HEPATITIS-A-VIRUS (HAV-Infektion)

Landratsamt Neumarkt i. d. OPf.
–Gesundheitsamt–
HEPATITIS-A-VIRUS (HAV-Infektion)
1) Wo kommen Hepatits-A-Viren (HAV) vor ?
Die Verbreitung erfolgt weltweit, sporadisch, endemisch oder in Form von
Epidemien. In Entwicklungsländern ist die Durchseuchung sehr hoch.
Insbesondere im Zusammenhang mit Aufenthalten in Ländern in denen
HAV-Infektionen häufig sind, erkranken daher zunehmend Jugendliche
und junge Erwachsene an Hepatitis A. Der Anteil der „Reisehepatitis“ wird
auf 50 % geschätzt.
2) Wie werden die Hepatits-A-Viren (HAV) übertragen ?
Der Mensch ist der Hauptwirt und wahrscheinlich das einzige Reservoir
von Hepatitis-A-Viren. Die Übertragung erfolgt gewöhnlich fäkal-oral durch
Kontakt- oder Schmierinfektion, entweder direkt im Rahmen enger
Personenkontakte oder indirekt durch verunreinigte Lebensmittel, Wasser
oder Gebrauchsgegenstände.
3) Welche Beschwerden können auftreten ?
Der Verlauf der HAV-Infektion ist sehr häufig symptomlos. Die Hepatitis A
verläuft in der Mehrzahl der Fälle ohne Komplikationen. Die Frühphase
der Erkrankung beginnt mit allgemeinem Krankheitsgefühl sowie MagenDarmbeschwerden. 1-2 Wochen danach kann eine Gelbfärbung der Haut
(Ikterus), eine Dunkelverfärbung des Urins und Hellverfärbung des Stuhls
auftreten (in der Regel für 2-3 Wochen). Es besteht eine
Lebervergrößerung und bei etwa 25 % der Patienten auch eine
Milzvergrößerung. Häufig besteht Hautjucken. Eine HAV-Infektion heilt
üblicherweise vollständig aus, es besteht ein lebenslanger Schutz.
4) Wie lange dauert es, bis nach Kontakt mit dem Krankheitserreger eine Erkrankung ausbricht (Inkubationszeit) ?
Die Zeit von der Aufnahme des Krankheitserregers bis zur Erkrankung
kann 15 – 50 Tage betragen (im Durchschnitt etwa 25 – 30 Tage).
5) Wie lange besteht die Möglichkeit sich anzustecken ?
Eine Ansteckungsfähigkeit besteht unabhängig von den Symptomen der
Krankheit. Erkrankte Personen sind üblicherweise zwei Wochen vor und
bis zu einer Woche nach Auftreten der Gelbfärbung des Augapfels/der
Haut (Ikterus) ansteckungsfähig.
6) Gibt es eine Behandlungsmöglichkeit oder eine Impfung ?
Eine spezielle Behandlung der Hepatitis A gibt es nicht. Bettruhe sowie
eine kohlehydratreiche und fettarme Ernährung sind zu empfehlen. Eine
absolute Alkoholabstinenz ist wichtig. Für eine Impfung steht ein Impfstoff
zur Verfügung, mit welchem Personen mit einem erhöhten Infektionsrisiko
(z.B. medizinisches Personal, Kanalisations-/Klärwerksmitarbeiter,
Personal in Kindertagesstätten, Kinderheimen etc.) vor einer Ansteckung
geschützt werden können. Diese Impfmöglichkeit sollte vor allem bei einer
Reise in Risikogebiete beachtet werden.
7) Wie kann man sich vor einer Infektion mit Hepatitis A-Viren
schützen ?
• Aktive Impfung von Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko.
Medizinisches Personal sollte die Richtlinien zu Hygiene und
Vorbeugung berücksichtigen
• Verwendung von Schutzhandschuhen bei möglichem Kontakt mit
virushaltigen Körperausscheidungen
• Beachtung einer effektiven Händehygiene, Verwendung geeigneter
Händedesinfektionsmittel
• in der häuslichen Gemeinschaft ist eine gründliche Händehygiene
ausreichend.
8) Welche gesetzlichen Bestimmungen sind zu beachten ?
Personen, die an Virushepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind,
dürfen nicht tätig sein oder beschäftigt werden beim Herstellen,
Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, wenn sie dabei mit
diesen in Berührung kommen sowie in Küchen von Gaststätten und
sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung (§ 42
Abs. 1 Infektionsschutzgesetz).
Personen, die an Virushepatitis A erkrankt oder dessen verdächtig sind,
dürfen keine Gemeinschaftseinrichtung besuchen z. B. Schule,
Kindergarten, Mutter-Kind-Gruppen, Heime o. ä. (§ 34, Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Dies gilt auch für Personen in deren Wohngemeinschaft
nach ärztlichen Urteil eine Erkrankung bzw. ein Verdachtsfall an
Virushepatitis A aufgetreten ist (§ 34, Abs. 3 Infektionsschutzgesetz).