Uwe Jungbluth - Väterwiderstand.de

Uwe Jungbluth
Uwe Jungbluth, Bauerbrinker Str. 35, 32369 Rahden
Staatsanwaltschaft Bielefeld
33595 Bielefeld
Datum
STRAFANZEIGE
Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen
A) Frau H. [Nachname], [Adresse]
wegen falscher Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB, bezw. § 163 StGB
B) Frau Rechtsanwältin Kerstin O., [Adresse]
wegen Verleitung zu einer Falschaussage, § 160 StGB
I.
Nach § 156 StGB macht sich strafbar, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an
Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt.
Die Beschuldigte zu A) hat in einer eidesstattlichen Versicherung, abgegeben vor dem
Amtsgericht Rahden und nach Belehrung durch Herrn Rechtspfleger R. am 22. März 2011
behauptet: „Am 12.03. und 19.03.2011 lief der Antragsgegner um das Haus der
Antragstellerin herum und schaute in die Fenster.“
Die Aussage der Beschuldigten zu A) ist nachweislich falsch.
Die Fenster der Beschuldigten sind nicht von der Straße her einsehbar.
Die Beschuldigte zu A) bewohnt eine Wohnung im ersten Stock des betreffenden Hauses.
Beweis: beiliegende Fotografie
einzuholende Meldeauskunft
Die Beschuldigt zu A) hat auch bewusst und gewollt falsch ausgesagt.
Denn mit dieser Aussage hat sie ein Gewaltschutzverfahren gegen den Vater und
Anzeigenerstatter erwirken wollen, das daraufhin im einstweiligen Anordnungsverfahren
auch zu die Freiheit des Anzeigenerstatters einschränkenden Maßnahmen geführt hatte.
Beweis: Kopie des Beschlusses des AG Rahden
Die Beschuldigte zu A) bezweckt mit diesem Gewaltschutzverfahren, den Umgang des
Unterzeichners mit dem gemeinsamen Kind A. zu verhindern, ihn jedenfalls zu erschweren.
Uwe Jungbluth,, Bauerbrinker Str. 35, 32369 Rahden
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Sie missbraucht insoweit die Rechtsordnung mittels falscher eidesstattlicher Angaben um
rechtswidrig einen familienrechtlichen Zustand herzustellen, der den Unterzeichner von der
Ausübung seiner elterlichen Pflicht ausschließen soll.
Insoweit dürfte ein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftat gegeben sein.
II.
Wegen Verleitung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt wird bestraft, wer den
Willen eines Anderen beeinflusst, eidesstattlich falsche Angaben zu machen.
In verschiedenen rechtshängigen familienrechtlichen Verfahren vertritt die Beschuldigte zu
B) die Beschuldigte zu A) als bevollmächtigte Rechtsanwältin, ebenfalls in einem bereits
zuvor mit falschen Angaben inszenierten Gewaltschutzverfahren.
Dabei versucht die Beschuldigte zu B) ebenfalls mit wahrheitswidrigen Angaben das
Gericht gegen den Anzeigenerstatter einzustellen.
So behauptet sie wahrheitswidrig, der Unterzeichner sei Mitglied eines Vereins
„Väterwiderstand.de“, dessen Logo eine mit Stacheldraht umzogene Faust darstellen
würde und suggeriert auch insoweit wider besseren Wissens einen Gewaltzusammenhang
zum Unterzeichner.
Beweis: beigefügter Schriftsatz der Beschuldigten zu B) vom …....
Tatsächlich aber drückt das Logo des Vereins „Väterwiderstand.de“ eine in Vatershand
gelegte Kinderhand aus, die nicht zuletzt wegen Vertreter der Rechtspflege, die es mit der
Wahrheit nicht besonders genau nehmen um unbeachtet des Kindeswohls
Mütterinteressen durchzusetzen, durch Stacheldraht geschützt ist.
Nach Vorstehendem ist es nicht unwahrscheinlich sondern geradezu offenbar, dass sich
Frau Rechtsanwältin durch Beeinflussung ihrer Mandantin in strafbarer Weise an der
falschen eidesstattlichen Versicherung beteiligt hatte.
Ich bitte, die Ermittlungen gegen oben benannte Personen aufzunehmen und mir den Eingang
dieser Anzeige gem. Nr. 15 d. RiStBV zu bestätigen und -soweit nach Abschluss der
Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens verfügt werden sollte- mich gem. §§ 171, 158 I
StPO auch insoweit zu benachrichtigen.
Uwe Jungbluth
Uwe Jungbluth,, Bauerbrinker Str. 35, 32369 Rahden