AGB´s

Honorarvereinbarung/ Aufklärung über einen möglichen Selbstbehalt bei
Erstattungsanspruch durch einen Kostenträger (Privatkrankenkasse oder Beihilfe)
Meine Honorare orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
(GebüH), das von den Heilpraktikerverbänden 1985 herausgegeben wurde und
2002 neuaufgelegt wurde und dabei in Euro umgerechnet wurde. Hierbei richte
ich mich nach Spalte 4 der Erstattungstabelle, die Sie in der Praxis gerne einsehen
dürfen.
Viele Privatkassen haben unterschiedliche Tarife und erstatten manchmal nur den
GebüH- Mindestbetrag, manchmal jedoch auch bis zum Höchstbetrag. Selbst
Beihilfe und Postbeamtenkrankenkasse erstatten nicht alles, sondern oft nur bis
zur Höhe der Spalten 5 und 6 der Erstattungstabelle. Sollte Ihre
Zusatzversicherung oder Privatkrankenkasse abweichend erstatten, was aus Ihren
mir nicht vorliegenden Vertragsunterlagen zu ersehen ist, kann es zu einer
zumutbaren Selbstbeteiligung kommen. Das Patientenrechtegesetz verpflichtet
mich, Sie darüber aufzuklären, dass möglicherweise nicht alles erstattet wird, was
ich Ihnen in Rechnung stelle.
Leistungen mit fehlendem Betrag in der entsprechenden Spalte weisen darauf hin,
dass diese nicht beihilfefähig sind. Nicht alle inzwischen möglichen etablierten
Verfahren, die ich anbiete, sind im GebüH und der Erstattungstabelle aufgeführt.
Analoge Abrechnung bedeutet, dass ich in einem solchen Fall eine oder mehrere
Leistungen auf der Rechnung benennen kann, die der erbrachten Leistung am
ähnlichsten ist. Diese ist mit dem Buchstaben "a" markiert.Die Erstattung der
analog abgerechneten Leistungen wird von den Kostenträgern unterschiedlich
gehandhabt. Erstattungssicherheit besteht dabei nicht.
Folgende Leistungen sind im GebüH nicht gelistet oder werden von mir
abweichend wie folgt berechnet:
Eingehende Beratung/ Erstananamnese
Infusionen
30€/30min
65€
Große Ozon- Eigenbluttherapie (HOT)
65€
Kleine Eigenblutbehandlung
20€
usw.
Vor einer Behandlung werde ich Ihnen die ungefähren Kostenpunkte nennen, Sie
ausführlich über mein Vorgehen beraten und nur mit Ihrer Zustimmung die
Therapien durchführen.
Bitte prüfen Sie Ihren Versicherungsbetrag (ggf. durch persönliche Nachfrage bei
Ihrer Versicherungsgesellschaft), ob die vorgesehene Behandlung anerkannt und
wenn ja, in welcher Höhe erstattet wird.
Fest vereinbarte Behandlungstermine sind verbindlich!
Im Falle einer Verhinderung können Termine bis 24 Stunden vorher
(Freitag entsprechend für Montagstermine) ohne Zahlungsverpflichtung abgesagt
werden. Andernfalls werde ich Ihnen ein Ausfallhonorar in Höhe von 35€ in
Rechnung stellen.
Die vorgenannte Zahlungsverpflichtung tritt nicht ein, wenn ich ohne mein
Verschulden (Unfall, höhere Gewalt) verhindert bin oder einvernehmlich ein
Ausweichtermin abgesprochen werden kann.
Auch Beratungen der Telefonsprechstunde und ausführliche E-Mail- Beratungen
werden abgerechnet (Dazu zählen nicht ausschließliche Terminvereinbarungen).
Das Kostenerstattungsverfahren vom Kostenträger ist vom Patienten selber zu
veranlassen. Eine Nicht- oder Teilerstattung hat keinen Einfluss auf die
Honorarforderung.