Buchungen im Zusammenhang mit § 13b UStG

DBH32 – Buchungen im Zusammenhang mit § 13b UStG
§ 13b des UStG behandelt Fälle, in denen der Empfänger einer Lieferung oder Leistung der
Steuerschuldner für die Umsatzsteuer ist. Hauptsächlich trifft dies zu, wenn der Empfänger
der Lieferung oder Leistung Unternehmer im Baugewerbe ist und dies auch für den
Liefernden oder Leistenden gilt. Beispiel: Bauunternehmer A beauftragt den Schreiner B mit
dem Einbau einer Treppe. B stellt nun A eine Rechnung über eine Bauleistung. Da A der
Steuerschuldner gegen über dem FA ist, wird in der Rechnung von B keine Mehrwertsteuer
ausgewiesen. A muss die Umsatzsteuer berechnen und abführen, gleichzeitig kann er diese
Steuer als Vorsteuer abziehen.
B (der Lieferant) bucht also
Forderungen aus Lieferung und Leistung
an
Umsatzerlöse (§13 b)
€ 1000
A (der Empfänger der Lieferung oder Leistung) bucht z.B.
Fremdleistungen
an
Verbindlichkeiten aLuL
Vorsteuer (§ 13b)
an
Umsatzsteuer (§ 13b)
€ 1000 und
€ 190
Diese Buchungen ähneln denen, die im innergemeinschaftlichen Handel gebucht werden,
auch hier erfolgt die Lieferung steuerfrei, der Empfänger versteuert.
In DBH32 ist für Buchungen im Zusammenhang mit § 13b wie folgt vorzugehen:
1. Sinnvoll, nicht notwendig, ist die Einrichtung eigener Konten für die § 13b-Fälle. In Frage
kommen Konten für (1) Empfangene Lieferung nach § 13b, Empfangene Leistungen nach §
13b, (2) Erlöse aus Umsätzen nach § 13b, (3) Vorsteuer aus LuL von anderen Unternehmern
nach § 13b und (4) Umsatzsteuer für LuL von anderen Unternehmern nach § 13b:
(3)
(4)
(1)
Bitte beachten Sie unbedingt die Umsatzsteuervorgabe von 0% und den Eintrag
„Vorsteuer“ unter Umsatzsteuer-Automatik.
Auch das Konto (2) wird mit der Vorgabe 0% eingerichtet. Hier ist die Einstellung unter
Umsatzsteuer-Automatik allerdings „Umsatzsteuer“.
(2)
2. Machen Sie nun der programminternen Umsatzsteuerverwaltung Ihre Konten bekannt.
Unter Einstellungen-Umsatzsteuer tätigen Sie folgende Einträge:
Zunächst haken Sie an, dass Sie mit
Ihrem Geschäft von § 13b betroffen sind.
Ohne diesen Haken werden die § 13bUmsätze nicht als solche berücksichtigt.
Dann tragen Sie Ihre eben eingerichteten Konten in der Umsatzsteuerverwaltung ein:
Unter Steuerkonto tragen
Sie (4) ein, als
Schlüsselkonto(en) (1).
Hier tragen Sie als
Schlüsselkonto ihr
Konto (2) ein.
Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des
§ 13b. Hier geben Sie das zu verwendende
Vorsteuerkonto an.
Die Einstellungen in der Umsatzsteuerverwaltung sind verzichtbar. Das Programm weiß
dann aber, wie es entsprechende Umsätze behandeln soll. Fehlen diese Einträge, fragt das
Programm jedes Mal nach, wenn eine entsprechende Buchung eingegeben wird.
3. Buchen
a) Beim Lieferanten
Im Beispiel wurde nicht unser Konto 8200 verwendet. Weil dieses unter „Schlüsselkonten“ in
der Umsatzsteuerverwaltung vermerkt ist, unterbleibt die Nachfrage.
In der USt-Voranmeldung taucht dieser Umsatz nun auf:
b) Beim Empfänger
Auch hier wurde nicht unser Konto 3110 verwendet. Darum die Nachfrage.
In der UStVA sieht es dann so aus:
Insgesamt ist vor allem darauf zu achten, dass 0% Umsatzsteuer angegeben werden.
Bei Angabe eines Steuersatzes werden die Umsätze nicht als § 13b-Umsätze
berücksichtigt.