Auftrag zur Akkreditiv-Eröffnung - National-Bank

An die (eröffnende Bank)
Auftrag zur
Akkreditiv-Eröffnung
Nummer
Datum und Ort des Verfalls des Akkreditivs
Auftraggeber
Das Akkreditiv
ist zu eröffnen:
Begünstigter
übertragbar
unwiderruflich
widerruflich
brieflich
per Telekommunikation
Betrag
mit Voravis per Telekommunikation
Bank des Begünstigten (falls bekannt) – Sie sind berechtigt, das Akkreditiv dem Begünstigten auch über eine Korrespondenzbank Ihrer Wahl zuzuleiten. –
Verladung von
Teilverladung
nach
gestattet
nicht gestattet
nicht später als
Umladung
gestattet
nicht gestattet
Akkreditiv benutzbar bei
durch
durch
HINAUSGESCHOBENE ZAHLUNG PER
SICHTZAHLUNG
gegen Vorlage der nachstehend genannten Dokumente
durch
AKZEPTLEISTUNG
durch
NEGOZIIERUNG
und der Tratte(n) des Begünstigten per
gezogen auf (Name der Bank)
Ware (kurze Bezeichnung)
CFR
FOB
CIF
Ausfertigung für die Bank
andere Bedingungen
Vom Begünstigten vorzulegende Dokumente
Handelsrechnung
fach, davon
Originale
ausgestellt an Order
Voller Satz reiner An-Bord-Seekonnossemente
blanko indossiert
mit dem Vermerk „Fracht bezahlt“
mit dem Vermerk
„Fracht zahlbar am Bestimmungsort“
Internationaler Frachtbrief (CMR)
(Exemplar für Absender)
Multimodales Transportdokument
Posteinlieferungsschein/Postversandbescheinigung
zu benachrichtigen:
(Name und Anschrift)
Eisenbahn-Dublikatfrachtbrief
Luftfrachtbrief (Original for shipper)
Kurierempfangsbestätigung
Adressiert an:
Andere(s) Transportdokument(e)
(zu spezifizieren):
Spediteur-Übernahmebescheinigung
Adressiert an:
Voller Satz des/der Versicherungspolice/-zertifikats, deckend
Andere(s) Dokument(e) (zu spezifizieren):
Zusätzliche Bedingungen (z.B. zu Aussteller, Inhalt, Unterzeichnung von Dokumenten; ggf. unter Angabe des als Erfüllungsnachweis vorzulegenden Dokuments)
© 2007 Bank-Verlag Medien GmbH 44.109 (07/07) I
Die Dokumente sind innerhalb von
Tagen nach Verladedatum vorzulegen, jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditivs
Das Akkreditiv ist durch die Auslandsbank zu avisieren
per Telekommunikation
brieflich
Fremde Bankspesen gehen
zu unseren Lasten
zu Lasten des Begünstigten
ohne Bestätigung
Versicherung
wird durch uns gedeckt
mit Bestätigung
Mit Bestätigung auf Wunsch des
Begünstigten
ist vom Begünstigten zu decken
Wir bitten Sie, für unsere Rechnung ein Akkreditiv gemäß den obigen Bedingungen (Zutreffendes ist angekreuzt) zu eröffnen. Für die Ausführung des Auftrags gelten die
von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten „ICC Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive – ERA 600“. Die gemäß § 59 AWV notwendige Meldung wird von uns erstattet.
Wir ermächtigen Sie, unser Konto Nr.
Ort und Datum der Auftragserteilung
zu belasten.
Stempel und Unterschrift(en)
Anlage(n): Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr = Anlage Z 1 zur AWV
– Einreichung zweifach erbeten –
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An die (eröffnende Bank)
Auftrag zur
Akkreditiv-Eröffnung
Nummer
Datum und Ort des Verfalls des Akkreditivs
Auftraggeber
Das Akkreditiv
ist zu eröffnen:
Begünstigter
übertragbar
unwiderruflich
widerruflich
brieflich
per Telekommunikation
Betrag
mit Voravis per Telekommunikation
Bank des Begünstigten (falls bekannt) – Sie sind berechtigt, das Akkreditiv dem Begünstigten auch über eine Korrespondenzbank Ihrer Wahl zuzuleiten. –
Verladung von
Teilverladung
nach
gestattet
nicht gestattet
nicht später als
Umladung
gestattet
nicht gestattet
Akkreditiv benutzbar bei
durch
durch
HINAUSGESCHOBENE ZAHLUNG PER
SICHTZAHLUNG
gegen Vorlage der nachstehend genannten Dokumente
durch
AKZEPTLEISTUNG
durch
NEGOZIIERUNG
und der Tratte(n) des Begünstigten per
gezogen auf (Name der Bank)
Ware (kurze Bezeichnung)
CFR
FOB
CIF
Ausfertigung für die Bank
andere Bedingungen
Vom Begünstigten vorzulegende Dokumente
Handelsrechnung
fach, davon
Originale
ausgestellt an Order
Voller Satz reiner An-Bord-Seekonnossemente
blanko indossiert
mit dem Vermerk „Fracht bezahlt“
mit dem Vermerk
„Fracht zahlbar am Bestimmungsort“
Internationaler Frachtbrief (CMR)
(Exemplar für Absender)
Multimodales Transportdokument
Posteinlieferungsschein/Postversandbescheinigung
zu benachrichtigen:
(Name und Anschrift)
Eisenbahn-Dublikatfrachtbrief
Luftfrachtbrief (Original for shipper)
Kurierempfangsbestätigung
Adressiert an:
Andere(s) Transportdokument(e)
(zu spezifizieren):
Spediteur-Übernahmebescheinigung
Adressiert an:
Voller Satz des/der Versicherungspolice/-zertifikats, deckend
Andere(s) Dokument(e) (zu spezifizieren):
Zusätzliche Bedingungen (z.B. zu Aussteller, Inhalt, Unterzeichnung von Dokumenten; ggf. unter Angabe des als Erfüllungsnachweis vorzulegenden Dokuments)
© 2007 Bank-Verlag Medien GmbH 44.109 (07/07) II
Die Dokumente sind innerhalb von
Tagen nach Verladedatum vorzulegen, jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditivs
Das Akkreditiv ist durch die Auslandsbank zu avisieren
per Telekommunikation
brieflich
Fremde Bankspesen gehen
zu unseren Lasten
zu Lasten des Begünstigten
ohne Bestätigung
Versicherung
wird durch uns gedeckt
mit Bestätigung
Mit Bestätigung auf Wunsch des
Begünstigten
ist vom Begünstigten zu decken
Wir bitten Sie, für unsere Rechnung ein Akkreditiv gemäß den obigen Bedingungen (Zutreffendes ist angekreuzt) zu eröffnen. Für die Ausführung des Auftrags gelten die
von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten „ICC Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive – ERA 600“. Die gemäß § 59 AWV notwendige Meldung wird von uns erstattet.
Wir ermächtigen Sie, unser Konto Nr.
Ort und Datum der Auftragserteilung
zu belasten.
Stempel und Unterschrift(en)
Anlage(n): Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr = Anlage Z 1 zur AWV
– Einreichung zweifach erbeten –
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An die (eröffnende Bank)
Auftrag zur
Akkreditiv-Eröffnung
Nummer
Datum und Ort des Verfalls des Akkreditivs
Auftraggeber
Das Akkreditiv
ist zu eröffnen:
Begünstigter
übertragbar
unwiderruflich
widerruflich
brieflich
per Telekommunikation
Betrag
mit Voravis per Telekommunikation
Bank des Begünstigten (falls bekannt) – Sie sind berechtigt, das Akkreditiv dem Begünstigten auch über eine Korrespondenzbank Ihrer Wahl zuzuleiten. –
Verladung von
Teilverladung
nach
gestattet
nicht gestattet
nicht später als
Umladung
gestattet
nicht gestattet
Akkreditiv benutzbar bei
durch
durch
HINAUSGESCHOBENE ZAHLUNG PER
SICHTZAHLUNG
gegen Vorlage der nachstehend genannten Dokumente
durch
AKZEPTLEISTUNG
durch
NEGOZIIERUNG
und der Tratte(n) des Begünstigten per
gezogen auf (Name der Bank)
Ware (kurze Bezeichnung)
CFR
Kopie für den Auftraggeber
FOB
CIF
andere Bedingungen
Vom Begünstigten vorzulegende Dokumente
Handelsrechnung
fach, davon
Originale
ausgestellt an Order
Voller Satz reiner An-Bord-Seekonnossemente
blanko indossiert
mit dem Vermerk „Fracht bezahlt“
mit dem Vermerk
„Fracht zahlbar am Bestimmungsort“
Internationaler Frachtbrief (CMR)
(Exemplar für Absender)
Multimodales Transportdokument
Posteinlieferungsschein/Postversandbescheinigung
zu benachrichtigen:
(Name und Anschrift)
Eisenbahn-Dublikatfrachtbrief
Luftfrachtbrief (Original for shipper)
Kurierempfangsbestätigung
Adressiert an:
Andere(s) Transportdokument(e)
(zu spezifizieren):
Spediteur-Übernahmebescheinigung
Adressiert an:
Voller Satz des/der Versicherungspolice/-zertifikats, deckend
Andere(s) Dokument(e) (zu spezifizieren):
Zusätzliche Bedingungen (z.B. zu Aussteller, Inhalt, Unterzeichnung von Dokumenten; ggf. unter Angabe des als Erfüllungsnachweis vorzulegenden Dokuments)
© 2007 Bank-Verlag Medien GmbH 44.109 (07/07) III
Die Dokumente sind innerhalb von
Tagen nach Verladedatum vorzulegen, jedoch innerhalb der Gültigkeitsdauer des Akkreditivs
Das Akkreditiv ist durch die Auslandsbank zu avisieren
per Telekommunikation
brieflich
Fremde Bankspesen gehen
zu unseren Lasten
zu Lasten des Begünstigten
ohne Bestätigung
Versicherung
wird durch uns gedeckt
mit Bestätigung
Mit Bestätigung auf Wunsch des
Begünstigten
ist vom Begünstigten zu decken
Wir bitten Sie, für unsere Rechnung ein Akkreditiv gemäß den obigen Bedingungen (Zutreffendes ist angekreuzt) zu eröffnen. Für die Ausführung des Auftrags gelten die
von der Internationalen Handelskammer veröffentlichten „ICC Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive – ERA 600“. Die gemäß § 59 AWV notwendige Meldung wird von uns erstattet.
Wir ermächtigen Sie, unser Konto Nr.
Ort und Datum der Auftragserteilung
zu belasten.
Stempel und Unterschrift(en)
Anlage(n): Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr = Anlage Z 1 zur AWV
– Einreichung zweifach erbeten –
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