Stand: 22.10.2015 Bericht der Kirchenleitung 2015 Gliederung Seite Vorwort 3 I. 4 4 4 Kirche und Gesellschaft 1. Gespräche zwischen Kirchenleitung und Politik 2. Kirchliche Mitwirkung an staatlichen Ereignissen 3. Beziehungen zu den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen auf der Arbeitsebene 4. Jahresthema: Kirche und Bild 5. Trauung gleichgeschlechtlicher Paare 6. Konzeptionsprozess „Frauen in der EKBO“ (einschließlich Gleichstellung) 7. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) 5 5 6 7 8 II. Reformationsjubiläum und Kirchentag 1. Reformationsjubiläum 2017 2. Kirchentag 2017 9 9 11 III. Entwicklungen in der Kirche 1. Rückblick Reformprozess: „Welche Kirche morgen?“ 2. Ehrenamt (einschließlich Prädikantendienst) 3. Strukturelle Veränderungen in Kirchenkreisen und – gemeinden 4. Dienst- und Arbeitsrecht 5. Weiterentwicklung der Kirchlichen Verwaltungsämter 6. Umstellung des Rechnungswesens in der Landeskirche 7. Stand der Umsetzung des Umweltkonzepts 8. Kirchenmusik – Umsetzung der Ergebnisse der Visitation 9. Projekt Neuordnung des Meldewesens 12 12 13 14 15 16 16 17 17 19 IV. Die EKBO im Kontext der Ökumene und im interreligiösen Dialog 1. Besuche und Gespräche 2. Fürbitte und Hilfe 3. Ökumene in der Region 4. Interreligiöse Begegnung und Gespräch 5. Migration und Integration 6. Kirchlicher Entwicklungsdienst 20 20 21 22 23 23 24 V. 24 24 25 30 30 31 Kirche in der Bildungsverantwortung 1. Evangelische Schulen (Schulstiftung) 2. Religionsunterricht 3. Theologisches Konvikt 4. Amt für kirchliche Dienste 5. Erwachsenenbildung KL-Bericht 2015 1 VI. Kirchliche Berufe 1. Entwicklung des ordinierten Dienstes 2. Theologischer Nachwuchs 3. Andere kirchliche Berufe 32 32 35 35 VII. Einige statistische Angaben 1. Entwicklung der Gemeindegliederzahlen 2. Wirtschaftliche Entwicklung und Finanzen 36 36 39 VIII. Wesentliche Personalentscheidungen der Kirchenleitung 1. Präsidenten- und Propstamt 2. Berufungen in das Amt eines Superintendenten und in kollegiale Leitungen 3. Berufungen durch die Kirchenleitung in landeskirchliche Stellen und Übertragung landeskirchlicher Pfarrstellen bzw. deren Verlängerung 4. Besetzung von landeskirchlichen Pfarrstellen durch das Konsistorium 5. Personalangelegenheiten im Konsistorium 6. Beauftragungen 7. Berufungen in kirchliche Gremien 8. Berufungen in sonstige Gremien 9. Berufungen durch Dritte 10. Sonstige Personalentscheidungen 40 40 40 40 KL-Bericht 2015 41 41 42 42 45 45 46 2 Vorwort Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser, liebe Schwestern und Brüder! Die Kirchenleitung berichtet entsprechend ihrer Verpflichtung nach Artikel 80 Absatz 3 der Grundordnung jährlich gegenüber der Landessynode über ihre Tätigkeit und alle wichtigen Ereignisse in der Landeskirche. Mit der neu gewählten Synode hat sich auch die Kirchenleitung im Januar 2015 neu konstituiert. Vorliegender Bericht schließt dennoch nahtlos an das Ende des Berichtszeitraums des vorhergehenden Berichts im Oktober 2014 an. Der Kirchenleitungsbericht ist öffentlich und ermöglicht damit auch den an der Arbeit der Landeskirche Interessierten Einblick in die Arbeit der Kirchenleitung und Kenntnis von den besonderen Ereignissen der Landeskirche zu nehmen. Dieser Bericht gibt als Rechenschaftsbericht nur eines Organs der Landeskirche selbstredend nur einen Teileinblick in die Aufgaben und Fragestellungen dieser Landeskirche wieder. Ein vollständiges Bild würde sich erst mit einem Bericht auch über die vielfältigen Aktivitäten der Kirchenkreise und Kirchengemeinden ergeben. Ein angesichts der Fülle und Lebendigkeit dieser Kirche zum Glück im Grunde nicht zu bewältigendes Unterfangen. Der Bericht der Kirchenleitung gibt aber einen Überblick über die große Breite der Gegenstände, mit denen sich die Kirchenleitung beschäftigt hat. Die Kirchenleitung ist das vornehmlich mit Ehrenamtlichen besetzte Leitungsorgan dieser Landeskirche. Der Bericht zeigt, die vielfältigen und herausfordernden Themen, die Ernsthaftigkeit und Umsichtigkeit ihrer Bearbeitung in der Kirchenleitung. Die Kirchenleitung unterstützt damit auch die Arbeit der Kirchenkreise und Kirchengemeinden. Besonders empfehlen möchte ich Ihnen die Lektüre zu dem Reformprozess „Welche Kirche morgen?“ und das anstehende Reformationsfest und den Kirchentag in 2017, weil uns diese Projekte auch in den nächsten Jahren noch intensiv beschäftigen werden. Bleibt mir nur noch, Ihnen eine anregende und aufschlussreiche Lektüre bei diesem Bericht zu wünschen. Im Auftrage der Kirchenleitung Dr. Jörg Antoine Präsident des Konsistoriums KL-Bericht 2015 3 I. Kirche und Gesellschaft Die furchtbaren Verhältnisse in den destabilisierten Krisen- und Kriegsregionen Nordafrikas sowie im Nahen Osten, das Armutsgefälle, aber auch die sozialen Probleme auf dem Balkan haben große Flüchtlingsströme ausgelöst. Derart massive Fluchtbewegungen hat es in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht gegeben. Die Uneinigkeit in der Europäischen Union, das faktisch gescheiterte DublinVerfahren zur europaweiten Bestimmung der Asylzuständigkeiten und die relativ guten Aufnahmebedingungen in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern haben dazu geführt, dass Deutschland in diesem Jahr mehr Flüchtlinge aufnehmen wird als je zuvor. Die stark nach oben korrigierten Prognosen gehen von ca. 800.000 Flüchtlingen aus. Staat und Bürgergesellschaft stehen vor enormen Herausforderungen. Kirche und Diakonie beteiligen sich gemeinsam mit anderen Sozialpartnern an der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung. 1. Gespräche zwischen Kirchenleitung und Politik Im März 2015 kam es erneut zu einer der alle zwei Jahre stattfindenden Begegnungen zwischen der Kirchenleitung und dem Berliner Senat. Es handelte sich um das erste Treffen, bei dem Michael Müller das Land Berlin als Regierender Bürgermeister vertrat. Zu den wichtigen Themen zählten die enormen Herausforderungen des Landes Berlin bei der Aufnahme der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen. Diskutiert wurde zudem der Umgang mit den etwa 90 Flüchtlingen, die in Berliner Kirchengemeinden im Sinne der Kältehilfe über den Winter hinweg untergebracht waren. Die Anpassung der Refinanzierung des Religionsunterrichts, ein einmaliger Feiertag am 31. Oktober 2017 und ein Ausblick auf den Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 zählten zu den weiteren Gesprächsthemen. Dank der im Nachgang zu den Spitzengesprächen geführten intensiven Verhandlungen konnte auf der Arbeitsebene ein Verhandlungsergebnis erreicht werden, das die Refinanzierung des Religionsunterrichts verbessert. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erfolgte mit dem Regierenden Bürgermeister Müller im Roten Rathaus und anschließender Pressekonferenz am 1. Oktober 2015. Entsprechend den ebenfalls im Zweijahresrhythmus erfolgenden Gesprächen unserer Kirchenleitung mit der Brandenburgischen Landesregierung fand das Treffen am 8. September 2015 statt. Aus Anlass der Bundesgartenschau (BUGA) sowie des 850. Domjubiläums erfolgte diese Begegnung im Dom in Brandenburg/Havel. In diesem Gespräch stand ebenfalls die Aufnahme der Flüchtlinge sowie die damit verbundenen Herausforderungen und Probleme im Fokus. Weiterer Schwerpunkt war die Studie des Diakonischen Werks der EKBO gemeinsam mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD zur Armut im ländlichen Raum (Uckermarck), dem möglicherweise ein gemeinsames Folgeprojekt mit dem Land Brandenburg folgt. Ebenso wie in Berlin wurde seitens der Kirchenleitung die Landesregierung in Brandenburg besonders zur Refinanzierung des erfreulich gut nachgefragten Religionsunterrichts und der evangelischen Schulen befragt. Bezüglich des Religionsunterrichts besteht seitens des Landes Brandenburg die Bereitschaft zum Gespräch über eine verbesserte Refinanzierung der Kosten. 2. Kirchliche Mitwirkung an staatlichen Ereignissen Das Jahr 2015 hielt einige besondere Gedenktage sowie weitere Herausforderungen bereit. Erwähnt sei das Gedenken an die hundertjährige Wiederkehr des ersten Völkermords im 20. Jahrhundert an den Armeniern im Osmanischen Reich. Eine Gedenkveranstaltung der Armenischen Gemeinde zu Berlin im Berliner Abgeordnetenhaus vom 26. Februar 2015, eine vom Lepsius-Haus Potsdam initiierte Internationale Fachkonferenz im Deutschen Historischen Museum und der Ökumenische Gottesdienst im Berliner Dom mit der anschließenden Rede des Bundespräsidenten prägten das Gedenken. Von den zahlreichen Gottesdiensten und Gedenkveranstaltungen aus Anlass der 70. Wiederkehr des Kriegsendes sei hier ein Ökumenischer Open-Air Gottesdienst in Halbe hervorgehoben, bei dem Bischof Dr. Markus Dröge vor 1500 Personen die Predigt hielt. Im Rahmen des 850. Domjubiläums sowie im Zusammenhang mit Veranstaltungen der BUGA kam es in diesem Jahr zu einigen besonderen Festgottesdiensten, Vortragsveranstaltungen und Konzerten im Brandenburger Dom sowie in den Kirchen der Havelregion. Die kirchlichen Initiativen auf der BUGA waren wesentlicher und wichtiger Bestandteil der gastfreundlichen und ansprechenden Präsentation dieser Region für alle Gäste. Am 26. September 2015 luden der Brandenburger Landtag und die Brandenburgische Landesregierung zu einem großen Bürgerfest nach Potsdam ein. Den Auftakt dieses besonderen 25. Geburtstags KL-Bericht 2015 4 gestalteten die Evangelische Landeskirche und das Erzbistum Berlin mit einem Ökumenischen Gottesdienst in der Potsdamer Nikolaikirche. Im Anschluss daran fand zwischen Neuem Lustgarten und Altem Markt ein Bürgerfest statt. Unsere Kirche gestaltete im zurückliegenden Jahr in enger Abstimmung mit der Evangelischen Kirche in Deutschland und dem Berliner Dom die unter besonderer öffentlicher Anteilnahme und Aufmerksamkeit stehende Trauerfeier für Richard von Weizsäcker, an die sich unmittelbar ein Staatsakt anschloss. Im August 2015 verstarb Egon Bahr. Die Trauerfeier für diesen Spitzendiplomaten und Architekten der Ostpolitik fand in der Berliner Marienkirche statt. 3. Beziehungen zu den Ländern auf der Arbeitsebene Neben den regelmäßigen Kontakten auf der politischen Ebene sowie der bewährten Zusammenarbeit auf der Arbeitsebene mit den Verwaltungen im Bereich der Bundesländer Berlin und Brandenburg gab es im Kalenderjahr 2015 einige Ereignisse, die hier kurz Erwähnung finden sollen. In Berlin gab es mit beiden Regierungsparteien Gespräche, bei denen die gegenwärtigen Herausforderungen beraten und diskutiert werden konnten. Im Hinblick auf die Neuregelung des Strafvollzugsgesetzes gab es einen hilfreichen und konstruktiven Dialog mit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu den die Gefängnisseelsorge berührenden Fragen. In Brandenburg fand im Rahmen diverser Antrittsbesuche und der ohnehin verabredeten Gespräche ein stetiger Austausch zu den bilateralen Fragen statt. Die Teilnahme an einem vom gesamten Kabinett der Landesregierung veranstalteten zivilgesellschaftlichen Dialog zur Flüchtlingsfrage, das Flüchtlingspolitische Gespräch beider Kirchen mit Ministerin Golze und Minister Schröter sowie die Einladungen in die Erstaufnahme und den Abschiebegewahrsam nach Eisenhüttenstadt belegen, dass die Herausforderungen bei der Aufnahme der Flüchtlinge besonders im Fokus standen. In enger Abstimmung mit der Servicestelle für EU-Förderpolitik/-projekte im EKD-Büro in Brüssel nimmt seit dem 1. Mai 2015 Dr. Johan Wagner die Aufgaben des Referenten für Fördermittelrecht im Zuständigkeitsbereich des Länderbeauftragten wahr. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung von Kirchengemeinden, Einrichtungen und Werken über mögliche EU-Förderpotentiale, die Sondierung der Operationellen Programme (OPs) sowie die Erhöhung der fachlichen Präsenz in diesem Bereich der Kooperation zwischen Kirche und den Bundesländern. Mit Hilfe von Herrn Dr. Wagner wird unsere Kirche die Mitwirkung in den Begleitausschüssen zu den EU-Fonds der Länder Berlin und Brandenburg ermöglicht; die Kirchengemeinden auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen können sich nach wie vor mit der sächsischen Landeskirche abstimmen und gegebenenfalls beraten lassen. Neben den regelmäßigen Andachten in Landtag und Abgeordnetenhaus sowie den Besuchen von Parteitagen, Empfängen und diversen Veranstaltungen bildete sich in der zurückliegenden Zeit eine Anzahl von Mandaten heraus, die vom Länderbeauftragten wahrgenommen werden. Dazu zählen etwa die Teilnahme am Berliner Runden Tisch für Flüchtlinge, die Mitwirkung im Berliner Netzwerk gegen sexuelle Gewalt, die Begleitung des Brandenburger Volksbundes der Kriegsgräberfürsorge, des Hauses der Wannsee-Konferenz oder der Stiftung Garnisonkirche Potsdam. Im Verhältnis zum Freistaat Sachsen waren Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren abzugeben, die - so weit möglich - in Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens erfolgten. Die Zusammenarbeit mit OKR Christoph Seele, dem Beauftragten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens, gestaltet sich gut und bietet eine verlässliche Basis für die Kooperation. 4. Jahresthema: Kirche und Bild Unter dem Titel „Kunstvoll Kirche sein“ hat im Mai 2014 eine Bischofsvisitation der Kunst- und Kulturarbeit der EKBO stattgefunden. Im Zentrum der Visitation standen dabei die Kulturstiftung St. Matthäus der EKBO sowie die Arbeit des landeskirchlichen Kunstbeauftragten. Nach einem intensiven und konstruktiven Beratungsprozess innerhalb der Visitationskommission, konnte sich die Kirchenleitung im März 2015 mit den Ergebnissen vertraut machen und erhielt so einen guten Einblick in den Bereich der Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche. Ein Visitationsbescheid wurde beschlossen. Die Ergebnisse der Visitation können im Visitationsbericht, der in gedruckter Form veröffentlicht wurde, eingesehen werden. Die Broschüre wurde auf der Frühjahrssynode 2015, passend zum Thema der Reformationsdekade „Reformation. Bibel und Bild“ an alle Synodalen verteilt. KL-Bericht 2015 5 5. Trauung gleichgeschlechtlicher Paare Veränderungen in Kultur und Gesellschaft fordern unsere Kirche immer wieder neu heraus. Zu diesen Herausforderungen gehört auch eine veränderte Sicht auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Im gleichen Zuge wurde in den vergangenen Jahren notwendigerweise die evangelische Auslegungstradition im Kontext der eigenen Standpunktfindung zu Lebensformen der Gegenwart entsprechend neu befragt. Deshalb hat sich die Landessynode auf ihrer Tagung im April 2015 ausführlich mit einem Antrag zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener Lebenspartnerschaft mit Traugottesdiensten befasst. In einem Beschluss dazu hat die Synode ihre Absicht erklärt, auf ihrer Frühjahrstagung 2016 die Gottesdienste zur Segnung von Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Traugottesdiensten liturgisch und rechtlich gleichzustellen. Die Kirchenleitung wurde beauftragt, unter Beteiligung der zuständigen Synodalausschüsse die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das bedeutet die Erarbeitung von liturgischen Ordnungen und Texten sowie eine Anpassung der kirchlichen Rechtsvorschriften. Weiterhin wurde die Kirchenleitung gebeten, diesen Prozess kommunikativ zu begleiten und insbesondere Materialien zu diesem Thema für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen sowie das Gespräch innerhalb unserer Landeskirche und in der Ökumene zu suchen. Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das gleichgeschlechtlichen Paaren bereits seit dem 1. August 2001 die Möglichkeit eröffnet, eine rechtlich verbindliche Partnerschaft einzugehen, ist eine Situation entstanden, mit der sich auch unsere Kirche in den vergangenen Jahren immer wieder auseinandersetzte. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz inzwischen einen relativ weitreichenden gesellschaftlichen Konsens spiegelt. Die Orientierungshilfe der EKD von 2013, „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit – Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ trägt dem Rechnung und fragt nach dem Inhalt der Lebensform und nicht primär nach deren äußerlicher Gestalt. Auch in der kirchlichen Öffentlichkeit wird eine Sichtweise vertreten, wonach eine verantwortlich gestaltete gleichgeschlechtliche Partnerschaft als eine Lebensform gilt, der gegenüber sich Ausgrenzung und Herabsetzung verbieten. Auf der anderen Seite entsteht vor allem immer wieder die Frage, ob mit der Schaffung einer Rechtsform für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare die Leitbildfunktion von Familie und Ehe gefährdet wird. Diese Sorge gründet nicht zuletzt in der Beobachtung, dass der tiefgreifende gesellschaftliche Wandel der Gegenwart die Lebensformen der Menschen verändert. Auf der einen Seite erhält mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine bislang nicht geregelte Form des Zusammenlebens durch den institutionellen Rahmen eine formale Absicherung. Freilich ist auch ein Verlust an Orientierung und Stabilität bei der hergebrachten Form von Ehe und Familie zu beobachten, dessen langfristige Folgen für die Gesellschaft sich erst langsam abzeichnen. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wird für diese Lebensform ein geordnetes Rechtsverhältnis angeboten. Dabei gehen gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen, öffentlich eine gegenseitige Verpflichtung ein und geben ihrem Willen auch öffentlich Ausdruck, in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft füreinander Verantwortung zu übernehmen. Für die Kirche ist damit die Möglichkeit entstanden, sich auf diese geordnete Form der Partnerschaft zu beziehen. Unter diesen Vorzeichen ist bereits der Beschluss der Landessynode der EKiBB vom 16. November 2002 gefasst worden. Er entsprach dem Wunsch von homosexuell lebenden Christen, sich bei dem Übergang in eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft segnen zu lassen. Immer wieder steht die Kirche vor der Aufgabe, den Prozess des gesellschaftlichen Wandels kritisch zu begleiten und sich dazu theologisch begründet zu verhalten. Damit muss sie eine klar erkennbare, den evangelischen Glaubensüberzeugungen entsprechende Position finden. Landessynode und Kirchenleitung wollen die theologische, vor allem schrifthermeneutische Diskussion mit breiter landeskirchlicher Beteiligung führen. Es braucht eine erneute Klärung darüber, wie die über Jahrhunderte zur Begründung von Ausgrenzung und Verurteilung von Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung herangezogenen biblischen Äußerungen mit evangelischer Auslegung heute interpretiert werden müssen. Der Paradigmenwechsel in der Schrifthermeneutik muss nachvollzogen und transparent gemacht werden. Das ist mittelfristig auch über die Frühjahrssynode hinaus eine bleibende Kommunikationsaufgabe. Im säkularen Lebensbereich wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz seit seinem Inkrafttreten vor über 14 Jahren mehrfach geändert und die Rechte der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ausgeweitet. Seit 2014 werden Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Einkommensteuer zahlen, Eheleuten gleichgestellt. Die Gleichstellung bei der Kirchensteuer erfolgte durch Beschluss der Landessynode im Herbst 2014. So bewirkt eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe. Aus Sicht der Landessynode ist es in theologischer Hinsicht nicht nur verantwortlich, sondern geboten, die bestehenden kirchlichen Regelungen zu überarbeiten, die KL-Bericht 2015 6 Trauagende zu ergänzen und damit Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit der traditionellen Trauung gleichzustellen. Sie können dann auch in den Kirchenbüchern eingetragen und beurkundet werden. Die neue Form der standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare kann gleichzeitig als eine Chance für das erneute Klären des evangelischen Verständnisses der Trauung gesehen werden. Ein wichtiger Schritt ist aber, dass die bereits seit 2002 mögliche Segnung von Menschen in eingetragenen Partnerschaften neu gefasst wird als Segnung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Gottesdienst wird ein vor dem Standesamt eingetragenes Lebensbündnis unter den Segen Gottes gestellt, der dem gegenseitigen Versprechen des Paares Verheißung und Orientierung schenkt. 6. Konzeptionsprozess „Frauen in der EKBO“ (einschließlich Gleichstellung) Im Mai 2014 hat die Kirchenleitung einen Konzeptionsprozess mit einer Analyse zur Entwicklung konzeptioneller Perspektiven für die Arbeit mit Frauen in der Landeskirche befürwortet. Ziel des Prozesses war es, Perspektiven für die Arbeit mit Frauen in der Landeskirche zu entwickeln und die dafür nötige Unterstützung durch das Amt für kirchliche Dienste zu klären. In diesem Prozess sollten auch die Fragen zum Thema Gleichstellung entsprechend dem Beschluss der Kirchenleitung vom 21. Februar 2014 bedacht und Lösungsansätze erarbeitet werden. Der Prozess sah folgende Schritte vor: • die Erwartungen klären und den Ist-Zustand analysieren, • die Ergebnisse der Ist-Analyse diskutieren und Arbeitsansätze entwickeln, • ein Konzept entwickeln und beraten sowie • das Konzept beschließen und umsetzen. Zur Steuerung dieses Prozesses und zur Leitung des Projektes wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Mit der Projektbegleitung wurde als Prozessmoderatorin Frau Dr. Claudia Neusüß von Compassorange (Agentur für Personal- und Organisationsentwicklung) beauftragt. Der Prozess sollte entsprechend dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen innerhalb eines Jahres abgeschlossen und das Ergebnis der Kirchenleitung zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Anlass und Hintergrund des Konzeptionsprozesses „Zukunft der Arbeit mit Frauen in der EKBO und im AkD“ war die Neustrukturierung des Arbeitsfeldes „Frauenarbeit“ im AkD. Das Kuratorium des AkD hatte sich auf einer Klausurtagung im Februar 2014 ausführlich mit dem Arbeitsfeld befasst und überlegt, welche Unterstützungs- und Vertretungsstrukturen in der Landeskirche für eine evangelische Arbeit mit Frauen erforderlich und sachgemäß sind und was das AkD dazu leisten kann und soll. Dabei wurde deutlich, dass es sinnvoll ist, zunächst einen Konzeptionsprozess für die Frauenarbeit durchzuführen. Von März bis April 2014 wurde ein Konzept für die Prozessgestalt erarbeitet und vom Kuratorium verabschiedet. Um sicherzustellen, dass dieser Weg auch breite Unterstützung findet, wurde die Kirchenleitung mit dem Sachverhalt befasst; sie unterstützte die Durchführung des Prozesses. Bedeutsam war und ist der Prozess auch deswegen, weil er ähnlich notwendigen Prozessen in anderen landeskirchlichen Arbeitsfeldern (z. B. der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) als gutes Beispiel dienen kann. Der Konzeptionsprozess selbst begann dann im September 2014 mit der Konstituierung der Steuerungsgruppe. Der Prozess vollzog sich in vier Phasen: Zunächst wurden verschiedene Interessengruppen zu ihren Einschätzungen und Wünschen befragt, anschließend diskutierten Vertreterinnen der Gruppen diese Zwischenergebnisse und strittige Themen in heterogener Zusammensetzung auf einem ersten Workshop. Die dritte Prozessphase bestand in der Erarbeitung eines Konzeptentwurfs, der wiederum im Beirat für Frauenarbeit und in einem zweiten Workshop beraten wurde. Die verschiedenen Diskussionsergebnisse wurden aufgenommen und abschließend durch die Steuerungsgruppe der Konzeptentwurf fertiggestellt. Die Prozessarchitektur war bewusst auf eine breite Beteiligung verschiedener Interessengruppen angelegt. Dabei war keine vollständige Repräsentanz vorgesehen, aber explorative Befragungen geplant. So fanden u. a. Befragungen folgender Gruppen statt: • Kreisbeauftragte für Frauenarbeit, • AkD-Mitarbeiterinnen des Bereiches „Arbeit mit Frauen“, • Beirat für Frauenarbeit, • Männerarbeit bzw. Männerrat, • Expertinnen und Experten mit Außensicht aus Gesellschaft/Politik/Bildung, KL-Bericht 2015 7 • • • • • Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft für Familienbildung Berlin, Ökumenisches Frauenzentrum „Evas Arche“ im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte, Pfarrerinnen und Pfarrer der EKBO im Entsendungsdienst, Leitungsrunde des Diakonischen Werks Berlin-Stadtmitte sowie eine Jugendgruppe der Ev. Kirchengemeinde am Hohenzollernplatz Berlin. Die Steuerungsgruppe legte das Ergebnis des Prozesses in Form eines Konzeptentwurfes der Kirchenleitung auf ihrer Sitzung im Juli 2015 zur Beratung vor und empfahl, das Konzept mit der vorgeschlagenen Struktur zur Erprobung freizugeben. Das Kuratorium des AkD hatte den Entwurf des Konzeptes zuvor ebenfalls beraten und Bedenken geäußert, die Konzeption in der damals vorliegenden Form ohne weitere Rückbindung an die Kirchenkreise an die Kirchenleitung zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten. Die Kirchenleitung ist in ihrer Beratung jedoch der Empfehlung der Steuerungsgruppe gefolgt und hat das Konzept zur Erprobung freigegeben. Es wird jetzt darauf ankommen, dass sich möglichst viele Kirchenkreise an der Erprobung beteiligen. Im Ergebnis wird sich erweisen, ob die vorgeschlagene Struktur tragfähig ist und dauerhaft installiert werden kann. Die Erprobung wird auch zeigen, ob der den ganzen Prozess durchziehende Grundkonflikt zwischen den beiden extremen Positionen „Braucht es überhaupt noch eine gesonderte Frauenarbeit“ und „Es braucht eine starke verbandliche Struktur“ aufzulösen ist. Die Erprobung und Weiterarbeit am Konzept soll durch eine Pfarrerin begleitet werden. Sie soll dabei insbesondere noch einmal die Erfordernisse der Kirchenkreise in den Blick nehmen. Die Kirchenleitung hat deshalb die landeskirchliche Pfarrstelle für Frauenarbeit wieder zur Besetzung freigegeben. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Stelle wird das Stellenprofil der Kirchenleitung vor Stellenausschreibung zur Beratung vorgelegt. Einer darüberhinausgehenden Stellenerweiterung – wie im Konzept vorgesehen - könnte die Kirchenleitung angesichts der vielfältigen Herausforderungen in unserer Landeskirche nicht zustimmen. Eine Konzeptentwicklung darf nicht zwingend immer auch zur Schaffung neuer Stellen führen. Zum Thema Geschlechtergerechtigkeit, Gender und Gleichstellung ist die Kirchenleitung wesentlich dem Konzept gefolgt. Das Thema zog sich als Querschnittsthema durch den gesamten Prozess. Wiewohl aus der Frauenarbeit hervorgegangen, ist es nicht unter der Frauenarbeit zu subsumieren, sondern eine zentrale Leitungsaufgabe unserer Kirche, die zukünftig in die Leitungsebene des Konsistoriums eingebunden werden soll. Dazu soll – in Aufnahme der im Gleichstellungsgesetz der EKBO von 2003 formulierten Grundlagen – wieder eine Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet werden. Die Kirchenleitung empfiehlt der Landessynode, eine solche Stelle mit 30% Dienstumfang in Kombination mit einer anderen Aufgabe vorzunehmen. Bis Ende 2017 soll der Kirchenleitung über das Ergebnis der Erprobung des Konzeptes „Frauen in der EKBO“ berichtet werden, um dann gegebenenfalls weitere Weichenstellungen vornehmen zu können. Die Kirchenleitung bittet um rege Beteiligung bei der Erprobung des Konzeptes. 7. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) Die Synode hat an die Kirchenleitung die Bitte einer Kirchengemeinde herangetragen, zu den Verhandlungen zum „Transatlantischen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ (TTIP) Stellung zu nehmen. Der Kirchliche Entwicklungsdienst der EKBO im Berliner Missionswerk hat daraufhin eine „Orientierungshilfe“ erstellt, die die Kirchenleitung sich zu Eigen gemacht hat. Gleichzeitig hat die Kirchenleitung eine eigene Positionierung beschlossen. Die Positionierung der Kirchenleitung und die Orientierungshilfe wurden im Oktober 2015 gegenüber der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Orientierungshilfe ist eine ebenso fundierte wie gut lesbare Einführung in die Erwartungen und die Probleme, die sich mit TTIP verbinden. Die Darstellung orientiert sich an dem Ansatz einer christlichen Ethik, die sich der Option für die Armen und dem Einsatz für die Bewahrung der Schöpfung verpflichtet weiß. Die Orientierungshilfe mündet nicht in die Beantwortung der Frage: „TTIP - ja oder nein“. Indem sie ihren ethischen Ansatz offenlegt und kritische Punkte benennt, ermöglicht sie es den Lesenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und eine eigene Position zu beziehen. Die Stellungnahme der Kirchenleitung und die Orientierungshilfe wurden von der Öffentlichkeit mit großem Interesse wahrgenommen. KL-Bericht 2015 8 II. Reformationsjubiläum und Kirchentag 1. Die Planungen für das Reformationsjubiläum 2017 (Stand 2.9.2015) a) Reformation in Brandenburg-Preußen - im Spannungsfeld zwischen Papst, Luther und Calvin Die von Kurfürst Joachim II 1539 in der Kurmark und in der Altmark eingeleitete Reformation gilt als Reformation eigenen Typus: mit der Zulassung des Laienkelches sowie der Übernahme der Lehre von der „Rechtfertigung allein aus Glauben“ und dem gleichzeitigem Festhalten an altgläubigen Zeremonien, Prozessionen usw. beschritt sie zunächst einen „Mittelweg“. Erst unter Kurfürst Johann Georg erfolgte 1572 die strenge Ausrichtung auf „Luthers Lehre“. Damit wurde die Kurmark (wie der bereits unter Albrecht von Brandenburg-Ansbach 1525 umgewandelte Ordensstaat in Preußen und die 1535 der Reformation Luthers geöffnete Neumark) zu einer „lutherisch“ geprägten Region. Da die Landstände und die Mehrheit der Bevölkerung in der Folgezeit mehrheitlich lutherisch blieben, entstand mit dem Übertritt von Johann Sigismund 1613 zum reformierten Bekenntnis die für Brandenburg-Preußen charakteristische Koexistenz von Lutheranern und Reformierten (Hugenotten!). Mit der Union von 1817 fand diese Koexistenz ihre, bis heute bestimmende kirchliche Gestalt. Aufbruch und Beharren, Widerstreit und Toleranz gehören zu den Kennzeichen der hiesigen Reformation und ihrer Wirkung durch die Jahrhunderte hindurch. Für die Erfassung der Reformation und ihrer Wirkungen ist es darüber hinaus notwendig, die eigenständige konfessionelle Entwicklung in der Niederlausitz - hier: der Beitrag der Reformation zur Ausbildung der Volkssprachlichkeit der Sorben - und die konfessionspolitischen Besonderheiten in den seit 1816 zu Preußen gehörenden, vormals sächsischen Gebiete im Süden des heutigen Brandenburgs in den Blick zu nehmen. b) Gedächtnis und Verstehen Kirchenräume sind Gedächtnisorte, in denen sich das kulturelle Bewusstsein einer Region widerspiegelt. Sie veranschaulichen die Veränderungen in den theologischen und geistigen Vorstellungen. Sie geben Auskunft über die Rolle des Glaubens im Lebenszyklus der Menschen. Sie dokumentieren die Verschränkung des religiösen Gedenkens mit dem weltlich-repräsentativen Gedenken. Kirchenräume für das „Verstehen“ neu zu öffnen, wird 2017 eine zentrale Aufgabe sein; dies soll an 11 ausgewählten Orten in Berlin und Brandenburg geschehen, in Verbindung mit der geplanten, zentralen Ausstellung des Landes Brandenburg im „Haus für brandenburgisch-preußische Geschichte“ über die „Reformation in Brandenburg-Preußen“ in Potsdam. Außerdem wird in einem Ausstellungsverbund zwischen der Stadt Frankfurt/Oder, der Ev. Kirchengemeinde und der Viadrina-Universität die besondere Rolle der Stadt Frankfurt/Oder im 16. und 17.Jahrhundert herausgestellt werden. Die Wirkung der Reformation auf den Alltag, auf Schule und Bildung sowie auf das Gesundheits- und Sozialwesen wird in dem Projekt „Prediger und Bürger – Reformation im städtischen Alltag“ thematisiert, an dem sich die lokalen Kirchengemeinden beteiligen. Im Bereich der schlesischen Oberlausitz wird die Kooperation mit verschiedenen Veranstaltungsträgern im Rahmen des „Kulturraum Görlitz“ weiterentwickelt (z.B. das Projekt „Gesichter der Reformation“). In allen skizzierten Projekten geht es darum, den Besucherinnen und Besuchern zu helfen, die prägenden Elemente unserer Kulturlandschaft neu zu entdecken. Mit Gottesdiensten am 31.10.2016 zur Eröffnung des Reformationsjahres und am 31.10.2017, dem Jahrestag „500 Jahre Reformation“ wird die EKBO der Reformation, ihren Wirkungen und ihren bleibenden Herausforderungen gedenken. Bevor der Kirchentag vom 24.5.- 27.5.2017 beginnt, wird der „Europäische Stationenweg“ am 27.4. in Berlin und am 11.5. 2017 in Kerkwitz zu Gast sein. Am Beispiel des Pfarrers und Liederdichters Paul Gerhardt soll in der Berliner St.Nikolai-Kirche deutlich werden, was streitbarer Glaube und protestantische Liedfrömmigkeit bewirken können. Wie schwierig es ist, dem BeKL-Bericht 2015 9 kenntnis zur „Schöpfungsverantwortung“ konkrete Taten folgen zu lassen, wird im Lausitzer Kohlerevier, am Beispiel des Dorfes Kerkwitz thematisiert werden. c) Berlin - Potsdam: Orte des Bündnisses von Thron und Altar – Orte der Täter und Opfer Die Kirchen- und Stadtgeschichte Berlins und Potsdams ist in besonderer Weise von der Wechselwirkung zwischen politischer Macht und Anpassungsbereitschaft, Widerständigkeit und Selbstbehauptung geprägt. Dafür stehen neben den genannten Kurfürsten und ihren Ehefrauen, wie etwa Elisabeth von Dänemark oder Anna von Preußen, die auf ihren abweichenden Glaubensüberzeugungen beharrten, der Liederdichter Paul Gerhardt oder die Aufklärer Johann Spalding und Gotthold E. Lessing. Glaubensflüchtlinge aus Frankreich oder aus Böhmen haben das Gesicht beider Städte ebenso geprägt wie die Zuwanderer aus den östlichen Regionen Preußens. In Berlin entluden sich die sozialen Spannungen im Zuge des aufkommenden Kapitalismus. Eine starke Arbeiterbewegung stellte sich gegen das Bündnis von „Thron und Altar“. Große Teile der Ev. Kirche gingen ein Bündnis mit den Nationalsozialisten ein. Kirchliche Amtsträger wurden zu Tätern. Nur eine Minderheit widersetzte sich der Anpassung und Gleichschaltung. Protestanten hatten schließlich einen bedeutenden Anteil an der Überwindung der SED-Diktatur und dem Aufbau des demokratischen Gemeinwesens 1989/1990. Eine Veranstaltungsreihe wird sich diesen Themenkomplexen stellen, in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Topographie des Terrors“ und mit der Gedenkstätte Deutsche Widerstand. d) Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ und die Folgen Die Reformation hat eine Veränderung des Denkens, der Glaubensweisen, der kirchlichen Selbstorganisation und der sozialen Beziehungen ausgelöst, die bis heute weltweit wirkmächtig ist. Luthers 1520 entstandene Abhandlung „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ hat (neben anderen reformatorischen Schriften) dafür den Weg gewiesen. In einer „Langen Nacht der Freiheit“ am 2./3.9.2017 soll das Thema „Freiheit“ in seinen Ambivalenzen und Herausforderungen „abgeschritten“ werden – mit Lesungen aus Luthers Schrift, mit szenischen Darstellungen, Podiumsgesprächen, Führungen usw. Zur Mitwirkung eingeladen sind Kirchengemeinden, Medienredaktionen, Theater, Museen und die Gedenkstätten in unserer Region, die an das Unrecht unter zwei Diktaturen und an die Sehnsucht nach Freiheit erinnern. e) „Healing of memories“ – Reformation erinnern, Verletzungen aussprechen und Vergebung erbitten Die Reformation hat zu Ausgrenzungen und Trennungen geführt. Die gegenseitigen Verurteilungen und Verletzungen zwischen den Kirchen müssen 2017 zur Sprache kommen, gemäß Luthers 1.These, dass das ganze Leben des Christen/der Kirche „Umkehr“ bedeutet. Die ökumenische Zusammenarbeit zwischen den Kirchen ist heute tragfähig (trotz Differenzen). Das schafft Raum, damit sich im Hören aufeinander die heilende Wirkung der Erinnerung entfalten kann („Healing of memories“): auf Gemeindeabenden, bei ökumenischen Begegnungen sowie Ökumenischen Buß- und Versöhnungsgottesdiensten am Vorabend zum Sonntag Reminiscere (11.3.15). Die EKBO folgt darin der Einladung, die der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dr. Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx ausgesprochen haben. f) „Missio“ – eine ökumenische Woche Ende Oktober 2017 Die Erinnerung an die Reformation öffnet den Blick. Gott in Christus von neuem erkennen und ihm vertrauen – darum ging es vor 500 Jahren, darum geht es heute. Evangelische Christen sind Zeugen des Glaubens. Sie haben teil an der „missio dei“ in dieser Welt. Einhundert Jahre nach Beginn der Ökumenischen Bewegung bedeutet das: die christlichen Kirchen sind, in aller Verschiedenheit, zum gemeinsamen Zeugnis für Christus gerufen. Diesem Anliegen dient die Veranstaltungsreihe „Missio - eine ökumenische Woche“: mit Familien- und Jugendgottesdiensten („Christus mitten unter uns“), mit einem „Tag der Diakonie“ („Christus im Nächsten“), mit Konzerten/musikalischen Veranstaltungen („Christus im Klang“) und Angeboten aus der bildenden Kunst („Christus in der Kunst“). KL-Bericht 2015 10 Ansprechpartner: Pfarrer Dr. Bernd Krebs Beauftragter der EKBO für das Reformationsjubiläum und den Kirchentag 2017 Georgenkirchstr. 69 10249 Berlin Tel. 030/24344 – 381 - [email protected] 2. Kirchentag 2017 in Berlin – Potsdam – Wittenberg, Planungsstand (August 2015) Zeitfenster und Besonderheiten Der DEKT findet vom 24.5- 27.5.17 in Berlin und Potsdam statt. Er wird mit einem Festgottesdienst in Wittenberg am 28.5.17 beendet, der zugleich die Brücke zu den Veranstaltungen anlässlich des Reformationsjubiläums schlägt. Zum Festgottesdienst in Wittenberg eingeladen werden auch die Teilnehmenden an den „Kirchentagen auf dem Weg“, die vom 25.5.-27.5.17 in Leipzig, Magdeburg, Erfurt, Jena/ Weimar, Dessau-Roßlau und Halle/Eisleben stattfindet. Der DEKT in Berlin und Potsdam beginnt am 24.5.17 mit dem bzw. den Eröffnungsgottesdiensten sowie dem traditionellen „Abend der Begegnung“, bei dem die gastgebende Region die Kirchentagsgäste begrüßt und sich präsentiert. Für den 25.5.17 sind zeitgleich mit den sieben Standorten der „Kirchentage auf dem Weg“ Ökumenische Gottesdienste zum Himmelfahrtstag geplant. Am 27.5.17 abends werden die Kirchentagsbesucher in Berlin und Potsdam nach Wittenberg verabschiedet (angedacht sind ein „Gipfelfest“ oder „Aufbruchsfest“ und ein „Reisesegen“. Losung und thematische Vorbereitung des Kirchentages Die Losung des DEKT 2017 „Du siehst mich“ aus dem 1. Buch Mose wurde am 11.10.15 vom Präsidium des DEKT beschlossen und am 12.10.15 in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert. Im Frühjahr 2016 legt der DEKT das Thementableau fest und beruft die Projektleitungen, zu denen auch Vertreter aus der Region Berlin-Brandenburg gehören werden. Sie bringen die Erfahrungen der Region sowie die Kenntnis der Akteure „vor Ort“ in die Planungen ein und werden auch an der Umsetzung der Themen während des Kirchentages mitwirken. Das Vorschlagsrecht bei der Auswahl der regionalen Vertreter liegt bei der EKBO. In zwei Themenfeldern wird sich – nach heutigem Stand – unsere Region im Besonderen auf dem Kirchentag darstellen können: im Kinder-und Jugendzentrum, das von einem Team aus dem Landesjugendpfarramt vorbereitet wird, und in einem regionalen Themenbereich, in dem die Erfahrungen mit dem Reformprozess in der EKBO und Fragen der Beteiligungskultur in Staat und Gesellschaft thematisiert werden sollen. Im Januar 2015 hat sich der Regionale Lenkungsausschuss für den DEKT 2017 konstituiert. Ihm gehören über 30 Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Medien und Kirchen an. Vorsitzender ist Bischof Dr. Dröge. Aufgaben des Lenkungsausschusses sind: die Bündelung und Vertretung der Interessen der Region gegenüber dem DEKT, die Mobilisierung der Öffentlichkeit für den Kirchentag, die Begleitung der regionalen Medien-und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Gewinnung von Sponsoren. Im Mai 2015 konstituierte sich der Regionale Kulturbeirat. Ihm gehören 25 Persönlichkeiten aus der Kunst-und Kulturszene der Region an. Vorsitzender ist Olaf Zimmermann (Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates).Aufgabe des Kulturbeirates ist es, ein KulturProgramm zu entwickeln, das die Vielfalt der Künste in unserer Region prononciert und fokussiert widerspiegelt. Finanzierung, allgemeine Organisation und regionale Vorbereitungen Der DEKT 2017 ist in Einnahmen und Ausgaben auf 23 Mio. € kalkuliert. Die Einnahmen kommen aus Eigenmitteln des DEKT (7,3 Mio.) und aus Zuschüssen (15,7 Mio. €). Das Land Berlin wird sich mit einem Zuschuss von 8,4 Mio. € und das Land Brandenburg mit einem Zuschuss von € 1,2 Mio. an der Finanzierung beteiligen. Das sind deutliche Zeichen für die Bedeutung, die man dem DEKT und seiner Wirkung auf die Region zuschreibt. Jeder Kirchentag hat große positive Auswirkungen auf den Tourismus. Das zeigte sich erneut anlässlich des vergangenen Kirchentages in Stuttgart. Die Stadt Potsdam und die südlicher gelegenen Gebiete des Landes Brandenburg bieten der Kirchentag sowie das Reformationsjubiläum vielfältige Möglichkeiten, sich als geschichtlich bedeutsame und höchst innovative Region zu präsentieren. KL-Bericht 2015 11 Mitte Oktober 2015 hat die Geschäftsstelle des DEKT ihre Tätigkeit in Berlin aufgenommen. Sie bereitet den DEKT „vor Ort“ vor, in enger Abstimmung mit der EKBO. Aufgabe der EKBO und ihrer Partner wird es sein, die Menschen in der Region für den Kirchentag zu motivieren und zu mobilisieren, Kirchen und Gemeindehäuser für Veranstaltungen bereit zu stellen, Privatquartiere einzuwerben, die Gemeinschaftsquartiere (Schulen) zu betreuen, den „Abend der Begegnung“ zu organisieren, sowie liturgische Veranstaltungen in den Stadtteilen (Feierabendmahle, Tagzeitgebete, „Gute-Nacht-Cafes“) vorzubereiten und anzubieten. Der Ökumenische Kirchentag in Berlin 2003 hat zu einer Vertiefung der ökumenischen Kontakte in der Region geführt. Darauf aufbauend werden sich auch Gemeinden anderer Konfessionen an der Vorbereitung und Durchführung des DEKT beteiligen. Der Vorsitzende des Diözesanrates, W .Klose und der Bischofsvikar für Ökumene, Dr. Fenski vom Erzbistum Berlin sind Mitglieder des Regionalen Lenkungsausschusses, ebenso ein Vertreter des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg. Ansprechpartner für die Vorbereitung des DEKT in der Evangelischen Kirche BerlinBrandenburg-schlesische Oberlausitz sind Pfarrer Dr. Clemens W. Bethge Georgenkirchstr. 69 10249 Berlin Tel. 030/24344 – 350 [email protected] und Arlett Rumpff Amt für kirchliche Dienste in der EKBO Goethestr. 26–30 10625 Berlin Tel. 030–3191–421 [email protected] III. Entwicklungen in der Kirche 1. Rückblick Reformprozess „Welche Kirche morgen?“ Eine aufregende und begeisternde Zwischenstation im landeskirchlichen Reformprozess erlebten wir im Oktober letzten Jahres mit dem WERKTAG 2014, auf dem wir die in der Frühjahrssynode beschlossenen Zehn Thesen „begabt leben – mutig verändern“ noch einmal breit diskutierten. Die Ergebnisse zeigten, dass die Themenfelder Kommunikation, Miteinander der Mitarbeiter*innen, Prioritäten und der Reformprozess konkret anzugehen und im Alltag zu realisieren sind, transparent und unter breiter Beteiligung. Bereits im Sommer 2014 unternahm die Gesamtsteuerungsgruppe eine Evaluation aller 12 vorhandenen Reformprojekte mit dem Ergebnis, dass einige Projekte bereits beendet sind oder sein werden (z.B.: WERKTAG 2014, Neuausrichtungsprozess Konsistorium), einige Projekte sich gut entwickelt haben und im Sinne der Thesen sinnvoll fortgeführt werden sollen (z.B.: Arbeit mit Zielen, Erwachsen Glauben), andere Projekte gar nicht begonnen wurden (z.B.: Visitationspraxis) und wenige Reformprojekte auch in die Verantwortung der bereits handelnden Akteur*innen gegeben wurden (Reform der Kirchlichen Verwaltungsämter, Einführung Neues Rechnungswesen). Als weiteres Ergebnis aus der Evaluation entwickelte die Gesamtsteuerungsgruppe Auswahlkriterien für künftige Reformprojekte. Die Zehn Thesen, die Ergebnisse des WERKTAG 2014 und die Kriterien für Projekte bilden zukünftig die Grundlage für die Auswahl und die Weiterarbeit im Reformprozess. Ein Arbeitsschwerpunkt sind Projekte und Themen, die durch Akteur*innen unserer Landeskirche durchgeführt und vom Reformprozess finanzielle, personelle oder begleitende Unterstützung bekommen. Besonderes Augenmerk liegt aber auch auf den eigens vom Reformprozess konzipierten ProjekKL-Bericht 2015 12 ten mit Modellcharakter und den praxisbegleitenden Veranstaltungen, wie Ideenkonferenzen, regionalen Workshops, Zukunftsforen und Mitarbeitertage. Zum Kirchentag 2017 möchte der Reformprozess im regionalen Programm ein eigenes Zentrum konzipieren, in dem exemplarisch gezeigt wird, wie das Aushandeln von gesellschaftlichen und kirchlichen Entwicklungsprozessen durch Mitbestimmung und Beteiligung gelingen kann. Gleichzeitig soll das Zentrum ein Kommunikationsort werden, wo neue Entwicklungen befördert werden, regional bereits vorhandene „Lösungen“ zu entdecken sind und weitere Verbreitung finden und Akteur*innen der jeweiligen Themenfelder sich vernetzen können 2. Ehrenamt (einschließlich Prädikantendienst) Ehrenamtliche leisten von der Gemeindeleitung (GKR) über Besuchsdienste bis zur Begleitung von Gruppen und Kreisen mit einem hohen persönlichen Einsatz eine unverzichtbare Arbeit in unserer Landeskirche. Kirchenleitung und Landessynode haben diesen Einsatz wiederholt gewürdigt. Bei der Befassung unserer Landessynode mit dem Thema auf ihrer Tagung im Oktober 2011 wurde jedoch deutlich, dass die Umsetzung verschiedener Anregungen zum Thema Ehrenamt noch dringend der Unterstützung und Vertiefung bedarf. Auf diesem Hintergrund hatte die Kirchenleitung im Mai 2012 eine Arbeitsgruppe zum Thema Ehrenamt eingesetzt, die vor allem die politische Ausrichtung sowie die Einordnung des kirchlichen Ehrenamtes in den gesellschaftlichen Diskurs bedenken sollte. Die Arbeitsgruppe legte ihr Ergebnis im Dezember 2013 in Form eines Berichtes vor. Die Kirchenleitung nahm die im Bericht dargestellten Problemanzeigen und Herausforderungen auf, regte einen Konsultationsprozess zum Thema an und empfahl die Durchführung eines Werkstatttages. Dieser fand am 21. Juni 2014 im Amt für kirchliche Dienste statt. Dabei diskutierten ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende aus allen Bereichen unserer Landeskirche über die künftigen Weichenstellungen für das Ehrenamt. r Werkstatttag entfaltete die prononcierte Diagnose des Ehrenamtes noch einmal in seiner ganzen Breite: Motivation und Ansprüche, Voraussetzungen und Erwartungen an und für das Ehrenamt sind mannigfaltig. Umso mehr wird deutlich, dass eine, zunehmend vom Ehrenamt getragene Kirche eines Ehrenamtsmanagements bedarf, das der Vielfalt von Aufgabenstellungen und ehrenamtlich Mitarbeitenden gleichzeitig gerecht wird. Ehrenamt zeigt sich als eine Querschnittsaufgabe für unsere Kirche auf allen Ebenen. Ebenso wurde durch den Beschluss der Landessynode zum Fortbildungsgesetz im November 2014 deutlich, dass den Regelungen zur beruflichen Fortbildung in einem nächsten Schritt eine analoge rechtliche Regelung für das Ehrenamt beiseite gestellt werden muss; an der Erstellung einer solchen Regelung arbeitet derzeit der Fortbildungsbeirat. In Auswertung der verschiedenen Prozesse zum Thema Ehrenamt auf den unterschiedlichen Ebenen, insbesondere auch des Werkstatttages, stellten sich folgende Themen als Scharnierstellen für weitere Entwicklungen heraus: • • • die Einbringung des Themas Ehrenamt in Aus-, Fort- und Weiterbildung, die Umsetzung und Weiterentwicklung der bereits geltenden Leitlinien und bestehenden Regelungen sowie eine verbesserte Kommunikation zwischen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Im AKD wird derzeit eine Servicestelle „Ehrenamt“ aufgebaut. Fortbildungsangebote für die Qualifizierung und Koordinierung Ehrenamtlicher wurden bereits geschaffen und werden weiter ausgebaut. Die Grundsatzfragen für das Ehrenamt müssen jedoch kirchenleitend bearbeitet und verbindlich geregelt werden. Deshalb hat die Kirchenleitung im Frühjahr 2015 erneut eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein „Leitbild“ für die Ehrenamtsarbeit erstellen sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung der geltenden „Leitlinien für den Dienst, die Begleitung und die Fortbildung von Ehrenamtlichen in der EKBO“ voranbringen soll. Dazu gehören insbesondere rechtsverbindliche KL-Bericht 2015 13 • • • Regelungen zur Fortbildung Ehrenamtlicher, Regelungen für Kostenerstattungen (Auslagenersatz) und Ehrenamtspauschale sowie eine Rollenklärung zwischen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden. Der eingesetzten Arbeitsgruppe gehören u. a. Vertreterinnen und Vertreter der drei Sprengel, eine Vertreterin oder ein Vertreter des öffentlichen Lebens, ein Mitglied des landeskirchlichen Fortbildungsbeirates, des Ständigen Ausschusses der Landessynode Gemeinde und Diakonie sowie eine Studienleiterin oder ein Studienleiter aus dem Arbeitsbereich „Gemeindeentwicklung, Ehrenamt und Freiwilligenmanagement“ des AKD an. Der Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten ist ein ehrenamtlicher das Pfarramt ergänzender Dienst. Ohne die zahlreichen Prädikantinnen und Prädikanten wäre der Verkündigungsdienst in weiten Teilen unserer Landeskirche nur eingeschränkt möglich. Insgesamt sind in unserer Landeskirche inzwischen ca. 180 Personen zum Dienst der freien Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung beauftragt. Der Bedarf ist jedoch weit höher. Dem Prädikantendienst geht zunächst eine erste Ausbildungsphase in der Regel beim Kirchlichen Fernunterricht (KFU) voraus, einer gemeinsam von EKBO, EKM, Sachsen und Anhalt getragenen Ausbildungsstätte für theologische Fortbildung. Für die beiden derzeit laufenden Kurse sind 48 Teilnehmende der EKBO gemeldet. Es folgt eine weitere Ausbildungsphase im AKD, in der alle zwei Jahre 20 Prädikantinnen und Prädikanten ausgebildet werden. Die Zahl der Kurse könnte erhöht werden; dies ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Bei aller Würdigung und Wertschätzung des Prädikantendienstes sowie eines sehr positiven Gesamteindrucks dürfen jedoch weitere Klärungsnotwendigkeiten nicht verschwiegen werden. Dazu gehören z. B.: • • • • • • die Altersfrage (Soll der Prädikantendienst altersmäßig begrenzt werden?), die Durchführung von Amtshandlungen (Wieso sind Amtshandlungen bisher aus dem Dienst ausgenommen bzw. nur im Ausnahmefall in ihrer Durchführung erlaubt?), die Klärung von Finanzfragen (insbesondere angesichts unterschiedlicher Praktiken zum Auslagenersatz in den Kirchenkreisen.) die Begleitung vor Ort (Sie kann oft nicht zureichend geregelt werden, Weiterbildungen nicht wahrgenommen oder auch nicht angeboten werden.), eine Regelung zur Beauftragung beruflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Bisher gibt es hier Einzelfallentscheidungen.) die immer wieder gestellte Frage nach der Ordination von Prädikantinnen und Prädikanten (Bisher werden in unserer Landeskirche Prädikantinnen und Prädikanten nicht ordiniert.). Mit dem Beschluss der Handreichung zum Prädikantendienst 2011 hatte die Kirchenleitung eine Überprüfung der bestehenden Regelungen nach Ablauf von 5 Jahren in Aussicht gestellt. Für 2016/17 steht diese Überprüfung nun an. 3. Strukturelle Veränderungen in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden a) Kirchenkreise Dankbar hat die Kirchenleitung auf einhelligen Antrag der Kirchenkreistage von Tempelhof und von Schöneberg der Vereinigung der Kirchenkreise Tempelhof und Berlin-Schöneberg zum Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg zugestimmt. Die Vereinigung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Der Entwurf einer Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung sowie der Entwurf einer Finanzstrukturanpassungs- und Finanzerprobungsverordnung sind mit Unterstützung des Konsistoriums erarbeitet worden. b) Kirchengemeinden Im Berichtszeitraum haben sich zum 01. Januar 2015 lediglich die Kirchengemeinden Dietersdorf und Treuenbrietzen – St. Marien zur Ev. Kirchengemeinde Treuenbrietzen vereinigt. Aufgrund der im Herbst 2016 bevorstehenden Ältestenwahlen sind ab Beginn des kommenden Jahres KL-Bericht 2015 14 wieder mehr Vereinigungen von Kirchengemeinden zu erwarten, insbesondere von besonders kleinen Kirchengemeinden, die aufgrund der geringen Mitgliederzahl nicht die erforderliche Anzahl von Kandidaten für die Wahl aufstellen können. Von dem im Herbst des Jahres 2012 von der Landessynode beschlossenen Kirchengesetz über die Gesamtkirchengemeinden (Gesamtkirchengemeindegesetz – GKGG) hat im Berichtszeitraum keine Kirchengemeinde Gebrauch gemacht. 4. Dienst- und Arbeitsrecht Neben den regelmäßigen Kontakten auf der politischen Ebene sowie der bewährten Zusammenarbeit auf der Arbeitsebene mit den Verwaltungen im Bereich der Bundesländer Berlin und Brandenburg gab es im Kalenderjahr 2015 einige Ereignisse, die hier kurz Erwähnung finden sollen. Dienstrecht Zum 1. August 2015 wurden die Dienst- und Versorgungsbezüge der öffentlich-rechtlichen Beschäftigten in der EKBO um insgesamt 3,32 % angehoben. Dabei wurde der Bemessungssatz zur Bundesbesoldung um ein Prozent erhöht, so dass jetzt 92 % erreicht sind. Die EKD-Synode hat wie erwartet im November 2014 das gemeinsame Besoldungs- und Versorgungsgesetz (Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD - BVG-EKD) beschlossen. Leider ist nach entsprechenden Ankündigungen nicht davon auszugehen, dass alle Landeskirchen dieses Gesetz übernehmen werden, die Mehrheit plant aber eine Übernahme spätestens im Jahr 2017. Die Befassung der Landessynode der EKBO mit einem Zustimmungs- und Ausführungsgesetz ist für 2016 geplant. Zum 1. März 2015 sind die Richtlinien des Konsistoriums über die Wahrnehmung von Pfarrvertretungsaufgaben durch den Pfarrverein EKBO in Kraft getreten. Damit gelten nun auch in der EKBO im Hinblick auf die Personalangelegenheiten der Pfarrerinnen und Pfarrer verlässliche Beteiligungsregelungen, die im Einvernehmen mit dem Pfarrverein erarbeitet wurden. Arbeitsrecht Am 15. November 2014 beschloss die Landessynode das „Kirchengesetz über die Arbeitsrechtsregelung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ (KABl. S. 195). Mit diesem Gesetz wurde zum einen für unsere Kirche dem zuvor von der EKD-Synode beschlossenen „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz“ (ARGG) zugestimmt, das einen Rahmen für die Umsetzung der Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts in den beiden „Streik-Urteilen“ zur Beteiligung der Gewerkschaften bei der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung und zum Streikverbot im kirchlichen Dienst vorgeben soll. Zum anderen wurde das geltende Arbeitsrechtsregelungsgesetz (ARRG) unserer Kirche geändert. Da der in unserer Kirche begangene „Zweite Weg“ in Gestalt „kirchengemäßer“ Tarifverträge durch das ARGG ausdrücklich als eine Form kirchlicher Arbeitsrechtssetzung anerkannt wurde, waren hier für die verfasste Kirche keine grundsätzlichen Veränderungen notwendig. Handlungsbedarf bestand jedoch in Bezug auf die Diakonie. Das neu gefasste Arbeitsrechtsregelungsgesetz hält für die Diakonie grundsätzlich an der Arbeitsrechtssetzung auf dem „Dritten Weg“ durch eine paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission fest, ermöglicht jedoch nunmehr den Gewerkschaften einen Zugang zu dieser Arbeitsrechtlichen Kommission im Sinne der BAG-Rechtsprechung. Grundsätzlich neu am ARRG ist, dass nunmehr auch für das Diakonische Werk unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet ist, Tarifverträge abzuschließen. Ergänzend hat die Kirchenleitung am 20. Februar 2015 die „Rechtsverordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.“ (KABl. S. 42) beschlossen. Die Arbeitsrechtliche Kommission formiert sich auf dieser Grundlage derzeit neu; trotz entsprechender Aufforderung haben sich Gewerkschaften zur Mitarbeit im Dritten Weg bislang nicht bereit erklärt. KL-Bericht 2015 15 Für die verfasste Kirche standen nach Kündigung der Entgelttabellen durch die Gewerkschaften im Frühjahr 2015 neue Entgeltverhandlungen an, die am 12. Mai 2015 mit einer Tarifeinigung abgeschlossen werden konnten, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Entgeltanhebungen zum 1. Juni 2015 (linear um 2,621 v.H.) und zum 1. März 2016 (linear um weitere 2,3 v.H., mindestens jedoch um 73,88 EUR) bei einer Laufzeit bis zum 31. März 2017 mit sich brachten. Das Entgeltniveau unserer Kirche entspricht damit – mit gewissen zeitlichen Verschiebungen – weiterhin nahezu dem des Landes Berlin, aber bei einer längeren Laufzeit, die den Arbeitgebern längere Planungssicherheit verschafft. Zusätzlich wurde die Tarifierung einer hälftigen Eigenbeteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Beiträgen zu den Zusatzversorgungskassen vereinbart, die eingreifen soll, wenn der Beitragssatz 5,04 v.H. übersteigen sollte, um mögliche künftige Mehrbelastungen der Arbeitgeber bei der Zusatzversorgung zu begrenzen. Eine Arbeitsgruppe der Tarifvertragsparteien befasst sich derzeit mit der vereinbarten Überprüfung des Bewertungssystems für die Kirchenmusikerstellen (Teil III Abschnitt 10 der Entgeltordnung). 5. Weiterentwicklung der Kirchlichen Verwaltungsämter, Kirchenkreisverbände Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde die Vereinigung des Evangelischen Kirchenkreisverbands Niederlausitz und des Evangelischen Kirchenkreisverbands Schlesische Oberlausitz zum Evangelischen Kirchenkreisverband Lausitz beschlossen. Nachdem die drei ehemaligen Evangelischen Kirchenkreise An Oder und Spree, FürstenwaldeStrausberg und Oderbruch, die den Evangelischen Kirchenkreisverband Frankfurt (Oder) gebildet haben, sich zum 1. Januar 2014 zum Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree vereinigt haben, wurde der Evangelische Kirchenkreisverband Frankfurt (Oder) zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Rechtsnachfolger ist der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree. Im Hinblick auf den Ende letzten Jahres zu Tage getretenen Unterschlagungsfall im Kirchlichen Verwaltungsamt Berlin Nord-West wurde Strafanzeige erstattet. Der Kirchliche Rechnungshof hat einen Bericht erstellt. Die Aufarbeitung der Ursachen und die Umsetzung der personellen Konsequenzen und erforderlichen organisatorischen Veränderungen dauern an. Kirchenkreis und Konsistorium arbeiten hier eng zusammen. Im Zuge des von der Landessynode auf der Frühjahrstagung 2014 beschlossenen Kirchengesetzes über den Verwaltungsämterfonds wurde eine Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Verwaltungsämterfonds in Geltung gesetzt. Bislang wurden sechs Anträge an den Verwaltungsämterfonds gestellt. Der jüngste Antrag wird demnächst dem Kollegium und dem Ständigem Haushaltsausschuss zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, allen übrigen wurde im vergangenen Jahr im Umfang von insgesamt ca. 378.000,- Euro stattgegeben. Im Hinblick auf die Vorschriften für die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen im Verwaltungsämtergesetz hat die Arbeitsgruppe Mustergebührenordnung ihre Arbeit aufgenommen, um eine Mustersatzung für die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen zu erarbeiten. 6. Umstellung des Rechnungswesens in der Landeskirche Die Landessynode hat nach einem langen Diskussionsprozess im Jahr 2009 beschlossen, die erweiterte Kameralistik einzuführen. Mit dem Beschluss des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und Vermögensverwaltung (HKVG) wurde im Herbst 2010 die Grundlage für die Einführung des neuen Rechnungswesens gelegt. Damit werden die Vorgaben der EKD für eine Novellierung des kirchlichen Rechnungswesens - auf der Basis der erweiterten Kameralistik - umgesetzt. Nach der Einführung von KFM (Kirchliches Finanzmanagement) - einer einheitlichen Finanzsoftware erfolgte die Umstellung von der Ist- auf die Sollbuchführung, die zwischenzeitlich auf allen Ebenen abgeschlossen ist. Gemeinsam mit Vertretern der Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie der Verwaltungsämter (KVÄ) wurden zudem die Grundlagen für die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens und der Schulden erarbeitet. Als ein Ergebnis dieser Überlegungen hat die Kirchenleitung am 29. August 2014 KL-Bericht 2015 16 die Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der Schulden (EBBVO) beschlossen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erarbeitung eines Leitfadens für die Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden, dessen Hauptteil Ende 2014 fertiggestellt wurde. Das Schulungskonzept wird derzeit in Abhängigkeit zur Zeitplanung der Kirchlichen Verwaltungsämter bezüglich der Erfassung und Bewertung sowie der Implementierung der Anlagenbuchhaltung konkretisiert. Zurzeit werden die Schulungen für die Erfassung und Bewertung, für die Anlagenbuchhaltung sowie die Bilanzierung geplant. Nach dem Beschluss der Landessynode vom 14. November 2014 sind die erstmaligen Eröffnungsbilanzen nunmehr spätestens zum Stichtag 01.01.2017 zu erstellen. Im landeskirchlichen Haushalt wird mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 ein weiterer Meilenstein in Angriff genommen: das Haushaltsbuch. Von den für die Umstellung insgesamt zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 3 Millionen Euro wurden bis Mitte des Jahres 2015 rund 1,71 Millionen Euro verbraucht, unter anderem für Personalkosten (317.000 Euro), für Schulungen (262.000 Euro), für Sachkosten einschließlich des Drucks von Schulungsmaterial (64.000 Euro), für den Anteil der KFM-Kosten der KVÄ (695.000 Euro), die Programmierung (53.000 Euro) und die Zuschüsse an die KVÄ (321.000 Euro). 7. Stand der Umsetzung des Umweltkonzepts Die von der Landessynode im Herbst 2014 für dieses Jahr beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung des Umweltkonzepts (DS 06 B) konnten in folgenden Punkten bereits verwirklicht oder auf den Weg gebracht werden: Die Einrichtung des Umweltbüros wurde organisatorisch vorbereitet, Gem.-päd. Hans-Georg Baaske für die Leitung des Büros ab Oktober 2015 berufen. Ein erstes Treffen von 20 Energiebeauftragten unserer Landeskirche fand statt, auf dem weitere Netzwerkarbeit und Planungen für Schulungen von Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten vereinbart wurden. Ein Antrag auf Erstellung eines Klimaschutzkonzepts auf landeskirchlicher Ebene wurde beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestellt und vollumfänglich bewilligt. Darüber hinaus bildeten verschiedene Kirchengemeinden und Kirchenkreise Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Umweltkonzepts. Der Kirchliche Entwicklungsdienst unserer Landeskirche unternimmt ebenfalls Schritte zur Umsetzung von seine Arbeit betreffenden Teilaspekten des Konzepts. 8. Kirchenmusik – Umsetzung der Ergebnisse der Visitation Die Kirchenmusik bringt die biblische Botschaft und den christlichen Glauben zum Singen und Klingen. Kirchenmusik ist Wort und Antwort, Verkündigung und Lobpreis. Schon Martin Luther fasste zentrale biblische Aussagen in Lieder. Bis heute finden viele Menschen durch die Kirchenmusik Zugang zum Glauben und kommen in Kontakt zur Kirche. Die Musik ist eine Brücke zwischen Kirche und Gesellschaft. Sie vermag es Menschen anzusprechen, die heute nicht mehr selbstverständlich kirchlich sozialisiert sind. Das Wirken der Kirchenmusik reicht so-weit über den gottesdienstlichen Bereich hinaus, sie hat eine gemeindestärkende, kulturelle und missionarische Funktion. Die Kirchenleitung hat die besondere Bedeutung der Kirchenmusik in der Befassung mit diesem Thema wiederholt zum Ausdruck gebracht. Die Kirchenmusik genießt in unserer Landeskirche insgesamt eine sehr hohe Wertschätzung. Zugleich steht sie aber auch vor großen Herausforderungen, wenn die hohe Qualität und das noch in weiten Teilen flächendeckende Angebot kirchenmusikalischer Arbeit in unserer Landeskirche erhalten bleiben sollen. Zu den besonderen inhaltliche Herausforderungen der Zukunft gehört vorrangig die Nachwuchsfrage. Wie können wir heute dafür Sorge tragen, dass auch morgen noch qualitätsvolle Kirchenmusik erklingen kann und dass Menschen sich haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kirchenmusik engagieren? Diese Herausforderung beinhaltet zugleich die Frage nach der pädagogischen Ausrichtung kirchenmusikalischer Arbeit. Es muss wesentlich mehr Kraft in die pädagogische Arbeit zum Beispiel in Kindertagesstätten und Schulen investiert werden. Weiterhin bedarf es eines Grundkonsenses darüber, dass Kirchenmusik als Aufgabe der gesamten Gemeinde verstanden wird. Kirchenmusik ist nicht Beiwerk in der Gemeinde oder künstlerische Verzierung von Gottesdiensten und Veranstaltungen, sonKL-Bericht 2015 17 dern gehört zum Verkündigungsauftrag unserer Kirche. Kirchenmusik muss daher in ihren besonderen Möglichkeiten zum Gemeindeaufbau noch stärker in den Blick genommen werden. Diese und weitere Herausforderungen waren Anlass für eine Visitation der Kirchenmusik durch den Bischof 2013. Das Besondere dieser Visitation war, dass es sich erstmals in unserer Landeskirche um eine die Ebenen übergreifende Visitation handelte. Parallel zur Bischofsvisitation der landeskirchlichen Ebene der Kirchenmusik wurden auch einige Kirchenkreise durch die Generalsuperintendenten und ausgewählte Gemeinden durch Superintendentinnen und Superintendenten visitiert. In einer Steuerungsgruppe wurden die Ergebnisse ausgetauscht. Dadurch war es möglich, Erkenntnisse der jeweils anderen Ebenen in die eigenen Überlegungen einzubeziehen. So entstand eine gute Wechselwirkung. Auf Herausforderungen auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene, die durch die Visitationen sichtbar wurden, muss auch die landeskirchliche Organisation und Struktur der kirchenmusikalischen Arbeit reagieren und Antworten finden. Auf der anderen Seite wird auch die landeskirchliche Struktur die anderen Ebenen prägen und Einfluss auf sie nehmen. Zu den wesentlichen Erkenntnissen der Visitation gehörten nachfolgende vier Grundeinsichten: • das Unterstützen und Vernetzen Es ist vornehmliche Aufgabe der landeskirchlichen Ebene, die konzeptionelle Arbeit in den Kirchenkreisen durch intensive Beratung und Begleitung zu unterstützen. Diese Beratungs- und Vernetzungstätigkeit durch die Landeskirche soll zu einem Schwerpunkt der Arbeit ausgebaut werden. • eine pädagogische Ausrichtung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung Die landeskirchliche Ebene muss zukünftig verstärkt die Aus-, Fort- und Weiterbildung haupt-, neben- und ehrenamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Blick haben. Dazu gehört es, entsprechende (auch dezentrale) Ausbildungsstrukturen aufzubauen und vorzuhalten. Grundsätzlich wird sich die landeskirchliche Arbeit zunehmend mehr der pädagogischen Aufgabe widmen müssen, Kirchenmusik und Gemeindeaufbau noch stärker zu verbinden. • das Setzen von Impulsen und Voranbringen von Themen Die Landeskirche setzt inhaltliche Schwerpunkte und gibt Impulse, die für die Kirchenmusik der EKBO insgesamt von Bedeutung sind. Sie bezieht dabei die Entwicklungen und Erfahrungen aus anderen Landeskirchen ein. Sie bietet so ein Forum, um gemeinsam die Kirchenmusik fortzuentwickeln. • das Schaffen von Rahmenbedingungen Die Landeskirche sorgt für verbindliche Rahmenbedingungen der kirchenmusikalischen Arbeit auf allen Ebenen. Sie trägt Verantwortung für die kirchenmusikalische Entwicklung insgesamt und hat dabei die Vielfalt musikalischer Ausdrucksformen im Blick. • • • • • • Die Kirchenleitung hat bereits im September 2013 den Bericht und Bescheid über die Visitation zur Kirchenmusik zur Kenntnis genommen, diskutiert und beschlossen. In ihrem Visitationsbescheid nahm die Kirchenleitung weitere Ergebnisse der Visitation auf: die Errichtung einer „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“, in der alle landeskirchlichen Arbeitsbereiche zusammengefasst werden und unter Leitung des Landeskirchenmusikdirektors konzeptionell und praktisch zusammenarbeiten, die Stärkung und Profilierung des Kreiskantorenamtes, die Errichtung einer Personalstelle für Popularmusik, um die populäre Musik in die Kirchenmusik zu integrieren und so ein „Auswandern“ der Szene zu verhindern, den Aufbau und die Unterstützung von drei kirchenmusikalischen Ausbildungszentren, die mit je 25% Stellenumfang durch die Landeskirche jährlich gefördert werden, um so die Nachwuchsarbeit auch dezentral zu ermöglichen, die Einbindung des Posaunendienstes in die „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ unter besonderer Berücksichtigung ihrer ehrenamtlichen Struktur sowie die Neuordnung des Orgelwesens. Mit der Umsetzung der Ergebnisse dieser Visitation war die Kirchenleitung 2014 und 2015 mehrfach befasst. Insbesondere der Aufbau der „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ beschäftigte die Kirchenleitung wiederholt, zuletzt auf ihrer Sitzung im Juli 2015. Die Arbeitsstelle befindet sich derzeit noch im Aufbau. 2014 wurde bereits mit Hilfe eines professionell begleitenden Coachings versucht, die innere Struktur der Arbeitsstelle herauszuarbeiten. Mit einer klaren Organisationsstruktur kann sie sowohl nach innen KL-Bericht 2015 18 als auch nach außen deutlich konturiert auftreten. Das Anforderungsprofil der Arbeitsstelle ergibt sich aus dem Visitationsbescheid (S. 20 f.). Darin werden die pädagogische und netzwerkorientierte Neuausrichtung des Arbeitsbereiches insgesamt (Visitationsbericht S. 23), die konsequente Nachwuchsförderung und die strukturelle Neuausrichtung des Arbeitsbereiches als zentrale Zukunftsaufgaben gesehen. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Arbeitsstelle liegt in einer intensiven Beratung und Begleitung der Kirchenkreise; sie steht an erster Stelle des Aufgabenkatalogs. Die Mitarbeitenden der Arbeitsstelle verstehen sich nach innen als Team, das als gemeinsame Aufgabe die Kirchenmusik in der und für die gesamte Landeskirche weiterentwickelt. Wiederholt und insbesondere beschäftigte die Kirchenleitung die Frage der Anbindung der Arbeitsstelle. Alternativ wurden verschiedene Standorte geprüft. Auf ihrer Sitzung im Juli 2015 hat die Kirchenleitung dazu beschlossen, die Arbeitsstelle zunächst unter der Gesamtaufsicht des Konsistoriums zu belassen, die Zielvorstellung einer Arbeitsstelle, die in das AkD zu integrieren ist, aber beizubehalten. Auf Grund der pädagogischen und netzwerkorientierten Neuausrichtung der Kirchenmusik erachtet die Kirchenleitung perspektivisch eine solche Anbindung der „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ an das Amt für kirchliche Dienste (AkD) für sinnvoll. Die Fragen der Fort- und Weiterbildung in der kirchenmusikalischen Arbeit könnten durch eine Einbindung in das AkD mit der Entwicklung von Fort- und Weiterbildung in den anderen kirchlichen Bereichen besser vernetzt werden. Beratungsarbeit der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden findet ohnehin dort statt; die Kirchenmusik gehört zwingend dazu. Im Rahmen der anstehenden baulichen Veränderungen im AkD soll die Zuordnung der Arbeitsstelle weiter bedacht werden. Außerdem wurde Landeskirchenmusikdirektor Prof. Dr. Kennel beauftragt, mit den Mitarbeitenden der Arbeitsstelle an einem Gesamtkonzept für die Kirchenmusik in der Landeskirche bis zum Sommer 2016 zu arbeiten. Bei der Erarbeitung der Konzeption geht es nicht nur um die landeskirchliche Ebene, sondern um eine Konzeption zur Kirchenmusik in der ganzen Landeskirche auf allen Ebenen. Wie ist die Kirchenmusik auf den verschiedenen Ebenen der Landeskirche aufzustellen, wie greifen die Ebenen ineinander? Was ist erforderlich, welche Unterstützung kann und muss die Landeskirche geben? Zu den weiteren Ergebnissen der Visitation ist zu berichten: Die drei dezentralen Ausbildungszentren (Dahme, Rheinsberg und Brandenburg) sind ebenfalls im Entstehen. Besonders hervorzuheben ist das Zentrum in Dahme. Hier begann bereits im September 2014 ein erster Ausbildungskurs. Zwischen Mahlow und Märkisch-Buchholz, Dahme und Treuenbrietzen, Jüterbog und Trebbin fanden sich Interessenten jeglichen Alters und verschiedenster Vorbildung zur Teilnahme an der Ausbildung bereit. Das Motto “Schluss mit stiller Nacht – Heiligabend sollen alle Orgeln klingen“ war dabei ein voller Erfolg. Ein zweiter Ausbildungskurs beginnt derzeit. Alle drei Ausbildungszentren werden inhaltlich von der Studienleiterin für die kirchenmusikalische Aus-, Fort- und Weiterbildung, Frau KMD Dr. Martini, begleitet. Ziel ist es, gemeinsame Standards zu entwickeln, die den Bedürfnissen vor Ort Rechnung tragen. Das Orgelwesen konnte inzwischen neu strukturiert und organisiert werden. Die Stelle eines Beauftragten für Popularmusik wurde zum 1. September 2015 besetzt. Noch aussteht die Verabschiedung eines neuen Kirchengesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in der Evangelischen Kirche der Union (Kirchenmusikgesetzausführungsgesetz – KiMuGAG), das im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Visitation und der Einrichtung einer „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ anzupassen ist. Ein erster Entwurf liegt vor. Er wird nach Beratung in den Kirchenkreisen und den synodalen Ausschüssen auch die Kirchenleitung befassen und dann der Landessynode voraussichtlich 2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 9. Projekt Neuordnung des Meldewesens Auf der Grundlage des von einer Projektgruppe erarbeiteten und von der Kirchenleitung im Sommer 2013 zustimmend zur Kenntnis genommenen Projektberichts zur Modernisierung des Bereichs „Meldewesen“ der EKBO konnte nach inhaltlicher Feinabstimmung im März 2015 der Projektvertrag zwischen der EKBO und der ECKD GmbH über die Entwicklung der Module Meldewesen, Kirchenbuch und Gemeindekirchgeld, das Testprocedere und die Schulungen der Nutzerinnen und Nutzer abgeschlossen werden. Die ECKD GmbH ist danach verpflichtet, die vereinbarte Gesamtleistung in vertraglich definierten Teilleistungen zu erbringen und diese einer durch die EKBO eingesetzten Testarbeitsgruppe zur Verfügung zu stellen. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen Kirchengemeinde, KVA und Landeskirche im Bereich Meldewesen, Kirchenbuch und Gemeindekirchgelderhebung tätig sind. Jede Teilleistung kann von der Testarbeitsgruppe KL-Bericht 2015 19 vier Wochen auf ihre Fehlerfreiheit und Praxistauglichkeit geprüft werden, ein umfangreiches Reklamations-, Nachbesserungs- und Abnahmereglement soll gewährleisten, dass die neuentwickelten Module bei ihrer Freischaltung für die Nutzerinnen und Nutzer praxistauglich sind. Entwicklung und Test sollen bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein, daran schließt sich eine Schulungsphase für alle Nutzerinnen und Nutzer an. Die Entwicklungsarbeiten fallen zusammen mit größeren Umwälzungen im Meldedatenverkehr zwischen Staat und Kirche, insbesondere der Umstellung auf das OSCI-Xmeld-Verfahren, aber auch auf gesonderte Verfahrensumstellungen insbesondere in Berlin. Begleitend zu Entwicklung und Test sind auf der Grundlage des von der Landessynode am 26. Oktober 2013 verabschiedeten Kirchengesetzes über das Melde-, Kirchenbuch- und Statistikwesen (KABl. 2014 S. 3) die Arbeiten an den der Landessynode im Zuge der Beschlussfassung über das genannte Kirchengesetz bereits informationshalber vorgelegten Rechtsverordnungen zum Kirchenbuch, zur Zuständigkeit in den Abläufen des Meldewesenverfahrens und zum Datenschutz fortzuführen, damit bei Aufnahme des flächendeckenden Betriebes des neuen Meldewesenverfahrens die dafür notwendigen Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen. IV. Die EKBO im Kontext der Ökumene und im interreligiösen Dialog 1. Besuche und Gespräche Beziehungen nach Osteuropa Generalsuperintendent Martin Herche leitete am 17. November 2014 in Rothenburg/Oberlausitz die gemeinsame Herbsttagung des Kreiskirchenverbandes Schlesische Oberlausitz mit dem Diözesanrat unserer Partnerdiözese Wrocław der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen. Bei der Einführung Waldemar Pytels zum neuen Bischof der Diözese Wrocław am 17. März 2015 in der Friedenskirche von Schweidnitz/Świdnica vertrat er Bischof Dr. Markus Dröge gemeinsam mit Andreas Böer, Mitglied der Kirchenleitung. Er nahm zudem am 27. April im niederschlesischen Krummhübel/Karpacz an der gemeinsamen Frühjahrstagung der beiden Partner teil. Zum Lausitz-Kirchentag am 4. Juli in Cottbus – in diesem Jahr zugleich deutsch-polnischer Gemeindebegegnungstag – empfing der Generalsuperintendent eine Delegation der Diözese Wrocław, geleitet von Bischof Pytel. Weiterhin nahm Herche an den Feierlichkeiten zum 360. Jubiläum der Friedenskirche in Jauer/Jawor am 12. und 13. September teil. Vom 9. bis 12. April 2015 nahm Generalsuperintendent Herche in Prag an einer Konferenz zum Thema „Jan Hus und sein Erbe“ teil, veranstaltet von der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder und der Tschechoslowakisch-Hussitischen Kirche. Für die Landeskirche wirkte er in Prag am 5. und 6. Juli bei den Gedenkfeiern der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder zum 600. Jahrestag des Martyriums Jan Hus‘ mit. Zur Feier des 190. Jubiläums der Berliner Mission am 31. August 2014 kamen aus unseren osteuropäischen Partnerkirchen Bischof Ryszard Bogusz, Diözese Wrocław, Daniela Hamrová, Mitarbeiterin des Ökumene-Referats der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder in Tschechien, sowie Propst Oleg Stuhlberg, Propstei Untere Wolga der Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland, nach Berlin. Am 1. September 2014, aus Anlass des 75. Gedenktages zum deutschen Überfall auf Polen, hielten Bischof Dr. Markus Dröge und Bischof Ryszard Bogusz gemeinsam die Andacht zum Wochenbeginn im Evangelischen Zentrum in Berlin-Friedrichshain. Beziehungen in den Nahen Osten Anfang April 2015 reiste eine Delegation der EKBO ins Heilige Land. Zu der Gruppe gehörten Barbara Eschen, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein und Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann. Im Mittelpunkt standen Besuche bei der dortigen Partnerkirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und im HeiKL-Bericht 2015 20 ligen Land sowie in Talitha Kumi, der Schule des Berliner Missionswerkes. Eine Exkursion nach Bethlehem, Hebron und in die South Hebron Hills galt besonders der Arbeit des Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina und Israel (EAPPI). Mit diesem Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen entsendet unter anderem das Berliner Missionswerk regelmäßig Freiwillige. Ihre Einsätze dienen der Prävention von Gewalt durch Präsenz, beispielsweise an Checkpoints oder auf den Schulwegen von Kindern und Jugendlichen. Beziehungen nach Westeuropa Am 29. August 2014 beschloss die Kirchenleitung der EKBO die Verlängerung des bestehenden Partnerschaftsvertrages mit der Diözese Göteborg der Kirche von Schweden. Nachdem Bischof Dr. Markus Dröge für die EKBO und Direktor Roland Herpich für das Berliner Missionswerk den Vertrag unterzeichnet hatten, setzte am 17. Oktober 2014 Bischof Dr. Per Eckerdal während einer Konferenz der Partner in Göteborg seine Unterschrift unter den Vertrag. Modifiziert wurden die Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen interreligiöser Dialog, Freiwilligenaustausch und Visitationen. Stellvertretend für die Partnerkirchen nahm Holger Sandelin, Ökumenedezernent der Diözese Göteborg, am 22. Mai 2015 in Berlin an der Verabschiedung von Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann und der Einführung von dessen Nachfolger Dr. Jörg Antoine teil. Am 14. April 2015 wurde im Abendgottesdienst der Londoner St.-Pauls-Kathedrale die Würde des Ehrendompredigers („Honorary Canon“) an Bischof Dr. Markus Dröge verliehen. Es war der Höhepunkt eines viertägigen Besuches bei der Partnerdiözese London der Kirche von England; begleitet wurde Bischof Dröge dabei von Direktor Herpich sowie dem Westeuropareferenten des Berliner Missionswerkes, Dr. Christof Theilemann. Weitere Stationen waren Gespräche mit Lordbischof Dr. Richard Chartres, mit Stadträtin Alison Gowman im Büro des Lordbürgermeisters der City of London sowie Pfarrern und Gemeindegliedern mehrerer Gemeinden im Norden Londons. Bischof Dr. Markus Dröge reiste vom 10. bis 13. Juni 2015 nach Rom, um sich vor Ort über die Situation von Flüchtlingen im Süden Europas zu informieren. Er führte in diesem Zusammenhang Gespräche mit Vertretern von Einrichtungen der Flüchtlingshilfe und suchte das Gespräch mit den Flüchtlingen selbst. Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein leitete die Delegation der EKBO, die an der 16. CoburgKonferenz vom 8. bis 12. Oktober 2014 in Berlin teilnahm. Thema war „Mission in säkularisierter Umwelt“. An der Konferenz, die in diesem Jahr vom United-Kingdom-Beirat des Berliner Missionswerkes organisiert wurde, beteiligen sich neben der EKBO traditionell die katholische Erzdiözese Bamberg, die anglikanische Partnerdiözese Chichester und der Kirchenkreis Bayreuth der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern. Beziehungen in die USA Das Mitglied der Kirchenleitung Andreas Böer war Teil einer Delegation, die vom 10. bis 24. August die Partnerkirchen in New York, Pennsylvania und St. Louis/Missouri besuchte. Im Zentrum der Gespräche standen Begegnungen mit kirchenleitenden Persönlichkeiten der Presbyterian Church (PCUSA) sowie drei Conferences (Regionalkirchen) der United Church of Christ (UCC): Penn Central, Penn Southeast und New York. Penn Central ist Partner der EKBO; Penn Southeast Partner Anhalts. Einen Höhepunkt bildeten die Gespräche zur „Nollau Tradition“ mit Professorinnen und Professoren des Eden Theological Seminary in Webster Groves/Missouri, mit dem die schlesische Oberlausitz besonders verbunden ist. 2. Fürbitte und Hilfe Die EKBO und ihr indischer Partner, die Gossner Kirche, tauschen regelmäßig Fürbitten aus; das ist fester Bestandteil der Partnerschaftsbeziehungen. Wie jedes Jahr im Spätherbst sandten die indischen Geschwister auch 2014 Fürbittanliegen an die EKBO, während in der EKBO Fürbitten formuliert wurden, die im November 2014 in den Gemeinden der Gossner Kirche verlesen wurden. Am 5. November 2014 gestaltete Bischof Dr. Markus Dröge eine gemeinsame Gesprächsveranstaltung mit dem armenisch-apostolischen Bischof von Damaskus, Armash Nalbandian. Dieser schilderte den Ernst der Lage in Syrien aus eigenem Erleben; so wurde deutlich, wie bedrückend – und gleichwohl KL-Bericht 2015 21 kompliziert – die Lage in dem Bürgerkriegsland ist. Der in der EKD inzwischen traditionell am Sonntag Reminiscere begangene Gedenktag für die bedrängten und verfolgten Christen galt 2015 in der EKBO dem Gedenken an den Genozid an den armenischen Christen im Osmanischen Reich vor 100 Jahren. Am 1. März feierte Bischof Dr. Markus Dröge zusammen mit dem Oberhaupt der armenischapostolischen deutschen Diözese, Erzbischof Karekin Bekdjian, einen Gottesdienst in der Berliner St. Marienkirche. In dessen Rahmen wurde auch die aktuelle Situation der Christen in Syrien und im Irak in den Blick genommen und in der Fürbitte vor Gott getragen. 3. Ökumene in der Region Ökumenischer Rat Berlin-Brandenburg Unter dem Vorsitz von Pröpstin Friederike von Kirchbach widmete sich der Ökumenische Rat BerlinBrandenburg (ÖRBB) im Berichtszeitraum der Vorbereitung folgender Veranstaltungen im Jahr 2015: der Gebetswoche für die Einheit der Christen im Januar, der Nacht der offenen Kirchen zu Pfingsten und des Berliner Festes der Kirchen im September. Außerdem führte der ÖRBB am 24. November 2014 eine Klausurtagung zum Thema „Orthodoxie“ durch. Auf Einladung der Erzdiözese Berlin waren Bischof Dr. Markus Dröge und Pröpstin Friederike von Kirchbach am 21. November 2014 an einem Festgottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale Berlin beteiligt, mit dem der 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Ökumenismusdekretes („Unitatis redintegratio“) des Zweiten Vatikanischen Konzils begangen wurde. Bischof Dröge und Pröpstin von Kirchbach nahmen am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2015, gemeinsam mit Diözesanadministrator Tobias Przytarski und führenden Vertreterinnen und Vertretern der orthodoxen und der freikirchlichen Konfessionsfamilien am ökumenischen Pfingstweg der Bischöfe vom Brandenburger Tor zum Berliner Dom sowie an dem anschließenden Gottesdienst zur „Nacht der offenen Kirchen“ teil. Am 12. September fand das 4. Berliner Fest der Kirchen unter dem Motto „Aus Freude am Glauben“ auf dem Alexanderplatz statt; Bischof und Propst waren am Abschlussgottesdienst beteiligt. Pröpstin Friederike von Kirchbach hielt die Predigt im Abschlussgottesdienst zum 2. Ökumenischen Studientag, der am 29. April 2015 in der Katholischen Akademie in Berlin stattfand. Der Titel der Fortbildung lautete „Gemeinsam Christsein in fremder Heimat“; Thema war die Stärkung des Miteinanders mit den Migrationskirchen. Veranstalter waren die Katholische und die Evangelische Akademie, das Berliner Missionswerk, die Ökumenekommission des Erzbistums Berlin und der Konvent der Ökumenebeauftragten der EKBO sowie die Chinesisch-Christliche Gemeinde, die koreanische evangelische Han In-Gemeinde und die ghanaisch-pentekostale Gemeinde. Gottesdienst und Empfang zu Epiphanias Am 6. Januar 2015 fand der traditionelle gemeinsame Epiphaniasgottesdienst des Berliner Missionswerkes und der Gossner Mission in der Berliner St. Marienkirche statt. Dabei wurde der frühere Direktor der Gossner Mission, Dr. Ulrich Schöntube, verabschiedet, während Pfarrer Dr. Patrick Schnabel als neuer Beauftragter für den Kirchlichen Entwicklungsdienst im Berliner Missionswerk in sein Amt eingeführt wurde. Beim anschließenden Empfang im Roten Rathaus, der von Pröpstin Friederike von Kirchbach moderiert wurde, würdigte Bischof Dr. Markus Dröge die Arbeit beider Missionswerke. Ökumenische Mitarbeiterhilfe Insgesamt 135.000 Euro an Ökumenischer Mitarbeiterhilfe konnten 2015 an fünf Partnerkirchen im Ausland überwiesen werden. Seit 2013 werden die neu angestellten Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Brief des Bischofs gebeten, sich an der Mitarbeiterhilfe zu beteiligen. Die finanzielle Unterstützung hilft den Partnerkirchen, die oft ohnehin sehr kleinen Gehälter für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Diakoninnen und Diakone zu zahlen. Der zuständige Kirchenleitungsausschuss der EKBO beschloss, die 2014 eingegangenen Spenden folgendermaßen zu verteilen: • 48 Prozent (64.800 Euro) gingen nach Osteuropa an die Evangelische Kirche der Böhmischen Brüder und die Evangelisch-lutherische Kirche Europäisches Russland; • 24 Prozent (32.400 Euro) gingen an die indische Gossner Kirche; • 24 Prozent (32.400 Euro) gingen an die Evangelisch Lutherische Kirche im Südlichen Afrika; • 4 Prozent (5.400 Euro) gingen an die Presbyterianisch-Reformierte Kirche in Kuba. KL-Bericht 2015 22 Jahresfest des Jerusalemsvereins Der Jerusalemsverein gehört zu den vier Trägerorganisationen des Berliner Missionswerkes. Im Rahmen seines 163. Jahresfestes fand ein Empfang statt, an dem für die Kirchenleitung Pröpstin Friederike von Kirchbach und Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann teilnahmen. Ulrich Seelemann ist zugleich stellvertretender Vorsitzender des Jerusalemsvereins. Der ARD-Journalist Sebastian Engelbrecht hielt auf dem Empfang einen Festvortrag zu 50 Jahren diplomatischer Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel. Ökumenischer Kreuzweg am Karfreitag in Berlin und Görlitz Bischof Dr. Markus Dröge und Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein nahmen am Vormittag des 3. April am ökumenischen Karfreitags-Kreuzweg vom Berliner Dom zur St. Hedwigs-Kathedrale und zum Französischen Dom auf dem Gendarmenmarkt teil. In Görlitz beteiligte sich Generalsuperintendent Martin Herche am selben Tag an dem dortigen ökumenischen Kreuzweg von der Görlitzer Peterskirche zur Golgatha-Kapelle beim Heiligen Grab mit anschließender Andacht zur Todesstunde Jesu. 4. Interreligiöse Begegnung und Gespräch Beim „Christlich-Islamischen Gesprächsforum“, von Bischof Dr. Markus Dröge angeregt, kommen insbesondere evangelische und islamische Religionslehrkräfte zusammen. Es fand am 29. November 2014 und am 27. März 2015 zum dritten und vierten Mal statt. Themen der Veranstaltungen waren „Rituale“ und „Heilige Schriften verstehen“. Gemeinsam mit dem Bischof traf sich der Konvent der Beauftragten am 4. März 2015 mit dem Imam und dem Vorstand der Bosnisch-Islamischen Gemeinde in deren Gemeindezentrum. Bischof Dr. Markus Dröge nahm im Januar 2015 mit einem Redebeitrag an der Mahnwache am Brandenburger Tor zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlages auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris teil. 5. Migration und Integration Die Landessynode der EKBO hatte im Herbst 2014 beschlossen, die Arbeit mit Flüchtlingen im Haushaltsjahr 2015 mit 500.000 Euro zu unterstützen. Die Kirchenleitung betraute den Kirchenleitungsausschuss „Migration und Integration“ mit der Umsetzung der in diesem Zusammenhang getroffenen Festlegungen. Intensiv an der Erstellung von Konzepten für die Arbeit mit Flüchtlingen, für eine Flüchtlingskirche in Berlin und für mobile Beratung im Land Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz beteiligten sich die Generalsuperintendentinnen Heilgard Asmus und Ulrike Trautwein sowie die Mitglieder der Kirchenleitung Barbara Eschen und Solange Wydmusch. Sie begleiteten die Erarbeitung von Vergaberichtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem früheren Beauftragten für Migration und Integration, Hanns Thomä, dem Vakanzverwalter für die neue landeskirchliche Pfarrstelle für Migration und Integration, Dr. Christof Theilemann, sowie vielen fachkundigen Mitgliedern der einschlägigen Gremien entstanden. Seit dem 1. Mai können nun Kirchengemeinden, Kirchenkreise, deren Zusammenschlüsse sowie kirchliche Werke, Anstalten und Einrichtungen sowie mit diesen kooperierende Migrationsgemeinden Anträge an den Finanzausschuss des Beirats für Migration und Integration stellen. In enger Zusammenarbeit mit dem Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, dem Diakonischen Werk Stadtmitte und der Kirchengemeinde Kreuzberg-Mitte konnte die Kirche St. Simeon als Standort für das Projekt Flüchtlingskirche bereitgestellt werden. Die Ausstattung der Flüchtlingskirche mit einer fünfzigprozentigen Stelle der Geschäftsführung wurde umgesetzt. In den Kirchenkreisen Wittstock-Ruppin (Neuruppin) und Oderland-Spree (Eisenhüttenstadt) sind zwei Fünfzig-Prozent-Stellen in der mobilen Beratung für die Sprengel Potsdam und Görlitz aufgebaut worden. Dank des Engagements der GeneralsuperintendentInnen und vieler Berliner und Brandenburger Kirchenkreise gelang es, die Finanzierung einer fünfzigprozentigen Pfarrstelle im Abschiebegewahrsam Eisenhüttenstadt für weitere drei Jahre zu sichern. Die Stellvertretung von Superintendent i. R. Bernd Szymanski in der Härtefallkommission des Landes Berlin konnte für vorerst ein Jahr gesichert werden: Rechtsanwalt i. R. Rüdiger Jung hat diese Aufgabe übernommen. KL-Bericht 2015 23 Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein verabschiedete gemeinsam mit Superintendent Carsten Bolz am 3. Mai 2015 in der Evangelischen Gedenkkirche Plötzensee den bisher in der Abschiebehaft Berlin bzw. Eisenhüttenstadt sowie in der Gedenkarbeit des Kirchenkreises Charlottenburg-Wilmersdorf in Plötzensee tätigen Pfarrer Bernhard Fricke. Er übernahm im Mai 2015 sein neues Amt als Ausländerpfarrer im Kirchenkreis Potsdam. Am 17. und 18. Oktober 2015 ?? fand – unter der Schirmherrschaft von Bischof Dr. Markus Dröge und des Schauspielers Axel Prahl – die 20. Kunstauktion der EKBO zugunsten von Projekten für Migranten und Flüchtlinge mit gutem Erfolg statt. 6. Kirchlicher Entwicklungsdienst Im Nachgang der Kirchenleitungsreise vom Oktober 2014 zu Entwicklungsprojekten in Peru haben 2015 einige Mitglieder der Delegation Vorträge über den Besuch gehalten. Der Kirchliche Entwicklungsdienst (KED) hatte dafür eine Präsentationsgrundlage entworfen, die individuell angepasst werden konnte. Bischof Dr. Markus Dröge hat am 2. September 2015 im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung an dem Thementag „Bebauen und Bewahren: Die Kirchengemeinden und ihr Land“ teilgenommen und mit einem schöpfungstheologischen Impuls in die Frage eines verantwortlichen Umgangs mit kirchlichem Pachtland eingeführt. Die Veranstaltung für Kirchenälteste ist vom KED in Zusammenarbeit mit dem Konsistorium, Brot für die Welt und der Evangelischen Akademie durchgeführt worden. Vom 15. bis 30. Oktober 2015 erfolgte eine ökumenische Begegnungsreise nach Kuba, die der Vorbereitung des Weltgebetstags 2016, der Vertiefung der Partnerschaften mit der PresbyterianischReformierten Kirche in Kuba sowie dem Besuch ökumenischer Einrichtungen im Land diente. Dabei wurden auch Gespräche mit den beiden Freiwilligen des Berliner Missionswerkes in Kuba geführt. Die Reise war Teil eines Seminare und Besuchsreisen umfassenden Programms, das der KED in Zusammenarbeit mit dem Gemeindedienst des Berliner Missionswerkes und der Frauenarbeit der Landeskirche organisiert hat. V. Kirche in der Bildungsverantwortung In Anknüpfung an die Bildungsthese des Reformprozesses hat die von der Kirchenleitung berufene Redaktionsgruppe die Arbeit an der Erstellung einer Bildungskonzeption begonnen. Erste Entwürfe zu einer Bestandsaufnahme der Bildungsarbeit in der Landeskirche liegen vor und werden im Laufe des Jahres mit der Steuergruppe, dem Fachbeirat und den beteiligten Akteuren diskutiert. Wir gehen davon aus, dass eine Entwurfsfassung der Gesamtkonzeption Ende 2016 Jahres vorgelegt werden kann. 1. Evangelische Schulen (Schulstiftung) In unserer Landeskirche gibt es insgesamt 41 Schulen im Bereich der Grundschulen in evangelischer Trägerschaft, 19 Gymnasien/Oberschulen und 5 Sekundarschulen, die unserer Kirche zugeordnet sind. Hinzu kommen die Schulen in diakonischer Trägerschaft im Bereich der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Berufsschulausbildung. Träger vieler Schulen sind die Hoffbauer-Stiftung und die Evangelische Schulstiftung der EKBO. Letztere ist der größte Träger von Schulen in unserer Landeskirche, weshalb auf diese näher eingegangen werden soll. Die Schulstiftung hat zum Schuljahr 2014/15 ca. 9.550 Schülerinnen und Schülern, 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 35 Schulen und 15 Horte. Schwerpunkte der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO im Schuljahr 2014/15 Neugründung Im Schuljahr 2014/15 gründete die Evangelische Schulstiftung keine neuen Schulen, sondern legte den Schwerpunkt auf die Konsolidierung und den Aufwuchs der bestehenden Standorte. KL-Bericht 2015 24 Abschlüsse Beim Abiturjahrgang 2014/15 belegten evangelische Schulen wie gewohnt die vorderen Plätze. Bautätigkeit Die Evangelische Schulstiftung setzte notwendige Baumaßnahmen um. In Charlottenburg wurde das Gebäude weiter saniert. Die Evangelische Schule Frankfurt (Oder) erhält einen Anbau, um die Zweizügigkeit umsetzen zu können und den Hort mit der Schule an einem Standort zusammenzuführen. Quereinsteigerfortbildung Die erfolgreich gestartete Qualifizierungsmaßnahme mit „Teach first Deutschland“ wird weiter fortgesetzt und ausgebaut. Es gibt in diesem Rahmen auch ein gemeinsames Hospitationsangebot mit der Hoffbauer-Stiftung und dem Erzbistum Berlin. Besondere Veranstaltungen: • • • 10. Berliner Friedenlauf Fast 4000 Schüler von 40 Schulen aus Berlin und Brandenburg nahmen am 10. Berliner Friedenslauf teil. Die Veranstalter, das Forum ZFD, die Evangelische Schulstiftung in der EKBO wollen mit dem Berliner Friedenslauf ein Zeichen setzen für gewaltfreie Friedenspolitik. Gottesdienst in interreligiöser Gemeinschaft Gemeinsam mit Vertretern christlichen, muslimischen und jüdischen Glaubens feierten knapp 400 Schülerinnen und Schüler einen Gottesdienst in interreligiöser Gemeinschaft als Auftakt für den bevorstehenden 10. Berliner Friedenslauf. Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen, Margot Käßmann und die Vertreter des "House of One" Rabbiner Andreas Nachama, Imam Kadir Sanci und Pfarrer Gregor Hohberg gestalteten den Gottesdienst. Aktionstag und Kooperationsvereinbarung zwischen der Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen und der Evangelischen Schulstiftung Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und die Schulen der Evangelischen Schulstiftung kooperieren künftig in politisch bildenden Fächern bei Schulprojekten zur Geschichte der beiden deutschen Staaten. In Verbindung mit der pädagogischen Arbeitsstelle der Gedenkstätte werden Unterrichtsmittel erarbeitet, die den Schülern die Themen SED-Diktatur, politisches Unrecht sowie Menschenrechte nahe bringen. Wirtschaftliche Situation der Schulstiftung Die Schulstiftung steht bedingt durch die massiven Kürzungen des Landes Brandenburg bei den freien Schulen, durch die Übernahme vieler neuer Schulen in den vergangenen Jahren, wo die Schülerzahlen bis heute noch nicht die Sollgrößen erreicht haben, und erforderliche erhebliche bauliche Investitionen vor erheblichen Herausforderungen. Aktuell erarbeitet die Schulstiftung ein Konzept wie sie nachhaltig diese Herausforderungen bewältigen kann. Angesichts eines Sanierungsstaus insbesondere in den Berliner Schulen stellt sich die Frage, ob die Schulstiftung auf einen finanziellen Zuschuss der Landeskirche angewiesen ist. Die Kirchenleitung will hierüber aber erst befinden, wenn ein entsprechendes valides Konzept für die Schulstiftung erarbeitet ist und vorgelegt wird. Die Kirchenleitung hat in der jetzigen Phase allerdings Bürgschaftserklärungen für eine laufende Baumaßnahme am Standort Frankfurt-Oder und als Sicherheit für die Auszahlung einer Förderung für eine abgeschlossene Baumaßnahme am Standort Brandenburg zugestimmt. 2. Religionsunterricht Der Religionsunterricht ist insgesamt durch eine erfreuliche Stabilität gekennzeichnet. Dies spiegelt sich in gestiegenen Teilnehmerzahlen wider. Bemerkenswert ist insbesondere der leichte Zuwachs in Berlin, der trotz erheblicher Einsparungen von Religionslehrerstellen erzielt werden konnte. Der Religionsunterricht ist weiterhin der entscheidende schulische Lernort für den Erwerb religiöser Kompetenzen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen hat das Thema „religiöse Bildung“ in der Schule eine neue Dringlichkeit bekommen. Das Gespräch über religiöse Bildung war und ist insbesondere in der Berliner Schule überschattet von der Strukturfrage der schulrechtlichen KL-Bericht 2015 25 Verfassung des Religionsunterrichts. Als Landeskirche sollten wir daher deutlicher als bisher sagen, dass sich der Religionsunterricht als ein kirchlich verantwortetes Bildungsangebot in der Schule bewährt hat. Aber wir wünschen uns, dass der Religionsunterricht auf der Grundlage seiner derzeitigen Verfasstheit in Berlin und Brandenburg in seiner Fachlichkeit gestärkt wird. Dazu müssen wir den Diskurs über den Gestaltungsraum religiöser Bildung insbesondere in der Berlin Schule weiterhin führen. Ein erster Erfolg konnte in diesem Jahr erzielt werden. Nachdem die kirchlichen Religionszeugnisse im vergangenen Jahr ansprechender gestaltet werden konnten, ist es gelungen, die Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht fest in der Berliner „Ausführungsverordnung Zeugnisse AV“ zu verankern. Wenn die Eltern oder die religionsmündigen Schülerinnen und Schüler dem nicht schriftlich widersprechen, wird die Teilnahme auf dem Zeugnis vermerkt und auf das kirchliche Zeugnis hingewiesen. Weiterhin haben die Gespräche mit dem Berliner Senat über eine Besserstellung der Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterricht einen erfreulichen Abschluss gefunden. Zum 1.01.2016 wird eine neue Finanzierungsvereinbarung in Kraft treten, die die Refinanzierung des Religionsunterrichts erheblich verbessern wird, so dass die nach bestimmten Vorgaben errechneten Personalkosten ca. in Höhe von 90% refinanziert werden. Allerdings endet diese Vereinbarung am 31. Dezember 2019, so dass Ende des Jahres 2018 Verhandlungen über eine Anpassung an die bis dahin eingetretenen Veränderungen der tatsächlichen Personalkosten erfolgen sollen. Mit dem Land Brandenburg haben Gespräche über entsprechende Verhandlungen begonnen, da hier die Refinanzierungsquote bei etwa 75% liegt. Die Konkurrenz mit dem Angebot Lebenskunde des Humanistischen Verbands stellt weiterhin eine große Herausforderung für unsere Lehrkräfte dar. Zum Zwecke einer kritischen Auseinandersetzung haben wir 2014 den Flyer „Eine Entscheidungshilfe“ als Material für die Schulen herausgegeben. Der Flyer hat unter Einbezug der Senatsschulverwaltung eine Kontroverse ausgelöst, inwieweit ein Flyer der Evangelischen Kirche neben der Darstellung des Religionsunterrichts Aussagen über den Lebenskundeunterricht des HVD treffen darf. Wir haben gegenüber der Senatsschulverwaltung deutlich gemacht, dass in dem Flyer keine „Abwertung“ der humanistischen Lebenskunde stattfindet, sondern in gebotener Sachlichkeit die bekenntnismäßigen Grundlagen des HVD dargestellt werden. Das Ansinnen des HVD, den Flyer seitens der Senatsschulverwaltung zu verbieten, ist zu Recht nicht entsprochen worden. Die Ausbildungssituation ist nach den neu in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der EKBO auf einem Höchststand. Insgesamt befinden sich 40 Referendarinnen und Referendare in der zweiten Ausbildungsphase, 15 staatliche Lehrkräfte im Weiterbildungsstudiengang Ev. Religionslehre der HU/des AKD und 39 Lehrkräfte unserer Landeskirche in der berufsbegleitenden Ausbildung. Die Gespräche zwischen EKBO, EBO und der Senatsverwaltung BJW über die Möglichkeit der Zulassung von Referendarinnen und Referendaren mit dem Fach Ev. Religionslehre im Grundschulbereich im Land Berlin dauern an. 2.1. In Berlin Nach Jahren des Rückgangs der Teilnehmerzahlen konnte im Schuljahr 2014/15 ein leichter Zuwachs um rd. 100 auf jetzt 78.814 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Bei insgesamt 330.249 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen bedeutet dies eine Quote von 23,9%. Die durchschnittliche Gruppengröße beträgt in Berlin 13,4 Teilnehmer (Vorjahr 12,6). Dies zeigt, dass der Personaleinsatz der Beauftragten konsequent nach auskömmlichen Situationen hin ausgerichtet wird und Personalüberhänge in Kleingruppensituationen abgebaut werden, so dass zum Schuljahr 2014/15 14 VZE in Berlin eingespart werden konnten. Kerndaten Berlin SJ 2014/15: TN 78.814 (78.735), VZE 441 (455), Quote 23,9% (24,3) KL-Bericht 2015 26 KL-Bericht 2015 27 2.2. Im Land Brandenburg Im Schuljahr 2014/15 hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich zum Evangelischen Religionsunterricht angemeldet haben, weiter erhöht. Bei einer Gesamtschülerzahl von 226.893 Schülerinnen und Schüler bedeuten 37.711 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ev. Religionsunterricht eine Quote von 16,6 %. Die Neuausrichtung der Schulverwaltung auf nunmehr vier Regionalstellen des Landesschulamtes hat den engen Kontakt zu den z.T. neu beauftragten Schulräten nicht abbrechen lassen. Jährlich findet, gemeinsam mit dem EBO organisiert, eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung statt. Kerndaten Brandenburg SJ 2014/15: TN 37.711 (36.789), VZE 96,5 (92,5), Quote 16,6% (16,6) KL-Bericht 2015 28 2.3 Land Sachsen Die Situation des Religionsunterrichtes im sächsischen Teil unserer Landeskirche ist nach wie vor stabil (Werte s. Karte unter 2.2). Neben acht landeskirchlichen Lehrkräften unterrichten in der Regel staatliche Lehrkräfte oder Lehrkräfte über Gestellungsverträge (v.a. Pfarrerinnen und Pfarrer oder beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem katechetischen Dienst). Zum Schuljahr 2014/15 ist die neue vertragliche Grundlage zur Erstattung der über Gestellungsverträge beschäftigten kirchlichen Lehrkräfte in Kraft getreten, die eine Verbesserung der Refinanzierung bedeutet. 2.4 Schulpfarrstellen Zum Schuljahreswechsel 2014/15 waren 23,0 landeskirchliche Schulpfarrstellen besetzt. Zum Schuljahr 2014/15 sind fünf Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer auf ihren Stellen bestätigt und der Dienstauftrag um weitere sechs Jahre bzw. bis zum Eintritt in den Ruhestand (zwei Fälle) verlängert worden. Zwei Pfarrerinnen sind mit der Weiterentwicklung und Konzeption des Projektes „Religionen im Gespräch“ beauftragt. Der Konvent der Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer trifft sich zweimal jährlich zum kollegialen Austausch sowie zu Themen, die für diese Berufsgruppe von besonderer Bedeutung sind. 2.5 Pfarrerverpflichtung Am 20.02.2015 trat eine Änderung der Rechtsverordnung über unterrichtliche Pflichtstunden im Pfarrdienst vom 1. Juli 2005 in Kraft, die das Verfahren für die Kirchenkreise übersichtlicher und klarer regelt und Möglichkeiten zur Vereinfachung der Verwaltung bietet. 2.6 Evangelische Berufsschularbeit Die Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau steht vor neuen Herausforderungen. Wegen der zurückgehenden Gesamtschülerzahl an berufsbildenden Schulen in Vollzeit- und Teilzeitausbildungsgängen ist die Akquise von tragfähigen Gruppen schwieriger geworden. Aus diesem Grunde konzentriert sich die EBA derzeit auf die Entwicklung von Angeboten im Rahmen der modularisierten Ausbildung. Zusätzlich wird die Arbeit der Jugendbildungsstätte intensiviert. Durch eine stringente Belegungsplanung konnte das Haus im Jahr 2014 nahezu vollständig ausgelastet werden. Die Umsetzung des Energiekonzeptes aus dem Jahre 2008 ist abgeschlossen. Blockheizkraftwerk, Isolation von Fassade und Dach sowie der Fenster konnten u.a. aus landeskirchlichen Mitteln erfolgen. Die Einsparungen im Energiebereich liegen bei mehr als 50%! Weitere SanierungsMaßnahmen im Innenbereich dienen der Werterhaltung und der Erhöhung des Ausstattungsniveaus. Diese Maßnahmen wurden und werden aus Senatszuschüssen, eigenen Erträgen und PSMitteln finanziert. Evangelischer Religionsunterricht an beruflichen Schulen - Berlin Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau und Schulen in freier Trägerschaft Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Schüler 96.075 94.234 92.268 90.392 88.704 87.623 86.546 Teilnehmer VZ 5.521 6.024 7.013 7.491 7.428 6.551 6.804 Teilnehmer TZ 3.883 4.131 4.084 3.812 4.066 4.295 3.206 Teilnehmer gesamt 9.404 10.155 11.097 11.303 11.494 10.846 10.010 TN-Quote 9,79% 10,78% 12,03% 12,50% 12,96% 12,38% 11,57% Schüler: berufliche Schulen lt. Schulstatistik KL-Bericht 2015 29 Teilnehmer VZ: Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau inkl. Schulen in freier Trägerschaft Teilnehmer TZ: Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau 3. Theologisches Konvikt Noch nicht unterschrieben ist ein Vertragsentwurf zum Übergang des Theologischen Konvikts in die Trägerschaft des Studentenwerks Berlin. Hier wurden von Seiten des Studentenwerks Ende September weitere Bedingungen aufgestellt, die den Trägerwechsel auf das Studentenwerk fraglich erscheinen lassen. Die Landeskirche hat das Ziel in Kooperation von Landeskirche, Kirchenkreis, Kirchengemeinde und neuem Träger des Theologischen Konvikts ein vielfältig geprägtes evangelisches Angebot für Studierende in Berlin zu haben. 4. Amt für kirchliche Dienste (AkD) Im Berichtszeitraum hat sich die Kirchenleitung wiederum mehrfach mit der Situation des Amtes für kirchliche Dienste befasst. Prioritär war dabei die Frage nach dem weiteren Fortgang der Standortplanung. Nachdem bereits zum 1. November 2012 das „Haus der Kirche“ in die Denkmalliste des Landes Berlin eingetragen wurde und die Kirchenleitung im Mai 2013 in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt Berlin für die weiteren Planungen des Bauvorhabens des Amtes für kirchliche Dienste eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hatte, lag der Kirchenleitung das Ergebnis in Abwägung von verschiedenen Alternativen im Februar 2015 zur Beschlussfassung vor. Dazu wurden die Kernaussagen und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zusammenfassend dargestellt, mögliche Kosten benannt, Alternativen aufgezeigt und weiterer Klärungsbedarf benannt. Ebenso wurden die möglichen Nutzungen für die einzelnen Häuser dargestellt und dabei jeweils bestehende Chancen und Risiken benannt. Abschließend wurde der Klärungsbedarf zusammenfassend dargestellt und Handlungsalternativen aufgezeigt. Die Kirchenleitung hat sich trotz der voraussichtlichen Mehrkosten bei der baulichen Umsetzung als auch bei den künftigen Betriebskosten für einen Erhalt und die Herrichtung der Häuser A und B (Tagungshaus und Bürogebäude) für die Zwecke des AkD entschieden. Um die durch die Unterschutzstellung entstehenden Mehrkosten zumindest teilweise aufzufangen, ist es aus Sicht der Kirchenleitung jedoch zwingend geboten, die Häuser C und D (Studentenwohnheim und Wohnhaus) abzubrechen und an dieser Stelle durch Verdichtung und Aufstockung moderne Gebäude zu errichten, die zumindest teilweise auch für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Hierfür ist die Änderung der aktuellen Nutzung von Wohnen sowie kirchliche und soziale Nutzung auf gewerbliche und Wohnnutzung erforderlich. Das Konsistorium wurde mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Dazu wurden vom Konsistorium inzwischen weitere Gespräche mit Vertretern der Denkmalschutzbehörde (u. a. mit dem Landeskonservator) geführt, um eine Zustimmung zum Abriss der Gebäude C und D (Studentenwohnheim und Wohnhaus) zu erreichen. Im Ergebnis konnte nur eine Inaussichtstellung der Zustimmung zum Abbruch des Hauses D (Wohnhaus) und der Errichtung eines Ersatzneubaus erreicht werden. Anders wird die Situation von der Denkmalschutzbehörde für das Haus C (Studentenwohnheim) gesehen. Insbesondere die zwischen den Gebäuden B (Bürogebäude) und C (Studentenwohnheim) vorhandene offene Blockecke und die mit Haus A (Tagungshaus) gemeinsame Architektursprache des Hauses C (Studentenwohnheim) wird im konservatorischen Sinn als unverzichtbar und erhaltungsbedürftig angesehen. Als Alternative hält der Landeskonservator – vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung des Bezirkes und der Stadtbaudirektorin – eine Aufstockung des Hauses C (Studentenwohnheim) um zwei Vollgeschosse sowie eine weitgehende Umgestaltung und Neuorganisation innerhalb der Bestandsgeschosse sowie Eingriffe in die Konstruktion zur Erzielung größerer Einheiten für möglich. Darüber hinaus will er sich beim Bezirk für die Aufhebung der engen Nutzungsbindung zugunsten der Zulassung von Büro, Gewerbe, Praxen usw. einsetzen. KL-Bericht 2015 30 Der Vorschlag des Landeskonservators führt gegenüber dem Abbruch und Neubau des Hauses C (Studentenwohnheim) erfahrungsgemäß durch die Übernahme der vorhandenen Struktur ebenfalls dazu, dass eine Flächenoptimierung und eine Optimierung der späteren Betriebskosten nicht möglich wird. Außerdem muss weiter davon ausgegangen werden, dass durch die zu erhaltende Fassadengestaltung die Raumstruktur im Wesentlichen vorgegeben bleibt (z. B. durch die Fensteranordnung), so dass die von der Landeskirche vorgesehene Optimierung der Raumzuschnitte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden kann. Der Bischof hat sich im Juli dieses Jahres deshalb mit einem Brief an Bausenator Geisel gewandt und ihn gebeten, sich für eine für die Landeskirche günstige Lösung einzusetzen. Diese wird gemäß Beschluss der Kirchenleitung vom 20. Februar dieses Jahres wie folgt gesehen: Schließung des Erdgeschosses von Haus B (Bürogebäude), Abbruch der Gebäude C (Studentenwohnheim) und D (Wohnhaus) sowie Verringerung der Baulücke zum Haus B (Bürogebäude) und Aufstockung des neu errichteten Gebäudes anstelle des Hauses C (Studentenwohnheim) um zwei Vollgeschosse sowie Aufhebung der Nutzungsbindung und künftige Zulässigkeit der Nutzung als Büro, Gewerbe und Praxen. Die Kirchenleitung hofft auf einen positiven Bescheid, um das ehemalige „Haus der Kirche“ zu einem ausstrahlungsstarken Bildungsstandort für unsere Kirche und die Stadt Berlin entwickeln zu können. Im Zusammenhang der Bauplanungen wurde auch wiederholt die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Studentenwohnheim erörtert; die Landessynode hatte dazu ebenfalls einen Prüfauftrag erteilt. Bisher wurde die Unterbringung von Flüchtlingen nicht weiter in Betracht gezogen, da perspektivisch noch keine Lösung für die Planung des Gesamtareals vorliegt. Eine notdürftige Instandsetzung des Hauses wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da derzeit weder die Sanitäreinrichtungen noch die Elektroversorgung noch ein Betrieb der Heizungsanlage möglich sind. Die Kirchenleitung, aber vor allem die Mitarbeitenden im AkD hoffen bald auf eine abschließende Lösung und deren Umsetzung für das gesamte Projekt. Zur inhaltlichen Profilierung des Amtes für kirchliche Dienste werden nacheinander die einzelnen Arbeitsbereiche evaluiert, um gegebenenfalls auch nötige Veränderungen vornehmen zu können und so wiederum den Anforderungen aus den Kirchenkreisen und Gemeinden besser gerecht werden zu können. Über die inhaltliche Arbeit und deren Entwicklungen in den Jahren 2013/2014 hat das AkD gerade frisch einen eigenen Bericht vorlegelegt. Er wird allen Synodalen vorliegen. Anregungen aus den Gemeinden und Kirchenkreisen werden dazu gern entgegengenommen. Im Frühjahr 2015 hat die Kirchenleitung das Kuratorium des AkD, dessen Berufungszeitraum immer an die Legislaturperiode der Kirchenleitung gebunden ist, neu berufen. Die Kirchenleitung dankt dem „alten“ Kuratorium für sein engagiertes Begleiten des Amtes, für manche schwierigen, aber nötigen und wegweisenden Entscheidungen in den letzten Jahren und wünscht dem „neuen“ Kuratorium unter Leitung von Propst Dr. Stäblein Energie und die richtigen Einsichten für nötige Entscheidungen im Sinne unserer Kirche und ihrer Menschen. Die Kirchenleitung dankt aber auch allen Mitarbeitenden des AkD für ihre Bereitschaft, ihr Engagement und die hohe Motivation, an der inhaltlichen Weiterentwicklung und den damit verbundenen Veränderungen mitzuwirken. 5. Erwachsenenbildung Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg e.V. (EAE) In der EAE haben sich die Träger von 21 zentralen oder regionalen Einrichtungen der Evangelischen Erwachsenenbildung in Berlin und Brandenburg zusammengeschlossen. Die EAE ist eine anerkannte Landesorganisation im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes und ein Werk der EKBO. Zu ihr gehören neben den Regionalen Arbeitsstellen für Evangelische Erwachsenenbildung in den einzelnen Land –bzw. Kirchenkreisen, die Heimvolkshochschule Seddin, das AKD sowie die Evangelische Akademie zu Berlin. Da es im Land Berlin kein Weiterbildungsgesetz und keine entsprechende staatliche Förderung gibt, hat die EAE ihren Schwerpunkt im Land Brandenburg. Die Einrichtungen in der schlesischen Oberlausitz werden von der Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen vertreten. Im Rahmen des brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes bzw. der damit verbundenen staatlichen Förderung führen die Mitglieder der EAE im Jahr mehr als 900 Veranstaltungen mit über 13.000 TeilKL-Bericht 2015 31 nehmenden durch. Diese Arbeit wird landesweit von neun hauptberuflich Mitarbeitenden und 37 neben bzw. freiberuflich Tätigen organisiert und durchgeführt. Neben den Angeboten der EAE finden in Gemeinden und Kirchenkreisen sowie auf Initiative Einzelner eine Vielzahl von Veranstaltungen, vor allem der religiösen oder politischen Bildung statt: Bibelwochen, Glaubenskursen, Gemeindeseminaren, Vorträge, Reisen u.a.m. haben non-formalen oder informellen Charakter und bilden einen Großteil evangelischer Bildungsangebote für Erwachsene. Einrichtungen und Werke der EKBO und eigenständige Vereine oder Einrichtungen erweitern daneben das Spektrum. Hierzu gehören z.B. das Berliner Missionswerk, das Klosterstift zum Heiligengrabe, die Von Cannsteinschen Bibelanstalten oder die Stiftung St. Matthäus. Glaubenskurse in unserer Landeskirche Ein profiliertes Angebot für Erwachsene sind die unterschiedlichen Glaubenskurse, von denen es eine Vielzahl unterschiedlicher Formate in der EKBO gibt. Häufig sind auf die regionalen Gegebenheiten zugeschnitten und von den Anbietenden selbst entworfen. Darüber hinaus findet Kursmaterial Verwendung, das fertig zu kaufen ist. Die Kurse im Kontext des Projektes „Erwachsen Glauben“ als noch recht neues Angebot in der EKBO hat eine steigende Angebotsdichte mit aktuell über 100 Kursen mit ca. 1000 Teilnehmenden pro Jahr. Glaubenskurse werden in der Regel von einer oder mehreren Kirchengemeinden angeboten, in manchen Fällen auch mit ökumenischen Partnern. Innerhalb von Kirchenkreisen gibt es regionale Angebote, zum Teil auch an wechselnden Orten. Einzelne Glaubenskurse werden bewusst an „besonderen“ Orten, also etwa in Gaststätten, Bürgerhäusern, bei der Feuerwehr etc., durchgeführt. Das Kurskonzept „Peregrinatio“ knüpft an Pilgerrouten und Wanderwege an. Als zeitlich klar begrenzte Seminare bieten die unterschiedlichen Glaubenskurse eine intensive Einführung in und Beschäftigung mit Kerninhalten des christlichen Glaubens. Die Kursdauer beträgt je nach Kursmodell zwischen fünf und 15 Sitzungen. Die Kurse erreichen überwiegend Menschen zwischen 25 und 55 Jahren - eine Altersgruppe, die von anderen kirchlichen Angeboten häufig nur schwer erreicht wird. Es gibt einen signifikant höheren Anteil an teilnehmenden Frauen. Die Teilnehmenden der Kurse bestehen noch überwiegend aus kirchennahen Menschen; es kommen jedoch immer auch Menschen hinzu, die mit Kirche bislang wenig Kontakt hatten. In den meisten Fällen sind Pfarrer/ -innen oder Gemeindepädagogen /-innen federführend bei der Konzeption und Durchführung der Kurse. Häufig werden ehrenamtlich Mitarbeitenden verantwortlich eingebunden. Die meisten Glaubenskurse werden im Großraum Berlin und Potsdam angeboten. Ein weiterer Schwerpunkt ist der Kirchenkreis Zossen-Fläming. Kurse im städtischen Raum sind dabei häufiger als in Dörfern. In den genannten Regionen wurden die Kurse im Rahmen eines zweijährigen Projektes zwischen Landeskirche und Kirchenkreisen intensiv eingeführt und nach Ende der Projektlaufzeit auf Kirchenkreisebene weitergeführt. Die Mitarbeiter/ -innen aus der Projektphase wurden von den Kirchenkreisen weiterbeschäftigt. VI. Kirchliche Berufe 1. Entwicklung des ordinierten Dienstes 1.1. Personalplanung Im Jahr 2014 haben 24 Vikarinnen und Vikare das Aufnahmeverfahren in den Probedienst mit Erfolg durchlaufen. Damit sind alle, die sich beworben haben aufgenommen worden. 21 von ihnen wurden in die Verwaltung von Gemeindepfarrstellen, bzw. in Kirchenkreise entsandt und mit der Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste beauftragt. Eine Pfarrerin wurde in die Stadtmission Berlin, zwei in das Konsistorium entsandt zur Wahrnehmung der Aufgaben in Vorbereitung des Kirchentags 2017 bzw. in die Pressestelle. Insgesamt sieht die Verteilung folgendermaßen aus: In den Sprengel Potsdam wurden 5, den Sprengel Berlin 6 und den Sprengel Görlitz 10 junge Pfarrerinnen und Pfarrer entsandt, 3 nehmen besondere Aufgaben wahr. KL-Bericht 2015 32 Nach 20 Probedienstpfarrer(inne)n in 2013 und zu erwartenden ca. 25 Personen in 2015 haben wir derzeit keinen aktuellen Mangel an Nachwuchs. Wir müssen jedoch feststellen, dass die Entwicklung im Pfarrdienst spätestens in den Jahren ab 2020 rapide zurückgehen wird, sofern nicht deutlich mehr junge Menschen als derzeit für das Theologiestudium und den Pfarrberuf gewonnen werden können. So ergeben sich aus unseren Berechnungen, dass in den 10 Jahren zwischen 2022 und 2032 aus den sog. „geburtenstarken“ Jahrgängen 1956 bis 1965, nach dem Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelzeit, 439 Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand versetzt werden (siehe Tabelle auf Seite 37). Dies würde bedeuten, dass wir lediglich, um den Stand zu halten, jährlich mit etwa 44 Personen rechnen, die in den Probedienst entsandt werden, um den Bedarf zu decken. Die EKBO muss künftig – das gilt im Übrigen für alle Landeskirchen der EKD – gute Kampagnen zur Werbung für Theologiestudium und Pfarrberuf durchführen und Überlegungen anstellen und möglichst in die Tat umsetzen, welche seriösen Möglichkeiten des Zugangs zum Pfarrdienst (Öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung), außer der Prädikantenausbildung, jenseits des universitären Studiums der Theologie und des Vikariats, geschaffen werden sollten. Zwischen Januar 2014 und Juli 2015 waren insgesamt 106 Pfarrstellen neu ausgeschrieben (74 in Gemeinden und Pfarrsprengeln; 19 in Kirchenkreisen, 13 im Bereich der Spezialseelsorge oder anderer landeskirchlicher Aufgaben, wie z.B. AKD). 31 Pfarrstellen in Gemeinden wurden erneut (Berlin: 3), 12 Pfarrstellen mehrmals ausgeschrieben. Nach annähernd zwei Jahren Erfahrung mit der 10-Jahres-Befristung der Übertragung von Gemeindepfarrstellen kann eine vorsichtige Einschätzung vorgenommen werden: Von den 39 Fristabläufen in den Jahren 2014 und 2015 wurden 19 Pfarrerinnen und Pfarrer unbefristet verlängert, bei 8 Personen wurde die Pfarrstelle befristet verlängert. 11 Pfarrerinnen und Pfarrer haben sich in eine neue Pfarrstelle verändert, nur eine Person ist in den Wartestand versetzt worden, weil weder eine Verlängerung, neue Übertragung oder ein Auftrag möglich waren. Tendenziell lässt sich erkennen, dass die Bereitschaft zur Veränderung zunimmt und die Verlängerung nicht automatisch zur Debatte steht. 1.2. Personalentwicklung Es blieb auch im Berichtsjahr bei den Schwerpunkten, die im letzten Kirchenleitungsbericht ausführlich beschrieben wurden. Salutogenese – „gut, gerne und wohlbehalten arbeiten“ – möglichst bis zum 67. Lebensjahr. Das heißt Gestaltung des Gesundheitsmanagements, mit dem konzentrierten Augenmerk auf mögliche Früherkennung von Überlastungs- und Erschöpfungszeichen bei unseren Pfarrerinnen und Pfarrern. Dazu gehört die Aus-, Fort, und Weiterbildung, sowie Trainings und Coaching der Verantwortlichen auf Kirchenkreisebene, Superintendentinnen und Superintendenten, sowie ihre Stellvertreter(innen), vor allem in der Gestaltung des wichtigsten Leitungs- und Führungsinstruments: der Orientierungsgespräche. Gerade angesichts der zu erwartenden hohen Zahl an Emeriti, ist die Gestaltung einer gezielten Personalentwicklung in den letzten Amtsjahren notwendig, um einerseits von der Kompetenz der Erfahrenen im Kirchenkreis zu profitieren und andererseits den Übergang in den Ruhestand für die Betroffenen in mehr Zufriedenheit zu gestalten. Status Ordinierte Männer Aktiver Dienst 927 (939) 553 (576) Entsendung 60 (45) 23 (21) Beurlaubungen 84 (85) 49 (49) darunter Beurlaubungen für 11 (11) 8 (7) einen Auslandsdienst Zugänge 4 (3) 2 (1) Übertagungen 56 (47) 30 (27) Berufungen auf Lebenszeit 10 (16) 6 (9) Stand 13.08.2015, in Klammern: Stand 25.07.2014 KL-Bericht 2015 Frauen 374 (363) 37 (24) 35 (36) 3 (4) 2 26 4 (2) (20) (7) 33 926 Theologinnen und Theologen zum 31.12.2014 KL-Bericht 2015 34 34 2. Theologischer Nachwuchs Die starken Examensjahrgänge in den Trägerkirchen des Predigerseminars in Wittenberg haben dazu geführt, dass das Predigerseminar zunächst für zwei Jahrgänge durch Umstrukturierungen im Betrieb drei statt zwei Kurse und damit bis zu 75 Vikarinnen und Vikare ausbilden wird. Für die EKBO hat dies zur Folge, dass wir 26 Plätze belegen könnten. Aufgrund der Ergebnisse des Frühjahrsexamens 2015 konnten vier Studierende nicht die Voraussetzungen für ein Vikariat erlangen. Zudem haben aufgrund von Promotionsabsichten (5) und aufgrund von familiären bzw. persönlichen Gründen (4) den Antritt ihres Vorbereitungsdienstes zurückgezogen. Dass dennoch 21 Vikarinnen und Vikare zum 1. September ihren Dienst aufnehmen konnten, hängt mit der guten Bewerbungslage für die EKBO zusammen. Die Einweisungen erfolgten jeweils zur Hälfte ins Land (turnusgemäß Sprengel Potsdam) und in den Stadtbereich (Sprengel Berlin). – Erarbeitet wird derzeit eine gliedkirchenübergreifende Kommunikationsstrategie für den Pfarrberuf, um bei Schülerinnen und Schülern wie bei Theologiestudierenden ohne landeskirchlichen Bezug die Aufmerksamkeit für die Berufsperspektive des Pfarrberufs zu stärken. 3. Andere kirchliche Berufe Bereits 2010 hatte die Kirchenleitung Leitbilder für verschiedene kirchliche Berufsgruppen (Diakone, Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker) verabschiedet. Im April 2011 hatte die Landessynode aufgrund eines Initiativantrags die Kirchenleitung beauftragt, eine Perspektivplanung für die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst außerhalb des Pfarrdienstes zu erarbeiten. Hintergrund dieses Antrags war die Erfahrung eines schleichenden Personalabbaus in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen seit Mitte der 90er Jahre. In einer ausführlichen Befassung mit diesem Thema kam die Kirchenleitung 2012 zu dem Ergebnis, an einer Professionalisierung der verschiedenen kirchlichen Arbeitsfelder und der damit verbundenen Vielfalt von Berufsbildern kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzuhalten („Gemeinschaft der Dienste“). Der Einsatz von haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie ihrer Kompetenzen und Begabungen ist dabei in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen; die einzelnen Dienste sind aufeinander zu beziehen. Eine Perspektivplanung für alle Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst außerhalb des Pfarrdienstes durch die Landeskirche hielt die Kirchenleitung jedoch nicht für angezeigt, da die Personalplanung ausschließlich den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen obliegt. Für die Kirchenleitung war bei ihren Überlegungen entscheidend, bei dem durch die Landeskirche eingeschlagenen Weg einer Stärkung der mittleren Ebene zu bleiben. Mögliche Steuerungsebene der Personalplanung ist damit die kreiskirchliche Ebene. Der landeskirchlichen Ebene kommt eine unterstützende und koordinierende Rahmenfunktion zu. Eine Weiterarbeit am Thema im Blick auf die landeskirchlichen Aufgaben erfolgte nach 2012 bewusst nicht, da der Rat der EKD bereits 2011 eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt hatte, um den Gliedkirchen Grundlagen für einen gemeinsamen Arbeitsprozess im Blick auf Ausbildung und Beruflichkeit der diakonisch-gemeindepädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben. Seit Herbst 2014 liegt das Ergebnis der Ad-hoc-Kommission in Form einer Veröffentlichung des Rates der EKD (EKD-Texte 118) zu „Perspektiven für die diakonischgemeindepädagogischen Ausbildungs- und Berufsprofile. Tätigkeiten – Kompetenzmodell – Studium“ vor. Diese Veröffentlichung bietet eine gute Übersicht über die gegenwärtige Situation in der Ausbildung und im Berufsfeld, zeigt gleichzeitig aber auch Instrumente und Modelle, die eine weitere Verständigung im Blick auf die Ausbildung und die Tätigkeit der diakonischgemeindepädagogischen Dienste zwischen den Gliedkirchen der EKD erleichtern können. Die in dem EKD-Text vorgestellten Ergebnisse wurden in Konsultationen mit Verantwortlichen aus den Gliedkirchen in der Konferenz der Referentinnen und Referenten für die gemeindebezogenen Dienste sowie der Konferenz der Beauftragten für die gemeindebezogenen Dienste, mit Vertreterinnen und Vertretern aus den kirchlich getragenen evangelischen Hochschulen und Ausbildungsstätten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Ausbildungseinrichtungen in freier evangelischer Trägerschaft abgesichert und überprüft. Die ausgesprochenen EmpfehKL-Bericht 2015 35 lungen der Kommission (vgl. Abschnitt 3) markieren Aufgaben für die Weiterarbeit in der Gemeinschaft der Gliedkirchen und ihrer Diakonie. Die Empfehlungen gehen davon aus, dass die tradierten Berufsbezeichnungen und die damit verbundenen Aufgaben („Lizenzen“) nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, sondern Traditionen in den Gliedkirchen und freien Werken in ihrem Eigenwert wahrgenommen und moderat weiterentwickelt werden können. Um Missverständnisse und Unklarheiten für diakonischgemeindepädagogisch Tätige und ihre Arbeitgeber zu vermeiden, um berufliche Weiterqualifizierung und vertikale wie horizontale Durchstiege und berufliche Wechsel im Raum derGliedkirchen der EKD zu ermöglichen und damit das diakonisch-gemeindepädagogische Berufsfeld attraktiv zu halten, ist es notwendig, dass es zu einem transparenten Abgleichen und einer gemeinsamen Weiterentwicklung von Berufsprofil und Ausbildung kommt. Dazu sind in dieser Ausarbeitung verschiedene Instrumente entwickelt worden, die in den Empfehlungen konkretisiert werden. Auf der Grundlage dieser Empfehlungen des Rates der EKD ist nun auch in unserer Landeskirche eine Weiterarbeit an den diakonisch-gemeindepädagogischen Ausbildungs- und Berufsprofilen möglich und dringend erforderlich. Hinzukommt, dass sich in den letzten Jahren die Situation dahingehend verändert hat, dass es verstärkt nötig ist, junge Menschen in der Berufsfindungsphase für kirchliche Berufe zu gewinnen. Dafür bedarf es einer Perspektivbeschreibung von Ausbildung und Arbeitsfeld der diakonisch-gemeindepädagogischen Dienste, die die Evangelische Kirche in Deutschland als einen gemeinsamen Bildungsraum versteht. Menschen, die sich mit ihrem Beruf und ihrer Lebensplanung auf unsere Kirche einlassen, brauchen Perspektiven. Ihr Engagement – von dem die kirchliche Arbeit lebt – muss erhalten werden. Kirchliche Ausbildungskapazitäten und Fortbildungsprogramme lohnen sich. Langfristig wird so die Qualität kirchlicher Arbeit gesichert. Erste Überlegungen zum Thema liegen vor, weitere werden folgen. Über mögliche Ergebnisse zu „Perspektiven für die diakonisch-gemeindepädagogischen Ausbildungs- und Berufsprofile“ werden Kirchenleitung und Landessynode perspektivisch zu beraten und nötige Beschlüsse zu fassen haben. VII. Einige statistische Angaben 1. Entwicklung der Gemeindegliederzahlen Die rückläufige Gemeindegliederentwicklung hat im vergangenen Jahr erneut eine Zunahme erfahren. Am 31.12.2014 hatte unsere Landeskirche 22.173 Gemeindeglieder weniger als am 31.12.2013. Das ist eine Abnahme von ca. 2,12%. Damit liegt die Entwicklung um 0,61 Prozentpunkte über dem Rückgang der Vorjahre. Diff. 13-14 in % Diff. 12-13 in % Diff. 11-12 in % Diff. 10-11 in % -2,17 (-22.173 GG) -1,51 (-15.983 GG) -1,37 (-14.731 GG) -1,34 (-14.565 GG) Im 4. Quartal des Jahres 2013 sowie im ersten Quartal des Jahres 2014 muss eine hohe Zahl von Kirchenaustritten festgestellt werden. In diesem Zeitraum lagen die Bekanntmachung durch Banken über das geänderte Einzugsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalerträge sowie die Einführung des geänderten Verfahrens zum Jahresbeginn 2014. Die Informationstexte auf den Kontoauszügen waren sehr unterschiedlich, z.T. irreführend, auf jeden Fall muss die Umstellung als ein Grund für die hohen Kirchenaustrittszahlen gesehen werden. Die Bemühungen auf Ebene der EKD, sich mit den Bankenverbänden auf einen einheitlichen Informationstext zu verständigen, waren zuvor leider gescheitert. KL-Bericht 2015 36 In Relation zu den Kirchenmitgliederzahlen zeigt sich, dass besonders das Bundesland Berlin von vielen Kirchenaustritten betroffen war. 1,88% der Kirchenmitglieder sind im Jahr 2014 in Berlin aus der Kirche ausgetreten, in Brandenburg handelt es sich um 1,69% und in Sachsen um 0,93%. Abbildung 1: Kirchenaustritte EKBO 2014 nach Bundesländern Bundesland Berlin Brandenburg (inkl. MVP + SA) Sachsen EKBO insgesamt Kirchenmitglieder 611.800 373.291 Austritte 11.505 6.311 in % der Kirchenmitglieder 1,88 1,69 36.814 1.021.905 344 18.160 0,93 1,78 Mehr als ein Drittel aller Kirchenaustritte im Gebiet der EKBO waren 2014 im ersten Quartal zu verzeichnen. Die Kirchenaustritte nahmen über das Jahr hinweg kontinuierlich ab, so dass im vierten Quartal nur 20% der Gesamtaustritte im Jahr 2014 zu verzeichnen waren. Abbildung 2: Kirchenaustritte im gesamten Gebiet der EKBO (alle Bundesländer) nach Quartal Jahr 2011 2012* 2013* 2014 1.Quartal 2527 2724 3043 6115 2.Quartal 2050 2208 2597 4582 3.Quartal 2465 2315 2758 3798 4.Quartal 2900 2644 3998 3665 Gesamtergebnis 9.942 9.892 12.408 18.160 *ohne 1 Nachmeldung in den Quartalsangaben **ohne 12 Nachmeldungen in Berlin in den Quartalsangaben Die Austrittszahlen für das Bundesland Berlin nähern sich um Jahr 2015 wieder den Werten aus 2013 an, so dass davon auszugehen ist, dass die große Austrittswelle überstanden ist. Abbildung 3: Kirchenaustritte nur im Land BERLIN Januar Februar März April Mai Juni 2012 840 608 659 567 530 566 2013 883 766 724 709 727 579 2014 1395 1248 1161 1078 983 805 2015 841 838 812 706 677 xxx Anmerkung: xxx = Juni 2015 noch nicht von der Kirchensteuerstelle Berlin veröffentlicht. Während in den Jahren 2010 bis 2013 die meisten Kirchenaustritte in der Altersgruppe der Berufsanfänger von 18 bis 29 Jahren sowie 30 bis 39 Jahren im Gebiet der EKBO zu verzeichnen waren, lässt sich für 2014 feststellen, dass die meisten Austritte in der Altersgruppe 50 bis 64 Jahre zu finden sind. Die zweitgrößte Gruppe stellen weiterhin die 18 bis 29 Jährigen, bei der drittgrößten Gruppe handelt es sich um die über 65 Jährigen. Die drei Altersgruppen bewegen sich hinsichtlich der Austrittszahlen auf einem ähnlich hohen Niveau. Besonders die Zunahme der Austritte von Personen über 50 Jahren ist für das Jahr 2014 bezeichnend, da es sich hierbei um eine neue Erscheinung handelt, die in den Vorjahren nicht festgestellt werden konnte. KL-Bericht 2015 37 Abbildung 4: Kirchenaustritte EKBO nach Altersgruppen Neben dem gestiegen Austrittsverhalten von älteren Menschen in der EKBO, lassen sich ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr höhere Austrittszahlen von Frauen im Jahr 2014 feststellen. Die Betrachtung der Kirchenaustritte nach Geschlecht legen dar, dass zwar im Verhältnis zu den Kirchenmitgliedern immer noch tendenziell mehr Männer aus der evangelischen Kirche austreten als Frauen, allerdings ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringer geworden. Der Zuwachs an Kirchenaustritten von Frauen ist mit +0,69 Prozentpunkten von 2013 bis 2014 deutlich höher als bei Männern (+ 0,45%). Abbildung 5: Kirchenaustritte in der EKBO nach Geschlecht 2013 Männer Frauen 2014 Männer Frauen Kirchenmitglieder Kirchenaustritte in % der Kirchenmitglieder 448.531 595.547 6.057 6.349 1,35% 1,07% 439.575 582.330 7.901 10.256 1,80% 1,76 Anmerkung: Im Jahr 2013 konnten zwei Austritte keinem Geschlecht zugeordnet werden. Im Jahr 2014 sind drei Austritte keinem Geschlecht zuzuordnen. Die Betrachtung des Austrittsverhaltens der Personengruppe von Frauen im Alter von über 65 Jahren zeigt, dass die Austritte dieser Gruppe im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr stark angestiegen sind. Die Zahlen sind zwar auch von einer stetigen Abnahme seit Januar 2014 geprägt, allerdings liegen die Werte im Jahr 2015 immer noch deutlich über den Vergleichswerten aus dem Jahr 2013. KL-Bericht 2015 38 Abbildung 6: Entwicklung der Kirchenaustritte im Land Berlin in der Personengruppe ‚Weiblich & Ü65‘ Januar Februar März April Mai Juni 2013 15 8 14 11 18 9 2014 194 192 148 124 112 106 2015 44 35 52 41 62 xxx Anmerkung: xxx Juni 2015 noch nicht von der Kirchensteuerstelle Berlin veröffentlicht. 2. Wirtschaftliche Entwicklung und Finanzen Die Kirchenleitung hat sich regelmäßig über die Einnahmesituation unterrichten lassen und die Entwicklung, insbesondere der Kirchensteuer, diskutiert. Darüber hinaus wurden die weiteren Haupteinnahmequellen, die Staatsleistungen und der Finanzausgleich innerhalb der EKD im Rahmen der nach dem Finanzgesetz vorgesehenen Einnahmenplanung erörtert, die Grundlage für die Haushalts- und Finanzplanung der Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie ihrer Verbände ist. Mit Blick auf die Kirchensteuereinnahmen stand die Konjunkturentwicklung bundesweit im Fokus: Die Bundesregierung schätzt diese angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland positiv ein. So wird für 2015 ein Wirtschaftswachstum von 1,8 % erwartet. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes spiegelt diese Konjunkturentwicklung wieder. Im September 2015 ist die Zahl der Arbeitslosen auf 2,7 Millionen gesunken. Damit ging die Arbeitslosenquote in Höhe von 6,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat (6,4 %) zurück. Die für die Landeskirche maßgeblichen Länder Berlin und Brandenburg melden mit 10,4 % und 8,1 % im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufige Arbeitslosenquoten. Auch im Freistaat Sachsen ist die Arbeitslosenquote gegenüber September 2014 auf 7,6 % gesunken. Die Entwicklung der Kirchenlohnsteuer in Berlin und Brandenburg zeichnet diese positive Situation am Arbeitsmarkt in den ersten neun Monaten des Jahres nach: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist jeweils ein Zuwachs zu verzeichnen (+ 6,71 % und + 5,07 %). Dies führt bei der Kirchensteuer insgesamt zu einem Plus von 6,06 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (+ 5,28 % in Berlin und + 8,65 % in Brandenburg). Ähnlich ist die Entwicklung im Bereich der Ev.Luth. Landeskirche Sachsens, die für den Bereich Görlitz von Bedeutung ist: Für die ersten neun Monate des Jahres 2015 ist ein Zuwachs bei der Kirchensteuer von insgesamt 4,83 % (davon Kirchenlohnsteuer + 5,43 % und Kircheneinkommensteuer + 3,40 %) im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gemeldet worden. Da seit 2014 ein Teil der Mehreinnahmen bei der Kirchenlohnsteuer in Berlin auf Verlagerungen von Gehaltsabrechnungsstellen beruht, werden jährlich Rückstellungen gebildet, um eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen bei der Abrechnung aus dem Verfahren zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile zwischen den Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland erfüllen zu können. Die mittelfristige Kirchensteuerentwicklung muss auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gesehen werden: In der Bundesrepublik ist etwa jeder Fünfte älter als 65 Jahre, zur Mitte des Jahrhunderts ist zu erwarten, dass es jeder Dritte sein wird. Auch die Altersstruktur der Gemeindeglieder - 52 % sind über 50 Jahre alt - wird mittelfristig betrachtet zu rückläufigen Kirchensteuereinnahmen führen, denn auch Taufen, Eintritte und Zuzüge können den Gemeindegliederrückgang durch Fortzüge, Austritte und Todesfälle bei weitem nicht ausgleichen. Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren wird für das Jahr 2016 mit Mehreinnahmen in Höhe von 3 % im Vergleich zu den Kirchensteuereinnahmen des Jahres 2014 gerechnet. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Kirchensteuermehreinnahmen der letzten Jahre zu eiKL-Bericht 2015 39 nem Rückgang der Zahlungen aus dem Finanzausgleich innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland führen werden. Um nicht künftige Generationen mit den Versorgungs- und Baulasten zu belasten, müssen Mehreinnahmen dazu genutzt werden, Rücklagen zu bilden. VIII. Wesentliche Personalentscheidungen der Kirchenleitung 1. Präsidenten- und Propstamt Die Kirchenleitung hat in ihrer Klausursitzung Ende September 2014 sowohl über die neuen Aufgabenbereiche für Bruder Seelemann für die Zeit ab 1. März 2015, als auch über die Wahlvorschläge für das Präsidenten- und Propstamt für die Herbstsynode 2014 beraten. Für das Propstamt standen zur Wahl: Friederike von Kirchbach, Dr. Mareile Lasogga und Dr. Christian Stäblein. Gewählt wurde für eine Amtszeit von 10 Jahren Dr. Christian Stäblein. Für das Präsidentenamt standen Dr. Jörg Antoine und Dr. Martin Richter zur Wahl. Gewählt wurde für eine Amtszeit von 10 Jahren Dr. Jörg Antoine. Dr. Antoine hat am 1. Mai 2015 sein Amt angetreten, Dr. Christian Stäblein am 15. August 2015. Für Bruder Seelemanns Tätigkeit nach Ablauf der Amtszeit als Präsident wurde mit der EKD eine Rahmenvereinbarung für eine Abordnung abgeschlossen. Präsident Seelemann nimmt Aufgaben wahr, die den Schwerpunktbereichen seines bisherigen über die EKBO hinausgehenden Engagements entsprechen: Es geht um die Themen Staat-Kirche, Reformationsjubiläum, Militärseelsorge, Diakonie, Arbeitsrecht Dritter Weg und Führungskräftenachwuchs. Schwester von Kirchbach wurde die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle zbV übertragen. Ihr wurde die Aufgabe übertragen, im Auftrag der Landeskirche und dem Vorstand der Trägerstiftung des House of One zugeordnet Themen und Arbeitsfelder beim Aufbaus des House of One (Ein Haus für drei Religionen in Berlin) zu übernehmen. Die EKBO unterstützt mit dieser Beauftragung das House of One in einer wichtigen Entwicklungsphase. 2. Berufungen in das Amt eines Superintendenten und in kollegiale Leitungen • Der amtierende Superintendent Frank Schürer-Behrmann wurde mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 für die Dauer von 10 Jahren zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree berufen. 3. Berufungen durch die Kirchenleitung in landeskirchliche Stellen und Übertragung landeskirchlicher Pfarrstellen bzw. deren Verlängerung • Pfarrerin Barbara Killat, Berufung als theologische Referentin und landeskirchliche Pfarrerin für Migration und Integration im Berliner Missionswerk mit Wirkung vom 1. Juni 2015 für die Dauer von 6 Jahren • Pfarrerin Johanna Friese, Verlängerung der Übertragung der (1.) landeskirchlichen Pfarrstelle für Rundfunk und Fernsehen bis zum 30. September 2021 • Pfarrerin Friederike von Kirchbach, Übertragung der 4. landeskirchlichen Pfarrstelle zur besonderen Verfügung mit Wirkung vom 16. Juni 2015 bis zum Eintritt in den Ruhestand KL-Bericht 2015 40 4. Besetzung von landeskirchlichen Pfarrstellen durch das Konsistorium Die Kirchenleitung hat folgende Besetzungen von landeskirchlichen Pfarrstellen dem Konsistorium übertragen: • Pfarrer Erhard Wurst, Übertragung der (5.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Berlin zur Wahrnehmung der Gefängnisseelsorge in der Justizvollzugsanstalt Tegel mit Wirkung vom 16. November 2014 für die Dauer von 6 Jahren • Pfarrer Heino Winkler, Übertragung der (7.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg mit der Wahrnehmung der Gefängnisseelsorge in der Justizvollzugsanstalt Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für die Dauer von 6 Jahren • Pfarrer Dr. Tobias Kirchhof, Besetzung der landeskirchlichen Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Frankfurt (Oder) mit Wirkung vom 1. April 2015 für die Dauer von 6 Jahren • Pfarrer Martin Groß, Übertragung der landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg zur Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen, gleichzeitig Verlängerung des Berufungszeitraums zum Landespfarrer für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten mit Wirkung vom 1. September 2015 bis zum 31. August 2018 • Pfarrerin Marianne Ludwig, Übertragung der landeskirchlichen Pfarrstelle für die Polizeiseelsorge im Land Berlin und im Zolldienst den Ländern Berlin und Brandenburg mit Wirkung vom 1.September 2015 für die Dauer von 6 Jahren • Gemeindepädagoge Hans-Georg Baaske, Übertragung der neu einzurichtenden landeskirchlichen Pfarrstelle für den Leiter des Umweltbüros der EKBO (Jg. 1959) mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 für den Dienst als Leiter des Umweltbüros der EKBO 5. Personalangelegenheiten im Konsistorium • Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine, Berufung zum 1. Mai 2015 für eine Amtszeit von 10 Jahren zum Präsidenten des Konsistoriums • Konventual-Studiendirektor Dr. Christian Stäblein, Berufung zum 15. August 2015 für eine Amtszeit von 10 Jahren zum Propst des Konsistoriums • Oberkonsistorialrätin Anke Poersch, erneute Berufung als Stellvertreterin für die am 1. Mai 2015 beginnende Amtszeit von Präsident Dr. Jörg Antoine • Konsistorialpräsident a.D. Ulrich Seelemann, Abordnung an die EKD vom 1. März 2015 bis zum Eintritt in den Ruhestand • Dr. Christina-Maria Bammel, Übertragung der Referatsleitung des Referates 2.2 mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 KL-Bericht 2015 41 6. Beauftragungen Die Kirchenleitung hat folgende Beauftragungen ausgesprochen: • Oberkonsistorialrätin Anke Poersch, Beauftragung von für die Zeit vom 1. März 2015 bis zum Ablauf des 30. April 2015 mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin des Konsistoriums als Behördenleiterin 7. Berufungen in kirchliche Gremien Die Kirchenleitung hat folgende Berufungen vorgenommen: Prof. Dr. Bernd Schlüter, Bestellung als Mitglied in das Stiftungskuratorium der Stiftung St. Matthäus ab dem 1. Oktober 2014 • Heike Krohn, Berufung zur Pressesprecherin der EKBO ab dem 1. Dezember 2014 • Diakon i.R. Mattes Mustroph, Berufung zur ehrenamtlichen Wahrnehmung der Aussiedlerseelsorge in der EKBO mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 für zwei Jahre • Generalsuperintendentin Heilgard Asmus, erneute Berufung in den Vorstand der Stiftung „Kirche im Dorf“ mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 für eine vierjährige Amtszeit • Thomas Glaubitz, Berufung in den Verwaltungsrat der Evangelischen Zusatzversorgungskasse Darmstadt für die am 1. September 2011 begonnene fünfjährige Amtsperiode • Dr. Irmgard Schwaetzer, Berufung in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche Potsdam ab dem 1. Februar 2015 • Dr. Elke Rutzenhöfer, Benennung zur Vertreterin unserer Landeskirche in den Vorstand des Evangelischen Presseverbandes Ost e.V. für das Jahr 2015 • Herr Dr. Manfred Gentz, Berufung zum 25. Februar 2015 in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche Potsdam • Andreas Mörsberger, Berufung zum Mitglied des Kuratoriums der Evangelischen Hochschule Berlin mit Wirkung vom 1. März .2015 für die Dauer von 3 Jahren • Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph Markschies, Berufung zum kommissarischen Leiter des Instituts Kirche und Judentum mit Wirkung vom 22. Mai 2015 • Pastor Eckhard Kutzer, Berufung in den Vorstand der St. Gertraudt-Stiftung zum 3. Oktober 2015 für die Dauer von 4 Jahren • Eva Dittmann-Hachen, Berufung in den Vorstand der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V. (EAE) • Dr. Jörg Antoine und Andreas Böer, Berufung in das Kuratorium der Stiftung St. Matthäus zum 1. Juni 2015 • Richterin am Arbeitsgericht a. D. (Berlin) Christiane Marewski, erneute Berufung zur Stellvertreterin der Vorsitzenden der Kammer 2 des Schlichtungsausschusses mit Wirkung vom 1. Juli 2015 für die Dauer von vier Jahren KL-Bericht 2015 42 • Christina Rösch, Berufung in das Kuratorium der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO zum 1. August 2015 • Konsistorialpräsident a.D. Ulrich Seelemann, Entsendung in den Aufsichtsrat der Paul Gerhardt Diakonie e.V. vom 16. Oktober 2015 für die Dauer von fünf Jahren • Pfarrer Albrecht Bönisch, Benennung für die Zeit der Übertragung seiner Pfarrstelle an der Kreuzkirchengemeinde in Görlitz zum stellvertretenden Delegierten in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen • Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine, Entsendung in die Kirchenkonferenz der EKD • Professor Dr. Bernd Schipper, Berufung als Mitglied des Kollegiums des Theologischen Prüfungsamtes • Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine, Superintendentin Ulrike Menzel; Entsendung in den Diakonischen Rat des DWBO • Bischof Dr. Markus Dröge, Entsendung in das Präsidium der UEK • Propst Dr. Christian Stäblein, Entsendung in den Theologischen Ausschuss der UEK • Propst Dr. Christian Stäblein, Berufung in das Kuratrium des Instituts Kirche und Judentum • Berufungen zu Orgelsachverständigen in der Landeskirche: Markus Epp, Berlin (Kirchenmusiker), Frank Rossow, Berlin (Orgelbauer, derzeit Angestellter der TU Berlin), Martin Schulze, Frankfurt/Oder (freiberuflicher Kirchenmusiker) mit Wirkung vom 21. November 2014 für die verbleibende Amtsperiode • Erneute Entsendung von Simone Ehm und Frau Gabriele Lucht in den Aufsichtsrat des Paul Gerhardt Diakonie e.V. vom 9. Dezember 2014 für die Dauer von fünf Jahren • Pfarrerin Beate Violet, Berufung als Stellvertreterin für Pfarrer Dieter Wentzek, Leiter des Evangelisches Zentralinstituts für Familienberatung (EZI), bis zum Ablauf der Amtszeit in die Vorschlagskommission für Berufungen in den Entsendungsdienst • Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter, Pfarrerin Dr. Christina-Maria Bammel, Pfarrer Eric Haußmann, Berufung als Mitglieder des Kollegiums des Theologischen Prüfungsamtes • Benennung von Oberkonsistorialrätin Anke Poersch als Mitglied und Oberkonsistorialrätin Dr. Heidrun Schnell als Stellvertreterin für die laufende Amtsperiode des Verwaltungsrates der ERK bis zum 31. August 2016 • Benennung von OKR Dr. Christoph Vogel und als Stellvertreter Pfarrer Dr. Bernd Krebs als Mitglieder im Kuratorium der Evangelischen Wittenbergstiftung für die am 1. Oktober 2015 beginnende neue sechsjährige Amtsperiode • Entsendung in die Tarifkommission: Herrn KVOR Martin Keim-Wennekers (Ev. Schulstiftung), Pfarrer Heinrich Koch (Ev. KK Schlesische Oberlausitz); Geschäftsführer Siegfried Lemming, Ute Lingner (AKD), OKR Michael Lunberg, RA Götz-Georg von Randow, OKRn Dr. Heidrun Schnell, Konsistorialpräsidenten a.D. Ulrich Seelemann, Superintendent Uwe Simon (Ev. KK Oberes Havelland), Verena Zühlke (Amtsleiterin KVA Lichtenberg-Oberspree) KL-Bericht 2015 43 Der Vorsitz der Tarifkommission wurde erneut Konsistorialpräsident a.D. Ulrich Seelemann übertragen • Berufung als Mitglieder des Kuratoriums des Amtes für kirchliche Dienste für die Dauer der Amtszeit der Kirchenleitung: Dr. Christian Stäblein (des. Propst, Vorsitz ab Dienstantritt), Friederike Schwarz (Konsistorium, Vorsitz bis zum Dienstantritt von Dr. Stäblein), Andreas Böer (Kirchenleitung) Dr. Lars Charbonnier (Dozent, Führungsakademie für Kirche und Diakonie), Ulrike Gartenschläger (berufliche Mitarbeiterin im KK Oberes Havelland), Thomas Köhler (Superintendent des KK Niederlausitz), Dr. Johannes Krug (Superintendent des KK Teltow-Zehlendorf), Dr. Claudia Wein (Ärztin, KKR Berlin-Steglitz), Dr. Solange Wydmusch (Mitglied der Kirchenleitung) • Entsendung in die Gesamtsteuerungsgruppe Reformprozess für die Dauer der Berufung der Kirchenleitung: Dr. Markus Dröge (Bischof), Christian Stäblein, (Propst), Sigrun Neuwerth (Präses Landessynode); Martin Herche, (Generalsuperintendent Sprengel Görlitz), Barbara Eschen (Direktorin Diakonisches Werk), Roland Herpich, (Direktor Berliner Missionswerk), Matthias Spenn (Direktor Amt für kirchliche Dienste), Andreas Böer (Kirchenleitung), Hans-Georg Furian (Superintendent KK Lichtenberg-Oberspree), Christine Rieffel-Braune (Präses Kreissynode Berlin Nord-Ost), Harro Semmler (Präses Kreissynode Barnim), Tobias Kuske (Pfarrer), Aline Seel (Theologiestudentin in Berlin), Prof. Dr. Marianne Meinhold • Berufungen in den Lenkungsausschuss des Kirchentages 2017: Pröpstin Friederike von Kirchbach / Propst Dr. Christian Stäblein, Generalsuperintendentin Heilgard Asmus, Generalsuperintendent Martin Herche, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, Oberkonsistorialrat Martin Vogel, Pressesprecherin Heike Krohn, Kirchenrätin Barbara Eschen, LKMD Prof. Dr. Gunter Kennel, Matthias Spenn (Direktor des AkD), Enrico Triebel (Landesausschuss DEKT), Bischofsvikar Dr. Fenski, Wolfgang Klose (Diözesanrat), Archimandrit Emmanuel Sfiatkos (ÖRBB), Pfr. Christhard-Georg Neubert, Dr. Rüdiger Sachau (Direktor der Ev. Akademie), Kirchenrat Roland Herpich, Ministerin Prof. Dr. Sabine Kunst, Staatssekretär Tim Renner, Intendantin Dagmar Reim (rbb), Chefredakteur Thoralf Cleven (Märkische Allgemeine Zeitung), Chefredakteur Stephan-Andreas Castorff (Tagesspiegel), Dr. Volker Hassemer (Stiftung Zukunft Berlin), Inka Rehahn (visit berlin - Berlin Tourismus & Kongress GmbH), Jens Beuchler (TMB TourismusMarketing Brandenburg), Klaus-Martin Bresgott (Kultur-beauftragter der EKD), Joachim Lenz (Direktor der Berliner Stadtmission), Sigrun Neuwerth (Präses der Landessynode der EKBO) n.n. (EKM), Leitung: Bischof Dr. Markus Dröge • Entsendung folgender Delegation zur Coburg-Konferenz von Diözese Chichester (Kirche von England), Ev.-luth. Kirchenkreis Bayreuth, Erzdiözese Bamberg und EKBO vom 08. bis 12. Oktober 2015 in Berlin: Ulrike Trautwein (Generalsuperintendentin von Berlin /Delegationsleitung), Carsten Bolz (Superintendent, KK Charlottenburg-Wilmersdorf / Vorsitzender UK-Beirat), Dr. Claudia Wein (Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für Gemeinde und Diakonie, KK Steglitz), Dr. Christof Theilemann (Berliner Missionswerk), Christian Finke (Kreiskantor Steglitz), Dr. Christina-Maria Bammel (Pfarrerin, KK Stadtmitte), Florian Kunz (Pfarrer / KK Schöneberg), Ursula Zohren-Busse (Pfarrerin i. R., Potsdam, Beirat UK) • Berufungen als Mitglieder des Kuratoriums der Evangelischen Hochschule Berlin: Erneute Berufung mit Wirkung vom 1. Februar 2015: Maria Bering, (Senatsverwaltung Bildung, Jugend und Wissenschaft), Monika Helbig (Staatssekretärin a. D.), Jobst Fiedler (Professor of Public and Financial Management, Hertie School of Governance GmbH); Erneute Berufung mit Wirkung vom 1. Juni 2015: Christian Petzold (Bereichsleiter bei der Gesellschaft für Beratung und Sozialmanagement), OKR Dr. Christoph Vogel (Leiter der Abteilung für theologische Aus-, Fort- und Weiterbildung) KL-Bericht 2015 44 • Berufungen in den Beirat für Evangelische Gefängnisseelsorge mit Wirkung vom 1. Juli 2015 für die Dauer von sechs Jahren: Burkhard Kind (Verein Kirche im Gefängnis e.V.), Kerstin Lubenow, (Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz), Dr. Uwe Meyer-Odewald (Anstaltsleiter der JVA des Offener Vollzugs Berlin), Pfr. i.R. Jürgen Schwochow, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein und RA Wolfgang Wieland (Justizsenator des Landes Berlin a.D.) • Hajo Fentz (Jugendmitarbeiter im KK Steglitz), Stefan Pester (Jugendmitarbeiter im KK Neukölln), Nina Schmidt (Jugendmitarbeiterin im KK Berlin Stadtmitte) und HeinzGerhard Heimann (Mitglied des GKR Wünsdorf); Berufung zu Mitgliedern des Kuratoriums des Helmut-Gollwitzer-Haus - Rüstzeitheim und Bildungsstätte der Ev. Jugend – mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 für eine Amtsperiode von 6 Jahren 8. Berufungen in sonstige Gremien Die Kirchenleitung hat folgende Berufungen vorgenommen: Pröpstin Friederike von Kirchbach, weitere Entsendung in den Rundfunkrat des RBB mit Wirkung vom 12. Dezember 2014 für die für die neue 4-jährige Amtsperiode • Dr. Elke Rutzenhöfer, Bestellung als Vertreterin unserer Landeskirche in der Gesellschafterversammlung der zeitzeichen gGmbH für die laufende Amtsperiode bis Dezember 2015 • Dr. Elke Rutzenhöfer, Benennung als Vertreterin unserer Landeskirche in der Gesellschafterversammlung der EIKON mbH für das Jahr 2015 • Pfarrerin Monique Tinney, Berufung als Vertreterin, und Superintendent i.R. Joachim Harder, als Stellvertreter für die EKBO in die Härtefallkommission des Landes Brandenburg • Ines-Kathrin Haesner, Leiterin der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht Steglitz-Zehlendorf, Verlängerung der Berufung als Vertreterin der EKBO im Landesschulbeirat des Landes Berlin, Stellvertreter Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger • Rechtsanwalt Rüdiger Jung, Berufung im Stellvertreteramt in die Härtefallkommission Berlin mit Wirkung vom 1. Juni 2015 für die Dauer eines Jahres 9. Berufungen durch Dritte Die Kirchenleitung hat folgende Berufungen bestätigt: • Thoralf Uebach, Bestätigung der Berufung in das Kuratorium der Evangelischen Schulstiftung • Pfarrer Dr. Ulrich Schöntube, ehrenamtliche Berufung zum Landesposaunenpfarrer der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für die Dauer von 6 Jahren • Stefan Rauhut, Wahl zum Vorsitzenden und von Dr. Wolfgang Stock zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins REFORMATIONS-Campus e. V. • Georg Schubert, Wiederwahl zum Vorsitzenden des Vorstandes des Vereins Don Camillo Stadtkloster e. V. mit Wirkung vom 2. Juni 2015 KL-Bericht 2015 45 • Christina Lier, befristete Berufung als kaufmännischer Vorstand der Evangelischen Schulstiftung mit Wirkung vom 26. Mai 2105 bis zum 31. Dezember 2015 • Pfarrerin Karin Bertheau, Berufung zur Vorsteherin der Stiftung Lazarus-Diakonie Berlin mit Wirkung vom 1. April 2905 für die Dauer von 10 Jahren • Die Berufung von Frank Hohn und Generalsuperintendent i.R. Ulrich Schulz in den Vorstand der Hoffbauer-Stiftung 10. Sonstige Personalentscheidungen • Verleihung der Paul-Gerhardt-Medaille 2014 an Ernst Brenning, Martina Radloff und Andreas Simon • Wahl als weitere stellvertretende Vorsitzende der Kirchenleitung mit Wirkung vom 23. Januar 2015 für die Dauer der Amtsperiode: 2. Stellvertreter: Reinhard Locke; 3. Stellvertreterin: Solange Wydmusch KL-Bericht 2015 46
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