Document

8.0/2.09.01.00
2.9.1 Zerfallszeit von
Tabletten und Kapseln1)
Diese Prüfung dient dazu, festzustellen, ob Tabletten
oder Kapseln in einem flüssigen Medium in der vorgeschriebenen Zeit unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen zerfallen.
Im Rahmen dieser Prüfung bedeutet „Zerfall“ nicht
die vollständige Auflösung der zu prüfenden Einheit
oder gar ihres Wirkstoffanteils. Definitionsgemäß ist der
vollständige Zerfall erreicht, wenn ein etwaiger Rückstand der Einheit, mit Ausnahme von Bruchstücken eines
unlöslichen Überzugs oder der Kapselhülle, der auf dem
Siebboden der Prüfapparatur verbleibt oder an der Unterseite der Scheiben klebt, falls solche verwendet werden,
höchstens aus einer weichen Masse besteht, die keinen
fühlbar festen Kern enthält.
♦
Für Tabletten und Kapseln, die nicht größer als
18 mm sind, wird Apparatur A, für größere Tabletten
und Kapseln wird Apparatur B verwendet.♦
Prüfung A: Tabletten und Kapseln
normaler Größe
Apparatur: Die Apparatur besteht aus einem starren
Gestell mit Siebboden, einem niedrigen 1-Liter-Becherglas von 149 ± 11 mm Höhe und einem inneren Durchmesser von 106 ± 9 mm zur Aufnahme der Eintauchflüssigkeit, einer Vorrichtung mit Thermostat zum Erwärmen
der Flüssigkeit auf und Halten bei 35 bis 39 °C und
einem Gerät zum gleichmäßigen Auf- und Abbewegen
des Gestells in der Eintauchflüssigkeit zwischen 29- und
32-mal je Minute über eine Strecke von 55 ± 2 mm. Das
Gefäß enthält so viel Flüssigkeit, dass sich das Drahtnetz
am obersten Punkt der Aufwärtsbewegung noch mindestens 15 mm unterhalb der Flüssigkeitsoberfläche befindet und am untersten Punkt der Abwärtsbewegung mindestens 25 mm vom Gefäßboden entfernt ist. Zu keinem
Zeitpunkt darf das obere Teil des starren Gestells mit
Siebboden untergetaucht sein. Die für die Aufwärtsbewegung benötigte Zeit entspricht der Zeit für die
Abwärtsbewegung. Die Änderungen in der Bewegungsrichtung erfolgen eher als gleichmäßiger Übergang denn
als abrupte Umkehr der Bewegung. Das starre Gestell
mit Siebboden bewegt sich senkrecht entlang seiner Achse. Eine nennenswerte horizontale Bewegung beziehungsweise Auslenkung von der vertikalen Achse tritt
nicht auf.
Starres Gestell mit Siebboden: Das starre Gestell mit
Siebboden besteht aus 6 beidseitig offenen, durchsichtigen Prüfröhrchen. Jedes Prüfröhrchen hat eine
Länge von 77,5 ± 2,5 mm, einen inneren Durchmesser von 21,85 ± 1,15 mm und eine Wandstärke von
1,9 ± 0,9 mm; die Prüfröhrchen werden durch 2 Platten
1)
Diese Methode war Gegenstand der Internationalen Harmonisierung der Arzneibücher (siehe Kapitel „5.8 Harmonisierung
der Arzneibücher“).
397
in senkrechter Lage gehalten. Jede Platte hat einen
Durchmesser von 90 ± 2 mm und eine Dicke von
6,75 ± 1,75 mm. Die Platten haben 6 Bohrungen von je
24 ± 2 mm Durchmesser. Alle Bohrungen haben einen
gleichen Abstand vom Mittelpunkt der Platte und auch
der Abstand untereinander ist gleich. An der Unterseite
der unteren Platte befindet sich ein einfaches Drahtgewebe aus rostfreiem Stahl mit quadratischen Maschen
von 2,0 ± 0,2 mm Maschenweite und einem Drahtdurchmesser von 0,615 ± 0,045 mm. Die Teile der Apparatur
werden durch 3 Stäbe, die durch die beiden Platten gehen, in einem festen Abstand zusammengehalten. Eine
geeignete Vorrichtung ermöglicht, das starre Gestell mit
Siebboden über der Achse zentriert an der Antriebseinheit aufzuhängen.
Die Konstruktion des starren Gestells mit Siebboden
darf geändert werden, vorausgesetzt, die Abmessungen
der Prüfröhrchen aus Glas und des Drahtgeflechts des
Siebbodens entsprechen den vorstehend angegebenen
Spezifikationen. Das starre Gestell mit Siebboden entspricht den in Abb. 2.9.1-1 aufgeführten Längenangaben.
Scheiben: Scheiben dürfen nur falls vorgeschrieben oder
zugelassen verwendet werden. In dem Fall wird jedes
Prüfröhrchen mit einer zylindrischen Scheibe versehen,
deren Dicke 9,5 ± 0,15 mm und deren Durchmesser
20,7 ± 0,15 mm beträgt. Die Scheibe besteht aus einem
geeigneten durchsichtigen Kunststoffmaterial, dessen relative Dichte zwischen 1,18 und 1,20 liegt. Jede Scheibe
ist von 5 parallel geführten Röhren von 2 ± 0,1 mm
Durchmesser durchbrochen. Eine davon ist auf der Mittelachse der Scheibe zentriert, die anderen sind in gleichem Abstand voneinander auf einem imaginären Kreis
von 6 ± 0,2 mm Radius senkrecht um die Mittelachse
und parallel zueinander angeordnet. 4 identische trapezförmige Einkerbungen befinden sich in der seitlichen
Wand der Scheibe und sind nahezu rechtwinklig zu den
2 Endflächen (Kopf- und Bodenfläche) der zylindrischen
Scheibe angeordnet. Die Trapezform ist symmetrisch.
Ihre parallelen Seiten fallen mit der Kopf- beziehungsweise Bodenfläche der zylindrischen Scheibe zusammen
und liegen parallel zu einer imaginären Linie, die die
Mittelpunkte von jeweils 2 benachbarten Löchern (der
6 mm von der Mittelachse der Scheibe entfernt angeordneten Löcher) verbindet. Die parallele Seite des Trapezes am Boden der zylindrischen Scheibe hat eine
Länge von 1,6 ± 0,1 mm und ihre innere Kante am Boden hat eine Tiefe von 1,5 bis 1,8 mm, vom Zylinderumfang aus gemessen. Die parallele Seite des Trapezes am Kopf der zylindrischen Scheibe hat eine Länge
von 9,4 ± 0,2 mm und im Zentrum eine Tiefe von
2,6 ± 0,1 mm, vom Zylinderumfang aus gemessen. Alle
Oberflächen der Scheibe sind glatt.
Falls die Verwendung von Scheiben vorgeschrieben
ist, wird eine Scheibe in jedes Prüfröhrchen gelegt und
die Apparatur wie unter „Ausführung“ vorgeschrieben
betrieben. Die Scheiben entsprechen den in Abb. 2.9.1-1
aufgeführten Längenangaben.
Die Verwendung modifizierter Scheiben ist bei der
automatischen Detektion erlaubt, falls die Verwendung
von Scheiben festgelegt ist oder zugelassen wurde. Solche Scheiben müssen den Anforderungen an Dichte und
Abmessungen in dieser Allgemeinen Methode entsprechen.
Die „Allgemeinen Vorschriften“ gelten für alle Monographien und sonstigen Texte
Ph. Eur. 8. Ausgabe, Grundwerk 2014
Allg: Methoden
2.9.1 Zerfallszeit von Tabletten und Kapseln
398
2.9.1 Zerfallszeit von Tabletten und Kapseln
Abb. 2.9.1-1: Apparatur A zur Bestimmung der Zerfallszeit von Tabletten und Kapseln normaler Größe
Längenangaben in Millimetern
Ausführung: Eine einzeldosierte Arzneiform wird in jedes der 6 Prüfröhrchen des Gestells mit Siebboden gegeben und darauf, falls vorgeschrieben, eine Scheibe gelegt. Das Gerät wird mit der als Medium vorgeschriebenen Eintauchflüssigkeit, deren Temperatur bei 37 ± 2 °C
gehalten wird, betrieben. Am Ende der vorgeschriebenen
Zeit wird das Gestell aus der Flüssigkeit genommen und
die einzeldosierten Arzneiformen werden untersucht: jede einzeldosierte Arzneiform muss vollständig zerfallen
sein. Wenn 1 oder 2 einzeldosierte Arzneiformen nicht
zerfallen sind, wird die Prüfung mit 12 zusätzlichen einzeldosierten Arzneiformen wiederholt. Die Anforderungen der Prüfung sind erfüllt, wenn mindestens 16 der 18
geprüften einzeldosierten Arzneiformen zerfallen sind.
♦
Prüfung B: Größere Tabletten und
größere Kapseln
Apparatur: Der Hauptteil der Apparatur (siehe Abb.
2.9.1-2) besteht aus einem starren Gestell mit Siebboden, das 3 zylindrische, durchsichtige Prüfröhrchen hält.
Jedes Röhrchen hat eine Länge von 77,5 ± 2,5 mm und
einen inneren Durchmesser von 33,0 ± 0,5 mm. Die
Wandstärke beträgt 2,5 ± 0,5 mm. Jedes Röhrchen ist
mit einer zylindrischen Scheibe aus durchsichtigem
Kunststoffmaterial versehen, dessen relative Dichte zwischen 1,18 und 1,20 liegt. Der Durchmesser der Scheiben beträgt 31,4 ± 0,13 mm, ihre Dicke 15,3 ± 0,15 mm.
Jede Scheibe hat 7 Löcher von 3,15 ± 0,1 mm Durchmesser, ein Loch in der Mitte, die 6 anderen im gleichen
Abstand voneinander auf einem imaginären Kreis von
4,2 mm Radius um den Mittelpunkt der Scheibe angeordnet. Die Prüfröhrchen werden durch eine obere und
eine untere starre Platte aus Kunststoffmaterial, die einen
Durchmesser von 97 mm haben und 9 mm dick sind,
senkrecht gehalten. Die Platten haben 3 Bohrungen. Alle
Bohrungen haben den gleichen Abstand vom Mittelpunkt und voneinander. An der Unterseite der unteren
Platte befindet sich ein Netz aus rostfreiem Stahldraht.
Der Stahldraht hat eine Dicke von 0,63 ± 0,03 mm und
das Netz eine Maschenweite von 2,0 ± 0,2 mm. Die Platten sind voneinander durch senkrechte Metallstäbe an
der Außenseite in einem festen Abstand von 77,5 mm
gehalten. Ein Metallstab ist in der Mitte der oberen Platte
so angebracht, dass das Gerät durch einen Motor gleichmäßig 29- bis 32-mal je Minute über eine Strecke von
55 ± 2 mm auf und ab bewegt werden kann.
Das Gerät wird in ein geeignetes Gefäß, vorzugsweise
in ein 1-Liter-Becherglas, gehängt, das die vorgeschriebene Flüssigkeit enthält. Das Gefäß enthält so viel Flüssigkeit, dass sich das Drahtnetz am obersten Punkt seines
Wegs noch mindestens 15 mm unterhalb der Flüssig-
Beachten Sie den Hinweis auf „Allgemeine Monographien“ zu Anfang des Bands auf Seite B
Ph. Eur. 8. Ausgabe, Grundwerk 2014
2.9.2 Zerfallszeit von Suppositorien und Vaginalzäpfchen
399
8.0/2.09.02.00
Abb. 2.9.1-2: Apparatur B zur Bestimmung der Zerfallszeit von größeren Tabletten und größeren Kapseln
Längenangaben in Millimetern
keitsoberfläche befindet und am untersten Punkt mindestens 25 mm vom Gefäßboden entfernt ist und die oberen Öffnungen der Röhrchen über der Flüssigkeitsoberfläche bleiben. Mit Hilfe einer geeigneten Vorrichtung
wird die Flüssigkeit bei einer Temperatur zwischen
35 und 39 °C gehalten.
Die Konstruktion des starren Gestells mit Siebboden
darf geändert werden, vorausgesetzt, die Abmessungen
der Prüfröhrchen und des Drahtgeflechts des Siebbodens
entsprechen den vorstehend angegebenen Spezifikationen.
Ausführung: 6 Tabletten oder Kapseln werden geprüft,
indem entweder 2 starre Gestelle mit Siebboden parallel
verwendet werden oder die Prüfung wiederholt wird. In
jedes der 3 Röhrchen wird eine Tablette oder eine Kapsel
und darauf, falls vorgeschrieben, eine Scheibe gelegt.
Das Gestell wird in das Becherglas mit der vorgeschriebenen Flüssigkeit gehängt und während der vorgeschriebenen Zeit auf und ab bewegt. Anschließend wird das
Gestell herausgenommen und der Zustand der Tabletten
oder Kapseln geprüft. Die Anforderungen der Prüfung
sind erfüllt, wenn alle 6 Tabletten oder Kapseln zerfallen
sind.♦
Durch die Zerfallsprüfung wird festgestellt, ob die Suppositorien oder Vaginalzäpfchen in der vorgeschriebenen
Zeit unter den nachfolgend aufgeführten Bedingungen in
einem flüssigen Medium erweichen oder zerfallen.
Der Zerfall eines Suppositoriums oder eines Vaginalzäpfchens ist erreicht, wenn
a) die Auflösung vollständig ist,
b) die Bestandteile des Suppositoriums oder des Vaginalzäpfchens sich getrennt haben: das heißt die geschmolzenen Fettbestandteile haben sich an der Oberfläche der Flüssigkeit angesammelt, unlösliche Pulver
sind zu Boden gesunken, und lösliche Bestandteile
haben sich aufgelöst. Je nach Typ der Zubereitung
können die Bestandteile auf eine oder mehrere der
oben genannten Arten verteilt sein.
c) Erweichen des Prüflings eintritt, unter Umständen begleitet von einer deutlichen Veränderung der ursprünglichen Form des Suppositoriums oder des Vaginalzäpfchens, ohne dass die Bestandteile sich vollständig trennen. Das Erweichen muss in einem solchen Ausmaß erfolgen, dass das Suppositorium oder
das Vaginalzäpfchen keinen festen Kern mehr enthält,
der dem Druck mit einem Glasstab Widerstand bietet.
d) die Hülle der Rektal- oder Vaginalgelatinekapsel
einen Riss zeigt, durch den der Inhalt austritt,
e) kein Rückstand auf der perforierten Platte zurückbleibt oder ein etwa verbliebener Rückstand aus einer
weichen oder schaumigen Masse besteht, in der beim
Druck mit einem Glasstab kein fester Kern (Vaginaltablette) festzustellen ist.
Apparatur: Das Gerät (siehe Abb. 2.9.2-1) besteht aus
einem durchsichtigen Glas- oder Kunststoffzylinder geeigneter Wandstärke, in dem mit 3 Haltern ein Metalleinsatz befestigt ist. Dieser besteht aus 2 runden, etwa
30 mm voneinander entfernten Lochplatten aus rostfreiem Metall mit je 39 Löchern von 4 mm Durchmesser.
Der Durchmesser der Platten ist fast so groß wie der innere Durchmesser des Zylinders. Die Prüfung wird mit
3 der beschriebenen Geräte durchgeführt, von denen jedes einen einzelnen Prüfling enthält.
Jedes Gerät wird in ein Behältnis mit mindestens 4 l
Wasser von 36 bis 37 °C, falls nichts anderes vorgeschrieben ist, gebracht. Alle 3 Geräte können auch miteinander in ein Behältnis mit mindestens 12 l Wasser gebracht werden. Das Behältnis ist mit einem langsam laufenden Rührer und einem Halter versehen, der gestattet,
das Gerät mindestens 90 mm senkrecht unter der Oberfläche des Wassers zu befestigen und um 180° zu drehen,
ohne dass es aus dem Wasser herausgenommen werden
muss.
Ausführung: 3 Suppositorien oder Vaginalzäpfchen
werden geprüft. Sie werden jeweils einzeln auf die untere
Lochplatte eines Metalleinsatzes gelegt, der hierauf im
Zylinder des Geräts befestigt wird. Die Geräte werden
alle 10 min um 180° gedreht. Die Prüflinge werden nach
der in der Monographie vorgeschriebenen Zeit geprüft.
Die „Allgemeinen Vorschriften“ gelten für alle Monographien und sonstigen Texte
Ph. Eur. 8. Ausgabe, Grundwerk 2014
Allg: Methoden
2.9.2 Zerfallszeit von Suppositorien und Vaginalzäpfchen