Informationen zur Ausstellung des Personalausweises Nur italienische Staatsangehörige, die im zuständigen Einzugsgebiet des Italienischen Generalkonsulates in Frankfurt am Main wohnhaft sind und ordnungsgemäß im konsularischen Melderegister der im Ausland lebenden Italiener (AIRE) erfasst sind, sind berechtigt einen Personalausweis zu beantragen. Die Ausstellung des Personalausweises kann nicht am gleichen Tag des Antrages erfolgen, da das Italienische Generalkonsulat per Gesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein sog. „Nulla Osta“ seitens der zuständigen italienischen Gemeinde (AIRE) erhalten muss. Nach erfolgter Bearbeitung des Antrages kann das Ausweisdokument nur persönlich dem Inhaber oder Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden, nachdem per Email oder telefonisch durch das Honorarkonsulat in Saarbrücken der Abholtermin mitgeteilt wurde. Einzige Ausnahme besteht nur für Minderjährige bis zu 12 Jahren, die das Dokument auf dem Postweg erhalten können. VERMEIDEN SIE UNNÖTIGE WARTEZEITEN! Wie nachfolgend beschrieben, können Sie den Antrag für den Personalausweis direkt auf dem Postweg zusenden. Die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte hierunter. Die Aushändigung des Personalausweises erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich zum vereinbarten Datum und zur festgelegten Uhrzeit. Bearbeitungszeit Gründe, wie unstimmige und fehlende Daten, erhöhte Anfragen bzw. zeitlich verzögerte Rückmeldungen durch die italienische Gemeinde, können zu bestimmten Zeiten im Jahr die Ausstellung des Personalausweises wesentlich verzögern. Daher wird dringend empfohlen, den Antrag auf Ausstellung für den Personalausweis nicht erst im letzten Moment zu stellen. KOSTEN Der Personalausweis kostet € 5,61. Die Verlängerung ist kostenlos. Das Duplikat kostet € 10,77. Vorgehensweise für den Antrag des Personalausweises auf dem Postweg Senden Sie den Antrag per Brief (wir empfehlen ein Einschreiben) an: ITALIENISCHES GENERALKONSULAT Abtlg. Personalausweis Kettenhofweg 1 60325 Frankfurt am Main Ihrem Brief oder Einschreiben müssen folgende Unterlagen beigefügt sein: 1. DAS ANTRAGSFORMULAR des Personalausweises, ausgefüllt und unterschrieben durch den Antragsteller; Für Minderjährige gibt es ein gesondertes Antragsformular, das von beiden Elternteilen unterschrieben werden muss. Um den Antrag für Neugeborene zu stellen, ist es ratsam noch zwischen zwei und drei Monate abzuwarten, ab dem Zeitpunkt, wo die internationale Geburtsurkunde durch das Konsulat nach Italien verschickt wurde; Bei Adressänderung (Wohnortwechsel, Eheschließung, Scheidung, Geburten usw....) empfehlen wir dem Antrag, eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), die entsprechenden Urkunden, wie Heirats-u./od. Geburtsurkunden sowie Scheidungsurteile beizufügen; WICHTIGER HINWEIS: Alle Felder müssen ausgefüllt werden. Bei fehlenden Angaben wird der Personenstand und der Beruf nicht eingetragen (bei verheirateten Frauen fehlt dann entsprechend der Familienname des Ehemannes). 2. Hat der Antragsteller, auch getrennt lebend oder in Scheidung, minderjährige Kinder, ist es notwendig, dass der andere Elternteil seine EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ausfüllt und unterschreibt. Der Einwilligungserklärung muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden. (Sollte der getrennt lebende oder geschiedene Elternteil kein Unionsbürger sein, bedarf es der Beglaubigung der Unterschrift entweder bei der deutschen Gemeinde, wo er wohnhaft ist oder im zuständigen Konsulat des Heimatlandes durch persönliches Erscheinen); 3. VIER biometrische Fotos (neueren Datums, alle gleich, frontal, farbig, weisser Hintergrund, Format 40X35mm); 4. Der abgelaufene PERSONALAUSWEIS, sollten Sie ihn noch besitzen oder die Kopie davon (beim Erhalt des neuen Personalausweises müssen Sie den alten Personalausweis abgeben) 5. Fotokopie eines gültigen Ausweisdokumentes (wie Reisepass oder Personalausweis) oder für Doppelstaatsbürger, eine Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses; 6. Für den Antrag eines Duplikates muss zu den oben aufgelisteten Unterlagen, die Verlustanzeige der Polizei wegen Diebstahls bzw. Abhandenkommens, vermerkt durch die konsularische Verlustanzeige, im Original oder in Kopie hinzugefügt werden. Durch Beschädigung unbrauchbarer Personalausweise müssen beigefügt werden. 7. QUITTUNGSKOPIE DER BANKÜBERWEISUNG von € 5,61 (Erstantrag) oder € 10,77 (für Duplikate durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung). S. unten. 8. Für Minderjährige bis zu 12 Jahren, einen unadressierten, frankierten Briefumschlag in Höhe der für Einschreiben vorgesehenen Briefmarkengebühren (€ 2,77 Stand 2015) für die Versendung von Frankfurt am Main nach Saarbrücken, hinzufügen. Aushändigung der Identitätskarte in Saarbrücken Mittels Email oder einem Telefonat vereinbaren die Mitarbeiter des Honorarkonsulates in Saarbrücken oder des Generalkonsulates in Frankfurt am Main einen Termin mit Ihnen während der öffentlichen Sprechzeiten (mit den auf dem Antragsformular angegebenen Angaben). Der vereinbarte Termin und die Uhrzeit sind unbedingt einzuhalten. Nur volljährige Antragsteller sind berechtigt, die Identitätskarte entgegenzunehmen; das Gleiche gilt für Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren, die nur in Begleitung mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten das Dokument in Empfang nehmen dürfen. Wichtiger Hinweis: Minderjährige bis zu 12 Jahren dagegen, können die Identitätskarte auf dem Postweg an die Adresse der Eltern zugeschickt bekommen. Dem Antragsformular ist entsprechend ein ausreichend frankierter Briefumschlag (0,62 € Stand 2015) beizufügen. WIE KANN ICH BEZAHLEN? Die Bezahlung erfolgt durch BANKÜBERWEISUNG auf folgendes Konto: Empfänger: Bank: Kontonr.: IBAN: BIC: CONSOLATO GENERALE D‘ITALIA Frankfurter Sparkasse 200 585 673 DE75 50 05 02 01 02 00 58 56 73 HELADEF1822 Verwendungszweck: CARTA D’IDENTITÁ+ Vor-und Familienname des Antragstellers des Personalausweises (für weibliche Antragsteller immer den Geburtsnamen angeben, ungeachtet des Personenstandes (verheiratet, getrennt oder geschieden).
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