TREU ASS News 7/2015 TREU ASS News 7/2015 |Oktober Themen Leitartikel 1 Die Rürup-Rente lohnt sich! 2 Gibt es eigentlich noch den Firmenvertragsrechtsschutz? 4 Die skurrilsten Versicherungssachen 6 Mieten & Wohnen: Bestellerprinzip ausgetrickst?! 9 Tipps gegen miese Fahrraddiebstähle 10 Urteil des Monats 10 TREU ASS Sudoku 11 Messetermine Oktober 2015 11 Impressum 12 Liebe Leserinnen und Leser, ich freue mich, Sie wieder in einem neuen Monat begrüßen zu dürfen. Nun sind wir tatsächlich schon im zehnten Monat des Jahres angelangt, im Oktober. Auch in dieser Ausgabe haben wir es uns zum Ziel gemacht, Ihnen interessante Themenkomplexe vorzustellen und Ihnen das allgemeine Versicherungswesen näher zu bringen. Da wäre zum einen die Rürup-Rente, sozusagen die Schwester der Riester-Rente. Durch die steuerlichen Vorteile bietet diese Form der Rente viele Vorteile für Selbstständige. Mitunter stellen wir Ihnen im Oktober auch sechs skurrile Versicherungssachen vor: von der Meisterschale der Fußballbundesliga bis hin zu der Zunge eines Teetesters. Abgerundet wird diese Ausgabe mit der Antwort auf die Frage: Gibt es den Firmenvertragsrechtsschutz eigentlich noch? Im Namen des TREU ASS Teams wünsche ich Ihnen eine gute Zeit. Ihr Horst Palgen 1 TREU ASS News 7/2015 Die Rürup-Rente lohnt sich! Als Selbstständiger können Sie die beiden Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge, die Riester-Rente und die Betriebsrente in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Daher richtet sich die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, an Sie. Keine Fragen: Sie lieben Ihre selbstständige Arbeit. Aber haben Sie nicht trotzdem schon des Öfteren sehnsuchtsvoll an Ihr Leben nach dem Beruf gedacht? Ein ganz neuer Lebensabschnitt mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten: dem Lieblingshobby intensiver nachgehen, lang ersehnte Reisen nachholen oder die Aufnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten. Auf jeden Fall möchten Sie Ihren Lebensstandard erhalten, den Sie sich bis dahin erarbeitet haben. Für Ihre finanzielle Unabhängigkeit brauchen Sie eine sichere Einnahmequelle. Und wir werden auch immer älter. Somit verbringen wir aufgrund der wachsenden Lebenserwartung einen immer größer werdenden Teil unseres Lebens im Rentenalter. Das bedeutet, dass wir im Alter mehr Geld benötigen. Generell gilt: Wer nicht privat Vorsorge trifft, muss im Alter mit empfindlichem Absinken des Lebensstandards rechnen. Ganz besonderer Handlungsbedarf besteht bei Selbstständigen, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind. Sie müssen somit privat vorsorgen und haben aber auch den Vorteil, dass Sie Ihre Altersvorsorge ganz individuell gestalten können. Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge, die für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde. Sie gilt als Gegenstück zur Riester-Rente, die von selbständig arbeitenden Berufstätigen in der Regel nicht genutzt werden kann. Gerade wegen der umfassenden Steuervorteile über den Sonderausgabenabzug stellt die Rürup-Rente eine lohnenswerte Form der Altersvorsorge dar. Die steuerlichen Vorteile… Ein starkes Argument zugunsten des Basisplans liegt im Bereich der Steuergesetzgebung. Das Finanzamt erkennt derzeit bis zu 22.173 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und 44.344 Euro bei Ehepaaren an. Diese Beiträge können in den Grenzen des § 10 Abs. 3 EStG als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Das heißt, dass Sie über Ihre Einkommenssteuererklärung einen Teil der bezahlten Beiträge 2 TREU ASS News 7/2015 zurück erhalten. In dieser Steuerrückerstattung liegt die staatliche Förderung. Der Anteil der steuerlich geltenden Beiträge steigt jährlich um zwei Prozent. Somit wird er im Jahr 2025 bei 100% liegen. Alle Vorteile auf einen Blick Aktuell sind 80 % der Einzahlungen steuerfrei absetzbar, ab 2025 sind es sogar 100 %. Flexible Einzahlungen Besonders die Möglichkeit der flexiblen Einzahlungsbeträge kann für Selbstständige von großem Vorteil sein. Ist ein Geschäftsjahr einmal weniger gut gelaufen, lassen sich die Einzahlungsbeträge beliebig nach unten korrigieren. Läuft ein Geschäftsjahr deutlich besser als gewöhnlich, so können hingegen auch deutlich höhere Beträge in die Rürup Rente eingezahlt werden, um auch hier die vielen Steuervorteile zu nutzen. Begrenzt steuerpflichtige Rente Bei Rentenbezug vor 2040 bleibt ein Teil Ihrer Rente steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Den der Steuer unterliegenden Anteil Ihrer Rente können Sie in der folgenden Tabelle ablesen. Den restlichen Teil Ihrer Rente können Sie steuerfrei genießen. Lebenslange Rentenzahlung Die Anbieter von Rürup-Verträgen garantieren eine lebenslange Rentenzahlung, so dass Sie im Alter mit regelmäßigen Einkünften rechnen können. Flexible Einzahlungen Sie können flexibel in den Vertrag einzahlen. Sondereinzahlungen und Beitragsänderungen sind jederzeit möglich. Sicherheit Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und kann weder bei einer Privatinsolvenz noch bei Beantragung von Arbeitslosengeld II angerechnet werden. Steuerliche Entlastung Die Beiträge können anteilig von der Steuer abgesetzt werden, sodass Sie einen Vermögensaufbau durch Steuerersparnis generieren können. Vererbbarkeit Eine Absicherung des Ehepartners und der Kinder ist durch die Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente möglich. Sie haben die Möglichkeit eines flexiblen Rentenbeginns. Eine BU-Zusatzversicherung ist in den Vertrag integrierbar. Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 2017 … ab 2025 steuerlich absetzbarer Beitragsteil 74% 76% 78% 80% 82% 84% … 100% Jahr 2012 2013 … 2020 2021 2022 2023 … ab 2040 steuerlich absetzbarer Beitragsteil 64% 66% … 80% 81% 82% 83% … 100% Sie haben eine Reihe von Möglichkeiten, für Ihr Rentenalter privat Vorsorge zu treffen. Für welche Art der Vorsorge Sie sich auch immer entscheiden, Sicherheit und Rendite stehen im Vordergrund. Ein ausgewogener Altersvorsorgemix ist die beste Wahl. Sie investieren damit in eine sichere und ertragreiche Zukunft. Gerne besprechen wir Ihren individuellen Altersvorsorgemix in einem persönlichen Gespräch. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Xenia Jansen Telefon: 02173 39997-34 Horst Palgen Telefon: 02173 39997-13 3 TREU ASS News 7/2015 HARALD RÖMER Assessor jur. Gibt es eigentlich noch den Firmenvertragsrechtsschutz? Die meisten unserer Firmenkunden haben Rechtsschutzverträge, aber nur sehr wenige beinhalten den Firmenvertragsrechtsschutz (FVRS). Darunter versteht man gerichtliche Streitigkeiten (also Prozess oder Mahnbescheid) mit Kunden, Lieferanten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Firmenberatern, Banken und sonstigen Vertragspartnern im gewerblichen Bereich. Es muss im Übrigen kein Vertrag bestehen, sondern es genügt für den Versicherungsschutz bereits, wenn eine Partei das Bestehen eines Vertrages behauptet (z B. haben Sie ein Schriftstück unterschrieben, mit welchem Sie sich zu einer mehrjährigen Anzeigenschaltung verpflichtet haben, während Ihnen bei Vorlage des Schriftstückes gesagt wurde, Sie würden damit einer einmaligen Anzeige zustimmen). Der FVRS greift also selbst dann ein, wenn ein Gericht feststellt, dass kein Vertrag zustande gekommen ist. Außergerichtlich waren solche Streitigkeiten noch nie versicherbar und es ist auch nicht zu erwarten, dass dies kommt, zumal die seit einigen Jahren angebotene Wirtschaftsmediation (außergerichtliche Streitschlichtung) dafür eine ideale Kompensation wäre, wenn diese für den Gegner unseres Kunden ebenso kostenfrei wäre wie für ihn selbst. Dies ist bislang nur bei der telefonischen Mediation, aber noch nicht bei der Präsenzmediation der Fall. an und nur die ARAG und die DAS versichern alle Gewerbearten, machen aber keine Werbung dafür, weil auch ihnen das Produkt als riskant erscheint. Unsere ältesten ARAG-Verträge, welche diesen Schutz beinhalten, bestehen seit 1956 und haben in der Tat in diesem Bereich sehr schlechte Schadenquoten, werden aber trotzdem weder saniert noch gekündigt, weil solch alte Verträge vom Versicherer wohl als historisches Erbe betrachtet werden oder im Falle einer Kündigung negative Presse befürchtet wird. Während die alten Verträge noch ohne Selbstbeteiligung (SB) laufen, welche in der Rechtsschutzbranche generell erst 1984 eingeführt wurden, gibt es im Neugeschäft eine SB-Höhe von 500 oder 1.000 Euro, einige verlangen im Handwerksbereich auch 5.000 Euro. Ein festes Prämientableau gibt es bei ARAG und DAS nicht mehr, sondern es ist jeweils ein Fragebogen einzureichen, wobei neben dem Umsatz und der Branche vor allem die Bonität des Interessenten für die Prämienhöhe maßgeblich ist. Im Grundpaket gilt der FVRS vor deutschen Gerichten, kann gegen Zuschlag aber auch auf europäische Gerichte ausgedehnt werden, wobei Kosten bis zu der Höhe übernommen werden, die vor einem deutschen Gericht entstanden wären. Von 51 Rechtsschutzversicherern halten 45 den FVRS für zu riskant und bezeichnen ihn als nicht versicherbar. 4 Versicherer (Allrecht, Allianz, Roland und NRV) bieten ihn sehr eingeschränkt 4 TREU ASS News 7/2015 Grundsätzlich ist der FVRS das Herzstück eines Rechtsschutzvertrages, denn im Normalfall entfallen 90 % der Streitigkeiten einer Firma auf vertragliche Streitigkeiten mit Dritten. Zu prüfen ist nur, ob die angebotene Prämienhöhe in einem angemessenen Verhältnis zum Kostenrisiko aus gerichtlichen Streitigkeiten steht. Hier ist gerade in Zeiten, in denen die Versicherer kaum noch Zinsen erwirtschaften und die Gewinne im operativen Geschäft erzielen müssen, teilweise eine Ängstlichkeit bei den Angeboten feststellbar, die sich in zu hohen Prämienforderungen äußert. Das sollte für Sie aber kein Grund sein, erst gar kein Angebot anzufordern, zumal wir die Prämienforderungen oft durch Nachverhandlungen reduzieren können. Klar ist aber auch, dass die Prämie des FVRS stets höher ist als die des übrigen Rechtsschutzvertrages, denn es gibt in diesem Bereich eben auch die meisten Schadenfälle. Um die Lücke zwischen dem FVRS und der noch unzureichenden Wirtschaftsmediation zu schließen, bieten viele Versicherer einen sog. Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte an. Von der Logik her könnte man dieses Angebot als unsinnig ablehnen, denn wenn man 90 % seiner Vertragsstreitigkeiten nicht versichert, braucht man für die rechtlichen 10 % auch keinen Schutz. Gerade in den Premium-Tarifen der Versicherer kann jedoch die Bandbreite der dort automatisch mitversicherten Vertragsstreitigkeiten für manchen Betrieb hilfreich sein: Streitigkeiten aus Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von Werkzeugen, Produktionsmaschinen und EDV-Anlagen; Streitigkeiten aus Telekommunikations- und Werbeverträgen, Catering, Objektbewachungen, Messe- und Eventmanagement sowie Aktenentsorgung; Streitigkeiten aus Renovierung oder Reparaturen der gewerblich genutzten Gebäude. Wie Sie wahrscheinlich aus leidvoller Erfahrung wissen, gibt es keinen Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse. Dies sind beim FVRS Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht und aus dem Urheber- und Patentrecht. Gerade für die beiden letztgenannten Bereiche gibt es aber in Deutschland mit der GMP (Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutz) einen Spezialanbieter, dessen Risikoträger die NRV ist (Neue Rechtsschutzversicherung AG, deren Aktionäre die Nürnberger, VHV, Stuttgarter, Mannheimer und der Volkswohl Bund sind). Gerne stehen wir Ihnen für Detailfragen zur Verfügung und/oder lassen Ihnen den Fragebogen zukommen, mit welchem wir Ihnen ein Angebot für den FVRS und/oder Patentrechtsschutz unterbreiten können. Übrigens: Wer über uns schon bei der ARAG versichert ist, kann sich bei möglichen Rechtsschutzschadenfällen rund um die Uhr kostenlos unter der Hotline (Tel. 0211-9933399) anwaltlich beraten lassen, auch wenn der Baustein FVRS nicht versichert ist. Diese Telefonate fließen nicht in die Schadenquote Ihres Vertrages ein, so dass hier das Sprichwort wörtlich gilt: Fragen kostet nichts! In erster Linie sind wir aber gerne Ihr Ansprechpartner. Wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an uns. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 5 TREU ASS News 7/2015 Die skurrilsten Versicherungssachen Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. Die Zunge des Teetesters Sebastian Michaelis: 1.3000.000 Euro Seine Zunge hat das Sagen: Die Geschmacksknospen des Teetesters Sebastian Michaelis sind seinem Arbeitgeber, dem Teekonzern Tetley, so viel wert, dass er sie lieber versichert hat für umgerechnet 1,3 Millionen Euro. Tetley zufolge kann Michaelis alle der rund 1500 verschiedenen weltweit vorkommenden Teesorten innerhalb von 15 Sekunden erschmecken und bewerten. Guten Assam-Tee erkennt er oft an seiner Himbeer-Marmeladen-Note, im indonesischen Tee schmeckt Michaelis ein schwefeliges Aroma und im sri-lankischen einen Hauch Zitrus. Die Zunge des studierten Philosophen stellt sicher, dass die Lieblingsmarke der Briten unverwechselbar und eben immer gleich schmeckt. Gutenberg Bibel: 25.000.000 Euro Johannes Gutenberg, Erfinder des modernen Buchdrucks, fertigte 180 Bibeln ab 1452 in Serie – und doch war jede Einzelne ein Unikat. Denn seine Drucke ließen reichlich Platz für Buchmalereien. Nur etwa 50 Gutenberg-Bibeln sind erhalten. Die wohl am üppigsten mit Tierzeichnungen und Blattgold verzierte Ausgabe befindet sich heute im Tresorraum der Staatsbibliothek Berlin – bei 18 Grad Celsius und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit. 2010 durfte der erste von zwei Bänden zu einer Ausstellung ins südkoreanische Seoul reisen. Versicherungssumme: 25 Millionen Euro. 6 TREU ASS News 7/2015 Hände des Nationaltorwarts Manuel Neuer: 3.000.000 Euro Nationaltorwart Manuel Neuer hält fast alles, was auf seinen Kasten geflogen kommt. Im Mai 2014 gewann der Keeper mit dem FC Bayern München den DFB-Pokal und hielt auch im Finale sein Tor sauber. Sogar zum weltbesten Torwart war er gewählt worden. Natürlich weiß Neuer, wie wertvoll seine Hände sind. Auf sie passen nicht nur seine Torwarthandschuhe auf, auf denen der Schriftzug „Predator“ – Raubtier – entlang des Ringfingers zu lesen ist. Sondern auch eine Versicherung. Sie greift, sollte Neuer nach einem Unfall nicht mehr als Torwart arbeiten können. Ein ausgerenkter Finger ist für ihn dagegen nichts weiter als ein Klacks. Den renkt er sich, so ist zu hören, während eines Spiels ganz einfach wieder selber ein. Augen von Show Luo, asiatischer Popstar: 13.000.000 Euro Böse Zungen behaupten, der einzige Grund, warum Show Luo in den USA und Europa noch unbekannt sei, sei sein miserables Englisch. In Asien ist der 33-Jährige ein Superstar. Schon mit drei Jahren stand er auf der Bühne, gewann als Kind bereits Gesangsund Talentwettbewerbe, war Mitglied einer Boyband, startete dann als Solo-Künstler durch und hat eine eigene Modelinie auf den Markt gebracht, die auch in den USA und in Australien vertrieben wird – man könnte ihn also durchaus irgendwo zwischen Robbie Williams und Sean Combs (P. Diddy) sehen, eben nur auf der anderen Seite des Globus. Vor kurzem ließ Luo seine Augen für 13 Millionen US-Dollar versichern. Die seien, sagen seine Fans, sein Markenzeichen. 7 TREU ASS News 7/2015 Meisterschale der Fußballbundesliga: 50.000 Euro In der Fußballbundesliga geht es in 34 Spieltagen um die sogenannte „Salatschüssel“. So nennen Spieler, Trainer und Fans den runden Wanderpokal, den die beste Mannschaft erhält und auf dem alle deutschen Meister seit dem Jahr 1903 eingraviert sind. Sie misst 59 Zentimeter, wiegt elf Kilo, ist mit zehn Turmalinen verziert und über eine Summe von 50.000 Euro versichert. Auf der wohl „schönsten Salatschüssel der Welt“ (Gerhard Delling) finden sich neben den üblichen Verdächtigen auch in Vergessenheit geratene oder bereits aufgelöste Vereine wie der FC Phönix Karlsruhe (1909) oder Holstein Kiel (1912). Verliehen wird die Schale erst seit 1949, sie ersetzte damals die im Zweiten Weltkrieg verschollen geglaubte Victoria-Trophäe. 10 Finger des Gitarristen Jeff Beck: 10.000.000 Euro Jeff Beck kocht gern. Diese Tatsache wäre an sich keine Meldung wert. Aber als Beck, einer der besten Gitarristen der Welt, in seiner Küche Karotten schnitt, geriet sein linker Zeigefinger dazwischen und die Kuppe war ab. Becks erster Gedanke: „Das ist mein Ende!“ Der sechsfache Grammy-Preisträger spielt stets ohne Plektrum, benutzt also nur seine Finger zum Spielen. Aber er hatte Glück: Im Krankenhaus wurde ihm die Fingerkuppe wieder angenäht. Trotzdem musste er sieben Wochen aufs Gitarrespielen verzichten. In dieser Zeit reifte bei ihm wohl auch die Entscheidung, dass er auf vieles verzichten kann, nicht aber auf seine Finger. Deshalb hat er sie versichert – für eine Million US-Dollar. Je Finger, versteht sich. 8 TREU ASS News 7/2015 Mieten & Wohnen: Bestellerprinzip ausgetrickst?! Seit dem 1. Juni diesen Jahres gilt das neue Mietrecht. Wer die Vermittlung einer Wohnung bestellt, muss diese auch bezahlen. So sollte ein gerechteres System geschaffen werden und es ist zum Usus geworden, dass der Vermieter die Provision für den Makler bezahlt. Doch es gibt Tricks, die die schwarzen Schafe unter den Immobilienmaklern nutzen, um das Bestellerprinzip zu umgehen. Wir zeigen sie Ihnen. Das Gesetz zum Bestellerprinzip im Wohnungsrecht ist am 1. Juni in Kraft getreten. Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt hat, soll die Maklergebühren zahlen. In der Praxis ist dies meist der Vermieter. Das Bestellerprinzip gewährleistet also, dass Mieter nur dann den Immobilienmakler selbst zahlen müssen, wenn sie ihn schriftlich bzw. in Textform beauftragt haben und der Immobilienmakler nur aufgrund dieses Auftrags für sie eine Wohnung sucht. Greift der Immobilienmakler hingegen auf im bekannte Vermieterangebote zurück, etwa aus seinem Bestand oder aus einer Datei, kann er kein Geld von einem wohnungssuchenden Mieter verlangen, so der Mieterbund. Eine sogenannte Servicegebühr in Höhe von mehreren Monatsmieten ist ebenfalls dubios. Diese soll Verhaltenstipps und Hilfe bei technischen Fragen enthalten. Abstandszahlungen oder Ablösevereinbarungen sind ein weiterer Trick, um an zusätzliches Geld zu kommen. Hierbei sollen die Einbauküche oder gebrauchte Möbel bei der Vermietung zu überteuerten Preisen mitverkauft werden. Rechtlich zulässig ist höchstens ein Aufschlag von 50% auf den Zeitwert des Einrichtungsgegenstands. Trick 1: Der Mieter wird zum Besteller gemacht: Versuche seitens der Vermieter oder auch der Immobilienmakler, die Gebühren trotzdem vom Mieter zahlen zu lassen, sind also seit dem 1. Juni unzulässig. Verstöße gegen die Vorschriften zum Schutz des Mieters im Rahmen der Wohnungsvermittlung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden. Vereinbarungen, die den Wohnungssuchenden verpflichten, das Vermittlungsentgelt zu bezahlen, sind schlichtweg unwirksam. Der Wohnungssuchende hat daher einen Rückforderungsanspruch. Wer also nach dem 1. Juni zu Unrecht Provision (in welcher Form auch immer) bezahlt hat, kann diese zurückfordern. Mietern bleiben dafür drei Jahre Zeit, danach verjähren die Ansprüche. In jedem Bundesland gibt es auch behördliche Stellen, die Bußgelder bis zu 25.000 Euro gegen tricksende Immobilienmakler verhängen können. Bei denen sollten sich betrogene Mieter melden und den Vermittler anzeigen. Der Immobilienmakler versucht, vom Wohnungssuchenden eine Bestätigung eines Maklerauftrags zu erhalten. So zeigen manche Inserate "nur beispielhaft" Bilder und Daten der angebotenen Wohnung - wer mehr wissen möchte, muss zuerst ein Auftragsformular an den Immobilienmakler schicken. Rückdatierte Aufträge oder Abmachungen, die erst bei der Wohnungsbesichtigung unterschrieben werden, sind illegal. Übrigens ist es Immobilienmaklern seit dem 1. Juni auch nicht mehr erlaubt mit dem Hinweis „Provisionsfrei für den Mieter“ zu werben. Dies stellt eine irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten dar und das ist gesetzlich verboten. Trick 2: Servicegebühren werden erhoben: Bei Verstößen von Immobilienmaklern können Sie so vorgehen: Der Immobilienmakler ändert das Wort Provision einfach in Servicegebühr oder Bearbeitungsgebühr. Auf diesem Umweg Tipp: Örtliche Mietervereine helfen bei Streitigkeiten. Auf der könnte er versuchen, auch vom Mieter Geld zu bekommen. Er Internetseite www.mieterbund-nrw.de kann über die fordert also statt einer Provision eine Gebühr für die Postleitzahl oder über den Ort nach ihnen gesucht werden. Bearbeitung. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 9 TREU ASS News 7/2015 Tipps gegen miese Fahrraddiebstähle Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle steigt. In Deutschland werden pro Tag rund 900 Fahrräder gestohlen. Am ehesten muss man an großen Abstellplätzen, Schulen, Bahnhöfen und an Sport- und Freizeitstätten um sein geliebtes Fortbewegungsmittel fürchten. So schützen Sie Ihr Fahrrad vor Langfingern Wählen Sie einen sicheren Abstellplatz, der gut einsehbar ist. Sparen Sie nicht am Schloss. In der Regel darf ein Schloss ruhig 60 bis 70 Euro kosten oder rund 10 % des Fahrradwertes entsprechen. Nutzen Sie starke Schlösser, für die Diebe viel Zeit und gutes Werkzeug benötigen, um sie zu knacken. Optimal sind massive Bügel- und Panzerkabelschlösser. Grundsätzlich gilt: Fest am Rahmen montierte Speicherschlösser reichen zur alleinigen Sicherung nicht aus. Schließen Sie Rahmen und im Idealfall beide Räder an fest verankerten Gegenständen ab. Einzelne Fahrradteile sollten ebenfalls gesichert werden. Zu Hause steht das Rad am besten angeschlossen im eigenen Kellerraum. Individuelle Kennzeichen machen Ihr Rad unverwechselbar. Alternativ bietet der Handel elektronische Kennungen an. Nutzen Sie die Möglichkeit der Codierung. Notieren Sie alle wesentlichen Merkmale wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Kennzeichen in einem Fahrradpass, den Sie bei Ihrem Händler, der Polizei oder Ihrer Versicherung bekommen. Ein Foto ist womöglich ebenfalls hilfreich. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sein Fahrrad auch versichern Das lohnt sich vor allem für teure Modelle und geschieht in der Regel über die Hausratversicherung. Allerdings ist gegen Diebstahl nur abgesichert, wer seine Sorgfalts-pflicht nicht verletzt. Das Rad muss durch ein angemessenes Sicherheitsschloss mit einem festen Gegenstand verbunden sein. Meistens gibt es daneben zeitliche Einschränkungen, nach denen das Rad zwischen 22 und 6 Uhr außerhalb von Gebäuden nicht versichert ist. Sprechen Sie uns an. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 Urteil des Monats § Sturz im Pausenraum Stuttgart. Solange sich ein Beschäftigter in einem Pausenraum befindet, den er aufgesucht hat, um sich dort zu erholen (also eine Pause zu machen), steht er nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden. Geklagt hatte eine Verkäuferin, die in der Kaffeepause einen in den Firmenräumen befindlichen Pausenraum ihres Arbeitsgebers aufgesucht hatte. Nach ihrer Pause fiel ihr auf dem Weg zum Ausgang ein, dass Sie vergessen hatte, den Trinkbecher zu entsorgen. Sie kehrte deswegen auf der Treppe des Raumes um und verfehlte leider eine Stufe. Bei dem dadurch ausgelösten Sturz zog sie sich eine Verletzung des linken Sprunggelenks zu. Den Antrag auf Anerkennung als Berufsunfall lehnte die zuständige Berufsgenossenschaft jedoch ab. Es handele sich bei der Nahrungsaufnahme um eine nicht versicherte eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Die Klägerin sah das anders und argumentierte, dass sich der Raum schließlich innerhalb des Betriebes befände und sich der Unfall im Übrigen nach der Beendigung der Pause auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz ereignete. Bei Unfällen auf Wegen, die sich in einer Firma befinden, bestehe ja auch Versicherungsschutz. Das müsse dann doch auch für den Pausenraum gelten. Dieser Argumentation wollten sich jedoch weder das Sozialgericht noch das Landessozialgericht anschließen. Beide Instanzen wiesen die Klage als unbegründet zurück. Nach Ansicht der Richter gehören Wege innerhalb einer Kantine, Gaststätte oder aber auch eines Pausenraums bis zum Durchschreiten der Außentür grundsätzlich nicht zu den im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung versicherten Wegen. Das gelte zumindest dann, wenn ein Beschäftigter innerhalb dieser Räume keiner versicherten Tätigkeit nachgehe. Daher kommt es auch nicht darauf an, dass sonstige Wege innerhalb eines Betriebes grundsätzlich versichert sind. Versichert sind nämlich nur Unfälle, die sich infolge der versicherten Tätigkeit ereignen. Dazu gehören aber weder die Nahrungsaufnahme noch Einkäufe. Denn hierzu muss man die versicherte Tätigkeit unterbrechen. Im Übrigen habe sich die Klägerin im Augenblick des Unfalls nicht auf dem Weg zu ihrem Arbeitsplatz befunden. Denn sie wollte ja zurück in den Pausenraum, um den Trinkbecher zu entsorgen. Diese Handlung habe jedoch laut der Richter in keinem wesentlichen inneren Zusammenhang mit ihrer Berufstätigkeit gestanden. Die Richter sahen keine Veranlassung, eine Revision gegen ihre Entscheidung zum Bundessozialgericht zuzulassen (L 9 U 1534/14). 10 TREU ASS News 7/2015 + TREU ASS Sudoku zum Ausdrucken Schwierigkeitsgrad: sehr einfach Schwierigkeitsgrad: einfach + Messetermine Oktober 2015 zum Ausdrucken Messe Datum Ort modell-hobby-spiel FIT & GESUND 2015 Motek 2015 LABVOLUTION 2015 Spiel 2015 Infa 2015 TrauDich! 2015 Anuga 2015 Fakuma 2015 REHACARE Hund & Pferd 2015 Euroteddy 2015 02. – 04. Oktober 02. – 04. Oktober 05. – 08. Oktober 06. – 08. Oktober 08. – 11. Oktober 10. – 18. Oktober 10. –11. Oktober 10. – 14. Oktober 13. – 17. Oktober 14. – 17. Oktober 16. – 18. Oktober 17. – 18. Oktober 19. – 21. Oktober 20. – 23. Oktober 22. – 25. Oktober 23. – 25. Oktober 24. Oktober – 01. November 27. – 30. Oktober 27. – 29. Oktober 27. – 30. Oktober 28. – 30. Oktober 29. Oktober – 01. November 31. Oktober – 01. November Messe Leipzig Messe Dortmund Messe Stuttgart Messe Hannover Messe Essen Messe Hannover Messe Hannover Messe Köln Messe Friedrichshafen Messe Düsseldorf Messe Dortmund Messe Essen Messe Bremen Messe München Messe Erfurt Messe Nürnberg Messe Hamburg Messe Düsseldorf Messe Dortmund Messe Köln Messe Leipzig Messe Erfurt Messe Erfurt 21. PPI Transport Symposium CERAMITEC 2015 Inoga/IKA Intersana 2015 hansebbot 2015 A + A 2015 DKM 2015 aquanale 2015 efa Reisen & Caravan Sport.aktiv 11 TREU ASS News 7/2015 TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Str. 10 40764 Langenfeld Telefon: 02173 39997-0 Telefax: 02173 39997-30 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Straße 10 40764 Langenfeld Pressearbeit: Franziska Palgen Telefon: 02173 39997-12 12
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