Evangelische Kirche von Westfalen SynodenBeschluss zur Vorlage 1.2.1 | 4. Tagung der 17. Synode der EKvW in Bielefeld, 16. bis 20. November 2015 Einwanderung gestalten und gesetzlich regeln Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, sich bei der Landesregierung und über die EKD bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Gesetzgebungsprozess für ein Einwanderungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland so bald wie möglich auf den Weg gebracht wird. In diesen Prozessen kann auch unsere Kirche nicht unverändert bleiben. Deshalb bittet die Landessynode die Kirchenleitung, eine Hauptvorlage zum Thema „Kirche in der Einwanderungsgesellschaft“ auf den Weg zu bringen. Bielefeld, den 19. November 2015 Die Veröffentlichung der Beschlüsse erfolgt unter dem Vorbehalt der endgültigen Feststellung des Wortlautes durch die Kirchenleitung! Arbeitsbereich Kommunikation | Telefon: 0521 594-313 | Fax: 0521 594-333 E-Mail: [email protected] | Internet: www.evangelisch-in-westfalen.de 1.2.2 Ausschuss: Berichterstattung: Tagungs-Berichtsausschuss Synodale Weigt-Blätgen Vorlage: Einwanderung gestalten und gesetzlich regeln Deutschland ist de facto ein Einwanderungsland. Vor diesem Hintergrund fordert die Landessynode die Schaffung eines Einwanderungsgesetzes. Die Notwendigkeit eines solchen Gesetzes wird mit Blick auf die gegenwärtige Flüchtlingssituation besonders deutlich, da bei Vorliegen eines solchen Gesetzes viele Flüchtlinge den direkten Weg der Einwanderung als Alternative zum Weg über das Asylrecht gehen könnten. Es bedarf eines modernen Einwanderungsgesetzes, das den vielfältigen Ursachen und Motivationen für Migration ebenso gerecht wird wie den Bedarfslagen in Wirtschaft und Gesellschaft. Ein solches Gesetz muss klare und transparente Regeln formulieren, nach denen kontrollierte Einwanderung möglich sein soll (z. B. Kenntnisse der deutschen Sprache, berufliche Qualifikation). Die Integration der Eingewanderten kann nur auf der Basis der Grundwerte unserer Verfassung gelingen. Dazu gehören insbesondere: die Gleichberechtigung von Mann und Frau, die Trennung von Staat und Religion, Religionsfreiheit, Meinungs- und Pressefreiheit. BESCHLUSSVORSCHLAG: Die Landessynode bittet die Kirchenleitung, sich bei der Landesregierung und über die EKD bei der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass der Gesetzgebungsprozess für ein (Nicoel Saath): L:\DATEN\WINWORD\Sy1_Synode 2015\5_Internet\erledigt\1_2_2_Einwanderung_gestalten.docx Zuletzt gedruckt: 23.11.2015 15:57 Uhr; zuletzt gespeichert von: Nicoel Saath -2- Einwanderungsgesetz für die Bundesrepublik Deutschland so bald wie möglich auf den Weg gebracht wird. In diesen Prozessen kann auch unsere Kirche nicht unverändert bleiben. Deshalb bittet die Landessynode die Kirchenleitung, eine Hauptvorlage zum Thema „Kirche in der Einwanderungsgesellschaft“ auf den Weg zu bringen.
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