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Kriterien zur Beurteilung von Bauleistungen gemäß § 13b
Leistungsbeschreibung
Abbruch von Bauwerken einschließlich
Abtransport und Deponierung
Abdämmung (Kälte, Wärme, Schall und
Erschütterung)
Abtransport von Erdaushub als
selbständige Hauptleistung
Analyse von Baustoffen
Anlagenbau (Montagebänder,
Montagelinien, Kran-, Kiesförder-,
Getränkeabfüllanlagen usw.)
Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof)
Keine
Bauleistung Bauleistung
x
x
x
x
x
x
Bausatzhaus
x
x
x
Es sei denn, der Kranführer wird eigenverantwortlich
beim Einsetzen von Teilen tätig.
x
Gilt, sofern die Verantwortung für die
ordnungsgemäße Gebäudeerrichtung mindestens
teilweise beim Lieferer des Bausatzes liegt.
x
x
x
x
Beleuchtungsinstallation
x
Betonmischer
einschl. Großgeräte wie Krane oder selbstfahrende
Arbeitsmaschinen
s.o.
Bauschuttzerkleinerung
Baustellenabsicherung
Baustoffe (Lieferung)
Bepflanzung
Berliner Verbau
Betonanlieferung
Betongleitschutzwände und
Stahlgleitschutzwände
vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 11
Satz 2 UStAE
Dies gilt auch dann, wenn der Entleiher
Bauleistungen erbringt.
x
x
x
x
Baugeräte bloße Vermietung
Baugeräte Vermietung mit
Bedienpersonal für substanzverändernde
Arbeiten
Baukran, Zurverfügungstellung mit
Bedienungspersonal
Bauleitung (als selbstständige Leistung)
vgl. aber Erdaushub
x
Arbeitnehmerüberlassungen
Ausbauarbeiten an einem Bauwerk
Austausch von Stromzählern
Aufzug (Einbau)
Bauaustrocknung, Gebäudetrocknung
Bemerkung
x
als selbstständige Leistung
Davon ausgenommen sind Beleuchtungssysteme,
z. B. in Kaufhäusern oder Fabrikhallen.
Ausnahme: Dachbegrünung
x
x
x
x
Betonpumpe
Betriebsvorrichtungen (Einbau)
x
x
Betriebsvorrichtungen (Einbau)
x
Blitzschutzsysteme (auch
Erdungsanlagen, Überspannungsschutz)
x
Bodenbeläge
Brandmeldeanlage einbauen
Brückenbau
Brunnenbau
x
x
x
x
EDV-Anlagen
x
Ausnahme: vorübergehender Aufbau z. B. im
Baustellenbereich
Gilt, wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für
substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt
wird, z. B. Verfüllung von Ortbeton.
vgl. aber Betonmischer
beweglich
fest mit Grund und Boden oder Bauwerk verbunden
und die Lieferung wird gem. Abschnitt 3.12 Abs. 4
UStR am Ort des Einbaus ausgeführt.
Dies gilt nur, wenn diese fest mit dem Bauwerk
verbunden sind.
Einbau (Fenster, Türen, Aufzüge,
Rolltreppen, Heizungsanlagen,
Bodenbeläge)
Einrichtungsgegenstände (inkl.
Einbauküche, Regale)
x
x
Elektrogeräte anschließen
x
Elektroinstallation
Energielieferung
Entsorgung von Baumaterial
Erdarbeiten bei Erstellung eines
Bauwerks
x
Erdaushub
x
Erdkabel verlegen oder austauschen
Erdungsanlagen
Erdwärmebohrung
Fang- und Sicherheitsnetze bei
Baumaßnahmen im Außenbereich
x
x
x
Fahrbahnbelag
x
Fahrbahnmarkierung - endgültig
(Weißmarkierung)
Fahrbahnmarkierung - vorübergehend
Fahrbahnübergangskonstruktion
Fahrbahnübergangskonstruktion
Fassadenreinigung
Fassadenreinigung
Fertiggaragen
x
x
x
Gilt auch für Abtransport und Deponierung, vgl.
Abbruch von Bauwerken.
siehe auch Überlandleitungen
Errichtung
x
vgl. Gerüstbau in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 9 UStAE
inkl. Aufsaugen und Entsorgen von abgefrästen
Fahrbahndecken
x
x
x
x
x
x
x
Festzelterrichtung
Feuerlöschereinbau, fester Verbund mit
dem Gebäude
Fliegenschutzgitter/Sonnenschutzfolien
Fliesen- und Plattenlegen
Gilt nur, wenn diese mit dem Gebäude fest
verbunden und nicht ohne größeren Aufwand vom
Gebäude wieder trennbar sind (vgl. Abschn. 13b.2
Abs. 5 Nr. 2 UStAE ).
Ausnahme: Einbau in eine fest installierte
Einbauküche
x
x
bloße Lieferung
Lieferung und Montage
mit Veränderung (z.B. Abschliff) der Oberfläche
ohne Veränderung der Oberfläche
Gilt nur, wenn der Lieferer die Verantwortung für das
ordnungsgemäße Aufstellen trägt.
vgl. Material- und Bürocontainer in Abschn. 13b.2
Abs. 7 Nr. 6 UStAE
kein Einrichtungsgegenstand i. S. d. Abschn. 13b.2
Abs. 5 Nr. 2 UStAE
x
x
Fotovoltaikanlagen (Errichtung)
x
Garagentor
x
Gartenanlagen
x
Gartenbau
x
Gartenzaun
Gaststätteneinrichtung
Gebäude: schlüsselfertige Erstellung
eines Gebäudes auf fremdem Grund und
Boden
Gerüstbau
x
x
Gewerbliche Geschirrspüler
x
Gipserarbeiten
Glaserarbeiten
Grabstein
Grundwasserabsenkung
Hausanschlüsse
Holz- und Bautenschutz
x
x
Gilt unabhängig davon, ob das Dach ersetzt wird
oder ob es sich um sog. Aufdachanlagen handelt; vgl.
Lichtwerbeanlage in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 11
Satz 2 UStAE .
Einbau
Gilt nur, wenn befestigte Wege, Terrassen, Mauern,
Brücken, ortsfeste Sprinkleranlagen als Hauptleistung
anzusehen sind.
vgl. aber Gartenanlagen; Ausnahme:
Dachbegrünung
Einbau
x
x
Gilt nur, wenn diese durch Fundamente oder
Vorrichtungen mit dem Gebäude fest verbunden sind.
x
x
x
x
Ausnahme: Grabsteine bei Mausoleen
vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 8 UStAE
Hubarbeitsbühne
x
Vermietung und Vermietung mit Bedienpersonal,
wenn die Güter lediglich nach Weisung des
Anmietenden bzw. dessen Erfüllungshilfen am Haken
befördert werden
Kanalbau
Kranvermietung mit Bedienpersonal
zwecks Abladen von Baustoffen
x
Künstlerische Leistungen an Bauwerken
x
Gilt nur, wenn diese sich unmittelbar auf die
Substanz auswirken und der Künstler auch die
Ausführung des Werks als eigene Leistung schuldet.
Ladeneinbauten
x
Einbau
x
Landschaftsgestaltung
Lichtwerbeanlage
x
x
LKW bzw. LKW-Ladekran
Luftdurchlässigkeitsmessungen
Malerarbeiten und Tapezieren
Markise (Einbau)
x
x
x
Materialcontainer
Materialanlieferung
Messestand
mobiles Toilettenhaus
Neubau eines Bauwerks
Ofenbau, Schornsteinbau
Pflasterarbeiten
Pflege einer Dachbegrünung
x
x
x
x
Aufstellen
Aufstellen
x
Gilt unabhängig davon, ob das Dach ersetzt wird
oder ob es sich um sog. Aufdachanlagen handelt; vgl.
auch Lichtwerbeanlage in Abschn. 13b.2 Abs. 7
Nr. 11 Satz 2 UStAE .
x
x
x
Reinigung
x
x
vgl. Baukran
x
x
x
Rodung, Herausfräsen der Wurzeln und
Abtransport
Rohrreinigung
Rolltreppe (Einbau)
Sanierung von Bauteilen
(Korrosionsschutz) im eigenen Betrieb
ohne Aus- und Einbau vor Ort
Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten
Das Erstellen von Fundamenten, Sockeln und
Befestigungsvorrichtungen sind in der Regel
Nebenleistungen (vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 2
UStAE ).
Aufstellen
x
x
x
Planierraupe, Zurverfügungstellung mit
Bedienungspersonal
Planungsleistungen (Architekt, Statiker,
Vermesser etc.)
Prüfingenieur
Regalförderzeug
Reparaturen an Bauwerken oder Teilen
davon
Reparaturen an Bauwerken oder Teilen
davon
Einbau
Vermietung und Vermietung mit Bedienpersonal,
wenn die Güter lediglich nach Weisung des
Anmietenden bzw. dessen Erfüllungshilfen
eingesetzt/am Haken befördert werden
x
x
Maschinen
Photovoltaikanlagen (Errichtung)
Gilt für das Anschütten von Hügeln und Böschungen
sowie das Ausheben von Gräben und Mulden.
x
Gilt nicht, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit
der Errichtung eines Bauwerks durchgeführt werden.
x
Gilt nicht, wenn Teile verändert, bearbeitet oder
ausgetauscht werden und die Grenze von 500 €
überschritten ist, vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15
UStAE .
x
x
x
vgl. Anlagenbau
Ausnahme: Oberfläche wird verändert, z. B.:
Sandstrahlung
Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz mehr als EUR
500
Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz weniger als
EUR 500
Saunaeinbau
Schaufensteranlagen
Schlosserarbeiten
Schreinerarbeiten
Schuttabfuhr
x
x
x
x
Silo
x
Solaranlagen
x
Spielplätze und Spielanlagen
x
Steinmetzarbeiten, Stukkateurarbeiten
Straßen- und Wegebau
Tankanlageneinbau
Tapezierarbeiten
Teichfolie
Telefonanlagen
Teppichboden (verlegen)
Tischlerarbeiten
Tunnelbau
Überlandleitungen verlegen oder
austauschen
Überspannungsschutzsysteme
Überwachungsleistungen
Umbau eines Bauwerks
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Verkehrsschilder und Ampelanlagen dauerhaft
Verkehrsschilder und Ampelanlagen dauerhaft - vorübergehend
Verlegen von Rohren für die Energieoder Wasserversorgung
Verkehrsleitanlagen auf Baustellen, die
nur für die Zeit der Baustelle errichtet
werden
Video-Überwachungsanlage
Wartung von Brandschutzanlagen,
Heizungsanlagen, Klimaanlagen und
Windkraftanlagen
x
Gilt nur, wenn diese mit dem Grund und Boden durch
ein Fundament o. ä. fest verbunden sind.
Einbau
vgl. EDV-Anlagen
x
siehe auch Erdkabel
Einbau
Im Zusammenhang mit Bauleistungen
Bei substanzverändernden Instandhaltungsarbeiten
gilt die Grenze von 500 €, vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7
Nr. 15 UStAE .
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x
x
vgl. Betongleitschutzwände
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x
Wartungsarbeiten an Bauwerke oder
Teilen von Bauwerken
x
Wasserlieferung
x
Werklieferungen
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Zaunbau
Zimmererarbeiten
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Zurverfügungstellen von Bauanlagen
durch Abfuhrunternehmer
Gilt nur, wenn es im Rahmen einer Werklieferung vor
Ort errichtet bzw. aufgebaut wird.
x
Wartungsarbeiten an Bauwerke oder
Teilen von Bauwerken
Wartungsarbeiten an Bauwerke oder
Teilen von Bauwerken
Einbau
Gilt nur, wenn Teile verändert, bearbeitet oder
ausgetauscht werden und die Grenze von 500 €
überschritten ist, vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15
UStAE .
Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz nicht mehr als
EUR 500
Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz mehr als EUR
500 und im Rahmen der Wartung werden Teile
verändert, bearbeitet oder ausgetausche
Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz mehr als EUR
500 und im Rahmen der Wartung werden keineTeile
verändert, bearbeitet oder ausgetausche
Gilt für große Maschinenanlagen, die zu ihrer
Funktionsfähigkeit aufgebaut werden müssen.
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Ausnahme: Mitüberlassung von Personal für
substandverändernde Arbeiten