Beschluss und Vorlage - Evangelische Kirche von Westfalen

Evangelische Kirche von Westfalen
SynodenBeschluss
zur Vorlage 1.2.1 | 4. Tagung der 17. Synode der EKvW in Bielefeld, 16. bis 20. November 2015
Einwanderung gestalten und gesetzlich regeln
Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, sich bei der Landesregierung und über die EKD bei der
Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Gesetzgebungsprozess für ein Einwanderungsgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland so bald wie möglich auf den Weg gebracht wird.
In diesen Prozessen kann auch unsere Kirche nicht unverändert bleiben. Deshalb bittet die
Landessynode die Kirchenleitung, eine Hauptvorlage zum Thema „Kirche in der Einwanderungsgesellschaft“ auf den Weg zu bringen.
Bielefeld, den 19. November 2015
Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung des Wortlautes durch die Kirchenleitung!
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1.2.2
Ausschuss:
Berichterstattung:
Tagungs-Berichtsausschuss
Synodale Weigt-Blätgen
Vorlage:
Einwanderung gestalten und gesetzlich regeln
Deutschland ist de facto ein Einwanderungsland. Vor diesem Hintergrund fordert die Landessynode die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes.
Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes wird mit Blick auf die gegenwärtige Flüchtlingssituation besonders deutlich, da bei Vorliegen eines solchen Gesetzes viele Flüchtlinge
den direkten Weg der Einwanderung als Alternative zum Weg über das Asylrecht gehen
könnten.
Es bedarf eines modernen Einwanderungsgesetzes, das den vielfältigen Ursachen und Motivationen für Migration ebenso gerecht wird wie den Bedarfslagen in Wirtschaft und Gesellschaft.
Ein solches Gesetz muss klare und transparente Regeln formulieren, nach denen kontrollierte Einwanderung möglich sein soll (z. B. Kenntnisse der deutschen Sprache, berufliche
Qualifikation).
Die Integration der Eingewanderten kann nur auf der Basis der Grundwerte unserer Verfassung gelingen. Dazu gehören insbesondere: die Gleichberechtigung von Mann und Frau,
die Trennung von Staat und Religion, Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit.
BESCHLUSSVORSCHLAG:
Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, sich bei der Landesregierung und über die
EKD bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Gesetzgebungsprozess für ein
(Nicoel Saath): L:\DATEN\WINWORD\Sy1_Synode 2015\5_Internet\erledigt\1_2_2_Einwanderung_gestalten.docx
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Einwanderungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland so bald wie möglich auf den
Weg gebracht wird.
In diesen Prozessen kann auch unsere Kirche nicht unverändert bleiben. Deshalb bittet die
Landessynode die Kirchenleitung, eine Hauptvorlage zum Thema „Kirche in der Einwanderungsgesellschaft“ auf den Weg zu bringen.