Uwe Jungbluth Uwe Jungbluth, Bauerbrinker Str. 35, 32369 Rahden Staatsanwaltschaft Bielefeld 33595 Bielefeld Datum STRAFANZEIGE Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen A) Frau H. [Nachname], [Adresse] wegen falscher Versicherung an Eides Statt, § 156 StGB, bezw. § 163 StGB B) Frau Rechtsanwältin Kerstin O., [Adresse] wegen Verleitung zu einer Falschaussage, § 160 StGB I. Nach § 156 StGB macht sich strafbar, wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt. Die Beschuldigte zu A) hat in einer eidesstattlichen Versicherung, abgegeben vor dem Amtsgericht Rahden und nach Belehrung durch Herrn Rechtspfleger R. am 22. März 2011 behauptet: „Am 12.03. und 19.03.2011 lief der Antragsgegner um das Haus der Antragstellerin herum und schaute in die Fenster.“ Die Aussage der Beschuldigten zu A) ist nachweislich falsch. Die Fenster der Beschuldigten sind nicht von der Straße her einsehbar. Die Beschuldigte zu A) bewohnt eine Wohnung im ersten Stock des betreffenden Hauses. Beweis: beiliegende Fotografie einzuholende Meldeauskunft Die Beschuldigt zu A) hat auch bewusst und gewollt falsch ausgesagt. Denn mit dieser Aussage hat sie ein Gewaltschutzverfahren gegen den Vater und Anzeigenerstatter erwirken wollen, das daraufhin im einstweiligen Anordnungsverfahren auch zu die Freiheit des Anzeigenerstatters einschränkenden Maßnahmen geführt hatte. Beweis: Kopie des Beschlusses des AG Rahden Die Beschuldigte zu A) bezweckt mit diesem Gewaltschutzverfahren, den Umgang des Unterzeichners mit dem gemeinsamen Kind A. zu verhindern, ihn jedenfalls zu erschweren. Uwe Jungbluth,, Bauerbrinker Str. 35, 32369 Rahden Seite 2 Sie missbraucht insoweit die Rechtsordnung mittels falscher eidesstattlicher Angaben um rechtswidrig einen familienrechtlichen Zustand herzustellen, der den Unterzeichner von der Ausübung seiner elterlichen Pflicht ausschließen soll. Insoweit dürfte ein öffentliches Interesse an der Verfolgung dieser Straftat gegeben sein. II. Wegen Verleitung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt wird bestraft, wer den Willen eines Anderen beeinflusst, eidesstattlich falsche Angaben zu machen. In verschiedenen rechtshängigen familienrechtlichen Verfahren vertritt die Beschuldigte zu B) die Beschuldigte zu A) als bevollmächtigte Rechtsanwältin, ebenfalls in einem bereits zuvor mit falschen Angaben inszenierten Gewaltschutzverfahren. Dabei versucht die Beschuldigte zu B) ebenfalls mit wahrheitswidrigen Angaben das Gericht gegen den Anzeigenerstatter einzustellen. So behauptet sie wahrheitswidrig, der Unterzeichner sei Mitglied eines Vereins „Väterwiderstand.de“, dessen Logo eine mit Stacheldraht umzogene Faust darstellen würde und suggeriert auch insoweit wider besseren Wissens einen Gewaltzusammenhang zum Unterzeichner. Beweis: beigefügter Schriftsatz der Beschuldigten zu B) vom ….... Tatsächlich aber drückt das Logo des Vereins „Väterwiderstand.de“ eine in Vatershand gelegte Kinderhand aus, die nicht zuletzt wegen Vertreter der Rechtspflege, die es mit der Wahrheit nicht besonders genau nehmen um unbeachtet des Kindeswohls Mütterinteressen durchzusetzen, durch Stacheldraht geschützt ist. Nach Vorstehendem ist es nicht unwahrscheinlich sondern geradezu offenbar, dass sich Frau Rechtsanwältin durch Beeinflussung ihrer Mandantin in strafbarer Weise an der falschen eidesstattlichen Versicherung beteiligt hatte. Ich bitte, die Ermittlungen gegen oben benannte Personen aufzunehmen und mir den Eingang dieser Anzeige gem. Nr. 15 d. RiStBV zu bestätigen und -soweit nach Abschluss der Ermittlungen die Einstellung des Verfahrens verfügt werden sollte- mich gem. §§ 171, 158 I StPO auch insoweit zu benachrichtigen. Uwe Jungbluth Uwe Jungbluth,, Bauerbrinker Str. 35, 32369 Rahden
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