Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises

Stand 02/2016
Strohgasse 14 c
1030 Wien
Tel.: +43- (0) 1/711 54-468
Fax: +43- (0) 1/715 34 50
Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines
Personalausweises
Allgemeine Hinweise:
Die Deutsche Botschaft in Wien ist für die Ausstellung Ihres Personalausweises zuständig,
wenn Sie in Österreich Ihren Lebensmittelpunkt haben und sich bei einer österreichischen
Gemeinde angemeldet haben sowie in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr
gemeldet sind. Die Beantragung bei den deutschen Honorarkonsuln ist nicht möglich.
Im Personalausweis wird im Feld zur Adresse automatisch „keine Hauptwohnung in
Deutschland“ eingetragen. Die Eintragung Ihrer österreichischen Wohnanschrift ist nicht
möglich.
http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04__RK/Personalausweis__/Seite__Personal
ausweis.html
Antragstellung:
Zur Beantragung Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich vorsprechen und vorab
über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft einen Termin buchen.
https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&lo
cationCode=wien
Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht
zulässig.
Hat sich nach Beantragung des letzten Ausweisdokuments Ihr Name geändert, muss
ggf. eine Namenserklärung im Rahmen der Beantragung abgegeben werden. In
diesem Fall müssen Sie allerdings mit etwas Wartezeit an dem Schalter für
Namenserklärungen rechnen.
Stand 02/2016
Erforderliche Unterlagen:
Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original mit je einer Fotokopie vor.
Dies gilt auch, wenn Ihr letztes Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde.
Im Warteraum der Rechts- und Konsularabteilung steht ein Münzkopiergerät eines
externen Dienstleisters zu Ihrer Verfügung. Kosten derzeit: 0,50 € je Kopie.
- Antragsformular (nur im Original), vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- letzter Reisepass bzw. Personalausweis oder Kinderausweis
(beim Reisepass nur die Kopie der eingeschweißten Plastikkarte und der Seite 1),
bei Verlust oder Diebstahl immer polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorlegen
- Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder aber ein Auszug aus dem
Geburtsregister
(wird zum Nachweis der aktuellen Schreibweise Ihres Vor- und Familiennamens sowie
des Geburtsortes benötigt. Die in der Urkunde enthaltenen Eintragungen müssen noch
nach jetzigem Stand gültig sein)
- Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Erst- und ggf. Zweitwohnsitz (nur
notwendig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist)
bzw. letzten ausländischen Wohnsitz
- Aktuelle Meldebescheinigung
(Bei Erstbeantragung ist immer ein Auszug aus dem Melderegister der österreichischen
Gemeinde mit aktuellem Datum vorzulegen. Wenn sich die Meldeanschrift nicht
geändert hat, kann auch die Meldebescheinigung mit den alten Meldedaten vorgelegt
werden)
- Heiratsurkunde (Ehe-/Familienbuch falls vorhanden) wegen evtl. erfolgter
Namensbestimmung, wenn verheiratet oder verheiratet gewesen.
Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil (Seite des Scheidungsspruchs
und Rechtskraftvermerk) bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners.
- Bescheinigung über eine eventuell vorgenommene Namensänderung
- Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis
(falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen)
- Promotionsurkunde aus der Name, Geburtsdatum, Ort sowie Promotionsthema
hervorgeht. Notwendig, wenn Eintrag des Doktortitels im Personalausweis gewünscht
wird.
- 1 aktuelles Lichtbild im Hochformat
Größe: 45 x 35 mm,
ohne abgerundete Ecken, vor hellem Hintergrund (eine Fotomustertafel finden Sie auf
unserer Webseite www.wien.diplo.de).
Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer deutschen
Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt
wurde (ausgenommen Urkunden in englischer oder französischer Sprache)
Hinweis: Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen
erforderlich sein.
Stand 02/2016
Fotos
Biometrische Fotos für österreichische Ausweise entsprechen nicht den
Anforderungen für deutsche Personalausweise. Bitte weisen Sie Ihren Fotografen auf
die Fotomustertafel hin, die Sie auf unserer Webseite finden.
Passbilder können auch an einem im Warteraum der Botschaft aufgestellten Automaten
(externer Dienstleister) angefertigt werden. Dieser ist für Fotos von Kindern unter 5
Jahren nicht geeignet!
Der Preis beträgt derzeit € 7,00. Diese sollten passend bereitgehalten werden.
Gebühren und Auslagen:
- Antragsteller bis zum 24. Lebensjahr:
- Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr:
€ 52,80
€ 58,80
- Benachrichtigung, dass der Personalausweis abholbereit ist:
- Übersendung des PIN-Briefes durch Bundesdruckerei:
- Zusendung des Personalausweises:
- Nachträgliche Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises:
€
€
€
€
1,00
1,00
6,00
6,00
Die Bezahlung in der Botschaft kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Master Card)
erfolgen (Maximalbetrag 1.000,- Euro).
Bankomatkarten (Maestro/EC-Karten) können nicht akzeptiert werden.
-
Ein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kreditkartenzahlung (z. B. bei
Ablehnung des Antrags) ist nicht möglich. Eine eventuell begründete
Rückerstattung erfolgt in bar oder per Überweisung.
Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die
Gültigkeitsdauer von Ausweisen für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben, beträgt sechs, ansonsten zehn Jahre. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft
keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren /-dauer der Bundesdruckerei), liegt
bei ca. 4 – 6 Wochen.
Das Antragsformular für die Ausstellung bzw. Änderung eines Personalausweises
finden Sie unter diesem Link:
http://www.wien.diplo.de/contentblob/3205524/Daten/1403693/Antrag_Erwachsene_DL.pdf
Stand 02/2016
PIN-Brief
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der
Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die
Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die OnlineAusweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher
aufbewahren.
In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit den PIN-Brief an die Botschaft Wien schicken zu
lassen. Allerdings kann dieser nur persönlich dem Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die
Ausgabe an einen Bevollmächtigten ist unzulässig.
Abholung
Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle
der Botschaft gegenüber schriftlich bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben.
Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können Sie jeweils montags, mittwochs und
donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr persönlich in der Pass/Personalausweisstelle der Botschaft abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen
Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit.
Zur Abholung Ihres Personalausweises (nicht des PIN-Briefes) können Sie eine andere
Person mit einer gesonderten Vollmacht schriftlich beauftragen. Wenden Sie sich für die
Aushändigung der Vollmacht vertrauensvoll an Ihre/n Sachbearbeiter/in der Passstelle der
Botschaft.