abgabehilfe zu movicol - Deutsches Apotheken Portal

ABGABEHILFE ZU MOVICOL®
Seite 1
– Abgabe von Medizinprodukten –
2016
1996
Hinweise zur Abgabe
von Arzneimitteln: Seite 2
0
2
Jahre
nsObstipationz
Kompete
19.02.16
08:52
> MOVICOL® Beutel Pulver
> MOVICOL® flüssig Orange
> MOVICOL® Junior Schoko
m_RZ.indd
_Faltstand
1
Aufkleber_620x270m
4-001-01-09-16_MOV
Verschreibungspflichtig:
> MOVICOL® Junior aromafrei
Hinweise zur Erstattungsfähigkeit
• Alle MOVICOL®-Medizinprodukte sind verordnungs- und erstattungsfähig.*
• Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig.
• Medizinprodukte haben keine Normgrößen, da diese nur für Arzneimittel vergeben werden.
Voraussetzung für die GKV-Erstattung:
➔Das Medizinprodukt muss eindeutig verordnet sein.
➔Eine Angabe des Herstellernamens und/oder der
PZN durch den Arzt ist erforderlich.
MOVICOL Beutel Pulver 100 St.
Norgine
Verordnungsbeispiele und richtige Rezeptbelieferung
Status
Frage
MOVICOL® 50 St.
Norgine
Rabattarzneimittel und
Importe im Handel
(Status: Arzneimittel)
Muss bzw. kann
ausgetauscht werden?
Nein, ein Austausch zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel ist nicht
erlaubt.
2 x MOVICOL® 50 St.
Norgine
50er- und 100er-Packung
im Handel
Abgabe von 2 x 50 St. oder
1 x 100 St.?
Ist ein Sondervermerk nötig?
Abgabe der 100er-Großpackung (Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V).
Ein Sondervermerk ist nicht nötig (wird nur für Arzneimittel gefordert).
MOVICOL® 50 St.
Produktneutrale
Verordnung
Darf das MOVICOL®Medizinprodukt abgegeben
werden?
Zur Abgabe des Norgine-Medizinproduktes muss der Hersteller und/oder
die PZN vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum).
Darf das Medizinprodukt für
ein anderes Alter abgegeben
werden?
Rücksprache mit dem Arzt erforderlich und Dokumentation dieser auf
dem Rezept (Unterschrift und Datum), ggf. Rezeptänderung.
MOVICOL® Junior aromafrei 90 St. Verordnung für
einen Erwachsenen
Norgine
Antwort
Keine Retax-Gefahr für Apotheke.
*lt. Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, www.daprh.de/mp
Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
© DAP, ohne Gewähr, Stand April 2016
Verordnung
ABGABEHILFE ZU MOVICOL®
Seite 2
– Abgabe von Arzneimitteln –
2016
1996
Hinweise zur Abgabe von
Medizinprodukten: Seite 1
0
2
Jahre
nsObstipationz
Kompete
19.02.16
Apothekenpflichtig:
> MOVICOL® aromafrei
> MOVICOL® Schoko
m_RZ.indd
_Faltstand
08:52
Hinweise zur Erstattungsfähigkeit
1
Aufkleber_620x270m
4-001-01-09-16_MOV
Einteilung nach PackungsV unter „Laxantien“
• Alle MOVICOL®-Arzneimittel sind
verordnungs- und erstattungsfähig.*
• Alle Packungsgrößen sind erstattungsfähig.
Verschreibungspflichtig:
> MOVICOL® V
•Arzneimittel haben eine Normgröße, da für
sie die Packungsgrößenverordnung gilt.
Verordnungsbeispiele und richtige Rezeptbelieferung
Status
Frage
2 x MOVICOL® Schoko 50 St. N3
Norgine
Gilt analog für MOVICOL® aromafrei
und MOVICOL® V
Überschreitung der
größten Messzahl, kein
Sondervermerk
2 x MOVICOL® Schoko N3
Norgine
Gilt analog für MOVICOL® aromafrei
und MOVICOL® V
Reine NormgrößenIst für die Abgabe
verordnung ohne
ein Sondervermerk
Nennung einer Stückzahl erforderlich?
2 x MOVICOL® Schoko 50 St. N3
Gilt analog für MOVICOL® aromafrei
und MOVICOL® V
Produktneutrale
Verordnung (kein
Anbieter oder PZN)
Darf die verordnete
Menge ohne Sondervermerk beliefert
werden?
Antwort
Nach den Vorgaben des Rahmenvertrages (§ 6 (3)) ist ein Sondervermerk
erforderlich. Dieser muss vom Arzt nachgetragen werden
(inkl. Unterschrift und Datum).
Ausnahme: Einige regionale Lieferverträge verzichten auf den Sondervermerk.
Die Regelungen des Rahmenvertrages beziehen sich auf Stückzahlverordnungen. Bei einer reinen Normgrößenverordnung ist daher kein
Sondervermerk erforderlich.→ ➔ Die Menge kann abgegeben werden.
Zur Abgabe des Norgine-Arzneimittels muss der Hersteller und/oder
Darf das MOVICOL®Arzneimittel abgegeben die PZN vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum).
werden?
* lt. Anlage I der AM-RL (OTC-Übersicht), www.daprh.de/gba-otc
Weitere Services
• MOVICOL® Rohertrags-Rechner
www.daprh.de/20
• MOVICOL® Arzt-Information
www.daprh.de/21
Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de
© DAP, ohne Gewähr, Stand April 2016
Verordnung