Struktur der aktiv Versicherten in der GRV 2013 in Mio. und in % (mit Mehrfachnennungen), Deutschland, am Jahresende Selbstständige insgesamt 0,283 Mio. = 0,8% Leistungsempfänger g p g nach dem SGB III 0,870 Mio. = 2,4% versicherungspflichtig Beschäftigte 28,899 Mio. = 79,8% Freiwillig Versicherte 0,271 Mio. = 0,8% Aktiv Versicherte insgesamt: Pflegepersonen 0,273 Mio. = 0,8% 36,194 Mio. Geringfügig Beschäftigte* 4,687 Mio. = 13,0% Sonstige 0,911 Mio. = 2,6% * versicherungsfrei Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenversicherung Zahlen 2015 abbVIII21 Kommentierung und methodische Hinweise > Seite 2 Struktur der aktiv Versicherten in der Gesetzlichen Rentenversicherung Ende 2013 Bei den gut 36,2 Mio. aktiv Versicherten, die die Gesetzliche Rentenversicherung für das Jahresende 2013 ausweist, handelt es sich weit überwiegend (zu fast 80 %) um die abhängig beschäftigten Arbeitern und Angestellten, die mit wenigen Ausnahmen der Versicherungspflicht unterliegen. Der mit der Bismarck’schen Sozialversicherungsgesetzgebung angelegt Charakter der Rentenversicherung als Arbeitnehmerversicherung ist unübersehbar. Zwar sind auch Beamte abhängig beschäftigt, für diese Beschäftigtengruppe existiert jedoch eine eigenständige Altersversorgung (Beamtenversorgung). Allerdings reicht der Kreis der Pflichtversicherten mittlerweile auch über die Arbeitnehmer hinaus. Pflichtversichert sind insbesondere - Lohnersatzleistungsempfänger der Bundesagentur für Arbeit (Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Unterhaltsgeld) und der Gesetzlichen Krankenversicherung (Krankengeld). Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) sind hingegen seit 2011 nicht mehr versichert; für sie werden keine Beiträge an die Rentenversicherung mehr gezahlt; sie gelten als Anrechnungszeitversicherte; - einzelne Gruppen von Selbstständigen (so u.a. Handwerker, Künstler und Publizisten, Hausgewerbetreibende, arbeitnehmerähnliche Selbstständige); - Mütter oder Väter während der Zeiten der Kindererziehung; - nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen; - Personen im Bundesfreiwilligendienst. Zu den aktiv Versicherten zählen neben den freiwillig Versicherten auch die geringfügig Beschäftigten. Ab 2013 gilt folgende Regelung: Im Grundsatz herrscht Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung, auf Antrag ist aber eine Befreiung von der Versicherungspflicht möglich (opt-out Regelung) (vgl. Abbildung II.20). Im Jahr haben etwa 4,7 Mio. geringfügig Beschäftigten für die Versicherungsfreiheit optiert. Diese Personen zahlen keine Arbeitnehmerbeiträge und erwerben auch keine rentenbegründenden und -steigernden Ansprüche. hhDie Arbeitgeber müssen hingegen Pauschalbeiträge zahlen. Methodische Hinweise Die Daten entstammen aus der Versichertenstatistik der Deutschen Rentenversicherung. www.sozialpolitik-aktuell.de Institut Arbeit und Qualifikation der Universität Duisburg-Essen abbVIII21
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