TREU ASS News - Artus Gruppe

TREU ASS News
7/2015
TREU ASS News
7/2015 |Oktober
Themen
Leitartikel
1
Die Rürup-Rente lohnt sich!
2
Gibt es eigentlich noch den Firmenvertragsrechtsschutz?
4
Die skurrilsten Versicherungssachen
6
Mieten & Wohnen:
Bestellerprinzip ausgetrickst?!
9
Tipps gegen miese Fahrraddiebstähle
10
Urteil des Monats
10
TREU ASS Sudoku
11
Messetermine Oktober 2015
11
Impressum
12
Liebe Leserinnen und Leser,
ich freue mich, Sie wieder in einem neuen Monat begrüßen zu dürfen. Nun sind
wir tatsächlich schon im zehnten Monat des Jahres angelangt, im Oktober. Auch
in dieser Ausgabe haben wir es uns zum Ziel gemacht, Ihnen interessante
Themenkomplexe vorzustellen und Ihnen das allgemeine Versicherungswesen
näher zu bringen. Da wäre zum einen die Rürup-Rente, sozusagen die Schwester
der Riester-Rente. Durch die steuerlichen Vorteile bietet diese Form der Rente
viele Vorteile für Selbstständige. Mitunter stellen wir Ihnen im Oktober auch
sechs
skurrile
Versicherungssachen
vor:
von
der
Meisterschale
der
Fußballbundesliga bis hin zu der Zunge eines Teetesters. Abgerundet wird
diese Ausgabe mit der Antwort auf die Frage: Gibt es den Firmenvertragsrechtsschutz eigentlich noch?
Im Namen des TREU ASS Teams wünsche ich Ihnen eine gute Zeit.
Ihr Horst Palgen
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7/2015
Die Rürup-Rente lohnt sich!
Als Selbstständiger können Sie die beiden Formen der staatlich geförderten Altersvorsorge, die Riester-Rente und
die Betriebsrente in der Regel nicht in Anspruch nehmen. Daher richtet sich die Rürup-Rente, auch Basisrente
genannt, an Sie.
Keine Fragen: Sie lieben Ihre selbstständige Arbeit. Aber
haben Sie nicht trotzdem schon des Öfteren sehnsuchtsvoll
an Ihr Leben nach dem Beruf gedacht? Ein ganz neuer
Lebensabschnitt mit vielen Entfaltungsmöglichkeiten: dem
Lieblingshobby intensiver nachgehen, lang ersehnte Reisen
nachholen oder die Aufnahme ehrenamtlicher Tätigkeiten.
Auf jeden Fall möchten Sie Ihren Lebensstandard erhalten,
den Sie sich bis dahin erarbeitet haben. Für Ihre finanzielle
Unabhängigkeit brauchen Sie eine sichere Einnahmequelle.
Und wir werden auch immer älter. Somit verbringen wir
aufgrund der wachsenden Lebenserwartung einen immer
größer werdenden Teil unseres Lebens im Rentenalter. Das
bedeutet, dass wir im Alter mehr Geld benötigen.
Generell gilt: Wer nicht privat Vorsorge trifft, muss im Alter
mit empfindlichem Absinken des Lebensstandards rechnen.
Ganz besonderer Handlungsbedarf besteht bei Selbstständigen, die weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem berufsständischen Versorgungswerk versichert sind. Sie müssen somit privat vorsorgen und
haben aber auch den Vorteil, dass Sie Ihre Altersvorsorge
ganz individuell gestalten können.
Die Rürup-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge,
die für Selbstständige und Freiberufler konzipiert wurde. Sie
gilt als Gegenstück zur Riester-Rente, die von selbständig
arbeitenden Berufstätigen in der Regel nicht genutzt werden
kann. Gerade wegen der umfassenden Steuervorteile über
den Sonderausgabenabzug stellt die Rürup-Rente eine
lohnenswerte Form der Altersvorsorge dar.
Die steuerlichen Vorteile…
Ein starkes Argument zugunsten des Basisplans liegt im
Bereich der Steuergesetzgebung. Das Finanzamt erkennt
derzeit bis zu 22.173 Euro pro Jahr bei Alleinstehenden und
44.344 Euro bei Ehepaaren an. Diese Beiträge können in den
Grenzen des § 10 Abs. 3 EStG als Vorsorgeaufwendungen
geltend gemacht werden. Das heißt, dass Sie über Ihre
Einkommenssteuererklärung einen Teil der bezahlten Beiträge
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7/2015
zurück erhalten. In dieser Steuerrückerstattung liegt die
staatliche Förderung. Der Anteil der steuerlich geltenden
Beiträge steigt jährlich um zwei Prozent. Somit wird er im
Jahr 2025 bei 100% liegen.
Alle Vorteile auf einen Blick

Aktuell sind 80 % der
Einzahlungen steuerfrei
absetzbar, ab 2025 sind
es sogar 100 %.


Flexible Einzahlungen
Besonders die Möglichkeit der flexiblen Einzahlungsbeträge
kann für Selbstständige von großem Vorteil sein. Ist ein
Geschäftsjahr einmal weniger gut gelaufen, lassen sich die
Einzahlungsbeträge beliebig nach unten korrigieren. Läuft
ein Geschäftsjahr deutlich besser als gewöhnlich, so können
hingegen auch deutlich höhere Beträge in die Rürup Rente
eingezahlt werden, um auch hier die vielen Steuervorteile zu
nutzen.

Begrenzt steuerpflichtige Rente


Bei Rentenbezug vor 2040 bleibt ein Teil Ihrer Rente
steuerfrei (§ 22 Nr. 1 Satz 3 EStG). Den der Steuer
unterliegenden Anteil Ihrer Rente können Sie in der
folgenden Tabelle ablesen. Den restlichen Teil Ihrer Rente
können Sie steuerfrei genießen.

Lebenslange Rentenzahlung
Die Anbieter von Rürup-Verträgen garantieren eine
lebenslange Rentenzahlung, so dass Sie im Alter mit
regelmäßigen Einkünften rechnen können.
Flexible Einzahlungen
Sie können flexibel in den Vertrag einzahlen.
Sondereinzahlungen und Beitragsänderungen sind
jederzeit möglich.
Sicherheit
Das angesparte Kapital ist pfändungssicher und kann
weder bei einer Privatinsolvenz noch bei Beantragung
von Arbeitslosengeld II angerechnet werden.
Steuerliche Entlastung
Die Beiträge können anteilig von der Steuer abgesetzt
werden, sodass Sie einen Vermögensaufbau durch
Steuerersparnis generieren können.
Vererbbarkeit
Eine Absicherung des Ehepartners und der Kinder ist
durch die Vereinbarung einer Hinterbliebenenrente
möglich.
Sie haben die Möglichkeit eines flexiblen Rentenbeginns.
Eine BU-Zusatzversicherung ist in den Vertrag
integrierbar.
Jahr
2012
2013
2014
2015
2016
2017 …
ab 2025
steuerlich absetzbarer Beitragsteil
74%
76%
78%
80%
82%
84% …
100%
Jahr
2012
2013 …
2020
2021
2022
2023 …
ab 2040
steuerlich absetzbarer Beitragsteil
64%
66% …
80%
81%
82%
83% …
100%
Sie haben eine Reihe von Möglichkeiten, für Ihr Rentenalter privat
Vorsorge zu treffen. Für welche Art der Vorsorge Sie sich auch immer
entscheiden, Sicherheit und Rendite stehen im Vordergrund. Ein
ausgewogener Altersvorsorgemix ist die beste Wahl. Sie investieren
damit in eine sichere und ertragreiche Zukunft. Gerne besprechen wir
Ihren individuellen Altersvorsorgemix in einem persönlichen Gespräch.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Xenia Jansen
Telefon: 02173 39997-34
Horst Palgen
Telefon: 02173 39997-13
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HARALD RÖMER
Assessor jur.
Gibt es eigentlich noch den
Firmenvertragsrechtsschutz?
Die meisten unserer Firmenkunden haben Rechtsschutzverträge,
aber nur sehr wenige beinhalten den Firmenvertragsrechtsschutz
(FVRS). Darunter versteht man gerichtliche Streitigkeiten (also
Prozess oder Mahnbescheid) mit Kunden, Lieferanten,
Rechtsanwälten, Steuerberatern, Firmenberatern, Banken und
sonstigen Vertragspartnern im gewerblichen Bereich. Es muss im
Übrigen kein Vertrag bestehen, sondern es genügt für den
Versicherungsschutz bereits, wenn eine Partei das Bestehen
eines Vertrages behauptet (z B. haben Sie ein Schriftstück
unterschrieben, mit welchem Sie sich zu einer mehrjährigen
Anzeigenschaltung verpflichtet haben, während Ihnen bei
Vorlage des Schriftstückes gesagt wurde, Sie würden damit einer
einmaligen Anzeige zustimmen). Der FVRS greift also selbst dann
ein, wenn ein Gericht feststellt, dass kein Vertrag zustande
gekommen ist.
Außergerichtlich waren solche Streitigkeiten noch nie
versicherbar und es ist auch nicht zu erwarten, dass dies kommt,
zumal die seit einigen Jahren angebotene Wirtschaftsmediation
(außergerichtliche Streitschlichtung) dafür eine ideale
Kompensation wäre, wenn diese für den Gegner unseres Kunden
ebenso kostenfrei wäre wie für ihn selbst. Dies ist bislang nur bei
der telefonischen Mediation, aber noch nicht bei der
Präsenzmediation der Fall.
an und nur die ARAG und die DAS versichern alle
Gewerbearten, machen aber keine Werbung dafür, weil auch
ihnen das Produkt als riskant erscheint.
Unsere ältesten ARAG-Verträge, welche diesen Schutz
beinhalten, bestehen seit 1956 und haben in der Tat in diesem
Bereich sehr schlechte Schadenquoten, werden aber trotzdem
weder saniert noch gekündigt, weil solch alte Verträge vom
Versicherer wohl als historisches Erbe betrachtet werden oder
im Falle einer Kündigung negative Presse befürchtet wird.
Während die alten Verträge noch ohne Selbstbeteiligung (SB)
laufen, welche in der Rechtsschutzbranche generell erst 1984
eingeführt wurden, gibt es im Neugeschäft eine SB-Höhe von
500 oder 1.000 Euro, einige verlangen im Handwerksbereich
auch 5.000 Euro. Ein festes Prämientableau gibt es bei ARAG
und DAS nicht mehr, sondern es ist jeweils ein Fragebogen
einzureichen, wobei neben dem Umsatz und der Branche vor
allem die Bonität des Interessenten für die Prämienhöhe
maßgeblich ist.
Im Grundpaket gilt der FVRS vor deutschen Gerichten, kann
gegen Zuschlag aber auch auf europäische Gerichte ausgedehnt
werden, wobei Kosten bis zu der Höhe übernommen werden,
die vor einem deutschen Gericht entstanden wären.
Von 51 Rechtsschutzversicherern halten 45 den FVRS für zu
riskant und bezeichnen ihn als nicht versicherbar. 4 Versicherer
(Allrecht, Allianz, Roland und NRV) bieten ihn sehr eingeschränkt
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Grundsätzlich ist der FVRS das Herzstück eines Rechtsschutzvertrages, denn im Normalfall entfallen 90 % der Streitigkeiten einer
Firma auf vertragliche Streitigkeiten mit Dritten. Zu prüfen ist nur, ob die angebotene Prämienhöhe in einem angemessenen
Verhältnis zum Kostenrisiko aus gerichtlichen Streitigkeiten steht. Hier ist gerade in Zeiten, in denen die Versicherer kaum noch
Zinsen erwirtschaften und die Gewinne im operativen Geschäft erzielen müssen, teilweise eine Ängstlichkeit bei den Angeboten
feststellbar, die sich in zu hohen Prämienforderungen äußert. Das sollte für Sie aber kein Grund sein, erst gar kein Angebot
anzufordern, zumal wir die Prämienforderungen oft durch Nachverhandlungen reduzieren können. Klar ist aber auch, dass die
Prämie des FVRS stets höher ist als die des übrigen Rechtsschutzvertrages, denn es gibt in diesem Bereich eben auch die meisten
Schadenfälle.
Um die Lücke zwischen dem FVRS und der noch unzureichenden Wirtschaftsmediation zu schließen, bieten viele Versicherer einen
sog. Vertragsrechtsschutz für Hilfsgeschäfte an. Von der Logik her könnte man dieses Angebot als unsinnig ablehnen, denn wenn
man 90 % seiner Vertragsstreitigkeiten nicht versichert, braucht man für die rechtlichen 10 % auch keinen Schutz. Gerade in den
Premium-Tarifen der Versicherer kann jedoch die Bandbreite der dort automatisch mitversicherten Vertragsstreitigkeiten für
manchen Betrieb hilfreich sein:

Streitigkeiten aus Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von Werkzeugen, Produktionsmaschinen und EDV-Anlagen;

Streitigkeiten aus Telekommunikations- und Werbeverträgen, Catering, Objektbewachungen, Messe- und
Eventmanagement sowie Aktenentsorgung;

Streitigkeiten aus Renovierung oder Reparaturen der gewerblich genutzten Gebäude.
Wie Sie wahrscheinlich aus leidvoller Erfahrung wissen, gibt es keinen Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse. Dies sind beim FVRS
Streitigkeiten aus dem Handelsvertreterrecht und aus dem Urheber- und Patentrecht. Gerade für die beiden letztgenannten
Bereiche gibt es aber in Deutschland mit der GMP (Gesellschaft für Marken- und Patentrechtsschutz) einen Spezialanbieter, dessen
Risikoträger die NRV ist (Neue Rechtsschutzversicherung AG, deren Aktionäre die Nürnberger, VHV, Stuttgarter, Mannheimer und
der Volkswohl Bund sind).
Gerne stehen wir Ihnen für Detailfragen zur Verfügung und/oder lassen Ihnen den Fragebogen zukommen, mit welchem wir Ihnen
ein Angebot für den FVRS und/oder Patentrechtsschutz unterbreiten können.
Übrigens:
Wer über uns schon bei der ARAG versichert ist, kann sich bei möglichen Rechtsschutzschadenfällen rund um die Uhr
kostenlos unter der Hotline (Tel. 0211-9933399) anwaltlich beraten lassen, auch wenn der Baustein FVRS nicht
versichert ist. Diese Telefonate fließen nicht in die Schadenquote Ihres Vertrages ein, so dass hier das Sprichwort
wörtlich gilt: Fragen kostet nichts!
In erster Linie sind wir aber gerne Ihr Ansprechpartner.
Wenden Sie sich bei Fragen vertrauensvoll an uns.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Harald Römer
Telefon: 02173 39997-15
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Die skurrilsten Versicherungssachen
Quelle: GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Die Zunge des Teetesters Sebastian Michaelis: 1.3000.000 Euro
Seine Zunge hat das Sagen: Die Geschmacksknospen des Teetesters Sebastian Michaelis sind seinem Arbeitgeber, dem
Teekonzern Tetley, so viel wert, dass er sie lieber versichert hat für umgerechnet 1,3 Millionen Euro. Tetley zufolge kann Michaelis
alle der rund 1500 verschiedenen weltweit vorkommenden Teesorten innerhalb von 15 Sekunden erschmecken und bewerten.
Guten Assam-Tee erkennt er oft an seiner Himbeer-Marmeladen-Note, im indonesischen Tee schmeckt Michaelis ein schwefeliges
Aroma und im sri-lankischen einen Hauch Zitrus. Die Zunge des studierten Philosophen stellt sicher, dass die Lieblingsmarke der
Briten unverwechselbar und eben immer gleich schmeckt.
Gutenberg Bibel: 25.000.000 Euro
Johannes Gutenberg, Erfinder des modernen Buchdrucks, fertigte 180 Bibeln ab 1452 in Serie – und doch war jede Einzelne ein
Unikat. Denn seine Drucke ließen reichlich Platz für Buchmalereien. Nur etwa 50 Gutenberg-Bibeln sind erhalten. Die wohl am
üppigsten mit Tierzeichnungen und Blattgold verzierte Ausgabe befindet sich heute im Tresorraum der Staatsbibliothek Berlin –
bei 18 Grad Celsius und 50 Prozent Luftfeuchtigkeit. 2010 durfte der erste von zwei Bänden zu einer Ausstellung ins
südkoreanische Seoul reisen. Versicherungssumme: 25 Millionen Euro.
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7/2015
Hände des Nationaltorwarts Manuel Neuer: 3.000.000 Euro
Nationaltorwart Manuel Neuer hält fast alles, was auf seinen Kasten geflogen kommt. Im Mai 2014 gewann der Keeper mit dem
FC Bayern München den DFB-Pokal und hielt auch im Finale sein Tor sauber. Sogar zum weltbesten Torwart war er gewählt
worden. Natürlich weiß Neuer, wie wertvoll seine Hände sind. Auf sie passen nicht nur seine Torwarthandschuhe auf, auf denen
der Schriftzug „Predator“ – Raubtier – entlang des Ringfingers zu lesen ist. Sondern auch eine Versicherung. Sie greift, sollte Neuer
nach einem Unfall nicht mehr als Torwart arbeiten können. Ein ausgerenkter Finger ist für ihn dagegen nichts weiter als ein Klacks.
Den renkt er sich, so ist zu hören, während eines Spiels ganz einfach wieder selber ein.
Augen von Show Luo, asiatischer Popstar: 13.000.000 Euro
Böse Zungen behaupten, der einzige Grund, warum Show Luo in den USA und Europa noch unbekannt sei, sei sein miserables
Englisch. In Asien ist der 33-Jährige ein Superstar. Schon mit drei Jahren stand er auf der Bühne, gewann als Kind bereits Gesangsund Talentwettbewerbe, war Mitglied einer Boyband, startete dann als Solo-Künstler durch und hat eine eigene Modelinie auf
den Markt gebracht, die auch in den USA und in Australien vertrieben wird – man könnte ihn also durchaus irgendwo zwischen
Robbie Williams und Sean Combs (P. Diddy) sehen, eben nur auf der anderen Seite des Globus. Vor kurzem ließ Luo seine Augen
für 13 Millionen US-Dollar versichern. Die seien, sagen seine Fans, sein Markenzeichen.
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7/2015
Meisterschale der Fußballbundesliga: 50.000 Euro
In der Fußballbundesliga geht es in 34 Spieltagen um die sogenannte „Salatschüssel“. So nennen Spieler, Trainer und Fans den
runden Wanderpokal, den die beste Mannschaft erhält und auf dem alle deutschen Meister seit dem Jahr 1903 eingraviert sind.
Sie misst 59 Zentimeter, wiegt elf Kilo, ist mit zehn Turmalinen verziert und über eine Summe von 50.000 Euro versichert. Auf der
wohl „schönsten Salatschüssel der Welt“ (Gerhard Delling) finden sich neben den üblichen Verdächtigen auch in Vergessenheit
geratene oder bereits aufgelöste Vereine wie der FC Phönix Karlsruhe (1909) oder Holstein Kiel (1912). Verliehen wird die Schale
erst seit 1949, sie ersetzte damals die im Zweiten Weltkrieg verschollen geglaubte Victoria-Trophäe.
10 Finger des Gitarristen Jeff Beck: 10.000.000 Euro
Jeff Beck kocht gern. Diese Tatsache wäre an sich keine Meldung wert. Aber als Beck, einer der besten Gitarristen der Welt, in
seiner Küche Karotten schnitt, geriet sein linker Zeigefinger dazwischen und die Kuppe war ab. Becks erster Gedanke: „Das ist
mein Ende!“ Der sechsfache Grammy-Preisträger spielt stets ohne Plektrum, benutzt also nur seine Finger zum Spielen. Aber er
hatte Glück: Im Krankenhaus wurde ihm die Fingerkuppe wieder angenäht. Trotzdem musste er sieben Wochen aufs
Gitarrespielen verzichten. In dieser Zeit reifte bei ihm wohl auch die Entscheidung, dass er auf vieles verzichten kann, nicht aber
auf seine Finger. Deshalb hat er sie versichert – für eine Million US-Dollar. Je Finger, versteht sich.
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Mieten & Wohnen: Bestellerprinzip ausgetrickst?!
Seit dem 1. Juni diesen Jahres gilt das neue Mietrecht. Wer die Vermittlung einer Wohnung bestellt, muss diese auch
bezahlen. So sollte ein gerechteres System geschaffen werden und es ist zum Usus geworden, dass der Vermieter die
Provision für den Makler bezahlt. Doch es gibt Tricks, die die schwarzen Schafe unter den Immobilienmaklern nutzen,
um das Bestellerprinzip zu umgehen. Wir zeigen sie Ihnen.
Das Gesetz zum Bestellerprinzip im Wohnungsrecht ist am 1. Juni
in Kraft getreten. Derjenige, der den Immobilienmakler beauftragt hat, soll die Maklergebühren zahlen. In der Praxis ist dies
meist der Vermieter. Das Bestellerprinzip gewährleistet also, dass
Mieter nur dann den Immobilienmakler selbst zahlen müssen,
wenn sie ihn schriftlich bzw. in Textform beauftragt haben und
der Immobilienmakler nur aufgrund dieses Auftrags für sie eine
Wohnung sucht. Greift der Immobilienmakler hingegen auf im
bekannte Vermieterangebote zurück, etwa aus seinem Bestand
oder aus einer Datei, kann er kein Geld von einem wohnungssuchenden Mieter verlangen, so der Mieterbund.
Eine sogenannte Servicegebühr in Höhe von mehreren
Monatsmieten ist ebenfalls dubios. Diese soll Verhaltenstipps
und Hilfe bei technischen Fragen enthalten. Abstandszahlungen
oder Ablösevereinbarungen sind ein weiterer Trick, um an
zusätzliches Geld zu kommen. Hierbei sollen die Einbauküche
oder gebrauchte Möbel bei der Vermietung zu überteuerten
Preisen mitverkauft werden. Rechtlich zulässig ist höchstens ein
Aufschlag von 50% auf den Zeitwert des Einrichtungsgegenstands.
Trick 1: Der Mieter wird zum Besteller gemacht:
Versuche seitens der Vermieter oder auch der Immobilienmakler, die Gebühren trotzdem vom Mieter zahlen zu lassen,
sind also seit dem 1. Juni unzulässig. Verstöße gegen die
Vorschriften zum Schutz des Mieters im Rahmen der
Wohnungsvermittlung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und
können mit einem Ordnungsgeld geahndet werden.
Vereinbarungen, die den Wohnungssuchenden verpflichten,
das Vermittlungsentgelt zu bezahlen, sind schlichtweg
unwirksam. Der Wohnungssuchende hat daher einen Rückforderungsanspruch. Wer also nach dem 1. Juni zu Unrecht
Provision (in welcher Form auch immer) bezahlt hat, kann diese
zurückfordern. Mietern bleiben dafür drei Jahre Zeit, danach
verjähren die Ansprüche. In jedem Bundesland gibt es auch
behördliche Stellen, die Bußgelder bis zu 25.000 Euro gegen
tricksende Immobilienmakler verhängen können. Bei denen
sollten sich betrogene Mieter melden und den Vermittler
anzeigen.
Der Immobilienmakler versucht, vom Wohnungssuchenden eine
Bestätigung eines Maklerauftrags zu erhalten. So zeigen manche
Inserate "nur beispielhaft" Bilder und Daten der angebotenen
Wohnung - wer mehr wissen möchte, muss zuerst ein
Auftragsformular an den Immobilienmakler schicken. Rückdatierte Aufträge oder Abmachungen, die erst bei der
Wohnungsbesichtigung unterschrieben werden, sind illegal.
Übrigens ist es Immobilienmaklern seit dem 1. Juni auch nicht
mehr erlaubt mit dem Hinweis „Provisionsfrei für den Mieter“ zu
werben. Dies stellt eine irreführende Werbung mit
Selbstverständlichkeiten dar und das ist gesetzlich verboten.
Trick 2: Servicegebühren werden erhoben:
Bei Verstößen von Immobilienmaklern können Sie so vorgehen:
Der Immobilienmakler ändert das Wort Provision einfach in
Servicegebühr oder Bearbeitungsgebühr. Auf diesem Umweg Tipp: Örtliche Mietervereine helfen bei Streitigkeiten. Auf der
könnte er versuchen, auch vom Mieter Geld zu bekommen. Er Internetseite www.mieterbund-nrw.de kann über die
fordert also statt einer Provision eine Gebühr für die Postleitzahl oder über den Ort nach ihnen gesucht werden.
Bearbeitung.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Harald Römer
Telefon: 02173 39997-15
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Tipps gegen miese Fahrraddiebstähle
Die Zahl der versicherten Fahrraddiebstähle steigt. In Deutschland werden pro Tag rund 900
Fahrräder gestohlen. Am ehesten muss man an großen Abstellplätzen, Schulen, Bahnhöfen
und an Sport- und Freizeitstätten um sein geliebtes Fortbewegungsmittel fürchten.
So schützen Sie Ihr Fahrrad vor Langfingern
 Wählen Sie einen sicheren Abstellplatz, der gut einsehbar ist.
 Sparen Sie nicht am Schloss. In der Regel darf ein Schloss ruhig






60 bis 70 Euro kosten oder rund 10 % des Fahrradwertes
entsprechen.
Nutzen Sie starke Schlösser, für die Diebe viel Zeit und gutes
Werkzeug benötigen, um sie zu knacken. Optimal sind
massive Bügel- und Panzerkabelschlösser.
Grundsätzlich gilt: Fest am Rahmen montierte Speicherschlösser reichen zur alleinigen Sicherung nicht aus.
Schließen Sie Rahmen und im Idealfall beide Räder an fest
verankerten Gegenständen ab. Einzelne Fahrradteile sollten
ebenfalls gesichert werden.
Zu Hause steht das Rad am besten angeschlossen im eigenen
Kellerraum.
Individuelle Kennzeichen machen Ihr Rad unverwechselbar.
Alternativ bietet der Handel elektronische Kennungen an.
Nutzen Sie die Möglichkeit der Codierung.
Notieren Sie alle wesentlichen Merkmale wie Rahmennummer, Fabrikat und besondere Kennzeichen in einem
Fahrradpass, den Sie bei Ihrem Händler, der Polizei oder Ihrer
Versicherung bekommen. Ein Foto ist womöglich ebenfalls
hilfreich.
Wer auf Nummer sicher gehen will, kann sein
Fahrrad auch versichern Das lohnt sich vor allem für
teure Modelle und geschieht in der Regel über die
Hausratversicherung. Allerdings ist gegen Diebstahl
nur abgesichert, wer seine Sorgfalts-pflicht nicht
verletzt. Das Rad muss durch ein angemessenes
Sicherheitsschloss mit einem festen Gegenstand
verbunden sein. Meistens gibt es daneben zeitliche
Einschränkungen, nach denen das Rad zwischen 22
und 6 Uhr außerhalb von Gebäuden nicht versichert
ist.
Sprechen Sie uns an.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Janina Friederichs
Telefon: 02173 39997-18
Urteil des Monats
§ Sturz im Pausenraum
Stuttgart. Solange sich ein Beschäftigter in
einem Pausenraum befindet, den er
aufgesucht hat, um sich dort zu erholen (also
eine Pause zu machen), steht er nicht unter
dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Das hat das Landessozialgericht
Baden-Württemberg entschieden. Geklagt
hatte eine Verkäuferin, die in der Kaffeepause
einen in den Firmenräumen befindlichen
Pausenraum ihres Arbeitsgebers aufgesucht
hatte. Nach ihrer Pause fiel ihr auf dem Weg
zum Ausgang ein, dass Sie vergessen hatte,
den Trinkbecher zu entsorgen. Sie kehrte
deswegen auf der Treppe des Raumes um und
verfehlte leider eine Stufe. Bei dem dadurch
ausgelösten Sturz zog sie sich eine Verletzung
des linken Sprunggelenks zu. Den Antrag auf
Anerkennung als Berufsunfall lehnte die
zuständige Berufsgenossenschaft jedoch ab.
Es handele sich bei der Nahrungsaufnahme
um
eine
nicht
versicherte
eigenwirtschaftliche Tätigkeit. Die Klägerin sah das
anders und argumentierte, dass sich der
Raum schließlich innerhalb des Betriebes
befände und sich der Unfall im Übrigen nach
der Beendigung der Pause auf dem Weg zu
ihrem Arbeitsplatz ereignete. Bei Unfällen auf
Wegen, die sich in einer Firma befinden,
bestehe ja auch Versicherungsschutz. Das
müsse dann doch auch für den Pausenraum
gelten. Dieser Argumentation wollten sich
jedoch weder das Sozialgericht noch das
Landessozialgericht
anschließen.
Beide
Instanzen wiesen die Klage als unbegründet
zurück. Nach Ansicht der Richter gehören
Wege innerhalb einer Kantine, Gaststätte
oder aber auch eines Pausenraums bis zum
Durchschreiten der Außentür grundsätzlich
nicht zu den im Rahmen der gesetzlichen
Unfallversicherung versicherten Wegen. Das
gelte zumindest dann, wenn ein Beschäftigter
innerhalb dieser Räume keiner versicherten
Tätigkeit nachgehe. Daher kommt es auch
nicht darauf an, dass sonstige Wege innerhalb
eines Betriebes grundsätzlich versichert sind.
Versichert sind nämlich nur Unfälle, die sich
infolge der versicherten Tätigkeit ereignen.
Dazu gehören aber weder die Nahrungsaufnahme noch Einkäufe. Denn hierzu muss
man die versicherte Tätigkeit unterbrechen.
Im Übrigen habe sich die Klägerin im
Augenblick des Unfalls nicht auf dem Weg zu
ihrem Arbeitsplatz befunden. Denn sie wollte
ja zurück in den Pausenraum, um den
Trinkbecher zu entsorgen. Diese Handlung
habe jedoch laut der Richter in keinem
wesentlichen inneren Zusammenhang mit
ihrer Berufstätigkeit gestanden. Die Richter
sahen keine Veranlassung, eine Revision
gegen ihre Entscheidung zum Bundessozialgericht zuzulassen (L 9 U 1534/14).
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+ TREU ASS Sudoku
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Schwierigkeitsgrad: sehr einfach
Schwierigkeitsgrad: einfach
+ Messetermine Oktober 2015
zum Ausdrucken
Messe
Datum
Ort
modell-hobby-spiel
FIT & GESUND 2015
Motek 2015
LABVOLUTION 2015
Spiel 2015
Infa 2015
TrauDich! 2015
Anuga 2015
Fakuma 2015
REHACARE
Hund & Pferd 2015
Euroteddy 2015
02. – 04. Oktober
02. – 04. Oktober
05. – 08. Oktober
06. – 08. Oktober
08. – 11. Oktober
10. – 18. Oktober
10. –11. Oktober
10. – 14. Oktober
13. – 17. Oktober
14. – 17. Oktober
16. – 18. Oktober
17. – 18. Oktober
19. – 21. Oktober
20. – 23. Oktober
22. – 25. Oktober
23. – 25. Oktober
24. Oktober – 01. November
27. – 30. Oktober
27. – 29. Oktober
27. – 30. Oktober
28. – 30. Oktober
29. Oktober – 01. November
31. Oktober – 01. November
Messe Leipzig
Messe Dortmund
Messe Stuttgart
Messe Hannover
Messe Essen
Messe Hannover
Messe Hannover
Messe Köln
Messe Friedrichshafen
Messe Düsseldorf
Messe Dortmund
Messe Essen
Messe Bremen
Messe München
Messe Erfurt
Messe Nürnberg
Messe Hamburg
Messe Düsseldorf
Messe Dortmund
Messe Köln
Messe Leipzig
Messe Erfurt
Messe Erfurt
21. PPI Transport Symposium
CERAMITEC 2015
Inoga/IKA
Intersana 2015
hansebbot 2015
A + A 2015
DKM 2015
aquanale 2015
efa
Reisen & Caravan
Sport.aktiv
11
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7/2015
TREU ASS Assekuranzmakler GmbH
Hans-Böckler-Str. 10
40764 Langenfeld
Telefon: 02173 39997-0
Telefax: 02173 39997-30
E-Mail: [email protected]
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TREU ASS Assekuranzmakler GmbH
Hans-Böckler-Straße 10
40764 Langenfeld
Pressearbeit: Franziska Palgen
Telefon: 02173 39997-12
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