Kriterien zur Beurteilung von Bauleistungen gemäß § 13b Leistungsbeschreibung Abbruch von Bauwerken einschließlich Abtransport und Deponierung Abdämmung (Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung) Abtransport von Erdaushub als selbständige Hauptleistung Analyse von Baustoffen Anlagenbau (Montagebänder, Montagelinien, Kran-, Kiesförder-, Getränkeabfüllanlagen usw.) Anzeigentafel (Flughafen, Bahnhof) Keine Bauleistung Bauleistung x x x x x x Bausatzhaus x x x Es sei denn, der Kranführer wird eigenverantwortlich beim Einsetzen von Teilen tätig. x Gilt, sofern die Verantwortung für die ordnungsgemäße Gebäudeerrichtung mindestens teilweise beim Lieferer des Bausatzes liegt. x x x x Beleuchtungsinstallation x Betonmischer einschl. Großgeräte wie Krane oder selbstfahrende Arbeitsmaschinen s.o. Bauschuttzerkleinerung Baustellenabsicherung Baustoffe (Lieferung) Bepflanzung Berliner Verbau Betonanlieferung Betongleitschutzwände und Stahlgleitschutzwände vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 11 Satz 2 UStAE Dies gilt auch dann, wenn der Entleiher Bauleistungen erbringt. x x x x Baugeräte bloße Vermietung Baugeräte Vermietung mit Bedienpersonal für substanzverändernde Arbeiten Baukran, Zurverfügungstellung mit Bedienungspersonal Bauleitung (als selbstständige Leistung) vgl. aber Erdaushub x Arbeitnehmerüberlassungen Ausbauarbeiten an einem Bauwerk Austausch von Stromzählern Aufzug (Einbau) Bauaustrocknung, Gebäudetrocknung Bemerkung x als selbstständige Leistung Davon ausgenommen sind Beleuchtungssysteme, z. B. in Kaufhäusern oder Fabrikhallen. Ausnahme: Dachbegrünung x x x x Betonpumpe Betriebsvorrichtungen (Einbau) x x Betriebsvorrichtungen (Einbau) x Blitzschutzsysteme (auch Erdungsanlagen, Überspannungsschutz) x Bodenbeläge Brandmeldeanlage einbauen Brückenbau Brunnenbau x x x x EDV-Anlagen x Ausnahme: vorübergehender Aufbau z. B. im Baustellenbereich Gilt, wenn gleichzeitig Bedienungspersonal für substanzverändernde Arbeiten zur Verfügung gestellt wird, z. B. Verfüllung von Ortbeton. vgl. aber Betonmischer beweglich fest mit Grund und Boden oder Bauwerk verbunden und die Lieferung wird gem. Abschnitt 3.12 Abs. 4 UStR am Ort des Einbaus ausgeführt. Dies gilt nur, wenn diese fest mit dem Bauwerk verbunden sind. Einbau (Fenster, Türen, Aufzüge, Rolltreppen, Heizungsanlagen, Bodenbeläge) Einrichtungsgegenstände (inkl. Einbauküche, Regale) x x Elektrogeräte anschließen x Elektroinstallation Energielieferung Entsorgung von Baumaterial Erdarbeiten bei Erstellung eines Bauwerks x Erdaushub x Erdkabel verlegen oder austauschen Erdungsanlagen Erdwärmebohrung Fang- und Sicherheitsnetze bei Baumaßnahmen im Außenbereich x x x Fahrbahnbelag x Fahrbahnmarkierung - endgültig (Weißmarkierung) Fahrbahnmarkierung - vorübergehend Fahrbahnübergangskonstruktion Fahrbahnübergangskonstruktion Fassadenreinigung Fassadenreinigung Fertiggaragen x x x Gilt auch für Abtransport und Deponierung, vgl. Abbruch von Bauwerken. siehe auch Überlandleitungen Errichtung x vgl. Gerüstbau in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 9 UStAE inkl. Aufsaugen und Entsorgen von abgefrästen Fahrbahndecken x x x x x x x Festzelterrichtung Feuerlöschereinbau, fester Verbund mit dem Gebäude Fliegenschutzgitter/Sonnenschutzfolien Fliesen- und Plattenlegen Gilt nur, wenn diese mit dem Gebäude fest verbunden und nicht ohne größeren Aufwand vom Gebäude wieder trennbar sind (vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 2 UStAE ). Ausnahme: Einbau in eine fest installierte Einbauküche x x bloße Lieferung Lieferung und Montage mit Veränderung (z.B. Abschliff) der Oberfläche ohne Veränderung der Oberfläche Gilt nur, wenn der Lieferer die Verantwortung für das ordnungsgemäße Aufstellen trägt. vgl. Material- und Bürocontainer in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 6 UStAE kein Einrichtungsgegenstand i. S. d. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 2 UStAE x x Fotovoltaikanlagen (Errichtung) x Garagentor x Gartenanlagen x Gartenbau x Gartenzaun Gaststätteneinrichtung Gebäude: schlüsselfertige Erstellung eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden Gerüstbau x x Gewerbliche Geschirrspüler x Gipserarbeiten Glaserarbeiten Grabstein Grundwasserabsenkung Hausanschlüsse Holz- und Bautenschutz x x Gilt unabhängig davon, ob das Dach ersetzt wird oder ob es sich um sog. Aufdachanlagen handelt; vgl. Lichtwerbeanlage in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 11 Satz 2 UStAE . Einbau Gilt nur, wenn befestigte Wege, Terrassen, Mauern, Brücken, ortsfeste Sprinkleranlagen als Hauptleistung anzusehen sind. vgl. aber Gartenanlagen; Ausnahme: Dachbegrünung Einbau x x Gilt nur, wenn diese durch Fundamente oder Vorrichtungen mit dem Gebäude fest verbunden sind. x x x x Ausnahme: Grabsteine bei Mausoleen vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 5 Nr. 8 UStAE Hubarbeitsbühne x Vermietung und Vermietung mit Bedienpersonal, wenn die Güter lediglich nach Weisung des Anmietenden bzw. dessen Erfüllungshilfen am Haken befördert werden Kanalbau Kranvermietung mit Bedienpersonal zwecks Abladen von Baustoffen x Künstlerische Leistungen an Bauwerken x Gilt nur, wenn diese sich unmittelbar auf die Substanz auswirken und der Künstler auch die Ausführung des Werks als eigene Leistung schuldet. Ladeneinbauten x Einbau x Landschaftsgestaltung Lichtwerbeanlage x x LKW bzw. LKW-Ladekran Luftdurchlässigkeitsmessungen Malerarbeiten und Tapezieren Markise (Einbau) x x x Materialcontainer Materialanlieferung Messestand mobiles Toilettenhaus Neubau eines Bauwerks Ofenbau, Schornsteinbau Pflasterarbeiten Pflege einer Dachbegrünung x x x x Aufstellen Aufstellen x Gilt unabhängig davon, ob das Dach ersetzt wird oder ob es sich um sog. Aufdachanlagen handelt; vgl. auch Lichtwerbeanlage in Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 11 Satz 2 UStAE . x x x Reinigung x x vgl. Baukran x x x Rodung, Herausfräsen der Wurzeln und Abtransport Rohrreinigung Rolltreppe (Einbau) Sanierung von Bauteilen (Korrosionsschutz) im eigenen Betrieb ohne Aus- und Einbau vor Ort Sanitär- und Elektroinstallationsarbeiten Das Erstellen von Fundamenten, Sockeln und Befestigungsvorrichtungen sind in der Regel Nebenleistungen (vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 2 UStAE ). Aufstellen x x x Planierraupe, Zurverfügungstellung mit Bedienungspersonal Planungsleistungen (Architekt, Statiker, Vermesser etc.) Prüfingenieur Regalförderzeug Reparaturen an Bauwerken oder Teilen davon Reparaturen an Bauwerken oder Teilen davon Einbau Vermietung und Vermietung mit Bedienpersonal, wenn die Güter lediglich nach Weisung des Anmietenden bzw. dessen Erfüllungshilfen eingesetzt/am Haken befördert werden x x Maschinen Photovoltaikanlagen (Errichtung) Gilt für das Anschütten von Hügeln und Böschungen sowie das Ausheben von Gräben und Mulden. x Gilt nicht, wenn die Arbeiten im Zusammenhang mit der Errichtung eines Bauwerks durchgeführt werden. x Gilt nicht, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und die Grenze von 500 € überschritten ist, vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE . x x x vgl. Anlagenbau Ausnahme: Oberfläche wird verändert, z. B.: Sandstrahlung Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz mehr als EUR 500 Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz weniger als EUR 500 Saunaeinbau Schaufensteranlagen Schlosserarbeiten Schreinerarbeiten Schuttabfuhr x x x x Silo x Solaranlagen x Spielplätze und Spielanlagen x Steinmetzarbeiten, Stukkateurarbeiten Straßen- und Wegebau Tankanlageneinbau Tapezierarbeiten Teichfolie Telefonanlagen Teppichboden (verlegen) Tischlerarbeiten Tunnelbau Überlandleitungen verlegen oder austauschen Überspannungsschutzsysteme Überwachungsleistungen Umbau eines Bauwerks x x x x x x x x x x x Verkehrsschilder und Ampelanlagen dauerhaft Verkehrsschilder und Ampelanlagen dauerhaft - vorübergehend Verlegen von Rohren für die Energieoder Wasserversorgung Verkehrsleitanlagen auf Baustellen, die nur für die Zeit der Baustelle errichtet werden Video-Überwachungsanlage Wartung von Brandschutzanlagen, Heizungsanlagen, Klimaanlagen und Windkraftanlagen x Gilt nur, wenn diese mit dem Grund und Boden durch ein Fundament o. ä. fest verbunden sind. Einbau vgl. EDV-Anlagen x siehe auch Erdkabel Einbau Im Zusammenhang mit Bauleistungen Bei substanzverändernden Instandhaltungsarbeiten gilt die Grenze von 500 €, vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE . x x x x vgl. Betongleitschutzwände x x x x Wartungsarbeiten an Bauwerke oder Teilen von Bauwerken x Wasserlieferung x Werklieferungen x Zaunbau Zimmererarbeiten x x Zurverfügungstellen von Bauanlagen durch Abfuhrunternehmer Gilt nur, wenn es im Rahmen einer Werklieferung vor Ort errichtet bzw. aufgebaut wird. x Wartungsarbeiten an Bauwerke oder Teilen von Bauwerken Wartungsarbeiten an Bauwerke oder Teilen von Bauwerken Einbau Gilt nur, wenn Teile verändert, bearbeitet oder ausgetauscht werden und die Grenze von 500 € überschritten ist, vgl. Abschn. 13b.2 Abs. 7 Nr. 15 UStAE . Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz nicht mehr als EUR 500 Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz mehr als EUR 500 und im Rahmen der Wartung werden Teile verändert, bearbeitet oder ausgetausche Nettoentgeld für den einzelnen Umsatz mehr als EUR 500 und im Rahmen der Wartung werden keineTeile verändert, bearbeitet oder ausgetausche Gilt für große Maschinenanlagen, die zu ihrer Funktionsfähigkeit aufgebaut werden müssen. x Ausnahme: Mitüberlassung von Personal für substandverändernde Arbeiten
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