Beispiele zum Artikel Jahresmeldungen Hier finden Sie Beispiele zum neuen doppelten Jahresmeldungsverfahren. S eit dem 1. Januar 2016 hat der Arbeitgeber zwei „Jahresmeldungen” abzugeben: zum einen die Jahresmeldung zur Dokumentation des Arbeitsentgelts im Rentenversicherungskonto des Beschäftigten, zum anderen eine Jahresmeldung zur Unfallversicherung. BEISPIEL 1 Sachverhalt: Maximilian Kolbe war im gesamten Jahr 2015 bei der Software-Schmiede AG beschäftigt. Er hat im Jahr 2015 ein beitragspflichtiges Bruttojahres arbeitsentgelt in Höhe von 51.154,65 EUR erzielt. Beurteilung: Der Arbeitgeber Software-Schmiede AG hat bis zum 15. Februar 2016 die Jahresmeldung mit dem Abgabegrund „50“ und einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in Höhe von EUR 051.155 zu erstatten. BEISPIEL 2 Sachverhalt: Der Arbeitgeber Hansetrans GmbH hat bereits für seinen Arbeitnehmer Dirk Schuster eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund (GD) „50“ mit dem Datenbaustein DBUV für das Jahr 2014 abgegeben. Am 30. Juni 2016 wurde eine Änderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes zur SV und UV für das Jahr 2014 vorgenommen. Eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 wurde bisher nicht abgegeben. Beurteilung: Der Arbeitgeber Hansetrans GmbH hat eine Stornierung der Jahresmeldung GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) zu veranlassen. Darüber hinaus sind auch eine neue Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) sowie eine neue UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ zu erstatten. BKKService 1/2016 1 © Zerbor/Fotolia BEISPIEL 3 Sachverhalt: Der Arbeitgeber Hochbau AG hat bereits für seinen Arbeitnehmer Stefan Hansen eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund (GD) „50“ mit dem Datenbaustein DBUV für das Jahr 2014 abgegeben. Am 25. Juni 2016 wurde eine Änderung der Beitragsgruppe zum 1. Juli 2014 vorgenommen. Eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 wurde bisher nicht abgegeben. Beurteilung: Der Arbeitgeber Hochbau AG hat eine Stornierung der Jahresmeldung GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) zu veranlassen. Danach ist eine Sonstige Meldung wegen des Beitragsgruppenwechsels mit dem GD „32“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 und eine Sonstige Meldung Beitragsgruppenwechsel mit dem GD „12“ ab 1. Juli 2014 zu erstatten. Darüber hinaus sind eine Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für 01.07. bis 31.12.2014 sowie eine UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 zu erstatten. 2 BKKService 1/2016 BEISPIEL 4 Sachverhalt: Der Arbeitgeber Baumarkt AG hat bereits für seinen Arbeitnehmer Florian Althoff eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund (GD) „50“ mit dem Datenbaustein DBUV für das Jahr 2014 abgegeben. Am 30. Juni 2016 wurde eine Änderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes zur UV für das Jahr 2014 vorgenommen. Eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 wurde bisher nicht abgegeben. Beurteilung: Der Arbeitgeber Baumarkt AG hat eine UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ zu veranlassen. BEISPIEL 5 Sachverhalt: Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat für seine Arbeitnehmerin Christiane Lau eine Sonstige Meldung (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel) mit dem GD „31“ mit dem Datenbaustein DBUV für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 erstellt. Eine Jahresmeldung mit dem GD „50“ erfolgte mit dem Datenbaustein DBUV für die Zeit 01.07.2014 bis 31.12. 2014. Nun hat der Arbeitgeber Küchengroßhandel eine Änderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes zur UV am 30.06.2016 für März 2014 vorgenommen. Beurteilung: Da eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 bisher nicht abgegeben wurde, kann der Arbeitgeber Küchengroßhandel eine UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 erstatten. Fortsetzung siehe nächstes Beispiel BEISPIEL 6 Sachverhalt: Am 15. Oktober 2016 ändert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur Unfallversicherung für Oktober 2014. Beurteilung: Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat eine Stornierung der UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ für das Jahr 2014 und eine neue UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 zu erstatten. Fortsetzung siehe nächstes Beispiel BKKService 1/2016 3 BEISPIEL 7 Sachverhalt: Am 30. November 2016 ändert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur SV ohne Auswirkung auf den Wert für die UV für Dezember 2014. Beurteilung: Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat eine Stornierung der Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014 vorzunehmen. Anschließend hat er eine neue Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014 zu erstatten. Fortsetzung siehe nächstes Beispiel BEISPIEL 8 Sachverhalt: Am 1. Dezember 2016 ändert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur SV für Dezember 2014 erneut, diesmal auch mit Auswirkung auf den Wert für die UV. Beurteilung: Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat eine Stornierung der Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014 und eine neue Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014 zu erstatten. Anschließend hat er eine Stornierung der UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ für das Jahr 2014 vorzunehmen und eine neue UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 zu erstatten. 4 BKKService 1/2016
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