Honorarvereinbarung/ Aufklärung über einen möglichen Selbstbehalt bei Erstattungsanspruch durch einen Kostenträger (Privatkrankenkasse oder Beihilfe) Meine Honorare orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), das von den Heilpraktikerverbänden 1985 herausgegeben wurde und 2002 neuaufgelegt wurde und dabei in Euro umgerechnet wurde. Hierbei richte ich mich nach Spalte 4 der Erstattungstabelle, die Sie in der Praxis gerne einsehen dürfen. Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife und erstatten manchmal nur den GebüH- Mindestbetrag, manchmal jedoch auch bis zum Höchstbetrag. Selbst Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstatten nicht alles, sondern oft nur bis zur Höhe der Spalten 5 und 6 der Erstattungstabelle. Sollte Ihre Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten, was aus Ihren mir nicht vorliegenden Vertragsunterlagen zu ersehen ist, kann es zu einer zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was ich Ihnen in Rechnung stelle. Leistungen mit fehlendem Betrag in der entsprechenden Spalte weisen darauf hin, dass diese nicht beihilfefähig sind. Nicht alle inzwischen möglichen etablierten Verfahren, die ich anbiete, sind im GebüH und der Erstattungstabelle aufgeführt. Analoge Abrechnung bedeutet, dass ich in einem solchen Fall eine oder mehrere Leistungen auf der Rechnung benennen kann, die der erbrachten Leistung am ähnlichsten ist. Diese ist mit dem Buchstaben "a" markiert.Die Erstattung der analog abgerechneten Leistungen wird von den Kostenträgern unterschiedlich gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht dabei nicht. Folgende Leistungen sind im GebüH nicht gelistet oder werden von mir abweichend wie folgt berechnet: Eingehende Beratung/ Erstananamnese Infusionen 30€/30min 65€ Große Ozon- Eigenbluttherapie (HOT) 65€ Kleine Eigenblutbehandlung 20€ usw. Vor einer Behandlung werde ich Ihnen die ungefähren Kostenpunkte nennen, Sie ausführlich über mein Vorgehen beraten und nur mit Ihrer Zustimmung die Therapien durchführen. Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsbetrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei Ihrer Versicherungsgesellschaft), ob die vorgesehene Behandlung anerkannt und wenn ja, in welcher Höhe erstattet wird. Fest vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich! Im Falle einer Verhinderung können Termine bis 24 Stunden vorher (Freitag entsprechend für Montagstermine) ohne Zahlungsverpflichtung abgesagt werden. Andernfalls werde ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 35€ in Rechnung stellen. Die vorgenannte Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn ich ohne mein Verschulden (Unfall, höhere Gewalt) verhindert bin oder einvernehmlich ein Ausweichtermin abgesprochen werden kann. Auch Beratungen der Telefonsprechstunde und ausführliche E-Mail- Beratungen werden abgerechnet (Dazu zählen nicht ausschließliche Terminvereinbarungen). Das Kostenerstattungsverfahren vom Kostenträger ist vom Patienten selber zu veranlassen. Eine Nicht- oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die Honorarforderung.
© Copyright 2024 ExpyDoc