Infoblatt des Jugendamtes - Freiwilligenagentur Magdeburg

Otto vertritt Jugendliche –
Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer
Für wen werden Vormünder gesucht?
Unter den Menschen, die nach Deutschland kommen, um Schutz oder eine bessere
Lebensperspektive zu suchen, sind viele Minderjährige. Etliche kommen ohne erwachsene
Familienangehörige hierher. Sie brauchen daher jemanden, der die elterliche Sorge für sie
ausübt.
Hauptsächlich aus Krisenherden in Afghanistan, Syrien, Irak und Eritrea machen sich
Jugendliche, z.B. nach dem Verlust eines oder beider Elternteile, alleine auf den Weg oder
werden von den Familien auf die Flucht geschickt. Die in Deutschland ankommenden
unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind in der Regel männliche Jugendliche zwischen
15 und 17 Jahren.
Für die jungen Menschen werden ehrenamtliche Vormünder gesucht. Sie können
selbstverständlich auch Wünsche äußern, für wen Sie sich eine Vertretung vorstellen
können, bspw. im Hinblick auf Alter, Sprache und Geschlecht.
Was sind meine Aufgaben?
Als Vormund übernehmen Sie die volle rechtliche Vertretung für den jungen Menschen und
sind sein persönlicher Ansprechpartner. Sie beraten und begleiten den jungen Menschen
in vielen Fragen und treffen als Sorgeberechtigter in seinem Interesse Entscheidungen, z.B.
in Fragen von Unterbringung, ärztlicher Versorgung, Schule und beruflicher Integration.
Hierbei arbeiten Sie mit verschiedenen Partnern wie Jugendhilfeeinrichtungen, Schulen,
dem Jugendamt und anderen Ämtern zusammen und stimmen sich in Ihrem Engagement
ab.
Was muss ich mitbringen?
Grundsätzlich kann sich jeder als Vormund engagieren. Es gibt keine formale
Mindestqualifikation, da die Vormundschaft ehrenamtlich geführt wird. Wichtig wäre uns,
dass Sie ein offenes Ohr für die Interessen minderjähriger unbegleiteter Flüchtlinge haben
und sich mit Augenmaß für sie engagieren. Sprachkenntnisse wären natürlich von Vorteil.
Da das Jugendamt dem Familiengericht die Vormünder vorschlägt, werden wir mit Ihnen im
Vorfeld Gespräche führen, um zu reflektieren, ob und wie weit für Sie ein Engagement in
Betracht kommt.
Welche Rahmenbedingungen gibt es für meine Arbeit?
Bevor Sie die verantwortungsvolle Aufgabe übernehmen werden Sie durch das Jugendamt
der Landeshauptstadt Magdeburg auf die Aufgabe vorbereitet.
Während Sie die Vormundschaft führen, haben Sie ein Recht auf Beratung durch das
Jugendamt und durch Refugium e.V., einem Verein, der seit Jahren Vormundschaften für
unbegleitete Minderjährige führt.
Rechtlich sind Sie unabhängig und niemand ist für Sie weisungsberechtigt. Allerdings
müssen Sie dem Familiengericht, das Sie bestellt, jährlich über die Lebenssituation des
jungen Menschen, den Sie vertreten, berichten.
Die Vormundschaft ist ein Ehrenamt. Das heißt, dass Sie sie unentgeltlich führen. Der
Aufwand, den Sie betreiben müssen, wird Ihnen jedoch vom Familiengericht ersetzt. Hierfür
wird eine Pauschale von jährlich 399,00 EUR gezahlt – bei höherem Aufwand im Einzelfall
auch mehr.
Der Zeitaufwand für eine Vormundschaft hängt sehr stark davon ab, wie viel Unterstützung
der junge Mensch braucht, für den Sie sich engagieren möchten und kann daher schwer
eingeschätzt werden.
Wie lange die Vormundschaft dauert hängt vom Alter des jungen Menschen ab, den Sie
vertreten. Sie endet grundsätzlich erst mit seiner Volljährigkeit. Da die meisten unbegleiteten
Flüchtlinge 15 – 17 Jahre alt sind, sollten Sie von einer Dauer von 1 – 3 Jahren ausgehen.
Sie können diesbezüglich auch Wünsche äußern.
An wen kann ich mich wenden?
Wenn Sie sich engagieren möchten oder Fragen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie
Kontakt mit uns aufnehmen würden.
Am besten erreichen Sie uns per Mail unter: [email protected].
Oder rufen Sie direkt im unter 0391/ 540 2459 an und hinterlassen eine Telefonnummer.
Wir rufen Sie dann in jedem Fall kurzfristig zurück.
Infoveranstaltung für alle Interessierten
Dienstag, den 10.11.2015, 17.00 Uhr
Volkshochschule Magdeburg
Leibnizstraße 23, Raum 009