23.09.2015 Drucksache 6/1105 6. Wahlperiode Extremismusklausel

Thüringer Landtag
6. Wahlperiode
1105
Drucksache 6/
23.09.2015
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Rudy (AfD)
und
Antwort
des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Extremismusklausel bei Förderung im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
Die Kleine Anfrage 445 vom 24. Juli 2015 hat folgenden Wortlaut:
Sowohl in jüngster Zeit, als auch in der Vergangenheit wurden im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit mehrfach Organisationen der Einzelpersonen gefördert, bei denen
nach Auffassung des Fragestellers die Zugehörigkeit zum linksextremistischen Spektrum bzw. Kooperationen mit linksextremistischen Organisationen in Frage steht. So wurde der Thüringer Demokratiepreis im
Jahr 2015 an die Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V. aus Erfurt vergeben, die sich u.a. für "antikapitalistische Kämpfe" aussprechen. Bereits 2013 hat der Vorsitzende der "Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e.V., Kreisvereinigung Weimar" (VVN-BdA Weimar)
und Mitglied des Sprecherrats des "Bürgerbündnisses gegen Rechtsextremismus Weimar" (BgR Weimar),
den Anerkennungspreis im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit erhalten, obwohl die VVN-BdA von vielen Experten dem Linksextremismus zugeordnet und vom Verfassungsschutz Bayern als größte bundesweit tätige linksextremistisch beeinflusste Organisation im Bereich des Antifaschismus beobachtet wird. Andere Fälle umfassen u.a. die Kooperation des ebenfalls im Rahmen des
Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderten Bündnisses für Demokratie und
Toleranz gegen Rechtsextremismus Suhl mit der VVN-BdA. Auch die Förderung von Fahrten zu Demonstrationen gegen Rechtsextremisten umfasste einige Organisationen, die nach Auffassung des Fragestellers
dem linksextremistischen Spektrum zugerechnet werden können.
Vor diesem Hintergrund ist das Fehlen einer Extremismusklausel (Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung der geförderten Initiativen, Organisationen, Kooperationspartner und am Projekt beteiligten Referenten) im Rahmen der Förderung durch das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und
Weltoffenheit ebenso erklärungsbedürftig, wie Stellungnahmen der Landesregierung, welche sich gegen
eine solche Klausel aussprechen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum erhält, entgegen den Regelungen für bundesgeförderte Projekte, der Finanzzuwendungsbescheid
für aus Landesmitteln im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
geförderte Projekte kein Begleitschreiben, in dem der Zuwendungsempfänger verpflichtet werden würde,
dass sich kein Projektbeteiligter (Projektträger, Referent im Projekt, Kooperationspartner des Projekts)
auf grundgesetzwidrige Weise betätigt?
Druck: Thüringer Landtag, 7. Oktober 2015
Drucksache 6/
1105
Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode
2. Sind der Landesregierung im Zeitraum von 2010 bis 2015 Fälle bekannt, in denen linksextremistische
Initiativen, Organisationen oder Personen an durch das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und
Weltoffenheit geförderten Projekten mitwirkten (als Kooperationspartner bzw. Referenten) oder solche
Projekte als Träger durchführten (wenn ja, bitte nach den linksextremistischen Organisationen/Initiativen
bzw. den mitwirkenden Personen, ihrer jeweiligen Funktion [Träger, Kooperationspartner bei Organisationen; Referent bei Personen], den Projekttiteln und Projektträgern sowie den Förderzeiträumen und den
Fördersummen [pro Jahr und über den gesamten Förderzeitraum] aufschlüsseln)?
3. Plant die Landesregierung die Einführung einer Verpflichtungserklärung für im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderte Bündnisse, Initiativen, Organisationen,
wonach sie nicht mit links- oder rechtsextremistischen Organisationen zusammenarbeiten dürfen? Wenn
nein, warum nicht?
4. Plant die Landesregierung die Einführung einer Verpflichtungserklärung für im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderte Bündnisse, Initiativen, Organisationen,
wonach keine Personen eingeladen werden können, die sich selbst dem Links- oder Rechtsextremismus
zuordnen bzw. vom Verfassungsschutz dem links- oder rechtsextremistischen Spektrum zugeordnet
werden? Wenn nein, warum nicht?
5. Wird die Landesregierung für die Vergabe des Thüringer Demokratiepreises ab 2016 eine Regelung
einführen, nach der Personen, die mutmaßlich links- oder rechtsextremistischen Organisationen angehören bzw. solche Organisationen unterstützen oder in sonstiger Weise an Aktivitäten von solchen
Organisationen aktiv teilnehmen, von der Vergabe des Thüringer Demokratiepreises ausgeschlossen
sind? Wenn nein, warum nicht?
6. Wird die Landesregierung für die Vergabe des Thüringer Demokratiepreises ab 2016 eine Regelung
einführen, nach der mutmaßlich links- oder rechtsextremistische (z.B. im Verfassungsschutzbericht erwähnte) oder mit links- oder rechtsextremistischen Organisationen kooperierende Vereine, Netzwerke
und Bürgerbündnisse, Jugend- und Bürgerinitiativen von der Vergabe des Thüringer Demokratiepreises
ausgeschlossen sind? Wenn nein, warum nicht?
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­
gierung mit Schreiben vom 21. September 2015 wie folgt beantwortet:
Zu 1.:
Es wird zunächst bei allen geförderten Projekten des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit davon ausgegangen, dass sich kein Projektbeteiligter auf grundgesetzwidrige Weise betätigt, sondern dass sie sich vielmehr programmkonform für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit
einsetzen. Bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Antragstellers wird das zuständige Ministerium im Rahmen seiner Möglichkeiten eine Überprüfung durchführen.
Zu 2.:
nein
Zu 3. und 4.:
Nein, da zunächst bei allen Projekten des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit davon ausgegangen wird, dass sich kein Projektbeteiligter auf grundgesetzwidrige Weise betätigt.
Zu 5. und 6.:
Nein, es wird zunächst bei allen Bewerbern/Vorgeschlagenen davon ausgegangen, dass sie sich nicht auf
grundgesetzwidrige Weise betätigen. Bei begründeten Zweifeln an der Verfassungstreue eines Bewerbers/
Vorgeschlagenen wird die für die Vergabe des Preises verantwortliche Jury eine Überprüfung im Rahmen
ihrer Möglichkeiten durchführen.
Dr. Klaubert
Ministerin
2