ABGABEHILFE ZU MOVICOL® Seite 1 – Abgabe von Medizinprodukten – 2016 1996 Hinweise zur Abgabe von Arzneimitteln: Seite 2 0 2 Jahre nsObstipationz Kompete 19.02.16 08:52 > MOVICOL® Beutel Pulver > MOVICOL® flüssig Orange > MOVICOL® Junior Schoko m_RZ.indd _Faltstand 1 Aufkleber_620x270m 4-001-01-09-16_MOV Verschreibungspflichtig: > MOVICOL® Junior aromafrei Hinweise zur Erstattungsfähigkeit • Alle MOVICOL®-Medizinprodukte sind verordnungs- und erstattungsfähig.* • Alle Packungsgrößen sind voll erstattungsfähig. • Medizinprodukte haben keine Normgrößen, da diese nur für Arzneimittel vergeben werden. Voraussetzung für die GKV-Erstattung: ➔Das Medizinprodukt muss eindeutig verordnet sein. ➔Eine Angabe des Herstellernamens und/oder der PZN durch den Arzt ist erforderlich. MOVICOL Beutel Pulver 100 St. Norgine Verordnungsbeispiele und richtige Rezeptbelieferung Status Frage MOVICOL® 50 St. Norgine Rabattarzneimittel und Importe im Handel (Status: Arzneimittel) Muss bzw. kann ausgetauscht werden? Nein, ein Austausch zwischen Medizinprodukt und Arzneimittel ist nicht erlaubt. 2 x MOVICOL® 50 St. Norgine 50er- und 100er-Packung im Handel Abgabe von 2 x 50 St. oder 1 x 100 St.? Ist ein Sondervermerk nötig? Abgabe der 100er-Großpackung (Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V). Ein Sondervermerk ist nicht nötig (wird nur für Arzneimittel gefordert). MOVICOL® 50 St. Produktneutrale Verordnung Darf das MOVICOL®Medizinprodukt abgegeben werden? Zur Abgabe des Norgine-Medizinproduktes muss der Hersteller und/oder die PZN vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum). Darf das Medizinprodukt für ein anderes Alter abgegeben werden? Rücksprache mit dem Arzt erforderlich und Dokumentation dieser auf dem Rezept (Unterschrift und Datum), ggf. Rezeptänderung. MOVICOL® Junior aromafrei 90 St. Verordnung für einen Erwachsenen Norgine Antwort Keine Retax-Gefahr für Apotheke. *lt. Anlage V der Arzneimittel-Richtlinie des G-BA, www.daprh.de/mp Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de © DAP, ohne Gewähr, Stand April 2016 Verordnung ABGABEHILFE ZU MOVICOL® Seite 2 – Abgabe von Arzneimitteln – 2016 1996 Hinweise zur Abgabe von Medizinprodukten: Seite 1 0 2 Jahre nsObstipationz Kompete 19.02.16 Apothekenpflichtig: > MOVICOL® aromafrei > MOVICOL® Schoko m_RZ.indd _Faltstand 08:52 Hinweise zur Erstattungsfähigkeit 1 Aufkleber_620x270m 4-001-01-09-16_MOV Einteilung nach PackungsV unter „Laxantien“ • Alle MOVICOL®-Arzneimittel sind verordnungs- und erstattungsfähig.* • Alle Packungsgrößen sind erstattungsfähig. Verschreibungspflichtig: > MOVICOL® V •Arzneimittel haben eine Normgröße, da für sie die Packungsgrößenverordnung gilt. Verordnungsbeispiele und richtige Rezeptbelieferung Status Frage 2 x MOVICOL® Schoko 50 St. N3 Norgine Gilt analog für MOVICOL® aromafrei und MOVICOL® V Überschreitung der größten Messzahl, kein Sondervermerk 2 x MOVICOL® Schoko N3 Norgine Gilt analog für MOVICOL® aromafrei und MOVICOL® V Reine NormgrößenIst für die Abgabe verordnung ohne ein Sondervermerk Nennung einer Stückzahl erforderlich? 2 x MOVICOL® Schoko 50 St. N3 Gilt analog für MOVICOL® aromafrei und MOVICOL® V Produktneutrale Verordnung (kein Anbieter oder PZN) Darf die verordnete Menge ohne Sondervermerk beliefert werden? Antwort Nach den Vorgaben des Rahmenvertrages (§ 6 (3)) ist ein Sondervermerk erforderlich. Dieser muss vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum). Ausnahme: Einige regionale Lieferverträge verzichten auf den Sondervermerk. Die Regelungen des Rahmenvertrages beziehen sich auf Stückzahlverordnungen. Bei einer reinen Normgrößenverordnung ist daher kein Sondervermerk erforderlich.→ ➔ Die Menge kann abgegeben werden. Zur Abgabe des Norgine-Arzneimittels muss der Hersteller und/oder Darf das MOVICOL®Arzneimittel abgegeben die PZN vom Arzt nachgetragen werden (inkl. Unterschrift und Datum). werden? * lt. Anlage I der AM-RL (OTC-Übersicht), www.daprh.de/gba-otc Weitere Services • MOVICOL® Rohertrags-Rechner www.daprh.de/20 • MOVICOL® Arzt-Information www.daprh.de/21 Fach- und Gebrauchsinformationen zu den MOVICOL®-Produkten finden Sie unter www.MOVICOL.de © DAP, ohne Gewähr, Stand April 2016 Verordnung
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