Jahrgang 21 Freitag, den 04. September 2015 Nummer 09 HAGENOWER Kommunalanzeiger Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Ehrenamt beendet Der Bürgermeister der Gemeinde Bandenitz, Dr. Jürger Sänger, verabschiedet sich nach über 21 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit. Er beendete aus persönlichen Gründen sein Ehrenamt mit Ablauf des 31.08.2015. Herr Groth überreichte dem scheidenden Bürgermeister Blumen und bedankte sich im Namen der Gemeindevertreter für die über 21 Jahre geleistete ehrenamtliche Arbeit zum Wohle der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Die Neuwahl für das Bürgermeisteramt findet am 10. Januar 2016 in der Gemeinde statt. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 02. Oktober 2015. Kommunalanzeiger Hagenow –2– Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Tagesordnung: Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Alt Zachun am 24.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Alt Zachun statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 6. Beschlussfassung über eine erneute Begutachtung der Bäume an der Hauptstraße 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 9. Beratung zum Leitbild der Gemeinde Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Klemz Bürgermeister Hinweis Wahlbekanntmachungen zur Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Bandenitz werden unter der Rubrik: Amtliche Bekanntmachungen des Amtes Hagenow-Land abgedruckt. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Belsch am 28.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Information des Bürgermeisters 6. Bauangelegenheiten 7. Information über Ersatzbeschaffungen im Gemeindehaus 8. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 9. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 10. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 11. Beschlussfassung über die Herstellung eines Ersatzfeuerlöschbrunnen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Auftragsvergabe zur Herstellung eines Ersatzfeuerlöschbrunnen gez. Friedrichs Bürgermeister Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenowland.de Haushaltssatzung der Gemeinde Belsch für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 16.02.2015 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 226.800 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 279.100 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -52.300 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -52.300 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 23.900 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -28.400 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 211.300 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 245.200 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -33.900 EUR Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. –3– 0 EUR 0 EUR 0 EUR 5.100 EUR 1.500 EUR Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen wurden am 31.07.2015 erteilt. Belsch, 05.08.2015 30.300 EUR 0 EUR 30.300 EUR §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 0,00 EUR. §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 300 v. H. b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 300 v. H. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,3 Vollzeitäquivalente (VzÄ). §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres §9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung 12600 Brandschutz 54100 Gemeindestraßen 3.600 EUR §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf Kommunalanzeiger Hagenow 1.108.272 EUR. 1.073.972 EUR 1.026.772 EUR. §8 Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 GemeindehaushaltsverordnungDoppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. gez. Friedrichs Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 31.07.2015 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust - Parchim - erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2015 bis 15.09.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Hagenow, 05.08.2015 gez. Friedrichs Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am 01.10.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5. Einwohnerfragestunde 6. Bauangelegenheiten Kommunalanzeiger Hagenow –4– 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Pamperin Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard b. Picher am 28.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 6. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/ in für das Haushaltsjahr 2011 7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Dr. Röckseisen Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gammelin am 30.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Gammelin statt. Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und der nationalen Kofinanzierung 6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 9. Beschlussfassung über den Ausbau der Schmiedestraße Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters zum Ausbau des Poetensteiges 5. Beschlussfassung über die Eilentscheidung zu den Auftragsvergaben zur Errichtung einer Containeranlage Schule Gammelin gez. Kebschull Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Groß Krams am 17.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeinderaum Groß Krams statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Einwohnerfragestunde 5. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 6. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 7. Bauangelegenheiten 8. Beschlussfassung über die Ersatzpflanzung für die abgenommene Weide 9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 10. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 11. Änderung des Hauptsatzung 12. Besetzung des Kulturausschusses Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 –5– Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Alwardt Bürgermeister Vermessungsobjekt: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück: Lagebezeichnung: Vermessungsbüro Dipl.-Ing Hans-Gerd Jansen, ÖbVI Alter Postweg 32 19294 Neu Kaliß Antrag-/Geschäftsbuch-Nr.: 15121 Datum: 13.08.2015 Vermessungsobjekt: Gemeinde: Gemarkung: Flur: Flurstück: Lagebezeichnung: Vermessungsbüro Dipl.-Ing Hans-Gerd Jansen, ÖbVI Alter Postweg 32 19294 Neu Kaliß Antrag-/Geschäftsbuch-Nr.: 15121 Datum: 13.08.2015 Hoort Neu Zachun (0909) 1 419 Mühlenweg 4 Mitteilung eines Grenztermins Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird im Rahmen eines Grenzfeststellungs-/Abmarkungsverfahrens gemäß § 31 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713), in Kraft am 30. Dezember 2010 am 21.09.2015, um 10:00 Uhr Treffpunkt: vor Mühlenweg 4 ein Grenztermin abgehalten, der hiermit folgenden Beteiligten mitgeteilt wird, da die Adresse(n) nicht ermittelbar ist (sind): LPG (T) Zachun RT; VE Unbekannte Erben nach Heinz Booß Mark Fedder Hilde Oldörp Unbekannte Erben nach Martha Zierke Irene Weiss Waltraud Wittwar und/oder der den unbekannten Eigentümern der folgenden aufgeführten Flurstücke hiermit mitgeteilt wird: Hoort, Neu Zachun, 1, 415/1 Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstück(e) In dem Grenztermin wird Ihnen vor Erlass der(des) Verwaltungsakte(s) die Möglichkeit eingeräumt, sich zur vorgesehenen Grenzfeststellung und/oder Abmarkung der Grenzpunkte, ggf. zur Entfernung von Grenzmarken bzw. zur Unterlassung von Abmarkungen zu äußern, soweit Ihr Grundstück davon betroffen ist. Bei dem Grenztermin können Sie sich durch einen Bevollmächtigten mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Besondere Hinweise: Wenn Sie an dem Grenztermin nicht teilnehmen, kann auch ohne Ihre Anwesenheit die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung durchgeführt werden. Für diesen Fall wird Ihnen die Grenzfeststellung und/oder die Abmarkung durch Offenlegung bekanntgegeben. Die Ihnen durch die Teilnahme an dem Grenztermin entstehenden Kosten (z. B. Fahrtkosten) werden nicht erstattet. Kommunalanzeiger Hagenow Hoort Neu Zachun (0909) 1 415/1 Mühlenweg 4 Ortsübliche Bekanntmachung der Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin Für das oben angegebene Vermessungsobjekt wird ein Grenzfeststellung und/oder Abmarkungsverfahren nach dem Gesetz über das amtliche Geoinformations- und Vermessungswesen (Geoinformations- und Vermessungsgesetz - GeoVermG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V S. 713) durchgeführt. Gemäß § 31 Absatz 3 GeoVermG M-V wird den Beteiligten, denen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung nicht im Grenztermin oder schriftlich bekanntgegeben wurde, die Grenzfeststellung und/ oder Abmarkung durch Offenlegung der Niederschrift über den Grenztermin bekannt gegeben. Die Offenlegung erfolgt in den Geschäftsräumen der Vermessungsstelle (Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V) Vermessungsbüro Dipl.-Ing Hans-Gerd Jansen, ÖbVI Alter Postweg 32, 19294 Neu Kaliß Tel.: 03875826575 E-Mail: [email protected] während der Geschäftszeiten von Montag bis Freitag jeweils von 7 Uhr - 18 Uhr in der Zeit vom 22.09.2015 bis zum 22.10.2015. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der oben genannten Vermessungsstelle erhoben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass: bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Widerspruchsfrist bei der oben genannten Stelle nach § 5 Absatz 2 GeoVermG M-V eingegangen ist, die Entscheidung über den Widerspruch kostenpflichtig ist, wenn sich die Grenzfeststellung und/oder Abmarkung als richtig bestätigt. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am 16.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Kommunalanzeiger Hagenow –6– Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für den Altar der Kapelle 8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 10. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2011 Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Dubielski Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kirch Jesar am 24.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kirch Jesar statt. Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beratung und ggfs. Beschlussfassung über Landverkauf 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Schulz Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am 08.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Ehm Bürgermeisterin Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse bzw. wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 6. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und der nationalen Kofinanzierung 7. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 8. Jagdangelegenheiten 9. Bauangelegenheiten 9.1. Sanierungsarbeiten am Gemeindehaus 10. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit der Gemeinde Moraas zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben 11. Beratung zum Winterdienst Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Moraas am 10.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung, Kontrolle der gefassten Beschlüsse und der Realisierung erteilter Aufträge 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 –7– 4. 5. 6. Informationen zum Stand der Vorbereitung Herbstfest Informationen der Ausschussvorsitzenden Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und der nationalen Kofinanzierung 7. Beschlussfassung über die Benutzungs-, Ausleih- und Gebührenordnung 8. Bestätigung der Selbsteinschätzung der Gemeinde nach „Leitbild - Gemeinde der Zukunft“ 9. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 10. Beschlussfassung zur Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens im Hinblick auf die raumordnerische Zulässigkeit 11. Beschlussfassung über die Zustimmung der Gemeinde zum endverhandelten Nutzungsvertrag mit SAB und Beauftragung des Bürgermeisters zum Abschluss des Vertrages Nicht öffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten 2. Grundstücksangelegenheiten 2.1. Anfragen zu Grundstücksverkäufen 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Auftragsvergabe über die malermäßige Instandsetzung von Türen, Toren und Fenster am Gemeindehaus und Feuerwehrgerätehaus gez. Quast Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Picher am 30.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Picher statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Besetzung des Ausschusses zur Windenergie Benennung/Wahl des 2. sachkundigen Einwohners 5. Beschlussfassung über die 1.Satzung zur Änderung der Abwassersatzung vom 21.10.1996 6. Beschlussfassung über die 1.Satzung zur Änderung der Anschlussbeitragssatzung vom 01.02.2001 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 8. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 9. Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Christ Bürgermeister Kommunalanzeiger Hagenow Die Amtliche Bekanntmachung erfolgte am 04.09.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Haushaltssatzung der Gemeinde Picher für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.02.2015 - und mit Genehmigung der unteren Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Ergebnis- und Finanzhaushalt Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird 1. im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 597.200 EUR der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 664.900 EUR der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf -67.700 EUR b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 0 EUR der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf 0 EUR c) das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen auf -67.700 EUR die Einstellung in Rücklagen auf 0 EUR die Entnahmen aus Rücklagen auf 0 EUR das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf -67.700 EUR 2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf 551.100 EUR die ordentlichen Auszahlungen auf 564.100 EUR der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf -13.000 EUR b) die außerordentlichen Einzahlungen auf 0 EUR die außerordentlichen Auszahlungen auf 0 EUR der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf 0 EUR c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 131.000 EUR die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 204.600 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -73.600 EUR d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 100.600 EUR die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 14.000 EUR der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 86.600 EUR festgesetzt. §2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf 0,00 EUR. Kommunalanzeiger Hagenow –8– Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 §5 Hebesätze Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A) auf 286 v. H. b) auf die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 365 v. H. 2. Gewerbesteuer auf 330 v. H. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der letzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. §6 Stellen gemäß Stellenplan Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 0,9 Vollzeitäquivalente (VzÄ). gez. Christ Bürgermeister §7 Eigenkapital Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt und zum 31.12. des Haushaltsjahres 3.247.138 EUR. 3.186.311 EUR 3.141.611 EUR. §8 Deckungsfähigkeit Grundsätzlich gilt § 14 Absatz 1 GemeindehaushaltsverordnungDoppik. Demnach sind die Ansätze für Aufwendungen in einem Teilergebnishaushalt gegenseitig deckungsfähig. Weiterhin wurden nachfolgende Regelungen getroffen: Die Ansätze für Personalaufwendungen und Aufwendungen für Abschreibungen sind jeweils teilhaushaltübergreifend in einem Deckungskreis gegenseitig deckungsfähig. Für die Erträge aus Gewerbesteuer sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer und Aufwendungen für Gewerbesteuerumlage sowie für die Vollverzinsung aus Gewerbesteuer erfolgte die Bildung eines Deckungskreises mit unechter Deckungsfähigkeit. Die Ansätze für Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sind in einem Deckungskreis teilhaushaltübergreifend gegenseitig deckungsfähig. §9 Wesentliche Produkte Folgende Produkte werden als wesentlich festgelegt: Produkt Bezeichnung 12600 Brandschutz 54100 Gemeindestraßen Hagenow, 24.08.2015 1. Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung des Abwassereigenbetriebes Picher vom 10. August 2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der jeweils aktuellen Bekanntmachung in Verbindung mit § 8 der Eigenbetriebsverordnung vom 25. Februar 2008 (GVOBI. M-V S. 71) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 15. Juli 2015 und Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Eigenbetriebssatzung erlassen: Artikel 1 - Änderung der Eigenbetriebssatzung Die Eigenbetriebssatzung vorn 17.08.2010 wird wie folgt geändert: 1. nach § 5 wird § 5a wie folgt neu eingefügt: § 5a Personalangelegenheiten (1) Der Eigenbetrieb beschäftigt kein eigenes Personal. (2) Der Betriebsleiter nimmt die Aufgaben ehrenamtlich wahr. (3) Der Betriebsleiter erhält eine Entschädigung in Höhe von 300 €/monatlich. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach Ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gemeinde Picher, 10. August 2015 Die rechtsaufsichtlichen Genehmigungen wurden am 13.08.2015 erteilt. Picher, 24.08.2015 gez. Christ Bürgermeister Hinweis: Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 47 Abs. 3 KV M-V erforderlichen Genehmigungen wurden am 13.08.2015 durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde - der Landrat des Landkreises Ludwigslust-Parchim - erteilt. Die Haushaltssatzung liegt mit ihrem Anlagen zur Einsichtnahme vom 07.09.2015 bis 15.09.2015 Mo. und Mi.: nach Vereinbarung Di.; Do.; Fr.: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr Di.: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Do.: 14:00 Uhr - 16:00 Uhr im Amt Hagenow-Land öffentlich aus. Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. 6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Gemeinde Picher (Gebührensatzung) vom 20. August 2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der jeweils aktuellen Bekanntmachung in V. m. dem Kommunalabgabengesetz in der Fassung der aktuellen Bekanntmachung wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 12. August 2015 nachfolgende 6. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung erlassen: Artikel 1 - Änderung der Gebührensatzung Die Gebührensatzung vom 01.01.2010 wird wie folgt gefasst: § 10 Gebührenmaßstab und Gebührensatz (9) 1. Die Grundgebühr, die für die Abholung von Abwasser aus abflusslosen Gruben sowie Klärschlamm aus Kleinkläranlagen berechnet wird, beträgt 15,34 € pro Abfuhr je abflusslose Grube/ Kleinkläranlage. Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 –9– Kommunalanzeiger Hagenow § 12 Gebührenpflichtige (2) Bei Eigentumswechsel wird der neue Eigentümer vom Beginn des Monates an, der der Rechtsänderung folgt, zur Gebührenzahlung herangezogen, wenn der bisherige Eigentümer der Gemeinde den Eigentumswechsel nachweist. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. § 13 Heranziehung und Fälligkeit (3) Die Gebühr wird in Vierteljahresbeiträgen jeweils am 15.03., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. am 29.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ,Alter Konsum‘ Pritzier statt. Artikel 2 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über den Ausbau der Eichenallee und des Grünen Weges 8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V Picher, 20. August 2015 Einwohnerversammlung in Pritzier am 15.09.2015 Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pritzier sind am Dienstag, 15.09.2015 um 19:00 Uhr zu einer Einwohnerversammlung in das Dorfgemeinschaftshaus „Alter Konsum“ Pritzier eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Informationen des Bürgermeisters 3. Informationen zum Ausbau Eichenallee und Grüner Weg 4. Fragen und Anregungen der Einwohner gez. Witt Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses Pritzier am 16.09.2015, um 16:30 Uhr. Die Sitzung findet im „Alten Konsum“ statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Begrüßung aller Anwesenden; Informationen des Vorsitzenden 2. Besichtigung aller Gebäude der Gemeinde durch den Bauausschuss gez. Vitense Vorsitzender Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten gez. Witt Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Redefin am 16.09.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2. Einwohnerfragestunde 3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 5. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2011 6. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 7. Bauangelegenheiten Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Böbel Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 07.08.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Setzin vom 09.07.2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.07.2015 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 8. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, zuletzt geändert durch die 7. Änderung vom 20.03.2015wird der § 1 Abs. 2 wie folgt geändert: §1 Name, Status (1) Die Gemeinde Setzin ist eine amtsangehörige Gemeinde des Amtes Hagenow-Land. (2) Die Gemeinde Setzin hat folgende Ortsteile: Grünhof Ruhethal Schwaberow Setzin Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Setzin, 09.07.2015 Haurenherm Bürgermeister DS Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Bauangelegenheiten 7. Beschlussfassung über die Aufbringung der Eigenmittel und der nationalen Kofinanzierung 8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 10. Beschlussfassung über die Entlastung der Bürgermeisterin für das Haushaltsjahr 2011 11. Beschlussfassung zur Wahl des Gemeindewehrführers und des Stellvertreters Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Romanowski Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Warlitz am 16.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Warlitz statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3. Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 5. Beschlussfassung über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011 6. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für die Jugendfeuerwehr und die Kita 7. Beschlussfassung über den Abschluss einer Vereinbarung mit den Gemeinden Toddin, Setzin und Pritzier zur Zusammenarbeit der Gemeindearbeiter bei arbeitsschutzrechtlichen Vorgaben 8. Stellungnahme der Gemeinde zur 2. Stufe der Beteiligung zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogrammes M-V 9. Bauangelegenheiten Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Strohkirchen Nicht öffentlicher Teil 1. Grundstücksangelegenheiten 2. Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen am 17.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Strohkirchen statt. gez. Holm Bürgermeister Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 – 11 – Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am 22.09.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung des Amtsausschusses 4. Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Amtsvorstehers und des LVB 6. Einführung eines Ratsinformationssystems 7. Einschätzungen der Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinden 8. Beschlussfassung über die Aufnahme von weitergehenden Verhandlungen über eine perspektivische Zusammenarbeit mit umliegenden Verwaltungen 9. Beratung zu Kitaangelegenheiten 10. Erarbeitung der Schutzzielbestimmung in den Gemeinden des Amtes Hagenow-Land 11. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 12. Beschlussfassung über die Entlastung der Amtsvorsteherin für das Haushaltsjahr 2011 Nicht öffentlicher Teil 1. Personalangelegenheiten gez. Quast Amtsvorsteher Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Neuwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Gemeinde Bandenitz am 10.01.2016 Gemäß § 14 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) fordere ich die nach § 62 LKWG M-V sowie den §§ 15 bis 19 LKWG M-V und § 24 der Landes- und Kommunalwahlordnung Mecklenburg-Vorpommern (LKWO M-V) zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Bandenitz wählen die ehrenamtliche Bürgermeisterin/den ehrenamtlichen Bürgermeister direkt in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. 1. Feststellung der Notwendigkeit einer Neuwahl Auf Grund des Rücktritts des Bürgermeisters Dr. Jürgen Sänger zum 01.09.2015 ist gemäß § 44 Abs. 10 LKWG M-V eine Neuwahl erforderlich. Am 19.08.2015 hat der Gemeindewahlleiter die Notwendigkeit einer Wahl im besonderen Fall gemäß § 44 Abs. 10 i. V. m. § 45 Abs. 1 LKWG M-V festgestellt. 2. Wahltermin Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bandenitz hat in ihrer Sitzung am 19.08.2015 den 10.01.2016 als Wahltermin und als Termin für eine eventuelle Stichwahl den 24.01.2016 bestimmt. Kommunalanzeiger Hagenow 3. Aufstellung der Wahlvorschläge 3.1. Einreichungsberechtigte Wahlvorschläge können von Parteien, Wählergruppen und Einzelpersonen eingereicht werden. Dabei können mehrere Parteien oder Wählergruppen einen gemeinsamen Wahlvorschlag einreichen; § 16 Abs. 4 LKWG M-V ist anwendbar, wobei an die Stelle der vorschlagenden Partei alle gemeinsam vorschlagenden Parteien treten. Jede Partei oder Wählergruppe darf sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen. Jeder Wahlvorschlag darf nur eine Person enthalten, wobei der Kandidat/die Kandidatin Mitglied einer vorschlagenden Partei oder Wählergruppe oder parteilos sein muss (§ 62 Abs. 2 LKWG M-V). Das Aufstellungsverfahren für Wahlvorschläge erfolgt gemäß § 15 Abs. 4 LKWG M-V). Ist die nach Satzung zuständige Organisation der Partei oder Wählergruppe für das Aufstellungsverfahren nicht beschlussfähig oder ist eine geheime Wahl wegen einer Teilnehmerzahl unter drei nicht möglich, ist die nächsthöhere Organisation der Partei oder Wählergruppe zuständig, soweit die Satzung hierfür Regelungen enthält (§ 62 Abs. 3 LKWG M-V). 3.2 Einreichungsfrist und Einreichungsstelle Wahlvorschläge sind bis spätestens 27.10.2015, 16:00 Uhr beim Gemeindewahlleiter im Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow Zi. 109, schriftlich einzureichen (§ 62 Abs. 4 LKWG M-V). Dort sind auch ab sofort die amtlichen Formblätter 5.1.1 bis 5.2 der Anlage 5 sowie Anlage 6 LKWO M-V erhältlich. Zusätzlich sind die Formblätter über die Internetseite www.amt-hagenowland.de erhältlich. Die Wahlvorschläge sollen nach Möglichkeit so frühzeitig dem Gemeindewahlleiter vorliegen, dass Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können. 3.3 Inhalt und Form der Wahlvorschläge Die Wahlvorschläge sind auf den Formblättern 5.1.1 bis 5.2 der Anlage 5 LKWO M-V einzureichen. Der Wahlvorschlag muss gemäß § 62 LKWG M-V i. V. m § 16 und 66 LKWG M-V und § 24 LKWO M-V enthalten: - Familienname, Vorname/n (bei mehreren Vornamen den Rufnamen), Beruf oder Tätigkeit, Staatsangehörigkeit, Tag der Geburt, Geburtsort und Anschrift (Hauptwohnung) der Bewerberin oder des Bewerbers (Formblatt 5.1.1 bzw. 5.2) - Angaben zu den Vertrauenspersonen (Formblatt 5.1.1 bzw. 5.2) - Name und Kurzbezeichnung bzw. Kennwort der Partei/der Wählergruppe (Formblatt 5.1.1) - Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 LKWG M-V (Formblatt 5.1.2) - Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag (Formblatt 5.1.3) - Versicherung an Eides Statt nach § 16 Abs. 5 LKWG M-V - die Wählbarkeitsbescheinigung der Gemeindewahlbehörde des Bewerbers (Formblatt 5.1.3) - Erklärung über die persönlichen Voraussetzungen des Wahlbewerbers für die Bürgermeisterwahl (§ 66 LKWG M-V) - erweitertes Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Behörde (Gemeindewahlbehörde des Amtes Hagenow-Land) - eine Erklärung über eventuelle Strafverfahren, Disziplinarverfahren, über Tätigkeiten für die Staatssicherheit und das Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung - für jede Bewerberin und jeden Bewerber, bei der durch die Wahl eine Unvereinbarkeit von Amt und Mandat gemäß § 25 der Kommunalverfassung M-V (KV M-V) begründet werden würde, gemäß § 16 Abs. 8 LKWG M-V eine rechtlich nicht bindende Erklärung, welche Erklärung nach § 25 Abs. 4 Satz 1 KV M-V im Falle eines Wahlerfolges beabsichtigt ist. Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber/die Bewerberin die Wählbarkeitsvoraussetzungen des § 66 des LKWG M-V erfüllen muss. 4. Wahlrecht und Wählbarkeit von Unionsbürgern Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die nicht Deutsche sind (Unionsbürger), die bei Kommunalwahlen kandidieren wollen, müssen die für Deutsche geltenden Wählbarkeitsvoraussetzungen erfüllen und dürfen darüber hinaus nicht in ihrem Herkunftsmitgliedstaat aufgrund einer zivil- oder Kommunalanzeiger Hagenow – 12 – strafrechtlichen Einzelfallentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Sie haben ihre Zustimmungserklärung (Formblatt 5.1.1 LKWO M-V) oder ihrem Wahlvorschlag als Einzelbewerber (Formblatt 5.2 LKWO M-V) eine Versicherung an Eides statt über ihre Wählbarkeit im Herkunftsstaat beizufügen (Formblatt der Anlage 6 LKWO M-V). Unionsbürger sind für Kommunalwahlen nach den für Deutsche geltenden Voraussetzungen wahlberechtigt und werden in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wahlberechtigte Unionsbürger, die nach § 23 des Landesmeldegesetzes von der Meldepflicht befreit sind, werden in das Wählerverzeichnis auf Antrag eingetragen, wenn sie bis spätestens zum 18.12.2015 (23. Tag vor der Wahl) nachweisen, dass sie mindestens seit dem 04.12.2015 (am Wahltag seit mindestens 37 Tagen) im Wahlgebiet ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland im Wahlgebiet ihre Hauptwohnung haben. Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Zweckverbandsversammlung 5. Bericht des Verbandsvorstehers über wichtige Angelegenheiten des Zweckverbandes 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2010 8. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2011 9. Beschlussfassung über die Entlastung des Verbandsvorstehers für das Haushaltsjahr 2011 gez. Christ Verbandsvorsteher Nachruf! Wir erhielten die traurige Nachricht, dass unsere ehemalige Mitarbeiterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Picher am 08.09.2015, um 18:00 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Zweckverbandsversammlung 5. Bericht des Verbandsvorstehers über wichtige Angelegenheiten des Zweckverbandes 6. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss 7. Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses 8. Bauangelegenheiten 8.1. Beschluss über die Erneuerung der Laufbahn auf dem Sportplatz gez. Christ Verbandsvorsteher Heidrun Vitense nach langer schwerer Krankheit verstorben ist. Während ihrer Zeit als Mitarbeiterin in der Gemeinde Pritzier war sie stets hilfsbereit und pflichtbewusst. Unser ganzes Mitgefühl gilt ihrer Familie. Witt Bürgermeister Stellenausschreibung der Gemeinde Groß Krams Die Gemeinde Groß Krams sucht ab 1. November 2015 eine/n LEITER/-IN für die JUGENDBETREUUNG. Stellenbeschreibung - Betreuung von Kindern und Jugendlichen außerhalb der schulischen Unterrichtszeiten - Arbeitszeit: 9 Std./Woche an 3 Arbeitstagen in der Woche - befristet bis zum 31. Oktober 2016 Voraussetzungen - Freude und eventuelle Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen - Entscheidungs-, Handlungs- und Organisationsfähigkeit, eigenständiges Handeln - Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung - Kreativität bei der Gestaltung von Freizeitbeschäftigungen Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Vergütung: auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung Einladung zur öffentlichen Sitzung der Zweckverbandsversammlung des Schulzweckverbandes Picher Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte kurzfristig mit dem Vermerk „Bewerbung als Jugendbetreuer/-in in Groß Krams“ [email protected] per E-Mail an oder auf dem Postweg an Amt Hagenow-Land SB Personalwesen Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow. am 22.09.2015, um 18:00 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt. Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 – 13 – Sind unsere Gemeinden zukunftsfähig?? Diese Frage klingt sicher provokatorisch. Doch es scheint angebracht, angesichts der in vielen Gemeinden auftretenden Probleme ernsthaft über eine realistische Antwort nachzudenken. Den Gemeindevertretungen stehen Informationsmaterialien als Anleitung für eine freiwillige Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit zur Verfügung. Hierbei geht es nicht in erster Linie um Fragen der finanziellen Leistungsfähigkeit, obwohl es eine wesentliche Grundlage der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde ist. Es geht vielmehr um strukturelle Fragen, wie zum Beispiel: - Sind in der Gemeinde alle örtlichen Organe besetzt und kann dies auch in Zukunft, unter Beachtung der demographischen Entwicklung, weiter gesichert werden? - Wie ist das ehrenamtliche Engagement der Einwohnerinnen und Einwohner und wird es angemessen gewürdigt? - Wie wird die Qualität und Quantität der Aufgabenwahrnehmung für pflichtige und freiwillige Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinde eingeschätzt? - Besteht in der Gemeinde eine vitale und aktive örtliche Gemeinschaft, die sich in ihrem Wirken auf die gesamte Gemeinde und deren Ortsteile erstreckt? - Wie ist die gegenwärtige finanzielle Lage der Gemeinde und wie wird sie sich entwickeln? Neben der Auffassung der Gemeindevertretung sollten auch Meinungen und Hinweise der Einwohnerinnen und Einwohner in die Wertung einfließen. Letztendlich soll diese Selbsteinschätzung dazu beitragen den gegenwärtigen Stand zu analysieren, vorhandene Schwachstellen zu ermitteln und Alternativen aufzudecken, die dazu beitragen sollen die Leistungskraft der Gemeinde den gegenwärtigen und künftigen Leistungsanforderungen anzupassen. Kommt eine Gemeinde zu dem Ergebnis, dass eine dauernde Leistungsfähigkeit als zukunftsfähige Gemeinde nicht gesichert werden kann, sollte über eine kommunale Zusammenarbeit nachgedacht werden. Hierbei steht nicht in erster Linie die Frage einer Gemeindefusion, sondern eine freiwillige, zielorientierte Zusammenarbeit in den unterschiedlichsten Bereichen. Bei der Überlegung über Möglichkeiten und Wege kommunaler Zusammenarbeit sollten natürlich auch die Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinden rechtzeitig und aktiv einbezogen werden, denn es geht um die Zukunft unserer Gemeinden. Eine gute Gelegenheit die Einwohnerinnen und Einwohner in diesen Prozess einzubeziehen, sind die jährlich durchzuführenden Einwohnerversammlungen in den Gemeinden. Hinweise und Fragen zu dem Thema können Sie jederzeit an ihre Gemeindevertretung richten. Dieter Quast Amtsvorsteher Forstverein Mecklenburg-Vorpommern e.V. „Augenblicke der Natur“ künstlerisch festgehalten Bereits das 30. Mal werden im Rahmen der Ausstellungsreihe „Kunst für Wald und Wild“ in Jasnitz namhafte Künstler ihre Werke vorstellen. Kunst und Natur stehen in Verbindung zueinander und ergänzen sich. Zahlreiche Gemälde und Zeichnungen, Aquarelle und Grafiken sowie plastische Arbeiten zählen zu den Ausstellungsobjekten, die die Waldlandschaft und die Wildtiere in ihren variantenreichen Darstellungsformen zum Ausgangspunkt und Ziel haben. Dabei sind es meist Geschichten und Augenblicke, die die Künstler begeistern, von denen sie selbst gefesselt wurden und die sie daher künstlerisch festgehalten haben. Es sind tatsächlich bereits mehr als 20 Jahre vergangen, als der Forstverein MV e.V. im Herbst 1993 die Ausstellungsreihe „Kunst für Wald und Wild“ mit Arbeiten der Naturfotografin U. Rosenmüller aus Schwerin eröffnete. Über 30 Wildtiermaler, Fotografen, Holzbildhauer und Präparatoren haben in den Folgejahren ihre Werke Kommunalanzeiger Hagenow gezeigt. Von den Wildtiermalern sind u. a. zu nennen: Strathausen, Snethlage, Hirsch, Reif, Michalski, Pöppelmann, Hempel, Rabba, Isfort, Chr. Schmidt, Bartels, Schwarz, Ritter, Nachtsheim, Kathöfer und die ausländischen Künstler Kisselmann und Bulder. Damit haben bedeutende Landschafts- und Wildtiermaler, vor allem aus Deutschland, in Jasnitz ausgestellt. Der Forstverein MV e. V. und das Forstamt Jasnitz wollen auch mit der 30. Jubiläumsausstellung, die am 18. September 2015 um 18:00 Uhr auf dem Forsthof in Jasnitz eröffnet wird, wieder Aufmerksamkeit und Aufsehen erregen. Vier renommierte Künstler werden in diesem Jahr in der kleinen Galerie im Forstamt Jasnitz ausstellen. Die Werke der Bildhauerin und Kunstmalerin Gabriele Haslinger werden umrahmt von Gemälden der Künstlerinnen Angela Franke und Ines Saskia Greßler. Darüber hinaus werden Werke des besonders in Jagdkreisen bekannten und ausgezeichneten Tier- und Naturmaler Heinz Kathöfer ausgestellt. Das Schaffen der Künstler spiegelt realistische Abbildungen unserer Natur wider. Es geht um die Belebung altbekannter Genres: Landschaften und Wildtiere. Bemerkenswert ist immer wieder die Präzession ihrer Werke. Die Ausstellung im Forstamt Jasnitz ist bis zum 30. Oktober 2015, montags bis freitags von 10:00 bis 15:00 Uhr, geöffnet. Es besteht auch die Gelegenheit, nicht nur für Jäger, außergewöhnliche Werke der Künstler zu erwerben. Auch hier gilt das Barlach-Wort: „Zu jeder Kunst gehören zwei, einer, der sie macht, und einer, der sie braucht!“ Alle Interessierten sind herzlich zur Ausstellung sowie deren feierlichen Eröffnung eingeladen. Forstverein MV e. V. und Forstamt Jasnitz Kommunalanzeiger Hagenow – 14 – Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Piratenparty in Kuhstorfer Kita „Ahoi Piraten, seid ihr bereit? Bald ist Piratenparty-Zeit!“, so hieß es in der Kindertagesstätte „Sude-Frösche“ in Kuhstorf. Mit Ferienbeginn begaben sich die Kuhstorfer Piraten auf Kaperfahrt und es wurde das Segel gesetzt. Zu Beginn hissten die Kinder die Piratenflagge und sangen Piratenlieder. Gefreut hat uns, dass nicht nur die Kinder in Piratenlook in See stachen, sondern ganze Piratenfamilien unserem Aufruf gefolgt waren. Beliebt waren an diesem heißen Spätnachmittag vor allem die Wasserspiele. So wurden Schätze geangelt, mit Wasser gespritzt, Schiffe gekentert und natürlich wurden auch sportliche Spiele ausgetragen, wie Fassrollen, Wassereimertragen und Schiffwettfahrt. Mit kreativem Geschick entstanden unter Anleitung wertvolle Schatztruhen und glitzernde Dolche und Säbel, welche als Rohlinge gesponsert wurden. Dafür besonderen Dank! Ein Highlight war natürlich auch die Springburg. Schon im Vorfeld des Festes hatten die Kinder viel über das Piratenleben erfahren, Geschichten gehört und ganz viel gebastelt, unter anderem Flaggen, Fahnen, Girlanden, Augenklappen, Schiffe, Fernrohre und vieles mehr. Die Vorfreude auf das gemeinsame Fest aller Kinder der Einrichtung war groß und mit Begeisterung wurde die Einladung in Form einer Flaschenpost von vielen Familien angenommen. Durch die hohen Temperaturen hatten unsere Piraten ganz schönen „Brand“ und das Eis war genau das Richtige. Ließen die Kräfte nach, so konnten sich die Piraten am Buffet stärken. Salate, Bratwurst, Buletten, Obstspieße, Kuchen, Brote wurden gereicht. Aber was wäre ein Piratenfest ohne „ Käp´ten Iglo“. Keiner ging hungrig heim und alle waren sich einig, es war ein gelungenes Fest und alle Piraten hatten viel Spaß. Nicht nur unsere kleinen Piraten waren abends kaputt, sondern auch wir Großen. Sicherlich wird dieses Fest noch lange in schöner Erinnerung bleiben. Es war ein gelungener Ferienauftakt dank vieler hilfreicher Eltern. Im Namen aller kleinen Piraten bedankt sich die Piratencrew. 5. September 2015 Der Sportverein SV Pritzier-Schwechow 49 e. V. und die Kindertagesstätte laden alle Kinder herzlich zum Kindersportfest ein. Wann: Wo: 09:00 - 12:00 Uhr Sportplatz Pritzier Für Verpflegung ist gesorgt! Sport frei!!! Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Erntefest in Bandenitz am 12. und 13.09.2015 Es ist wieder so weit! Am 12. und 13. September feiern wir unser 15. Erntefest. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, sich recht zahlreich zu beteiligen. Gäste sind herzlich willkommen. Programm: Sonnabend, 12.09.15 12:30 Uhr Festumzug (Mitfahrer 12:15 Uhr am Gemeindehaus) 14:30 Uhr Kaffeetafel mit den Schaalseemusikanten 15:30 Uhr Kindershow 20:00 Uhr Erntetanz mit DJ Falo – 15 – Kommunalanzeiger Hagenow Die Gemeinde und die Kirchgemeinde Picher laden am Samstag, dem 12. September 2015 ab 11:00 Uhr zum Erntedankfest ein. Alle Erntefestteilnehmer, Einwohner der Gemeinde und Gäste sind am Samstag, dem 12. September um 11:00 Uhr zum Erntedankgottesdienst in die Kirche herzlich eingeladen. Treffpunkt ist 10:45 Uhr vor der Kirche. Nach dem Gottesdienst ist am Gemeindehaus Picher die Mittagsversorgung abgesichert und um 13:00 Uhr beginnt der Festumzug, dazu sind ebenfalls alle recht herzlich eingeladen. Nach einem Zwischenstopp auf dem Sportplatz gibt es ab 15:00 Uhr Kaffee und Kuchen im Festzelt. Bei einem kleinen Programm lassen Sie sich am Nachmittag gut unterhalten. Um 20:00 Uhr beginnt dann der Tanz unter der Erntekrone, gegen 22:00 Uhr ist eine Show-Einlage. Am Freitag, den 11. September ab 18:00 Uhr ist für Kinder und Jugendliche eine Disco im Festzelt. Sonntag, 13.05.15 09:30 Uhr Luftballons mit Helium füllen 10:00 Uhr Fahrt mit dem Feuerwehrauto Schießen mit der Armbrust für Erwachsene 10:30 Uhr Puppentheater, anschließend Spiel und Sport für die Kinder 11:00 Uhr Frühschoppen mit Helene-Fischer-Double Unserer mehrjährigen Tradition folgend, möchten wir Sie bitten, den Ernteumzug mit Ihrer Teilnahme zu stärken. Wir appellieren an alle Einwohner, Betriebe, Einrichtungen und Vereine, diesem Aufruf zu folgen. Schmücken Sie bitte Ihre Grundstücke und halten Sie Gehwege sauber. Am Sonnabend Schwein-Schätzen. An beiden Tagen Verlosung landwirtschaftlicher Produkte - Ermittlung der Gewinner am Sonntag. gez. Christ Bürgermeister Ihren Kuchen für die Kaffeetafel nehmen wir am Sonnabend von 10:00 bis 11:00 im Festzelt entgegen. Viel Spaß wünscht Ihnen das Festkomitee Die Gemeinde und die Kirchgemeinde Picher freuen sich auf eine rege Beteiligung und wünschen allen viel Spaß und gutes Gelingen. gez. Galleck Pastor Kommunalanzeiger Hagenow – 16 – Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 5. Ferie zwischen dem Amt Hagenow-Land und Nun schon zum fünften Mal konnte der Förderverein Pritzier e. Domaniow und dem deutsch-polnischen Jugendwerk einen Ferie Die Kinder und Jugendlichen aus Pritzier und Umgebung empfi Domaniow. Gemeinsam wurde die Zeit genutzt, sich gegenseitig Spaß bei Sport und Spiel zu haben. Am Montag führte der Weg in die Bildungsstätte des WBV Sude-Sc des Wassers für den Menschen und seine Umgebung. Anschließ für die polnischen Gäste war es sehr faszinierend. Dienstag ging es dann ganztägig in den HANSA-Park. Am Mittw von Kuhstorf bis nach Brömsenberg auf dem Plan. Der Donners wurde mit der Umweltpädagogin, Frau Kahl, Brot gebacken und e es an die Ostsee zum baden gehen. Leider ließ das Wetter ein Bad ausgiebig genutzt wurde. Der Sonnabend ging es auf Besichtigungs- und Shoppingtour in d Grillen die schönen Tage ein Ende. Das gemeinsame Verbringen meln von Erfahrungen und natürlich viel Sport und Spiel trugen d Entwicklung und Festigung der partnerschaftlichen Kontakte bei dann sehr schwer. Erschöpft und mit vielen schönen Erinnerunge sten Jahr ein Wiedersehen beim 6. Ferienaustausch im August 20 Der Förderverein Pritzier e. V. bedankt sich für die Unterstützung Pritzier für die Absicherung der Unterbringung und Versorgung u Land, der Gemeinde Warlitz und der Fa. Gerüstbau Brostek für die beiden Betreuern Herrn Marko Kubitza und Herrn Lars Lemmerm Wir bedanken uns weiterhin bei allen Spendern und Unterstützer Rainer Hamann Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 – 17 – Kommunalanzeiger Hagenow enaustausch der Großgemeinde Domaniow (Polen) vom 26.07. - 02.08.2015 V. in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Pritzier, der Gemeinde enaustausch organisieren. fingen Ende Juli für eine Woche 15 Kinder und Jugendliche aus kennen zu lernen, gemeinsame Erfahrungen zu sammeln und viel chaale, in das H2Ohr. Dort lernten alle sehr viel über die Bedeutung ßend wurde noch das Alpincenter Wittenburg besichtigt. Vor allem woch stand eine gemeinsame Kanu-Erkundungstour auf der Sude stag war durch gemeinsames Kochen und Backen ausgefüllt. Es ein kräftiger ungarischer Kesselgulasch gekocht. Am Feitag sollte d in der Ostsee nicht zu, so dass dann das „Wonnemar“ in Wismar die Landeshauptstadt. Am Abend fanden dann beim gemeinsamen n der Ferientage, das gemeinsame Erleben, das gemeinsame samdazu bei dass der Austausch ein voller Erfolg wurde und weiter zur igetragen hat. Am 02.08.2015 viel der Abschied von den Freunden en fuhren dann alle nach Hause in der Hoffnung, dass es im näch016 in Domaniow gibt. g durch das deutsch-polnische Jugendwerk, durch die Gemeinde und für die Bereitstellung eines Kleinbusses, beim Amt Hagenowe Bereitstellung weiterer Kleinbusse. Ein besonderer Dank gilt den mann. r unserer Vereinsarbeit. Kommunalanzeiger Hagenow – 18 – Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Die Landfrauen laden alle Strohkirchener zur Lesung mit Kuno Karls zum Thema „Griese Gegend und Lustige Geschichten“ am 23.09.2015 um 15:00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus in gemütlicher Runde bei Kaffee und Kuchen ein. Wir freuen uns auf viele Gäste. am 02. Oktober 2014 19:30 Uhr an der Kulturscheune Für das leibliche Wohl sorgt die Gemeinde und die Feuerwehr Redefin!! Straßenfest in Steegen Es war ein steiniger Weg, doch wir haben es geschafft und sind stolz auf unsere neue Straße. Das wollen wir feiern und laden alle Einwohner der Gemeinde Pätow-Steegen am 26. September 2015 ab 17:00 Uhr herzlich ein. Nähere Informationen werden durch einen Flyer bekannt gegeben. Der Bürgermeister Der Dorfclub Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 – 19 – Kommunalanzeiger Hagenow Bringen Sie bitte die Geburtsurkunde des Schulanfängers mit! Wir freuen uns auf ein neues Schuljahr mit Ihrem Kind! Schulanmeldung zum Schuljahr 2016/2017 Die Stadt Hagenow führt am 26.09.2015 die Schulanmeldung für die Kinder, die in der Zeit vom 01.07.2009 bis 30.06.2010 geboren wurden, durch. Die Anmeldung erfolgt von 8:30 - 12:00 Uhr im Rathaus, Lange Straße 28 - 32, Zimmer 112 und 113. Bei der Schulanmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Für Nachzügler besteht die Möglichkeit, die Schulanmeldung dienstags in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr und von 14:00 - 18:00 Uhr im Rathaus, Zimmer 113, nachzuholen. Bitte um Bekanntgabe des Termins in folgenden Gemeinden: Kirch-Jesar, Pätow-Steegen, Setzin, Toddin, Warlitz ohne OT Goldenitz Bekanntmachung Schulanmeldung für das Schuljahr 2016/2017 der Stadt Lübtheen Unter Beachtung des § 43 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Schul-G M-V) fordere ich die Eltern bzw. Sorgeberechtigen der Stadt Lübtheen auf, ihre Kinder zum Schulbesuch anzumelden. Es besteht Schulpflicht! Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Lübtheen mit ihren Ortsteilen sowie die Gemeinde Pritzier und den Ortsteil Goldenitz (Gemeinde Warlitz). Die Anmeldung trifft für die Kinder zu, die im Juli 2009 bis Juni 2010 geboren sind. Ebenfalls sind alle Kinder, die für das Schuljahr 2016/2017 zurückgestellt worden sind anzumelden. Die Stadt Lübtheen gibt hiermit bekannt, dass vom 21.09.2015 bis 25.09.2015 die Schulanmeldungen für das Schuljahr 2016/2017 zentral im Rathaus der Stadt Lübtheen, Salzstraße 17, Zimmer 11, zu nachfolgenden Zeiten stattfinden: am 21.09.2015 am 22.09.2015 am 24.09.2015 am 25.09.2015 von 08:00 bis 12:00 Uhr von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Nummer 038855 71126. Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde mitzubringen! Lübtheen, der 13.08.2015 Lindenau Bürgermeisterin Schulanmeldungen 2016/2017 Liebe Eltern, in der Woche vom 12.10.2015 - 16.10.2015 können Sie in der Zeit von 7:00 - 16:00 Uhr Ihr Kind für das Schuljahr 2016/2017 an der Grundschule Gammelin anmelden. Das betrifft alle Mädchen und Jungen, die in der Zeit zwischen dem 01.07.2009 und dem 30.06.2010 geboren sind. Rücksteller aus dem Jahr 2015/16 müssen erneut angemeldet werden. Nadine Lembke Schulleiterin www.grundschule-gammelin.de Kommunalanzeiger Hagenow – 20 – Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern Veranstaltungshinweis Veranstaltungsreihe zur Windenergie geht weiter zwei Termine im September Nach dem Ende der politischen Sommerpause geht die im April vom Energieministerium gestartete Veranstaltungsreihe zu Windenergie in die nächste Runde. Dazu werden im September gleich zwei Themen in jeweils eigenen Veranstaltungen beleuchtet. Am 08.09.2015 widmet sich die Veranstaltung der Fragestellung: Energiewende in M-V - Wirtschafts- und Arbeitsplatzmotor oder viel Wind um nichts?. Fachreferent an diesem Abend ist Prof. Dr. Peter Heck vom Institut für angewandtes Stoffstrommanagement der Hochschule Trier. In der zweiten Veranstaltung am 15.09.2015 beantwortet Prof. Dr. Günter Vornholz von der EBZ Business School Bochum die Frage Schaden Windenergieanlagen den Immobilienpreisen?. Die Veranstaltungen können direkt im Rechenzentrum der Hochschule Wismar (Gebäude 26 - Zugang über Bürgermeister-HauptStraße) oder per Live-Stream unter www.windkraft.link verfolgt werden. Im Anschluss an den Vortrag besteht wieder die Möglichkeit, vor Ort oder über das Internet Fragen an den Referenten zu richten. Die Veranstaltungen samt Live-Übertragung beginnen jeweils um 18:30 Uhr. Einlass in Wismar ist ab 18:00 Uhr. Der Eintritt ist frei. Im Nachgang zu jeder Veranstaltung werden der Vortrag sowie die anschließende Diskussion als Videos online ebenfalls unter www.windkraft.link abrufbar sein. Vom Nordmagazin ins KON: TV-Moderator Thilo Tautz liest in Hagenow Kammerkonzert im Zarrentiner Kloster mit dem Alma-Quartett Hagenow ? Die Jugendbegegnungsstätte KON in Hagenow lädt am 25. September zu einer SpätLese „spezial“ ein. Um 19:00 Uhr wird in der Jugendeinrichtung, die zunehmend mit kulturellen Highlights von sich reden macht, der beliebte N3-Moderator Thilo Tautz erwartet. Viele schalten allein schon seinetwegen das „Nordmagazin“ ein: Seit Jahren steht der gebürtige Neubrandenburger für den NDR vor der Kamera, dreht auch für die „Nordtour“ und weitere Sendungen. Überhaupt liebt es der 40-Jährige, auf Entdeckungsreisen zu gehen - in nahen und fernen Ländern, aber auch in der Literatur. Für die „SpätLese“ im KON Hagenow hat er sich das neueste Buch des Bestsellerautors Thomas Brussig ausgesucht. „Das gibts in keinem Russenfilm“ ist eine schillernde „Was-wäre-wenn-Geschichte“: Die Wiedervereinigung ist ausgefallen, und in der DDR des Jahres 1991 feiert ein gewisser Thomas Brussig seinen ersten Erfolg als Schriftsteller. Wenig später wird er für einen Dissidenten gehalten, in eine Stasi-Affäre verwickelt und beinahe zum Olympiabotschafter gekürt. Mit dem ihm eigenen Humor erzählt Brussig da eine etwas andere deutsch-deutsche Geschichte. In der Reihe „SpätLese“ hatte das KON bislang zwei Lesenächte veranstaltet, bei denen Menschen aus unterschiedlichsten Berufen in den verschiedenen Bereichen der Jugendbegegnungsstätte - Bistro, Bowlingbahn, Diskosaal und Klubraum - aus ihren Lieblingsbüchern gelesen haben. Die dritte Auflage soll im Oktober stattfinden. „Aber darüber hinaus wollen wir mit besonderen Gästen auch Solo-Lesungen gestalten“, verrät Objektleiter Lutz Kalfak und freut sich, für die Premiere der SpätLese „spezial“ den beliebten Fernsehmann gewonnen zu haben. Karten zum Preis von sieben Euro gibt es ab sofort in der StadtInformation in Hagenow und am Veranstaltungsort in der GottliebDaimler-Straße 1. Die komplette Liste der Vorverkaufsstellen in im Internet unter www.kon-hagenow.de zu finden. Für Rückfragen ist das Team der Jugendbegegnungsstätte unter 03883/614820 oder [email protected] erreichbar. Auf Einladung des Zarrentiner Kulturvereins e. V. konzertiert am 19.09.2015 um 19:30 Uhr das Alma-Quartett im Refektorium des Klosters. Auf dem Programm stehen Werke von W. A. Mozart, KV 546 & KV 387, J. Haydn, op. 76 Nr. 5 und L. v. Beethoven, op. 59 Nr. 1. Das Alma Quartett (alma: Geist, Seele, Nahrung) hat sich mit der Wahl seines Namens selbst die programmatische Richtung vorgegeben - eine in die Tiefe gehende werkgetreue Interpretation - quasi Nahrung für die Seele. Das Ensemble wurde 1999 gegründet und hat bereits zahlreiche Werke von der Wiener Klassik bis zur Moderne zur Aufführung gebracht, wobei Haydn und Beethoven einen Schwerpunkt einnehmen. Fabian Kirchner (1. Violine) ist Konzertmeister der Niederrheinischen Sinfoniker Krefeld/Mönchengladbach, Andreas Greuer Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 – 21 – (2. Violine) ist erster Geiger bei den Dortmunder Philharmonikern, Martin Börner (Viola) ist Vorspieler der Bratschen bei den Niederrheinischen Sinfonikern und Markus Beul (Violoncello) ist ebenfalls Mitglied der Dortmunder Philharmoniker. Erleben Sie Kammermusik der Wiener Klassik auf höchstem Niveau! Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 05.09.2014. Karten zu 14,/ 16,- / 18,- EUR können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, Tel. 038851 838510, im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 80824 oder an der Abendkasse erworben werden. Kommunalanzeiger Hagenow drei Euro pro Tag. Kinder bis 14 Jahre sind frei. Für Aussteller ist die Anreise ab Freitag, 12 Uhr möglich, das Treffen ist ganztägig geöffnet und der Eintritt für Fahrer und Beifahrer frei. Ausgestellt werden IFA-Fahrzeuge ohne Altersbegrenzung und andere Oldtimer mit einem Alter von mindestens 30 Jahren. Also vormerken: 2. bis 4. Oktober! Beate Schöne, Schwerin Torsten Wenck Schluss mit lustig Schweriner greifen nach der Krone „Wir werden das größte IFA- und Oldtimer-Treffen im Norden“ Gute Vorbereitung, länderübergreifende Werbung und begeisterte Besucher in den vergangenen Jahren führten dazu, dass beim letzten Treffen 2014 Rekordzahlen geschrieben wurden. Nach dem bei der OMMMA in Magdeburg am 30. August letzten Jahres bereits vor 12 Uhr der eintausendste Aussteller begrüßt werden konnte, war dies auch im Oktober in Schwerin gelungen. Damit nicht genug, durchbrach man auch die magische Schallmauer von 10.000 Besuchern. Das neue Konzept des Treffens ging auf, aber der Kampf geht weiter und so soll das Ausstellungsgelände auf dem Terrain des ehemaligen Kraftfahrzeuginstandsetzungswerks (KIW) „Vorwärts“ in diesem Jahr erweitert werden - mehr Ausstellungsfläche, mehr Fläche für Camper, mehr Freiraum für Besucher. Hoch gesteckte Ziele, aber die Vorbereitungen laufen. Die meisten Aussteller sind bekannte Gesichter, die dem Treffen seit vielen Jahren die Treue halten. Hierzu gehören IFA-Freunde aus vielen Teilen Europas, zum Beispiel aus Belgien und den Niederlanden. Immer mehr neue Aussteller nehmen eine lange Anreise in Kauf, um ihre Schätzchen in Schwerin zu präsentieren. Es hat sich immer weiter herumgesprochen „Warst Du nicht dabei - hast Du was verpasst!“. Nicht mehr viel Zeit bleibt bis zum 3. Oktober 2015. Das bedeutet für den IFA Mecklenburg-Vorpommern e.V. noch viele Arbeitsstunden leisten, bevor es wieder heißt: „Tore auf, für das 9. IFA- und Oldtimer Treffen in Schwerin!“ Eine Menge Freizeit muss investiert werden, um auch in diesem Jahr die Schäden der letzten Monate zu beseitigen. Ein Kampf gegen Windmühlen, denn erneute mutwillige Zerstörungen sind vorhanden. Nach den Reparaturarbeiten beginnt sofort die Installation der technischen Anlagen. Hierzu gehören nicht nur Strom und Beleuchtung, sondern vor allem Toiletten, Waschgelegenheiten, Wasser und Abwasser. Was sonst noch so geplant ist, wollte ich in einem Gespräch mit Kerstin Neupauer, Schriftführerin und Mittelpunkt des Vereins, erfahren. Auch in diesem Jahr kostete es viel Geschick, ihr bereits ein paar Punkte aus dem diesjährigen Programm zu entlocken. Am Freitag ist für Weitgereisten eine Party mit DJ angesagt und am Samstag gibt es wie immer eine Fahrzeugbewertung und Stadtrundfahrten mit dem „Petermännchen“. Am späten Abend sei dann etwas ganz Besonderes geplant, aber verraten wollte sie das noch nicht. Das Programm am Sonntag dauert in diesem Jahr bis zum späten Nachmittag und das Highlight wird eine Ausfahrt mit völlig neuen Herausforderungen sein. Dann war es der Plauderei genug, denn ein paar Überraschungen will sie bis zur Eröffnung bewahren. Ansonsten ist auch in diesem Jahr für das leibliche Wohl ausreichend gesorgt und gutes Wetter bereits bestellt. Also alles im Grünen Bereich. Nun nur noch auf den Oktober warten, rechtzeitig die Keilriemenspannung prüfen, Kerzen wechseln, volltanken, Schätzchen polieren und auf nach Schwerin! Du willst doch später sagen können „Ich war dabei!“, wenn es eines Tages heißt: „Schwerin - Das größte IFA- und Oldtimer-Treffen im Nordens!“ Am 3. und 4. Oktober ist für Besucher geöffnet - am Samstag von 9 bis 17 Uhr und sonntags 9 bis 16 Uhr. Erwachsene zahlen Absage der Jagdgenossenschaft Belsch Die nächste Versammlung der Jagdgenossenschaft Belsch sollte sæ AMææ sæ IMæ'EMEINDEHAUSæ"ELSCHæSTATTlNDEN Aus technischen Gründen muss diese Sitzung leider ausfallen. Jagdvorsteher Barockkirche St. Trinitatis Sonntag, 6. September, 17:00 Uhr Konzert für Countertenor und Orgel mit den „Klagelieder Jeremiae“ von Johann Rosenmüller. Neben der Musik wird aus der deutschen Übersetzung von Heinrich Julius Tode gelesen. Es musizieren Karsten Henschel (Wien) und Jan von Busch (Rostock) Sonntag, 11. Oktober, 17:00 Uhr „Konzert für Sopran und Orgel“ Felizia Frenzel (Sopran) und Jan von Busch (Orgel) musizieren u. a. Barockmusik nach Melodien des Genfer Psalters. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei, am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Veranstalter: Ev.-luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier Pastor Christian Lange Wittenburger Str. 9 19260 Vellahn Tel.: 038848 21208 Förderverein Barockkirche Warlitz e. V. barockkirchewarlitz.de Kommunalanzeiger Hagenow – 22 – Jahrgang 21 | Freitag, den 04. September 2015 | Nr. 09 Handwerk auf dem Lande Im § 259 des Landesgrundgesetzlichen Erbvergleichs vom 18. April 1755, abgeschlossen zwischen Christian Ludwig II., dem Landadel und den Städten (der Landschaft) steht, daß „keine Handwerker auf dem Lande gehalten oder geduldet werden sollen“, ausgenommen Glashüttenmeister, Ziegler, Kalkbrenner, Müller, Säger, Decker, Lementier oder Klemer (Leute, die Hauswände machen). Die Arten der Handwerker und deren Zahl auf den Höfen werden vorgeschrieben. Anno 1767 gab es in Picher, einem dem Landesherrn gehörenden Dorf (Domanium), 3 Schneider, 6 Schuster, 4 Leineweber, 2 Rademacher und 2 Bäcker. Alle sind Büdner. Sie beschweren sich im genannten Jahr, weil von ihnen verlangt wird in die Stadt zu ziehen. Sie sagen, das geht nicht, weil sie „mehrenteils alte Leute“ sind und vor allem ihr auf eigene Kosten erbautes Haus verlassen müßten. Und da sie keine Stadtleute sind, würden sie dort Hungers sterben. Wenn der Landesherr kein Einsehen habe, bliebe ihnen nur der Weg in ein anderes Land. Was aus der Sache geworden ist, das kann nicht mitgeteilt werden, weil dazu die Akten nichts aussagen. Den Hagenower Handwerkern waren die ‚Pfuscher‘ auf dem Lande ein Dorn im Auge, denn deren Leistung brachte ihnen Verlust. Also schwärmten sie dann und wann aus und meldeten regelmäßig schriftlich, wen sie wann „gekricht“ hätten, zum Beispiel in „Redevihn den Kransen“, wie er gerade dabei war „1 paar stiebeln“ zu fertigen. Was geschah mit den Ertappten? Entweder Gewinnung des Amtes in Hagenow, also Innungsbeitritt, oder Geldstrafe und Wegnahme des Werkzeuges durch den Landreiter. Siegfried Spantig Impressum Hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungs- und Informationsblatt Verlag: Druck: Telefon und Fax: Anzeigenannahme: Redaktion: Internet und E-Mail: Auflage: Erscheinungsweise: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druckhaus WITTICH, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 www.wittich.de, E-Mail: [email protected] 3.700 Stück monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers. Verantwortlich: Amtlicher Teil Außeramtlicher Teil: Anzeigenteil: Auflage: Der Amtsvorsteher Mike Groß (V. i. S. d. P.) Namentlich gekennzeichnete Artikel spiegeln allein die Meinung des Verfassers wider. Jan Gohlke 3.950 VERLAG + DRUCK LINUS WITTICH KG Heimat- und Bürgerzeitungen
© Copyright 2024 ExpyDoc