Otto vertritt Jugendliche – Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer Für wen werden Vormünder gesucht? Unter den Menschen, die nach Deutschland kommen, um Schutz oder eine bessere Lebensperspektive zu suchen, sind viele Minderjährige. Etliche kommen ohne erwachsene Familienangehörige hierher. Sie brauchen daher jemanden, der die elterliche Sorge für sie ausübt. Hauptsächlich aus Krisenherden in Afghanistan, Syrien, Irak und Eritrea machen sich Jugendliche, z.B. nach dem Verlust eines oder beider Elternteile, alleine auf den Weg oder werden von den Familien auf die Flucht geschickt. Die in Deutschland ankommenden unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Regel männliche Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren. Für die jungen Menschen werden ehrenamtliche Vormünder gesucht. Sie können selbstverständlich auch Wünsche äußern, für wen Sie sich eine Vertretung vorstellen können, bspw. im Hinblick auf Alter, Sprache und Geschlecht. Was sind meine Aufgaben? Als Vormund übernehmen Sie die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und sind sein persönlicher Ansprechpartner. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen in vielen Fragen und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen, z.B. in Fragen von Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration. Hierbei arbeiten Sie mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen, dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in Ihrem Engagement ab. Was muss ich mitbringen? Grundsätzlich kann sich jeder als Vormund engagieren. Es gibt keine formale Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig wäre uns, dass Sie ein offenes Ohr für die Interessen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge haben und sich mit Augenmaß für sie engagieren. Sprachkenntnisse wären natürlich von Vorteil. Da das Jugendamt dem Familiengericht die Vormünder vorschlägt, werden wir mit Ihnen im Vorfeld Gespräche führen, um zu reflektieren, ob und wie weit für Sie ein Engagement in Betracht kommt. Welche Rahmenbedingungen gibt es für meine Arbeit? Bevor Sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen werden Sie durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg auf die Aufgabe vorbereitet. Während Sie die Vormundschaft führen, haben Sie ein Recht auf Beratung durch das Jugendamt und durch Refugium e.V., einem Verein, der seit Jahren Vormundschaften für unbegleitete Minderjährige führt. Rechtlich sind Sie unabhängig und niemand ist für Sie weisungsberechtigt. Allerdings müssen Sie dem Familiengericht, das Sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des jungen Menschen, den Sie vertreten, berichten. Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt. Das heißt, dass Sie sie unentgeltlich führen. Der Aufwand, den Sie betreiben müssen, wird Ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür wird eine Pauschale von jährlich 399,00 EUR gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall auch mehr. Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung der junge Mensch braucht, für den Sie sich engagieren möchten und kann daher schwer eingeschätzt werden. Wie lange die Vormundschaft dauert hängt vom Alter des jungen Menschen ab, den Sie vertreten. Sie endet grundsätzlich erst mit seiner Volljährigkeit. Da die meisten unbegleiteten Flüchtlinge 15 – 17 Jahre alt sind, sollten Sie von einer Dauer von 1 – 3 Jahren ausgehen. Sie können diesbezüglich auch Wünsche äußern. An wen kann ich mich wenden? Wenn Sie sich engagieren möchten oder Fragen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen würden. Am besten erreichen Sie uns per Mail unter: [email protected]. Oder rufen Sie direkt im unter 0391/ 540 2459 an und hinterlassen eine Telefonnummer. Wir rufen Sie dann in jedem Fall kurzfristig zurück. Infoveranstaltung für alle Interessierten Dienstag, den 10.11.2015, 17.00 Uhr Volkshochschule Magdeburg Leibnizstraße 23, Raum 009
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