Zusammenschlüsse: Kommission genehmigt Joint

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Zusammenschlüsse: Kommission genehmigt Joint Venture
Hutchison/VimpelCom in Italien unter Bedingungen
Brüssel, 1. September 2016
Die EU-Kommission hat das geplante Gemeinschaftsunternehmen im
Telekommunikationssektor zwischen Hutchison und VimpelCom in Italien nach der EUFusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist jedoch an die Veräußerung
ausreichender Vermögenswerte geknüpft, die den Markteintritt eines neuen Betreibers
ermöglichen.
Dieser Entscheidung war eine eingehende Überprüfung des Deals vorausgegangen, der die
Tochtergesellschaft WIND von VimpelCom und die Tochter H3G von Hutchison und damit den
drittgrößten bzw. viertgrößten Betreiber auf dem italienischen Mobilfunk-Endkundenmarkt –
zusammenführt. Die wirksamen Abhilfemaßnahmen struktureller Art, die Hutchison und VimpelCom
angeboten haben, haben die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission vollständig
ausgeräumt. Durch diese Maßnahmen erhält der französische Telekommunikationsbetreiber Iliad als
neuer Mobilfunknetzbetreiber in Italien Zugang zum italienischen Markt. Dies bedeutet, dass die beiden
Unternehmen durch die Zusammenlegung ihrer Vermögenswerte wachsen und daraus Vorteile ziehen
können, während die italienischen Mobilfunkkunden weiterhin von einem funktionierenden Wettbewerb
profitieren werden.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:
„Mobilfunkdienste sind ein fester Bestandteil unseres täglichen Lebens. Mit der heutigen Entscheidung
wird sichergestellt, dass der Wettbewerb auf dem italienischen Mobilfunkmarkt gewahrt wird und den
Verbraucherinnen und Verbrauchern weiterhin innovative Mobilfunkdienste über hochwertige
Netzwerke zu fairen Preisen zur Verfügung stehen. Wir können dem Deal grünes Licht geben, weil
Hutchison und VimpelCom wirksame Abhilfemaßnahmen bereitgestellt haben, die dem neuen
Mobilfunkanbieter Iliad Zugang zum italienischen Markt gewähren.
Dieser Fall zeigt, dass es Telekommunikationsunternehmen in Europa möglich ist, durch
Konsolidierungen innerhalb eines Landes zu wachsen, vorausgesetzt, der Wettbewerb bleibt
gewährleistet. Er zeigt auch, dass Unternehmen grenzübergreifend expandieren können, wie es Iliad in
diesem Fall getan hat.“
Der italienische Mobilfunkmarkt
Mit vier Mobilfunkbetreibern – H3G, WIND, TIM und Vodafone – herrscht derzeit reger Wettbewerb auf
dem italienischen Mobilfunkmarkt.
Neben diesen vier Betreibern gibt es zudem einige „virtuelle” Anbieter auf dem Endkundenmarkt. Zu
den größten gehören PosteMobile und Fastweb. Diese virtuellen Mobilfunkanbieter besitzen keine
eigenen Netze, über die sie Mobilfunkdienste für italienische Verbraucher erbringen, sondern sie haben
mit einem der Mobilfunknetzbetreiber Vereinbarungen getroffen, nach denen dieser ihnen gegen
Vorleistungsentgelte Zugang zu seinem Netz gewährt.
Die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission
Die Kommission hatte Bedenken, dass das Vorhaben in der ursprünglich angemeldeten Form den
Wettbewerb auf dem Markt verringern und die Konkurrenzfähigkeit der virtuellen Mobilfunkanbieter
beeinträchtigen würde.
1. Durch den Zusammenschluss wäre der Wettbewerb zwischen zwei starken Anbietern weggefallen,
und es wäre der größte italienische Mobilfunkbetreiber entstanden. Als jüngster Betreiber auf dem
italienischen Markt ist H3G eine wichtige Triebkraft für den Wettbewerb. Auch WIND ist aus
Wettbewerbssicht ein wichtiger Player auf dem Markt. Mit dem Deal wären nur noch die beiden
Mobilfunkbetreiber TIM und Vodafone übriggeblieben, die dem Gemeinschaftsunternehmen die
Stirn hätten bieten können. Das neue Joint Venture hätte einen wesentlich geringeren Anreiz
gehabt, mit TIM und Vodafone zu konkurrieren. Auch hätten TIM und Vodafone geringere
Wettbewerbsanreize gehabt. Die Untersuchung der Kommission ergab, dass der Deal
wahrscheinlich zu geringerer Auswahl, einem Rückgang der Leistungsqualität und höheren
Mobilfunk-Endkundenpreisen bei allen Betreibern geführt hätte.
2. Der Zusammenschluss hätte nicht nur weniger Konkurrenten auf dem italienischen Markt und den
Wegfall von H3G als Wettbewerbskraft zur Folge gehabt, sondern auch zur Entstehung eines
Marktes mit drei etwa gleich starken Anbietern geführt. Dies hätte die Wahrscheinlichkeit erhöht,
dass die drei verbleibenden Mobilfunknetzbetreiber (das fusionierte Unternehmen sowie TIM und
Vodafone) ihr Wettbewerbsverhalten auf Dauer koordinieren, was zu einer weiteren
Preiserhöhung hätte führen können.
3. Durch den Zusammenschluss hätte sich die Zahl der Mobilfunknetzbetreiber verringert,
die bereit sind, virtuelle Netzwerkanbieter zu bedienen. Virtuelle Netzwerkanbieter bieten
Endkunden mobile Leistungen an und nutzen dazu die physischen Netze der Netzwerkbetreiber.
Nach dem Zusammenschluss hätten bestimmte virtuelle Netzwerkanbieter und Betreiber, die an
einem Zugang zum italienischen Markt interessiert sind, weniger Gastnetze zur Auswahl gehabt
und wären damit bei der Aushandlung der Bedingungen für den Zugang auf Vorleistungsebene
schlechter gestellt gewesen.
Vorgeschlagene Abhilfemaßnahmen
Die von den Parteien angebotenen Abhilfemaßnahmen, insbesondere die Veräußerung ausreichender
Vermögenswerte, die einem neuen vierten Mobilfunkanbieter Zugang zum italienischen Markt gewährt,
haben die wettbewerbsrechtlichen Bedenken der Kommission vollständig ausgeräumt. Dadurch wird
der Wettbewerbsverlust ausgeglichen und sichergestellt, dass der Deal nicht zum Nachteil italienischer
Mobilfunkkunden ist.
Die Parteien haben den französischen Telekommunikationsbetreiber Iliad als Käufer für diese
Vermögenswerte vorgeschlagen. Iliad ist der vierte erfolgreiche Neuzugang auf dem französischen
Mobilfunkmarkt und verfügt über das notwendige Know-how und die nötige Expertise, um auf dem
italienischen Markt zu agieren, zu investieren und Innovationsimpulse zu geben. Mit der heutigen
Entscheidung wird Iliad als Käufer der von Hutchison und VimpelCom abzutretenden Vermögenswerte
genehmigt (eine sogenannte „ Fix-it-first-Abhilfemaßnahme“).
Die Abhilfemaßnahmen bestehen im Einzelnen in:
1. der Veräußerung eines bestimmten Anteils des Mobilfunkspektrums aus unterschiedlichen
Frequenzbändern (900 MHz, 1800 MHz, 2100 MHz und 2600 MHz) des
Gemeinschaftsunternehmens an den neuen Mobilfunkbetreiber,
2. der Übertragung/Kollokation (d. h. der gemeinsamen Nutzung) von mehreren tausend MobilfunkBasisstationen vom Gemeinschaftsunternehmen an den neuen Mobilfunkbetreiber, und
3. einer Übergangsvereinbarung (zwecks Zugang zu 2G, 3G und 4G sowie zu neuen
Technologien), damit der neue Mobilfunkbetreiber das Netz des Gemeinschaftsunternehmens
nutzen und somit seinen Kunden in ganz Italien Mobilfunkdienste erbringen kann, bis er sein
eigenes Mobilfunknetz aufgebaut hat.
Durch die Übertragung der Frequenzblöcke und der Mobilfunk-Basisstationen wird der neue Betreiber in
die Lage versetzt, sein eigenes Mobilfunknetz in Italien zu entwickeln und auszubauen und als vierter
Akteur auf dem Markt Endkunden Mobilfunkdienste bereitzustellen und virtuellen Mobilfunkanbietern
Zugang auf der Vorleistungsebene zu gewähren.
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Die Kommission kam zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen ihre Bedenken
ausräumen, da ein neuer Mobilfunkbetreiber, Iliad, Zugang zum italienischen Mobilfunkmarkt erhält.
Somit wird gewährleistet, dass der Wettbewerb weiter funktioniert, Anreize für Investitionen in
innovative Technologien bestehen bleiben und die Kunden weiterhin von einem funktionierenden
Wettbewerb profitieren.
Aus oben genannten Gründen konnte die Kommission unter den beschriebenen Bedingungen nach der
EUFusionskontrollverordnung grünes Licht für den Zusammenschluss geben.
Fusionskontrollvorschriften und -verfahren
Die Kommission hat die Aufgabe, Fusionen und Übernahmen von Unternehmen zu prüfen, deren
Umsatz bestimmte Schwellenwerte übersteigt (vgl. Artikel 1 der Fusionskontrollverordnung), und
Zusammenschlüsse zu untersagen, die den wirksamen Wettbewerb im gesamten Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR) oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich behindern würden.
Der weitaus größte Teil der angemeldeten Zusammenschlüsse ist wettbewerbsrechtlich unbedenklich
und wird nach einer Standardprüfung genehmigt. Nach der Anmeldung muss die Kommission in der
Regel innerhalb von insgesamt 25 Arbeitstagen entscheiden, ob sie das Vorhaben im Vorprüfverfahren
(Phase I) genehmigt oder ein eingehendes Prüfverfahren (Phase II) einleitet. Derzeit laufen drei
weitere eingehende Prüfverfahren (Phase II), die Folgendes zum Gegenstand haben:
- die geplante Übernahme des französischen Eisenbahnmaterialherstellers Faiveley durch das USamerikanische Unternehmen Wabtec (Frist für den Beschluss: 24. Oktober 2016),
- die geplante Fusion der US-Unternehmen Dow und DuPont (Frist für den Beschluss:
20. Dezember 2016) sowie
- die geplante Übernahme des griechischen Gasfernleitungsnetz-Betreibers DESFA durch die
staatliche aserbaidschanische Mineralölgesellschaft SOCAR.
Weitere Informationen zu dieser Wettbewerbssache werden auf der Website der GD Wettbewerb im
öffentlich zugänglichen Register unter der Nummer M.7758 veröffentlicht.
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