KL-Bericht 2015 Stand 22 10 2015 Antoine ENDSTRAND

Stand: 22.10.2015
Bericht der Kirchenleitung 2015
Gliederung
Seite
Vorwort
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I.
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Kirche und Gesellschaft
1. Gespräche zwischen Kirchenleitung und Politik
2. Kirchliche Mitwirkung an staatlichen Ereignissen
3. Beziehungen zu den Ländern Berlin, Brandenburg und Sachsen
auf der Arbeitsebene
4. Jahresthema: Kirche und Bild
5. Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
6. Konzeptionsprozess „Frauen in der EKBO“
(einschließlich Gleichstellung)
7. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
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II.
Reformationsjubiläum und Kirchentag
1. Reformationsjubiläum 2017
2. Kirchentag 2017
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III.
Entwicklungen in der Kirche
1. Rückblick Reformprozess: „Welche Kirche morgen?“
2. Ehrenamt (einschließlich Prädikantendienst)
3. Strukturelle Veränderungen in Kirchenkreisen und – gemeinden
4. Dienst- und Arbeitsrecht
5. Weiterentwicklung der Kirchlichen Verwaltungsämter
6. Umstellung des Rechnungswesens in der Landeskirche
7. Stand der Umsetzung des Umweltkonzepts
8. Kirchenmusik – Umsetzung der Ergebnisse der Visitation
9. Projekt Neuordnung des Meldewesens
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IV. Die EKBO im Kontext der Ökumene und im interreligiösen Dialog
1. Besuche und Gespräche
2. Fürbitte und Hilfe
3. Ökumene in der Region
4. Interreligiöse Begegnung und Gespräch
5. Migration und Integration
6. Kirchlicher Entwicklungsdienst
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V.
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Kirche in der Bildungsverantwortung
1. Evangelische Schulen (Schulstiftung)
2. Religionsunterricht
3. Theologisches Konvikt
4. Amt für kirchliche Dienste
5. Erwachsenenbildung
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VI. Kirchliche Berufe
1. Entwicklung des ordinierten Dienstes
2. Theologischer Nachwuchs
3. Andere kirchliche Berufe
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VII. Einige statistische Angaben
1. Entwicklung der Gemeindegliederzahlen
2. Wirtschaftliche Entwicklung und Finanzen
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VIII. Wesentliche Personalentscheidungen der Kirchenleitung
1. Präsidenten- und Propstamt
2. Berufungen in das Amt eines Superintendenten und in kollegiale Leitungen
3. Berufungen durch die Kirchenleitung in landeskirchliche Stellen und
Übertragung landeskirchlicher Pfarrstellen bzw. deren Verlängerung
4. Besetzung von landeskirchlichen Pfarrstellen durch das Konsistorium
5. Personalangelegenheiten im Konsistorium
6. Beauftragungen
7. Berufungen in kirchliche Gremien
8. Berufungen in sonstige Gremien
9. Berufungen durch Dritte
10. Sonstige Personalentscheidungen
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Vorwort
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
liebe Schwestern und Brüder!
Die Kirchenleitung berichtet entsprechend ihrer Verpflichtung nach Artikel 80 Absatz 3 der Grundordnung
jährlich gegenüber der Landessynode über ihre Tätigkeit und alle wichtigen Ereignisse in der Landeskirche.
Mit der neu gewählten Synode hat sich auch die Kirchenleitung im Januar 2015 neu konstituiert. Vorliegender Bericht schließt dennoch nahtlos an das Ende des Berichtszeitraums des vorhergehenden Berichts im
Oktober 2014 an. Der Kirchenleitungsbericht ist öffentlich und ermöglicht damit auch den an der Arbeit der
Landeskirche Interessierten Einblick in die Arbeit der Kirchenleitung und Kenntnis von den besonderen
Ereignissen der Landeskirche zu nehmen.
Dieser Bericht gibt als Rechenschaftsbericht nur eines Organs der Landeskirche selbstredend nur einen
Teileinblick in die Aufgaben und Fragestellungen dieser Landeskirche wieder. Ein vollständiges Bild würde
sich erst mit einem Bericht auch über die vielfältigen Aktivitäten der Kirchenkreise und Kirchengemeinden
ergeben. Ein angesichts der Fülle und Lebendigkeit dieser Kirche zum Glück im Grunde nicht zu bewältigendes Unterfangen. Der Bericht der Kirchenleitung gibt aber einen Überblick über die große Breite der
Gegenstände, mit denen sich die Kirchenleitung beschäftigt hat. Die Kirchenleitung ist das vornehmlich mit
Ehrenamtlichen besetzte Leitungsorgan dieser Landeskirche. Der Bericht zeigt, die vielfältigen und herausfordernden Themen, die Ernsthaftigkeit und Umsichtigkeit ihrer Bearbeitung in der Kirchenleitung. Die Kirchenleitung unterstützt damit auch die Arbeit der Kirchenkreise und Kirchengemeinden. Besonders empfehlen möchte ich Ihnen die Lektüre zu dem Reformprozess „Welche Kirche morgen?“ und das anstehende
Reformationsfest und den Kirchentag in 2017, weil uns diese Projekte auch in den nächsten Jahren noch
intensiv beschäftigen werden.
Bleibt mir nur noch, Ihnen eine anregende und aufschlussreiche Lektüre bei diesem Bericht zu wünschen.
Im Auftrage der Kirchenleitung
Dr. Jörg Antoine
Präsident des Konsistoriums
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I. Kirche und Gesellschaft
Die furchtbaren Verhältnisse in den destabilisierten Krisen- und Kriegsregionen Nordafrikas sowie im Nahen Osten, das Armutsgefälle, aber auch die sozialen Probleme auf dem Balkan haben große Flüchtlingsströme ausgelöst. Derart massive Fluchtbewegungen hat es in Europa seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht gegeben. Die Uneinigkeit in der Europäischen Union, das faktisch gescheiterte DublinVerfahren zur europaweiten Bestimmung der Asylzuständigkeiten und die relativ guten Aufnahmebedingungen in Deutschland im Vergleich zu anderen europäischen Ländern haben dazu geführt, dass Deutschland in diesem Jahr mehr Flüchtlinge aufnehmen wird als je zuvor. Die stark nach oben korrigierten Prognosen gehen von ca. 800.000 Flüchtlingen aus. Staat und Bürgergesellschaft stehen vor enormen Herausforderungen. Kirche und Diakonie beteiligen sich gemeinsam mit anderen Sozialpartnern an der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung.
1. Gespräche zwischen Kirchenleitung und Politik
Im März 2015 kam es erneut zu einer der alle zwei Jahre stattfindenden Begegnungen zwischen der
Kirchenleitung und dem Berliner Senat. Es handelte sich um das erste Treffen, bei dem Michael Müller
das Land Berlin als Regierender Bürgermeister vertrat. Zu den wichtigen Themen zählten die enormen
Herausforderungen des Landes Berlin bei der Aufnahme der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen.
Diskutiert wurde zudem der Umgang mit den etwa 90 Flüchtlingen, die in Berliner Kirchengemeinden
im Sinne der Kältehilfe über den Winter hinweg untergebracht waren. Die Anpassung der Refinanzierung des Religionsunterrichts, ein einmaliger Feiertag am 31. Oktober 2017 und ein Ausblick auf den
Deutschen Evangelischen Kirchentag 2017 zählten zu den weiteren Gesprächsthemen.
Dank der im Nachgang zu den Spitzengesprächen geführten intensiven Verhandlungen konnte auf der
Arbeitsebene ein Verhandlungsergebnis erreicht werden, das die Refinanzierung des Religionsunterrichts verbessert. Die Unterzeichnung dieser Vereinbarung erfolgte mit dem Regierenden Bürgermeister Müller im Roten Rathaus und anschließender Pressekonferenz am 1. Oktober 2015.
Entsprechend den ebenfalls im Zweijahresrhythmus erfolgenden Gesprächen unserer Kirchenleitung
mit der Brandenburgischen Landesregierung fand das Treffen am 8. September 2015 statt. Aus Anlass
der Bundesgartenschau (BUGA) sowie des 850. Domjubiläums erfolgte diese Begegnung im Dom in
Brandenburg/Havel. In diesem Gespräch stand ebenfalls die Aufnahme der Flüchtlinge sowie die damit
verbundenen Herausforderungen und Probleme im Fokus. Weiterer Schwerpunkt war die Studie des
Diakonischen Werks der EKBO gemeinsam mit dem Sozialwissenschaftlichen Institut der EKD zur Armut im ländlichen Raum (Uckermarck), dem möglicherweise ein gemeinsames Folgeprojekt mit dem
Land Brandenburg folgt. Ebenso wie in Berlin wurde seitens der Kirchenleitung die Landesregierung in
Brandenburg besonders zur Refinanzierung des erfreulich gut nachgefragten Religionsunterrichts und
der evangelischen Schulen befragt. Bezüglich des Religionsunterrichts besteht seitens des Landes
Brandenburg die Bereitschaft zum Gespräch über eine verbesserte Refinanzierung der Kosten.
2. Kirchliche Mitwirkung an staatlichen Ereignissen
Das Jahr 2015 hielt einige besondere Gedenktage sowie weitere Herausforderungen bereit. Erwähnt
sei das Gedenken an die hundertjährige Wiederkehr des ersten Völkermords im 20. Jahrhundert an
den Armeniern im Osmanischen Reich. Eine Gedenkveranstaltung der Armenischen Gemeinde zu Berlin im Berliner Abgeordnetenhaus vom 26. Februar 2015, eine vom Lepsius-Haus Potsdam initiierte Internationale Fachkonferenz im Deutschen Historischen Museum und der Ökumenische Gottesdienst im
Berliner Dom mit der anschließenden Rede des Bundespräsidenten prägten das Gedenken.
Von den zahlreichen Gottesdiensten und Gedenkveranstaltungen aus Anlass der 70. Wiederkehr des
Kriegsendes sei hier ein Ökumenischer Open-Air Gottesdienst in Halbe hervorgehoben, bei dem Bischof Dr. Markus Dröge vor 1500 Personen die Predigt hielt. Im Rahmen des 850. Domjubiläums sowie
im Zusammenhang mit Veranstaltungen der BUGA kam es in diesem Jahr zu einigen besonderen
Festgottesdiensten, Vortragsveranstaltungen und Konzerten im Brandenburger Dom sowie in den Kirchen der Havelregion. Die kirchlichen Initiativen auf der BUGA waren wesentlicher und wichtiger Bestandteil der gastfreundlichen und ansprechenden Präsentation dieser Region für alle Gäste.
Am 26. September 2015 luden der Brandenburger Landtag und die Brandenburgische Landesregierung zu einem großen Bürgerfest nach Potsdam ein. Den Auftakt dieses besonderen 25. Geburtstags
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gestalteten die Evangelische Landeskirche und das Erzbistum Berlin mit einem Ökumenischen Gottesdienst in der Potsdamer Nikolaikirche. Im Anschluss daran fand zwischen Neuem Lustgarten und Altem
Markt ein Bürgerfest statt.
Unsere Kirche gestaltete im zurückliegenden Jahr in enger Abstimmung mit der Evangelischen Kirche
in Deutschland und dem Berliner Dom die unter besonderer öffentlicher Anteilnahme und Aufmerksamkeit stehende Trauerfeier für Richard von Weizsäcker, an die sich unmittelbar ein Staatsakt anschloss.
Im August 2015 verstarb Egon Bahr. Die Trauerfeier für diesen Spitzendiplomaten und Architekten der
Ostpolitik fand in der Berliner Marienkirche statt.
3. Beziehungen zu den Ländern auf der Arbeitsebene
Neben den regelmäßigen Kontakten auf der politischen Ebene sowie der bewährten Zusammenarbeit
auf der Arbeitsebene mit den Verwaltungen im Bereich der Bundesländer Berlin und Brandenburg gab
es im Kalenderjahr 2015 einige Ereignisse, die hier kurz Erwähnung finden sollen.
In Berlin gab es mit beiden Regierungsparteien Gespräche, bei denen die gegenwärtigen Herausforderungen beraten und diskutiert werden konnten. Im Hinblick auf die Neuregelung des Strafvollzugsgesetzes gab es einen hilfreichen und konstruktiven Dialog mit der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz zu den die Gefängnisseelsorge berührenden Fragen.
In Brandenburg fand im Rahmen diverser Antrittsbesuche und der ohnehin verabredeten Gespräche
ein stetiger Austausch zu den bilateralen Fragen statt. Die Teilnahme an einem vom gesamten Kabinett der Landesregierung veranstalteten zivilgesellschaftlichen Dialog zur Flüchtlingsfrage, das Flüchtlingspolitische Gespräch beider Kirchen mit Ministerin Golze und Minister Schröter sowie die Einladungen in die Erstaufnahme und den Abschiebegewahrsam nach Eisenhüttenstadt belegen, dass die Herausforderungen bei der Aufnahme der Flüchtlinge besonders im Fokus standen.
In enger Abstimmung mit der Servicestelle für EU-Förderpolitik/-projekte im EKD-Büro in Brüssel nimmt
seit dem 1. Mai 2015 Dr. Johan Wagner die Aufgaben des Referenten für Fördermittelrecht im Zuständigkeitsbereich des Länderbeauftragten wahr. Zu seinen Aufgaben gehört die Beratung von Kirchengemeinden, Einrichtungen und Werken über mögliche EU-Förderpotentiale, die Sondierung der Operationellen Programme (OPs) sowie die Erhöhung der fachlichen Präsenz in diesem Bereich der Kooperation zwischen Kirche und den Bundesländern. Mit Hilfe von Herrn Dr. Wagner wird unsere Kirche die
Mitwirkung in den Begleitausschüssen zu den EU-Fonds der Länder Berlin und Brandenburg ermöglicht; die Kirchengemeinden auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen können sich nach wie vor mit der
sächsischen Landeskirche abstimmen und gegebenenfalls beraten lassen.
Neben den regelmäßigen Andachten in Landtag und Abgeordnetenhaus sowie den Besuchen von Parteitagen, Empfängen und diversen Veranstaltungen bildete sich in der zurückliegenden Zeit eine Anzahl von Mandaten heraus, die vom Länderbeauftragten wahrgenommen werden. Dazu zählen etwa
die Teilnahme am Berliner Runden Tisch für Flüchtlinge, die Mitwirkung im Berliner Netzwerk gegen
sexuelle Gewalt, die Begleitung des Brandenburger Volksbundes der Kriegsgräberfürsorge, des Hauses der Wannsee-Konferenz oder der Stiftung Garnisonkirche Potsdam.
Im Verhältnis zum Freistaat Sachsen waren Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren abzugeben,
die - so weit möglich - in Abstimmung mit der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsens erfolgten. Die Zusammenarbeit mit OKR Christoph Seele, dem Beauftragten der Evangelisch-Lutherischen
Landeskirche Sachsens, gestaltet sich gut und bietet eine verlässliche Basis für die Kooperation.
4. Jahresthema: Kirche und Bild
Unter dem Titel „Kunstvoll Kirche sein“ hat im Mai 2014 eine Bischofsvisitation der Kunst- und Kulturarbeit der EKBO stattgefunden. Im Zentrum der Visitation standen dabei die Kulturstiftung St. Matthäus
der EKBO sowie die Arbeit des landeskirchlichen Kunstbeauftragten. Nach einem intensiven und konstruktiven Beratungsprozess innerhalb der Visitationskommission, konnte sich die Kirchenleitung im
März 2015 mit den Ergebnissen vertraut machen und erhielt so einen guten Einblick in den Bereich der
Kunst- und Kulturarbeit der Landeskirche. Ein Visitationsbescheid wurde beschlossen. Die Ergebnisse
der Visitation können im Visitationsbericht, der in gedruckter Form veröffentlicht wurde, eingesehen
werden. Die Broschüre wurde auf der Frühjahrssynode 2015, passend zum Thema der Reformationsdekade „Reformation. Bibel und Bild“ an alle Synodalen verteilt.
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5. Trauung gleichgeschlechtlicher Paare
Veränderungen in Kultur und Gesellschaft fordern unsere Kirche immer wieder neu heraus. Zu diesen
Herausforderungen gehört auch eine veränderte Sicht auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften. Im gleichen Zuge wurde in den vergangenen Jahren notwendigerweise die evangelische Auslegungstradition im Kontext der eigenen Standpunktfindung zu Lebensformen der Gegenwart entsprechend neu befragt. Deshalb hat sich die Landessynode auf ihrer Tagung im April 2015 ausführlich mit
einem Antrag zur Gleichstellung von Gottesdiensten zur Segnung zweier Menschen in eingetragener
Lebenspartnerschaft mit Traugottesdiensten befasst. In einem Beschluss dazu hat die Synode ihre Absicht erklärt, auf ihrer Frühjahrstagung 2016 die Gottesdienste zur Segnung von Menschen, die in eingetragener Lebenspartnerschaft leben, Traugottesdiensten liturgisch und rechtlich gleichzustellen. Die
Kirchenleitung wurde beauftragt, unter Beteiligung der zuständigen Synodalausschüsse die dafür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Das bedeutet die Erarbeitung von liturgischen Ordnungen und
Texten sowie eine Anpassung der kirchlichen Rechtsvorschriften. Weiterhin wurde die Kirchenleitung
gebeten, diesen Prozess kommunikativ zu begleiten und insbesondere Materialien zu diesem Thema
für die Gemeinden zur Verfügung zu stellen sowie das Gespräch innerhalb unserer Landeskirche und
in der Ökumene zu suchen.
Mit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes, das gleichgeschlechtlichen Paaren bereits
seit dem 1. August 2001 die Möglichkeit eröffnet, eine rechtlich verbindliche Partnerschaft einzugehen,
ist eine Situation entstanden, mit der sich auch unsere Kirche in den vergangenen Jahren immer wieder auseinandersetzte. Es kann davon ausgegangen werden, dass das Gesetz inzwischen einen relativ weitreichenden gesellschaftlichen Konsens spiegelt. Die Orientierungshilfe der EKD von 2013, „Zwischen Autonomie und Angewiesenheit – Familie als verlässliche Gemeinschaft stärken“ trägt dem
Rechnung und fragt nach dem Inhalt der Lebensform und nicht primär nach deren äußerlicher Gestalt.
Auch in der kirchlichen Öffentlichkeit wird eine Sichtweise vertreten, wonach eine verantwortlich gestaltete gleichgeschlechtliche Partnerschaft als eine Lebensform gilt, der gegenüber sich Ausgrenzung und
Herabsetzung verbieten. Auf der anderen Seite entsteht vor allem immer wieder die Frage, ob mit der
Schaffung einer Rechtsform für das Zusammenleben gleichgeschlechtlicher Paare die Leitbildfunktion
von Familie und Ehe gefährdet wird. Diese Sorge gründet nicht zuletzt in der Beobachtung, dass der
tiefgreifende gesellschaftliche Wandel der Gegenwart die Lebensformen der Menschen verändert. Auf
der einen Seite erhält mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz eine bislang nicht geregelte Form des Zusammenlebens durch den institutionellen Rahmen eine formale Absicherung. Freilich ist auch ein Verlust an Orientierung und Stabilität bei der hergebrachten Form von Ehe und Familie zu beobachten,
dessen langfristige Folgen für die Gesellschaft sich erst langsam abzeichnen. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz wird für diese Lebensform ein geordnetes Rechtsverhältnis angeboten. Dabei gehen
gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eintragen lassen, öffentlich eine gegenseitige Verpflichtung ein und geben ihrem Willen auch öffentlich Ausdruck, in einer auf Dauer angelegten Partnerschaft füreinander Verantwortung zu übernehmen. Für die Kirche ist damit die Möglichkeit entstanden,
sich auf diese geordnete Form der Partnerschaft zu beziehen. Unter diesen Vorzeichen ist bereits der
Beschluss der Landessynode der EKiBB vom 16. November 2002 gefasst worden. Er entsprach dem
Wunsch von homosexuell lebenden Christen, sich bei dem Übergang in eine gleichgeschlechtliche
Partnerschaft segnen zu lassen.
Immer wieder steht die Kirche vor der Aufgabe, den Prozess des gesellschaftlichen Wandels kritisch zu
begleiten und sich dazu theologisch begründet zu verhalten. Damit muss sie eine klar erkennbare, den
evangelischen Glaubensüberzeugungen entsprechende Position finden. Landessynode und Kirchenleitung wollen die theologische, vor allem schrifthermeneutische Diskussion mit breiter landeskirchlicher
Beteiligung führen. Es braucht eine erneute Klärung darüber, wie die über Jahrhunderte zur Begründung von Ausgrenzung und Verurteilung von Menschen mit gleichgeschlechtlicher Orientierung herangezogenen biblischen Äußerungen mit evangelischer Auslegung heute interpretiert werden müssen.
Der Paradigmenwechsel in der Schrifthermeneutik muss nachvollzogen und transparent gemacht werden. Das ist mittelfristig auch über die Frühjahrssynode hinaus eine bleibende Kommunikationsaufgabe.
Im säkularen Lebensbereich wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz seit seinem Inkrafttreten vor über
14 Jahren mehrfach geändert und die Rechte der Lebenspartnerinnen und Lebenspartner ausgeweitet.
Seit 2014 werden Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die Einkommensteuer zahlen, Eheleuten
gleichgestellt. Die Gleichstellung bei der Kirchensteuer erfolgte durch Beschluss der Landessynode im
Herbst 2014. So bewirkt eine eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland in vielen Bereichen die
gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe. Aus Sicht der Landessynode ist es in theologischer Hinsicht nicht
nur verantwortlich, sondern geboten, die bestehenden kirchlichen Regelungen zu überarbeiten, die
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Trauagende zu ergänzen und damit Gottesdienste zur Segnung von gleichgeschlechtlichen Paaren mit
der traditionellen Trauung gleichzustellen. Sie können dann auch in den Kirchenbüchern eingetragen
und beurkundet werden. Die neue Form der standesamtlich eingetragenen Lebenspartnerschaft für
gleichgeschlechtliche Paare kann gleichzeitig als eine Chance für das erneute Klären des evangelischen Verständnisses der Trauung gesehen werden. Ein wichtiger Schritt ist aber, dass die bereits seit
2002 mögliche Segnung von Menschen in eingetragenen Partnerschaften neu gefasst wird als Segnung der eingetragenen Lebenspartnerschaft. Im Gottesdienst wird ein vor dem Standesamt eingetragenes Lebensbündnis unter den Segen Gottes gestellt, der dem gegenseitigen Versprechen des Paares Verheißung und Orientierung schenkt.
6. Konzeptionsprozess „Frauen in der EKBO“ (einschließlich Gleichstellung)
Im Mai 2014 hat die Kirchenleitung einen Konzeptionsprozess mit einer Analyse zur Entwicklung konzeptioneller Perspektiven für die Arbeit mit Frauen in der Landeskirche befürwortet. Ziel des Prozesses
war es, Perspektiven für die Arbeit mit Frauen in der Landeskirche zu entwickeln und die dafür nötige
Unterstützung durch das Amt für kirchliche Dienste zu klären. In diesem Prozess sollten auch die Fragen zum Thema Gleichstellung entsprechend dem Beschluss der Kirchenleitung vom 21. Februar 2014
bedacht und Lösungsansätze erarbeitet werden. Der Prozess sah folgende Schritte vor:
• die Erwartungen klären und den Ist-Zustand analysieren,
• die Ergebnisse der Ist-Analyse diskutieren und Arbeitsansätze entwickeln,
• ein Konzept entwickeln und beraten sowie
• das Konzept beschließen und umsetzen.
Zur Steuerung dieses Prozesses und zur Leitung des Projektes wurde eine Steuerungsgruppe eingesetzt. Mit der Projektbegleitung wurde als Prozessmoderatorin Frau Dr. Claudia Neusüß von Compassorange (Agentur für Personal- und Organisationsentwicklung) beauftragt. Der Prozess sollte entsprechend dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen innerhalb eines Jahres abgeschlossen und das Ergebnis der Kirchenleitung zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Anlass und Hintergrund des Konzeptionsprozesses „Zukunft der Arbeit mit Frauen in der EKBO und im
AkD“ war die Neustrukturierung des Arbeitsfeldes „Frauenarbeit“ im AkD. Das Kuratorium des AkD hatte sich auf einer Klausurtagung im Februar 2014 ausführlich mit dem Arbeitsfeld befasst und überlegt,
welche Unterstützungs- und Vertretungsstrukturen in der Landeskirche für eine evangelische Arbeit mit
Frauen erforderlich und sachgemäß sind und was das AkD dazu leisten kann und soll. Dabei wurde
deutlich, dass es sinnvoll ist, zunächst einen Konzeptionsprozess für die Frauenarbeit durchzuführen.
Von März bis April 2014 wurde ein Konzept für die Prozessgestalt erarbeitet und vom Kuratorium verabschiedet. Um sicherzustellen, dass dieser Weg auch breite Unterstützung findet, wurde die Kirchenleitung mit dem Sachverhalt befasst; sie unterstützte die Durchführung des Prozesses.
Bedeutsam war und ist der Prozess auch deswegen, weil er ähnlich notwendigen Prozessen in anderen landeskirchlichen Arbeitsfeldern (z. B. der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen) als gutes Beispiel
dienen kann.
Der Konzeptionsprozess selbst begann dann im September 2014 mit der Konstituierung der Steuerungsgruppe. Der Prozess vollzog sich in vier Phasen: Zunächst wurden verschiedene Interessengruppen zu ihren Einschätzungen und Wünschen befragt, anschließend diskutierten Vertreterinnen der
Gruppen diese Zwischenergebnisse und strittige Themen in heterogener Zusammensetzung auf einem
ersten Workshop. Die dritte Prozessphase bestand in der Erarbeitung eines Konzeptentwurfs, der wiederum im Beirat für Frauenarbeit und in einem zweiten Workshop beraten wurde. Die verschiedenen
Diskussionsergebnisse wurden aufgenommen und abschließend durch die Steuerungsgruppe der
Konzeptentwurf fertiggestellt. Die Prozessarchitektur war bewusst auf eine breite Beteiligung verschiedener Interessengruppen angelegt. Dabei war keine vollständige Repräsentanz vorgesehen, aber explorative Befragungen geplant. So fanden u. a. Befragungen folgender Gruppen statt:
• Kreisbeauftragte für Frauenarbeit,
• AkD-Mitarbeiterinnen des Bereiches „Arbeit mit Frauen“,
• Beirat für Frauenarbeit,
• Männerarbeit bzw. Männerrat,
• Expertinnen und Experten mit Außensicht aus Gesellschaft/Politik/Bildung,
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Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft für Familienbildung Berlin,
Ökumenisches Frauenzentrum „Evas Arche“ im Kirchenkreis Berlin-Stadtmitte,
Pfarrerinnen und Pfarrer der EKBO im Entsendungsdienst,
Leitungsrunde des Diakonischen Werks Berlin-Stadtmitte sowie
eine Jugendgruppe der Ev. Kirchengemeinde am Hohenzollernplatz Berlin.
Die Steuerungsgruppe legte das Ergebnis des Prozesses in Form eines Konzeptentwurfes der Kirchenleitung auf ihrer Sitzung im Juli 2015 zur Beratung vor und empfahl, das Konzept mit der vorgeschlagenen Struktur zur Erprobung freizugeben. Das Kuratorium des AkD hatte den Entwurf des Konzeptes
zuvor ebenfalls beraten und Bedenken geäußert, die Konzeption in der damals vorliegenden Form ohne weitere Rückbindung an die Kirchenkreise an die Kirchenleitung zur Beratung und Beschlussfassung weiterzuleiten.
Die Kirchenleitung ist in ihrer Beratung jedoch der Empfehlung der Steuerungsgruppe gefolgt und hat
das Konzept zur Erprobung freigegeben. Es wird jetzt darauf ankommen, dass sich möglichst viele Kirchenkreise an der Erprobung beteiligen. Im Ergebnis wird sich erweisen, ob die vorgeschlagene Struktur tragfähig ist und dauerhaft installiert werden kann. Die Erprobung wird auch zeigen, ob der den
ganzen Prozess durchziehende Grundkonflikt zwischen den beiden extremen Positionen „Braucht es
überhaupt noch eine gesonderte Frauenarbeit“ und „Es braucht eine starke verbandliche Struktur“ aufzulösen ist. Die Erprobung und Weiterarbeit am Konzept soll durch eine Pfarrerin begleitet werden. Sie
soll dabei insbesondere noch einmal die Erfordernisse der Kirchenkreise in den Blick nehmen. Die Kirchenleitung hat deshalb die landeskirchliche Pfarrstelle für Frauenarbeit wieder zur Besetzung freigegeben. Wegen der besonderen Bedeutung dieser Stelle wird das Stellenprofil der Kirchenleitung vor
Stellenausschreibung zur Beratung vorgelegt. Einer darüberhinausgehenden Stellenerweiterung – wie
im Konzept vorgesehen - könnte die Kirchenleitung angesichts der vielfältigen Herausforderungen in
unserer Landeskirche nicht zustimmen. Eine Konzeptentwicklung darf nicht zwingend immer auch zur
Schaffung neuer Stellen führen.
Zum Thema Geschlechtergerechtigkeit, Gender und Gleichstellung ist die Kirchenleitung wesentlich
dem Konzept gefolgt. Das Thema zog sich als Querschnittsthema durch den gesamten Prozess. Wiewohl aus der Frauenarbeit hervorgegangen, ist es nicht unter der Frauenarbeit zu subsumieren, sondern eine zentrale Leitungsaufgabe unserer Kirche, die zukünftig in die Leitungsebene des Konsistoriums eingebunden werden soll. Dazu soll – in Aufnahme der im Gleichstellungsgesetz der EKBO von
2003 formulierten Grundlagen – wieder eine Stelle für eine Gleichstellungsbeauftragte oder einen
Gleichstellungsbeauftragten eingerichtet werden. Die Kirchenleitung empfiehlt der Landessynode, eine
solche Stelle mit 30% Dienstumfang in Kombination mit einer anderen Aufgabe vorzunehmen. Bis Ende 2017 soll der Kirchenleitung über das Ergebnis der Erprobung des Konzeptes „Frauen in der EKBO“
berichtet werden, um dann gegebenenfalls weitere Weichenstellungen vornehmen zu können. Die Kirchenleitung bittet um rege Beteiligung bei der Erprobung des Konzeptes.
7. Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP)
Die Synode hat an die Kirchenleitung die Bitte einer Kirchengemeinde herangetragen, zu den Verhandlungen zum „Transatlantischen Freihandels- und Investitionsschutzabkommen“ (TTIP) Stellung zu
nehmen. Der Kirchliche Entwicklungsdienst der EKBO im Berliner Missionswerk hat daraufhin eine
„Orientierungshilfe“ erstellt, die die Kirchenleitung sich zu Eigen gemacht hat. Gleichzeitig hat die Kirchenleitung eine eigene Positionierung beschlossen. Die Positionierung der Kirchenleitung und die Orientierungshilfe wurden im Oktober 2015 gegenüber der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Die Orientierungshilfe ist eine ebenso fundierte wie gut lesbare Einführung in die Erwartungen und die Probleme,
die sich mit TTIP verbinden. Die Darstellung orientiert sich an dem Ansatz einer christlichen Ethik, die
sich der Option für die Armen und dem Einsatz für die Bewahrung der Schöpfung verpflichtet weiß. Die
Orientierungshilfe mündet nicht in die Beantwortung der Frage: „TTIP - ja oder nein“. Indem sie ihren
ethischen Ansatz offenlegt und kritische Punkte benennt, ermöglicht sie es den Lesenden, sich eine eigene Meinung zu bilden und eine eigene Position zu beziehen.
Die Stellungnahme der Kirchenleitung und die Orientierungshilfe wurden von der Öffentlichkeit mit großem Interesse wahrgenommen.
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II. Reformationsjubiläum und Kirchentag
1. Die Planungen für das Reformationsjubiläum 2017 (Stand 2.9.2015)
a) Reformation in Brandenburg-Preußen - im Spannungsfeld zwischen Papst,
Luther und Calvin
Die von Kurfürst Joachim II 1539 in der Kurmark und in der Altmark eingeleitete Reformation gilt
als Reformation eigenen Typus: mit der Zulassung des Laienkelches sowie der Übernahme der
Lehre von der „Rechtfertigung allein aus Glauben“ und dem gleichzeitigem Festhalten an altgläubigen Zeremonien, Prozessionen usw. beschritt sie zunächst einen „Mittelweg“. Erst unter
Kurfürst Johann Georg erfolgte 1572 die strenge Ausrichtung auf „Luthers Lehre“. Damit wurde
die Kurmark (wie der bereits unter Albrecht von Brandenburg-Ansbach 1525 umgewandelte Ordensstaat in Preußen und die 1535 der Reformation Luthers geöffnete Neumark) zu einer „lutherisch“ geprägten Region. Da die Landstände und die Mehrheit der Bevölkerung in der Folgezeit
mehrheitlich lutherisch blieben, entstand mit dem Übertritt von Johann Sigismund 1613 zum reformierten Bekenntnis die für Brandenburg-Preußen charakteristische Koexistenz von Lutheranern und Reformierten (Hugenotten!). Mit der Union von 1817 fand diese Koexistenz ihre, bis
heute bestimmende kirchliche Gestalt.
Aufbruch und Beharren, Widerstreit und Toleranz gehören zu den Kennzeichen der hiesigen Reformation und ihrer Wirkung durch die Jahrhunderte hindurch. Für die Erfassung der Reformation und ihrer Wirkungen ist es darüber hinaus notwendig, die eigenständige konfessionelle Entwicklung in der Niederlausitz - hier: der Beitrag der Reformation zur Ausbildung der Volkssprachlichkeit der Sorben - und die konfessionspolitischen Besonderheiten in den seit 1816 zu
Preußen gehörenden, vormals sächsischen Gebiete im Süden des heutigen Brandenburgs in
den Blick zu nehmen.
b) Gedächtnis und Verstehen
Kirchenräume sind Gedächtnisorte, in denen sich das kulturelle Bewusstsein einer Region widerspiegelt. Sie veranschaulichen die Veränderungen in den theologischen und geistigen Vorstellungen. Sie geben Auskunft über die Rolle des Glaubens im Lebenszyklus der Menschen. Sie
dokumentieren die Verschränkung des religiösen Gedenkens mit dem weltlich-repräsentativen
Gedenken. Kirchenräume für das „Verstehen“ neu zu öffnen, wird 2017 eine zentrale Aufgabe
sein; dies soll an 11 ausgewählten Orten in Berlin und Brandenburg geschehen, in Verbindung
mit der geplanten, zentralen Ausstellung des Landes Brandenburg im „Haus für brandenburgisch-preußische Geschichte“ über die „Reformation in Brandenburg-Preußen“ in Potsdam. Außerdem wird in einem Ausstellungsverbund zwischen der Stadt Frankfurt/Oder, der Ev. Kirchengemeinde und der Viadrina-Universität die besondere Rolle der Stadt Frankfurt/Oder im 16. und
17.Jahrhundert herausgestellt werden. Die Wirkung der Reformation auf den Alltag, auf Schule
und Bildung sowie auf das Gesundheits- und Sozialwesen wird in dem Projekt „Prediger und
Bürger – Reformation im städtischen Alltag“ thematisiert, an dem sich die lokalen Kirchengemeinden beteiligen. Im Bereich der schlesischen Oberlausitz wird die Kooperation mit verschiedenen Veranstaltungsträgern im Rahmen des „Kulturraum Görlitz“ weiterentwickelt (z.B. das
Projekt „Gesichter der Reformation“). In allen skizzierten Projekten geht es darum, den Besucherinnen und Besuchern zu helfen, die prägenden Elemente unserer Kulturlandschaft neu zu entdecken.
Mit Gottesdiensten am 31.10.2016 zur Eröffnung des Reformationsjahres und am 31.10.2017,
dem Jahrestag „500 Jahre Reformation“ wird die EKBO der Reformation, ihren Wirkungen und
ihren bleibenden Herausforderungen gedenken.
Bevor der Kirchentag vom 24.5.- 27.5.2017 beginnt, wird der „Europäische Stationenweg“ am
27.4. in Berlin und am 11.5. 2017 in Kerkwitz zu Gast sein. Am Beispiel des Pfarrers und Liederdichters Paul Gerhardt soll in der Berliner St.Nikolai-Kirche deutlich werden, was streitbarer
Glaube und protestantische Liedfrömmigkeit bewirken können. Wie schwierig es ist, dem BeKL-Bericht 2015
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kenntnis zur „Schöpfungsverantwortung“ konkrete Taten folgen zu lassen, wird im Lausitzer
Kohlerevier, am Beispiel des Dorfes Kerkwitz thematisiert werden.
c) Berlin - Potsdam: Orte des Bündnisses von Thron und Altar – Orte der Täter und Opfer
Die Kirchen- und Stadtgeschichte Berlins und Potsdams ist in besonderer Weise von der Wechselwirkung zwischen politischer Macht und Anpassungsbereitschaft, Widerständigkeit und
Selbstbehauptung geprägt. Dafür stehen neben den genannten Kurfürsten und ihren Ehefrauen,
wie etwa Elisabeth von Dänemark oder Anna von Preußen, die auf ihren abweichenden Glaubensüberzeugungen beharrten, der Liederdichter Paul Gerhardt oder die Aufklärer Johann Spalding und Gotthold E. Lessing. Glaubensflüchtlinge aus Frankreich oder aus Böhmen haben das
Gesicht beider Städte ebenso geprägt wie die Zuwanderer aus den östlichen Regionen Preußens. In Berlin entluden sich die sozialen Spannungen im Zuge des aufkommenden Kapitalismus. Eine starke Arbeiterbewegung stellte sich gegen das Bündnis von „Thron und Altar“. Große
Teile der Ev. Kirche gingen ein Bündnis mit den Nationalsozialisten ein. Kirchliche Amtsträger
wurden zu Tätern. Nur eine Minderheit widersetzte sich der Anpassung und Gleichschaltung.
Protestanten hatten schließlich einen bedeutenden Anteil an der Überwindung der SED-Diktatur
und dem Aufbau des demokratischen Gemeinwesens 1989/1990. Eine Veranstaltungsreihe wird
sich diesen Themenkomplexen stellen, in Zusammenarbeit mit der Stiftung „Topographie des
Terrors“ und mit der Gedenkstätte Deutsche Widerstand.
d) Luthers Schrift „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ und die Folgen
Die Reformation hat eine Veränderung des Denkens, der Glaubensweisen, der kirchlichen
Selbstorganisation und der sozialen Beziehungen ausgelöst, die bis heute weltweit wirkmächtig
ist. Luthers 1520 entstandene Abhandlung „Von der Freiheit eines Christenmenschen“ hat (neben anderen reformatorischen Schriften) dafür den Weg gewiesen. In einer „Langen Nacht der
Freiheit“ am 2./3.9.2017 soll das Thema „Freiheit“ in seinen Ambivalenzen und Herausforderungen „abgeschritten“ werden – mit Lesungen aus Luthers Schrift, mit szenischen Darstellungen,
Podiumsgesprächen, Führungen usw. Zur Mitwirkung eingeladen sind Kirchengemeinden, Medienredaktionen, Theater, Museen und die Gedenkstätten in unserer Region, die an das Unrecht
unter zwei Diktaturen und an die Sehnsucht nach Freiheit erinnern.
e) „Healing of memories“ – Reformation erinnern, Verletzungen aussprechen und Vergebung erbitten
Die Reformation hat zu Ausgrenzungen und Trennungen geführt. Die gegenseitigen Verurteilungen und Verletzungen zwischen den Kirchen müssen 2017 zur Sprache kommen, gemäß Luthers 1.These, dass das ganze Leben des Christen/der Kirche „Umkehr“ bedeutet. Die ökumenische Zusammenarbeit zwischen den Kirchen ist heute tragfähig (trotz Differenzen). Das schafft
Raum, damit sich im Hören aufeinander die heilende Wirkung der Erinnerung entfalten kann
(„Healing of memories“): auf Gemeindeabenden, bei ökumenischen Begegnungen sowie Ökumenischen Buß- und Versöhnungsgottesdiensten am Vorabend zum Sonntag Reminiscere
(11.3.15). Die EKBO folgt darin der Einladung, die der Ratsvorsitzende der EKD, Bischof Dr. Bedford-Strohm und der Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Marx ausgesprochen haben.
f) „Missio“ – eine ökumenische Woche Ende Oktober 2017
Die Erinnerung an die Reformation öffnet den Blick. Gott in Christus von neuem erkennen und
ihm vertrauen – darum ging es vor 500 Jahren, darum geht es heute. Evangelische Christen sind
Zeugen des Glaubens. Sie haben teil an der „missio dei“ in dieser Welt. Einhundert Jahre nach
Beginn der Ökumenischen Bewegung bedeutet das: die christlichen Kirchen sind, in aller Verschiedenheit, zum gemeinsamen Zeugnis für Christus gerufen. Diesem Anliegen dient die Veranstaltungsreihe „Missio - eine ökumenische Woche“: mit Familien- und Jugendgottesdiensten
(„Christus mitten unter uns“), mit einem „Tag der Diakonie“ („Christus im Nächsten“), mit Konzerten/musikalischen Veranstaltungen („Christus im Klang“) und Angeboten aus der bildenden
Kunst („Christus in der Kunst“).
KL-Bericht 2015
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Ansprechpartner: Pfarrer Dr. Bernd Krebs
Beauftragter der EKBO für das Reformationsjubiläum
und den Kirchentag 2017
Georgenkirchstr. 69
10249 Berlin
Tel. 030/24344 – 381 - [email protected]
2. Kirchentag 2017 in Berlin – Potsdam – Wittenberg, Planungsstand (August 2015)
Zeitfenster und Besonderheiten
Der DEKT findet vom 24.5- 27.5.17 in Berlin und Potsdam statt. Er wird mit einem Festgottesdienst in Wittenberg am 28.5.17 beendet, der zugleich die Brücke zu den Veranstaltungen anlässlich des Reformationsjubiläums schlägt. Zum Festgottesdienst in Wittenberg eingeladen werden auch die Teilnehmenden an den „Kirchentagen auf dem Weg“, die vom 25.5.-27.5.17 in
Leipzig, Magdeburg, Erfurt, Jena/ Weimar, Dessau-Roßlau und Halle/Eisleben stattfindet.
Der DEKT in Berlin und Potsdam beginnt am 24.5.17 mit dem bzw. den Eröffnungsgottesdiensten sowie dem traditionellen „Abend der Begegnung“, bei dem die gastgebende Region die Kirchentagsgäste begrüßt und sich präsentiert. Für den 25.5.17 sind zeitgleich mit den sieben
Standorten der „Kirchentage auf dem Weg“ Ökumenische Gottesdienste zum Himmelfahrtstag
geplant. Am 27.5.17 abends werden die Kirchentagsbesucher in Berlin und Potsdam nach Wittenberg verabschiedet (angedacht sind ein „Gipfelfest“ oder „Aufbruchsfest“ und ein „Reisesegen“.
Losung und thematische Vorbereitung des Kirchentages
Die Losung des DEKT 2017 „Du siehst mich“ aus dem 1. Buch Mose wurde am 11.10.15 vom
Präsidium des DEKT beschlossen und am 12.10.15 in Berlin der Öffentlichkeit präsentiert. Im
Frühjahr 2016 legt der DEKT das Thementableau fest und beruft die Projektleitungen, zu denen
auch Vertreter aus der Region Berlin-Brandenburg gehören werden. Sie bringen die Erfahrungen
der Region sowie die Kenntnis der Akteure „vor Ort“ in die Planungen ein und werden auch an
der Umsetzung der Themen während des Kirchentages mitwirken. Das Vorschlagsrecht bei der
Auswahl der regionalen Vertreter liegt bei der EKBO. In zwei Themenfeldern wird sich – nach
heutigem Stand – unsere Region im Besonderen auf dem Kirchentag darstellen können: im Kinder-und Jugendzentrum, das von einem Team aus dem Landesjugendpfarramt vorbereitet wird,
und in einem regionalen Themenbereich, in dem die Erfahrungen mit dem Reformprozess in der
EKBO und Fragen der Beteiligungskultur in Staat und Gesellschaft thematisiert werden sollen.
Im Januar 2015 hat sich der Regionale Lenkungsausschuss für den DEKT 2017 konstituiert. Ihm
gehören über 30 Persönlichkeiten aus Gesellschaft, Medien und Kirchen an. Vorsitzender ist Bischof Dr. Dröge. Aufgaben des Lenkungsausschusses sind: die Bündelung und Vertretung der
Interessen der Region gegenüber dem DEKT, die Mobilisierung der Öffentlichkeit für den Kirchentag, die Begleitung der regionalen Medien-und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Gewinnung
von Sponsoren. Im Mai 2015 konstituierte sich der Regionale Kulturbeirat. Ihm gehören 25 Persönlichkeiten aus der Kunst-und Kulturszene der Region an. Vorsitzender ist Olaf Zimmermann
(Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates).Aufgabe des Kulturbeirates ist es, ein KulturProgramm zu entwickeln, das die Vielfalt der Künste in unserer Region prononciert und fokussiert widerspiegelt.
Finanzierung, allgemeine Organisation und regionale Vorbereitungen
Der DEKT 2017 ist in Einnahmen und Ausgaben auf 23 Mio. € kalkuliert. Die Einnahmen kommen aus Eigenmitteln des DEKT (7,3 Mio.) und aus Zuschüssen (15,7 Mio. €). Das Land Berlin
wird sich mit einem Zuschuss von 8,4 Mio. € und das Land Brandenburg mit einem Zuschuss
von € 1,2 Mio. an der Finanzierung beteiligen. Das sind deutliche Zeichen für die Bedeutung, die
man dem DEKT und seiner Wirkung auf die Region zuschreibt. Jeder Kirchentag hat große positive Auswirkungen auf den Tourismus. Das zeigte sich erneut anlässlich des vergangenen Kirchentages in Stuttgart. Die Stadt Potsdam und die südlicher gelegenen Gebiete des Landes
Brandenburg bieten der Kirchentag sowie das Reformationsjubiläum vielfältige Möglichkeiten,
sich als geschichtlich bedeutsame und höchst innovative Region zu präsentieren.
KL-Bericht 2015
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Mitte Oktober 2015 hat die Geschäftsstelle des DEKT ihre Tätigkeit in Berlin aufgenommen. Sie
bereitet den DEKT „vor Ort“ vor, in enger Abstimmung mit der EKBO. Aufgabe der EKBO und ihrer Partner wird es sein, die Menschen in der Region für den Kirchentag zu motivieren und zu
mobilisieren, Kirchen und Gemeindehäuser für Veranstaltungen bereit zu stellen, Privatquartiere
einzuwerben, die Gemeinschaftsquartiere (Schulen) zu betreuen, den „Abend der Begegnung“
zu organisieren, sowie liturgische Veranstaltungen in den Stadtteilen (Feierabendmahle, Tagzeitgebete, „Gute-Nacht-Cafes“) vorzubereiten und anzubieten. Der Ökumenische Kirchentag in
Berlin 2003 hat zu einer Vertiefung der ökumenischen Kontakte in der Region geführt. Darauf
aufbauend werden sich auch Gemeinden anderer Konfessionen an der Vorbereitung und Durchführung des DEKT beteiligen. Der Vorsitzende des Diözesanrates, W .Klose und der Bischofsvikar für Ökumene, Dr. Fenski vom Erzbistum Berlin sind Mitglieder des Regionalen Lenkungsausschusses, ebenso ein Vertreter des Ökumenischen Rates Berlin-Brandenburg.
Ansprechpartner für die Vorbereitung des DEKT in der Evangelischen Kirche BerlinBrandenburg-schlesische Oberlausitz sind
Pfarrer Dr. Clemens W. Bethge
Georgenkirchstr. 69
10249 Berlin
Tel. 030/24344 – 350
[email protected]
und
Arlett Rumpff
Amt für kirchliche Dienste in der EKBO
Goethestr. 26–30
10625 Berlin
Tel. 030–3191–421
[email protected]
III. Entwicklungen in der Kirche
1. Rückblick Reformprozess „Welche Kirche morgen?“
Eine aufregende und begeisternde Zwischenstation im landeskirchlichen Reformprozess erlebten wir
im Oktober letzten Jahres mit dem WERKTAG 2014, auf dem wir die in der Frühjahrssynode beschlossenen Zehn Thesen „begabt leben – mutig verändern“ noch einmal breit diskutierten. Die Ergebnisse
zeigten, dass die Themenfelder Kommunikation, Miteinander der Mitarbeiter*innen, Prioritäten und der
Reformprozess konkret anzugehen und im Alltag zu realisieren sind, transparent und unter breiter Beteiligung.
Bereits im Sommer 2014 unternahm die Gesamtsteuerungsgruppe eine Evaluation aller 12 vorhandenen Reformprojekte mit dem Ergebnis, dass einige Projekte bereits beendet sind oder sein werden
(z.B.: WERKTAG 2014, Neuausrichtungsprozess Konsistorium), einige Projekte sich gut entwickelt haben und im Sinne der Thesen sinnvoll fortgeführt werden sollen (z.B.: Arbeit mit Zielen, Erwachsen
Glauben), andere Projekte gar nicht begonnen wurden (z.B.: Visitationspraxis) und wenige Reformprojekte auch in die Verantwortung der bereits handelnden Akteur*innen gegeben wurden (Reform der
Kirchlichen Verwaltungsämter, Einführung Neues Rechnungswesen). Als weiteres Ergebnis aus der
Evaluation entwickelte die Gesamtsteuerungsgruppe Auswahlkriterien für künftige Reformprojekte. Die
Zehn Thesen, die Ergebnisse des WERKTAG 2014 und die Kriterien für Projekte bilden zukünftig die
Grundlage für die Auswahl und die Weiterarbeit im Reformprozess.
Ein Arbeitsschwerpunkt sind Projekte und Themen, die durch Akteur*innen unserer Landeskirche
durchgeführt und vom Reformprozess finanzielle, personelle oder begleitende Unterstützung bekommen. Besonderes Augenmerk liegt aber auch auf den eigens vom Reformprozess konzipierten ProjekKL-Bericht 2015
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ten mit Modellcharakter und den praxisbegleitenden Veranstaltungen, wie Ideenkonferenzen, regionalen Workshops, Zukunftsforen und Mitarbeitertage.
Zum Kirchentag 2017 möchte der Reformprozess im regionalen Programm ein eigenes Zentrum konzipieren, in dem exemplarisch gezeigt wird, wie das Aushandeln von gesellschaftlichen und kirchlichen
Entwicklungsprozessen durch Mitbestimmung und Beteiligung gelingen kann. Gleichzeitig soll das
Zentrum ein Kommunikationsort werden, wo neue Entwicklungen befördert werden, regional bereits
vorhandene „Lösungen“ zu entdecken sind und weitere Verbreitung finden und Akteur*innen der jeweiligen Themenfelder sich vernetzen können
2. Ehrenamt (einschließlich Prädikantendienst)
Ehrenamtliche leisten von der Gemeindeleitung (GKR) über Besuchsdienste bis zur Begleitung von
Gruppen und Kreisen mit einem hohen persönlichen Einsatz eine unverzichtbare Arbeit in unserer
Landeskirche. Kirchenleitung und Landessynode haben diesen Einsatz wiederholt gewürdigt. Bei der
Befassung unserer Landessynode mit dem Thema auf ihrer Tagung im Oktober 2011 wurde jedoch
deutlich, dass die Umsetzung verschiedener Anregungen zum Thema Ehrenamt noch dringend der
Unterstützung und Vertiefung bedarf.
Auf diesem Hintergrund hatte die Kirchenleitung im Mai 2012 eine Arbeitsgruppe zum Thema Ehrenamt eingesetzt, die vor allem die politische Ausrichtung sowie die Einordnung des kirchlichen Ehrenamtes in den gesellschaftlichen Diskurs bedenken sollte. Die Arbeitsgruppe legte ihr Ergebnis im Dezember 2013 in Form eines Berichtes vor. Die Kirchenleitung nahm die im Bericht dargestellten Problemanzeigen und Herausforderungen auf, regte einen Konsultationsprozess zum Thema an und empfahl die Durchführung eines Werkstatttages. Dieser fand am 21. Juni 2014 im Amt für kirchliche Dienste statt. Dabei diskutierten ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitende aus allen Bereichen unserer Landeskirche über die künftigen Weichenstellungen für das Ehrenamt.
r Werkstatttag entfaltete die prononcierte Diagnose des Ehrenamtes noch einmal in seiner ganzen
Breite: Motivation und Ansprüche, Voraussetzungen und Erwartungen an und für das Ehrenamt sind
mannigfaltig. Umso mehr wird deutlich, dass eine, zunehmend vom Ehrenamt getragene Kirche eines
Ehrenamtsmanagements bedarf, das der Vielfalt von Aufgabenstellungen und ehrenamtlich Mitarbeitenden gleichzeitig gerecht wird. Ehrenamt zeigt sich als eine Querschnittsaufgabe für unsere Kirche
auf allen Ebenen.
Ebenso wurde durch den Beschluss der Landessynode zum Fortbildungsgesetz im November 2014
deutlich, dass den Regelungen zur beruflichen Fortbildung in einem nächsten Schritt eine analoge
rechtliche Regelung für das Ehrenamt beiseite gestellt werden muss; an der Erstellung einer solchen
Regelung arbeitet derzeit der Fortbildungsbeirat.
In Auswertung der verschiedenen Prozesse zum Thema Ehrenamt auf den unterschiedlichen Ebenen,
insbesondere auch des Werkstatttages, stellten sich folgende Themen als Scharnierstellen für weitere
Entwicklungen heraus:
•
•
•
die Einbringung des Themas Ehrenamt in Aus-, Fort- und Weiterbildung,
die Umsetzung und Weiterentwicklung der bereits geltenden Leitlinien und bestehenden Regelungen sowie
eine verbesserte Kommunikation zwischen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Im AKD wird derzeit eine Servicestelle „Ehrenamt“ aufgebaut. Fortbildungsangebote für die
Qualifizierung und Koordinierung Ehrenamtlicher wurden bereits geschaffen und werden weiter
ausgebaut. Die Grundsatzfragen für das Ehrenamt müssen jedoch kirchenleitend bearbeitet
und verbindlich geregelt werden. Deshalb hat die Kirchenleitung im Frühjahr 2015 erneut eine
Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein „Leitbild“ für die Ehrenamtsarbeit erstellen sowie die Weiterentwicklung und Umsetzung der geltenden „Leitlinien für den Dienst, die Begleitung und die
Fortbildung von Ehrenamtlichen in der EKBO“ voranbringen soll. Dazu gehören insbesondere
rechtsverbindliche
KL-Bericht 2015
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Regelungen zur Fortbildung Ehrenamtlicher,
Regelungen für Kostenerstattungen (Auslagenersatz) und Ehrenamtspauschale sowie
eine Rollenklärung zwischen beruflich und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Der eingesetzten Arbeitsgruppe gehören u. a. Vertreterinnen und Vertreter der drei Sprengel, eine Vertreterin oder ein Vertreter des öffentlichen Lebens, ein Mitglied des landeskirchlichen Fortbildungsbeirates, des Ständigen Ausschusses der Landessynode Gemeinde und Diakonie sowie eine Studienleiterin oder ein Studienleiter aus dem Arbeitsbereich „Gemeindeentwicklung, Ehrenamt und Freiwilligenmanagement“ des AKD an.
Der Dienst von Prädikantinnen und Prädikanten ist ein ehrenamtlicher das Pfarramt ergänzender
Dienst. Ohne die zahlreichen Prädikantinnen und Prädikanten wäre der Verkündigungsdienst in weiten
Teilen unserer Landeskirche nur eingeschränkt möglich. Insgesamt sind in unserer Landeskirche inzwischen ca. 180 Personen zum Dienst der freien Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung beauftragt. Der Bedarf ist jedoch weit höher.
Dem Prädikantendienst geht zunächst eine erste Ausbildungsphase in der Regel beim Kirchlichen
Fernunterricht (KFU) voraus, einer gemeinsam von EKBO, EKM, Sachsen und Anhalt getragenen
Ausbildungsstätte für theologische Fortbildung. Für die beiden derzeit laufenden Kurse sind 48 Teilnehmende der EKBO gemeldet. Es folgt eine weitere Ausbildungsphase im AKD, in der alle zwei Jahre
20 Prädikantinnen und Prädikanten ausgebildet werden.
Die Zahl der Kurse könnte erhöht werden; dies ist jedoch aus Kapazitätsgründen nicht möglich.
Bei aller Würdigung und Wertschätzung des Prädikantendienstes sowie eines sehr positiven Gesamteindrucks dürfen jedoch weitere Klärungsnotwendigkeiten nicht verschwiegen werden. Dazu gehören
z. B.:
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die Altersfrage (Soll der Prädikantendienst altersmäßig begrenzt werden?),
die Durchführung von Amtshandlungen (Wieso sind Amtshandlungen bisher aus dem Dienst
ausgenommen bzw. nur im Ausnahmefall in ihrer Durchführung erlaubt?),
die Klärung von Finanzfragen (insbesondere angesichts unterschiedlicher Praktiken zum Auslagenersatz in den Kirchenkreisen.)
die Begleitung vor Ort (Sie kann oft nicht zureichend geregelt werden, Weiterbildungen nicht
wahrgenommen oder auch nicht angeboten werden.),
eine Regelung zur Beauftragung beruflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Bisher gibt es hier
Einzelfallentscheidungen.)
die immer wieder gestellte Frage nach der Ordination von Prädikantinnen und Prädikanten
(Bisher werden in unserer Landeskirche Prädikantinnen und Prädikanten nicht ordiniert.).
Mit dem Beschluss der Handreichung zum Prädikantendienst 2011 hatte die Kirchenleitung eine Überprüfung der bestehenden Regelungen nach Ablauf von 5 Jahren in Aussicht gestellt. Für 2016/17 steht
diese Überprüfung nun an.
3. Strukturelle Veränderungen in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden
a)
Kirchenkreise
Dankbar hat die Kirchenleitung auf einhelligen Antrag der Kirchenkreistage von Tempelhof und
von Schöneberg der Vereinigung der Kirchenkreise Tempelhof und Berlin-Schöneberg zum
Evangelischen Kirchenkreis Tempelhof-Schöneberg zugestimmt. Die Vereinigung soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Der Entwurf einer Strukturanpassungs- und Erprobungsverordnung
sowie der Entwurf einer Finanzstrukturanpassungs- und Finanzerprobungsverordnung sind mit
Unterstützung des Konsistoriums erarbeitet worden.
b)
Kirchengemeinden
Im Berichtszeitraum haben sich zum 01. Januar 2015 lediglich die Kirchengemeinden Dietersdorf
und Treuenbrietzen – St. Marien zur Ev. Kirchengemeinde Treuenbrietzen vereinigt. Aufgrund
der im Herbst 2016 bevorstehenden Ältestenwahlen sind ab Beginn des kommenden Jahres
KL-Bericht 2015
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wieder mehr Vereinigungen von Kirchengemeinden zu erwarten, insbesondere von besonders
kleinen Kirchengemeinden, die aufgrund der geringen Mitgliederzahl nicht die erforderliche Anzahl von Kandidaten für die Wahl aufstellen können.
Von dem im Herbst des Jahres 2012 von der Landessynode beschlossenen Kirchengesetz über
die Gesamtkirchengemeinden (Gesamtkirchengemeindegesetz – GKGG) hat im Berichtszeitraum keine Kirchengemeinde Gebrauch gemacht.
4. Dienst- und Arbeitsrecht
Neben den regelmäßigen Kontakten auf der politischen Ebene sowie der bewährten Zusammenarbeit
auf der Arbeitsebene mit den Verwaltungen im Bereich der Bundesländer Berlin und Brandenburg gab
es im Kalenderjahr 2015 einige Ereignisse, die hier kurz Erwähnung finden sollen.
Dienstrecht
Zum 1. August 2015 wurden die Dienst- und Versorgungsbezüge der öffentlich-rechtlichen Beschäftigten in der EKBO um insgesamt 3,32 % angehoben. Dabei wurde der Bemessungssatz zur
Bundesbesoldung um ein Prozent erhöht, so dass jetzt 92 % erreicht sind.
Die EKD-Synode hat wie erwartet im November 2014 das gemeinsame Besoldungs- und Versorgungsgesetz (Besoldungs- und Versorgungsgesetz der EKD - BVG-EKD) beschlossen. Leider ist
nach entsprechenden Ankündigungen nicht davon auszugehen, dass alle Landeskirchen dieses
Gesetz übernehmen werden, die Mehrheit plant aber eine Übernahme spätestens im Jahr 2017.
Die Befassung der Landessynode der EKBO mit einem Zustimmungs- und Ausführungsgesetz ist
für 2016 geplant.
Zum 1. März 2015 sind die Richtlinien des Konsistoriums über die Wahrnehmung von Pfarrvertretungsaufgaben durch den Pfarrverein EKBO in Kraft getreten. Damit gelten nun auch in der EKBO
im Hinblick auf die Personalangelegenheiten der Pfarrerinnen und Pfarrer verlässliche Beteiligungsregelungen, die im Einvernehmen mit dem Pfarrverein erarbeitet wurden.
Arbeitsrecht
Am 15. November 2014 beschloss die Landessynode das „Kirchengesetz über die Arbeitsrechtsregelung in der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz“ (KABl. S. 195).
Mit diesem Gesetz wurde zum einen für unsere Kirche dem zuvor von der EKD-Synode beschlossenen „Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz“ (ARGG) zugestimmt, das einen Rahmen für die
Umsetzung der Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts in den beiden „Streik-Urteilen“ zur Beteiligung der Gewerkschaften bei der kirchlichen Arbeitsrechtssetzung und zum Streikverbot im kirchlichen Dienst vorgeben soll. Zum anderen wurde das geltende Arbeitsrechtsregelungsgesetz
(ARRG) unserer Kirche geändert. Da der in unserer Kirche begangene „Zweite Weg“ in Gestalt
„kirchengemäßer“ Tarifverträge durch das ARGG ausdrücklich als eine Form kirchlicher Arbeitsrechtssetzung anerkannt wurde, waren hier für die verfasste Kirche keine grundsätzlichen Veränderungen notwendig. Handlungsbedarf bestand jedoch in Bezug auf die Diakonie. Das neu gefasste Arbeitsrechtsregelungsgesetz hält für die Diakonie grundsätzlich an der Arbeitsrechtssetzung auf dem „Dritten Weg“ durch eine paritätisch besetzte Arbeitsrechtliche Kommission fest, ermöglicht jedoch nunmehr den Gewerkschaften einen Zugang zu dieser Arbeitsrechtlichen Kommission im Sinne der BAG-Rechtsprechung. Grundsätzlich neu am ARRG ist, dass nunmehr auch
für das Diakonische Werk unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eröffnet ist, Tarifverträge abzuschließen.
Ergänzend hat die Kirchenleitung am 20. Februar 2015 die „Rechtsverordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz
e.V.“ (KABl. S. 42) beschlossen. Die Arbeitsrechtliche Kommission formiert sich auf dieser Grundlage derzeit neu; trotz entsprechender Aufforderung haben sich Gewerkschaften zur Mitarbeit im
Dritten Weg bislang nicht bereit erklärt.
KL-Bericht 2015
15
Für die verfasste Kirche standen nach Kündigung der Entgelttabellen durch die Gewerkschaften
im Frühjahr 2015 neue Entgeltverhandlungen an, die am 12. Mai 2015 mit einer Tarifeinigung abgeschlossen werden konnten, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Entgeltanhebungen zum
1. Juni 2015 (linear um 2,621 v.H.) und zum 1. März 2016 (linear um weitere 2,3 v.H., mindestens
jedoch um 73,88 EUR) bei einer Laufzeit bis zum 31. März 2017 mit sich brachten. Das Entgeltniveau unserer Kirche entspricht damit – mit gewissen zeitlichen Verschiebungen – weiterhin nahezu dem des Landes Berlin, aber bei einer längeren Laufzeit, die den Arbeitgebern längere Planungssicherheit verschafft. Zusätzlich wurde die Tarifierung einer hälftigen Eigenbeteiligung der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Beiträgen zu den Zusatzversorgungskassen vereinbart,
die eingreifen soll, wenn der Beitragssatz 5,04 v.H. übersteigen sollte, um mögliche künftige
Mehrbelastungen der Arbeitgeber bei der Zusatzversorgung zu begrenzen. Eine Arbeitsgruppe der
Tarifvertragsparteien befasst sich derzeit mit der vereinbarten Überprüfung des Bewertungssystems für die Kirchenmusikerstellen (Teil III Abschnitt 10 der Entgeltordnung).
5. Weiterentwicklung der Kirchlichen Verwaltungsämter, Kirchenkreisverbände
Mit Wirkung vom 1. Januar 2015 wurde die Vereinigung des Evangelischen Kirchenkreisverbands Niederlausitz und des Evangelischen Kirchenkreisverbands Schlesische Oberlausitz zum Evangelischen
Kirchenkreisverband Lausitz beschlossen.
Nachdem die drei ehemaligen Evangelischen Kirchenkreise An Oder und Spree, FürstenwaldeStrausberg und Oderbruch, die den Evangelischen Kirchenkreisverband Frankfurt (Oder) gebildet haben, sich zum 1. Januar 2014 zum Evangelischen Kirchenkreis Oderland-Spree vereinigt haben, wurde
der Evangelische Kirchenkreisverband Frankfurt (Oder) zum 1. Januar 2015 aufgehoben. Rechtsnachfolger ist der Evangelische Kirchenkreis Oderland-Spree.
Im Hinblick auf den Ende letzten Jahres zu Tage getretenen Unterschlagungsfall im Kirchlichen Verwaltungsamt Berlin Nord-West wurde Strafanzeige erstattet. Der Kirchliche Rechnungshof hat einen
Bericht erstellt. Die Aufarbeitung der Ursachen und die Umsetzung der personellen Konsequenzen und
erforderlichen organisatorischen Veränderungen dauern an. Kirchenkreis und Konsistorium arbeiten
hier eng zusammen.
Im Zuge des von der Landessynode auf der Frühjahrstagung 2014 beschlossenen Kirchengesetzes
über den Verwaltungsämterfonds wurde eine Richtlinie für die Vergabe von Mitteln aus dem Verwaltungsämterfonds in Geltung gesetzt. Bislang wurden sechs Anträge an den Verwaltungsämterfonds
gestellt. Der jüngste Antrag wird demnächst dem Kollegium und dem Ständigem Haushaltsausschuss
zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt, allen übrigen wurde im vergangenen Jahr im Umfang
von insgesamt ca. 378.000,- Euro stattgegeben.
Im Hinblick auf die Vorschriften für die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen im Verwaltungsämtergesetz hat die Arbeitsgruppe Mustergebührenordnung ihre Arbeit aufgenommen, um eine Mustersatzung für die Erhebung von Gebühren und Kostenbeiträgen zu erarbeiten.
6. Umstellung des Rechnungswesens in der Landeskirche
Die Landessynode hat nach einem langen Diskussionsprozess im Jahr 2009 beschlossen, die erweiterte Kameralistik einzuführen. Mit dem Beschluss des Kirchengesetzes über die Haushalts-, Kassen- und
Vermögensverwaltung (HKVG) wurde im Herbst 2010 die Grundlage für die Einführung des neuen
Rechnungswesens gelegt. Damit werden die Vorgaben der EKD für eine Novellierung des kirchlichen
Rechnungswesens - auf der Basis der erweiterten Kameralistik - umgesetzt.
Nach der Einführung von KFM (Kirchliches Finanzmanagement) - einer einheitlichen Finanzsoftware erfolgte die Umstellung von der Ist- auf die Sollbuchführung, die zwischenzeitlich auf allen Ebenen abgeschlossen ist.
Gemeinsam mit Vertretern der Kirchengemeinden, Kirchenkreise sowie der Verwaltungsämter (KVÄ)
wurden zudem die Grundlagen für die Erfassung und Bewertung des gesamten Vermögens und der
Schulden erarbeitet. Als ein Ergebnis dieser Überlegungen hat die Kirchenleitung am 29. August 2014
KL-Bericht 2015
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die Rechtsverordnung über die Erfassung, Bewertung und Bilanzierung des Vermögens und der
Schulden (EBBVO) beschlossen. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erarbeitung eines Leitfadens für die
Erfassung und Bewertung des Vermögens und der Schulden, dessen Hauptteil Ende 2014 fertiggestellt
wurde.
Das Schulungskonzept wird derzeit in Abhängigkeit zur Zeitplanung der Kirchlichen Verwaltungsämter
bezüglich der Erfassung und Bewertung sowie der Implementierung der Anlagenbuchhaltung konkretisiert. Zurzeit werden die Schulungen für die Erfassung und Bewertung, für die Anlagenbuchhaltung
sowie die Bilanzierung geplant. Nach dem Beschluss der Landessynode vom 14. November 2014 sind
die erstmaligen Eröffnungsbilanzen nunmehr spätestens zum Stichtag 01.01.2017 zu erstellen.
Im landeskirchlichen Haushalt wird mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 ein weiterer Meilenstein in Angriff genommen: das Haushaltsbuch.
Von den für die Umstellung insgesamt zur Verfügung gestellten Mitteln in Höhe von 3 Millionen Euro
wurden bis Mitte des Jahres 2015 rund 1,71 Millionen Euro verbraucht, unter anderem für Personalkosten (317.000 Euro), für Schulungen (262.000 Euro), für Sachkosten einschließlich des Drucks von
Schulungsmaterial (64.000 Euro), für den Anteil der KFM-Kosten der KVÄ (695.000 Euro), die Programmierung (53.000 Euro) und die Zuschüsse an die KVÄ (321.000 Euro).
7. Stand der Umsetzung des Umweltkonzepts
Die von der Landessynode im Herbst 2014 für dieses Jahr beschlossenen Maßnahmen zur Umsetzung
des Umweltkonzepts (DS 06 B) konnten in folgenden Punkten bereits verwirklicht oder auf den Weg
gebracht werden: Die Einrichtung des Umweltbüros wurde organisatorisch vorbereitet, Gem.-päd.
Hans-Georg Baaske für die Leitung des Büros ab Oktober 2015 berufen. Ein erstes Treffen von 20
Energiebeauftragten unserer Landeskirche fand statt, auf dem weitere Netzwerkarbeit und Planungen
für Schulungen von Gemeindemitgliedern zu Energiebeauftragten vereinbart wurden. Ein Antrag auf
Erstellung eines Klimaschutzkonzepts auf landeskirchlicher Ebene wurde beim Bundesministerium für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit gestellt und vollumfänglich bewilligt. Darüber hinaus
bildeten verschiedene Kirchengemeinden und Kirchenkreise Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Umweltkonzepts. Der Kirchliche Entwicklungsdienst unserer Landeskirche unternimmt ebenfalls Schritte
zur Umsetzung von seine Arbeit betreffenden Teilaspekten des Konzepts.
8. Kirchenmusik – Umsetzung der Ergebnisse der Visitation
Die Kirchenmusik bringt die biblische Botschaft und den christlichen Glauben zum Singen und Klingen.
Kirchenmusik ist Wort und Antwort, Verkündigung und Lobpreis. Schon Martin Luther fasste zentrale
biblische Aussagen in Lieder. Bis heute finden viele Menschen durch die Kirchenmusik Zugang zum
Glauben und kommen in Kontakt zur Kirche. Die Musik ist eine Brücke zwischen Kirche und Gesellschaft. Sie vermag es Menschen anzusprechen, die heute nicht mehr selbstverständlich kirchlich sozialisiert sind. Das Wirken der Kirchenmusik reicht so-weit über den gottesdienstlichen Bereich hinaus, sie
hat eine gemeindestärkende, kulturelle und missionarische Funktion. Die Kirchenleitung hat die besondere Bedeutung der Kirchenmusik in der Befassung mit diesem Thema wiederholt zum Ausdruck gebracht.
Die Kirchenmusik genießt in unserer Landeskirche insgesamt eine sehr hohe Wertschätzung. Zugleich
steht sie aber auch vor großen Herausforderungen, wenn die hohe Qualität und das noch in weiten Teilen flächendeckende Angebot kirchenmusikalischer Arbeit in unserer Landeskirche erhalten bleiben
sollen. Zu den besonderen inhaltliche Herausforderungen der Zukunft gehört vorrangig die Nachwuchsfrage. Wie können wir heute dafür Sorge tragen, dass auch morgen noch qualitätsvolle Kirchenmusik
erklingen kann und dass Menschen sich haupt-, neben- und ehrenamtlich in der Kirchenmusik engagieren? Diese Herausforderung beinhaltet zugleich die Frage nach der pädagogischen Ausrichtung kirchenmusikalischer Arbeit. Es muss wesentlich mehr Kraft in die pädagogische Arbeit zum Beispiel in
Kindertagesstätten und Schulen investiert werden. Weiterhin bedarf es eines Grundkonsenses darüber,
dass Kirchenmusik als Aufgabe der gesamten Gemeinde verstanden wird. Kirchenmusik ist nicht Beiwerk in der Gemeinde oder künstlerische Verzierung von Gottesdiensten und Veranstaltungen, sonKL-Bericht 2015
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dern gehört zum Verkündigungsauftrag unserer Kirche. Kirchenmusik muss daher in ihren besonderen
Möglichkeiten zum Gemeindeaufbau noch stärker in den Blick genommen werden.
Diese und weitere Herausforderungen waren Anlass für eine Visitation der Kirchenmusik durch den Bischof 2013. Das Besondere dieser Visitation war, dass es sich erstmals in unserer Landeskirche um
eine die Ebenen übergreifende Visitation handelte. Parallel zur Bischofsvisitation der landeskirchlichen
Ebene der Kirchenmusik wurden auch einige Kirchenkreise durch die Generalsuperintendenten und
ausgewählte Gemeinden durch Superintendentinnen und Superintendenten visitiert. In einer Steuerungsgruppe wurden die Ergebnisse ausgetauscht. Dadurch war es möglich, Erkenntnisse der jeweils
anderen Ebenen in die eigenen Überlegungen einzubeziehen. So entstand eine gute Wechselwirkung.
Auf Herausforderungen auf Gemeinde- und Kirchenkreisebene, die durch die Visitationen sichtbar wurden, muss auch die landeskirchliche Organisation und Struktur der kirchenmusikalischen Arbeit reagieren und Antworten finden. Auf der anderen Seite wird auch die landeskirchliche Struktur die anderen
Ebenen prägen und Einfluss auf sie nehmen.
Zu den wesentlichen Erkenntnissen der Visitation gehörten nachfolgende vier Grundeinsichten:
• das Unterstützen und Vernetzen
Es ist vornehmliche Aufgabe der landeskirchlichen Ebene, die konzeptionelle Arbeit in den Kirchenkreisen durch intensive Beratung und Begleitung zu unterstützen. Diese Beratungs- und
Vernetzungstätigkeit durch die Landeskirche soll zu einem Schwerpunkt der Arbeit ausgebaut
werden.
• eine pädagogische Ausrichtung in der Aus-, Fort- und Weiterbildung
Die landeskirchliche Ebene muss zukünftig verstärkt die Aus-, Fort- und Weiterbildung haupt-,
neben- und ehrenamtlicher Kirchenmusikerinnen und Kirchenmusiker im Blick haben. Dazu gehört es, entsprechende (auch dezentrale) Ausbildungsstrukturen aufzubauen und vorzuhalten.
Grundsätzlich wird sich die landeskirchliche Arbeit zunehmend mehr der pädagogischen Aufgabe
widmen müssen, Kirchenmusik und Gemeindeaufbau noch stärker zu verbinden.
• das Setzen von Impulsen und Voranbringen von Themen
Die Landeskirche setzt inhaltliche Schwerpunkte und gibt Impulse, die für die Kirchenmusik der
EKBO insgesamt von Bedeutung sind. Sie bezieht dabei die Entwicklungen und Erfahrungen aus
anderen Landeskirchen ein. Sie bietet so ein Forum, um gemeinsam die Kirchenmusik fortzuentwickeln.
• das Schaffen von Rahmenbedingungen
Die Landeskirche sorgt für verbindliche Rahmenbedingungen der kirchenmusikalischen Arbeit
auf allen Ebenen. Sie trägt Verantwortung für die kirchenmusikalische Entwicklung insgesamt
und hat dabei die Vielfalt musikalischer Ausdrucksformen im Blick.
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Die Kirchenleitung hat bereits im September 2013 den Bericht und Bescheid über die Visitation
zur Kirchenmusik zur Kenntnis genommen, diskutiert und beschlossen. In ihrem Visitationsbescheid nahm die Kirchenleitung weitere Ergebnisse der Visitation auf:
die Errichtung einer „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“, in der alle landeskirchlichen Arbeitsbereiche
zusammengefasst werden und unter Leitung des Landeskirchenmusikdirektors konzeptionell und
praktisch zusammenarbeiten,
die Stärkung und Profilierung des Kreiskantorenamtes,
die Errichtung einer Personalstelle für Popularmusik, um die populäre Musik in die Kirchenmusik
zu integrieren und so ein „Auswandern“ der Szene zu verhindern,
den Aufbau und die Unterstützung von drei kirchenmusikalischen Ausbildungszentren, die mit je
25% Stellenumfang durch die Landeskirche jährlich gefördert werden, um so die Nachwuchsarbeit auch dezentral zu ermöglichen,
die Einbindung des Posaunendienstes in die „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ unter besonderer
Berücksichtigung ihrer ehrenamtlichen Struktur sowie
die Neuordnung des Orgelwesens.
Mit der Umsetzung der Ergebnisse dieser Visitation war die Kirchenleitung 2014 und 2015 mehrfach
befasst. Insbesondere der Aufbau der „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ beschäftigte die Kirchenleitung
wiederholt, zuletzt auf ihrer Sitzung im Juli 2015. Die Arbeitsstelle befindet sich derzeit noch im Aufbau.
2014 wurde bereits mit Hilfe eines professionell begleitenden Coachings versucht, die innere Struktur
der Arbeitsstelle herauszuarbeiten. Mit einer klaren Organisationsstruktur kann sie sowohl nach innen
KL-Bericht 2015
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als auch nach außen deutlich konturiert auftreten. Das Anforderungsprofil der Arbeitsstelle ergibt sich
aus dem Visitationsbescheid (S. 20 f.). Darin werden die pädagogische und netzwerkorientierte Neuausrichtung des Arbeitsbereiches insgesamt (Visitationsbericht S. 23), die konsequente Nachwuchsförderung und die strukturelle Neuausrichtung des Arbeitsbereiches als zentrale Zukunftsaufgaben gesehen. Die inhaltliche Schwerpunktsetzung der Arbeitsstelle liegt in einer intensiven Beratung und Begleitung der Kirchenkreise; sie steht an erster Stelle des Aufgabenkatalogs. Die Mitarbeitenden der Arbeitsstelle verstehen sich nach innen als Team, das als gemeinsame Aufgabe die Kirchenmusik in der
und für die gesamte Landeskirche weiterentwickelt. Wiederholt und insbesondere beschäftigte die Kirchenleitung die Frage der Anbindung der Arbeitsstelle. Alternativ wurden verschiedene Standorte geprüft. Auf ihrer Sitzung im Juli 2015 hat die Kirchenleitung dazu beschlossen, die Arbeitsstelle zunächst
unter der Gesamtaufsicht des Konsistoriums zu belassen, die Zielvorstellung einer Arbeitsstelle, die in
das AkD zu integrieren ist, aber beizubehalten. Auf Grund der pädagogischen und netzwerkorientierten
Neuausrichtung der Kirchenmusik erachtet die Kirchenleitung perspektivisch eine solche Anbindung
der „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ an das Amt für kirchliche Dienste (AkD) für sinnvoll. Die Fragen der
Fort- und Weiterbildung in der kirchenmusikalischen Arbeit könnten durch eine Einbindung in das AkD
mit der Entwicklung von Fort- und Weiterbildung in den anderen kirchlichen Bereichen besser vernetzt
werden. Beratungsarbeit der Kirchenkreise und der Kirchengemeinden findet ohnehin dort statt; die
Kirchenmusik gehört zwingend dazu. Im Rahmen der anstehenden baulichen Veränderungen im AkD
soll die Zuordnung der Arbeitsstelle weiter bedacht werden. Außerdem wurde Landeskirchenmusikdirektor Prof. Dr. Kennel beauftragt, mit den Mitarbeitenden der Arbeitsstelle an einem Gesamtkonzept
für die Kirchenmusik in der Landeskirche bis zum Sommer 2016 zu arbeiten. Bei der Erarbeitung der
Konzeption geht es nicht nur um die landeskirchliche Ebene, sondern um eine Konzeption zur Kirchenmusik in der ganzen Landeskirche auf allen Ebenen. Wie ist die Kirchenmusik auf den verschiedenen Ebenen der Landeskirche aufzustellen, wie greifen die Ebenen ineinander? Was ist erforderlich,
welche Unterstützung kann und muss die Landeskirche geben?
Zu den weiteren Ergebnissen der Visitation ist zu berichten: Die drei dezentralen Ausbildungszentren
(Dahme, Rheinsberg und Brandenburg) sind ebenfalls im Entstehen. Besonders hervorzuheben ist das
Zentrum in Dahme. Hier begann bereits im September 2014 ein erster Ausbildungskurs. Zwischen
Mahlow und Märkisch-Buchholz, Dahme und Treuenbrietzen, Jüterbog und Trebbin fanden sich Interessenten jeglichen Alters und verschiedenster Vorbildung zur Teilnahme an der Ausbildung bereit.
Das Motto “Schluss mit stiller Nacht – Heiligabend sollen alle Orgeln klingen“ war dabei ein voller Erfolg. Ein zweiter Ausbildungskurs beginnt derzeit. Alle drei Ausbildungszentren werden inhaltlich von
der Studienleiterin für die kirchenmusikalische Aus-, Fort- und Weiterbildung, Frau KMD Dr. Martini,
begleitet. Ziel ist es, gemeinsame Standards zu entwickeln, die den Bedürfnissen vor Ort Rechnung
tragen.
Das Orgelwesen konnte inzwischen neu strukturiert und organisiert werden. Die Stelle eines Beauftragten für Popularmusik wurde zum 1. September 2015 besetzt. Noch aussteht die Verabschiedung eines
neuen Kirchengesetzes zur Ausführung des Kirchengesetzes über den kirchenmusikalischen Dienst in
der Evangelischen Kirche der Union (Kirchenmusikgesetzausführungsgesetz – KiMuGAG), das im Zuge der Umsetzung der Ergebnisse der Visitation und der Einrichtung einer „Arbeitsstelle für Kirchenmusik“ anzupassen ist. Ein erster Entwurf liegt vor. Er wird nach Beratung in den Kirchenkreisen und den
synodalen Ausschüssen auch die Kirchenleitung befassen und dann der Landessynode voraussichtlich
2016 zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
9. Projekt Neuordnung des Meldewesens
Auf der Grundlage des von einer Projektgruppe erarbeiteten und von der Kirchenleitung im Sommer
2013 zustimmend zur Kenntnis genommenen Projektberichts zur Modernisierung des Bereichs „Meldewesen“ der EKBO konnte nach inhaltlicher Feinabstimmung im März 2015 der Projektvertrag zwischen der EKBO und der ECKD GmbH über die Entwicklung der Module Meldewesen, Kirchenbuch
und Gemeindekirchgeld, das Testprocedere und die Schulungen der Nutzerinnen und Nutzer abgeschlossen werden. Die ECKD GmbH ist danach verpflichtet, die vereinbarte Gesamtleistung in vertraglich definierten Teilleistungen zu erbringen und diese einer durch die EKBO eingesetzten Testarbeitsgruppe zur Verfügung zu stellen. Diese setzt sich aus Personen zusammen, die auf den unterschiedlichen kirchlichen Ebenen Kirchengemeinde, KVA und Landeskirche im Bereich Meldewesen, Kirchenbuch und Gemeindekirchgelderhebung tätig sind. Jede Teilleistung kann von der Testarbeitsgruppe
KL-Bericht 2015
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vier Wochen auf ihre Fehlerfreiheit und Praxistauglichkeit geprüft werden, ein umfangreiches Reklamations-, Nachbesserungs- und Abnahmereglement soll gewährleisten, dass die neuentwickelten Module
bei ihrer Freischaltung für die Nutzerinnen und Nutzer praxistauglich sind. Entwicklung und Test sollen
bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein, daran schließt sich eine Schulungsphase für alle Nutzerinnen und Nutzer an.
Die Entwicklungsarbeiten fallen zusammen mit größeren Umwälzungen im Meldedatenverkehr zwischen Staat und Kirche, insbesondere der Umstellung auf das OSCI-Xmeld-Verfahren, aber auch auf
gesonderte Verfahrensumstellungen insbesondere in Berlin.
Begleitend zu Entwicklung und Test sind auf der Grundlage des von der Landessynode am 26. Oktober
2013 verabschiedeten Kirchengesetzes über das Melde-, Kirchenbuch- und Statistikwesen (KABl. 2014
S. 3) die Arbeiten an den der Landessynode im Zuge der Beschlussfassung über das genannte Kirchengesetz bereits informationshalber vorgelegten Rechtsverordnungen zum Kirchenbuch, zur Zuständigkeit in den Abläufen des Meldewesenverfahrens und zum Datenschutz fortzuführen, damit bei
Aufnahme des flächendeckenden Betriebes des neuen Meldewesenverfahrens die dafür notwendigen
Rechtsgrundlagen zur Verfügung stehen.
IV. Die EKBO im Kontext der Ökumene und im interreligiösen Dialog
1. Besuche und Gespräche
Beziehungen nach Osteuropa
Generalsuperintendent Martin Herche leitete am 17. November 2014 in Rothenburg/Oberlausitz die
gemeinsame Herbsttagung des Kreiskirchenverbandes Schlesische Oberlausitz mit dem Diözesanrat
unserer Partnerdiözese Wrocław der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen. Bei der Einführung
Waldemar Pytels zum neuen Bischof der Diözese Wrocław am 17. März 2015 in der Friedenskirche
von Schweidnitz/Świdnica vertrat er Bischof Dr. Markus Dröge gemeinsam mit Andreas Böer, Mitglied
der Kirchenleitung. Er nahm zudem am 27. April im niederschlesischen Krummhübel/Karpacz an der
gemeinsamen Frühjahrstagung der beiden Partner teil. Zum Lausitz-Kirchentag am 4. Juli in Cottbus –
in diesem Jahr zugleich deutsch-polnischer Gemeindebegegnungstag – empfing der Generalsuperintendent eine Delegation der Diözese Wrocław, geleitet von Bischof Pytel. Weiterhin nahm Herche an
den Feierlichkeiten zum 360. Jubiläum der Friedenskirche in Jauer/Jawor am 12. und 13. September
teil.
Vom 9. bis 12. April 2015 nahm Generalsuperintendent Herche in Prag an einer Konferenz zum Thema
„Jan Hus und sein Erbe“ teil, veranstaltet von der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder und
der Tschechoslowakisch-Hussitischen Kirche. Für die Landeskirche wirkte er in Prag am 5. und 6. Juli
bei den Gedenkfeiern der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder zum 600. Jahrestag des Martyriums Jan Hus‘ mit.
Zur Feier des 190. Jubiläums der Berliner Mission am 31. August 2014 kamen aus unseren osteuropäischen Partnerkirchen Bischof Ryszard Bogusz, Diözese Wrocław, Daniela Hamrová, Mitarbeiterin des
Ökumene-Referats der Evangelischen Kirche der Böhmischen Brüder in Tschechien, sowie Propst
Oleg Stuhlberg, Propstei Untere Wolga der Evangelisch-Lutherischen Kirche Europäisches Russland,
nach Berlin. Am 1. September 2014, aus Anlass des 75. Gedenktages zum deutschen Überfall auf Polen, hielten Bischof Dr. Markus Dröge und Bischof Ryszard Bogusz gemeinsam die Andacht zum Wochenbeginn im Evangelischen Zentrum in Berlin-Friedrichshain.
Beziehungen in den Nahen Osten
Anfang April 2015 reiste eine Delegation der EKBO ins Heilige Land. Zu der Gruppe gehörten Barbara
Eschen, Direktorin des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein und Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann. Im Mittelpunkt standen
Besuche bei der dortigen Partnerkirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Jordanien und im HeiKL-Bericht 2015
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ligen Land sowie in Talitha Kumi, der Schule des Berliner Missionswerkes. Eine Exkursion nach Bethlehem, Hebron und in die South Hebron Hills galt besonders der Arbeit des Ökumenischen Begleitprogramms in Palästina und Israel (EAPPI). Mit diesem Programm des Ökumenischen Rates der Kirchen
entsendet unter anderem das Berliner Missionswerk regelmäßig Freiwillige. Ihre Einsätze dienen der
Prävention von Gewalt durch Präsenz, beispielsweise an Checkpoints oder auf den Schulwegen von
Kindern und Jugendlichen.
Beziehungen nach Westeuropa
Am 29. August 2014 beschloss die Kirchenleitung der EKBO die Verlängerung des bestehenden Partnerschaftsvertrages mit der Diözese Göteborg der Kirche von Schweden. Nachdem Bischof Dr. Markus
Dröge für die EKBO und Direktor Roland Herpich für das Berliner Missionswerk den Vertrag unterzeichnet hatten, setzte am 17. Oktober 2014 Bischof Dr. Per Eckerdal während einer Konferenz der
Partner in Göteborg seine Unterschrift unter den Vertrag. Modifiziert wurden die Intensivierung der Zusammenarbeit in den Bereichen interreligiöser Dialog, Freiwilligenaustausch und Visitationen. Stellvertretend für die Partnerkirchen nahm Holger Sandelin, Ökumenedezernent der Diözese Göteborg, am
22. Mai 2015 in Berlin an der Verabschiedung von Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann und der Einführung von dessen Nachfolger Dr. Jörg Antoine teil.
Am 14. April 2015 wurde im Abendgottesdienst der Londoner St.-Pauls-Kathedrale die Würde des Ehrendompredigers („Honorary Canon“) an Bischof Dr. Markus Dröge verliehen. Es war der Höhepunkt
eines viertägigen Besuches bei der Partnerdiözese London der Kirche von England; begleitet wurde
Bischof Dröge dabei von Direktor Herpich sowie dem Westeuropareferenten des Berliner Missionswerkes, Dr. Christof Theilemann. Weitere Stationen waren Gespräche mit Lordbischof Dr. Richard Chartres, mit Stadträtin Alison Gowman im Büro des Lordbürgermeisters der City of London sowie Pfarrern
und Gemeindegliedern mehrerer Gemeinden im Norden Londons.
Bischof Dr. Markus Dröge reiste vom 10. bis 13. Juni 2015 nach Rom, um sich vor Ort über die Situation von Flüchtlingen im Süden Europas zu informieren. Er führte in diesem Zusammenhang Gespräche
mit Vertretern von Einrichtungen der Flüchtlingshilfe und suchte das Gespräch mit den Flüchtlingen
selbst.
Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein leitete die Delegation der EKBO, die an der 16. CoburgKonferenz vom 8. bis 12. Oktober 2014 in Berlin teilnahm. Thema war „Mission in säkularisierter Umwelt“. An der Konferenz, die in diesem Jahr vom United-Kingdom-Beirat des Berliner Missionswerkes
organisiert wurde, beteiligen sich neben der EKBO traditionell die katholische Erzdiözese Bamberg, die
anglikanische Partnerdiözese Chichester und der Kirchenkreis Bayreuth der Evangelisch-Lutherischen
Kirche in Bayern.
Beziehungen in die USA
Das Mitglied der Kirchenleitung Andreas Böer war Teil einer Delegation, die vom 10. bis 24. August die
Partnerkirchen in New York, Pennsylvania und St. Louis/Missouri besuchte. Im Zentrum der Gespräche
standen Begegnungen mit kirchenleitenden Persönlichkeiten der Presbyterian Church (PCUSA) sowie
drei Conferences (Regionalkirchen) der United Church of Christ (UCC): Penn Central, Penn Southeast
und New York. Penn Central ist Partner der EKBO; Penn Southeast Partner Anhalts. Einen Höhepunkt
bildeten die Gespräche zur „Nollau Tradition“ mit Professorinnen und Professoren des Eden Theological Seminary in Webster Groves/Missouri, mit dem die schlesische Oberlausitz besonders verbunden
ist.
2. Fürbitte und Hilfe
Die EKBO und ihr indischer Partner, die Gossner Kirche, tauschen regelmäßig Fürbitten aus; das ist
fester Bestandteil der Partnerschaftsbeziehungen. Wie jedes Jahr im Spätherbst sandten die indischen
Geschwister auch 2014 Fürbittanliegen an die EKBO, während in der EKBO Fürbitten formuliert wurden, die im November 2014 in den Gemeinden der Gossner Kirche verlesen wurden.
Am 5. November 2014 gestaltete Bischof Dr. Markus Dröge eine gemeinsame Gesprächsveranstaltung
mit dem armenisch-apostolischen Bischof von Damaskus, Armash Nalbandian. Dieser schilderte den
Ernst der Lage in Syrien aus eigenem Erleben; so wurde deutlich, wie bedrückend – und gleichwohl
KL-Bericht 2015
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kompliziert – die Lage in dem Bürgerkriegsland ist. Der in der EKD inzwischen traditionell am Sonntag
Reminiscere begangene Gedenktag für die bedrängten und verfolgten Christen galt 2015 in der EKBO
dem Gedenken an den Genozid an den armenischen Christen im Osmanischen Reich vor 100 Jahren.
Am 1. März feierte Bischof Dr. Markus Dröge zusammen mit dem Oberhaupt der armenischapostolischen deutschen Diözese, Erzbischof Karekin Bekdjian, einen Gottesdienst in der Berliner St.
Marienkirche. In dessen Rahmen wurde auch die aktuelle Situation der Christen in Syrien und im Irak
in den Blick genommen und in der Fürbitte vor Gott getragen.
3. Ökumene in der Region
Ökumenischer Rat Berlin-Brandenburg
Unter dem Vorsitz von Pröpstin Friederike von Kirchbach widmete sich der Ökumenische Rat BerlinBrandenburg (ÖRBB) im Berichtszeitraum der Vorbereitung folgender Veranstaltungen im Jahr 2015:
der Gebetswoche für die Einheit der Christen im Januar, der Nacht der offenen Kirchen zu Pfingsten
und des Berliner Festes der Kirchen im September. Außerdem führte der ÖRBB am 24. November
2014 eine Klausurtagung zum Thema „Orthodoxie“ durch.
Auf Einladung der Erzdiözese Berlin waren Bischof Dr. Markus Dröge und Pröpstin Friederike von
Kirchbach am 21. November 2014 an einem Festgottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale Berlin beteiligt, mit dem der 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Ökumenismusdekretes („Unitatis redintegratio“) des Zweiten Vatikanischen Konzils begangen wurde. Bischof Dröge und Pröpstin von Kirchbach
nahmen am Pfingstsonntag, dem 24. Mai 2015, gemeinsam mit Diözesanadministrator Tobias
Przytarski und führenden Vertreterinnen und Vertretern der orthodoxen und der freikirchlichen Konfessionsfamilien am ökumenischen Pfingstweg der Bischöfe vom Brandenburger Tor zum Berliner Dom
sowie an dem anschließenden Gottesdienst zur „Nacht der offenen Kirchen“ teil. Am 12. September
fand das 4. Berliner Fest der Kirchen unter dem Motto „Aus Freude am Glauben“ auf dem Alexanderplatz statt; Bischof und Propst waren am Abschlussgottesdienst beteiligt.
Pröpstin Friederike von Kirchbach hielt die Predigt im Abschlussgottesdienst zum 2. Ökumenischen
Studientag, der am 29. April 2015 in der Katholischen Akademie in Berlin stattfand. Der Titel der Fortbildung lautete „Gemeinsam Christsein in fremder Heimat“; Thema war die Stärkung des Miteinanders
mit den Migrationskirchen. Veranstalter waren die Katholische und die Evangelische Akademie, das
Berliner Missionswerk, die Ökumenekommission des Erzbistums Berlin und der Konvent der Ökumenebeauftragten der EKBO sowie die Chinesisch-Christliche Gemeinde, die koreanische evangelische Han In-Gemeinde und die ghanaisch-pentekostale Gemeinde.
Gottesdienst und Empfang zu Epiphanias
Am 6. Januar 2015 fand der traditionelle gemeinsame Epiphaniasgottesdienst des Berliner Missionswerkes und der Gossner Mission in der Berliner St. Marienkirche statt. Dabei wurde der frühere Direktor der Gossner Mission, Dr. Ulrich Schöntube, verabschiedet, während Pfarrer Dr. Patrick Schnabel
als neuer Beauftragter für den Kirchlichen Entwicklungsdienst im Berliner Missionswerk in sein Amt
eingeführt wurde. Beim anschließenden Empfang im Roten Rathaus, der von Pröpstin Friederike von
Kirchbach moderiert wurde, würdigte Bischof Dr. Markus Dröge die Arbeit beider Missionswerke.
Ökumenische Mitarbeiterhilfe
Insgesamt 135.000 Euro an Ökumenischer Mitarbeiterhilfe konnten 2015 an fünf Partnerkirchen im
Ausland überwiesen werden. Seit 2013 werden die neu angestellten Pfarrerinnen und Pfarrer sowie
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einem Brief des Bischofs gebeten, sich an der Mitarbeiterhilfe zu
beteiligen. Die finanzielle Unterstützung hilft den Partnerkirchen, die oft ohnehin sehr kleinen Gehälter
für ihre Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Diakoninnen und Diakone zu zahlen. Der zuständige Kirchenleitungsausschuss der EKBO beschloss, die 2014 eingegangenen Spenden folgendermaßen zu verteilen:
• 48 Prozent (64.800 Euro) gingen nach Osteuropa an die Evangelische Kirche der Böhmischen
Brüder und die Evangelisch-lutherische Kirche Europäisches Russland;
• 24 Prozent (32.400 Euro) gingen an die indische Gossner Kirche;
• 24 Prozent (32.400 Euro) gingen an die Evangelisch Lutherische Kirche im Südlichen Afrika;
• 4 Prozent (5.400 Euro) gingen an die Presbyterianisch-Reformierte Kirche in Kuba.
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Jahresfest des Jerusalemsvereins
Der Jerusalemsverein gehört zu den vier Trägerorganisationen des Berliner Missionswerkes. Im Rahmen seines 163. Jahresfestes fand ein Empfang statt, an dem für die Kirchenleitung Pröpstin Friederike von Kirchbach und Konsistorialpräsident Ulrich Seelemann teilnahmen. Ulrich Seelemann ist zugleich stellvertretender Vorsitzender des Jerusalemsvereins. Der ARD-Journalist Sebastian Engelbrecht hielt auf dem Empfang einen Festvortrag zu 50 Jahren diplomatischer Beziehungen zwischen
der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel.
Ökumenischer Kreuzweg am Karfreitag in Berlin und Görlitz
Bischof Dr. Markus Dröge und Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein nahmen am Vormittag des 3.
April am ökumenischen Karfreitags-Kreuzweg vom Berliner Dom zur St. Hedwigs-Kathedrale und zum
Französischen Dom auf dem Gendarmenmarkt teil. In Görlitz beteiligte sich Generalsuperintendent
Martin Herche am selben Tag an dem dortigen ökumenischen Kreuzweg von der Görlitzer Peterskirche
zur Golgatha-Kapelle beim Heiligen Grab mit anschließender Andacht zur Todesstunde Jesu.
4. Interreligiöse Begegnung und Gespräch
Beim „Christlich-Islamischen Gesprächsforum“, von Bischof Dr. Markus Dröge angeregt, kommen insbesondere evangelische und islamische Religionslehrkräfte zusammen. Es fand am 29. November
2014 und am 27. März 2015 zum dritten und vierten Mal statt. Themen der Veranstaltungen waren „Rituale“ und „Heilige Schriften verstehen“. Gemeinsam mit dem Bischof traf sich der Konvent der Beauftragten am 4. März 2015 mit dem Imam und dem Vorstand der Bosnisch-Islamischen Gemeinde in deren Gemeindezentrum.
Bischof Dr. Markus Dröge nahm im Januar 2015 mit einem Redebeitrag an der Mahnwache am Brandenburger Tor zum Gedenken an die Opfer des Terroranschlages auf die Redaktion der Satirezeitschrift „Charlie Hebdo“ in Paris teil.
5. Migration und Integration
Die Landessynode der EKBO hatte im Herbst 2014 beschlossen, die Arbeit mit Flüchtlingen im Haushaltsjahr 2015 mit 500.000 Euro zu unterstützen. Die Kirchenleitung betraute den Kirchenleitungsausschuss „Migration und Integration“ mit der Umsetzung der in diesem Zusammenhang getroffenen Festlegungen. Intensiv an der Erstellung von Konzepten für die Arbeit mit Flüchtlingen, für eine Flüchtlingskirche in Berlin und für mobile Beratung im Land Brandenburg und der schlesischen Oberlausitz beteiligten sich die Generalsuperintendentinnen Heilgard Asmus und Ulrike Trautwein sowie die Mitglieder
der Kirchenleitung Barbara Eschen und Solange Wydmusch. Sie begleiteten die Erarbeitung von
Vergaberichtlinien, die in Zusammenarbeit mit dem früheren Beauftragten für Migration und Integration,
Hanns Thomä, dem Vakanzverwalter für die neue landeskirchliche Pfarrstelle für Migration und Integration, Dr. Christof Theilemann, sowie vielen fachkundigen Mitgliedern der einschlägigen Gremien entstanden.
Seit dem 1. Mai können nun Kirchengemeinden, Kirchenkreise, deren Zusammenschlüsse sowie kirchliche Werke, Anstalten und Einrichtungen sowie mit diesen kooperierende Migrationsgemeinden Anträge an den Finanzausschuss des Beirats für Migration und Integration stellen. In enger Zusammenarbeit
mit dem Kirchenkreis Berlin Stadtmitte, dem Diakonischen Werk Stadtmitte und der Kirchengemeinde
Kreuzberg-Mitte konnte die Kirche St. Simeon als Standort für das Projekt Flüchtlingskirche bereitgestellt werden. Die Ausstattung der Flüchtlingskirche mit einer fünfzigprozentigen Stelle der Geschäftsführung wurde umgesetzt. In den Kirchenkreisen Wittstock-Ruppin (Neuruppin) und Oderland-Spree
(Eisenhüttenstadt) sind zwei Fünfzig-Prozent-Stellen in der mobilen Beratung für die Sprengel Potsdam
und Görlitz aufgebaut worden. Dank des Engagements der GeneralsuperintendentInnen und vieler
Berliner und Brandenburger Kirchenkreise gelang es, die Finanzierung einer fünfzigprozentigen Pfarrstelle im Abschiebegewahrsam Eisenhüttenstadt für weitere drei Jahre zu sichern. Die Stellvertretung
von Superintendent i. R. Bernd Szymanski in der Härtefallkommission des Landes Berlin konnte für
vorerst ein Jahr gesichert werden: Rechtsanwalt i. R. Rüdiger Jung hat diese Aufgabe übernommen.
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Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein verabschiedete gemeinsam mit Superintendent Carsten Bolz
am 3. Mai 2015 in der Evangelischen Gedenkkirche Plötzensee den bisher in der Abschiebehaft Berlin
bzw. Eisenhüttenstadt sowie in der Gedenkarbeit des Kirchenkreises Charlottenburg-Wilmersdorf in
Plötzensee tätigen Pfarrer Bernhard Fricke. Er übernahm im Mai 2015 sein neues Amt als Ausländerpfarrer im Kirchenkreis Potsdam. Am 17. und 18. Oktober 2015 ?? fand – unter der Schirmherrschaft
von Bischof Dr. Markus Dröge und des Schauspielers Axel Prahl – die 20. Kunstauktion der EKBO zugunsten von Projekten für Migranten und Flüchtlinge mit gutem Erfolg statt.
6. Kirchlicher Entwicklungsdienst
Im Nachgang der Kirchenleitungsreise vom Oktober 2014 zu Entwicklungsprojekten in Peru haben
2015 einige Mitglieder der Delegation Vorträge über den Besuch gehalten. Der Kirchliche Entwicklungsdienst (KED) hatte dafür eine Präsentationsgrundlage entworfen, die individuell angepasst werden konnte.
Bischof Dr. Markus Dröge hat am 2. September 2015 im Evangelischen Werk für Diakonie und Entwicklung an dem Thementag „Bebauen und Bewahren: Die Kirchengemeinden und ihr Land“ teilgenommen und mit einem schöpfungstheologischen Impuls in die Frage eines verantwortlichen Umgangs
mit kirchlichem Pachtland eingeführt. Die Veranstaltung für Kirchenälteste ist vom KED in Zusammenarbeit mit dem Konsistorium, Brot für die Welt und der Evangelischen Akademie durchgeführt worden.
Vom 15. bis 30. Oktober 2015 erfolgte eine ökumenische Begegnungsreise nach Kuba, die der Vorbereitung des Weltgebetstags 2016, der Vertiefung der Partnerschaften mit der PresbyterianischReformierten Kirche in Kuba sowie dem Besuch ökumenischer Einrichtungen im Land diente. Dabei
wurden auch Gespräche mit den beiden Freiwilligen des Berliner Missionswerkes in Kuba geführt. Die
Reise war Teil eines Seminare und Besuchsreisen umfassenden Programms, das der KED in Zusammenarbeit mit dem Gemeindedienst des Berliner Missionswerkes und der Frauenarbeit der Landeskirche organisiert hat.
V. Kirche in der Bildungsverantwortung
In Anknüpfung an die Bildungsthese des Reformprozesses hat die von der Kirchenleitung berufene
Redaktionsgruppe die Arbeit an der Erstellung einer Bildungskonzeption begonnen. Erste Entwürfe zu
einer Bestandsaufnahme der Bildungsarbeit in der Landeskirche liegen vor und werden im Laufe des
Jahres mit der Steuergruppe, dem Fachbeirat und den beteiligten Akteuren diskutiert. Wir gehen davon
aus, dass eine Entwurfsfassung der Gesamtkonzeption Ende 2016 Jahres vorgelegt werden kann.
1. Evangelische Schulen (Schulstiftung)
In unserer Landeskirche gibt es insgesamt 41 Schulen im Bereich der Grundschulen in evangelischer
Trägerschaft, 19 Gymnasien/Oberschulen und 5 Sekundarschulen, die unserer Kirche zugeordnet sind.
Hinzu kommen die Schulen in diakonischer Trägerschaft im Bereich der Eingliederungshilfe, Jugendhilfe und Berufsschulausbildung. Träger vieler Schulen sind die Hoffbauer-Stiftung und die Evangelische
Schulstiftung der EKBO. Letztere ist der größte Träger von Schulen in unserer Landeskirche, weshalb
auf diese näher eingegangen werden soll.
Die Schulstiftung hat zum Schuljahr 2014/15 ca. 9.550 Schülerinnen und Schülern, 1.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, 35 Schulen und 15 Horte.
Schwerpunkte der Evangelischen Schulstiftung in der EKBO im Schuljahr 2014/15
Neugründung
Im Schuljahr 2014/15 gründete die Evangelische Schulstiftung keine neuen Schulen, sondern legte den
Schwerpunkt auf die Konsolidierung und den Aufwuchs der bestehenden Standorte.
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Abschlüsse
Beim Abiturjahrgang 2014/15 belegten evangelische Schulen wie gewohnt die vorderen Plätze.
Bautätigkeit
Die Evangelische Schulstiftung setzte notwendige Baumaßnahmen um. In Charlottenburg wurde das
Gebäude weiter saniert. Die Evangelische Schule Frankfurt (Oder) erhält einen Anbau, um die Zweizügigkeit umsetzen zu können und den Hort mit der Schule an einem Standort zusammenzuführen.
Quereinsteigerfortbildung
Die erfolgreich gestartete Qualifizierungsmaßnahme mit „Teach first Deutschland“ wird weiter fortgesetzt und ausgebaut. Es gibt in diesem Rahmen auch ein gemeinsames Hospitationsangebot mit der
Hoffbauer-Stiftung und dem Erzbistum Berlin.
Besondere Veranstaltungen:
•
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10. Berliner Friedenlauf
Fast 4000 Schüler von 40 Schulen aus Berlin und Brandenburg nahmen am 10. Berliner Friedenslauf teil. Die Veranstalter, das Forum ZFD, die Evangelische Schulstiftung in der EKBO wollen mit dem Berliner Friedenslauf ein Zeichen setzen für gewaltfreie Friedenspolitik.
Gottesdienst in interreligiöser Gemeinschaft
Gemeinsam mit Vertretern christlichen, muslimischen und jüdischen Glaubens feierten knapp
400 Schülerinnen und Schüler einen Gottesdienst in interreligiöser Gemeinschaft als Auftakt für
den bevorstehenden 10. Berliner Friedenslauf. Schülerinnen und Schüler verschiedener Schulen,
Margot Käßmann und die Vertreter des "House of One" Rabbiner Andreas Nachama, Imam Kadir Sanci und Pfarrer Gregor Hohberg gestalteten den Gottesdienst.
Aktionstag und Kooperationsvereinbarung zwischen der Gedenkstätte BerlinHohenschönhausen und der Evangelischen Schulstiftung
Die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen und die Schulen der Evangelischen Schulstiftung
kooperieren künftig in politisch bildenden Fächern bei Schulprojekten zur Geschichte der beiden
deutschen Staaten. In Verbindung mit der pädagogischen Arbeitsstelle der Gedenkstätte werden
Unterrichtsmittel erarbeitet, die den Schülern die Themen SED-Diktatur, politisches Unrecht sowie Menschenrechte nahe bringen.
Wirtschaftliche Situation der Schulstiftung
Die Schulstiftung steht bedingt durch die massiven Kürzungen des Landes Brandenburg bei den freien
Schulen, durch die Übernahme vieler neuer Schulen in den vergangenen Jahren, wo die Schülerzahlen
bis heute noch nicht die Sollgrößen erreicht haben, und erforderliche erhebliche bauliche Investitionen
vor erheblichen Herausforderungen. Aktuell erarbeitet die Schulstiftung ein Konzept wie sie nachhaltig
diese Herausforderungen bewältigen kann. Angesichts eines Sanierungsstaus insbesondere in den
Berliner Schulen stellt sich die Frage, ob die Schulstiftung auf einen finanziellen Zuschuss der Landeskirche angewiesen ist. Die Kirchenleitung will hierüber aber erst befinden, wenn ein entsprechendes
valides Konzept für die Schulstiftung erarbeitet ist und vorgelegt wird. Die Kirchenleitung hat in der jetzigen Phase allerdings Bürgschaftserklärungen für eine laufende Baumaßnahme am Standort Frankfurt-Oder und als Sicherheit für die Auszahlung einer Förderung für eine abgeschlossene Baumaßnahme am Standort Brandenburg zugestimmt.
2. Religionsunterricht
Der Religionsunterricht ist insgesamt durch eine erfreuliche Stabilität gekennzeichnet. Dies spiegelt
sich in gestiegenen Teilnehmerzahlen wider. Bemerkenswert ist insbesondere der leichte Zuwachs in
Berlin, der trotz erheblicher Einsparungen von Religionslehrerstellen erzielt werden konnte.
Der Religionsunterricht ist weiterhin der entscheidende schulische Lernort für den Erwerb religiöser
Kompetenzen. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen hat das Thema „religiöse Bildung“ in der Schule eine neue Dringlichkeit bekommen. Das Gespräch über religiöse Bildung war
und ist insbesondere in der Berliner Schule überschattet von der Strukturfrage der schulrechtlichen
KL-Bericht 2015
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Verfassung des Religionsunterrichts. Als Landeskirche sollten wir daher deutlicher als bisher sagen,
dass sich der Religionsunterricht als ein kirchlich verantwortetes Bildungsangebot in der Schule bewährt hat. Aber wir wünschen uns, dass der Religionsunterricht auf der Grundlage seiner derzeitigen
Verfasstheit in Berlin und Brandenburg in seiner Fachlichkeit gestärkt wird. Dazu müssen wir den Diskurs über den Gestaltungsraum religiöser Bildung insbesondere in der Berlin Schule weiterhin führen.
Ein erster Erfolg konnte in diesem Jahr erzielt werden. Nachdem die kirchlichen Religionszeugnisse im
vergangenen Jahr ansprechender gestaltet werden konnten, ist es gelungen, die Teilnahme am Evangelischen Religionsunterricht fest in der Berliner „Ausführungsverordnung Zeugnisse AV“ zu verankern.
Wenn die Eltern oder die religionsmündigen Schülerinnen und Schüler dem nicht schriftlich widersprechen, wird die Teilnahme auf dem Zeugnis vermerkt und auf das kirchliche Zeugnis hingewiesen. Weiterhin haben die Gespräche mit dem Berliner Senat über eine Besserstellung der Finanzierung des Religions- und Weltanschauungsunterricht einen erfreulichen Abschluss gefunden. Zum 1.01.2016 wird
eine neue Finanzierungsvereinbarung in Kraft treten, die die Refinanzierung des Religionsunterrichts
erheblich verbessern wird, so dass die nach bestimmten Vorgaben errechneten Personalkosten ca. in
Höhe von 90% refinanziert werden. Allerdings endet diese Vereinbarung am 31. Dezember 2019, so
dass Ende des Jahres 2018 Verhandlungen über eine Anpassung an die bis dahin eingetretenen Veränderungen der tatsächlichen Personalkosten erfolgen sollen. Mit dem Land Brandenburg haben Gespräche über entsprechende Verhandlungen begonnen, da hier die Refinanzierungsquote bei etwa
75% liegt.
Die Konkurrenz mit dem Angebot Lebenskunde des Humanistischen Verbands stellt weiterhin eine
große Herausforderung für unsere Lehrkräfte dar. Zum Zwecke einer kritischen Auseinandersetzung
haben wir 2014 den Flyer „Eine Entscheidungshilfe“ als Material für die Schulen herausgegeben. Der
Flyer hat unter Einbezug der Senatsschulverwaltung eine Kontroverse ausgelöst, inwieweit ein Flyer
der Evangelischen Kirche neben der Darstellung des Religionsunterrichts Aussagen über den Lebenskundeunterricht des HVD treffen darf. Wir haben gegenüber der Senatsschulverwaltung deutlich gemacht, dass in dem Flyer keine „Abwertung“ der humanistischen Lebenskunde stattfindet, sondern in
gebotener Sachlichkeit die bekenntnismäßigen Grundlagen des HVD dargestellt werden. Das Ansinnen
des HVD, den Flyer seitens der Senatsschulverwaltung zu verbieten, ist zu Recht nicht entsprochen
worden.
Die Ausbildungssituation ist nach den neu in Kraft getretenen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
der EKBO auf einem Höchststand. Insgesamt befinden sich 40 Referendarinnen und Referendare in
der zweiten Ausbildungsphase, 15 staatliche Lehrkräfte im Weiterbildungsstudiengang Ev. Religionslehre der HU/des AKD und 39 Lehrkräfte unserer Landeskirche in der berufsbegleitenden Ausbildung.
Die Gespräche zwischen EKBO, EBO und der Senatsverwaltung BJW über die Möglichkeit der Zulassung von Referendarinnen und Referendaren mit dem Fach Ev. Religionslehre im Grundschulbereich
im Land Berlin dauern an.
2.1. In Berlin
Nach Jahren des Rückgangs der Teilnehmerzahlen konnte im Schuljahr 2014/15 ein leichter Zuwachs um rd. 100 auf jetzt 78.814 Schülerinnen und Schüler erreicht werden. Bei insgesamt
330.249 Schülerinnen und Schülern an allgemeinbildenden Schulen bedeutet dies eine Quote von
23,9%.
Die durchschnittliche Gruppengröße beträgt in Berlin 13,4 Teilnehmer (Vorjahr 12,6). Dies zeigt,
dass der Personaleinsatz der Beauftragten konsequent nach auskömmlichen Situationen hin ausgerichtet wird und Personalüberhänge in Kleingruppensituationen abgebaut werden, so dass zum
Schuljahr 2014/15 14 VZE in Berlin eingespart werden konnten.
Kerndaten Berlin SJ 2014/15: TN 78.814 (78.735), VZE 441 (455), Quote 23,9% (24,3)
KL-Bericht 2015
26
KL-Bericht 2015
27
2.2. Im Land Brandenburg
Im Schuljahr 2014/15 hat sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die sich zum Evangelischen Religionsunterricht angemeldet haben, weiter erhöht. Bei einer Gesamtschülerzahl von
226.893 Schülerinnen und Schüler bedeuten 37.711 Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Ev. Religionsunterricht eine Quote von 16,6 %.
Die Neuausrichtung der Schulverwaltung auf nunmehr vier Regionalstellen des Landesschulamtes
hat den engen Kontakt zu den z.T. neu beauftragten Schulräten nicht abbrechen lassen. Jährlich
findet, gemeinsam mit dem EBO organisiert, eine zweitägige Fortbildungsveranstaltung statt.
Kerndaten Brandenburg SJ 2014/15: TN 37.711 (36.789), VZE 96,5 (92,5), Quote 16,6% (16,6)
KL-Bericht 2015
28
2.3 Land Sachsen
Die Situation des Religionsunterrichtes im sächsischen Teil unserer Landeskirche ist nach wie vor
stabil (Werte s. Karte unter 2.2). Neben acht landeskirchlichen Lehrkräften unterrichten in der Regel staatliche Lehrkräfte oder Lehrkräfte über Gestellungsverträge (v.a. Pfarrerinnen und Pfarrer
oder beauftragte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem katechetischen Dienst). Zum Schuljahr
2014/15 ist die neue vertragliche Grundlage zur Erstattung der über Gestellungsverträge beschäftigten kirchlichen Lehrkräfte in Kraft getreten, die eine Verbesserung der Refinanzierung bedeutet.
2.4 Schulpfarrstellen
Zum Schuljahreswechsel 2014/15 waren 23,0 landeskirchliche Schulpfarrstellen besetzt. Zum
Schuljahr 2014/15 sind fünf Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer auf ihren Stellen bestätigt und der
Dienstauftrag um weitere sechs Jahre bzw. bis zum Eintritt in den Ruhestand (zwei Fälle) verlängert
worden. Zwei Pfarrerinnen sind mit der Weiterentwicklung und Konzeption des Projektes „Religionen im Gespräch“ beauftragt. Der Konvent der Schulpfarrerinnen und Schulpfarrer trifft sich zweimal
jährlich zum kollegialen Austausch sowie zu Themen, die für diese Berufsgruppe von besonderer
Bedeutung sind.
2.5 Pfarrerverpflichtung
Am 20.02.2015 trat eine Änderung der Rechtsverordnung über unterrichtliche Pflichtstunden im
Pfarrdienst vom 1. Juli 2005 in Kraft, die das Verfahren für die Kirchenkreise übersichtlicher und klarer regelt und Möglichkeiten zur Vereinfachung der Verwaltung bietet.
2.6 Evangelische Berufsschularbeit
Die Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau steht vor neuen Herausforderungen. Wegen der
zurückgehenden Gesamtschülerzahl an berufsbildenden Schulen in Vollzeit- und Teilzeitausbildungsgängen ist die Akquise von tragfähigen Gruppen schwieriger geworden. Aus diesem Grunde
konzentriert sich die EBA derzeit auf die Entwicklung von Angeboten im Rahmen der modularisierten Ausbildung. Zusätzlich wird die Arbeit der Jugendbildungsstätte intensiviert. Durch eine stringente Belegungsplanung konnte das Haus im Jahr 2014 nahezu vollständig ausgelastet werden.
Die Umsetzung des Energiekonzeptes aus dem Jahre 2008 ist abgeschlossen. Blockheizkraftwerk,
Isolation von Fassade und Dach sowie der Fenster konnten u.a. aus landeskirchlichen Mitteln erfolgen. Die Einsparungen im Energiebereich liegen bei mehr als 50%! Weitere SanierungsMaßnahmen im Innenbereich dienen der Werterhaltung und der Erhöhung des Ausstattungsniveaus. Diese Maßnahmen wurden und werden aus Senatszuschüssen, eigenen Erträgen und PSMitteln finanziert.
Evangelischer Religionsunterricht an beruflichen Schulen - Berlin
Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau und Schulen in freier
Trägerschaft
Jahr
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
Schüler
96.075
94.234
92.268
90.392
88.704
87.623
86.546
Teilnehmer
VZ
5.521
6.024
7.013
7.491
7.428
6.551
6.804
Teilnehmer
TZ
3.883
4.131
4.084
3.812
4.066
4.295
3.206
Teilnehmer gesamt
9.404
10.155
11.097
11.303
11.494
10.846
10.010
TN-Quote
9,79%
10,78%
12,03%
12,50%
12,96%
12,38%
11,57%
Schüler: berufliche Schulen lt.
Schulstatistik
KL-Bericht 2015
29
Teilnehmer VZ: Evangelische Berufsschularbeit Haus Kreisau inkl. Schulen in freier Trägerschaft
Teilnehmer TZ: Evangelische Berufsschularbeit
Haus Kreisau
3. Theologisches Konvikt
Noch nicht unterschrieben ist ein Vertragsentwurf zum Übergang des Theologischen Konvikts in die
Trägerschaft des Studentenwerks Berlin. Hier wurden von Seiten des Studentenwerks Ende September weitere Bedingungen aufgestellt, die den Trägerwechsel auf das Studentenwerk fraglich erscheinen lassen. Die Landeskirche hat das Ziel in Kooperation von Landeskirche, Kirchenkreis, Kirchengemeinde und neuem Träger des Theologischen Konvikts ein vielfältig geprägtes evangelisches Angebot
für Studierende in Berlin zu haben.
4. Amt für kirchliche Dienste (AkD)
Im Berichtszeitraum hat sich die Kirchenleitung wiederum mehrfach mit der Situation des Amtes für
kirchliche Dienste befasst. Prioritär war dabei die Frage nach dem weiteren Fortgang der Standortplanung.
Nachdem bereits zum 1. November 2012 das „Haus der Kirche“ in die Denkmalliste des Landes Berlin
eingetragen wurde und die Kirchenleitung im Mai 2013 in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt Berlin für die weiteren Planungen des Bauvorhabens des Amtes für kirchliche Dienste eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben hatte, lag der Kirchenleitung das Ergebnis in Abwägung von verschiedenen Alternativen im Februar 2015 zur Beschlussfassung vor. Dazu wurden die Kernaussagen
und Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zusammenfassend dargestellt, mögliche Kosten benannt, Alternativen aufgezeigt und weiterer Klärungsbedarf benannt. Ebenso wurden die möglichen Nutzungen
für die einzelnen Häuser dargestellt und dabei jeweils bestehende Chancen und Risiken benannt. Abschließend wurde der Klärungsbedarf zusammenfassend dargestellt und Handlungsalternativen aufgezeigt.
Die Kirchenleitung hat sich trotz der voraussichtlichen Mehrkosten bei der baulichen Umsetzung als
auch bei den künftigen Betriebskosten für einen Erhalt und die Herrichtung der Häuser A und B (Tagungshaus und Bürogebäude) für die Zwecke des AkD entschieden. Um die durch die Unterschutzstellung entstehenden Mehrkosten zumindest teilweise aufzufangen, ist es aus Sicht der Kirchenleitung jedoch zwingend geboten, die Häuser C und D (Studentenwohnheim und Wohnhaus) abzubrechen und
an dieser Stelle durch Verdichtung und Aufstockung moderne Gebäude zu errichten, die zumindest
teilweise auch für eine gewerbliche Nutzung zur Verfügung stehen. Hierfür ist die Änderung der aktuellen Nutzung von Wohnen sowie kirchliche und soziale Nutzung auf gewerbliche und Wohnnutzung erforderlich. Das Konsistorium wurde mit der Umsetzung dieses Beschlusses beauftragt. Dazu wurden
vom Konsistorium inzwischen weitere Gespräche mit Vertretern der Denkmalschutzbehörde (u. a. mit
dem Landeskonservator) geführt, um eine Zustimmung zum Abriss der Gebäude C und D (Studentenwohnheim und Wohnhaus) zu erreichen. Im Ergebnis konnte nur eine Inaussichtstellung der Zustimmung zum Abbruch des Hauses D (Wohnhaus) und der Errichtung eines Ersatzneubaus erreicht werden. Anders wird die Situation von der Denkmalschutzbehörde für das Haus C (Studentenwohnheim)
gesehen. Insbesondere die zwischen den Gebäuden B (Bürogebäude) und C (Studentenwohnheim)
vorhandene offene Blockecke und die mit Haus A (Tagungshaus) gemeinsame Architektursprache des
Hauses C (Studentenwohnheim) wird im konservatorischen Sinn als unverzichtbar und erhaltungsbedürftig angesehen.
Als Alternative hält der Landeskonservator – vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung des Bezirkes und der Stadtbaudirektorin – eine Aufstockung des Hauses C (Studentenwohnheim) um zwei
Vollgeschosse sowie eine weitgehende Umgestaltung und Neuorganisation innerhalb der Bestandsgeschosse sowie Eingriffe in die Konstruktion zur Erzielung größerer Einheiten für möglich. Darüber hinaus will er sich beim Bezirk für die Aufhebung der engen Nutzungsbindung zugunsten der Zulassung
von Büro, Gewerbe, Praxen usw. einsetzen.
KL-Bericht 2015
30
Der Vorschlag des Landeskonservators führt gegenüber dem Abbruch und Neubau des Hauses C
(Studentenwohnheim) erfahrungsgemäß durch die Übernahme der vorhandenen Struktur ebenfalls dazu, dass eine Flächenoptimierung und eine Optimierung der späteren Betriebskosten nicht möglich
wird. Außerdem muss weiter davon ausgegangen werden, dass durch die zu erhaltende Fassadengestaltung die Raumstruktur im Wesentlichen vorgegeben bleibt (z. B. durch die Fensteranordnung), so
dass die von der Landeskirche vorgesehene Optimierung der Raumzuschnitte mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht erreicht werden kann. Der Bischof hat sich im Juli dieses Jahres deshalb mit einem Brief
an Bausenator Geisel gewandt und ihn gebeten, sich für eine für die Landeskirche günstige Lösung
einzusetzen. Diese wird gemäß Beschluss der Kirchenleitung vom 20. Februar dieses Jahres wie folgt
gesehen: Schließung des Erdgeschosses von Haus B (Bürogebäude), Abbruch der Gebäude C (Studentenwohnheim) und D (Wohnhaus) sowie Verringerung der Baulücke zum Haus B (Bürogebäude)
und Aufstockung des neu errichteten Gebäudes anstelle des Hauses C (Studentenwohnheim) um zwei
Vollgeschosse sowie Aufhebung der Nutzungsbindung und künftige Zulässigkeit der Nutzung als Büro,
Gewerbe und Praxen. Die Kirchenleitung hofft auf einen positiven Bescheid, um das ehemalige „Haus
der Kirche“ zu einem ausstrahlungsstarken Bildungsstandort für unsere Kirche und die Stadt Berlin
entwickeln zu können.
Im Zusammenhang der Bauplanungen wurde auch wiederholt die Frage der Unterbringung von Flüchtlingen im ehemaligen Studentenwohnheim erörtert; die Landessynode hatte dazu ebenfalls einen Prüfauftrag erteilt. Bisher wurde die Unterbringung von Flüchtlingen nicht weiter in Betracht gezogen, da
perspektivisch noch keine Lösung für die Planung des Gesamtareals vorliegt. Eine notdürftige Instandsetzung des Hauses wäre mit einem erheblichen Aufwand verbunden, da derzeit weder die Sanitäreinrichtungen noch die Elektroversorgung noch ein Betrieb der Heizungsanlage möglich sind. Die Kirchenleitung, aber vor allem die Mitarbeitenden im AkD hoffen bald auf eine abschließende Lösung und deren Umsetzung für das gesamte Projekt.
Zur inhaltlichen Profilierung des Amtes für kirchliche Dienste werden nacheinander die einzelnen Arbeitsbereiche evaluiert, um gegebenenfalls auch nötige Veränderungen vornehmen zu können und so
wiederum den Anforderungen aus den Kirchenkreisen und Gemeinden besser gerecht werden zu können. Über die inhaltliche Arbeit und deren Entwicklungen in den Jahren 2013/2014 hat das AkD gerade
frisch einen eigenen Bericht vorlegelegt. Er wird allen Synodalen vorliegen. Anregungen aus den Gemeinden und Kirchenkreisen werden dazu gern entgegengenommen.
Im Frühjahr 2015 hat die Kirchenleitung das Kuratorium des AkD, dessen Berufungszeitraum immer an
die Legislaturperiode der Kirchenleitung gebunden ist, neu berufen. Die Kirchenleitung dankt dem „alten“ Kuratorium für sein engagiertes Begleiten des Amtes, für manche schwierigen, aber nötigen und
wegweisenden Entscheidungen in den letzten Jahren und wünscht dem „neuen“ Kuratorium unter Leitung von Propst Dr. Stäblein Energie und die richtigen Einsichten für nötige Entscheidungen im Sinne
unserer Kirche und ihrer Menschen. Die Kirchenleitung dankt aber auch allen Mitarbeitenden des AkD
für ihre Bereitschaft, ihr Engagement und die hohe Motivation, an der inhaltlichen Weiterentwicklung
und den damit verbundenen Veränderungen mitzuwirken.
5. Erwachsenenbildung
Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung in Berlin-Brandenburg e.V. (EAE)
In der EAE haben sich die Träger von 21 zentralen oder regionalen Einrichtungen der Evangelischen
Erwachsenenbildung in Berlin und Brandenburg zusammengeschlossen. Die EAE ist eine anerkannte
Landesorganisation im Sinne des Brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes und ein Werk der
EKBO. Zu ihr gehören neben den Regionalen Arbeitsstellen für Evangelische Erwachsenenbildung in
den einzelnen Land –bzw. Kirchenkreisen, die Heimvolkshochschule Seddin, das AKD sowie die
Evangelische Akademie zu Berlin. Da es im Land Berlin kein Weiterbildungsgesetz und keine entsprechende staatliche Förderung gibt, hat die EAE ihren Schwerpunkt im Land Brandenburg. Die Einrichtungen in der schlesischen Oberlausitz werden von der Evangelische Erwachsenenbildung Sachsen
vertreten.
Im Rahmen des brandenburgischen Weiterbildungsgesetzes bzw. der damit verbundenen staatlichen
Förderung führen die Mitglieder der EAE im Jahr mehr als 900 Veranstaltungen mit über 13.000 TeilKL-Bericht 2015
31
nehmenden durch. Diese Arbeit wird landesweit von neun hauptberuflich Mitarbeitenden und 37 neben
bzw. freiberuflich Tätigen organisiert und durchgeführt.
Neben den Angeboten der EAE finden in Gemeinden und Kirchenkreisen sowie auf Initiative Einzelner
eine Vielzahl von Veranstaltungen, vor allem der religiösen oder politischen Bildung statt: Bibelwochen,
Glaubenskursen, Gemeindeseminaren, Vorträge, Reisen u.a.m. haben non-formalen oder informellen
Charakter und bilden einen Großteil evangelischer Bildungsangebote für Erwachsene. Einrichtungen
und Werke der EKBO und eigenständige Vereine oder Einrichtungen erweitern daneben das Spektrum.
Hierzu gehören z.B. das Berliner Missionswerk, das Klosterstift zum Heiligengrabe, die Von Cannsteinschen Bibelanstalten oder die Stiftung St. Matthäus.
Glaubenskurse in unserer Landeskirche
Ein profiliertes Angebot für Erwachsene sind die unterschiedlichen Glaubenskurse, von denen es eine
Vielzahl unterschiedlicher Formate in der EKBO gibt. Häufig sind auf die regionalen Gegebenheiten
zugeschnitten und von den Anbietenden selbst entworfen. Darüber hinaus findet Kursmaterial Verwendung, das fertig zu kaufen ist. Die Kurse im Kontext des Projektes „Erwachsen Glauben“ als noch recht
neues Angebot in der EKBO hat eine steigende Angebotsdichte mit aktuell über 100 Kursen mit ca.
1000 Teilnehmenden pro Jahr.
Glaubenskurse werden in der Regel von einer oder mehreren Kirchengemeinden angeboten, in manchen Fällen auch mit ökumenischen Partnern. Innerhalb von Kirchenkreisen gibt es regionale Angebote, zum Teil auch an wechselnden Orten. Einzelne Glaubenskurse werden bewusst an „besonderen“
Orten, also etwa in Gaststätten, Bürgerhäusern, bei der Feuerwehr etc., durchgeführt. Das Kurskonzept „Peregrinatio“ knüpft an Pilgerrouten und Wanderwege an.
Als zeitlich klar begrenzte Seminare bieten die unterschiedlichen Glaubenskurse eine intensive Einführung in und Beschäftigung mit Kerninhalten des christlichen Glaubens. Die Kursdauer beträgt je nach
Kursmodell zwischen fünf und 15 Sitzungen. Die Kurse erreichen überwiegend Menschen zwischen 25
und 55 Jahren - eine Altersgruppe, die von anderen kirchlichen Angeboten häufig nur schwer erreicht
wird. Es gibt einen signifikant höheren Anteil an teilnehmenden Frauen. Die Teilnehmenden der Kurse
bestehen noch überwiegend aus kirchennahen Menschen; es kommen jedoch immer auch Menschen
hinzu, die mit Kirche bislang wenig Kontakt hatten.
In den meisten Fällen sind Pfarrer/ -innen oder Gemeindepädagogen /-innen federführend bei der Konzeption und Durchführung der Kurse. Häufig werden ehrenamtlich Mitarbeitenden verantwortlich eingebunden. Die meisten Glaubenskurse werden im Großraum Berlin und Potsdam angeboten. Ein weiterer
Schwerpunkt ist der Kirchenkreis Zossen-Fläming. Kurse im städtischen Raum sind dabei häufiger als
in Dörfern. In den genannten Regionen wurden die Kurse im Rahmen eines zweijährigen Projektes
zwischen Landeskirche und Kirchenkreisen intensiv eingeführt und nach Ende der Projektlaufzeit auf
Kirchenkreisebene weitergeführt. Die Mitarbeiter/ -innen aus der Projektphase wurden von den Kirchenkreisen weiterbeschäftigt.
VI. Kirchliche Berufe
1. Entwicklung des ordinierten Dienstes
1.1. Personalplanung
Im Jahr 2014 haben 24 Vikarinnen und Vikare das Aufnahmeverfahren in den Probedienst mit Erfolg durchlaufen. Damit sind alle, die sich beworben haben aufgenommen worden.
21 von ihnen wurden in die Verwaltung von Gemeindepfarrstellen, bzw. in Kirchenkreise entsandt
und mit der Wahrnehmung pfarramtlicher Dienste beauftragt. Eine Pfarrerin wurde in die Stadtmission Berlin, zwei in das Konsistorium entsandt zur Wahrnehmung der Aufgaben in Vorbereitung des
Kirchentags 2017 bzw. in die Pressestelle.
Insgesamt sieht die Verteilung folgendermaßen aus: In den Sprengel Potsdam wurden 5, den
Sprengel Berlin 6 und den Sprengel Görlitz 10 junge Pfarrerinnen und Pfarrer entsandt, 3 nehmen
besondere Aufgaben wahr.
KL-Bericht 2015
32
Nach 20 Probedienstpfarrer(inne)n in 2013 und zu erwartenden ca. 25 Personen in 2015 haben wir
derzeit keinen aktuellen Mangel an Nachwuchs.
Wir müssen jedoch feststellen, dass die Entwicklung im Pfarrdienst spätestens in den Jahren ab
2020 rapide zurückgehen wird, sofern nicht deutlich mehr junge Menschen als derzeit für das Theologiestudium und den Pfarrberuf gewonnen werden können.
So ergeben sich aus unseren Berechnungen, dass in den 10 Jahren zwischen 2022 und 2032 aus
den sog. „geburtenstarken“ Jahrgängen 1956 bis 1965, nach dem Ausscheiden nach der gesetzlichen Regelzeit, 439 Pfarrerinnen und Pfarrer in den Ruhestand versetzt werden (siehe Tabelle auf
Seite 37).
Dies würde bedeuten, dass wir lediglich, um den Stand zu halten, jährlich mit etwa 44 Personen
rechnen, die in den Probedienst entsandt werden, um den Bedarf zu decken.
Die EKBO muss künftig – das gilt im Übrigen für alle Landeskirchen der EKD – gute Kampagnen
zur Werbung für Theologiestudium und Pfarrberuf durchführen und Überlegungen anstellen und
möglichst in die Tat umsetzen, welche seriösen Möglichkeiten des Zugangs zum Pfarrdienst (Öffentliche Wortverkündigung und Sakramentsverwaltung), außer der Prädikantenausbildung, jenseits
des universitären Studiums der Theologie und des Vikariats, geschaffen werden sollten.
Zwischen Januar 2014 und Juli 2015 waren insgesamt 106 Pfarrstellen neu ausgeschrieben (74 in
Gemeinden und Pfarrsprengeln; 19 in Kirchenkreisen, 13 im Bereich der Spezialseelsorge oder anderer landeskirchlicher Aufgaben, wie z.B. AKD). 31 Pfarrstellen in Gemeinden wurden erneut (Berlin: 3), 12 Pfarrstellen mehrmals ausgeschrieben.
Nach annähernd zwei Jahren Erfahrung mit der 10-Jahres-Befristung der Übertragung von Gemeindepfarrstellen kann eine vorsichtige Einschätzung vorgenommen werden:
Von den 39 Fristabläufen in den Jahren 2014 und 2015 wurden 19 Pfarrerinnen und Pfarrer unbefristet verlängert, bei 8 Personen wurde die Pfarrstelle befristet verlängert. 11 Pfarrerinnen und Pfarrer haben sich in eine neue Pfarrstelle verändert, nur eine Person ist in den Wartestand versetzt
worden, weil weder eine Verlängerung, neue Übertragung oder ein Auftrag möglich waren.
Tendenziell lässt sich erkennen, dass die Bereitschaft zur Veränderung zunimmt und die Verlängerung nicht automatisch zur Debatte steht.
1.2. Personalentwicklung
Es blieb auch im Berichtsjahr bei den Schwerpunkten, die im letzten Kirchenleitungsbericht ausführlich beschrieben wurden.
Salutogenese – „gut, gerne und wohlbehalten arbeiten“ – möglichst bis zum 67. Lebensjahr. Das
heißt Gestaltung des Gesundheitsmanagements, mit dem konzentrierten Augenmerk auf mögliche
Früherkennung von Überlastungs- und Erschöpfungszeichen bei unseren Pfarrerinnen und Pfarrern.
Dazu gehört die Aus-, Fort, und Weiterbildung, sowie Trainings und Coaching der Verantwortlichen
auf Kirchenkreisebene, Superintendentinnen und Superintendenten, sowie ihre Stellvertreter(innen),
vor allem in der Gestaltung des wichtigsten Leitungs- und Führungsinstruments: der Orientierungsgespräche.
Gerade angesichts der zu erwartenden hohen Zahl an Emeriti, ist die Gestaltung einer gezielten
Personalentwicklung in den letzten Amtsjahren notwendig, um einerseits von der Kompetenz der Erfahrenen im Kirchenkreis zu profitieren und andererseits den Übergang in den Ruhestand für die
Betroffenen in mehr Zufriedenheit zu gestalten.
Status
Ordinierte
Männer
Aktiver Dienst
927 (939) 553 (576)
Entsendung
60
(45)
23 (21)
Beurlaubungen
84
(85)
49 (49)
darunter Beurlaubungen für
11
(11)
8
(7)
einen Auslandsdienst
Zugänge
4
(3)
2
(1)
Übertagungen
56
(47)
30 (27)
Berufungen auf Lebenszeit
10
(16)
6
(9)
Stand 13.08.2015, in Klammern: Stand 25.07.2014
KL-Bericht 2015
Frauen
374 (363)
37 (24)
35 (36)
3
(4)
2
26
4
(2)
(20)
(7)
33
926 Theologinnen und Theologen zum 31.12.2014
KL-Bericht 2015
34
34
2. Theologischer Nachwuchs
Die starken Examensjahrgänge in den Trägerkirchen des Predigerseminars in Wittenberg haben dazu geführt, dass das Predigerseminar zunächst für zwei Jahrgänge durch Umstrukturierungen im Betrieb drei statt zwei Kurse und damit bis zu 75 Vikarinnen und Vikare ausbilden
wird. Für die EKBO hat dies zur Folge, dass wir 26 Plätze belegen könnten. Aufgrund der Ergebnisse des Frühjahrsexamens 2015 konnten vier Studierende nicht die Voraussetzungen für
ein Vikariat erlangen. Zudem haben aufgrund von Promotionsabsichten (5) und aufgrund von
familiären bzw. persönlichen Gründen (4) den Antritt ihres Vorbereitungsdienstes zurückgezogen. Dass dennoch 21 Vikarinnen und Vikare zum 1. September ihren Dienst aufnehmen
konnten, hängt mit der guten Bewerbungslage für die EKBO zusammen. Die Einweisungen erfolgten jeweils zur Hälfte ins Land (turnusgemäß Sprengel Potsdam) und in den Stadtbereich
(Sprengel Berlin). – Erarbeitet wird derzeit eine gliedkirchenübergreifende Kommunikationsstrategie für den Pfarrberuf, um bei Schülerinnen und Schülern wie bei Theologiestudierenden
ohne landeskirchlichen Bezug die Aufmerksamkeit für die Berufsperspektive des Pfarrberufs
zu stärken.
3. Andere kirchliche Berufe
Bereits 2010 hatte die Kirchenleitung Leitbilder für verschiedene kirchliche Berufsgruppen (Diakone, Gemeindepädagogen, Kirchenmusiker) verabschiedet. Im April 2011 hatte die Landessynode aufgrund eines Initiativantrags die Kirchenleitung beauftragt, eine Perspektivplanung
für die Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst außerhalb des Pfarrdienstes zu erarbeiten. Hintergrund dieses Antrags war die Erfahrung eines schleichenden Personalabbaus in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen seit Mitte der 90er Jahre. In einer ausführlichen Befassung mit
diesem Thema kam die Kirchenleitung 2012 zu dem Ergebnis, an einer Professionalisierung
der verschiedenen kirchlichen Arbeitsfelder und der damit verbundenen Vielfalt von Berufsbildern kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festzuhalten („Gemeinschaft der Dienste“).
Der Einsatz von haupt- und ehrenamtlich Tätigen sowie ihrer Kompetenzen und Begabungen
ist dabei in einem angemessenen Verhältnis zu berücksichtigen; die einzelnen Dienste sind
aufeinander zu beziehen. Eine Perspektivplanung für alle Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst außerhalb des Pfarrdienstes durch die Landeskirche hielt die Kirchenleitung jedoch
nicht für angezeigt, da die Personalplanung ausschließlich den Kirchengemeinden und Kirchenkreisen obliegt. Für die Kirchenleitung war bei ihren Überlegungen entscheidend, bei dem
durch die Landeskirche eingeschlagenen Weg einer Stärkung der mittleren Ebene zu bleiben.
Mögliche Steuerungsebene der Personalplanung ist damit die kreiskirchliche Ebene. Der landeskirchlichen Ebene kommt eine unterstützende und koordinierende Rahmenfunktion zu. Eine Weiterarbeit am Thema im Blick auf die landeskirchlichen Aufgaben erfolgte nach 2012
bewusst nicht, da der Rat der EKD bereits 2011 eine Ad-hoc-Kommission eingesetzt hatte, um
den Gliedkirchen Grundlagen für einen gemeinsamen Arbeitsprozess im Blick auf Ausbildung
und Beruflichkeit der diakonisch-gemeindepädagogisch tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu geben.
Seit Herbst 2014 liegt das Ergebnis der Ad-hoc-Kommission in Form einer Veröffentlichung
des Rates der EKD (EKD-Texte 118) zu „Perspektiven für die diakonischgemeindepädagogischen Ausbildungs- und Berufsprofile. Tätigkeiten – Kompetenzmodell –
Studium“ vor. Diese Veröffentlichung bietet eine gute Übersicht über die gegenwärtige Situation in der Ausbildung und im Berufsfeld, zeigt gleichzeitig aber auch Instrumente und Modelle,
die eine weitere Verständigung im Blick auf die Ausbildung und die Tätigkeit der diakonischgemeindepädagogischen Dienste zwischen den Gliedkirchen der EKD erleichtern können. Die
in dem EKD-Text vorgestellten Ergebnisse wurden in Konsultationen mit Verantwortlichen aus
den Gliedkirchen in der Konferenz der Referentinnen und Referenten für die gemeindebezogenen Dienste sowie der Konferenz der Beauftragten für die gemeindebezogenen Dienste, mit
Vertreterinnen und Vertretern aus den kirchlich getragenen evangelischen Hochschulen und
Ausbildungsstätten sowie mit Vertreterinnen und Vertretern von Ausbildungseinrichtungen in
freier evangelischer Trägerschaft abgesichert und überprüft. Die ausgesprochenen EmpfehKL-Bericht 2015
35
lungen der Kommission (vgl. Abschnitt 3) markieren Aufgaben für die Weiterarbeit in der Gemeinschaft der Gliedkirchen und ihrer Diakonie.
Die Empfehlungen gehen davon aus, dass die tradierten Berufsbezeichnungen und die damit
verbundenen Aufgaben („Lizenzen“) nicht einfach außer Kraft gesetzt werden, sondern Traditionen in den Gliedkirchen und freien Werken in ihrem Eigenwert wahrgenommen und moderat
weiterentwickelt werden können. Um Missverständnisse und Unklarheiten für diakonischgemeindepädagogisch Tätige und ihre Arbeitgeber zu vermeiden, um berufliche Weiterqualifizierung und vertikale wie horizontale Durchstiege und berufliche Wechsel im Raum derGliedkirchen der EKD zu ermöglichen und damit das diakonisch-gemeindepädagogische Berufsfeld attraktiv zu halten, ist es notwendig, dass es zu einem transparenten Abgleichen und
einer gemeinsamen Weiterentwicklung von Berufsprofil und Ausbildung kommt. Dazu sind in
dieser Ausarbeitung verschiedene Instrumente entwickelt worden, die in den Empfehlungen
konkretisiert werden.
Auf der Grundlage dieser Empfehlungen des Rates der EKD ist nun auch in unserer Landeskirche eine Weiterarbeit an den diakonisch-gemeindepädagogischen Ausbildungs- und Berufsprofilen möglich und dringend erforderlich. Hinzukommt, dass sich in den letzten Jahren
die Situation dahingehend verändert hat, dass es verstärkt nötig ist, junge Menschen in der
Berufsfindungsphase für kirchliche Berufe zu gewinnen. Dafür bedarf es einer Perspektivbeschreibung von Ausbildung und Arbeitsfeld der diakonisch-gemeindepädagogischen Dienste,
die die Evangelische Kirche in Deutschland als einen gemeinsamen Bildungsraum versteht.
Menschen, die sich mit ihrem Beruf und ihrer Lebensplanung auf unsere Kirche einlassen,
brauchen Perspektiven. Ihr Engagement – von dem die kirchliche Arbeit lebt – muss erhalten
werden. Kirchliche Ausbildungskapazitäten und Fortbildungsprogramme lohnen sich. Langfristig wird so die Qualität kirchlicher Arbeit gesichert.
Erste Überlegungen zum Thema liegen vor, weitere werden folgen. Über mögliche Ergebnisse
zu „Perspektiven für die diakonisch-gemeindepädagogischen Ausbildungs- und Berufsprofile“
werden Kirchenleitung und Landessynode perspektivisch zu beraten und nötige Beschlüsse zu
fassen haben.
VII. Einige statistische Angaben
1. Entwicklung der Gemeindegliederzahlen
Die rückläufige Gemeindegliederentwicklung hat im vergangenen Jahr erneut eine Zunahme
erfahren. Am 31.12.2014 hatte unsere Landeskirche 22.173 Gemeindeglieder weniger als am
31.12.2013. Das ist eine Abnahme von ca. 2,12%. Damit liegt die Entwicklung um 0,61 Prozentpunkte über dem Rückgang der Vorjahre.
Diff. 13-14 in %
Diff. 12-13 in %
Diff. 11-12 in %
Diff. 10-11 in %
-2,17 (-22.173 GG)
-1,51 (-15.983 GG)
-1,37 (-14.731 GG)
-1,34 (-14.565 GG)
Im 4. Quartal des Jahres 2013 sowie im ersten Quartal des Jahres 2014 muss eine hohe Zahl
von Kirchenaustritten festgestellt werden. In diesem Zeitraum lagen die Bekanntmachung
durch Banken über das geänderte Einzugsverfahren der Kirchensteuer auf Kapitalerträge sowie die Einführung des geänderten Verfahrens zum Jahresbeginn 2014. Die Informationstexte
auf den Kontoauszügen waren sehr unterschiedlich, z.T. irreführend, auf jeden Fall muss die
Umstellung als ein Grund für die hohen Kirchenaustrittszahlen gesehen werden. Die Bemühungen auf Ebene der EKD, sich mit den Bankenverbänden auf einen einheitlichen Informationstext zu verständigen, waren zuvor leider gescheitert.
KL-Bericht 2015
36
In Relation zu den Kirchenmitgliederzahlen zeigt sich, dass besonders das Bundesland Berlin
von vielen Kirchenaustritten betroffen war. 1,88% der Kirchenmitglieder sind im Jahr 2014 in
Berlin aus der Kirche ausgetreten, in Brandenburg handelt es sich um 1,69% und in Sachsen
um 0,93%.
Abbildung 1: Kirchenaustritte EKBO 2014 nach Bundesländern
Bundesland
Berlin
Brandenburg
(inkl. MVP + SA)
Sachsen
EKBO insgesamt
Kirchenmitglieder
611.800
373.291
Austritte
11.505
6.311
in % der Kirchenmitglieder
1,88
1,69
36.814
1.021.905
344
18.160
0,93
1,78
Mehr als ein Drittel aller Kirchenaustritte im Gebiet der EKBO waren 2014 im ersten Quartal zu
verzeichnen. Die Kirchenaustritte nahmen über das Jahr hinweg kontinuierlich ab, so dass im
vierten Quartal nur 20% der Gesamtaustritte im Jahr 2014 zu verzeichnen waren.
Abbildung 2: Kirchenaustritte im gesamten Gebiet der EKBO (alle Bundesländer) nach Quartal
Jahr
2011
2012*
2013*
2014
1.Quartal
2527
2724
3043
6115
2.Quartal
2050
2208
2597
4582
3.Quartal
2465
2315
2758
3798
4.Quartal
2900
2644
3998
3665
Gesamtergebnis
9.942
9.892
12.408
18.160
*ohne 1 Nachmeldung in den Quartalsangaben
**ohne 12 Nachmeldungen in Berlin in den Quartalsangaben
Die Austrittszahlen für das Bundesland Berlin nähern sich um Jahr 2015 wieder den Werten
aus 2013 an, so dass davon auszugehen ist, dass die große Austrittswelle überstanden ist.
Abbildung 3: Kirchenaustritte nur im Land BERLIN
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
2012
840
608
659
567
530
566
2013
883
766
724
709
727
579
2014
1395
1248
1161
1078
983
805
2015
841
838
812
706
677
xxx
Anmerkung: xxx = Juni 2015 noch nicht von der Kirchensteuerstelle Berlin veröffentlicht.
Während in den Jahren 2010 bis 2013 die meisten Kirchenaustritte in der Altersgruppe der Berufsanfänger von 18 bis 29 Jahren sowie 30 bis 39 Jahren im Gebiet der EKBO zu verzeichnen waren, lässt sich für 2014 feststellen, dass die meisten Austritte in der Altersgruppe 50 bis
64 Jahre zu finden sind. Die zweitgrößte Gruppe stellen weiterhin die 18 bis 29 Jährigen, bei
der drittgrößten Gruppe handelt es sich um die über 65 Jährigen. Die drei Altersgruppen bewegen sich hinsichtlich der Austrittszahlen auf einem ähnlich hohen Niveau. Besonders die
Zunahme der Austritte von Personen über 50 Jahren ist für das Jahr 2014 bezeichnend, da es
sich hierbei um eine neue Erscheinung handelt, die in den Vorjahren nicht festgestellt werden
konnte.
KL-Bericht 2015
37
Abbildung 4: Kirchenaustritte EKBO nach Altersgruppen
Neben dem gestiegen Austrittsverhalten von älteren Menschen in der EKBO, lassen sich
ebenfalls im Vergleich zum Vorjahr höhere Austrittszahlen von Frauen im Jahr 2014 feststellen. Die Betrachtung der Kirchenaustritte nach Geschlecht legen dar, dass zwar im Verhältnis
zu den Kirchenmitgliedern immer noch tendenziell mehr Männer aus der evangelischen Kirche
austreten als Frauen, allerdings ist der Unterschied zwischen den Geschlechtern im Vergleich
zum Vorjahr deutlich geringer geworden. Der Zuwachs an Kirchenaustritten von Frauen ist mit
+0,69 Prozentpunkten von 2013 bis 2014 deutlich höher als bei Männern (+ 0,45%).
Abbildung 5: Kirchenaustritte in der EKBO nach Geschlecht
2013
Männer
Frauen
2014
Männer
Frauen
Kirchenmitglieder
Kirchenaustritte
in % der
Kirchenmitglieder
448.531
595.547
6.057
6.349
1,35%
1,07%
439.575
582.330
7.901
10.256
1,80%
1,76
Anmerkung: Im Jahr 2013 konnten zwei Austritte keinem Geschlecht zugeordnet werden. Im Jahr 2014 sind drei
Austritte keinem Geschlecht zuzuordnen.
Die Betrachtung des Austrittsverhaltens der Personengruppe von Frauen im Alter von über 65
Jahren zeigt, dass die Austritte dieser Gruppe im Jahr 2014 im Vergleich zum Vorjahr stark
angestiegen sind. Die Zahlen sind zwar auch von einer stetigen Abnahme seit Januar 2014
geprägt, allerdings liegen die Werte im Jahr 2015 immer noch deutlich über den Vergleichswerten aus dem Jahr 2013.
KL-Bericht 2015
38
Abbildung 6: Entwicklung der Kirchenaustritte im Land Berlin in der Personengruppe ‚Weiblich & Ü65‘
Januar
Februar
März
April
Mai
Juni
2013
15
8
14
11
18
9
2014
194
192
148
124
112
106
2015
44
35
52
41
62
xxx
Anmerkung: xxx Juni 2015 noch nicht von der Kirchensteuerstelle Berlin veröffentlicht.
2. Wirtschaftliche Entwicklung und Finanzen
Die Kirchenleitung hat sich regelmäßig über die Einnahmesituation unterrichten lassen und die
Entwicklung, insbesondere der Kirchensteuer, diskutiert. Darüber hinaus wurden die weiteren
Haupteinnahmequellen, die Staatsleistungen und der Finanzausgleich innerhalb der EKD im
Rahmen der nach dem Finanzgesetz vorgesehenen Einnahmenplanung erörtert, die Grundlage für die Haushalts- und Finanzplanung der Landeskirche, Kirchenkreise und Kirchengemeinden sowie ihrer Verbände ist.
Mit Blick auf die Kirchensteuereinnahmen stand die Konjunkturentwicklung bundesweit im Fokus: Die Bundesregierung schätzt diese angesichts der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland positiv ein. So wird für 2015 ein Wirtschaftswachstum von 1,8 % erwartet. Die Entwicklung des Arbeitsmarktes spiegelt diese Konjunkturentwicklung wieder. Im
September 2015 ist die Zahl der Arbeitslosen auf 2,7 Millionen gesunken. Damit ging die Arbeitslosenquote in Höhe von 6,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat (6,4 %) zurück. Die für
die Landeskirche maßgeblichen Länder Berlin und Brandenburg melden mit 10,4 % und 8,1 %
im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufige Arbeitslosenquoten. Auch im Freistaat Sachsen
ist die Arbeitslosenquote gegenüber September 2014 auf 7,6 % gesunken.
Die Entwicklung der Kirchenlohnsteuer in Berlin und Brandenburg zeichnet diese positive Situation am Arbeitsmarkt in den ersten neun Monaten des Jahres nach: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist jeweils ein Zuwachs zu verzeichnen (+ 6,71 % und + 5,07 %). Dies führt bei
der Kirchensteuer insgesamt zu einem Plus von 6,06 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum (+
5,28 % in Berlin und + 8,65 % in Brandenburg). Ähnlich ist die Entwicklung im Bereich der Ev.Luth. Landeskirche Sachsens, die für den Bereich Görlitz von Bedeutung ist: Für die ersten
neun Monate des Jahres 2015 ist ein Zuwachs bei der Kirchensteuer von insgesamt 4,83 %
(davon Kirchenlohnsteuer + 5,43 % und Kircheneinkommensteuer + 3,40 %) im Vergleich zum
Vorjahreszeitraum gemeldet worden. Da seit 2014 ein Teil der Mehreinnahmen bei der Kirchenlohnsteuer in Berlin auf Verlagerungen von Gehaltsabrechnungsstellen beruht, werden
jährlich Rückstellungen gebildet, um eventuelle Rückzahlungsverpflichtungen bei der Abrechnung aus dem Verfahren zur Verrechnung der Kirchenlohnsteueranteile zwischen den
Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland erfüllen zu können.
Die mittelfristige Kirchensteuerentwicklung muss auch vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung gesehen werden: In der Bundesrepublik ist etwa jeder Fünfte älter als 65
Jahre, zur Mitte des Jahrhunderts ist zu erwarten, dass es jeder Dritte sein wird. Auch die Altersstruktur der Gemeindeglieder - 52 % sind über 50 Jahre alt - wird mittelfristig betrachtet zu
rückläufigen Kirchensteuereinnahmen führen, denn auch Taufen, Eintritte und Zuzüge können
den Gemeindegliederrückgang durch Fortzüge, Austritte und Todesfälle bei weitem nicht ausgleichen.
Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren wird für das Jahr 2016 mit Mehreinnahmen in
Höhe von 3 % im Vergleich zu den Kirchensteuereinnahmen des Jahres 2014 gerechnet.
Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Kirchensteuermehreinnahmen der letzten Jahre zu eiKL-Bericht 2015
39
nem Rückgang der Zahlungen aus dem Finanzausgleich innerhalb der Evangelischen Kirche
in Deutschland führen werden. Um nicht künftige Generationen mit den Versorgungs- und
Baulasten zu belasten, müssen Mehreinnahmen dazu genutzt werden, Rücklagen zu bilden.
VIII. Wesentliche Personalentscheidungen der Kirchenleitung
1. Präsidenten- und Propstamt
Die Kirchenleitung hat in ihrer Klausursitzung Ende September 2014 sowohl über die neuen
Aufgabenbereiche für Bruder Seelemann für die Zeit ab 1. März 2015, als auch über die
Wahlvorschläge für das Präsidenten- und Propstamt für die Herbstsynode 2014 beraten.
Für das Propstamt standen zur Wahl: Friederike von Kirchbach, Dr. Mareile Lasogga und
Dr. Christian Stäblein. Gewählt wurde für eine Amtszeit von 10 Jahren Dr. Christian Stäblein. Für das Präsidentenamt standen Dr. Jörg Antoine und Dr. Martin Richter zur Wahl.
Gewählt wurde für eine Amtszeit von 10 Jahren Dr. Jörg Antoine. Dr. Antoine hat am 1. Mai
2015 sein Amt angetreten, Dr. Christian Stäblein am 15. August 2015.
Für Bruder Seelemanns Tätigkeit nach Ablauf der Amtszeit als Präsident wurde mit der
EKD eine Rahmenvereinbarung für eine Abordnung abgeschlossen. Präsident Seelemann
nimmt Aufgaben wahr, die den Schwerpunktbereichen seines bisherigen über die EKBO
hinausgehenden Engagements entsprechen: Es geht um die Themen Staat-Kirche, Reformationsjubiläum, Militärseelsorge, Diakonie, Arbeitsrecht Dritter Weg und Führungskräftenachwuchs.
Schwester von Kirchbach wurde die (4.) landeskirchliche Pfarrstelle zbV übertragen. Ihr
wurde die Aufgabe übertragen, im Auftrag der Landeskirche und dem Vorstand der Trägerstiftung des House of One zugeordnet Themen und Arbeitsfelder beim Aufbaus des House
of One (Ein Haus für drei Religionen in Berlin) zu übernehmen. Die EKBO unterstützt mit
dieser Beauftragung das House of One in einer wichtigen Entwicklungsphase.
2. Berufungen in das Amt eines Superintendenten und in kollegiale Leitungen
•
Der amtierende Superintendent Frank Schürer-Behrmann wurde mit Wirkung vom 1.
Dezember 2014 für die Dauer von 10 Jahren zum Superintendenten des Evangelischen Kirchenkreises Oderland-Spree berufen.
3. Berufungen durch die Kirchenleitung in landeskirchliche Stellen und Übertragung
landeskirchlicher Pfarrstellen bzw. deren Verlängerung
•
Pfarrerin Barbara Killat, Berufung als theologische Referentin und landeskirchliche
Pfarrerin für Migration und Integration im Berliner Missionswerk mit Wirkung vom 1.
Juni 2015 für die Dauer von 6 Jahren
•
Pfarrerin Johanna Friese, Verlängerung der Übertragung der (1.) landeskirchlichen
Pfarrstelle für Rundfunk und Fernsehen bis zum 30. September 2021
•
Pfarrerin Friederike von Kirchbach, Übertragung der 4. landeskirchlichen Pfarrstelle
zur besonderen Verfügung mit Wirkung vom 16. Juni 2015 bis zum Eintritt in den
Ruhestand
KL-Bericht 2015
40
4. Besetzung von landeskirchlichen Pfarrstellen durch das Konsistorium
Die Kirchenleitung hat folgende Besetzungen von landeskirchlichen Pfarrstellen dem
Konsistorium übertragen:
•
Pfarrer Erhard Wurst, Übertragung der (5.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Berlin zur Wahrnehmung der Gefängnisseelsorge in der Justizvollzugsanstalt Tegel mit Wirkung vom 16. November 2014 für die Dauer von 6 Jahren
•
Pfarrer Heino Winkler, Übertragung der (7.) landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg mit der Wahrnehmung der Gefängnisseelsorge in
der Justizvollzugsanstalt Brandenburg mit Wirkung vom 1. Januar 2015 für die Dauer
von 6 Jahren
•
Pfarrer Dr. Tobias Kirchhof, Besetzung der landeskirchlichen Pfarrstelle für Studierendenseelsorge in Frankfurt (Oder) mit Wirkung vom 1. April 2015 für die Dauer von 6 Jahren
•
Pfarrer Martin Groß, Übertragung der landeskirchlichen Pfarrstelle in der Gefängnisseelsorge im Land Brandenburg zur Wahrnehmung der Seelsorge in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen, gleichzeitig Verlängerung des Berufungszeitraums zum Landespfarrer für die Seelsorge in Justizvollzugsanstalten mit Wirkung vom 1. September
2015 bis zum 31. August 2018
•
Pfarrerin Marianne Ludwig, Übertragung der landeskirchlichen Pfarrstelle für die Polizeiseelsorge im Land Berlin und im Zolldienst den Ländern Berlin und Brandenburg mit
Wirkung vom 1.September 2015 für die Dauer von 6 Jahren
•
Gemeindepädagoge Hans-Georg Baaske, Übertragung der neu einzurichtenden landeskirchlichen Pfarrstelle für den Leiter des Umweltbüros der EKBO (Jg. 1959) mit Wirkung
vom 1. Oktober 2015 für den Dienst als Leiter des Umweltbüros der EKBO
5. Personalangelegenheiten im Konsistorium
•
Oberkirchenrat Dr. Jörg Antoine, Berufung zum 1. Mai 2015 für eine Amtszeit von 10
Jahren zum Präsidenten des Konsistoriums
•
Konventual-Studiendirektor Dr. Christian Stäblein, Berufung zum 15. August 2015 für eine Amtszeit von 10 Jahren zum Propst des Konsistoriums
•
Oberkonsistorialrätin Anke Poersch, erneute Berufung als Stellvertreterin für die am 1.
Mai 2015 beginnende Amtszeit von Präsident Dr. Jörg Antoine
•
Konsistorialpräsident a.D. Ulrich Seelemann, Abordnung an die EKD vom 1. März 2015
bis zum Eintritt in den Ruhestand
•
Dr. Christina-Maria Bammel, Übertragung der Referatsleitung des Referates 2.2 mit Wirkung vom 1. Oktober 2015
KL-Bericht 2015
41
6. Beauftragungen
Die Kirchenleitung hat folgende Beauftragungen ausgesprochen:
•
Oberkonsistorialrätin Anke Poersch, Beauftragung von für die Zeit vom 1. März 2015 bis
zum Ablauf des 30. April 2015 mit der Wahrnehmung der Aufgaben der Präsidentin des
Konsistoriums als Behördenleiterin
7. Berufungen in kirchliche Gremien
Die Kirchenleitung hat folgende Berufungen vorgenommen:
Prof. Dr. Bernd Schlüter, Bestellung als Mitglied in das Stiftungskuratorium der Stiftung St. Matthäus ab dem 1. Oktober 2014
•
Heike Krohn, Berufung zur Pressesprecherin der EKBO ab dem 1. Dezember 2014
•
Diakon i.R. Mattes Mustroph, Berufung zur ehrenamtlichen Wahrnehmung der Aussiedlerseelsorge in der EKBO mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 für zwei Jahre
•
Generalsuperintendentin Heilgard Asmus, erneute Berufung in den Vorstand der Stiftung „Kirche im Dorf“ mit Wirkung vom 1. Dezember 2014 für eine vierjährige Amtszeit
•
Thomas Glaubitz, Berufung in den Verwaltungsrat der Evangelischen Zusatzversorgungskasse Darmstadt für die am 1. September 2011 begonnene fünfjährige Amtsperiode
•
Dr. Irmgard Schwaetzer, Berufung in das Kuratorium der Stiftung Garnisonkirche
Potsdam ab dem 1. Februar 2015
•
Dr. Elke Rutzenhöfer, Benennung zur Vertreterin unserer Landeskirche in den Vorstand
des Evangelischen Presseverbandes Ost e.V. für das Jahr 2015
•
Herr Dr. Manfred Gentz, Berufung zum 25. Februar 2015 in das Kuratorium der Stiftung
Garnisonkirche Potsdam
•
Andreas Mörsberger, Berufung zum Mitglied des Kuratoriums der Evangelischen
Hochschule Berlin mit Wirkung vom 1. März .2015 für die Dauer von 3 Jahren
•
Prof. Dr. Dr. h. c. Christoph Markschies, Berufung zum kommissarischen Leiter des Instituts Kirche und Judentum mit Wirkung vom 22. Mai 2015
•
Pastor Eckhard Kutzer, Berufung in den Vorstand der St. Gertraudt-Stiftung zum 3. Oktober 2015 für die Dauer von 4 Jahren
•
Eva Dittmann-Hachen, Berufung in den Vorstand der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung e.V. (EAE)
•
Dr. Jörg Antoine und Andreas Böer, Berufung in das Kuratorium der Stiftung St. Matthäus zum 1. Juni 2015
•
Richterin am Arbeitsgericht a. D. (Berlin) Christiane Marewski, erneute Berufung zur
Stellvertreterin der Vorsitzenden der Kammer 2 des Schlichtungsausschusses mit
Wirkung vom 1. Juli 2015 für die Dauer von vier Jahren
KL-Bericht 2015
42
•
Christina Rösch, Berufung in das Kuratorium der Evangelischen Schulstiftung in der
EKBO zum 1. August 2015
•
Konsistorialpräsident a.D. Ulrich Seelemann, Entsendung in den Aufsichtsrat der Paul
Gerhardt Diakonie e.V. vom 16. Oktober 2015 für die Dauer von fünf Jahren
•
Pfarrer Albrecht Bönisch, Benennung für die Zeit der Übertragung seiner Pfarrstelle an
der Kreuzkirchengemeinde in Görlitz zum stellvertretenden Delegierten in der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen im Freistaat Sachsen
•
Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine, Entsendung in die Kirchenkonferenz der EKD
•
Professor Dr. Bernd Schipper, Berufung als Mitglied des Kollegiums des Theologischen Prüfungsamtes
•
Konsistorialpräsident Dr. Jörg Antoine, Superintendentin Ulrike Menzel; Entsendung in
den Diakonischen Rat des DWBO
•
Bischof Dr. Markus Dröge, Entsendung in das Präsidium der UEK
•
Propst Dr. Christian Stäblein, Entsendung in den Theologischen Ausschuss der UEK
•
Propst Dr. Christian Stäblein, Berufung in das Kuratrium des Instituts Kirche und Judentum
•
Berufungen zu Orgelsachverständigen in der Landeskirche: Markus Epp, Berlin (Kirchenmusiker), Frank Rossow, Berlin (Orgelbauer, derzeit Angestellter der TU Berlin),
Martin Schulze, Frankfurt/Oder (freiberuflicher Kirchenmusiker) mit Wirkung vom
21. November 2014 für die verbleibende Amtsperiode
•
Erneute Entsendung von Simone Ehm und Frau Gabriele Lucht in den Aufsichtsrat des
Paul Gerhardt Diakonie e.V. vom 9. Dezember 2014 für die Dauer von fünf Jahren
•
Pfarrerin Beate Violet, Berufung als Stellvertreterin für Pfarrer Dieter Wentzek, Leiter des
Evangelisches Zentralinstituts für Familienberatung (EZI), bis zum Ablauf der Amtszeit in
die Vorschlagskommission für Berufungen in den Entsendungsdienst
•
Oberkonsistorialrat Dr. Martin Richter, Pfarrerin Dr. Christina-Maria Bammel, Pfarrer Eric
Haußmann, Berufung als Mitglieder des Kollegiums des Theologischen Prüfungsamtes
•
Benennung von Oberkonsistorialrätin Anke Poersch als Mitglied und Oberkonsistorialrätin Dr. Heidrun Schnell als Stellvertreterin für die laufende Amtsperiode des Verwaltungsrates der ERK bis zum 31. August 2016
•
Benennung von OKR Dr. Christoph Vogel und als Stellvertreter Pfarrer Dr. Bernd Krebs
als Mitglieder im Kuratorium der Evangelischen Wittenbergstiftung für die am 1. Oktober 2015 beginnende neue sechsjährige Amtsperiode
•
Entsendung in die Tarifkommission: Herrn KVOR Martin Keim-Wennekers (Ev. Schulstiftung), Pfarrer Heinrich Koch (Ev. KK Schlesische Oberlausitz); Geschäftsführer Siegfried Lemming, Ute Lingner (AKD), OKR Michael Lunberg, RA Götz-Georg von Randow,
OKRn Dr. Heidrun Schnell, Konsistorialpräsidenten a.D. Ulrich Seelemann, Superintendent Uwe Simon (Ev. KK Oberes Havelland), Verena Zühlke (Amtsleiterin KVA Lichtenberg-Oberspree)
KL-Bericht 2015
43
Der Vorsitz der Tarifkommission wurde erneut Konsistorialpräsident a.D. Ulrich Seelemann übertragen
•
Berufung als Mitglieder des Kuratoriums des Amtes für kirchliche Dienste für die
Dauer der Amtszeit der Kirchenleitung: Dr. Christian Stäblein (des. Propst, Vorsitz ab
Dienstantritt), Friederike Schwarz (Konsistorium, Vorsitz bis zum Dienstantritt von Dr.
Stäblein), Andreas Böer (Kirchenleitung) Dr. Lars Charbonnier (Dozent, Führungsakademie für Kirche und Diakonie), Ulrike Gartenschläger (berufliche Mitarbeiterin im KK
Oberes Havelland), Thomas Köhler (Superintendent des KK Niederlausitz), Dr. Johannes Krug (Superintendent des KK Teltow-Zehlendorf), Dr. Claudia Wein (Ärztin, KKR
Berlin-Steglitz), Dr. Solange Wydmusch (Mitglied der Kirchenleitung)
•
Entsendung in die Gesamtsteuerungsgruppe Reformprozess für die Dauer der Berufung der Kirchenleitung: Dr. Markus Dröge (Bischof), Christian Stäblein, (Propst), Sigrun
Neuwerth (Präses Landessynode); Martin Herche, (Generalsuperintendent Sprengel
Görlitz), Barbara Eschen (Direktorin Diakonisches Werk), Roland Herpich, (Direktor Berliner Missionswerk), Matthias Spenn (Direktor Amt für kirchliche Dienste), Andreas Böer
(Kirchenleitung), Hans-Georg Furian (Superintendent KK Lichtenberg-Oberspree), Christine Rieffel-Braune (Präses Kreissynode Berlin Nord-Ost), Harro Semmler (Präses
Kreissynode Barnim), Tobias Kuske (Pfarrer), Aline Seel (Theologiestudentin in Berlin),
Prof. Dr. Marianne Meinhold
•
Berufungen in den Lenkungsausschuss des Kirchentages 2017: Pröpstin Friederike
von Kirchbach / Propst Dr. Christian Stäblein, Generalsuperintendentin Heilgard Asmus,
Generalsuperintendent Martin Herche, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein, Oberkonsistorialrat Martin Vogel, Pressesprecherin Heike Krohn, Kirchenrätin Barbara
Eschen, LKMD Prof. Dr. Gunter Kennel, Matthias Spenn (Direktor des AkD), Enrico
Triebel (Landesausschuss DEKT), Bischofsvikar Dr. Fenski, Wolfgang Klose (Diözesanrat), Archimandrit Emmanuel Sfiatkos (ÖRBB), Pfr. Christhard-Georg Neubert, Dr. Rüdiger Sachau (Direktor der Ev. Akademie), Kirchenrat Roland Herpich, Ministerin Prof. Dr.
Sabine Kunst, Staatssekretär Tim Renner, Intendantin Dagmar Reim (rbb), Chefredakteur Thoralf Cleven (Märkische Allgemeine Zeitung), Chefredakteur Stephan-Andreas
Castorff (Tagesspiegel), Dr. Volker Hassemer (Stiftung Zukunft Berlin), Inka Rehahn (visit berlin - Berlin Tourismus & Kongress GmbH), Jens Beuchler (TMB TourismusMarketing Brandenburg), Klaus-Martin Bresgott (Kultur-beauftragter der EKD), Joachim
Lenz (Direktor der Berliner Stadtmission), Sigrun Neuwerth (Präses der Landessynode
der EKBO) n.n. (EKM), Leitung: Bischof Dr. Markus Dröge
•
Entsendung folgender Delegation zur Coburg-Konferenz von Diözese Chichester (Kirche von England), Ev.-luth. Kirchenkreis Bayreuth, Erzdiözese Bamberg und EKBO vom
08. bis 12. Oktober 2015 in Berlin: Ulrike Trautwein (Generalsuperintendentin von Berlin
/Delegationsleitung), Carsten Bolz (Superintendent, KK Charlottenburg-Wilmersdorf /
Vorsitzender UK-Beirat), Dr. Claudia Wein (Vorsitzende des Ständigen Ausschusses für
Gemeinde und Diakonie, KK Steglitz), Dr. Christof Theilemann (Berliner Missionswerk),
Christian Finke (Kreiskantor Steglitz), Dr. Christina-Maria Bammel (Pfarrerin, KK Stadtmitte), Florian Kunz (Pfarrer / KK Schöneberg), Ursula Zohren-Busse (Pfarrerin i. R.,
Potsdam, Beirat UK)
•
Berufungen als Mitglieder des Kuratoriums der Evangelischen Hochschule Berlin:
Erneute Berufung mit Wirkung vom 1. Februar 2015: Maria Bering, (Senatsverwaltung
Bildung, Jugend und Wissenschaft), Monika Helbig (Staatssekretärin a. D.), Jobst Fiedler (Professor of Public and Financial Management, Hertie School of Governance
GmbH);
Erneute Berufung mit Wirkung vom 1. Juni 2015: Christian Petzold (Bereichsleiter bei
der Gesellschaft für Beratung und Sozialmanagement), OKR Dr. Christoph Vogel (Leiter
der Abteilung für theologische Aus-, Fort- und Weiterbildung)
KL-Bericht 2015
44
•
Berufungen in den Beirat für Evangelische Gefängnisseelsorge mit Wirkung vom 1.
Juli 2015 für die Dauer von sechs Jahren: Burkhard Kind (Verein Kirche im Gefängnis
e.V.), Kerstin Lubenow, (Regierungsdirektorin im Bundesministerium der Justiz), Dr.
Uwe Meyer-Odewald (Anstaltsleiter der JVA des Offener Vollzugs Berlin), Pfr. i.R. Jürgen Schwochow, Generalsuperintendentin Ulrike Trautwein und RA Wolfgang Wieland
(Justizsenator des Landes Berlin a.D.)
•
Hajo Fentz (Jugendmitarbeiter im KK Steglitz), Stefan Pester (Jugendmitarbeiter im KK
Neukölln), Nina Schmidt (Jugendmitarbeiterin im KK Berlin Stadtmitte) und HeinzGerhard Heimann (Mitglied des GKR Wünsdorf); Berufung zu Mitgliedern des Kuratoriums des Helmut-Gollwitzer-Haus - Rüstzeitheim und Bildungsstätte der Ev. Jugend – mit Wirkung vom 1. Oktober 2015 für eine Amtsperiode von 6 Jahren
8. Berufungen in sonstige Gremien
Die Kirchenleitung hat folgende Berufungen vorgenommen:
Pröpstin Friederike von Kirchbach, weitere Entsendung in den Rundfunkrat des RBB
mit Wirkung vom 12. Dezember 2014 für die für die neue 4-jährige Amtsperiode
•
Dr. Elke Rutzenhöfer, Bestellung als Vertreterin unserer Landeskirche in der Gesellschafterversammlung der zeitzeichen gGmbH für die laufende Amtsperiode bis Dezember 2015
•
Dr. Elke Rutzenhöfer, Benennung als Vertreterin unserer Landeskirche in der Gesellschafterversammlung der EIKON mbH für das Jahr 2015
•
Pfarrerin Monique Tinney, Berufung als Vertreterin, und Superintendent i.R. Joachim
Harder, als Stellvertreter für die EKBO in die Härtefallkommission des Landes Brandenburg
•
Ines-Kathrin Haesner, Leiterin der Arbeitsstelle für Evangelischen Religionsunterricht
Steglitz-Zehlendorf, Verlängerung der Berufung als Vertreterin der EKBO im Landesschulbeirat des Landes Berlin, Stellvertreter Oberkonsistorialrat Dr. Dieter Altmannsperger
•
Rechtsanwalt Rüdiger Jung, Berufung im Stellvertreteramt in die Härtefallkommission
Berlin mit Wirkung vom 1. Juni 2015 für die Dauer eines Jahres
9. Berufungen durch Dritte
Die Kirchenleitung hat folgende Berufungen bestätigt:
•
Thoralf Uebach, Bestätigung der Berufung in das Kuratorium der Evangelischen
Schulstiftung
•
Pfarrer Dr. Ulrich Schöntube, ehrenamtliche Berufung zum Landesposaunenpfarrer
der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz mit Wirkung
vom 1. Januar 2015 für die Dauer von 6 Jahren
•
Stefan Rauhut, Wahl zum Vorsitzenden und von Dr. Wolfgang Stock zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins REFORMATIONS-Campus e. V.
•
Georg Schubert, Wiederwahl zum Vorsitzenden des Vorstandes des Vereins Don
Camillo Stadtkloster e. V. mit Wirkung vom 2. Juni 2015
KL-Bericht 2015
45
•
Christina Lier, befristete Berufung als kaufmännischer Vorstand der Evangelischen
Schulstiftung mit Wirkung vom 26. Mai 2105 bis zum 31. Dezember 2015
•
Pfarrerin Karin Bertheau, Berufung zur Vorsteherin der Stiftung Lazarus-Diakonie Berlin mit Wirkung vom 1. April 2905 für die Dauer von 10 Jahren
•
Die Berufung von Frank Hohn und Generalsuperintendent i.R. Ulrich Schulz in den Vorstand der Hoffbauer-Stiftung
10. Sonstige Personalentscheidungen
•
Verleihung der Paul-Gerhardt-Medaille 2014 an Ernst Brenning, Martina Radloff und
Andreas Simon
•
Wahl als weitere stellvertretende Vorsitzende der Kirchenleitung mit Wirkung vom
23. Januar 2015 für die Dauer der Amtsperiode: 2. Stellvertreter: Reinhard Locke; 3.
Stellvertreterin: Solange Wydmusch
KL-Bericht 2015
46