Informationen zur Ausstellung des Personalausweises Nur

Informationen zur Ausstellung des Personalausweises
Nur italienische Staatsangehörige, die im zuständigen Einzugsgebiet des Italienischen Generalkonsulates
in Frankfurt am Main wohnhaft sind und ordnungsgemäß im konsularischen Melderegister der im Ausland
lebenden Italiener (AIRE) erfasst sind, sind berechtigt einen Personalausweis zu beantragen.
Die Ausstellung des Personalausweises kann nicht am gleichen Tag des Antrages erfolgen, da das
Italienische Generalkonsulat per Gesetz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, ein sog. „Nulla Osta“
seitens der zuständigen italienischen Gemeinde (AIRE) erhalten muss. Nach erfolgter Bearbeitung des
Antrages kann das Ausweisdokument nur
persönlich dem Inhaber oder Erziehungsberechtigten
ausgehändigt werden, nachdem per Email oder telefonisch durch das Honorarkonsulat in Saarbrücken
der Abholtermin mitgeteilt wurde.
Einzige Ausnahme besteht nur für Minderjährige bis zu 12 Jahren, die das Dokument auf dem Postweg
erhalten können.
VERMEIDEN SIE UNNÖTIGE WARTEZEITEN!
Wie nachfolgend beschrieben, können Sie den Antrag für den Personalausweis direkt auf dem Postweg
zusenden. Die Vorgehensweise entnehmen Sie bitte hierunter. Die Aushändigung des Personalausweises
erfolgt ausschließlich nach Terminvereinbarung persönlich zum vereinbarten Datum und zur festgelegten
Uhrzeit.
Bearbeitungszeit
Gründe, wie unstimmige und fehlende Daten, erhöhte Anfragen bzw. zeitlich verzögerte Rückmeldungen
durch die italienische Gemeinde,
können zu bestimmten Zeiten im Jahr die Ausstellung des
Personalausweises wesentlich verzögern. Daher wird dringend empfohlen, den Antrag auf Ausstellung für
den Personalausweis nicht erst im letzten Moment zu stellen.
KOSTEN
Der Personalausweis kostet € 5,61. Die Verlängerung ist kostenlos. Das Duplikat kostet € 10,77.
Vorgehensweise für den Antrag des Personalausweises auf dem Postweg
Senden Sie den Antrag per Brief (wir empfehlen ein Einschreiben) an:
ITALIENISCHES GENERALKONSULAT
Abtlg. Personalausweis
Kettenhofweg 1
60325 Frankfurt am Main
Ihrem Brief oder Einschreiben müssen folgende Unterlagen beigefügt sein:
1. DAS ANTRAGSFORMULAR des Personalausweises, ausgefüllt und unterschrieben durch den
Antragsteller;
Für Minderjährige gibt es ein gesondertes Antragsformular, das von beiden Elternteilen
unterschrieben werden muss. Um den Antrag für Neugeborene zu stellen, ist es ratsam noch
zwischen zwei und drei Monate abzuwarten, ab dem Zeitpunkt, wo die internationale
Geburtsurkunde durch das Konsulat nach Italien verschickt wurde;
Bei Adressänderung (Wohnortwechsel, Eheschließung, Scheidung, Geburten usw....) empfehlen
wir dem Antrag, eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate), die entsprechenden
Urkunden, wie Heirats-u./od. Geburtsurkunden sowie Scheidungsurteile beizufügen;
WICHTIGER HINWEIS: Alle Felder müssen ausgefüllt werden. Bei fehlenden Angaben wird der
Personenstand und der Beruf nicht eingetragen (bei verheirateten Frauen fehlt dann
entsprechend der Familienname des Ehemannes).
2. Hat der Antragsteller, auch getrennt lebend oder in Scheidung, minderjährige Kinder, ist es
notwendig, dass der andere Elternteil seine EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG ausfüllt und unterschreibt.
Der Einwilligungserklärung muss eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses beigefügt werden.
(Sollte der getrennt lebende oder geschiedene Elternteil kein Unionsbürger sein, bedarf es der
Beglaubigung der Unterschrift entweder bei der deutschen Gemeinde, wo er wohnhaft ist oder im
zuständigen Konsulat des Heimatlandes durch persönliches Erscheinen);
3. VIER biometrische Fotos (neueren Datums, alle gleich, frontal, farbig, weisser Hintergrund, Format
40X35mm);
4. Der abgelaufene PERSONALAUSWEIS, sollten Sie ihn noch besitzen oder die Kopie davon (beim
Erhalt des neuen Personalausweises müssen Sie den alten Personalausweis abgeben)
5. Fotokopie eines gültigen Ausweisdokumentes (wie Reisepass oder Personalausweis) oder für
Doppelstaatsbürger, eine Kopie des deutschen Personalausweises oder Reisepasses;
6. Für den Antrag eines Duplikates muss zu den oben aufgelisteten Unterlagen, die Verlustanzeige der
Polizei wegen Diebstahls bzw. Abhandenkommens, vermerkt durch die konsularische
Verlustanzeige, im Original oder in Kopie hinzugefügt werden. Durch Beschädigung unbrauchbarer
Personalausweise müssen beigefügt werden.
7. QUITTUNGSKOPIE DER BANKÜBERWEISUNG von € 5,61 (Erstantrag) oder € 10,77 (für Duplikate
durch Verlust, Diebstahl oder Beschädigung). S. unten.
8. Für Minderjährige bis zu 12 Jahren, einen unadressierten, frankierten Briefumschlag in Höhe der
für Einschreiben vorgesehenen Briefmarkengebühren (€ 2,77 Stand 2015) für die Versendung von
Frankfurt am Main nach Saarbrücken, hinzufügen.
Aushändigung der Identitätskarte in Saarbrücken
Mittels Email oder einem Telefonat vereinbaren die Mitarbeiter des Honorarkonsulates in Saarbrücken
oder des Generalkonsulates in Frankfurt am Main einen Termin mit Ihnen während der öffentlichen
Sprechzeiten (mit den auf dem Antragsformular angegebenen Angaben). Der vereinbarte Termin und die
Uhrzeit sind unbedingt einzuhalten.
Nur volljährige Antragsteller sind berechtigt, die Identitätskarte entgegenzunehmen; das Gleiche gilt für
Minderjährige zwischen 12 und 17 Jahren, die nur in Begleitung mit einem Elternteil oder
Erziehungsberechtigten das Dokument in Empfang nehmen dürfen.
Wichtiger Hinweis: Minderjährige bis zu 12 Jahren dagegen, können die Identitätskarte auf dem
Postweg an die Adresse der Eltern zugeschickt bekommen. Dem Antragsformular ist entsprechend ein
ausreichend frankierter Briefumschlag (0,62 € Stand 2015) beizufügen.
WIE KANN ICH BEZAHLEN?
Die Bezahlung erfolgt durch BANKÜBERWEISUNG auf folgendes Konto:
Empfänger:
Bank:
Kontonr.:
IBAN:
BIC:
CONSOLATO GENERALE D‘ITALIA
Frankfurter Sparkasse
200 585 673
DE75 50 05 02 01 02 00 58 56 73
HELADEF1822
Verwendungszweck:
CARTA D’IDENTITÁ+ Vor-und Familienname des Antragstellers des Personalausweises (für weibliche
Antragsteller immer den Geburtsnamen angeben, ungeachtet des Personenstandes (verheiratet,
getrennt oder geschieden).