Beispiele zum Artikel Jahresmeldungen

Beispiele
zum Artikel Jahresmeldungen
Hier finden Sie Beispiele
zum neuen doppelten
Jahresmeldungsverfahren.
S
eit dem 1. Januar 2016 hat der
Arbeitgeber zwei „Jahresmeldungen” abzugeben: zum einen die Jahresmeldung zur Dokumentation des Arbeitsentgelts im Rentenversicherungskonto
des Beschäftigten, zum anderen eine
Jahresmeldung zur Unfallversicherung.
BEISPIEL 1
Sachverhalt:
Maximilian Kolbe war im gesamten Jahr 2015 bei der Software-Schmiede
AG beschäftigt. Er hat im Jahr 2015 ein beitragspflichtiges Bruttojahres­
arbeitsentgelt in Höhe von 51.154,65 EUR erzielt.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Software-Schmiede AG hat bis zum 15. Februar 2016 die
Jahresmeldung mit dem Abgabegrund „50“ und einem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt in Höhe von EUR 051.155 zu erstatten.
BEISPIEL 2
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber Hansetrans GmbH hat bereits für seinen Arbeitnehmer Dirk Schuster eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund (GD)
„50“ mit dem Datenbaustein DBUV für das Jahr 2014 abgegeben. Am
30. Juni 2016 wurde eine Änderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes zur SV und UV für das Jahr 2014 vorgenommen. Eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 wurde bisher nicht abgegeben.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Hansetrans GmbH hat eine Stornierung der Jahresmeldung GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) zu veranlassen. Darüber
hinaus sind auch eine neue Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version
03 ohne DBUV) sowie eine neue UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“
zu erstatten.
BKKService 1/2016
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© Zerbor/Fotolia
BEISPIEL 3
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber Hochbau AG hat bereits für seinen Arbeitnehmer Stefan
Hansen eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund (GD) „50“ mit dem
Datenbaustein DBUV für das Jahr 2014 abgegeben. Am 25. Juni 2016 wurde
eine Änderung der Beitragsgruppe zum 1. Juli 2014 vorgenommen. Eine
UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 wurde bisher nicht abgegeben.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Hochbau AG hat eine Stornierung der Jahresmeldung GD „50“
(Version 03 ohne DBUV) zu veranlassen. Danach ist eine Sonstige Meldung
wegen des Beitragsgruppenwechsels mit dem GD „32“ (Version 03 ohne
DBUV) für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014 und eine Sonstige Meldung
Beitragsgruppenwechsel mit dem GD „12“ ab 1. Juli 2014 zu erstatten. Darüber
hinaus sind eine Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für
01.07. bis 31.12.2014 sowie eine UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ mit den
Werten für das gesamte Jahr 2014 zu erstatten.
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BKKService 1/2016
BEISPIEL 4
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber Baumarkt AG hat bereits für seinen Arbeitnehmer Florian
Althoff eine Jahresmeldung mit dem Abgabegrund (GD) „50“ mit dem
Datenbaustein DBUV für das Jahr 2014 abgegeben. Am 30. Juni 2016 wurde
eine Änderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes zur UV für das Jahr
2014 vorgenommen. Eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 wurde bisher
nicht abgegeben.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Baumarkt AG hat eine UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“
zu veranlassen.
BEISPIEL 5
Sachverhalt:
Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat für seine Arbeitnehmerin Christiane Lau
eine Sonstige Meldung (Abmeldung wegen Krankenkassenwechsel) mit dem
GD „31“ mit dem Datenbaustein DBUV für den Zeitraum 01.01. bis 30.06.2014
erstellt.
Eine Jahresmeldung mit dem GD „50“ erfolgte mit dem Datenbaustein DBUV
für die Zeit 01.07.2014 bis 31.12. 2014. Nun hat der Arbeitgeber Küchengroßhandel eine Änderung des beitragspflichtigen Arbeitsentgeltes zur UV am
30.06.2016 für März 2014 vorgenommen.
Beurteilung:
Da eine UV-Jahresmeldung für das Jahr 2014 bisher nicht abgegeben wurde,
kann der Arbeitgeber Küchengroßhandel eine UV-Jahresmeldung mit dem
GD „92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 erstatten.
Fortsetzung siehe nächstes Beispiel
BEISPIEL 6
Sachverhalt:
Am 15. Oktober 2016 ändert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur
Unfallversicherung für Oktober 2014.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat eine Stornierung der UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“ für das Jahr 2014 und eine neue UV-Jahresmeldung
mit dem GD „92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 zu erstatten.
Fortsetzung siehe nächstes Beispiel
BKKService 1/2016
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BEISPIEL 7
Sachverhalt:
Am 30. November 2016 ändert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur
SV ohne Auswirkung auf den Wert für die UV für Dezember 2014.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat eine Stornierung der Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis
31.12.2014 vorzunehmen. Anschließend hat er eine neue Jahresmeldung mit
dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014
zu erstatten.
Fortsetzung siehe nächstes Beispiel
BEISPIEL 8
Sachverhalt:
Am 1. Dezember 2016 ändert sich das beitragspflichtige Arbeitsentgelt zur
SV für Dezember 2014 erneut, diesmal auch mit Auswirkung auf den Wert für
die UV.
Beurteilung:
Der Arbeitgeber Küchengroßhandel hat eine Stornierung der Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis
31.12.2014 und eine neue Jahresmeldung mit dem GD „50“ (Version 03 ohne
DBUV) für den Zeitraum 01.07. bis 31.12.2014 zu erstatten.
Anschließend hat er eine Stornierung der UV-Jahresmeldung mit dem GD „92“
für das Jahr 2014 vorzunehmen und eine neue UV-Jahresmeldung mit dem GD
„92“ mit den Werten für das gesamte Jahr 2014 zu erstatten.
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BKKService 1/2016