Stand 02/2016 Strohgasse 14 c 1030 Wien Tel.: +43- (0) 1/711 54-468 Fax: +43- (0) 1/715 34 50 Merkblatt zum Antrag auf Ausstellung eines Personalausweises Allgemeine Hinweise: Die Deutsche Botschaft in Wien ist für die Ausstellung Ihres Personalausweises zuständig, wenn Sie in Österreich Ihren Lebensmittelpunkt haben und sich bei einer österreichischen Gemeinde angemeldet haben sowie in der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr gemeldet sind. Die Beantragung bei den deutschen Honorarkonsuln ist nicht möglich. Im Personalausweis wird im Feld zur Adresse automatisch „keine Hauptwohnung in Deutschland“ eingetragen. Die Eintragung Ihrer österreichischen Wohnanschrift ist nicht möglich. http://www.wien.diplo.de/Vertretung/wien/de/04__RK/Personalausweis__/Seite__Personal ausweis.html Antragstellung: Zur Beantragung Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich vorsprechen und vorab über das Online-Terminvergabesystem der Botschaft einen Termin buchen. https://service2.diplo.de/rktermin/extern/choose_realmList.do?request_locale=de&lo cationCode=wien Eine Vertretung durch Dritte ist auch bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nicht zulässig. Hat sich nach Beantragung des letzten Ausweisdokuments Ihr Name geändert, muss ggf. eine Namenserklärung im Rahmen der Beantragung abgegeben werden. In diesem Fall müssen Sie allerdings mit etwas Wartezeit an dem Schalter für Namenserklärungen rechnen. Stand 02/2016 Erforderliche Unterlagen: Bitte legen Sie die nachfolgend genannten Unterlagen im Original mit je einer Fotokopie vor. Dies gilt auch, wenn Ihr letztes Ausweisdokument von der Botschaft Wien ausgestellt wurde. Im Warteraum der Rechts- und Konsularabteilung steht ein Münzkopiergerät eines externen Dienstleisters zu Ihrer Verfügung. Kosten derzeit: 0,50 € je Kopie. - Antragsformular (nur im Original), vollständig ausgefüllt und unterschrieben - letzter Reisepass bzw. Personalausweis oder Kinderausweis (beim Reisepass nur die Kopie der eingeschweißten Plastikkarte und der Seite 1), bei Verlust oder Diebstahl immer polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsanzeige vorlegen - Geburtsurkunde oder Abstammungsurkunde oder aber ein Auszug aus dem Geburtsregister (wird zum Nachweis der aktuellen Schreibweise Ihres Vor- und Familiennamens sowie des Geburtsortes benötigt. Die in der Urkunde enthaltenen Eintragungen müssen noch nach jetzigem Stand gültig sein) - Abmeldebescheinigung vom innerdeutschen Erst- und ggf. Zweitwohnsitz (nur notwendig, wenn im letzten Pass/Ausweis noch ein deutscher Wohnort eingetragen ist) bzw. letzten ausländischen Wohnsitz - Aktuelle Meldebescheinigung (Bei Erstbeantragung ist immer ein Auszug aus dem Melderegister der österreichischen Gemeinde mit aktuellem Datum vorzulegen. Wenn sich die Meldeanschrift nicht geändert hat, kann auch die Meldebescheinigung mit den alten Meldedaten vorgelegt werden) - Heiratsurkunde (Ehe-/Familienbuch falls vorhanden) wegen evtl. erfolgter Namensbestimmung, wenn verheiratet oder verheiratet gewesen. Falls geschieden oder verwitwet: Scheidungsurteil (Seite des Scheidungsspruchs und Rechtskraftvermerk) bzw. Sterbeurkunde des Ehepartners. - Bescheinigung über eine eventuell vorgenommene Namensänderung - Einbürgerungsurkunde oder Staatsangehörigkeitsausweis (falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht von Geburt an besitzen) - Promotionsurkunde aus der Name, Geburtsdatum, Ort sowie Promotionsthema hervorgeht. Notwendig, wenn Eintrag des Doktortitels im Personalausweis gewünscht wird. - 1 aktuelles Lichtbild im Hochformat Größe: 45 x 35 mm, ohne abgerundete Ecken, vor hellem Hintergrund (eine Fotomustertafel finden Sie auf unserer Webseite www.wien.diplo.de). Fremdsprachige Urkunden müssen grundsätzlich mit einer deutschen Übersetzung vorgelegt werden, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde (ausgenommen Urkunden in englischer oder französischer Sprache) Hinweis: Je nach Lage des Einzelfalles kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Stand 02/2016 Fotos Biometrische Fotos für österreichische Ausweise entsprechen nicht den Anforderungen für deutsche Personalausweise. Bitte weisen Sie Ihren Fotografen auf die Fotomustertafel hin, die Sie auf unserer Webseite finden. Passbilder können auch an einem im Warteraum der Botschaft aufgestellten Automaten (externer Dienstleister) angefertigt werden. Dieser ist für Fotos von Kindern unter 5 Jahren nicht geeignet! Der Preis beträgt derzeit € 7,00. Diese sollten passend bereitgehalten werden. Gebühren und Auslagen: - Antragsteller bis zum 24. Lebensjahr: - Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr: € 52,80 € 58,80 - Benachrichtigung, dass der Personalausweis abholbereit ist: - Übersendung des PIN-Briefes durch Bundesdruckerei: - Zusendung des Personalausweises: - Nachträgliche Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises: € € € € 1,00 1,00 6,00 6,00 Die Bezahlung in der Botschaft kann in bar oder mit Kreditkarte (Visa, Master Card) erfolgen (Maximalbetrag 1.000,- Euro). Bankomatkarten (Maestro/EC-Karten) können nicht akzeptiert werden. - Ein Widerspruch gegen eine bereits erfolgte Kreditkartenzahlung (z. B. bei Ablehnung des Antrags) ist nicht möglich. Eine eventuell begründete Rückerstattung erfolgt in bar oder per Überweisung. Die Personalausweise werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Gültigkeitsdauer von Ausweisen für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt sechs, ansonsten zehn Jahre. Die Bearbeitungszeit, auf die die Botschaft keinen Einfluss hat (Versand, Herstellungsverfahren /-dauer der Bundesdruckerei), liegt bei ca. 4 – 6 Wochen. Das Antragsformular für die Ausstellung bzw. Änderung eines Personalausweises finden Sie unter diesem Link: http://www.wien.diplo.de/contentblob/3205524/Daten/1403693/Antrag_Erwachsene_DL.pdf Stand 02/2016 PIN-Brief Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre und 9 Monate bei Antragstellung ist, erhält von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief, der die sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort enthält. Auch wenn Sie die OnlineAusweisfunktion nicht nutzen wollen, erhalten Sie den Brief und sollten diesen sicher aufbewahren. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit den PIN-Brief an die Botschaft Wien schicken zu lassen. Allerdings kann dieser nur persönlich dem Ausweisinhaber ausgehändigt werden. Die Ausgabe an einen Bevollmächtigten ist unzulässig. Abholung Der Personalausweis darf nur ausgegeben werden, wenn Sie der Pass-/Personalausweisstelle der Botschaft gegenüber schriftlich bestätigen, den PIN-Brief erhalten zu haben. Ihren Personalausweis und ggf. PIN-Brief können Sie jeweils montags, mittwochs und donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr persönlich in der Pass/Personalausweisstelle der Botschaft abholen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren bisherigen Personalausweis (oder Reisepass, falls Sie bisher noch keinen Personalausweis haben) mit. Zur Abholung Ihres Personalausweises (nicht des PIN-Briefes) können Sie eine andere Person mit einer gesonderten Vollmacht schriftlich beauftragen. Wenden Sie sich für die Aushändigung der Vollmacht vertrauensvoll an Ihre/n Sachbearbeiter/in der Passstelle der Botschaft.
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