Europäische Kommission - Pressemitteilung Zusammenarbeit EU–Türkei: Kommission begrüßt Einigung über Flüchtlingsfazilität für die Türkei Brüssel, 3. Februar 2016 Zusammenarbeit EU–Türkei: Kommission begrüßt Einigung über Flüchtlingsfazilität für die Türkei Die Europäische Kommission hat die Einigung der Mitgliedstaaten über die Einzelheiten der Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. EUR begrüßt. Die Flüchtlingsfazilität war von der Kommission am 24. November im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Bewältigung der Flüchtlingskrise vorgeschlagen worden. Die Kommission ist damit einverstanden, ihren im November angebotenen Beitrag von 500 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR aufzustocken. Damit wird die EU in der Lage sein, die Türkei und die dortigen Aufnahmegemeinschaften mit beträchtlichen neuen Finanzmitteln bei der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus dem Aufenthalt von syrischen Flüchtlingen unter vorübergehendem Schutz in der Türkei ergeben. Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans erklärte dazu: „Ich freue mich, dass sich die Mitgliedstaaten über die Details der Flüchtlingsfazilität für die Türkei geeinigt haben, die von den EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Treffen vom 29. November mit der Türkei vereinbart worden ist. Das Geld wird direkt syrischen Flüchtlingen in der Türkei zugutekommen. Es soll ihnen vor allem einen besseren Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsleistungen ermöglichen. Ich begrüße auch die Maßnahmen, die die türkischen Behörden bereits ergriffen haben, um syrischen Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen und die Flüchtlingsströme einzudämmen. Die heutige Einigung wird die Zukunftsaussichten für Syrer in der Türkei verbessern und die Umsetzung unseres gemeinsamen Aktionsplans voranbringen. Wir müssen zusammenarbeiten, wenn wir Ergebnisse erzielen wollen, vor allem, wenn der Zustrom irregulärer Migranten reduziert werden soll.“ Der EU-Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen Johannes Hahn kommentierte die Einigung wie folgt: „Die Türkei beherbergt zurzeit eine der weltweit größten Flüchtlingsgruppen, und sie hat sich verpflichtet, die Zahl der Migranten, die in die EU weiterreisen, deutlich zu reduzieren. Von der Flüchtlingsfazilität für die Türkei werden die Flüchtlinge direkt in Form von Bildungs-, Gesundheits- und Lebensmittelleistungen profitieren. Die Verbesserung der Lebensbedingungen und das Angebot einer positiven Perspektive werden es den Flüchtlingen ermöglichen, in der Nähe ihrer Heimat zu bleiben.“ Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei ist die Antwort auf den Appell des Europäischen Rates, die Flüchtlinge in der Türkei in deutlich höherem Umfang finanziell zu unterstützen. Die Fazilität sieht einen Koordinierungsmechanismus für aus dem EU-Haushalt und durch nationale Beiträge der Mitgliedstaaten finanzierte Maßnahmen vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird. Um Koordinierung, Komplementarität und Effizienz der finanziellen Unterstützung zu gewährleisten, wird der Lenkungsausschuss der Fazilität strategische Leitlinien bereitstellen und entscheiden, welche Maßnahmen mit welchen Finanzinstrumenten finanziert werden. Der Lenkungsausschuss, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Türkei – in beratender Funktion – angehören werden, wird die Implementierung der Fazilität überwachen und bewerten. Die im Rahmen der Türkei-Flüchtlingsfazilität bereitgestellte Unterstützung wird unter der Bedingung gewährt, dass die Türkei den gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei, der Ordnung in die Migrationsströme bringen und die irreguläre Zuwanderung bremsen soll, und die Erklärung EU-Türkei vom 29. November 2015 einhält. Hintergrund Durch ihre geografische Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten. Das Land hat mehr als 2,5 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge aufgenommen. Die Türkei unternimmt beachtliche Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung für einen beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von schutzsuchenden Menschen bereitzustellen, und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln zur Bewältigung der Krise eingesetzt. Am 15. Oktober hat die Kommission mit der Türkei eine Vereinbarung ad referenda über einen gemeinsamen Aktionsplan erreicht, mit dem die Zusammenarbeit beider Seiten bei der Migrationssteuerung in abgestimmter Weise verstärkt werden soll, damit die Flüchtlingskrise bewältigt werden kann. Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober haben die Staats- und Regierungschefs der 28 EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung gebilligt und den gemeinsamen Aktionsplan begrüßt. Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die mit hoher Dringlichkeit von der Europäischen Union und der Türkei durchgeführt werden müssen, um die gemeinsamen Herausforderungen in abgestimmter Weise zu bewältigen und die türkischen Bemühungen zur Versorgung der vielen schutzbedürftigen Menschen in der Türkei zu ergänzen. Die Europäische Union – Institutionen und Mitgliedstaaten – hat sich auch zu einem stärkeren politischen Engagement in der Türkei verpflichtet und wird der Türkei umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung stellen, die Durchführung des Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigen und den Beitrittsprozess der Türkei neu beleben. Weitere Informationen Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015 Zusammenarbeit mit der Türkei: Präsentation für die informelle Tagung der Staats- und Regierungschefs: Zusammenarbeit mit der Türkei vom 12. November 2015 Hintergrundinformationen: Mittel für die wichtigsten migrationsbezogenen Maßnahmen im westlichen Balkan und in der Türkei Gesamtes Pressematerial zur Migrationsagenda der EU IP/16/225 Kontakt für die Medien: Natasha BERTAUD (+32 2 296 74 56) Tove ERNST (+32 2 298 67 64) Markus LAMMERT (+ 32 2 298 04 23) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
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