Zusammenarbeit EU–Türkei: Kommission begrüßt

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Zusammenarbeit EU–Türkei: Kommission begrüßt Einigung über
Flüchtlingsfazilität für die Türkei
Brüssel, 3. Februar 2016
Zusammenarbeit EU–Türkei: Kommission begrüßt Einigung über Flüchtlingsfazilität für die
Türkei
Die Europäische Kommission hat die Einigung der Mitgliedstaaten über die Einzelheiten der
Flüchtlingsfazilität für die Türkei in Höhe von 3 Mrd. EUR begrüßt. Die Flüchtlingsfazilität war von der
Kommission am 24. November im Rahmen der Zusammenarbeit mit der Türkei bei der Bewältigung der
Flüchtlingskrise vorgeschlagen worden. Die Kommission ist damit einverstanden, ihren im November
angebotenen Beitrag von 500 Mio. EUR auf 1 Mrd. EUR aufzustocken. Damit wird die EU in der Lage
sein, die Türkei und die dortigen Aufnahmegemeinschaften mit beträchtlichen neuen Finanzmitteln bei
der Bewältigung der Herausforderungen zu unterstützen, die sich aus dem Aufenthalt von syrischen
Flüchtlingen unter vorübergehendem Schutz in der Türkei ergeben.
Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission Frans Timmermans erklärte dazu: „Ich freue
mich, dass sich die Mitgliedstaaten über die Details der Flüchtlingsfazilität für die Türkei geeinigt
haben, die von den EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Treffen vom 29. November mit der
Türkei vereinbart worden ist. Das Geld wird direkt syrischen Flüchtlingen in der Türkei zugutekommen.
Es soll ihnen vor allem einen besseren Zugang zu Bildungs- und Gesundheitsleistungen ermöglichen.
Ich begrüße auch die Maßnahmen, die die türkischen Behörden bereits ergriffen haben, um syrischen
Flüchtlingen den Zugang zum Arbeitsmarkt zu öffnen und die Flüchtlingsströme einzudämmen. Die
heutige Einigung wird die Zukunftsaussichten für Syrer in der Türkei verbessern und die Umsetzung
unseres gemeinsamen Aktionsplans voranbringen. Wir müssen zusammenarbeiten, wenn wir
Ergebnisse erzielen wollen, vor allem, wenn der Zustrom irregulärer Migranten reduziert werden soll.“
Der EU-Kommissar für die Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen
Johannes Hahn kommentierte die Einigung wie folgt: „Die Türkei beherbergt zurzeit eine der weltweit
größten Flüchtlingsgruppen, und sie hat sich verpflichtet, die Zahl der Migranten, die in die EU
weiterreisen, deutlich zu reduzieren. Von der Flüchtlingsfazilität für die Türkei werden die Flüchtlinge
direkt in Form von Bildungs-, Gesundheits- und Lebensmittelleistungen profitieren. Die Verbesserung
der Lebensbedingungen und das Angebot einer positiven Perspektive werden es den Flüchtlingen
ermöglichen, in der Nähe ihrer Heimat zu bleiben.“
Die Flüchtlingsfazilität für die Türkei ist die Antwort auf den Appell des Europäischen Rates, die
Flüchtlinge in der Türkei in deutlich höherem Umfang finanziell zu unterstützen. Die Fazilität sieht einen
Koordinierungsmechanismus für aus dem EU-Haushalt und durch nationale Beiträge der
Mitgliedstaaten finanzierte Maßnahmen vor, der gewährleisten soll, dass den Bedürfnissen von
Flüchtlingen und Aufnahmegemeinschaften umfassend und koordiniert Rechnung getragen wird.
Um Koordinierung, Komplementarität und Effizienz der finanziellen Unterstützung zu gewährleisten,
wird der Lenkungsausschuss der Fazilität strategische Leitlinien bereitstellen und entscheiden, welche
Maßnahmen mit welchen Finanzinstrumenten finanziert werden. Der Lenkungsausschuss, dem
Vertreter der Mitgliedstaaten, der Kommission und der Türkei – in beratender Funktion – angehören
werden, wird die Implementierung der Fazilität überwachen und bewerten.
Die im Rahmen der Türkei-Flüchtlingsfazilität bereitgestellte Unterstützung wird unter der Bedingung
gewährt, dass die Türkei den gemeinsamen Aktionsplan EU-Türkei, der Ordnung in die
Migrationsströme bringen und die irreguläre Zuwanderung bremsen soll, und die Erklärung EU-Türkei
vom 29. November 2015 einhält.
Hintergrund
Durch ihre geografische Lage ist die Türkei ein wichtiges Erstaufnahme- und Transitland für Migranten.
Das Land hat mehr als 2,5 Millionen Asylsuchende und Flüchtlinge aufgenommen.
Die Türkei unternimmt beachtliche Anstrengungen, um massive humanitäre Hilfe und Unterstützung
für einen beispiellosen und stetig wachsenden Zustrom von schutzsuchenden Menschen bereitzustellen,
und hat bereits mehr als 7 Mrd. EUR aus eigenen Mitteln zur Bewältigung der Krise eingesetzt.
Am 15. Oktober hat die Kommission mit der Türkei eine Vereinbarung ad referenda über einen
gemeinsamen Aktionsplan erreicht, mit dem die Zusammenarbeit beider Seiten bei der
Migrationssteuerung in abgestimmter Weise verstärkt werden soll, damit die Flüchtlingskrise bewältigt
werden kann.
Auf der Tagung des Europäischen Rates vom 15. Oktober haben die Staats- und Regierungschefs der
28 EU-Mitgliedstaaten die Vereinbarung gebilligt und den gemeinsamen Aktionsplan begrüßt.
Der Aktionsplan sieht eine Reihe gemeinsamer Maßnahmen vor, die mit hoher Dringlichkeit von der
Europäischen Union und der Türkei durchgeführt werden müssen, um die gemeinsamen
Herausforderungen in abgestimmter Weise zu bewältigen und die türkischen Bemühungen zur
Versorgung der vielen schutzbedürftigen Menschen in der Türkei zu ergänzen. Die Europäische Union –
Institutionen und Mitgliedstaaten – hat sich auch zu einem stärkeren politischen Engagement in der
Türkei verpflichtet und wird der Türkei umfangreiche Finanzmittel zur Verfügung stellen, die
Durchführung des Fahrplans für die Visaliberalisierung beschleunigen und den Beitrittsprozess der
Türkei neu beleben.
Weitere Informationen
Gemeinsamer Aktionsplan EU-Türkei
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 15. Oktober 2015
Zusammenarbeit mit der Türkei: Präsentation für die informelle Tagung der Staats- und
Regierungschefs: Zusammenarbeit mit der Türkei vom 12. November 2015
Hintergrundinformationen: Mittel für die wichtigsten migrationsbezogenen Maßnahmen im westlichen
Balkan und in der Türkei
Gesamtes Pressematerial zur Migrationsagenda der EU
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