NUFARM AKTUELL Nufarm Deutschland GmbH Mediapark 4e, 50670 Köln Deutschland Tel: +49 (0) 221 179179 0 Hotline: +49 (0) 221 179179 99 Fax: +49 (0) 221 179179 55 www.nufarm.com/de 15. September 2015 Shaktis® & Canvas® bis 2025 zugelassen! Sehr geehrte Damen und Herren, wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass unsere Produkte Shaktis (026417-00) und Canvas (026282-00) eine Anschlusszulassung bis 31. Dezember 2025 erhalten haben. Damit verbunden hat das BVL für Shaktis (026417-00) die Auflagen NW 605 und NW 606 gestrichen und die Auflage NW 607-1 vergeben. NW607-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Abstände: 75 %: 15 m, 90 %: 10 m Für Canvas (026282-00) wurden die Auflagen NW605-1 und NW606 erteilt und die Angaben im Bereich Ökotox mit den Auflagen NN1001, NN 1002 und NW 262 ergänzt. Die Auflage NN1842 wurde gestrichen: NN1001: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Nutzinsekten eingestuft. NN1002: Das Mittel wird als nicht schädigend für Populationen relevanter Raubmilben und Spinnen eingestuft. NW262: Das Mittel ist giftig für Algen. NW605-1: Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit "*" gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten: reduzierte Abstände: 50% 5 m, 75% 5 m, 90% * NW606: Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern – ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. 5 m Mit den Anschlusszulassungen stehen Ihnen somit langfristig effektive Bausteine zur Fungizidkontrolle im Kartoffelanbau zur Verfügung. Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Ansprechpartner in den Regionen als auch wir in der Zentrale in Köln gerne und jederzeit zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Benedikt Cramer Leiter Marketing Dr. Dagmar Heibertshausen Leiterin Registrierung und Entwicklung
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