Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Faktenblatt „Prüfung des Vertriebsanteils, Höhe und Ausgestaltung" Handlungsfeld: 2. Chancengleichheit Ziel: 2.2 Gesundheit durch Effizienzsteigerung bezahlbar halten Massnahme: 2.2.1 Stabilisierung des Kostenwachstums im Medikamentenbereich Ausgangslage Der Preis der kassenpflichtigen Arzneimittel setzt sich zusammen aus dem Fabrikabgabepreis und dem Vertriebsanteil, der die logistischen Leistungen der Apotheker und Grossisten abgilt. Der Vertriebsanteil der Arzneimittel ist für alle Leistungserbringer, die Arzneimittel abgeben dürfen (öffentliche Apotheken, Ärzte mit Privatapotheke und ambulanter Bereich der Spitäler), gleich hoch, unabhängig von der tatsächlichen Summe ihrer Vertriebskosten. Obwohl sowohl der Fabrikabgabepreis als auch der Vertriebsanteil in jüngerer Zeit mehrfach gesenkt wurden, bleiben die Arzneimittelpreise in der Schweiz, und insbesondere der Vertriebsanteil für den Apotheker oder Arzt, im internationalen Vergleich hoch. Die Schweiz, wo eine Mehrheit der Kantone die Arzneimittelabgabe durch die Ärzte zulassen (Selbstdispensation), stellt diesbezüglich eine Ausnahme in der OECD dar. Die Vergütung logistischer Leistungen in Zusammenhang mit der Arzneimittelabgabe birgt unerwünschte wirtschaftliche Anreize für die Ärzte, die theoretisch dazu verleitet werden, eine grössere Anzahl Packungen sowie die teuersten Arzneimittel zu verkaufen. Mehrere parlamentarische Vorstösse, die in den letzten Jahren eingereicht wurden, forderten den Bundesrat auf, in diesem Bereich zu handeln: Motion 09.3089 Vertriebsanteil bei den Medikamentenkosten (Verena Diener Lenz), Interpellation 12.3594 Verschreibung von Medikamenten (Erich von Siebenthal), Motion 11.4184 KVG. Absurde Anreize bei der Medikamentenabgabe (Stéphane Rossini), Motion 09.3255 Einsparpotenzial bei der Medikamentenversorgung (Ruth Humbel), Motion 09.3532 Medikamentenabgabe durch Ärztinnen und Ärzte. Margen verringern und nötigenfalls Einkommensverluste kompensieren (Sozialdemokratische Fraktion). Ende 2012 stellte der Bundesrat fest, dass nach der Senkung des Vertriebsanteils im Jahr 2010 und den kürzlichen Änderungen der Gesetzgebung zu den Arzneimittelpreisen eine Studie zur Evaluation der in den verschiedenen Vertriebskanälen verbleibenden potenziellen Einsparungen erforderlich ist. Er stellte auch fest, dass die bestehenden Studien zu den Anreizen bei der Arzneimittelabgabe lückenhaft und widersprüchlich sind. Infolge dieser Feststellungen hat das BAG im Rahmen der Strategie Gesundheit2020 des Bundesrates zwei Studienaufträge vergeben: Die erste Studie sollte die Auswirkungen der Arzneimittelabgabe durch den Arzt in der Praxis (Selbstdispensation) auf den Arzneimittelverbrauch und die Kosten zu Lasten der OKP prüfen. Die Studie, die vom Institut Polynomics AG in Zusammenarbeit mit einem grossen Krankenversicherer durchgeführt wurde, kommt zum Schluss, dass Patientinnen und Patienten mit Selbstdispensation weniger hohe Arzneimittelausgaben haben als Patientinnen und Patienten, die ihre Medikamente in einer öffentlichen Apotheke beziehen. Diese Differenz wird durch höhere Ausgaben für andere medizinische Leistungen, namentlich eine höhere 1/2 Aktualisierung: August 2015 Anzahl Sprechstunden, ausgeglichen. Es gibt daher keinen Grund, gegen die Arzneimittelabgabe in der Praxis vorzugehen. Die zweite Studie, durchgeführt von KPMG AG, sollte prüfen, ob es machbar ist, eine Kostenund Ertragsrechnung bezüglich Arzneimittelabgabe in den verschiedenen Vertriebskanälen zu erstellen. Aus der Studie geht hervor, dass die erforderlichen Daten nicht verfügbar sind und dass eine Kosten- und Ertragsrechnung bedeutende Ressourcen erfordern würde. Zielsetzung Die Wirtschaftlichkeit des Vertriebsanteils ist zu prüfen, und ein allfälliges Sparpotenzial muss genutzt werden. Die unerwünschten theoretischen Anreize bezüglich Vergütung in Zusammenhang mit den Arzneimittelpreisen müssen aufgehoben oder so weit wie möglich verringert werden. Stand der Dinge Am 20. Mai 2015 hat der Bundesrat Kenntnis von den Ergebnissen der beiden im Auftrag des BAG durchgeführten Studien sowie von den vom EDI vorgeschlagenen Massnahmen zur Erzielung von Einsparungen und zur Verringerung unerwünschter Anreize genommen. Die Studien können seither auf der Webseite des BAG abgerufen werden. Nächste Schritte Das BAG wird die möglichen Lösungen zur Einschränkung der Anreize und zur Erhöhung des Anteils preiswerterer Arzneimittel, namentlich Generika, prüfen. Es wird auch eine Aktualisierung gewisser bei der Berechnung des preisbezogenen Zuschlags berücksichtigter Parameter vornehmen, was Einsparungen von mehreren Millionen Franken ermöglichen könnte. Die KrankenpflegeLeistungsverordnung sollte mit Wirkung per Anfang 2017 geändert werden. Link zu weiterführenden Informationen Medienmitteilung vom 20. Mai 2015: http://www.bag.admin.ch/aktuell/00718/01220/index.html?lang=de&msg-id=57318 Forschungsberichte: http://www.bag.admin.ch/themen/krankenversicherung/06392/06517/index.html?lang=de 2/2 Aktualisierung: August 2015
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