts
in keinem Russenfilm“ ist eine schillernde „Was-wäre-wenn-Geschichte“: Die Wiedervereinigung ist ausgefallen, und in der DDR
des Jahres 1991 feiert ein gewisser Thomas Brussig seinen ersten
Erfolg als Schriftsteller. Wenig später wird er für einen Dissidenten
gehalten, in eine Stasi-Affäre verwickelt und beinahe zum Olympiabotschafter gekürt. Mit dem ihm eigenen Humor erzählt Brussig
da eine etwas andere deutsch-deutsche Geschichte.
In der Reihe „SpätLese“ hatte das KON bislang zwei Lesenächte
veranstaltet, bei denen Menschen aus unterschiedlichsten Berufen
in den verschiedenen Bereichen der Jugendbegegnungsstätte
- Bistro, Bowlingbahn, Diskosaal und Klubraum - aus ihren Lieblingsbüchern gelesen haben. Die dritte Auflage soll im Oktober
stattfinden. „Aber darüber hinaus wollen wir mit besonderen Gästen
auch Solo-Lesungen gestalten“, verrät Objektleiter Lutz Kalfak und
freut sich, für die Premiere der SpätLese „spezial“ den beliebten
Fernsehmann gewonnen zu haben.
Karten zum Preis von sieben Euro gibt es ab sofort in der StadtInformation in Hagenow und am Veranstaltungsort in der GottliebDaimler-Straße 1. Die komplette Liste der Vorverkaufsstellen in im
Internet unter www.kon-hagenow.de zu finden. Für Rückfragen ist
das Team der Jugendbegegnungsstätte unter 03883/614820 oder
[email protected] erreichbar.
Auf Einladung des Zarrentiner Kulturvereins e. V. konzertiert am
19.09.2015 um 19:30 Uhr das Alma-Quartett im Refektorium des
Klosters.
Auf dem Programm stehen Werke von W. A. Mozart, KV 546 &
KV 387, J. Haydn, op. 76 Nr. 5 und L. v. Beethoven, op. 59 Nr. 1.
Das Alma Quartett (alma: Geist, Seele, Nahrung) hat sich mit der
Wahl seines Namens selbst die programmatische Richtung vorgegeben - eine in die Tiefe gehende werkgetreue Interpretation
- quasi Nahrung für die Seele.
Das Ensemble wurde 1999 gegründet und hat bereits zahlreiche
Werke von der Wiener Klassik bis zur Moderne zur Aufführung
gebracht, wobei Haydn und Beethoven einen Schwerpunkt einnehmen.
Fabian Kirchner (1. Violine) ist Konzertmeister der Niederrheinischen Sinfoniker Krefeld/Mönchengladbach, Andreas Greuer
Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
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(2. Violine) ist erster Geiger bei den Dortmunder Philharmonikern,
Martin Börner (Viola) ist Vorspieler der Bratschen bei den Niederrheinischen Sinfonikern und Markus Beul (Violoncello) ist ebenfalls
Mitglied der Dortmunder Philharmoniker.
Erleben Sie Kammermusik der Wiener Klassik auf höchstem Niveau!
Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 05.09.2014. Karten zu 14,/ 16,- / 18,- EUR können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, Tel.
038851 838510, im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 80824 oder
an der Abendkasse erworben werden.
Kommunalanzeiger Hagenow
drei Euro pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Für Aussteller ist
die Anreise ab Freitag, 12 Uhr möglich, das Treffen ist ganztägig
geöffnet und der Eintritt für Fahrer und Beifahrer frei. Ausgestellt
werden IFA-Fahrzeuge ohne Altersbegrenzung und andere Oldtimer mit einem Alter von mindestens 30 Jahren.
Also vormerken: 2. bis 4. Oktober!
Beate Schöne, Schwerin
Torsten Wenck
Schluss mit lustig Schweriner greifen nach der Krone
„Wir werden das größte IFA- und Oldtimer-Treffen
im Norden“
Gute Vorbereitung, länderübergreifende Werbung und begeisterte
Besucher in den vergangenen Jahren führten dazu, dass beim
letzten Treffen 2014 Rekordzahlen geschrieben wurden. Nach
dem bei der OMMMA in Magdeburg am 30. August letzten Jahres
bereits vor 12 Uhr der eintausendste Aussteller begrüßt werden
konnte, war dies auch im Oktober in Schwerin gelungen. Damit
nicht genug, durchbrach man auch die magische Schallmauer
von 10.000 Besuchern. Das neue Konzept des Treffens ging auf,
aber der Kampf geht weiter und so soll das Ausstellungsgelände
auf dem Terrain des ehemaligen Kraftfahrzeuginstandsetzungswerks (KIW) „Vorwärts“ in diesem Jahr erweitert werden - mehr
Ausstellungsfläche, mehr Fläche für Camper, mehr Freiraum für
Besucher. Hoch gesteckte Ziele, aber die Vorbereitungen laufen.
Die meisten Aussteller sind bekannte Gesichter, die dem Treffen
seit vielen Jahren die Treue halten. Hierzu gehören IFA-Freunde
aus vielen Teilen Europas, zum Beispiel aus Belgien und den
Niederlanden. Immer mehr neue Aussteller nehmen eine lange
Anreise in Kauf, um ihre Schätzchen in Schwerin zu präsentieren.
Es hat sich immer weiter herumgesprochen
„Warst Du nicht dabei - hast Du was verpasst!“.
Nicht mehr viel Zeit bleibt bis zum 3. Oktober 2015. Das bedeutet
für den IFA Mecklenburg-Vorpommern e.V. noch viele Arbeitsstunden leisten, bevor es wieder heißt: „Tore auf, für das 9. IFA- und
Oldtimer Treffen in Schwerin!“ Eine Menge Freizeit muss investiert
werden, um auch in diesem Jahr die Schäden der letzten Monate zu
beseitigen. Ein Kampf gegen Windmühlen, denn erneute mutwillige
Zerstörungen sind vorhanden. Nach den Reparaturarbeiten beginnt
sofort die Installation der technischen Anlagen. Hierzu gehören
nicht nur Strom und Beleuchtung, sondern vor allem Toiletten,
Waschgelegenheiten, Wasser und Abwasser. Was sonst noch
so geplant ist, wollte ich in einem Gespräch mit Kerstin Neupauer, Schriftführerin und Mittelpunkt des Vereins, erfahren. Auch in
diesem Jahr kostete es viel Geschick, ihr bereits ein paar Punkte
aus dem diesjährigen Programm zu entlocken. Am Freitag ist für
Weitgereisten eine Party mit DJ angesagt und am Samstag gibt
es wie immer eine Fahrzeugbewertung und Stadtrundfahrten mit
dem „Petermännchen“. Am späten Abend sei dann etwas ganz
Besonderes geplant, aber verraten wollte sie das noch nicht. Das
Programm am Sonntag dauert in diesem Jahr bis zum späten
Nachmittag und das Highlight wird eine Ausfahrt mit völlig neuen
Herausforderungen sein. Dann war es der Plauderei genug, denn
ein paar Überraschungen will sie bis zur Eröffnung bewahren. Ansonsten ist auch in diesem Jahr für das leibliche Wohl ausreichend
gesorgt und gutes Wetter bereits bestellt. Also alles im Grünen
Bereich. Nun nur noch auf den Oktober warten, rechtzeitig die
Keilriemenspannung prüfen, Kerzen wechseln, volltanken, Schätzchen polieren und auf nach Schwerin! Du willst doch später sagen
können „Ich war dabei!“, wenn es eines Tages heißt:
„Schwerin - Das größte IFA- und Oldtimer-Treffen im Nordens!“
Am 3. und 4. Oktober ist für Besucher geöffnet - am Samstag
von 9 bis 17 Uhr und sonntags 9 bis 16 Uhr. Erwachsene zahlen
Absage der Jagdgenossenschaft Belsch
Die nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Belsch sollte
sæ AMææ
sæ IMæ'EMEINDEHAUSæ"ELSCHæSTATTlNDEN
Aus technischen Gründen muss diese Sitzung leider ausfallen.
Jagdvorsteher
Barockkirche St. Trinitatis
Sonntag, 6. September, 17:00 Uhr
Konzert für Countertenor und Orgel
mit den „Klagelieder Jeremiae“ von Johann Rosenmüller. Neben
der Musik wird aus der deutschen Übersetzung von Heinrich Julius
Tode gelesen. Es musizieren Karsten Henschel (Wien) und Jan
von Busch (Rostock)
Sonntag, 11. Oktober, 17:00 Uhr
„Konzert für Sopran und Orgel“
Felizia Frenzel (Sopran) und Jan von Busch (Orgel) musizieren u.
a. Barockmusik nach Melodien des Genfer Psalters.
Der Eintritt zu den Konzerten ist frei, am Ausgang wird um eine
Spende gebeten.
Veranstalter:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier
Pastor Christian Lange
Wittenburger Str. 9
19260 Vellahn
Tel.: 038848 21208
Förderverein Barockkirche Warlitz e. V.
barockkirchewarlitz.de
Kommunalanzeiger Hagenow
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Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09
Handwerk auf dem Lande
Im § 259 des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs vom 18. April
1755, abgeschlossen zwischen Christian Ludwig II., dem Landadel
und den Städten (der Landschaft) steht, daß „keine Handwerker
auf dem Lande gehalten oder geduldet werden sollen“, ausgenommen Glashüttenmeister, Ziegler, Kalkbrenner, Müller, Säger,
Decker, Lementier oder Klemer (Leute, die Hauswände machen).
Die Arten der Handwerker und deren Zahl auf den Höfen werden
vorgeschrieben.
Anno 1767 gab es in Picher, einem dem Landesherrn gehörenden
Dorf (Domanium), 3 Schneider, 6 Schuster, 4 Leineweber, 2 Rademacher und 2 Bäcker. Alle sind Büdner. Sie beschweren sich
im genannten Jahr, weil von ihnen verlangt wird in die Stadt zu
ziehen. Sie sagen, das geht nicht, weil sie „mehrenteils alte Leute“
sind und vor allem ihr auf eigene Kosten erbautes Haus verlassen
müßten. Und da sie keine Stadtleute sind, würden sie dort Hungers
sterben. Wenn der Landesherr kein Einsehen habe, bliebe ihnen
nur der Weg in ein anderes Land.
Was aus der Sache geworden ist, das kann nicht mitgeteilt werden,
weil dazu die Akten nichts aussagen.
Den Hagenower Handwerkern waren die ‚Pfuscher‘ auf dem Lande
ein Dorn im Auge, denn deren Leistung brachte ihnen Verlust. Also
schwärmten sie dann und wann aus und meldeten regelmäßig
schriftlich, wen sie wann „gekricht“ hätten, zum Beispiel in „Redevihn den Kransen“, wie er gerade dabei war „1 paar stiebeln“
zu fertigen.
Was geschah mit den Ertappten? Entweder Gewinnung des Amtes
in Hagenow, also Innungsbeitritt, oder Geldstrafe und Wegnahme
des Werkzeuges durch den Landreiter.
Siegfried Spantig
Impressum
Hagenower Kommunalanzeiger
Bekanntmachungs- und Informationsblatt
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Druck:
Telefon und Fax:
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Redaktion:
Internet und E-Mail:
Auflage:
Erscheinungsweise:
Verlag + Druck LINUS WITTICH KG
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04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0
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