Jahrgang 21 Donnerstag, den 30. April 2015 Nummer 05 hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land, der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin, Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf, Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin, Warlitz und ihren Verbänden Wohlverdienter Ruhestand Unsere langjährige Kollegin, Frau Gisela Möller, geht zum 01.05.2015 in den Ruhestand. Am Dienstag, dem 14.04.2015 wurde Frau Möller vom Leitenden Verwaltungsbeamten und dem Amtsvorsteher verabschiedet. Seit 1992 arbeitete Frau Möller in unserer Behörde. Es wurden durch sie u. a. die Restitutionsansprüche der Gemeinden abgewickelt, die Förderbearbeitung vorgenommen, die Buchhaltung und die Beiträge des Abwassereigenbetriebes Picher sowie die Straßenausbaubeiträge bearbeitet. Sehr engagiert erarbeitete und begleitete sie die Präsentationen der Gemeinden für die Teilnahme am Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden, unser Dorf hat Zukunft „ über viele Jahre. Wir danken Frau Möller für ihre in stets hoher Qualität geleistete Arbeit für das Amt und die Gemeinden und wünschen ihr für den wohlverdienten Ruhestand alles erdenklich Gute. Quast Amtsvorsteher Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, dem 05. Juni 2015. Kommunalanzeiger Hagenow – 2 – Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 9. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bandenitz am 20.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Radelübbe statt. Ideen zur Tourismusentwicklung im Konversionsraum Truppenübungsplatz Lübtheen 10.Bauangelegenheiten 10.1.Beschlussfassung zum Rückbau des Gehweges in der Dorfstraße (Ecke ehem. Schule bis einschließlich Fam. Beuch) Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Friedrichs Bürgermeister Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2.Einwohnerfragestunde 3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 6.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 2.1Einstellung einer Kita-Leiterin 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Dr. Sänger Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin am 28.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5.Einwohnerfragestunde 6.Bauangelegenheiten 7. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Belsch Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen am 11.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt. gez. Pamperin Bürgermeister Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Information des Bürgermeisters 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard b. Picher am 18.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 3 – Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 6. Beschlussfassung über 1. Änderung der Entgeltordnung für die Nutzung der Mehrzweckräume im Gemeindehaus Bresegard 7. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 8.Beschlussfassung über die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Ausweisung der Straße „Neuer Weg“ als Sackgasse 9.Bauangelegenheiten Kommunalanzeiger Hagenow Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Gammelin Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen am 04.06.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Gammelin statt. gez. Dr. Röckseisen Bürgermeisterin Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 7. Beschlussfassung über die 11. Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte 8.Bauangelegenheiten Tagesordnung: Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.kreis-swm. de/Hagenow-Land/Gemeinden/Bresegard/ 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Bresegard b. Picher vom 27.03.2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.03.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Hauptsatzung vom 14.08.2007, die 1. Änderung vom 01.12.2011 sowie die 2. Änderung vom 07.02.2013 wird im § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst: §8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Bresegard bei Picher, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse http://www.amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Bresegard bei Picher kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Bresegard b. Picher, 27.03.2015 Dr. Röckseisen Bürgermeisterin DS Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Kebschull Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.kreis-swm. de/Hagenow-Land/Gemeinden/Gross_Krams 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Groß Krams vom 27.03.2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 7. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen: Kommunalanzeiger Hagenow – 4 – Artikel I Änderung der Satzung Die Hauptsatzung vom 30.09.1999, zuletzt geändert durch die 6. Änderung vom 07.02.2013 wird im § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst: §8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Groß Krams, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse http://www. amt-hagenow-land.de bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Groß Krams kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Groß Krams, 27.03.2015 Alwardt 1. Stellv. Bürgermeister DS Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hoort am 28.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Neu Zachun statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 5.Einwohnerfragestunde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 9.Bauangelegenheiten 10.Aufstellungsbeschluss „Sachlicher Teilflächennutzungsplan Wind“ der Gemeinde Hoort Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Maler- und Bodenbelegsarbeiten in der Kita gez. Feldmann Bürgermeisterin Bekanntmachung der Gemeinde Hoort über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1 „Sondergebiet, Junghennenanlage Hoort“ Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat auf ihrer Sitzung am 20.02.2014 den Beschluss über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Junghennenanlage Hoort“ gefasst. Auf der Gemeindevertretersitzung vom 16.04.2015 wurde die Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Planzeichnung mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit vom 18.05.2015 bis zum 02.06.2015 im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Zimmer 211 während der Dienststunden: Montag nach Vereinbarung Dienstag 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Mittwoch nach Vereinbarung Donnerstag 8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:30 - 12:00 Uhr zur Einsichtnahme aus. Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu äußern. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Junghennenanlage Hoort“ verfolgt folgende Ziele: • Errichtung eines Stalles zur gewerblichen Junghennenaufzucht mit einer Kapazität von maximal 84.999 Tierplätzen Das Plangebiet liegt innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Freiflächen östlich der Gemeinde Hoort. Es handelt sich um ein Teilstück des Flurstückes 15, Flur 2. Es wird begrenzt: Im Norden durch eine Parallele von 20 m zur südlichen Grenze der gemeindlichen Wegeparzelle (Flurstück 19) Im Osten durch eine orthogonale, neu zu bildende Grenze Im Süden durch eine Parallele von 80 m zur nördlichen Plangebietsgrenze Im Westen durch die Ostgrenze der gemeindlichen Wegeparzelle (Flurstück 41) Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,1 ha. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches sind in der Planzeichnung des Bebauungsplanes festgesetzt. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 5 – Aufgrund der zum geplanten Betriebsstandort nahe gelegenen Legehennenfarmen, in die die Junghennen jeweils umgestallt werden stellt sich die Plangebietsfläche als idealer Standort im Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung der im Kreisgebiet angesiedelten Legehennenfarmen dar und gewinnt so eine besondere Bedeutung im und für das Gemeindegebiet Kommunalanzeiger Hagenow Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 02.06.2015 im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Zimmer 211 abgegeben werden. gez. Feldmann Bürgermeisterin s Bekanntmachungen der Gemeinde Hülseburg Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg am 10.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 8.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Dubielski Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kirch Jesar am 21.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kirch Jesar statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen Einladung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse bzw. wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 7.Bauangelegenheiten Kommunalanzeiger Hagenow – 6 – Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beschlussfassung über einen Pachtvertrag 1.2. Beschlussfassung über einen Gestattungsvertrag 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen 4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zur Erstellung eines Gutachtens 5. Beschlussfassung über die Anschaffung eines Spielgerätes gez. Schulz Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf am 03.06.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 9.Bauangelegenheiten Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Ehm Bürgermeisterin Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Moraas am 07.05.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung, Kontrolle der gefassten Beschlüsse und der Realisierung erteilter Aufträge 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Informationen zum Stand der Vorbereitung der Wettbewerbsüberprüfung 5. Berichterstattung zum Stand der Vorbereitung des Sommerfestes in Verbindung mit dem 60-jährigen Jubiläum der Sportvereinigung 6. Informationen der Ausschussvorsitzenden 7. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 8. Beschlussfassung über die Neubenennung einer Straße 9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 10. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 Nicht öffentlicher Teil 1.Personalangelegenheiten 2.Grundstücksangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Quast Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung PätowSteegen am 21.05.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Pätow statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2.Einwohnerfragestunde 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung 4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung 5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 8. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 7 – Kommunalanzeiger Hagenow Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für Kinder- und Jugendarbeit 10. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden für die Feuerwehr 11. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 12.Bauangelegenheiten Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Verlegung eines Verteilerkasten und Stromkabel 5.Grundsatzbeschluss zur Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung im Kastanienweg und in der Eichenallee 6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 9. gez. Maty Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Picher am 27.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Picher statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung 2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4.Bauangelegenheiten 5. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 6. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 7. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von Spenden 8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 9. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Reitsport- und Wohnanlage Picher“ der Gemeinde Picher Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 1.1. Beschlussfassung über die Verpachtung des Eigenjagdbezirkes Jasnitz 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Christ Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. am 12.05.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ‚Alter Konsum‘ Pritzier statt. Tagesordnung: Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3.Beschlussfassung zur Auftragsvergabe zur Herstellung eines barrierefreien Zuganges am Gemeindehaus Pritzier 4.Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur fachgerechten Abnahme und Entsorgung von Wellasbestplatten an den Garagen in Pritzier 5. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Dacherneuerung an den Garagen in Pritzier gez. Witt Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Redefin am 20.05.2015, um 19:30 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der Tagesordnung 2.Einwohnerfragestunde 3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten in der Gemeinde 4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg 7.Bauangelegenheiten Kommunalanzeiger Hagenow – 8 – Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung Setzin Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen am 03.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt. gez. Böbel Bürgermeisterin Tagesordnung: Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.kreis-swm. de/Hagenow- Land/Gemeinden/Redefin/ 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Redefin vom 27.03.2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.03.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 8. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, die 1. Änderung vom 18.01.2005, die 2. Änderung vom 19.05.2005, die 3. Änderung vom 19.07.2006, die 4. Änderung vom 29.09.2009, die 5. Änderung vom 08.12.2011, die 6. Änderung vom 08.12.2011 sowie die 7. Änderung vom 24.06.2014 wird im § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst: § 8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Redefin, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse http://www. amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Redefin kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten. Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Redefin, 27.03.2015 Böbel Bürgermeisterin Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 DS Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung 2. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde 3.Einwohnerfragestunde 4.Bauangelegenheiten 5. Beschlussfassung über die Änderung des Straßennamens „Dorfstraße“ im Ortsteil Ruhethal 6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010 7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010 8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg Nicht öffentlicher Teil 1.Grundstücksangelegenheiten 2.Personalangelegenheiten 3. Gemeindliches Einvernehmen gez. Haurenherm Bürgermeister Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse www.kreis-swm.de/Hagenow-Land/Gemeinden/Toddin/ 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Toddin vom 27.03.2015 Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2015 und nach Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 7. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen: Artikel I Änderung der Satzung Die Hauptsatzung vom 21.10.1999, die 1. Änderung vom 11.05.2001, die 2. Änderung vom 23.02.2005, die 3. Änderung vom 19.07.2006, die 4. Äderung vom 01.1.2011, die 5. Änderung vom 11.01.2013 sowie die 6. Änderung vom 01.10.2014 wird im § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst: §8 Öffentliche Bekanntmachungen (1) Satzungen der Gemeinde Toddin, soweit es sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt,sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow- Land unter der Adresse http://www. amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Toddin kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 9 – Artikel II Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft. Toddin, 27.03.2015 Möbius Bürgermeisterin DS Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber der Gemeinde geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend gemacht werden. Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de. Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen Sitzung des Amtsausschusses am 02.06.2015, um 19:00 Uhr. Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt. Tagesordnung: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung 3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung des Amtsausschusses 4.Einwohnerfragestunde 5. Bericht des Amtsvorstehers und des LVB 6. Information zur Beurteilung der Zukunftsfähigkeit der Gemeinden auf der Grundlage des Leitbildentwurfes „Gemeinde der Zukunft“ 7. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Verteilung des Hagenower Kommunalanzeigers Nicht öffentlicher Teil 1.Personalangelegenheiten gez. Quast Amtsvorsteher s Bekanntmachungen des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden Öffentliche Sitzung Am Donnerstag, dem 11. Juni 2015, um 18:00 Uhr, findet die öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Hagenow und Umlandgemeinden im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt. Kommunalanzeiger Hagenow Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Öffentlicher Teil: 1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung, Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.03.2015 2.Bürgerfragestunde 3. Informationen des Verbandsvorstehers 4. Informationen des Betriebsführers 5. Anfragen der Verbandsmitglieder aus aktuellem Anlass 6. Beschlussfassung zur Festlegung der Variante für das Investitionsvorhaben Funktionsgebäude Nicht öffentlicher Teil 7.Informationen gez. D. Quast Verbandsvorsteher Öffentliche BEKANNTMACHUNG des Wasser- und Bodenverbandes „Schweriner See/Obere Sude“ Auf Grundlage seiner Satzung § 29 gibt der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ hiermit bekannt: Die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern zweiter Ordnung sollen für das Jahr 2015 im Zeitraum vom 15. Juli bis 30. November durchgeführt werden. Die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung umfassen im Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und Mähen der Böschungen, das Räumen des Abflussprofils, die Beseitigung von Abflusshindernissen, die Beseitigung von Schäden am Gewässerprofil sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten. Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der Zeit vom 1. Oktober des laufenden zum 31. März des darauffolgenden Jahres anfallen. Terminliche Konkretisierungen der Gewässerunterhaltung in den jeweiligen Losen bzw. Gewässerabschnitten erfolgt über die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw. Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung und der jeweiligen Nutzung der Anliegergrundstücke. Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie laut § 41 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) i. V. m. § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in den jeweils gültigen Fassungen und der Satzung unseres Verbandes die zur Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu dulden haben, sowie das Mähgut und den Aushubboden aus den Gewässern aufzunehmen. In Absprache mit den Unternehmen sind E-Zäune und andere bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den Nutzern zurück zu setzen. Allen Eigentümern und Nutzern von betreffenden Grundstücken (An- und Hinterlieger), Inhaber von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird hiermit die Möglichkeit auf Anhörung in den Diensträumen des Verbandes in 19061 Schwerin, Rogahner Straße 96, Telefon 0385 6343230 sowie Mail-Adresse [email protected] gewährt. In gesetzliche Grundlagen kann Einsicht genommen werden. gez. Pahlow Verbandsvorsteher Kommunalanzeiger Hagenow – 10 – Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 s Amtliche Mitteilungen Verpachtung eines Eigenjagdbezirkes Die Gemeinde Picher verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01. Juni 2015, den Eigenjagdbezirk Jasnitz mit einer Größe von ca. 98,6 ha für den Zeitraum bis 31. März 2027. Pachtbeschreibung: Der Eigenjagdbezirk wird nördlich begrenzt vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Picher, süd- bzw. südöstlich sowohl vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Warlow als auch süd- bzw. südwestlich von der Landesforst M-V. Es handelt sich überwiegend um Grünland; der Anteil von Nadelwald und Gehölzen beträgt ca. 27,5 ha, siehe Lageplan. Vorkommende Wildarten: Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild Pachtbedingungen: Die Vergabe erfolgt ausschließlich an Bieter, die in einem Umkreis von 50 km ihren Hauptwohnsitz haben. Pächter kann nur eine natürliche Person sein, die jagdpachtfähig ist. Jagdpachtfähig ist, wer einen gültigen Jagdschein besitzt und einen solchen bereits mindestens 3 Jahre in Deutschland besessen hat. Der Pächter übernimmt den Wildschadenersatz und sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Wildschadenausgleichskasse. Der Pächter wird Mitglied der örtlichen Hegegemeinschaft für Rot-, Dam- oder Schwarzwild. Angebote: Angebote sind schriftlich in verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk: Angebot Eigenjagdbezirk Picher bis zum 22. Mai 2015 bis 12.00 Uhr einzureichen. Annahmestelle: Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 201 Das Angebot hat den Pachtpreis in EURO/Hektar auszuweisen. Hinweis: Auf den Pachtpreis entfällt die reguläre Umsatzsteuer. Nebengebote werden nicht berücksichtigt. Mit dem Pachtgebot sind der Nachweis des Wohnsitzes mittels Meldebescheinigung sowie der Nachweis der Jagdpachtfähigkeit durch Kopie des Jagdscheines vorzulegen. Vergabestelle: Gemeinde Picher Die Gemeinde behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 11 – Kommunalanzeiger Hagenow Die Gemeindevertretung Bresegard ist sehr froh und dankbar, dass ein lückenloser und so harmonischer Wechsel der Feuerwehrführung stattfand. Denn, wie in vielen anderen Gemeinden auch, gibt es immer weniger Menschen, die erkennen, wie schön und wie wichtig es ist, einen Teil seiner Freizeit in der Feuerwehr zu verbringen. Als Dank für erbrachte Leistungen und als Ansporn für die Zukunft überreichte die Bürgermeisterin Dr. Marianne Röckseisen im Namen der Gemeindevertretung eine herzhafte Delikatesse. Freiwillige Feuerwehr Bresegard hat neuen Wehrführer Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bresegard bei Picher hat einen neuen Wehrführer. Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 23.3.2015 wurde Andreas Dziedo, der zuvor am 6.3.2015 von den Kameraden der Feuerwehr einstimmig gewählt worden war, durch die Gemeindevertretung als Wehrführer bestätigt und zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Dziedo hat eine hervorragende Ausbildung bis zum Verbandsführer. Er führt seit etlichen Jahren überaus erfolgreich die Jugendfeuerwehr Strohkirchen und wird dies unverändert fortsetzen. Nach sorgfältiger Überlegung ist er zu dem Schluss gekommen, dass er die verantwortungsvolle Aufgabe als Wehrführer in Bresegard zusätzlich übernehmen kann. Herr Dziedo hat die besonderen Stärken der Freiwilligen Feuerwehr Bresegard - die großartige Gemeinschaft und die weithin bekannte Wettkampfschlagkraft- klar erkannt. Diese möchte er erhalten und festigen. Weiter entwickeln möchte er die Ausbildung, die Einsatzbereitschaft und die Jugendarbeit. In gleicher Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard wurde Karl-Heinz Jenckel auf eigenen Wunsch aus seinem Ehrenamt als Wehrführer entlassen. Seit dem 12.4.2006 war Herr Jenckel Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bresegard, davor über diverse Jahre stellvertretender Wehrführer. Unter seiner Leitung wurden u. a. zahlreiche Siege bei Amtsausscheiden errungen. Viele Stunden Arbeit trug Herr Jenckel u.a. zum Ausbau des ersten Feuerwehrautos der Gemeinde Bresegard bei. Unter den Kameraden ist er respektiert und anerkannt. Es war ihnen sichtlich schwergefallen, ihn, auf sein eigenes Ersuchen hin, bei ihrer Mitgliederversammlung im Januar 2015 abzuwählen. Er wird seine Erfahrung und seine Kraft auch in Zukunft als aktives Mitglied in die Freiwillige Feuerwehr Bresegard einbringen. Bürgermeisterin Dr. M. Röckseisen beglückwünscht Herrn A. Dziedo zu seinem neuen Amt als Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bresegard Foto (G. Schult): Die Gemeindevertretung Bresegard mit dem ehemaligen und dem neuen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr v. l. n. r.: K.-H. Jenckel; G. Schult; Dr. M. Röckseisen; S. Limberg; A. Dziedo; L. Zumdick; S. Schult; S. Schneider Foto (Ellen Buseke): (Text: M. Röckseisen) Kommunalanzeiger Hagenow – 12 – Lokale Aktionsgruppe LEADER „SüdWestMecklenburg“ auf Kurs Die Lokale Aktionsgruppe LEADER „SüdWestMecklenburg“ (LAG SWM) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am Dienstag ihre Strategie für lokale Entwicklung (SLE) einstimmig beschlossen. Das teilte der 2. Vorsitzende der LAG, Harald Elgeti in einem Pressegespräch mit. „Damit ist die Grundlage für die Beteiligung am LEADER-Landeswettbewerb zur Auswahl lokaler Aktionsgruppen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen“ führt er weiter aus. Der Wettbewerb endet am 31.03.2015. Allen Mitgliedern der Aktionsgruppe war die Erleichterung nach mehr als 7 Monaten intensiver Arbeit anzumerken. Dem offiziellen Startschuss im September vergangenen Jahres auf dem LEADER-Aktionstag in Balow ging bereits eine gemeinsame Evaluierung der vergangenen Förderperiode voraus. Sie war Grundlage für die Bestands- und die Stärken-Schwächen-Analyse. Insgesamt 84 Projekte wurden aus dem LEADER-Budget mit mehr als 6,9 Millionen Euro finanziell unterstützt. Über 9,1 Millionen Euro wurden investiert, mehr als 90 % der Aufträge gingen an regionale Unternehmen. So erhielt der sanierte Kirchturm in Blücher eine Aussichtsplattform, die einen weiten Blick in das Elbetal gestattet. Der Aussichtsturm in der Lewitz, an der Dütschower Brücke ist „Geheimtipp“ der diesjährigen Tagestourismuskampagne für die Metropolregion Hamburg. Die Mahn- und Gedenkstätten in Wöbbelin freuten sich über ihre neue Bibliothek. In Neu Kaliß und Grabow werden die modernisierten und barrierefreien Mehrgenerationentreffs „IBZ“ und „Fritz-Reuter-Haus“ täglich intensiv genutzt. Die Erarbeitung der neuen Strategie mit Entwicklungszielen, Handlungsfeldern erfolgte auf breiter Basis. In 9 Workshops, zahlreichen Gesprächsrunden und gemeinsame Beratungen wurden die künftigen Entwicklungsziele für die Förderperiode 2014 bis 2020 ausgelotet. Die beiden Aufrufe der Aktionsgruppe im vergangenen Jahr zur Einreichung von Ideen für die Gestaltung des Aktionsraumes fanden eine große Resonanz. 73 Vorschläge wurden eingereicht. Sie gaben wichtigen Aufschluss über künftige Förderansätze. „Angepasste Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, die Sicherung des ehrenamtlichen Engagements, Partnerschaften im Bereich der regionalen Wertschöpfung und die Gestaltung eines attraktiven Lebensumfeldes haben beste Aussichten, künftig über LEADER eine Förderung zu erhalten“ betont Ingrid Herrmann, die Regionalmanagerin der Aktionsgruppe. Themenbezogene oder auch regionale Kooperationen zu unterstützen, ist das besondere Anliegen der künftigen Strategie. Möglichkeiten sehen die Akteure vor allem im Bereich der Kreativwirtschaft oder in der Zusammenarbeit entlang des Biosphärenbandes. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 „Die LAG ist gut aufgestellt“ führt Ingrid Herrmann weiter aus. „Alle bisherigen Partner, darunter 80 Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen haben aktiv an der Erarbeitung ihrer Strategie zur lokalen Entwicklung mitgearbeitet. Neue Partner konnten gewonnen werden, darunter der Behindertenbeirat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der Kunst- und Kulturverein Ludwigslust e. V., der ASB-Ortsverband Hagenow/Ludwigslust und der Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. Zusätzlich stärken der regionale Planungsverband Westmecklenburg, der Regionalbeirat Westmecklenburg und die Kirchenkreisverwaltung die Aktionsgruppe mit ihrem fachlichen Rat.“ Die 35 Teilnehmer der Beratung sind fest davon überzeugt, dass die Aktionsgruppe die Wettbewerbshürde meistert und damit die Voraussetzungen für die Förderung von Projekten in den nächsten 6 Jahren gegeben ist. Im Namen der LAG bedankt sich Harald Elgeti bei allen Akteuren, die das Netzwerk bei der Erarbeitung ihrer Strategie tatkräftig unterstützt haben. Sobald der Startschuss zur Beantragung von Projekten erfolgt, wird die Aktionsgruppe umfangreich informieren. Für Nachfragen erreichen Sie die Aktionsgruppe unter: Lokale Aktionsgruppe LAG „SüdWestMecklenburg“ c/o Landkreis Ludwigslust-Parchim FD Regionalmanagement und Europa Garnisonsstr. 1, 19288 Ludwigslust Tel.: 03871 722-6010, E-Mail: [email protected] www krels-lup de / LAG Süd WestMecklenburg. Stichwort LEADER: LEADER ist die Zusammenfassung der Anfangsbuchstaben von „Liaison entre actions de développement del‘ économie rurale“ und bedeutet übersetzt „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“. Die Europäische Kommission hat mit LEADER einen völlig neuen Ansatz für die Förderung des ländlichen Raums entwickelt und erprobt. Partner lokaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen haben sich zu Lokalen Aktionsgruppen (LAG) zusammengeschlossen und für den Aktionsraum eine Strategie lokaler Entwicklung (SLE) erarbeitet, die lokalen Verhältnissen und vorhandenen Potenzialen Rechnung trägt. Weitere Informationen unter: LEADER - www.netzwerk-laendlicher-raum.de. Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 www.europa-mv.de Stichwort LAG SWM: Der Aktionsraum umfasst eine Fläche von 2.058 qkm mit 102.138 Einwohnern. Die Ämter Boizenburg-Land, Dömitz-Malliß, Grabow, HagenowLand, Ludwigslust-Land und Stralendorf sowie die amtsfreien Städte Boizenburg/Elbe, Hagenow, Ludwigslust und Lübtheen sind Mitglied der LAG. Die regionale Partnerschaft ist ein Netzwerk aus Vertretern der v. g. Kommunen und repräsentativen Wirtschafts- und Sozialpartnern des Aktionsraumes. 34 Partner haben sich zur Zusammenarbeit in der kommenden Förderperiode bekannt. Vorankündigung Am 04./05. Juli 2015 findet in Redefin das Dorffest statt. Näheres Programm erscheint im nächsten Kommunalanzeiger am 05.06.2015. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 13 – Seniorenfahrt der Gemeinde Alt Zachun Werte Damen und Herren, die jährliche Ausfahrt findet am 15.05.2015 statt. Abfahrt ist 11:30 Uhr von den Bushaltestellen der Gemeinde. Bitte Anmeldungen bis zum 10.05.2015, bei Herrn E. Karnatz, Tel. 207 und Herrn H. Born, Tel. 5656. Volker Klemz Bürgermeister Osterfeuer der Gemeinde Toddin Nachdem zum Frauentag die Männer von der Kulturkommission ihre Frauen aus der Gemeinde mit einer gemütlichen Kaffeerunde und der Showeinlage durch Redefiner Kulturbanausen verwöhnten, stand jetzt das traditionelle Osterfeuer als nächster Höhepunkt an. So fand am Ostersamstag bei ruhigem Wetter das Osterfeuer für die Gemeinde statt. Organisiert wurde dies von der Freiwilligen Feuerwehr Toddin. Bürgermeisterin Ute Möbius und Wehrführer Burckhard Maier waren über die zahlreiche Teilnahme von Jung und Alt sehr erfreut. Pünktlich um 19 Uhr wurde das Feuer angezündet. So konnte sich gemütlich am Feuer unterhalten werden. Für das leibliche Wohl war gesorgt. Über eines sind sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr jetzt schon sicher, der Tradition wird auch im nächsten Jahr treu geblieben. G. Wenkstern Teilnehmen können alle Kinder von 5 - 15 Jahren. Die Bilder bitte ohne Namen zum 29.05.2015 in der Kindertagesstätte abgeben. Kommunalanzeiger Hagenow Kommunalanzeiger Hagenow – 14 – Bekanntmachung des Förderverein Pritzier e. V. Einladung zur Mitgliederversammlung des Förderverein Pritzier e. V. am 18.05.2015, 19:00 Uhr im Gemeindehaus Pritzier Tagesordnung 1. Begrüßung 2. Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014 3. Ausgabenplanung für das Jahr 2015 4. Vorbereitung der Vorstandswahlen u. a. Besetzung des Vorstandes, Zusammenarbeit mit der Gemeinde und den weiteren gemeinnützigen Organisationen 5. Sonstiges Ablagerung von Gartenabfällen innerhalb und außerhalb der Gemeinde Wichtige Mitteilung an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Gammelin sowie deren Ortsteile Das Ablagern von Gartenabfällen (Rasenschnitt sowie Baumschitt u.a. aus Garten und Grundstück) in der Ortslage Gammelin und den Ortsteilen, sowie außerhalb auf Gemeindeflächen, hier besonders das Grundstück Flur 1 FlSt. 67/2 und 66, hat zu unterbleiben. Das gilt auch für die Straßengräben und Straßenränder. Dieses ist illegale Entsorgung auf dafür nicht vorgesehenen Flächen und kann mit einer Geldbuße (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) geahndet werden. Linow FDL Sicherheit und Ordnung Sommerfest und Kindertag in Pätow-Steegen Alle Einwohner und Gäste der Gemeinde Pätow-Steegen sind herzlich eingeladen zum Sommerfest und Kindertag 2015 am 06. Juni. 16:00 Uhr - - - - - - 19:00 Uhr - 19:30 Uhr - Wurst vom Grill Tanz unterm Himmelszelt mit Überraschungsgast Für das leibliche Wohl und die musikalische Umrahmung ist gesorgt. Wir wünschen allen viel Spaß und eine schöne Feier. Wir freuen uns auf ihr/euer Kommen. Bürgermeister FFw Dorfclub Muttertag auf der Burg Neustadt-Glewe Gitarrenmusik mit Charme und Leidenschaft - ein Konzertabend mit dem CUARTETO APASIONADO 10. Mai 2015, 17 Uhr Burkhard Köhler Vorsitzender 14:30 Uhr - Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister Kaffee und Kuchen Spiel und Spaß für groß und klein Kinderschminken, Malecke Hüpfburg, Bungeebahn und Pedalos verschiedene Aktivitäten mit der Feuerwehr Unterhaltungsprogramm mit dem Tanzstudio Das Berliner Gitarrenquartett CUARTETO APASIONADO präsentiert spanische Musik und Originalkompositionen unserer Zeit - temporeich, temperamentvoll und voller Rhythmus. Ein Highlight für Liebhaber der Konzertgitarre und eine Einladung an alle, die Musik nicht nur hören, sondern auch spüren möchten. Erleben Sie ein faszinierendes Konzert der Extraklasse und entdecken Sie, wie mitreißend ein Abend mit außer- und ungewöhnlichen Arrangements sein kann. Die renommierten Konzertgitaristinnen Vivian Hanjohr, Andrea und Gabriele Hoehnel sowie Petra Patzer verbindet außer der Liebe zur klassischen Gitarre die gemeinsame Lust, neue Klangwelten zu erkunden. Vielseitigkeit, Kreativität und Temperament - das CUARTETO APASIONADO verbindet die Feinsinnigkeit traditioneller Kammermusik mit der herausfordernden Frische moderner, zeitgemäßer Interpretation. Auch wer glaubt, die Gitarre als Instrument zu kennen, wird erstaunt sein, wie viele Facetten und ungeahnte Klänge sich ihr mit Leidenschaft und Charme entlocken lassen. Die Liebe zur Musik und zur Gitarre begleitet die vier Musikerinnen seit früher Kindheit. Nach dem Studium der Konzertgitarre an der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin sammelten sie Erfahrungen als Konzertgitaristinnen und Musikpädagoginnen. Inspiriert vom Los Angeles Guitar Quartet gründeten sie im Herbst 2002 das Gitarrenquartett CUARTETO APASIONADO in Berlin und werden seitdem von einem wachsenden Publikum deutschlandweit gefeiert. Lassen Sie sich begeistern - von vier passionierten Musikerinnen, ihrer Liebe zu Tanz und Bewegung und der kreativen Virtuosität ihres Gitarrenspiels. Ob traditionelle spanische und lateinamerikanische Musik, berühmte Orchesterwerke oder Originalstücke unserer Zeit - mit überraschenden Klängen und effektvollen Einlagen geht das Repertoire der vier Musikerinnen aus Berlin über die bekannte Gitarrenmusik hinaus. Karten kosten 16,- Euro und sind in der Stadtinfo der Burg erhältlich. Di. Fr. 10 - 16 Uhr/Sa. - So. 11 - 16 Uhr, Tel: 038757 500-64/66/E-Mail: [email protected] Beginn: 17 Uhr. Alle Mütter erhalten ein Glas Sekt. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 15 – Frühjahrsdiät für die Stromrechnung Zähler-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim persönlichen Sparprogramm So manche Stromrechnung hat über den Winter deutlich zugelegt - höchste Zeit für eine kleine Frühjahrsdiät. Manfred Pienkoß, Energieberater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, erklärt, wie die Rechnung wieder abspeckt. Unterstützung dabei bietet der Zähler-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Bei einer richtigen Diät müssen Sie sich fragen, wo die versteckten Kalorien lauern. Bei der Diät für Ihre Stromrechnung heißt es: Wo entwischt Energie?“ erklärt Pienkoß. „Prüfen Sie Ihr Zuhause auf Schlupflöcher - und die Euros auf Ihrer Stromrechnung kommen ins Purzeln.“ Für den Anfang empfiehlt Manfred Pienkoß folgende Checkliste: • Stromverbrauch: Wie hoch ist der Stromverbrauch? Liegt er über dem Durchschnitt ähnlicher Haushalte? Hat er sich in den vergangenen Jahren verändert? • Kühlschrank, Waschmaschine und Co.: Welche Haushaltsgeräte sind im Einsatz? Wie alt sind sie? Wo stehen sie? Wie und wie häufig werden sie genutzt? • Lampen und Leuchten: Wie wird die Wohnung beleuchtet? Gibt es noch viele alte „Glühbirnen“, oder schon viele Energiesparleuchten und LEDs? • Unterhaltungselektronik: Wie viele Geräte (Notebook, Drucker, Fernseher, DVD-Player, Stereoanlage etc.) sind im Dauerbetrieb? Lassen sie sich ganz ausschalten, oder leuchtet ständig ein Stand-by-Lämpchen? „Wer diese Liste durchgeht, ist schon einen großen Schritt weiter hin zu einer schlanken Stromrechnung“, verspricht Manfred Pienkoß. Und ergänzt: „Bleiben Sie dran - behalten Sie Ihren Stromzähler im Blick. So wissen Sie schon vor der nächsten Rechnung, wie erfolgreich Ihr Sparprogramm war.“ Hierbei hilft die Zähler-Check-Karte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, mit der sich die Stromzählerstände übersichtlich erfassen lassen. Der Zähler-Check ist ab 26. März 2015 kostenfrei in allen teilnehmenden Beratungseinrichtungen der Energieberatung der Verbraucherzentrale erhältlich (solange der Vorrat reicht). Bei allen Fragen zum Stromsparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einen Termin in einem der 27 Energieberatungsstützpunkte in MecklenburgVorpommern ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter 0800 809802400 (kostenfrei) oder unter 0381 2087050. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 809802400 (kostenfrei). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. „Tach Herr Knabenschuh! - Wie war’s?“ Der Zarrentiner Kulturverein e. V. präsentiert Ihnen am Samstag, dem 30.05.2015 um 19:30 Uhr im Refektorium des Klosters den Wuppertaler Kabarettisten Uwe Kleibrink alias Kurt Knabenschuh. Alltagskabarett nennt Uwe Kleibrink das, mit dem er das Publikum zwei Stunden lang aufs Beste amüsiert. Er beobachtet die Menschen, und das sehr präzise, um ihre Eigenheiten dann in überspitzter Form und in seiner Rolle als Kurt Knabenschuh auf die Bühne zu bringen. Und wer mit dem geschärften Blick des Kabarettisten durchs Leben geht, entdeckt in unserem Alltag überall Realsatire. Mit sicherem Gespür trifft er den Punkt, kitzelt das hervor, was wir alle auch schon wussten, aber nicht so treffend ins Satirische zu ziehen vermochten. Alltagskabarett ist eine Mischung aus Kabarett und anspruchsvoller Comedy, bei dem sich Menschen feixend anstupsen, bis sie sich vor Lachen nicht mehr halten können. Es beginnt mit Kommunalanzeiger Hagenow einem Augenzwinkern und endet in Lachsalven, wenn sich das Publikum im Wahnsinn des normalen Alltags wiedererkennt. Kurt Knabenschuh wirft einen differenzierten Blick auf Banalitäten, hat ein besonderes Händchen für Situationskomik und kommentiert trocken und bildreich; intelligenter Wortwitz statt platter Sprüche und Schenkelklopfklamauk. Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 16.05.2015. Karten zu 14,-/16,-/18,- EUR können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, Tel. 038851 838510, im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 80824 oder an der Abendkasse erworben werden. Torsten Wenck Zum siebenten Mal: Fahrradtour des Amtes Ludwigslust-Land Amt Ludwigslust-Land. Es ist zu einer guten Tradition geworden, dass das Amt Ludwigslust-Land am Sonntag nach Herrentag zu einer Fahrradtour durch die Region einlädt. Wir treffen uns in diesem Jahr am 17. Mai in Lübesse vor dem Dorfgemeinschaftshaus, wo die Tour 9:30 Uhr startet. Hier wird sie auch gegen 16:00 Uhr enden. Die ca. 40 Kilometer lange Route führt von Lübesse, durch die Lewitz nach Banzkow, Hasenhäge, Sülte, Sülstorf, Uelitz und zurück nach Lübesse zu Sehenswürdigkeiten, Denkmälern und Naturschönheiten der Region. Die ca. 40 Kilometer lange Tour ist sowohl für regelmäßig Fahrradfahrende, als auch für Gelegenheitsfahrer geeignet. Wie immer gibt es unterwegs viel zu sehen und zu erfahren. An den Stopps wird es genügend Pausen geben, sodass die Strecke sowohl für regelmäßig Fahrradfahrende, als auch für Gelegenheitsfahrer geeignet ist Die Teilnahme ist kostenfrei. Für einen Mittagsimbiss gegen Entgelt ist gesorgt. Um weitere Verpflegung und Erfrischung müsste sich jeder selbst kümmern. Die Organisatoren bitten um Anmeldung bis zum 12. Mai bei Herrn Utecht, Tel. 03874 426910 oder [email protected]. Wir freuen uns wieder auf eine rege Teilnahme und einen erlebnisreichen Tag in unserer an Kultur und Natur reichen Region! Marko Dörrwandt Sachbearbeiter Jugend, Kultur & Sport Kommunalanzeiger Hagenow – 16 – Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 „Familie werden ist nicht schwer, Familie sein dagegen oftmals nicht so einfach.“ Diese Erkenntnis veranlasst den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu der Frage: Wie können wir junge Familien in unserem Landkreis unterstützen? Die Antwort lautet: FIN. FIN steht als Abkürzung für „Familien-Informations-Netzwerk“ und ist im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ - gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - entstanden. Ziel ist es, allen Neugeborenen und Kleinkindern bis 3 Jahren in ihren Familien einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen und ihnen mit vielfältigen Angeboten auf die kleinen Füße zu helfen. Wie können Sie FIN erreichen? Ihre Ansprechpartnerin in der Region Ute Heitmann Sozialraumkoordinatorin Familienberatung Internationaler Bund SWM Tel.: 03883 727123 E-Mail: [email protected] Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis Uta Eichel Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen Landkreis Ludwigslust - Parchim Tel.: 03871 7225199 E-Mail: [email protected] Unsere Kinder haben die besten Zukunftschancen, wenn sie von Anfang an unter guten familiären Bedingungen aufwachsen können. FIN möchte seinen Beitrag dazu leisten. Wir wollen ein funktionierendes Informationsnetzwerk für Familien und Akteure entwickeln und gemeinsam gestalten. Wir freuen uns auf Ihre aktive Mitwirkung, Ihre Ideen und Impulse! Unser aktuelles gemeinsames Angebot in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises heißt „Baby willkommen“. Bürgermeister/innen können gern von dieser Idee Gebrauch machen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erläutern Ihnen alles rund um den grünen Rucksack. Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kreis-lup.de/fin Auch im Jahr 2015 heißt es wieder: Gemeinsam fahren für Demokratie und gegen Gewalt und Intoleranz Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 17 – 15. Sternfahrt des Landkreises LudwigslustParchim am 9. Mai/Tour startet um 10 Uhr im Lindencenter Ludwigslust Kommunalanzeiger Hagenow Biker-Konvoi in Richtung Zarrentin. Am Kloster Zarrentin lädt das Fischhaus die Motorradfahrer zum Kaffeetrinken ein. Nach einem kleinen Zwischenstopp auf dem Wittenburger Marktplatz geht es zum Endziel nach Hagenow, das gegen 15:30 Uhr erreicht wird. Bürgermeisterin Gisela Schwarz und weitere Gäste werden hier die Biker vor dem Freizeithaus „Sausewind“ erwarten. Wir hoffen, dass 2015 das Wetter wieder mitspielt und sich möglichst viele Mitfahrer finden, die das Gefühl erleben wollen, mit einigen hundert Bikern durch den Landkreis zu fahren. Setze also auch Du ein Zeichen und sei bei dem großen Motorrad Rundkorso gegen Intoleranz und Gewalt dabei und zeige, dass Du für Toleranz und ein friedliches Miteinander einstehst! Wir freuen uns über viele Biker. Die Teilnahme an der Sternfahrt erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden. Zweite Lesenacht zog wieder Literaturfreunde ins KON Die Motorradsternfahrt des Landkreises Ludwigslust-Parchim ist jährlich für Biker ein passender Auftakt in die Saison. Traditionsgemäß, genauer gesagt seit dem Jahr 2000, veranstalten der Landkreis und der Motorsportclub Grabow die Sternfahrt für Demokratie und Toleranz. Dazu werden wieder einige hundert Biker aus ganz Norddeutschland und dem Partnerkreis Borken erwartet. Das ernsthafte politische Anliegen unter dem Motto „Für Demokratie und gegen Gewalt und Intoleranz“ soll auf der Fahrtstrecke dem Publikum nahe gebracht werden. Dazu Schirmherr Landrat Rolf Christiansen: „Seit 15 Jahren fahren wir nun jährlich durch den Landkreis, setzen mit der Bikertour ein Zeichen für Demokratie und Toleranz. Ein offenes und friedliches Miteinander sollte das Ziel aller Menschen sein und genau deshalb müssen wir erneut Flagge zeigen! Nur eine Gesellschaft, die Respekt und Toleranz übt, kann auf Dauer ein menschenwürdiges Leben gewähren. Es ist daher wichtig, dass wir vorbildliches Handeln zeigen und andere zur Nachahmung anregen. Ich ermutige alle, durch eigenes Engagement Vorurteile abzubauen und Gewalt vorzubeugen.“ In diesem Jahr startet die Tour am 9. Mai 2015, um 10 Uhr im Lindencenter Ludwigslust. Vor dem Start wird DJ Michael Hirsch für die entsprechende musikalische Stimmung sorgen. Der etwa 170 Kilometer lange Rundkurs führt weiter nach Wöbbelin, Schwerin, Zarrentin, Wittenburg und Hagenow. In Wöbbelin findet am KZ-Außenlager an der B 106 eine Kranzniederlegung statt, bevor es weiter über Banzkow und Plate nach Schwerin zum Bertha-Klingberg-Platz geht. Hier wird gegen 12 Uhr die Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow gemeinsam mit Storch Heinar mit seiner Marschmusik-Kapelle „Storchkraft“ die Biker empfangen. Die musikalische Umrahmung übernimmt vor Ort DJ Marko Dörrwandt. Der DRK Kreisverband Ludwigslust wird in Zusammenarbeit mit den Schweriner Kollegen die Mittagsversorgung sicherstellen. Gegen 13 Uhr starten der Hagenow • Wenn ein Feuerwehrmann von Geburten im Rettungswagen und eine Gemeindepädagogin von einem abenteuerlichen Roadtrip erzählt oder ein ehemaliger Bundeswehrangehöriger mitten im April „Süßer die Glocken nie klingen“ anstimmt - dann ist in Hagenow Lesenacht. Zum zweiten Mal hatte die Jugendbegegnungsstätte KON am Wochenende Menschen aus unterschiedlichsten Lebensbereichen eingeladen, ihre Lieblingslektüre vorzustellen. Und rund 80 Zuhörer wollten erleben, wie zum Beispiel Jan Meyer aus den humorvoll erzählten Erfahrungsberichten eines Rettungssanitäters, Simone Muschick aus Wolfgang Herrndorfs Kultroman „Tschick“ oder Erwin Adickes aus dem Geschichtenband „Beim Dehnen singe ich Balladen“ von Jürgen von der Lippe las. Auch heitere Streifzüge durch die deutsche Sprache mit dem Hagenower Original Otto Ringel, Krimis mit Lokalkolorit von der Schweriner Autorin Diana Salow, Jürnjakob Swehns Amerika-Abenteuer mit Rainer Koch alias Hannes Ossenkopp und vielerlei andere Lektüre standen auf dem Programm des kurzweiligen Abends. Nach der gelungenen Premiere der Reihe „SpätLese“ im vergangenen Herbst hat das KON erfolgreich nachgelegt. So mancher „Wiederholungstäter“ wurde im Publikum gesichtet, ebenso viele neue Freunde guter Bücher, die sich von Flyern und Mundpropaganda zu diesem Ausflug hatten anregen lassen. Gut angenommen wurde auch der Kleinbus-Shuttle zwischen dem Stadtzentrum und der am Ortsrand gelegenen Einrichtung. Und die Fortsetzung der Reihe steht bereits fest im KON-Kalender: Am 16. Oktober soll die dritte Hagenower Lesenacht stattfinden, und zuvor gibt es am 25. September als SpätLeseSpezial einen Solo-Abend mit Thilo Tautz, Moderator des NDRNordmagazins. Kartenreservierungen werden bereits entgegen genommen unter der Rufnummer 03883 614820. Lutz Kalfak Kommunalanzeiger Hagenow – 18 – Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Bresegard b. Picher Einladung Die Jäger der Pächtergemeinschaft aus Bresegard bei Picher laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft mit ihren Ehepartnern recht herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein mit Wildschweinessen ein. Datum: Sonnabend, 06. Juni 2015 Beginn: 14:30 Uhr Ort: Gemeindehaus Bresegard b. Picher gez. F. Zengel Jagdvorsteher Jagdgenossenschaften Picher I und Picher II/Jasnitz Einladung zur Jahreshauptversammlung Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Picher I und Picher II/Jasnitz werden hiermit zur Jahreshauptversammlung am 29.05.2015 um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus Picher recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung und Feststellen der Beschlußfähigkeit sowie Beschluss über die Öffentlichkeit der Sitzung 2. Bericht des Vorstandes a) Jagdvorsteher b) Kassenwart 3. Bericht der Revisionskommission 4. Diskussion 5. Entlastung des alten Vorstandes und der Revisionskommission 6. Beschluss 1. Änderung der Zeichnungsberechtigung des bestehenden Kontos 2. Auflösung des bestehenden Kontos nach dem alten Jagdkataster 3. Entschädigung zur Abwicklung des bestehenden Kontos 4. Kontenführung und Zeichnungsberechtigungen für Revier Picher I u. Picher Il/Jasnitz 5. Pachtzahlung für das Revier Picher I u. Picher II/ Jasnitz 6. Aufwandsentschädigung für den neuen Kassenwart für Revier Picher I u. Picher II/Jasnitz 7. Sonstiges 8. Schlusswort 9. Gemütliches Beisammensein Der Jagdvorsteher Verbundene Kirchengemeinde GammelinWarsow/Parum Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162. Gottesdienste 03. Mai, Kantate 14:00 Uhr Kapelle Bakendorf 10. Mai, Rogate 10:00 Uhr Kirche Gammelin Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 14. Mai, Himmelfahrt, Andachten und Wanderung 11:00 Uhr Kirche Parum 14:00 Uhr Kirche Gammelin 17. Mai, Vorstellung der Konfirmanden 10:00 Uhr Kirche Pampow 24. Mai, Pfingstsonntag 10:00 Uhr Kirche Parum, Konfirmation 25. Mai, Pfingstmontag 10:00 Uhr Kapelle Hülseburg 31. Mai, 10:00 Uhr Festzelt Parum, Jubiläum der FFw Parum Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen einladen: Himmelfahrt 40 Tage nach Ostern feiern wir wieder Himmelfahrt, wie es Christen seit dem 4. Jahrhundert nach Christus machen. In diesem Jahr wollen wir uns dazu auf den Weg machen, von der Kirche Parum zur Kirche Gammelin. Wir beginnen mit einer kurzen Andacht in Parum, bevor wir hoffentlich bei blauem Himmel starten. Wir wollen den Rotensteiner Weg durch den Wald bis zur schönen Wiese nehmen und uns mit mitgebrachten Leckereien stärken (jeder bringt mit, was er mag). Nach gemütlicher Rast geht es weiter durch den Gammeliner Wald und die Gammeliner Siedlung zur Kirche in Gammelin, in der wir einen gemeinsamen Abschluss feiern. Wenn Ihnen die Wanderung zu anstrengend ist, kommen sie einfach zu einer der beiden Andachten - auch das ist selbstverständlich möglich, oder Sie begleiten uns auf dem Stück Weg, das Sie am liebsten mögen. Wir freuen uns auf Sie - bei den Andachten und/oder auf dem Weg. Himmelfahrtsandacht Parum: Gemeinsames Picknick auf der Wiese: Himmelfahrtsandacht Gammelin: 11:00 Uhr ca. 12:15 Uhr ca. 14:00 Uhr Frauen-Gesprächskreise 06.05. 19:30 Uhr im Gemeinderaum Gammelin 29.05. Ort und Zeit erfragen Sie bei Frau Gisela Buller Tel.: 03869 782139 Kreativ-Abend im Gemeinderaum Gammelin 18. Mai von ca. 19:30 - 21:00 Uhr Teenie-Treff im Gemeinderaum Gammelin 08.05., 19.06. und 10.07. Regionales Jugendcamp in Parum 26. - 28. Juni 2015 Jugendliche aus verschiedenen Kirchengemeinden der Region treffen sich. Zelten, am Lagerfeuer sitzen, miteinander Spaß haben und am Sonntag einen gemeinsamen Gottesdienst zum Abschluss in der Parumer Kirche gestalten all das könnt ihr erleben. Wenn Ihr Interesse habt, meldet euch bei Pastorin Wiebke Langer, Tel: 038850 5162) Johannifest Andacht am 24.06.2015, um 18:00 Uhr in der Parumer Kirche Anschließend gemeinsam am Lagerfeuer sitzen, Gegrilltes genießen und einen schönen Abend verbringen. Wie in jedem Jahr bitten wir darum, dass Sie eine Kleinigkeit für unser gemeinsames Büfett mitbringen. Kinderfreizeit in Damm „Klein, aber wichtig“ Am Sonntag, 6. Juli 2015, um 15:00 Uhr beginnt die Freizeit mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken im Jugendfreizeitheim. Dazu bringen einige Eltern leckeren Kuchen mit. Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05 – 19 – Der Abschluss wird am Freitag, 31. Juli, um 14:00 Uhr, in Damm sein. Anmeldungen bei Frau Liefert, Tel.: 038850 5282. Goldene Konfirmation am 13.09.2015 in Parum Dazu lädt der Kirchengemeinderat Parum alle ein, die in den Jahren 1964 - 1966 in der Parumer Kirche konfirmiert wurden. Eingeladen sind auch diejenigen, die in diesen Jahren in einer anderen Kirchengemeinde konfirmiert wurden, jetzt aber zur Kirchengemeinde Parum gehören. Wir wollen Ihrer Konfirmation gedenken und mit Ihnen am 13.09.2015 feiern. Melden Sie sich bei Pastorin Langer, wenn Sie dazugehören oder jemanden kennen, der dazu gehört. (Tel: 038850 5162). Die Kirchengemeinderäte Kirchgemeinde Vellahn-Pritzier Mai 03.05. Kantate 10.05. Rogate 17.05. Exaudi 24.05. Pfingsten 31.05. Trinitatis 10:00 Vellahn 10:00 Pritzier, mit Abendmahl 10:00 Warlitz, mit Abendmahl 14:00 Melkof 14:00 Vellahn, Konfirmation, mit Abendmahl 10:00 Redefin, Gestütsgottesdienst Sonntag, 31. Mai 2015 17:00 Uhr, Warlitz „Orgelkonzert“ mit Sietze de Vries (Niederlande). Es erklingen u. a. Improvisationen über Melodien aus dem Genfer Psalter. zum Vormerken: Samstag, 13. Juni 2015; 15.00 Uhr Melkof „Handglockenmusik“ mit dem Dabeler Handglockenchor Mittwoch, 22. Juli 2015; 19.30 Uhr Vellahn „Chorkonzert“ des Choralchores aus Rostock Barockkirche St. Trinitatis Warlitz Veranstaltungen 2015 Sonntag, 31. Mai 17:00 Uhr Orgelkonzert mit Sietze de Vries (Niederlande). Es erklingen u. a. Improvisationen über Melodien aus dem Genfer Psalter. Sonntag, 28. Juni 17:00 Uhr Orgelkonzert mit Dr. Felix Friedrich (Altenburg). Es erklingt thüringische Orgelmusik mit Werken von Krebs, Kellner, W. A. Mozart und anderen. Sonnabend, 11. Juli 15:00 Uhr Sommerfest mit dem Jugendblasorchester Parchim Zwei Stunden wird unterhaltsame Blasmusik neben der Kirche musiziert, anschließend geselliges Beisammensein. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. (Eintritt: 10 Euro) Sonntag, 6. September 17:00 Uhr Konzert für Countertenor und Orgel mit den „Klagelieder Jeremiae“ von Johann Rosenmüller. Neben der Musik wird aus der deutschen Übersetzung von Heinrich Julius Tode gelesen. Es musizieren Karsten Henschel (Wien) und Jan von Busch (Rostock) Kommunalanzeiger Hagenow Sonntag, 11. Oktober 17:00 Uhr „Konzert für Sopran und Orgel“ Felizia Frenzel (Sopran) und Jan von Busch (Orgel) musizieren u. a. Barockmusik nach Melodien des Genfer Psalters. Sonnabend, 12. Dezember 17:00 Uhr „Adventliche Musik“ Die Kantorei Hagenow musiziert zum Advent Leitung: Stefan Reißig Orgel: Jan von Busch In diesem Jahr bildet das Gedenken an den 500. Geburtstag von Sebastian Castellio den Leitfaden der Konzertprogramme. Castellio war ein bedeutender Humanist des 16. Jahrhunderts, der von Basel aus die reformatorischen Bestrebungen Calvins kritisch begleitetet und besonders durch seine zwei humanistischen Bibelfassungen bekannt wurde, aus denen der Spruch der großen Warlitzer Glocke stammt. Auch aus diesem Anlass sind in diesem Jahr zwei hochkarätige Künstler zu Gast: Sietze de Vries gehört zu den gegenwärtig bedeutendsten Orgelimprovisatoren Europas. Seine besonders an den Melodien des Genfer Psalters orientierten Improvisationen sind erstmalig in Warlitz zu erleben. Felix Friedrich kann seit langem als Spezialist für die thüringische Orgelmusik der Barockzeit gelten. Sein Auftritt an der Warlitzer Orgel dürfte ein besonderes Erlebnis werden. Mit dem Jugendblasorchester Parchim wird wieder ein Sommerfest mit unterhaltsamer Musik zu erleben sein. Weiterhin wird das 250. Jubiläum des Warlitzer Kirchenbaus seine Schatten voraus werfen: Mit dem Tod von Louise Elisabeth von Veltheim am 3.9.1765, dem letzten Kind des Warlitzer Gutsbesitzers Maximilian von Schütz, begann die Planung des barocken Kirchenbaus. Ihr zu Ehren erklingen die selten musizierten Lamentationes Jeremiae von Johann Rosenmüller für Sologesang und Orgel, unterbrochen von der Lesung aus der erstmalig zu hörenden deutschen Übersetzung des Warlitzer Kirchenarchitekten Heinrich Julius Tode. Mit dem Konzert für Sopran und Orgel schließt sich der Kreis mit Musik nach Texten des Genfer Psalters. Der Eintritt zu den Konzerten ist frei (außer am 11. Juli), am Ausgang wird um eine Spende gebeten. Veranstalter: Ev.-luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier Pastor Christian Lange Wittenburger Str. 9 19260 Vellahn Tel. 038848 21208 Förderverein Barockkirche Warlitz e. V. barockkirchewarlitz.de Leibeigenschaft Von den Eigenschaften, die einen Menschen beherrschen können, ist wohl die Leibeigenschaft die schlechteste, zumal sie einem anderen gehört, der damit traktiert, viel Leid und Elend über die Menschen bringt, wie das in unserem Land über Jahrhunderte der Fall gewesen. Wobei das mit dem ,unser Land‘ auch so eine Sache ist. Mecklenburg war slawisch, deutsche Kolonisten mußten es den Slawen wegnehmen und wurden dafür als freie, erbberechtigte Bauern auf die Scholle gesetzt. Große Freude hatten sie aber nicht daran, denn Kriege und Pestzüge suchten heim. Danach trat die ,arme Ritterschaft‘ auf den Plan und erwirkte am 14. November 1654 vom Landesherrn eine Gesindeordnung, in der unter anderem stand: „Nachdem die tägliche Erfahrung bezeugt, daß die Bauersleute und Untertanen, Mannes und Weibes Personen, ... dieser unsrer Lande und Fürstentümer kundbarem Gebrauch nach mit Knecht- und Leibeigenschaft, samt ihren Weib und Kindern ver- Kommunalanzeiger Hagenow – 20 – wandt und daher ihrer Person selbst nicht mächtig ... sollen sich ohne ihrer Herren Bewilligung ihren zu entziehen und zu verloben nicht befüget sein.“ Noch deutlicher hieß es dann im Landesgrundgesetzlichen Erbvergleich von 1755: „Die Verlegung und Niederiegung“ der Bauern „von einem Dorf zum anderen“ ist jedem „Gutsherrn frei und unbenommen.“ „Für die Niederlegung ganzer Dörfer mußte allerdings der Herzog seine Zustimmung erteilen. Die Domanialbauern waren besser geschützt als die ritterschaftlichen, da der Herzog nicht nur wirtschaftlich, sondern auch politisch handeln mußte und die Bauern gegenüber dem herzoglichen Amtmann durch ihre Dorfschulzen geschlossen auftreten konnten“. K./Sch./M. Nach den Befreiungskriegen wurden Stimmen laut, die da sagten, auch der Bauer hat mit zur Befreiung von Napoleon beigetragen. Es ist daher ungerecht, ihn weiter in Leibeigenschaft zu halten. Der Reichsfreiherr Georg Ferdinand von Malzan beendete bereits 1816 diese Knechtschaft auf seinen Gütern. Aber es dauerte noch bis zum 18. Januar 1820, ehe die Aufhebung der Leibeigenschaft durch Gesetz verkündet wurde. Wer nun als Tagelöhner keine Arbeit fand, kam nach Güstrow in das 1817 gegründete Landarbeitshaus, wurde in die Tretmühle gebracht, die in dem dortigen Schloss stand. S. Spantig Kreisbodendenkmalpfleger Impressum Hagenower Kommunalanzeiger Bekanntmachungs- und Informationsblatt Verlag: Verlag + Druck Linus Wittich KG Röbeler Straße 9, 17209 Sietow Druck: Druckhaus Wittich, An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0 Telefon und Fax: Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30 Redaktion:Tel.: 039931/57 9-16, Fax: 039931/57 9-45 Internet und E-Mail: www.wittich.de, E-Mail: [email protected] Auflage: 3.700 Stück Erscheinungsweise: monatlich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt Namentlich gekennzeichnete Artikel geben die Meinung des Verfassers wieder, der auch verantwortlich ist. Für Text-, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste Nr. 11. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. 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