Wohlverdienter Ruhestand - Amt Hagenow-Land

Jahrgang 21
Donnerstag,
den 30. April 2015
Nummer 05
hagenower
Kommunalanzeiger
Bekanntmachungsblatt des Amtes Hagenow-Land,
der amtsangehörigen Gemeinden: Alt Zachun, Bandenitz, Belsch, Bobzin, Bresegard bei Picher, Gammelin,
Groß Krams, Hoort, Hülseburg, Kirch Jesar, Kuhstorf,
Moraas, Pätow-Steegen, Picher, Pritzier, Redefin, Setzin, Strohkirchen, Toddin,
Warlitz und ihren Verbänden
Wohlverdienter Ruhestand
Unsere langjährige Kollegin, Frau Gisela Möller, geht zum 01.05.2015 in den Ruhestand. Am Dienstag, dem 14.04.2015
wurde Frau Möller vom Leitenden Verwaltungsbeamten und dem Amtsvorsteher verabschiedet. Seit 1992 arbeitete Frau
Möller in unserer Behörde. Es wurden durch sie u. a. die Restitutionsansprüche der Gemeinden abgewickelt, die Förderbearbeitung vorgenommen, die Buchhaltung und die Beiträge des Abwassereigenbetriebes Picher sowie die Straßenausbaubeiträge bearbeitet. Sehr engagiert erarbeitete und begleitete sie die Präsentationen der Gemeinden für die Teilnahme am
Landeswettbewerb „Unser Dorf soll schöner werden, unser Dorf hat Zukunft „ über viele Jahre. Wir danken Frau Möller für
ihre in stets hoher Qualität geleistete Arbeit für das Amt und die Gemeinden und wünschen ihr für den wohlverdienten Ruhestand alles erdenklich Gute.
Quast
Amtsvorsteher
Die nächste Ausgabe
erscheint am Freitag, dem 05. Juni 2015.
Kommunalanzeiger Hagenow
– 2 –
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
9.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bandenitz
am 20.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Radelübbe statt.
Ideen zur Tourismusentwicklung im Konversionsraum
Truppenübungsplatz Lübtheen
10.Bauangelegenheiten
10.1.Beschlussfassung zum Rückbau des Gehweges in der
Dorfstraße (Ecke ehem. Schule bis einschließlich Fam.
Beuch)
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3.
Gemeindliches Einvernehmen
gez. Friedrichs
Bürgermeister
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Beschlussfähigkeit,
Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsvorschläge
bzw. Bestätigung der Tagesordnung
2.Einwohnerfragestunde
3. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
6.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
2.1Einstellung einer Kita-Leiterin
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Dr. Sänger
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bobzin
am 28.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bobzin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
4. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
5.Einwohnerfragestunde
6.Bauangelegenheiten
7. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Belsch
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
am 11.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindezentrum Belsch statt.
gez. Pamperin
Bürgermeister
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3.
Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.
Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5.
Information des Bürgermeisters
6.
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard
b. Picher
am 18.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Bresegard statt.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
– 3 –
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit,
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
6. Beschlussfassung über 1. Änderung der Entgeltordnung für
die Nutzung der Mehrzweckräume im Gemeindehaus Bresegard
7. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
8.Beschlussfassung über die Beantragung einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Ausweisung der Straße „Neuer
Weg“ als Sackgasse
9.Bauangelegenheiten
Kommunalanzeiger Hagenow
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gemacht werden.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Gammelin
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
am 04.06.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Gammelin statt.
gez. Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung und Billigung der
Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
in der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
7. Beschlussfassung über die 11. Änderung der Satzung über
die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertagesstätte
8.Bauangelegenheiten
Tagesordnung:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.kreis-swm.
de/Hagenow-Land/Gemeinden/Bresegard/
3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Bresegard b. Picher vom
27.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 23.03.2015 und nach
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende
3. Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung vom 14.08.2007, die 1. Änderung vom
01.12.2011 sowie die 2. Änderung vom 07.02.2013 wird im § 8
Abs. 1 wie folgt neu gefasst:
§8
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen der Gemeinde Bresegard bei Picher, soweit es
sich nicht um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB)
handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die
durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der
Adresse http://www.amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt
gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow, kann sich jedermann Satzungen
der Gemeinde Bresegard bei Picher kostenpflichtig zusenden
lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger
Adresse zur Mitnahme aus oder werden dort bereit gehalten.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Bresegard b. Picher, 27.03.2015
Dr. Röckseisen
Bürgermeisterin
DS
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Kebschull
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.kreis-swm.
de/Hagenow-Land/Gemeinden/Gross_Krams
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Groß Krams vom 27.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.02.2015 und nach
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 7.
Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Kommunalanzeiger Hagenow
– 4 –
Artikel I
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung vom 30.09.1999, zuletzt geändert durch die
6. Änderung vom 07.02.2013 wird im § 8 Abs. 1 wie folgt neu
gefasst:
§8
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen der Gemeinde Groß Krams, soweit es sich nicht
um Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse http://www.
amt-hagenow-land.de bekannt gemacht. Unter der Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230 Hagenow,
kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Groß Krams
kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder
werden dort bereit gehalten.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Groß Krams, 27.03.2015
Alwardt
1. Stellv. Bürgermeister
DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gemacht werden.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hoort
am 28.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Neu Zachun statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht der Bürgermeisterin über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
5.Einwohnerfragestunde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
9.Bauangelegenheiten
10.Aufstellungsbeschluss „Sachlicher Teilflächennutzungsplan
Wind“ der Gemeinde Hoort
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
4. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe von Maler- und
Bodenbelegsarbeiten in der Kita
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
Bekanntmachung der Gemeinde Hoort über
die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 1 „Sondergebiet, Junghennenanlage Hoort“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hoort hat auf ihrer Sitzung am 20.02.2014 den Beschluss über die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Junghennenanlage Hoort“ gefasst. Auf der Gemeindevertretersitzung vom 16.04.2015 wurde die Einleitung der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt im
Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Vorentwurfes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes.
Die Planzeichnung mit Begründung einschließlich Umweltbericht liegen in der Zeit
vom 18.05.2015 bis zum 02.06.2015
im Amt Hagenow-Land, FD Bauen und Planung, Zimmer 211
während der Dienststunden:
Montag
nach Vereinbarung
Dienstag
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
nach Vereinbarung
Donnerstag
8:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
8:30 - 12:00 Uhr
zur Einsichtnahme aus.
Während dieser Zeit hat die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu äußern.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sondergebiet Junghennenanlage Hoort“ verfolgt folgende Ziele:
• Errichtung eines Stalles zur gewerblichen Junghennenaufzucht mit einer Kapazität von maximal 84.999 Tierplätzen
Das Plangebiet liegt innerhalb der landwirtschaftlich genutzten
Freiflächen östlich der Gemeinde Hoort. Es handelt sich um ein
Teilstück des Flurstückes 15, Flur 2.
Es wird begrenzt:
Im Norden durch eine Parallele von 20 m zur südlichen
Grenze der gemeindlichen Wegeparzelle (Flurstück 19)
Im Osten durch eine orthogonale, neu zu bildende Grenze
Im Süden durch eine Parallele von 80 m zur nördlichen
Plangebietsgrenze
Im Westen durch die Ostgrenze der gemeindlichen Wegeparzelle (Flurstück 41)
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,1 ha. Die Grenzen
des räumlichen Geltungsbereiches sind in der Planzeichnung
des Bebauungsplanes festgesetzt.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
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Aufgrund der zum geplanten Betriebsstandort nahe gelegenen
Legehennenfarmen, in die die Junghennen jeweils umgestallt
werden stellt sich die Plangebietsfläche als idealer Standort im
Hinblick auf eine bedarfsgerechte Versorgung der im Kreisgebiet angesiedelten Legehennenfarmen dar und gewinnt so eine
besondere Bedeutung im und für das Gemeindegebiet
Kommunalanzeiger Hagenow
Stellungnahmen zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bis zum 02.06.2015 im Amt Hagenow-Land, FD Bauen
und Planung, Zimmer 211 abgegeben werden.
gez. Feldmann
Bürgermeisterin
s
Bekanntmachungen der Gemeinde Hülseburg
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Hülseburg
am 10.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Hülseburg statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
8.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Dubielski
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kirch Jesar
am 21.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus Kirch Jesar statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der ordnungsgemäßen
Einladung der Anwesenden und der Beschlussfähigkeit,
Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse bzw. wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
7.Bauangelegenheiten
Kommunalanzeiger Hagenow
– 6 –
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
1.1. Beschlussfassung über einen Pachtvertrag
1.2. Beschlussfassung über einen Gestattungsvertrag
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
4. Beschlussfassung über die Eilentscheidung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe zur Erstellung eines Gutachtens
5. Beschlussfassung über die Anschaffung eines Spielgerätes
gez. Schulz
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Kuhstorf
am 03.06.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Kuhstorf statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4.Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
in der Gemeinde
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
9.Bauangelegenheiten
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Ehm
Bürgermeisterin
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Moraas
am 07.05.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Moraas statt.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Sitzung der Gemeindevertretung, Kontrolle der
gefassten Beschlüsse und der Realisierung erteilter Aufträge
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse, Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Informationen zum Stand der Vorbereitung der Wettbewerbsüberprüfung
5. Berichterstattung zum Stand der Vorbereitung des Sommerfestes in Verbindung mit dem 60-jährigen Jubiläum der
Sportvereinigung
6. Informationen der Ausschussvorsitzenden
7. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
8. Beschlussfassung über die Neubenennung einer Straße
9. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
10. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
Nicht öffentlicher Teil
1.Personalangelegenheiten
2.Grundstücksangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Quast
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung PätowSteegen
am 21.05.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Pätow statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2.Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung
5. Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten
der Gemeinde
6. Beschlussfassung über die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2015
7. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
8. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
– 7 –
Kommunalanzeiger Hagenow
Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für Kinder- und Jugendarbeit
10. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme von
Spenden für die Feuerwehr
11. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
12.Bauangelegenheiten
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Pritzier
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Bestätigung, Änderung/Erweiterung der Tagesordnung,
Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen
Sitzung
2. Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffentlicher Sitzung
gefasste Beschlüsse und wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Verlegung
eines Verteilerkasten und Stromkabel
5.Grundsatzbeschluss zur Auftragsvergabe der Straßenbeleuchtung im Kastanienweg und in der Eichenallee
6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
9.
gez. Maty
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Picher
am 27.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Picher statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung
und Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangenen Gemeindevertretersitzung
2.
Bericht des Bürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4.Bauangelegenheiten
5.
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
6. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
7. Beschlussfassung über die Einwerbung und Annahme
von Spenden
8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Westmecklenburg
9. Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Reitsport- und Wohnanlage Picher“ der Gemeinde Picher
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
1.1. Beschlussfassung über die Verpachtung des Eigenjagdbezirkes Jasnitz
2.Personalangelegenheiten
3.
Gemeindliches Einvernehmen
gez. Christ
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
am 12.05.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Dorfgemeinschaftshaus ‚Alter Konsum‘
Pritzier statt.
Tagesordnung:
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3.Beschlussfassung zur Auftragsvergabe zur Herstellung
eines barrierefreien Zuganges am Gemeindehaus Pritzier
4.Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur fachgerechten Abnahme und Entsorgung von Wellasbestplatten an
den Garagen in Pritzier
5. Beschlussfassung über die Auftragsvergabe zur Dacherneuerung an den Garagen in Pritzier
gez. Witt
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Redefin
am 20.05.2015, um 19:30 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Redefin statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
Einladungen und der Beschlussfähigkeit, Billigung der Sitzungsniederschrift, Änderungsanträge bzw. Bestätigung der
Tagesordnung
2.Einwohnerfragestunde
3. Bericht der Bürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten
in der Gemeinde
4. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
5. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
6. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
7.Bauangelegenheiten
Kommunalanzeiger Hagenow
– 8 –
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung der Gemeindevertretung Setzin
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
am 03.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Gemeindehaus Setzin statt.
gez. Böbel
Bürgermeisterin
Tagesordnung:
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf der
Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.kreis-swm.
de/Hagenow- Land/Gemeinden/Redefin/
8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Redefin vom 27.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 18.03.2015 und nach
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 8.
Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung vom 22.11.1999, die 1. Änderung vom
18.01.2005, die 2. Änderung vom 19.05.2005, die 3. Änderung
vom 19.07.2006, die 4. Änderung vom 29.09.2009, die 5. Änderung vom 08.12.2011, die 6. Änderung vom 08.12.2011 sowie
die 7. Änderung vom 24.06.2014 wird im § 8 Abs. 1 wie folgt
neu gefasst:
§ 8 Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen der Gemeinde Redefin, soweit es sich nicht um
Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt, sowie
sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse http://www.
amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der
Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230
Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Redefin kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen
Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder
werden dort bereit gehalten.
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Redefin, 27.03.2015
Böbel
Bürgermeisterin
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gemacht werden.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellen der Ordnungsmäßigkeit
der Einladungen, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit, Änderungsanträge zur Tagesordnung, Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung der Gemeindevertretung
2. Bericht des Bürgermeisters über Beschlüsse und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
3.Einwohnerfragestunde
4.Bauangelegenheiten
5. Beschlussfassung über die Änderung des Straßennamens
„Dorfstraße“ im Ortsteil Ruhethal
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses des Haushaltsjahres 2010
7. Beschlussfassung über die Entlastung des/der Bürgermeisters/in für das Haushaltsjahr 2010
8. Beratung zur Abgabe einer Stellungnahme für die Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg
Nicht öffentlicher Teil
1.Grundstücksangelegenheiten
2.Personalangelegenheiten
3. Gemeindliches Einvernehmen
gez. Haurenherm
Bürgermeister
Die amtliche Bekanntmachung erfolgte am 27.03.2015 auf
der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter der Adresse
www.kreis-swm.de/Hagenow-Land/Gemeinden/Toddin/
7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Toddin vom 27.03.2015
Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777) wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.03.2015 und nach
Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 7.
Satzung zur Änderung Hauptsatzung erlassen:
Artikel I
Änderung der Satzung
Die Hauptsatzung vom 21.10.1999, die 1. Änderung vom
11.05.2001, die 2. Änderung vom 23.02.2005, die 3. Änderung
vom 19.07.2006, die 4. Äderung vom 01.1.2011, die 5. Änderung vom 11.01.2013 sowie die 6. Änderung vom 01.10.2014
wird im § 8 Abs. 1 wie folgt neu gefasst:
§8
Öffentliche Bekanntmachungen
(1) Satzungen der Gemeinde Toddin, soweit es sich nicht um
Satzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) handelt,sowie
sonstige öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschriften vorgegeben sind, werden im Internet auf der Homepage des Amtes Hagenow- Land unter der Adresse http://www.
amt-hagenow-land.de öffentlich bekannt gemacht. Unter der
Bezugsadresse Amt Hagenow-Land, Bahnhofstr. 25, 19230
Hagenow, kann sich jedermann Satzungen der Gemeinde Toddin kostenpflichtig zusenden lassen. Textfassungen von allen
Satzungen liegen unter obiger Adresse zur Mitnahme aus oder
werden dort bereit gehalten.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
– 9 –
Artikel II
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.04.2015 in Kraft.
Toddin, 27.03.2015
Möbius
Bürgermeisterin
DS
Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in
dieser Satzung enthalten oder aufgrund dieser Satzung erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden.
Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift
und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber
der Gemeinde geltend gemacht wird.
Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend davon stets geltend
gemacht werden.
Die amtliche Bekanntmachung mit der endgültigen Tagesordnung erfolgt auf der Internetseite des Amtes Hagenow-Land unter www.amt-hagenow-land.de.
Einladung zur öffentlichen/nicht öffentlichen
Sitzung des Amtsausschusses
am 02.06.2015, um 19:00 Uhr.
Die Sitzung findet im Sitzungssaal des Amtes Hagenow-Land statt.
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit
der Einladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift der vorangegangen Sitzung des Amtsausschusses
4.Einwohnerfragestunde
5. Bericht des Amtsvorstehers und des LVB
6. Information zur Beurteilung der Zukunftsfähigkeit der Gemeinden auf der Grundlage des Leitbildentwurfes „Gemeinde der Zukunft“
7. Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Verteilung
des Hagenower Kommunalanzeigers
Nicht öffentlicher Teil
1.Personalangelegenheiten
gez. Quast
Amtsvorsteher
s
Bekanntmachungen
des Abwasserzweckverbandes
Hagenow und Umlandgemeinden
Öffentliche Sitzung
Am Donnerstag, dem 11. Juni 2015, um 18:00 Uhr, findet die
öffentliche Sitzung des Abwasserzweckverbandes Hagenow
und Umlandgemeinden im Konferenzraum der Stadtwerke Hagenow GmbH, Bahnhofstraße 87, statt.
Kommunalanzeiger Hagenow
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
Öffentlicher Teil:
1. Eröffnung und Begrüßung durch den Verbandsvorsteher,
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Bestätigung der Tagesordnung,
Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 12.03.2015
2.Bürgerfragestunde
3. Informationen des Verbandsvorstehers
4. Informationen des Betriebsführers
5. Anfragen der Verbandsmitglieder aus aktuellem Anlass
6. Beschlussfassung zur Festlegung der Variante für das Investitionsvorhaben Funktionsgebäude
Nicht öffentlicher Teil
7.Informationen
gez. D. Quast
Verbandsvorsteher
Öffentliche BEKANNTMACHUNG
des Wasser- und Bodenverbandes
„Schweriner See/Obere Sude“
Auf Grundlage seiner Satzung § 29 gibt der Wasser- und Bodenverband „Schweriner See/Obere Sude“ hiermit bekannt:
Die Unterhaltungsmaßnahmen an den Gewässern zweiter Ordnung sollen für das Jahr 2015 im Zeitraum vom 15. Juli bis 30.
November durchgeführt werden.
Die Maßnahmen der Gewässerunterhaltung umfassen im Wesentlichen das ein- oder mehrmalige Krauten der Gewässersohlen und Mähen der Böschungen, das Räumen des Abflussprofils, die Beseitigung von Abflusshindernissen, die Beseitigung
von Schäden am Gewässerprofil sowie alle erforderlichen Nebenarbeiten.
Grundräumungen und Gehölzpflegemaßnahmen können in der
Zeit vom 1. Oktober des laufenden zum 31. März des darauffolgenden Jahres anfallen.
Terminliche Konkretisierungen der Gewässerunterhaltung in
den jeweiligen Losen bzw. Gewässerabschnitten erfolgt über
die ausführenden Unternehmen mit den Mitgliedern bzw. Nutzern von Grundstücken in Abhängigkeit von der Wasserführung
und der jeweiligen Nutzung der Anliegergrundstücke.
Die Eigentümer des Gewässerbettes, die Anlieger, Hinterlieger
und Nutzer werden darauf hingewiesen, dass sie laut § 41 des
Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz-WHG) i. V. m. § 66 des Wassergesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LWaG M-V) in den jeweils gültigen Fassungen und der Satzung unseres Verbandes die zur
Unterhaltung des Gewässers erforderlichen Arbeiten und Maßnahmen an den Verbandsgewässern und Ufergrundstücken zu
dulden haben, sowie das Mähgut und den Aushubboden aus
den Gewässern aufzunehmen.
In Absprache mit den Unternehmen sind E-Zäune und andere
bewegliche Hindernisse zur Durchführung der Arbeiten von den
Nutzern zurück zu setzen.
Allen Eigentümern und Nutzern von betreffenden Grundstücken
(An- und Hinterlieger), Inhaber von Fischereirechten, Mitgliedern, Verbänden und Gewässerbenutzern wird hiermit die Möglichkeit auf Anhörung in den Diensträumen des Verbandes in
19061 Schwerin, Rogahner Straße 96, Telefon 0385 6343230
sowie Mail-Adresse [email protected] gewährt.
In gesetzliche Grundlagen kann Einsicht genommen werden.
gez. Pahlow
Verbandsvorsteher
Kommunalanzeiger Hagenow
– 10 –
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
s
Amtliche Mitteilungen
Verpachtung eines Eigenjagdbezirkes
Die Gemeinde Picher verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt, voraussichtlich ab 01. Juni 2015, den Eigenjagdbezirk Jasnitz mit
einer Größe von ca. 98,6 ha für den Zeitraum bis 31. März 2027.
Pachtbeschreibung: Der Eigenjagdbezirk wird nördlich begrenzt vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Picher, süd- bzw. südöstlich sowohl vom gemeinschaftlichen Jagdbezirk Warlow als auch süd- bzw. südwestlich von der Landesforst M-V.
Es handelt sich überwiegend um Grünland; der Anteil von Nadelwald und Gehölzen beträgt ca. 27,5 ha, siehe Lageplan.
Vorkommende Wildarten: Rot-, Dam-, Schwarz- und Rehwild
Pachtbedingungen: Die Vergabe erfolgt ausschließlich an Bieter, die in einem Umkreis von 50 km ihren Hauptwohnsitz haben.
Pächter kann nur eine natürliche Person sein, die jagdpachtfähig ist.
Jagdpachtfähig ist, wer einen gültigen Jagdschein besitzt und einen solchen bereits mindestens 3 Jahre in
Deutschland besessen hat.
Der Pächter übernimmt den Wildschadenersatz und sämtliche Verpflichtungen gegenüber der Wildschadenausgleichskasse.
Der Pächter wird Mitglied der örtlichen Hegegemeinschaft für Rot-, Dam- oder Schwarzwild.
Angebote: Angebote sind schriftlich in verschlossenen Briefumschlag mit dem Vermerk: Angebot Eigenjagdbezirk Picher bis zum 22. Mai 2015 bis 12.00 Uhr einzureichen.
Annahmestelle: Amt Hagenow-Land, Bahnhofstraße 25, 19230 Hagenow, Zimmer 201
Das Angebot hat den Pachtpreis in EURO/Hektar auszuweisen.
Hinweis: Auf den Pachtpreis entfällt die reguläre Umsatzsteuer.
Nebengebote werden nicht berücksichtigt.
Mit dem Pachtgebot sind der Nachweis des Wohnsitzes mittels Meldebescheinigung sowie der Nachweis der
Jagdpachtfähigkeit durch Kopie des Jagdscheines vorzulegen.
Vergabestelle: Gemeinde Picher
Die Gemeinde behält sich die Erteilung des Zuschlages vor und ist weder an das Höchstgebot gebunden
noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
– 11 –
Kommunalanzeiger Hagenow
Die Gemeindevertretung Bresegard ist sehr froh und dankbar,
dass ein lückenloser und so harmonischer Wechsel der Feuerwehrführung stattfand. Denn, wie in vielen anderen Gemeinden auch, gibt es immer weniger Menschen, die erkennen, wie
schön und wie wichtig es ist, einen Teil seiner Freizeit in der
Feuerwehr zu verbringen.
Als Dank für erbrachte Leistungen und als Ansporn für die Zukunft überreichte die Bürgermeisterin Dr. Marianne Röckseisen
im Namen der Gemeindevertretung eine herzhafte Delikatesse.
Freiwillige Feuerwehr Bresegard
hat neuen Wehrführer
Die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Bresegard bei Picher
hat einen neuen Wehrführer. Im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 23.3.2015 wurde Andreas Dziedo, der zuvor
am 6.3.2015 von den Kameraden der Feuerwehr einstimmig
gewählt worden war, durch die Gemeindevertretung als Wehrführer bestätigt und zum Ehrenbeamten ernannt. Herr Dziedo
hat eine hervorragende Ausbildung bis zum Verbandsführer.
Er führt seit etlichen Jahren überaus erfolgreich die Jugendfeuerwehr Strohkirchen und wird dies unverändert fortsetzen.
Nach sorgfältiger Überlegung ist er zu dem Schluss gekommen, dass er die verantwortungsvolle Aufgabe als Wehrführer
in Bresegard zusätzlich übernehmen kann. Herr Dziedo hat die
besonderen Stärken der Freiwilligen Feuerwehr Bresegard - die
großartige Gemeinschaft und die weithin bekannte Wettkampfschlagkraft- klar erkannt. Diese möchte er erhalten und festigen. Weiter entwickeln möchte er die Ausbildung, die Einsatzbereitschaft und die Jugendarbeit.
In gleicher Sitzung der Gemeindevertretung Bresegard wurde
Karl-Heinz Jenckel auf eigenen Wunsch aus seinem Ehrenamt
als Wehrführer entlassen. Seit dem 12.4.2006 war Herr Jenckel
Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Bresegard, davor über
diverse Jahre stellvertretender Wehrführer. Unter seiner Leitung
wurden u. a. zahlreiche Siege bei Amtsausscheiden errungen.
Viele Stunden Arbeit trug Herr Jenckel u.a. zum Ausbau des ersten Feuerwehrautos der Gemeinde Bresegard bei. Unter den
Kameraden ist er respektiert und anerkannt. Es war ihnen sichtlich schwergefallen, ihn, auf sein eigenes Ersuchen hin, bei ihrer Mitgliederversammlung im Januar 2015 abzuwählen. Er wird
seine Erfahrung und seine Kraft auch in Zukunft als aktives Mitglied in die Freiwillige Feuerwehr Bresegard einbringen.
Bürgermeisterin Dr. M. Röckseisen beglückwünscht Herrn A.
Dziedo zu seinem neuen Amt als Wehrführer der Freiwilligen
Feuerwehr Bresegard
Foto (G. Schult):
Die Gemeindevertretung Bresegard mit dem ehemaligen und
dem neuen Wehrführer der Freiwilligen Feuerwehr v. l. n. r.:
K.-H. Jenckel; G. Schult; Dr. M. Röckseisen; S. Limberg; A.
Dziedo; L. Zumdick; S. Schult; S. Schneider
Foto (Ellen Buseke):
(Text: M. Röckseisen)
Kommunalanzeiger Hagenow
– 12 –
Lokale Aktionsgruppe LEADER
„SüdWestMecklenburg“ auf Kurs
Die Lokale Aktionsgruppe LEADER „SüdWestMecklenburg“ (LAG
SWM) hat auf ihrer Mitgliederversammlung am Dienstag ihre Strategie für lokale Entwicklung (SLE) einstimmig beschlossen.
Das teilte der 2. Vorsitzende der LAG, Harald Elgeti in einem
Pressegespräch mit. „Damit ist die Grundlage für die Beteiligung am LEADER-Landeswettbewerb zur Auswahl lokaler Aktionsgruppen in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen“ führt er
weiter aus. Der Wettbewerb endet am 31.03.2015. Allen Mitgliedern der Aktionsgruppe war die Erleichterung nach mehr als 7
Monaten intensiver Arbeit anzumerken.
Dem offiziellen Startschuss im September vergangenen Jahres auf dem LEADER-Aktionstag in Balow ging bereits eine gemeinsame Evaluierung der vergangenen Förderperiode voraus.
Sie war Grundlage für die Bestands- und die Stärken-Schwächen-Analyse.
Insgesamt 84 Projekte wurden aus dem LEADER-Budget mit
mehr als 6,9 Millionen Euro finanziell unterstützt. Über 9,1 Millionen Euro wurden investiert, mehr als 90 % der Aufträge gingen an regionale Unternehmen.
So erhielt der sanierte Kirchturm in Blücher eine Aussichtsplattform, die einen weiten Blick in das Elbetal gestattet. Der
Aussichtsturm in der Lewitz, an der Dütschower Brücke ist
„Geheimtipp“ der diesjährigen Tagestourismuskampagne für
die Metropolregion Hamburg. Die Mahn- und Gedenkstätten
in Wöbbelin freuten sich über ihre neue Bibliothek. In Neu Kaliß und Grabow werden die modernisierten und barrierefreien
Mehrgenerationentreffs „IBZ“ und „Fritz-Reuter-Haus“ täglich
intensiv genutzt.
Die Erarbeitung der neuen Strategie mit Entwicklungszielen,
Handlungsfeldern erfolgte auf breiter Basis. In 9 Workshops,
zahlreichen Gesprächsrunden und gemeinsame Beratungen
wurden die künftigen Entwicklungsziele für die Förderperiode
2014 bis 2020 ausgelotet. Die beiden Aufrufe der Aktionsgruppe im vergangenen Jahr zur Einreichung von Ideen für die Gestaltung des Aktionsraumes fanden eine große Resonanz. 73
Vorschläge wurden eingereicht. Sie gaben wichtigen Aufschluss
über künftige Förderansätze.
„Angepasste Lösungen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, die
Sicherung des ehrenamtlichen Engagements, Partnerschaften
im Bereich der regionalen Wertschöpfung und die Gestaltung
eines attraktiven Lebensumfeldes haben beste Aussichten,
künftig über LEADER eine Förderung zu erhalten“ betont Ingrid
Herrmann, die Regionalmanagerin der Aktionsgruppe.
Themenbezogene oder auch regionale Kooperationen zu unterstützen, ist das besondere Anliegen der künftigen Strategie.
Möglichkeiten sehen die Akteure vor allem im Bereich der Kreativwirtschaft oder in der Zusammenarbeit entlang des Biosphärenbandes.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
„Die LAG ist gut aufgestellt“ führt Ingrid Herrmann weiter aus.
„Alle bisherigen Partner, darunter 80 Kommunen, Vereine, Verbände, Unternehmen und Privatpersonen haben aktiv an der
Erarbeitung ihrer Strategie zur lokalen Entwicklung mitgearbeitet. Neue Partner konnten gewonnen werden, darunter der
Behindertenbeirat des Landkreises Ludwigslust-Parchim, der
Kunst- und Kulturverein Ludwigslust e. V., der ASB-Ortsverband Hagenow/Ludwigslust und der Jessenitzer Aus- und Weiterbildung e. V. Zusätzlich stärken der regionale Planungsverband Westmecklenburg, der Regionalbeirat Westmecklenburg
und die Kirchenkreisverwaltung die Aktionsgruppe mit ihrem
fachlichen Rat.“
Die 35 Teilnehmer der Beratung sind fest davon überzeugt,
dass die Aktionsgruppe die Wettbewerbshürde meistert und damit die Voraussetzungen für die Förderung von Projekten in den
nächsten 6 Jahren gegeben ist.
Im Namen der LAG bedankt sich Harald Elgeti bei allen Akteuren, die das Netzwerk bei der Erarbeitung ihrer Strategie tatkräftig unterstützt haben.
Sobald der Startschuss zur Beantragung von Projekten erfolgt,
wird die Aktionsgruppe umfangreich informieren.
Für Nachfragen erreichen Sie die Aktionsgruppe unter:
Lokale Aktionsgruppe LAG „SüdWestMecklenburg“
c/o Landkreis Ludwigslust-Parchim
FD Regionalmanagement und Europa
Garnisonsstr. 1, 19288 Ludwigslust
Tel.: 03871 722-6010, E-Mail: [email protected]
www krels-lup de / LAG Süd WestMecklenburg.
Stichwort LEADER:
LEADER ist die Zusammenfassung der Anfangsbuchstaben
von „Liaison entre actions de développement del‘ économie
rurale“ und bedeutet übersetzt „Verbindung zwischen Aktionen
zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.
Die Europäische Kommission hat mit LEADER einen völlig neuen Ansatz für die Förderung des ländlichen Raums entwickelt
und erprobt. Partner lokaler öffentlicher und privater sozioökonomischer Interessen haben sich zu Lokalen Aktionsgruppen
(LAG) zusammengeschlossen und für den Aktionsraum eine
Strategie lokaler Entwicklung (SLE) erarbeitet, die lokalen Verhältnissen und vorhandenen Potenzialen Rechnung trägt.
Weitere Informationen unter:
LEADER - www.netzwerk-laendlicher-raum.de.
Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum (EPLR) Mecklenburg-Vorpommern 2014-2020 www.europa-mv.de
Stichwort LAG SWM:
Der Aktionsraum umfasst eine Fläche von 2.058 qkm mit
102.138 Einwohnern.
Die Ämter Boizenburg-Land, Dömitz-Malliß, Grabow, HagenowLand, Ludwigslust-Land und Stralendorf sowie die amtsfreien
Städte Boizenburg/Elbe, Hagenow, Ludwigslust und Lübtheen
sind Mitglied der LAG.
Die regionale Partnerschaft ist ein Netzwerk aus Vertretern der
v. g. Kommunen und repräsentativen Wirtschafts- und Sozialpartnern des Aktionsraumes.
34 Partner haben sich zur Zusammenarbeit in der kommenden
Förderperiode bekannt.
Vorankündigung
Am 04./05. Juli 2015 findet in
Redefin das Dorffest statt.
Näheres Programm erscheint im
nächsten Kommunalanzeiger
am 05.06.2015.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
– 13 –
Seniorenfahrt der Gemeinde Alt Zachun
Werte Damen und Herren,
die jährliche Ausfahrt findet am
15.05.2015 statt.
Abfahrt ist 11:30 Uhr von den
Bushaltestellen der Gemeinde.
Bitte Anmeldungen bis zum 10.05.2015,
bei Herrn E. Karnatz, Tel. 207
und Herrn H. Born, Tel. 5656.
Volker Klemz
Bürgermeister
Osterfeuer der Gemeinde Toddin
Nachdem zum Frauentag die Männer von der Kulturkommission ihre Frauen aus der Gemeinde mit einer gemütlichen Kaffeerunde und der Showeinlage durch Redefiner Kulturbanausen
verwöhnten, stand jetzt das traditionelle Osterfeuer als nächster
Höhepunkt an. So fand am Ostersamstag bei ruhigem Wetter
das Osterfeuer für die Gemeinde statt. Organisiert wurde dies
von der Freiwilligen Feuerwehr Toddin. Bürgermeisterin Ute
Möbius und Wehrführer Burckhard Maier waren über die zahlreiche Teilnahme von Jung und Alt sehr erfreut. Pünktlich um
19 Uhr wurde das Feuer angezündet. So konnte sich gemütlich
am Feuer unterhalten werden. Für das leibliche Wohl war gesorgt. Über eines sind sich die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr jetzt schon sicher, der Tradition wird auch im nächsten
Jahr treu geblieben.
G. Wenkstern
Teilnehmen können alle Kinder von 5 - 15 Jahren.
Die Bilder bitte ohne Namen zum 29.05.2015 in der Kindertagesstätte abgeben.
Kommunalanzeiger Hagenow
Kommunalanzeiger Hagenow
– 14 –
Bekanntmachung
des Förderverein Pritzier e. V.
Einladung zur Mitgliederversammlung des Förderverein Pritzier e. V.
am 18.05.2015, 19:00 Uhr im Gemeindehaus Pritzier
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Rechenschaftsbericht für das Jahr 2014
3. Ausgabenplanung für das Jahr 2015
4. Vorbereitung der Vorstandswahlen
u. a. Besetzung des Vorstandes, Zusammenarbeit mit der
Gemeinde und den weiteren gemeinnützigen Organisationen
5. Sonstiges
Ablagerung von Gartenabfällen innerhalb
und außerhalb der Gemeinde
Wichtige Mitteilung an alle Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Gammelin sowie deren Ortsteile
Das Ablagern von Gartenabfällen (Rasenschnitt sowie Baumschitt u.a. aus Garten und Grundstück) in der Ortslage Gammelin und den Ortsteilen, sowie außerhalb auf Gemeindeflächen,
hier besonders das Grundstück Flur 1 FlSt. 67/2 und 66, hat zu
unterbleiben. Das gilt auch für die Straßengräben und Straßenränder. Dieses ist illegale Entsorgung auf dafür nicht vorgesehenen Flächen und kann mit einer Geldbuße (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) geahndet werden.
Linow
FDL Sicherheit und Ordnung
Sommerfest und Kindertag in Pätow-Steegen
Alle Einwohner und Gäste der Gemeinde Pätow-Steegen sind
herzlich eingeladen zum Sommerfest und Kindertag 2015 am
06. Juni.
16:00 Uhr -
-
-
-
-
-
19:00 Uhr - 19:30 Uhr - Wurst vom Grill
Tanz unterm Himmelszelt
mit Überraschungsgast
Für das leibliche Wohl und die musikalische
Umrahmung ist gesorgt.
Wir wünschen allen viel Spaß und eine schöne Feier. Wir freuen uns auf ihr/euer Kommen.
Bürgermeister
FFw Dorfclub
Muttertag auf der Burg Neustadt-Glewe
Gitarrenmusik mit Charme und Leidenschaft - ein
Konzertabend mit dem CUARTETO APASIONADO 10.
Mai 2015, 17 Uhr
Burkhard Köhler
Vorsitzender
14:30 Uhr - Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
Begrüßung und Eröffnung durch den Bürgermeister
Kaffee und Kuchen
Spiel und Spaß für groß und klein
Kinderschminken, Malecke
Hüpfburg, Bungeebahn und Pedalos
verschiedene Aktivitäten mit der Feuerwehr
Unterhaltungsprogramm mit dem Tanzstudio
Das Berliner Gitarrenquartett CUARTETO APASIONADO präsentiert spanische Musik und Originalkompositionen unserer
Zeit - temporeich, temperamentvoll und voller Rhythmus. Ein
Highlight für Liebhaber der Konzertgitarre und eine Einladung
an alle, die Musik nicht nur hören, sondern auch spüren möchten.
Erleben Sie ein faszinierendes Konzert der Extraklasse und
entdecken Sie, wie mitreißend ein Abend mit außer- und ungewöhnlichen Arrangements sein kann. Die renommierten Konzertgitaristinnen Vivian Hanjohr, Andrea und Gabriele Hoehnel
sowie Petra Patzer verbindet außer der Liebe zur klassischen
Gitarre die gemeinsame Lust, neue Klangwelten zu erkunden.
Vielseitigkeit, Kreativität und Temperament - das CUARTETO APASIONADO verbindet die Feinsinnigkeit traditioneller
Kammermusik mit der herausfordernden Frische moderner,
zeitgemäßer Interpretation. Auch wer glaubt, die Gitarre als Instrument zu kennen, wird erstaunt sein, wie viele Facetten und
ungeahnte Klänge sich ihr mit Leidenschaft und Charme entlocken lassen.
Die Liebe zur Musik und zur Gitarre begleitet die vier Musikerinnen seit früher Kindheit. Nach dem Studium der Konzertgitarre an der Hochschule für Musik „Hanns Eisler“ Berlin
sammelten sie Erfahrungen als Konzertgitaristinnen und Musikpädagoginnen. Inspiriert vom Los Angeles Guitar Quartet
gründeten sie im Herbst 2002 das Gitarrenquartett CUARTETO
APASIONADO in Berlin und werden seitdem von einem wachsenden Publikum deutschlandweit gefeiert.
Lassen Sie sich begeistern - von vier passionierten Musikerinnen, ihrer Liebe zu Tanz und Bewegung und der kreativen
Virtuosität ihres Gitarrenspiels.
Ob traditionelle spanische und lateinamerikanische Musik, berühmte Orchesterwerke
oder Originalstücke unserer Zeit - mit überraschenden Klängen und
effektvollen Einlagen geht
das Repertoire der vier
Musikerinnen aus Berlin
über die bekannte Gitarrenmusik hinaus.
Karten kosten 16,- Euro
und sind in der Stadtinfo
der Burg erhältlich. Di. Fr. 10 - 16 Uhr/Sa. - So.
11 - 16 Uhr, Tel: 038757
500-64/66/E-Mail: [email protected]
Beginn: 17 Uhr.
Alle Mütter erhalten ein
Glas Sekt.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
– 15 –
Frühjahrsdiät für die Stromrechnung
Zähler-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft beim persönlichen Sparprogramm
So manche Stromrechnung hat über den Winter deutlich zugelegt - höchste Zeit für eine kleine Frühjahrsdiät. Manfred
Pienkoß, Energieberater der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern, erklärt, wie die Rechnung wieder abspeckt.
Unterstützung dabei bietet der Zähler-Check der Energieberatung der Verbraucherzentrale. „Bei einer richtigen Diät müssen
Sie sich fragen, wo die versteckten Kalorien lauern. Bei der Diät
für Ihre Stromrechnung heißt es: Wo entwischt Energie?“ erklärt
Pienkoß. „Prüfen Sie Ihr Zuhause auf Schlupflöcher - und die
Euros auf Ihrer Stromrechnung kommen ins Purzeln.“ Für den
Anfang empfiehlt Manfred Pienkoß folgende Checkliste:
• Stromverbrauch: Wie hoch ist der Stromverbrauch? Liegt er
über dem Durchschnitt ähnlicher Haushalte? Hat er sich in
den vergangenen Jahren verändert?
• Kühlschrank, Waschmaschine und Co.: Welche Haushaltsgeräte sind im Einsatz? Wie alt sind sie? Wo stehen sie?
Wie und wie häufig werden sie genutzt?
• Lampen und Leuchten: Wie wird die Wohnung beleuchtet?
Gibt es noch viele alte „Glühbirnen“, oder schon viele Energiesparleuchten und LEDs?
• Unterhaltungselektronik: Wie viele Geräte (Notebook, Drucker, Fernseher, DVD-Player, Stereoanlage etc.) sind im
Dauerbetrieb? Lassen sie sich ganz ausschalten, oder
leuchtet ständig ein Stand-by-Lämpchen?
„Wer diese Liste durchgeht, ist schon einen großen Schritt weiter hin zu einer schlanken Stromrechnung“, verspricht Manfred
Pienkoß. Und ergänzt: „Bleiben Sie dran - behalten Sie Ihren
Stromzähler im Blick. So wissen Sie schon vor der nächsten
Rechnung, wie erfolgreich Ihr Sparprogramm war.“ Hierbei
hilft die Zähler-Check-Karte der Energieberatung der Verbraucherzentrale, mit der sich die Stromzählerstände übersichtlich
erfassen lassen. Der Zähler-Check ist ab 26. März 2015 kostenfrei in allen teilnehmenden Beratungseinrichtungen der Energieberatung der Verbraucherzentrale erhältlich (solange der
Vorrat reicht). Bei allen Fragen zum Stromsparen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder
mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Für einen Termin
in einem der 27 Energieberatungsstützpunkte in MecklenburgVorpommern ist eine Anmeldung erforderlich. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter 0800 809802400 (kostenfrei) oder
unter 0381 2087050. Für einkommensschwache Haushalte mit
entsprechendem Nachweis sind die Beratungsangebote kostenfrei. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 809802400 (kostenfrei).
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
„Tach Herr Knabenschuh! - Wie war’s?“
Der Zarrentiner Kulturverein e. V. präsentiert Ihnen am Samstag, dem 30.05.2015 um 19:30 Uhr im Refektorium des Klosters
den Wuppertaler Kabarettisten Uwe Kleibrink alias Kurt Knabenschuh.
Alltagskabarett nennt Uwe Kleibrink das, mit dem er das Publikum zwei Stunden lang aufs Beste amüsiert. Er beobachtet die
Menschen, und das sehr präzise, um ihre Eigenheiten dann in
überspitzter Form und in seiner Rolle als Kurt Knabenschuh auf
die Bühne zu bringen. Und wer mit dem geschärften Blick des
Kabarettisten durchs Leben geht, entdeckt in unserem Alltag
überall Realsatire. Mit sicherem Gespür trifft er den Punkt, kitzelt das hervor, was wir alle auch schon wussten, aber nicht so
treffend ins Satirische zu ziehen vermochten.
Alltagskabarett ist eine Mischung aus Kabarett und anspruchsvoller Comedy, bei dem sich Menschen feixend anstupsen, bis
sie sich vor Lachen nicht mehr halten können. Es beginnt mit
Kommunalanzeiger Hagenow
einem Augenzwinkern und endet in Lachsalven, wenn sich das
Publikum im Wahnsinn des normalen Alltags wiedererkennt.
Kurt Knabenschuh wirft einen differenzierten Blick auf Banalitäten, hat ein besonderes Händchen für Situationskomik und
kommentiert trocken und bildreich; intelligenter Wortwitz statt
platter Sprüche und Schenkelklopfklamauk. Der öffentliche Vorverkauf beginnt am 16.05.2015. Karten zu 14,-/16,-/18,- EUR
können im Kloster Zarrentin, Kirchplatz 8, Tel. 038851 838510,
im Tee- und Geschenkestübchen Ilona Ködderitzsch, Hauptstraße 12, 19246 Zarrentin, Tel. 038851 80824 oder an der
Abendkasse erworben werden.
Torsten Wenck
Zum siebenten Mal:
Fahrradtour des Amtes Ludwigslust-Land
Amt Ludwigslust-Land. Es ist zu einer guten Tradition geworden, dass das Amt Ludwigslust-Land am Sonntag nach Herrentag zu einer Fahrradtour durch die Region einlädt. Wir treffen
uns in diesem Jahr am 17. Mai in Lübesse vor dem Dorfgemeinschaftshaus, wo die Tour 9:30 Uhr startet. Hier wird sie
auch gegen 16:00 Uhr enden.
Die ca. 40 Kilometer lange Route führt von Lübesse, durch die
Lewitz nach Banzkow, Hasenhäge, Sülte, Sülstorf, Uelitz und
zurück nach Lübesse zu Sehenswürdigkeiten, Denkmälern und
Naturschönheiten der Region. Die ca. 40 Kilometer lange Tour
ist sowohl für regelmäßig Fahrradfahrende, als auch für Gelegenheitsfahrer geeignet. Wie immer gibt es unterwegs viel zu
sehen und zu erfahren. An den Stopps wird es genügend Pausen geben, sodass die Strecke sowohl für regelmäßig Fahrradfahrende, als auch für Gelegenheitsfahrer geeignet ist
Die Teilnahme ist kostenfrei. Für einen Mittagsimbiss gegen
Entgelt ist gesorgt. Um weitere Verpflegung und Erfrischung
müsste sich jeder selbst kümmern. Die Organisatoren bitten
um Anmeldung bis zum 12. Mai bei Herrn Utecht, Tel. 03874
426910 oder [email protected].
Wir freuen uns wieder auf eine rege Teilnahme und einen erlebnisreichen Tag in unserer an Kultur und Natur reichen Region!
Marko Dörrwandt
Sachbearbeiter Jugend, Kultur & Sport
Kommunalanzeiger Hagenow
– 16 –
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
„Familie werden ist nicht schwer, Familie sein dagegen oftmals
nicht so einfach.“
Diese Erkenntnis veranlasst den Landkreis Ludwigslust-Parchim zu der Frage: Wie können wir junge Familien in unserem
Landkreis unterstützen? Die Antwort lautet: FIN.
FIN steht als Abkürzung für „Familien-Informations-Netzwerk“
und ist im Rahmen der Bundesinitiative „Frühe Hilfen“ - gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend - entstanden.
Ziel ist es, allen Neugeborenen und Kleinkindern bis 3 Jahren
in ihren Familien einen gesunden Start ins Leben zu ermöglichen und ihnen mit vielfältigen Angeboten auf die kleinen Füße
zu helfen.
Wie können Sie FIN erreichen?
Ihre Ansprechpartnerin in der Region
Ute Heitmann
Sozialraumkoordinatorin
Familienberatung Internationaler Bund SWM
Tel.: 03883 727123
E-Mail: [email protected]
Ihre Ansprechpartnerin im Landkreis
Uta Eichel
Netzwerkkoordinatorin Frühe Hilfen
Landkreis Ludwigslust - Parchim
Tel.: 03871 7225199
E-Mail: [email protected]
Unsere Kinder haben die besten Zukunftschancen, wenn sie
von Anfang an unter guten familiären Bedingungen aufwachsen
können. FIN möchte seinen Beitrag dazu leisten.
Wir wollen ein funktionierendes Informationsnetzwerk für Familien und Akteure entwickeln und gemeinsam gestalten.
Wir freuen uns auf Ihre aktive Mitwirkung, Ihre Ideen und Impulse!
Unser aktuelles gemeinsames Angebot in den Städten und Gemeinden unseres Landkreises heißt „Baby willkommen“.
Bürgermeister/innen können gern von dieser Idee Gebrauch
machen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf und wir erläutern Ihnen alles rund um den grünen Rucksack.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.kreis-lup.de/fin
Auch im Jahr 2015 heißt es wieder: Gemeinsam fahren für
Demokratie und gegen Gewalt und Intoleranz
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
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15. Sternfahrt des Landkreises LudwigslustParchim am 9. Mai/Tour startet um 10 Uhr im
Lindencenter Ludwigslust
Kommunalanzeiger Hagenow
Biker-Konvoi in Richtung Zarrentin. Am Kloster Zarrentin lädt
das Fischhaus die Motorradfahrer zum Kaffeetrinken ein. Nach
einem kleinen Zwischenstopp auf dem Wittenburger Marktplatz
geht es zum Endziel nach Hagenow, das gegen 15:30 Uhr erreicht wird. Bürgermeisterin Gisela Schwarz und weitere Gäste
werden hier die Biker vor dem Freizeithaus „Sausewind“ erwarten.
Wir hoffen, dass 2015 das Wetter wieder mitspielt und sich
möglichst viele Mitfahrer finden, die das Gefühl erleben wollen, mit einigen hundert Bikern durch den Landkreis zu fahren.
Setze also auch Du ein Zeichen und sei bei dem großen Motorrad Rundkorso gegen Intoleranz und Gewalt dabei und zeige,
dass Du für Toleranz und ein friedliches Miteinander einstehst!
Wir freuen uns über viele Biker.
Die Teilnahme an der Sternfahrt erfolgt auf eigene Gefahr und
eigenes Risiko. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für
Personen- oder Sachschäden.
Zweite Lesenacht
zog wieder Literaturfreunde ins KON
Die Motorradsternfahrt des Landkreises Ludwigslust-Parchim
ist jährlich für Biker ein passender Auftakt in die Saison. Traditionsgemäß, genauer gesagt seit dem Jahr 2000, veranstalten
der Landkreis und der Motorsportclub Grabow die Sternfahrt für
Demokratie und Toleranz. Dazu werden wieder einige hundert
Biker aus ganz Norddeutschland und dem Partnerkreis Borken
erwartet.
Das ernsthafte politische Anliegen unter dem Motto „Für Demokratie und gegen Gewalt und Intoleranz“ soll auf der Fahrtstrecke dem Publikum nahe gebracht werden. Dazu Schirmherr
Landrat Rolf Christiansen: „Seit 15 Jahren fahren wir nun jährlich durch den Landkreis, setzen mit der Bikertour ein Zeichen
für Demokratie und Toleranz. Ein offenes und friedliches Miteinander sollte das Ziel aller Menschen sein und genau deshalb
müssen wir erneut Flagge zeigen! Nur eine Gesellschaft, die
Respekt und Toleranz übt, kann auf Dauer ein menschenwürdiges Leben gewähren. Es ist daher wichtig, dass wir vorbildliches Handeln zeigen und andere zur Nachahmung anregen.
Ich ermutige alle, durch eigenes Engagement Vorurteile abzubauen und Gewalt vorzubeugen.“
In diesem Jahr startet die Tour am 9. Mai 2015, um 10 Uhr
im Lindencenter Ludwigslust. Vor dem Start wird DJ Michael
Hirsch für die entsprechende musikalische Stimmung sorgen.
Der etwa 170 Kilometer lange Rundkurs führt weiter nach Wöbbelin, Schwerin, Zarrentin, Wittenburg und Hagenow. In Wöbbelin findet am KZ-Außenlager an der B 106 eine Kranzniederlegung statt, bevor es weiter über Banzkow und Plate nach
Schwerin zum Bertha-Klingberg-Platz geht. Hier wird gegen 12
Uhr die Oberbürgermeisterin Angelika Gramkow gemeinsam
mit Storch Heinar mit seiner Marschmusik-Kapelle „Storchkraft“
die Biker empfangen. Die musikalische Umrahmung übernimmt
vor Ort DJ Marko Dörrwandt. Der DRK Kreisverband Ludwigslust wird in Zusammenarbeit mit den Schweriner Kollegen die
Mittagsversorgung sicherstellen. Gegen 13 Uhr starten der
Hagenow • Wenn ein Feuerwehrmann von Geburten im Rettungswagen und eine Gemeindepädagogin von einem abenteuerlichen Roadtrip erzählt oder ein ehemaliger Bundeswehrangehöriger mitten im April „Süßer die Glocken nie klingen“ anstimmt
- dann ist in Hagenow Lesenacht. Zum zweiten Mal hatte die
Jugendbegegnungsstätte KON am Wochenende Menschen
aus unterschiedlichsten Lebensbereichen eingeladen, ihre Lieblingslektüre vorzustellen.
Und rund 80 Zuhörer wollten erleben, wie zum Beispiel Jan
Meyer aus den humorvoll erzählten Erfahrungsberichten eines
Rettungssanitäters, Simone Muschick aus Wolfgang Herrndorfs
Kultroman „Tschick“ oder Erwin Adickes aus dem Geschichtenband „Beim Dehnen singe ich Balladen“ von Jürgen von der
Lippe las. Auch heitere Streifzüge durch die deutsche Sprache
mit dem Hagenower Original Otto Ringel, Krimis mit Lokalkolorit von der Schweriner Autorin Diana Salow, Jürnjakob Swehns
Amerika-Abenteuer mit Rainer Koch alias Hannes Ossenkopp
und vielerlei andere Lektüre standen auf dem Programm des
kurzweiligen Abends.
Nach der gelungenen Premiere der Reihe „SpätLese“ im vergangenen Herbst hat das KON erfolgreich nachgelegt. So mancher „Wiederholungstäter“ wurde im Publikum gesichtet, ebenso viele neue Freunde guter Bücher, die sich von Flyern und
Mundpropaganda zu diesem Ausflug hatten anregen lassen.
Gut angenommen wurde auch der Kleinbus-Shuttle zwischen
dem Stadtzentrum und der am Ortsrand gelegenen Einrichtung.
Und die Fortsetzung der Reihe steht bereits fest im KON-Kalender: Am 16. Oktober soll die dritte Hagenower Lesenacht
stattfinden, und zuvor gibt es am 25. September als SpätLeseSpezial einen Solo-Abend mit Thilo Tautz, Moderator des NDRNordmagazins. Kartenreservierungen werden bereits entgegen
genommen unter der Rufnummer 03883 614820.
Lutz Kalfak
Kommunalanzeiger Hagenow
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Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft
Bresegard b. Picher
Einladung
Die Jäger der Pächtergemeinschaft aus Bresegard bei Picher
laden alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft mit ihren Ehepartnern recht herzlich zu einem gemütlichen Beisammensein
mit Wildschweinessen ein.
Datum: Sonnabend, 06. Juni 2015
Beginn: 14:30 Uhr
Ort:
Gemeindehaus Bresegard b. Picher
gez. F. Zengel
Jagdvorsteher
Jagdgenossenschaften Picher I und Picher II/Jasnitz
Einladung zur Jahreshauptversammlung
Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Picher I und Picher
II/Jasnitz werden hiermit zur Jahreshauptversammlung am
29.05.2015 um 19:00 Uhr in das Gemeindehaus Picher recht
herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
1. Begrüßung und Feststellen der Beschlußfähigkeit sowie Beschluss über die Öffentlichkeit der Sitzung
2. Bericht des Vorstandes
a) Jagdvorsteher
b) Kassenwart
3. Bericht der Revisionskommission
4. Diskussion
5. Entlastung des alten Vorstandes und der Revisionskommission
6. Beschluss
1. Änderung der Zeichnungsberechtigung des bestehenden Kontos
2. Auflösung des bestehenden Kontos nach dem alten
Jagdkataster
3. Entschädigung zur Abwicklung des bestehenden Kontos
4. Kontenführung und Zeichnungsberechtigungen für Revier Picher I u. Picher Il/Jasnitz
5. Pachtzahlung für das Revier Picher I u. Picher II/ Jasnitz
6. Aufwandsentschädigung für den neuen Kassenwart für
Revier Picher I u. Picher II/Jasnitz
7. Sonstiges
8. Schlusswort
9. Gemütliches Beisammensein
Der Jagdvorsteher
Verbundene Kirchengemeinde GammelinWarsow/Parum
Für Termin- und Gesprächsvereinbarungen erreichen Sie die
Pastorin, Wiebke Langer, in Gammelin unter 038850 5162.
Gottesdienste
03. Mai, Kantate
14:00 Uhr
Kapelle Bakendorf
10. Mai, Rogate
10:00 Uhr
Kirche Gammelin
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
14. Mai, Himmelfahrt, Andachten und Wanderung
11:00 Uhr
Kirche Parum
14:00 Uhr
Kirche Gammelin
17. Mai, Vorstellung der Konfirmanden
10:00 Uhr
Kirche Pampow
24. Mai, Pfingstsonntag
10:00 Uhr
Kirche Parum, Konfirmation
25. Mai, Pfingstmontag
10:00 Uhr
Kapelle Hülseburg
31. Mai,
10:00 Uhr
Festzelt Parum,
Jubiläum der FFw Parum
Lassen Sie sich außerdem zu folgenden Terminen einladen:
Himmelfahrt
40 Tage nach Ostern feiern wir wieder Himmelfahrt, wie es
Christen
seit dem 4. Jahrhundert nach Christus machen.
In diesem Jahr wollen wir uns dazu auf den Weg machen, von
der Kirche Parum zur Kirche Gammelin. Wir beginnen mit einer
kurzen Andacht in Parum, bevor wir hoffentlich bei blauem Himmel starten.
Wir wollen den Rotensteiner Weg durch den Wald bis zur schönen Wiese nehmen und uns mit mitgebrachten Leckereien stärken (jeder bringt mit, was er mag).
Nach gemütlicher Rast geht es weiter durch den Gammeliner
Wald und die Gammeliner Siedlung zur Kirche in Gammelin, in
der wir einen gemeinsamen Abschluss feiern.
Wenn Ihnen die Wanderung zu anstrengend ist, kommen sie
einfach zu einer der beiden Andachten - auch das ist selbstverständlich möglich, oder Sie begleiten uns auf dem Stück Weg,
das Sie am liebsten mögen.
Wir freuen uns auf Sie - bei den Andachten und/oder auf dem
Weg.
Himmelfahrtsandacht Parum:
Gemeinsames Picknick auf der Wiese:
Himmelfahrtsandacht Gammelin:
11:00 Uhr
ca. 12:15 Uhr
ca. 14:00 Uhr
Frauen-Gesprächskreise
06.05.
19:30 Uhr im Gemeinderaum Gammelin
29.05.
Ort und Zeit erfragen Sie bei Frau Gisela Buller
Tel.: 03869 782139
Kreativ-Abend im Gemeinderaum Gammelin
18. Mai von ca. 19:30 - 21:00 Uhr
Teenie-Treff im Gemeinderaum Gammelin
08.05., 19.06. und 10.07.
Regionales Jugendcamp in Parum
26. - 28. Juni 2015
Jugendliche aus verschiedenen Kirchengemeinden der Region
treffen sich. Zelten, am Lagerfeuer sitzen, miteinander Spaß
haben und am Sonntag einen gemeinsamen Gottesdienst
zum Abschluss in der Parumer Kirche gestalten all das könnt
ihr erleben. Wenn Ihr Interesse habt, meldet euch bei Pastorin
Wiebke Langer, Tel: 038850 5162)
Johannifest
Andacht am 24.06.2015, um 18:00 Uhr in der Parumer Kirche
Anschließend gemeinsam am Lagerfeuer sitzen, Gegrilltes genießen und einen schönen Abend verbringen.
Wie in jedem Jahr bitten wir darum, dass Sie eine Kleinigkeit für
unser gemeinsames Büfett mitbringen.
Kinderfreizeit in Damm „Klein, aber wichtig“
Am Sonntag, 6. Juli 2015, um 15:00 Uhr beginnt
die Freizeit mit einem gemeinsamen Kaffeetrinken im Jugendfreizeitheim.
Dazu bringen einige Eltern leckeren Kuchen mit.
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05
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Der Abschluss wird am Freitag, 31. Juli, um 14:00 Uhr, in
Damm sein.
Anmeldungen bei Frau Liefert, Tel.: 038850 5282.
Goldene Konfirmation am 13.09.2015 in Parum
Dazu lädt der Kirchengemeinderat Parum alle ein, die in den
Jahren 1964 - 1966 in der Parumer Kirche konfirmiert wurden.
Eingeladen sind auch diejenigen, die in diesen Jahren in einer
anderen Kirchengemeinde konfirmiert wurden, jetzt aber zur
Kirchengemeinde Parum gehören.
Wir wollen Ihrer Konfirmation gedenken und mit Ihnen am
13.09.2015 feiern. Melden Sie sich bei Pastorin Langer, wenn
Sie dazugehören oder jemanden kennen, der dazu gehört. (Tel:
038850 5162).
Die Kirchengemeinderäte
Kirchgemeinde Vellahn-Pritzier
Mai
03.05. Kantate
10.05. Rogate
17.05. Exaudi
24.05. Pfingsten
31.05. Trinitatis 10:00 Vellahn
10:00 Pritzier, mit Abendmahl
10:00 Warlitz, mit Abendmahl
14:00 Melkof
14:00 Vellahn,
Konfirmation,
mit
Abendmahl
10:00 Redefin, Gestütsgottesdienst
Sonntag, 31. Mai 2015
17:00 Uhr, Warlitz
„Orgelkonzert“
mit Sietze de Vries (Niederlande). Es erklingen u. a. Improvisationen über Melodien aus dem Genfer Psalter.
zum Vormerken:
Samstag, 13. Juni 2015; 15.00 Uhr Melkof
„Handglockenmusik“ mit dem Dabeler Handglockenchor
Mittwoch, 22. Juli 2015; 19.30 Uhr Vellahn
„Chorkonzert“ des Choralchores aus Rostock
Barockkirche St. Trinitatis Warlitz
Veranstaltungen 2015
Sonntag, 31. Mai
17:00 Uhr
Orgelkonzert mit Sietze de Vries (Niederlande). Es erklingen
u. a. Improvisationen über Melodien aus dem Genfer Psalter.
Sonntag, 28. Juni
17:00 Uhr
Orgelkonzert mit Dr. Felix Friedrich (Altenburg). Es erklingt
thüringische Orgelmusik mit Werken von Krebs, Kellner, W. A.
Mozart und anderen.
Sonnabend, 11. Juli
15:00 Uhr
Sommerfest mit dem Jugendblasorchester Parchim
Zwei Stunden wird unterhaltsame Blasmusik neben der Kirche
musiziert, anschließend geselliges Beisammensein. Für Speisen und Getränke ist gesorgt. (Eintritt: 10 Euro)
Sonntag, 6. September
17:00 Uhr
Konzert für Countertenor und Orgel mit den „Klagelieder Jeremiae“ von Johann Rosenmüller. Neben der Musik wird aus
der deutschen Übersetzung von Heinrich Julius Tode gelesen.
Es musizieren Karsten Henschel (Wien) und Jan von Busch
(Rostock)
Kommunalanzeiger Hagenow
Sonntag, 11. Oktober
17:00 Uhr
„Konzert für Sopran und Orgel“
Felizia Frenzel (Sopran) und Jan von Busch (Orgel) musizieren
u. a. Barockmusik nach Melodien des Genfer Psalters.
Sonnabend, 12. Dezember
17:00 Uhr
„Adventliche Musik“
Die Kantorei Hagenow musiziert zum Advent
Leitung: Stefan Reißig
Orgel: Jan von Busch
In diesem Jahr bildet das Gedenken an den 500. Geburtstag
von Sebastian Castellio den Leitfaden der Konzertprogramme.
Castellio war ein bedeutender Humanist des 16. Jahrhunderts,
der von Basel aus die reformatorischen Bestrebungen Calvins
kritisch begleitetet und besonders durch seine zwei humanistischen Bibelfassungen bekannt wurde, aus denen der Spruch
der großen Warlitzer Glocke stammt. Auch aus diesem Anlass
sind in diesem Jahr zwei hochkarätige Künstler zu Gast: Sietze
de Vries gehört zu den gegenwärtig bedeutendsten Orgelimprovisatoren Europas. Seine besonders an den Melodien des
Genfer Psalters orientierten Improvisationen sind erstmalig in
Warlitz zu erleben. Felix Friedrich kann seit langem als Spezialist für die thüringische Orgelmusik der Barockzeit gelten. Sein
Auftritt an der Warlitzer Orgel dürfte ein besonderes Erlebnis
werden. Mit dem Jugendblasorchester Parchim wird wieder ein
Sommerfest mit unterhaltsamer Musik zu erleben sein. Weiterhin wird das 250. Jubiläum des Warlitzer Kirchenbaus seine
Schatten voraus werfen: Mit dem Tod von Louise Elisabeth von
Veltheim am 3.9.1765, dem letzten Kind des Warlitzer Gutsbesitzers Maximilian von Schütz, begann die Planung des barocken Kirchenbaus.
Ihr zu Ehren erklingen die selten musizierten Lamentationes
Jeremiae von Johann Rosenmüller für Sologesang und Orgel,
unterbrochen von der Lesung aus der erstmalig zu hörenden
deutschen Übersetzung des Warlitzer Kirchenarchitekten Heinrich Julius Tode.
Mit dem Konzert für Sopran und Orgel schließt sich der Kreis
mit Musik nach Texten des Genfer Psalters.
Der Eintritt zu den Konzerten ist frei (außer am 11. Juli), am
Ausgang wird um eine Spende gebeten.
Veranstalter:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Vellahn-Pritzier
Pastor Christian Lange
Wittenburger Str. 9
19260 Vellahn
Tel. 038848 21208
Förderverein Barockkirche Warlitz e. V.
barockkirchewarlitz.de
Leibeigenschaft
Von den Eigenschaften, die einen Menschen beherrschen können, ist wohl die Leibeigenschaft die schlechteste, zumal sie
einem anderen gehört, der damit traktiert, viel Leid und Elend
über die Menschen bringt, wie das in unserem Land über Jahrhunderte der Fall gewesen. Wobei das mit dem ,unser Land‘
auch so eine Sache ist. Mecklenburg war slawisch, deutsche
Kolonisten mußten es den Slawen wegnehmen und wurden dafür als freie, erbberechtigte Bauern auf die Scholle gesetzt.
Große Freude hatten sie aber nicht daran, denn Kriege und
Pestzüge suchten heim. Danach trat die ,arme Ritterschaft‘
auf den Plan und erwirkte am 14. November 1654 vom Landesherrn eine Gesindeordnung, in der unter anderem stand:
„Nachdem die tägliche Erfahrung bezeugt, daß die Bauersleute und Untertanen, Mannes und Weibes Personen, ... dieser
unsrer Lande und Fürstentümer kundbarem Gebrauch nach mit
Knecht- und Leibeigenschaft, samt ihren Weib und Kindern ver-
Kommunalanzeiger Hagenow
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wandt und daher ihrer Person selbst nicht mächtig ... sollen sich
ohne ihrer Herren Bewilligung ihren zu entziehen und zu verloben nicht befüget sein.“
Noch deutlicher hieß es dann im Landesgrundgesetzlichen
Erbvergleich von 1755: „Die Verlegung und Niederiegung“ der
Bauern „von einem Dorf zum anderen“ ist jedem „Gutsherrn frei
und unbenommen.“ „Für die Niederlegung ganzer Dörfer mußte
allerdings der Herzog seine Zustimmung erteilen.
Die Domanialbauern waren besser geschützt als die ritterschaftlichen, da der Herzog nicht nur wirtschaftlich, sondern
auch politisch handeln mußte und die Bauern gegenüber dem
herzoglichen Amtmann durch ihre Dorfschulzen geschlossen
auftreten konnten“. K./Sch./M.
Nach den Befreiungskriegen wurden Stimmen laut, die da
sagten, auch der Bauer hat mit zur Befreiung von Napoleon beigetragen. Es ist daher ungerecht, ihn weiter in Leibeigenschaft
zu halten. Der Reichsfreiherr Georg Ferdinand von Malzan
beendete bereits 1816 diese Knechtschaft auf seinen Gütern.
Aber es dauerte noch bis zum 18. Januar 1820, ehe die Aufhebung der Leibeigenschaft durch Gesetz verkündet wurde. Wer
nun als Tagelöhner keine Arbeit fand, kam nach Güstrow in das
1817 gegründete Landarbeitshaus, wurde in die Tretmühle gebracht, die in dem dortigen Schloss stand.
S. Spantig
Kreisbodendenkmalpfleger
Impressum
Hagenower Kommunalanzeiger
Bekanntmachungs- und Informationsblatt
Verlag:
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Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck: Druckhaus Wittich, An den Steinenden 10,
04916 Herzberg/Elster, Tel. 03535/489-0
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Anzeigenannahme:Tel.: 039931/57 90, Fax: 039931/5 79-30
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Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Auflage: 3.700 Stück
Erscheinungsweise:
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Amtlicher Teil Der Amtsvorsteher
Außeramtlicher Teil:
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Anzeigenteil: Jan Gohlke
Auflage: 3.950
Verlag + Druck
Linus Wittich KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Jahrgang 21 | Donnerstag, den 30. April 2015 | Nr. 05