Kommission leitet eingehende Untersuchung zu geplantem

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Fusionskontrolle: Kommission leitet eingehende Untersuchung zu geplantem
Gemeinschaftsunternehmen von Hutchison und VimpelCom in Italien ein
Brüssel, 30. März 2016
Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen,
ob das für die Telekommunikationssparte von Hutchison und VimpelCom in Italien geplante
Gemeinschaftsunternehmen mit der EU-Fusionskontrollverordnung im Einklang steht. Die
Kommission hat Bedenken, dass das Vorhaben zu höheren Preisen, geringerer Auswahl und
weniger Innovation auf dem italienischen Mobilfunkmarkt führen könnte.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte hierzu: „MobilfunkDienstleistungen werden im Alltag immer wichtiger. Wir nutzen unser Handy nicht nur, um mit Familie
und Freunden in Kontakt zu bleiben, sondern auch zur Nachrichtenlektüre, zum Online-Shopping oder
zur Abfrage von Zugfahrplänen. Wir müssen dafür sorgen, dass das Vorhaben nicht zu höheren Preisen
oder einer geringeren Auswahl für die italienischen Verbraucher führt.“
Durch das Vorhaben würden die Vimpelcom-Tochter WIND und die Hutchison-Tochter H3G
zusammengeführt, d. h. der dritt- und der viertgrößte Mobilfunkanbieter auf dem italienischen
Endkundenmarkt. Damit würde sich auch die Zahl der Mobilfunknetz-Betreiber in Italien von vier auf
drei reduzieren. Gemessen an der Abonnentenzahl wäre das neue Gemeinschaftsunternehmen das
größte italienische Mobilfunkunternehmen knapp vor den ähnlich starken Netzbetreibern TIM und
Vodafone.
Untersuchung der Kommission
Bei einer ersten Marktuntersuchung der Kommission wurden folgende Wettbewerbsbedenken
festgestellt:
- Zum einen konkurrieren H3G und WIND gegenwärtig auf dem italienischen EndkundenMobilfunkmarkt miteinander. Durch den Zusammenschluss würden zwei wichtige Wettbewerber
wegfallen und das entstehende Gemeinschaftsunternehmen sähe sich kaum mehr veranlasst,
starken Wettbewerbsdruck auf die verbleibenden Konkurrenten auszuüben. Die Folge wären
höhere Preise und geringere Investitionen in Mobilfunknetze.
- Zum anderen würde die Zahl der Mobilfunknetz-Betreiber zurückgehen, die virtuellen
Mobilfunkanbietern ein Netz zur Verfügung stellen könnten.Virtuelle Mobilfunkanbieter
bieten mobile Telekommunikationsdienste für Endkunden an und nutzen dazu die Netze der
Netzbetreiber. Etablierte wie auch künftige virtuelle Mobilfunknetzbetreiber hätten eine geringere
Auswahl von Gastnetzen und wären damit bei der Aushandlung der Bedingungen für den Zugang
auf Vorleistungsebene schlechter gestellt.
- Drittens könnte nach der Zusammenführung der beiden Betreiber in einem
Gemeinschaftsunternehmen durch die geringere Zahl von Konkurrenten auch der
Wettbewerbsdruck abnehmen. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich Mobilfunknetzbetreiber
absprechen und die Preise auf dem Endkunden- und dem Vorleistungsmarkt dauerhaft erhöhen,
dürfte hingegen zunehmen.
Daher wird die Kommission das Vorhaben nun eingehend prüfen, um festzustellen, ob sich ihre
Bedenken bestätigen. Geklärt werden soll u. a., wie stark die betreffenden Unternehmen
miteinander im Wettbewerb stehen, welche Marktanreize das Gemeinschaftsunternehmen
hätte und wie die Konkurrenten reagieren könnten.
Das Vorhaben war am 5. Februar 2016 bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet worden. Die
Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 10. August 2016, einen Beschluss
erlassen.
Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Hintergrund
Hutchison erbringt über seine Tochtergesellschaft H3G in Italien Mobilfunk-Dienstleistungen unter der
Marke „3“.
VimpelCom erbringt über seine Tochtergesellschaft WIND in Italien Mobilfunk-Dienstleistungen unter
der Marke „WIND“ und Festnetz-Telekommunikationsdienstleistungen unter der Marke „ Infostrada“.
Auf dem Mobilfunk-Endkundenmarkt sind neben diesen beiden Anbietern nur zwei weitere
Netzbetreiber vertreten, Vodafone und TIM. Neben diesen vier Mobilfunk-Netzbetreibern zählt der
Markt derzeit einige virtuelle Mobilfunkanbieter wie Fastweb und PosteMobile.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren (Phase I)
genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet.
Derzeit laufen vier weitere eingehende Prüfverfahren der Phase II:
- zur geplanten Übernahme von Telefónica UK durch Hutchison 3G UK (Frist für den Beschluss: 19.
Mai 2016),
- zur geplanten Übernahme von Arianespace durch Airbus Safran Launchers (ASL) (Frist für den
Beschluss: 12. Juli 2016),
- zur geplanten Übernahme des Ölfeld-Serviceunternehmens Baker Hughes durch seinen
Konkurrenten Halliburton und
- zur geplanten Übernahme des griechischen Gasleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die staatliche
aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7758 veröffentlicht.
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