„Da sind Spielräume, gar keine Frage“ „Sonderangebot“, „Aktionspreis“ oder „Preisknüller“: Supermärkte und Discounter werben häufig mit extrem günstigen Lebensmitteln. Rewe zum Beispiel hat Mitte Januar die Kiwi für 9 Cent angeboten, ab Freitag gilt dieses Angebot auch beim Rewe-Discounter Penny. Wie billig dürfen Lebensmittel in Deutschland eigentlich sein? mex sprach dazu mit Rechtsanwalt Peter Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Foto: Bernd Romkowski mex: Herr Breun-Goerke, darf ein Händler mit dem Preis für ein Produkt so weit runter gehen wie er will? Peter Breun-Goerke: „Nein, da gibt es natürlich gesetzliche Grenzen. Bestimmte Produkte darf ich gar nicht unter Einstandspreis verkaufen, andere Produkte nur gelegentlich unter Einstandspreis.“ Was ist genau der Einstandspreis? „Das ist eine fiktive Rechengröße. Der Händler kann in den Einstandspreis alle Kosten und Zusatzleistungen, die durch den Verkauf des Produkts an die Verbraucher anfallen, mit einrechnen.“ Wie sähe das konkret bei der Kiwi für 9 Cent von Rewe aus? „Damit die Kiwi überhaupt in den Laden kommt, entstehen dem Unternehmer ja Kosten. Dazu gehören etwa Frachtkosten, Kosten für die Werbung, anteilig die Ladenmiete, der Strom usw. Das wird alles auf den Einkaufspreis für die Kiwi drauf gerechnet.“ Und die Kiwi darf der Händler dann nicht unter dem Einstandspreis verkaufen? „Doch, das kann der Händler machen wenn bei den Kiwi deren Verderb droht. Dann sieht das Gesetz ausdrücklich eine Ausnahme vor. Bei normaler Lagerung hält eine Kiwi ja nicht so lange und muss deshalb dann auch schnell verkauft werden. Wenn der Händler eben eine größere Menge kauft und die dann nicht komplett verkauft kriegt, dann hat er die Möglichkeit unter den Einstandspreis zu gehen. Ziel des Gesetzgebers ist natürlich auch, dass keine Lebensmittel weggeschmissen werden.“ Wie kann ich als Verbraucher feststellen, ob ein Supermarkt oder Discounter auch mal unter den Einstandspreis für ein Produkt geht? Foto: Rewe „Der Verbraucher oder ein Außenstehender kann das fast gar nicht feststellen, weil er ja nicht weiß, wie die internen Kosten und die interne Kalkulation eines Händlers aussehen. Letztendlich kann das nur eine Behörde untersuchen, anhand der Geschäftsunterlagen, ob der Einstandspreis unterschritten wurde oder nicht.“ Können Supermärkte und Discounter beim Einstandspreis also tricksen? „Wenn es eine Ermittlung dazu vom Bundeskartellamt gibt, dann versuchen die Händler natürlich, das so darzustellen, dass sie sich an die gesetzlichen Vorschriften gehalten haben. Aber da sind Spielräume eröffnet, gar keine Frage. Wenn es allerdings eindeutig illegal wäre, dann würde das Kartellamt einschreiten und dann gäbe es auch Bußgelder dazu.“ Kommt es denn häufiger vor, dass Supermärkte oder Discounter die Waren zu billig anbieten und deshalb bestraft werden? „Diese Fälle kommen ganz selten vor. Das Kartellamt hat das zwar immer wieder mal versucht. Aber weil natürlich die Berechnung – was ist genau der Einstandspreis – so schwierig ist, sind das auch sehr komplexe Sachverhalte. Also die Fälle sind wirklich kaum zählbar oder kaum darstellbar.“ Interview: Daniel Hoh
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