Büro Landrat / Presse

Landratsamt Gotha
Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner von Wandersleben,
ab Anfang November 2015 bringt der Landkreis Gotha in der Schulsporthalle der Grundschule in
Wandersleben Menschen unter, die in Deutschland um Asyl nachsuchen.
Wir möchten Ihnen mit diesem Flugblatt einige Informationen hierzu geben.
Wie viele Menschen werden dort untergebracht, woher kommen sie?
 Die Sporthalle wird mit maximal 50 Personen belegt werden.
 Es handelt sich um Menschen, die Asylanträge in Deutschland gestellt haben, wofür aber
die Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge noch ausstehen.
 Aktuell führen Syrien, Afghanistan und Irak die Liste der Herkunftsländer an. Aus welchen
Regionen genau die in Ihrem Ort untergebrachten Asylbewerber stammen, steht erst mit
deren Eintreffen fest.
Wie lange wird die Sporthalle als Unterkunft genutzt werden?
 Für den Unterricht und den Vereinssport steht die Sporthalle ab Montag, 2. November, nicht
mehr zur Verfügung.
 Der Landkreis Gotha sieht die Unterbringung in der Sporthalle als Zwischenlösung an, bis
andere, geeignetere Objekte (Wohnungen oder Gemeinschaftsunterkünfte) gefunden worden sind.
 Einen konkreten und verbindlichen Zeithorizont für die Nutzung kann die Kreisverwaltung
aktuell nicht benennen.
Wie werden die Menschen betreut, gibt es einen Wachschutz?
 Der Landkreis sichert über einen sozialen Träger die Betreuung der Asylbewerber ab und
beauftragt zudem auch einen Wachdienst, der rund um die Uhr vor Ort ist.
 Damit sind immer zwei Personen am Objekt, an die sich die Asylsuchenden wenden können.
Wie gestalten die Asylbewerber ihren Tag?
 Es gibt keine Vorschriften, wie die Bewohner ihren Tagesablauf einrichten.
 Selbstverständlich können die Bewohner ihre Unterkunft auch verlassen.
Wie erfolgt die Verpflegung?
 Für die Absicherung der Verpflegung hat der Landkreis einen Cateringanbieter verpflichtet;
sie erfolgt vor Ort.
Wie steht es um die Gesundheitsvorkehrungen / Hygiene?
 Die ankommenden Asylbewerber sollten in der Erstaufnahmeeinrichtung untersucht worden
sein. Das ist Aufgabe des Freistaats Thüringen.
 Die Bedingungen, die sich aus einer Unterbringung in der Sporthalle ergeben, werden vom
Gesundheitsamt des Landkreises überwacht.
Warum werden die Asylbewerber ausgerechnet hier untergebracht?
 Bis die Asylanträge vom zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden
sind und damit feststeht, ob die Menschen bleiben dürfen oder Deutschland verlassen müssen, sind nach der Zeit in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes die Landkreise und
kreisfreien Städte für die Unterbringung der Asylbewerber verantwortlich.
 Dabei erfolgt eine Quotierung nach dem so genannten Königsteiner Schlüssel, aus der sich
die Anzahl der Unterzubringenden ergibt.
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 Der Landkreis Gotha setzt zur Bewältigung des Zustroms – aktuell werden ihm pro Monat
mehr als 100 Personen vom Freistaat Thüringen zur Unterbringung zugewiesen – regulär
auf verschiedene Objekte in den Städten und Gemeinden.
 Allerdings ist das Angebot baulich wie finanziell geeigneter sowie kurzfristig verfügbarer
Gebäude und Wohnungen mittlerweile komplett erschöpft. Das bedeutet: Der Landkreis
muss für Zwischenlösungen auf eigene Gebäude zurückgreifen, zu denen vor allem Schulen gehören. Leerstehende eigene Objekte stehen dem Landkreis nicht zur Verfügung.
 Neben der Sporthalle Ihrer Schule sind auch ähnliche Objekte für eine kurzfristige Belegung
genutzt worden (bspw. die Schulsporthallen in Friemar und Warza).
Kann der Landkreis die Aufnahme verweigern?
 Nein. Die Unterbringung von Asylbewerbern ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für die
Landkreise, sie muss also umgesetzt werden.
 Es gibt keinen Spielraum, sich dieser Aufgabe zu entziehen. Ankömmlinge können weder
zurück in die Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes geschickt oder gar der Obdachlosigkeit preisgegeben werden.
 Die Einrichtung von Zeltstädten stellt insbesondere in Anbetracht der beginnenden Jahreszeit keine tragfähige Alternative dar.
Wie viele Asylbewerber sind derzeit im Landkreis untergebracht?
 Mit Stand vom 26. Oktober 2015 wurden insgesamt 1.230 Asylbewerber in Regie der Kreisverwaltung im Landkreis Gotha untergebracht. Die örtliche Verteilung: Gotha 578, Ohrdruf
105, Waltershausen 272, Friemar 31, Mechterstädt 6, Friedrichroda 86, Tabarz 58, Warza
55, Crawinkel 24, Remstädt 14, Georgenthal 1.
 Zusätzlich zu jenen Asylbewerbern, für die der Landkreis zuständig ist, hat das Landesverwaltungsamt zahlreiche Personen in einer Sporthalle in Gotha sowie in Kasernen auf dem
Truppenübungsplatz in Ohrdruf untergebracht, womit die Gesamtzahl der in der Region untergebrachten Asylbewerber über 2.000 liegt.
Was bedeutet die Belegung für den Schul- und Vereinssport?
 Für den Zeitraum der Belegung steht die Halle nicht für den Schul- oder Vereinssport zur
Verfügung.
 Der Sportunterricht soll 9. November voraussichtlich in der Sporthalle im Ortsteil Seebergen
abgesichert werden. Eine Beförderung der Grundschüler wird gewährleistet.
Müssen unsere Kinder etwas beachten?
 Infolge der räumlichen Trennung gibt es keine weiteren Einschränkungen für den Schulbetrieb am Standort der Grundschule Wandersleben.
 Wir bitten die Eltern, mit ihren Kindern die neue Situation zu bereden und darüber aufzuklären, warum kurzfristig Menschen in der Sporthalle untergebracht werden müssen.
Werden an der Sporthalle Spenden entgegen genommen?
 Wer für Asylbewerber Sachspenden geben möchte, sollte dies über die zentralen Anlaufstellen tun: DRK Kreisverband Gotha – Geschäftsstelle, Oststr. 31, Gotha, Mo. – Do. von 8
bis 16 Uhr, Fr. 8 bis 12 Uhr.
 Direkt an der Sporthalle ist keine Annahme von Sachspenden vorgesehen.
Ihre Kreisverwaltung
Verantwortlich für diese Information:
Landratsamt Gotha
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
[email protected]
Gotha, 30.10.2015