Obersee Nachrichten, 27.8.2015

LOKALSPIEGEL
OBERSEE NACHRICHTEN Donnerstag, 27. August 2015
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KESB-DIREKTOR AUF ABWEGEN
Chef der KESB Linth sitzt einem
Gutachten à la Mike Shiva auf
Für den KESB-Direktor wird es
eng. Die Psychiatrische Universitätsklinik Zürich zerzaust das
vom Baumulti HRS vorgelegte
Gutachten zu Gipser Vontobel
in der Luft. Doktor Grob müsste
den Fall sofort stilllegen.
Der Fall HRS wird auch zum Fall des
KESB-Linth-Chefs Dr. Walter Grob.
Er ist in einem Firmenstreit auf ein
3-Seiten-Psychologen-Gutachten eingestiegen, das mehr einer Prognose
von Mike Shiva als einem Fachbericht
gleicht. Das geht aus einer Stellungnahme der Uni-Klinik Zürich hervor.
Nach der Publikation durch die ON
ist der Fall mittlerweile schweizweit
bekannt: Der Bauriese HRS will seine
an den Gipsermeister Vontobel aus
Benken bezahlten 300 000 Franken
wieder zurückerpressen.
Dazu lässt die HRS vom Zürcher
Psychiater Hans Bühlmann ein Ferngutachten zu Vontobel erstellen und diffamiert ihn damit bei der KESB Linth.
KESB-Direktor Walter Grob beisst
sich sofort fest und eröffnet ein «Verfahren». Er will Vontobel mit der Polizei abholen, ihn «persönlich anhören»
und sich von ihm «ein erstes Bild» machen und schreibt schon vom «Lauf des
Verfahrens». Zeitgleich weigert er
sich, dass das lusche HRS-PsychoGutachten fachlich beurteilt wird.
Nun liegt zum HRS-Papier trotz
Grobs Weigerung eine «Stellungnahme» der Uni Zürich vor. Vontobels Anwalt hat sie verlangt. Für den KESBChef wird der Fall immer peinlicher.
Unglaubwürdiges HRS-Papier
Professor Dr. med. Elmar Habermeyer,
Direktor «Forensische Psychiatrie» an
der Universitätsklinik Zürich, zerzaust
die HRS-Eingabe an die KESB auf
zehn Seiten in der Luft.
Der Professor wirft dem HRS-Gutachter Bühlmann vor, seine Diagnose
sei «fachlich nicht begründet». Sie basiere auf «eingeschränkter» und allenfalls «einseitiger Informationsgrundlage». Es liege «keine differenzierte
Auseinandersetzung» vor.
Aus dem Bericht des HRS-Psychologen ergibt sich laut Uniklinik «kein
tragfähiges Argument» dafür, dass de-
Sozialbehörde im Firmenstreit: KESB-Linth-Chef Walter Grob (links) gegen Unternehmer Ansgar Vontobel.
ren Thesen stimmen. Der Uni-Professor stuft die HRS-Eingabe als «problematisch» und «unzureichend» ein. Es
würden Diagnosen kombiniert, die sich
nach Vorgabe der Weltgesundheitsorganisation WHO gar ausschliessen.
Professor Habermeyer schreibt zusammenfassend, dass der Fall «einer polizeilichen Abklärung und nicht der Abklärung durch die Kindes- und
Erwachsenenschutzbehörde KESB»
bedürfe.
HRS-Psychiater befangen?
Professor Habermeyer bezweifelt zudem, dass der Baumulti-Psychologe
«überhaupt in der Lage» ist, über Forderungen im Sachstreit zu urteilen. Mit
seinen Aussagen setze sich der HRSGutachter gar dem Vorwurf «der Befangenheit» aus.
Kein Fall für die KESB
Womit die Geschichte am richtigen
Punkt angelangt ist: Falls der Bauriese
HRS das Gefühl hat, er müsse von jemandem Geld fordern, gehört dies auf
den Rechtsweg.
Und falls sich die Generalunternehmung HRS, die selber in 15 Fällen über
einen Gesamtbetrag von 3,28 Millionen Franken betrieben wird, wegen
ihres Geschäftsstils bedroht fühlt,
muss sie zur Polizei.
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB darf damit nichts
zu tun haben. Ausser der KESB-Direktor labt sich daran.
Der Anwalt des Gipsers Vontobel
hat Dr. Grob bis heute Donnerstag Zeit
gegeben, den Fall abzuschliessen. Die
ON werden berichten.
Bruno Hug, Mario Aldrovandi
HRS und KESB
Am 13. August schreibt Dr. Grob
dem Gipser-Anwalt, dass er «fast
täglich Hinweise» von der HRS
erhalte. Scheinbar pflegen HRS und
KESB engen Kontakt. Die gute
Beziehung erstaunt nicht: Dr. Grob
und einer der Verwaltungsräte der
HRS arbeiteten früher als Kader
gleichzeitig bei Bühler Uzwil.
Grobs schnelle Wahl
Am 11. Februar 2014 gab Erich
Zoller, Stadtpräsident von
Rapperswil-Jona, bekannt, man suche ab sofort einen neuen KESBChef. Bereits nach sieben Wochen
wurde der in St. Gallen wohnende
Dr. Walter Grob aus einer «grossen
Anzahl qualifizierter Bewerber» vom
Stadtrat zum KESB-Chef gewählt.
Das ist inklusive Inserate, Eingabefrist und mehrstufigen Bewerbungsgesprächen für eine derart wichtige
Aufgabe verdächtig kurz.
Eigenartig ist auch, wie Walter Grob
als gut genug qualifiziert gelten
konnte: Von 1994 bis 2004 war er
Firmenanwalt der Bühler AG in
Uzwil. Danach arbeitete er drei Jahre
als «selbstständiger Berater». 2005
kandidierte Grob für das Präsidium
des Kreisgerichts St. Gallen, nominiert von den Grünliberalen, und verlor die Volkswahl haushoch. Ab
2007 war er Gemeindepräsident von
Au-Heerbrugg, nominiert als Parteiloser von der CVP. Nach sechs Jahren wurde er 2012 abgewählt.
Ausser der CVP hatten sich alle Parteien von ihm abgewendet. Gemäss
«St. Galler Tagblatt» wegen «fehlender kommunikativer Fähigkeit» und
«ungenügender Sozialkompetenz».
Sein Versuch, vom Staat eine Rente
(90 Prozent des Lohns) zu erhalten,
weil er abgewählt worden war, scheiterte. Danach war Grob eineinhalb
Jahre lang selbstständiger Anwalt.
Während seiner Amtszeit in AuHeerbrugg sass Grob zusammen mit
Erich Zoller, damals Gemeindepräsident von Sargans, im Verwaltungsrat
der Rheintal Bus AG.
Am 31.3.14 wählte ihn der Stadtrat
von Rapperswil-Jona, nach dem erstaunlich kurzen Auswahlverfahren,
zum Präsidenten der KESB Linth.
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