TREU ASS News - Artus Gruppe

TREU ASS News
9/2015
TREU ASS News
9/2015 |Dezember
Themen
UNSERE PERSÖNLICHEN
WEIHNACHTSGRÜßE
AN SIE
S. 2
Leitartikel
1
Weihnachtliche TREU ASS Grüße
2
In der Weihnachtsbäckerei…
3
Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt
eindeutig formulieren
4
Update Cyber Crime:
Brandheiße Schadenfälle
5
Staatliche Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen
7
Auf den Straßen Eis und Schnee…
9
Urteile des Monats
10
TREU ASS Sudoku
10
Messetermine Dezember 2015
11
Impressum
12
Liebe Leserinnen und Leser,
„Jeder lebendige Gedanke ist
eine Welt im Werden, jede
wirkliche Tat ein sich
offenbarender Gedanke.“
das ausklingende Jahr möchte ich nutzen, um mich mit den Worten dieses
indischen Philosophen für Ihre lebendigen Gedanken und geschätzten Taten
zu bedanken. Ich freue mich auf eine weitere so inhaltsreiche Zeit mit Ihnen.
Für die kommenden Feiertage wünsche ich Ihnen wohlverdiente Erholung
und eine stille, aber auch fröhliche Zeit mit Ihren Lieben. Möge das neue Jahr
Ihnen alle Wünsche erfüllen, und Sie mit viel Zufriedenheit beschenken.
Sri Aurobindo
Indischer Philosoph
Im Namen des Teams möchte ich Ihnen für die Zusammenarbeit danken. Wir
freuen uns auf ein neues Jahr an Ihrer Seite.
Diese Ausgabe soll aber nicht nur der Übermittlung unserer weihnachtlichen
Grüße dienen, sondern Sie auch im letzten Monat des Jahres über spannende
Themen informieren.
Ihr Horst Palgen
1
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9/2015
Weihnachtliche
TREU ASS
Grüße
Ihnen eine tolle Zeit mit Ihrer
Familie und besinnliche Tage.
Gesundheit und Freude im
nächsten Jahr.
Ihr Horst Palgen
Ihr Andreas Fleuter
Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtstage und
kommen Sie gut ins neue
Jahr.
Ich wünsche Ihnen eine
besinnliche Weihnachtszeit
und ein erfolgreiches neues
Jahr.
Ihnen und Ihren Liebsten ein
wunderschönes Fest, in dem
Sie die Zeit miteinander
genießen können.
Hell erstrahlen alle Kerzen,
mein Weihnachtsgruß, er
kommt von Herzen.
Ihre Petra Beifuß
Ihre Janina Friederichs
Ihre Tanja Fröschen
Ihre Cornelia Gerstberger
Ich wünsche Ihnen eine
erholsame Weihnachtszeit und viel Schwung für
das neue Jahr.
Ihre Xenia Jansen
Ich wünsche Ihnen und
Ihren Familien ein
schönes Fest und alles
Gute für 2016.
Ihre Marianne Kühn
Frohe Weihnachten sowie ein
erfolgreiches und zufriedenes
neues Jahr.
Ihre Tina Prodan
Geben Sie jedem Tag die
Chance, der schönste
Ihres Lebens zu werden.
Frohe Weihnachten.
Ich wünsche Ihnen ein
schönes Fest und ein
erfülltes, gesundes neues
Jahr.
Ihr Tobias Lapschies
Ihre Franziska Palgen
Buon Natale e Felice
Anno Nuovo.
Ihr Harald Römer
Eine frohe Weihnachtszeit und
ein erfolgreiches, glückliches
neues Jahr wünsche ich Ihnen.
Ihre Andrea Stein
2
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9/2015
In der Weihnachtsbäckerei…
…und auch in manchen Firmen ist in der Vorweihnachtszeit so manches los. Diesen
Umstand möchten wir gerne zum Anlass nehmen, mögliche Probleme zu durchleuchten,
die sich in der wohl hektischsten Zeit des Jahres ergeben können.
Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem
Unternehmen schon viele Mitarbeiter freuen: Die Weihnachtsfeier. Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige
einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht
bereits mit abgesichert. Für das Wegrisiko und den Besuch der
Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn
einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert ist. Ist jedoch
Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalles, kann der Schutz
der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten
sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit
der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung) endet. Sicherer
hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine
Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen
auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in
alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven
Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier
Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem
bestimmten Promillesatz) geben. Nicht nur für solche Fälle
untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als
Arbeitgeber nachkommen.
Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Vorweihnachtszeit
am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an.
Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes
Feuer – so klein die Flammen auch sein mögen – erhöht die
Brandgefahr. "Gesteck mal eben ungünstig verschoben, in
Besprechung gerufen worden und die Kerze unbeaufsichtigt
brennen lassen“, so beginnen Schadensmeldungen…, leider
kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen
Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige
Begünstigung des Schadens gewertet werden.
Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche
Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl
Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über
entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz
bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein
wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die
Versicherung denken zu müssen.
bAV statt Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Boni,… – mehr als jeder
zweite Arbeitnehmer erhält regelmäßig Sonderzahlungen als
Teil seines Gehalts. Für Sie kommen pro 1.000 Euro Brutto
Ihres Arbeitnehmers noch etwa 200 Euro Arbeitgeberanteil an
Sozialabgaben dazu.
Bei Umwandlung der Sonderzahlung in eine Betriebliche
Altersvorsorge entfällt die Sozialabgabenpflicht für Ihren
Mitarbeiter und auch für Sie. Sie sparen also Geld und erhöhen
ohne großen Aufwand Ihre Liquidität – gleichzeitig baut sich Ihr
Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge auf. Sie haben
also beide etwas davon.
Die Erfahrung zeigt, dass Firmenbelegschaften ohne weiteren
Anreiz eher träge nach betrieblicher Altersvorsorge fragen. Ein
Arbeitgeberzuschuss hilft, das Interesse zu wecken. Aktive
Ansprache beim Mitarbeiter sorgt dafür, dass der
Bekanntheitsgrad der Altersvorsorge im Unternehmen
signifikant gesteigert wird. Gerne nehmen wir uns Zeit und
informieren Sie und Ihre Mitarbeiter, wenn Sie es wünschen.
Tipp: Im Folgeartikel wird der Freiwilligkeitsvorbehalt des
Weihnachtsgeldes erläutert.
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9/2015
WEIHNACHTSGELD
Freiwilligkeitsvorbehalt
eindeutig formulieren
Jeder Mitarbeiter freut sich über Gratifikationen. Sie haben eine motivierende Wirkung und können zur Mitarbeiterbindung
beitragen. Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld sind jedoch einige nicht unwichtige Details zu beachten. Als einige
Unternehmen 2008 in die Krise geraten sind, haben diese erst bemerkt, wie schlecht Sie beraten waren, als Sie
Weihnachtsgeld über Jahre an Ihre Mitarbeiter ausgezahlt haben, ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt formuliert zu haben.
Besonders in Krisenzeiten kann das auch die Insolvenz eines Unternehmens bedeuten. Die Auszahlung von Gratifikationen
darf rechtlich gesehen nicht eingestellt werden, wenn eine betriebliche Übung besteht.
Betriebliche Übung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber beendet
werden
Bezahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang Weihnachtsgeld an seinen
Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung eine Bindung für die Zukunft
deutlich auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem Verhalten
einen grundsätzlichen Willen des Arbeitgebers zur dauerhaften
Verpflichtung schließen. Eine unklare oder intransparente allgemeine
Klausel im Arbeitsvertrag hindert dann nicht das Entstehen eines
zukünftigen Rechtsanspruchs. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
in einem Urteil vom Februar 2013 erneut bestätigt. Die betriebliche
Übung wird zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und kann aus diesem
Grund nicht durch einseitigen Widerruf des Arbeitgebers bzw. im
Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers beseitigt werden.
Erforderlich ist vielmehr eine einvernehmliche Änderung oder eine
Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung ist nur unter den
folgenden Voraussetzungen möglich:
 soziale Angemessenheit
 Erforderlichkeit für die wirtschaftliche Lage des Betriebes
 Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer)
Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen basieren oft auf der
betrieblichen Übung
Die betriebliche Übung ist gesetzlich nicht geregelt, ist aber
gewohnheitsrechtlich anerkannt. Gegenstand einer betrieblichen Übung
kann grundsätzlich alles sein, was auch Gegenstand eines
Arbeitsvertrages sein kann. Die in der Praxis häufigsten Anwendungsfälle
sind:









Weihnachtsgeld
Urlaubsgeld
Prämien
Gratifikationen
Fahrtkostenzuschüsse
Regelungen zur Urlaubsanmeldung
Regelungen zur Urlaubsgewährung
Regelungen zur Krankmeldung oder
Pausenregelungen
Wichtiger Hinweis
Die betriebliche Übung begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers
auf die Leistung, wenn der Arbeitgeber mehrmals vorbehaltlos eine
Leistung gewährt hat. Wie oft der Arbeitgeber die Leistung vorbehaltlos
gleichförmig wiederholen muss, damit sie als betriebliche Übung
angesehen werden kann, ist nicht einheitlich bestimmt. In der Regel
wird ein dreimaliges, gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers als
bindend angesehen. Zahlt der Arbeitgeber also über drei Jahre hinweg
ohne Freiwilligkeitsvorbehalt Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter aus,
so haben die Arbeitnehmer auch in den folgenden Jahren einen
Anspruch auf die Gratifikation.
Praxis-Tipp
Eine entsprechende Formulierung des Freiwilligkeitsvorbehalts darf also
nicht mehrdeutig, sondern muss klar und verständlich im Sinne des
§ 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sein. Ist sie dies nicht, kann
sie vom Arbeitnehmer so verstanden werden, als wolle sich der
Arbeitgeber aus freien Stücken zur Erbringung der Leistung verpflichten.
Das BAG hat unter anderem folgende Klausel in einem
Formulararbeitsvertrag für wirksam erklärt:
„Die Gewährung sonstiger Leistungen (zum Beispiel
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt)
durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig und mit der
Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein
Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.“
Checkliste Freiwilligkeitsvorbehalt





Klare Formulierung im Arbeitsvertrag
Klare Trennung zum Widerrufsvorbehalt
Konkrete Erfassung der Leistungen, wie zum Beispiel
Weihnachtsgeld
Keine allgemeinen Klauseln für alle möglichen
Sonderzahlungen
Schriftlicher und nachweisbarer Hinweis auf die Freiwilligkeit
jeder Sonderzahlung
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Harald Römer
Telefon: 02173 39997-15
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UPDATE CYBER CRIME:
BRANDHEIßE SCHADENFÄLLE
Produktionsunternehmen
Textilhandel
Böswillige Löschung der Entwicklungsdaten und Produktionsparameter einer gesamten Produktreihe durch einen böswilligen
Innentäter. Aufgrund von Personalabbaumaßnahmen wird ein
Mitarbeiter der IT-Abteilung entlassen. Dieser ist über seine
Entlassung so verärgert, dass er Rache an dem Unternehmen übt. Er
hat Kenntnisse darüber, auf welchen Festplatten sich die sensiblen
Produktinformationen einer aktuellen Produktion befinden und
löscht diese. Darüber hinaus werden die entsprechenden Back-UpBänder unbrauchbar gemacht. Die Produktion steht 4 Tage still.
Ein Unternehmen der Textilbranche erhält regelmäßige Lieferungen
aus den Philippinen. Die Ware kommt im Hamburger Hafen an und
wird dort erst freigegeben, wenn das zweite Drittel des Kaufpreises
überwiesen wurde. Hacker inserieren eine täuschend echte E-mail in
den normalen Austausch mit Anweisung, für die nächste Lieferung
ein anderes Konto zu benutzen. Die Buchhaltung schöpft keinen
Verdacht und führt die Überweisung entsprechend aus. Erst als
trotzdem keine Freigabe erfolgt kann der Vorgang aufgeklärt werden.
Schadenbild: Gesamtschaden 1.870.000 €
 Datenrettung aus verbliebenen Datenfragmente auf den
Festplatten (145.000 €)
 Forensische Untersuchungen (60.000 €)
 Produktionsausfall (940.000 €)
 Vertragsstrafen an B2B Kunden (500.000 €)
 Aufspielen von Back-up-Daten (40.000 €)
 Kosten für Krisenmanager und Rechtsanwalt (90.000 €)
 Reputationsschaden (95.000 €)
Mittelständischer Onlinehändler
Ein mittelständischer Onlinehändler erlitt einen Hackerangriff eines
Wettbewerbers. Durch Veränderung der URLs erreichte dieser einen
Abstieg im Google Ranking des Unternehmens. Dies hatte erhebliche
Umsatzrückgänge zur Folge.
Automobilindustrie
Eine mittelgroße Autovermietung mit dezentraler Struktur, aber
zentralem IT-System wurde Opfer. Durch Übertragung der Malware
per pdf-Datei wurden Netzwerkdrucker infiziert und ein Zugriff auf
sensible Daten der Mietkunden (ca. 90.000 Kundendaten) ermöglicht.
Dieser Zugriff wurde erst spät bemerkt. Sofortmaßnahmen mussten
ergriffen werden.


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Soforthilfe durch IT-Forensiker
Aufbau eines Krisenmanagement-Teams
Säuberung des Systems
Identifikation der Informationen betroffener Kunden
Rechtsberatung
Angebot der Kreditüberwachungsdienstleistungen
Einschaltung eines Call-Centers für Rückfragen
Gesamtkosten ca. 2.200.000 Euro
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9/2015
Produzent für Metall- und Kunsstoffteile
Unternehmen aus dem Gesundheitswesen
Ein Produzent für Metall- und Kunststoffteile erwirtschaftet rund 800
Mio. Euro Umsatz im Jahr. Auch er wurde Cyber-Opfer.
Durch einen Bedienfehler beim Einspielen eines Software-Updates ist
die Verknüpfung, bzw. die Schnittstelle zwischen Lagerhaltung und
Produktionssteuerung über mehrere Tage immer wieder fehlerhaft
gewesen und fiel zudem aus. Das wurde teuer.
Das betroffene Unternehmen aus dem Gesundheitswesen ist stark
reguliert und weist hohe Standards im Datenschutz auf. Das Thema
Datenschutz wird somit sehr ernst genommen und die IT Abteilung
hat entsprechende IT Sicherheit vorgehalten.


Produktionsausfall und Verzögerungsschaden 453.000 €
Forensikkosten und Software-Wiederherstellung 54.000 €
Immobilien
Ein größeres Planungs- und Immobilienverwaltungsunternehmen
plant in einem gewachsenen Viertel ein umstrittenes Neubauprojekt.
Anwohner haben eine Bürgerinitiative gegründet. Im Laufe der
Projektentwicklung radikalisieren sich einige Anwohner und nutzen
kriminelle Hacker, um sich Zugang zu den Datenbanken der Firma zu
verschaffen. Über mehrere Wochen nutzen diese u.a. über Social
Engineering erlangte Zugänge und erlangen Zugriff auf Kunden- und
Projektdatenbanken.
Während dieser Zeit konnten die Hacker über rund 10.000
Kundendaten kopieren und teilweise zerstören. Betroffen sind auch
sensible persönliche Daten der Inhaberfamilie sowie prominenter
Kunden. Das Unternehmen wird zunächst bedroht. Als der
Erpressung nicht stattgegeben wird, gelangen Teile der Daten an die
Öffentlichkeit. Der Fall findet die Aufmerksamkeit der lokalen Presse
sowie der Datenschutzbehörden. Kunde und Versicherer schalten
Datenschutz-Experten, PR-Berater und IT-Forensiker ein.



Kosten für diverse forensische Arbeiten
Kosten für Rechtsberatung & Rechtsbeistand
Kosten für gesetzliche Informationspflichten
€ 59.700
€ 134.400
€ 12.000
Pflegedienst
Ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes lässt versehentlich seinen
Laptop im ungeschützten Arbeitsmodus im Auto liegen. Auf dem
Gerät sind sehr vertrauliche allgemeine Daten sowie Gesundheitsdaten diverser Kunden gespeichert. Der Schaden für den
Pflegedienst beläuft sich auf 210.000 €.
DENNOCH…
Ein Mitarbeiter konnte sich finanziellen Zuwendungen einer
kriminellen Vereinigung nicht entziehen und hat Akten per Hand
gescannt und weitergegeben. Die weitergegeben Daten enthielten
personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer. Nach geraumer Zeit erhielt das Unternehmen einen Anruf
einer Strafverfolgungsbehörde, die bei einer Razzia Dokumente
entdeckt hatte, die persönlich identifizierbare Informationen
enthielten. Diese Informationen stammten nachweislich vom
besagten Unternehmen. Rund 45.000 Personen waren davon
betroffen, ein Drittschaden ist noch nicht entstanden, aber folgende
Kosten:

Rechtsberatung: 12.000 €

Informationspflichten gegenüber Dateninhaber: 14.500 €

Kosten für das eingerichtete Call Center: 45.000 €

Forensische Dienstleistungen 6.500 €

Kreditüberwachungsdienstleistungen: 300.000 €

Kosten für PR: 50.000 €
Gesamtkosten:
428.000 €
Unternehmen der Chemiebranche
Die E-Mail Adresse des CFO´s eines mittelständischen Chemieunternehmens (850 Mio. Euro Umsatz) wurde gehackt. Während
einer Verhandlung über die Akquisition eines Wettbewerbers schickt
der Hacker eine täuschend echte Mail an die Sekretärin mit der
Anweisung sofort 900.000 Euro auf ein bestimmtes Konto in Malta zu
überweisen, da hiervon der Erfolg der Transaktion abhänge.
Nur durch einen Zufall erfolgt eine Rückfrage und die Überweisung
wird nicht ausgeführt
Moderne Einbrecher kommen nicht mehr durch das Fenster.
Sondern durch das Netz.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Horst Palgen
Telefon: 02173 39997-13
Tina Prodan
Telefon: 02173 39997-17
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9/2015
Staatliche Förderung von
Einbruchschutzmaßnahmen
Bereits in den Juli News haben wir auf die erhöhten
Einbruchszahlen aufmerksam gemacht und versucht
zu sensibilisieren. Eine Checkliste für den Einbruchsschutz in der Urlaubszeit und generelle Tipps für die
Verringerung Ihres Einbruchsrisikos haben Ihnen
hoffentlich weiterhin zu einem sicheren Zuhause
verholfen.
Nun möchten wir Sie über die Möglichkeiten einer
staatlichen Förderung für den Einbau einbruchshemmender Produkte informieren. Es besteht ein
bundesweites Förderungsprogramm.
EINBRÜCHE NEHMEN STETIG ZU
Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn alle zwei
Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Anzahl der
Wohnungseinbrüche ist innerhalb der letzten 5 Jahre um
35 % gestiegen, in Summe bedeutet dies rund 150.000
registrierte Einbrüche im Jahr 2014. Aus diesen Einbrüchen
ergaben sich 490 Mio. Euro Schadenzahlungen im selbigen
Jahr, der Durchschnittsschaden beträgt um die 3.250 Euro.
Wir befinden uns aktuell in der „heißen Phase“, denn fast 50
% aller Einbrüche eines Jahres passieren zwischen Oktober
und Januar, die Weihnachts- und Neujahrszeit ist eine
besonders beliebte Einbruchszeit. Überraschend ist, dass
über die Hälfte aller Einbrüche am heiligten Tag, zwischen
10 und 18 Uhr stattfinden. Besonders hohes Risiko besteht
bei Einfamilienhäusern über einen Fenster- und Türeinstieg,
bei Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern erfolgt
der Einstieg meist über die Eingangstür.
BUNDESWEITES FÖRDERPROGRAMM DER KFW
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im
Rahmen bestehender KfW-Produkte zur BarriereReduzierung oder zur energetischen Sanierung auch
bauliche Maßnahmen zum Einbruchsschutz in bestehenden
Wohngebäuden. Die KfW fördert den Einbau neuer,
einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren im
Rahmen ihrer Förderpunkte „Energieeffizientes Sanieren“
und „Altersgerecht Umbauen“. Diese können kombiniert
werden.
EIGENVORSORGE WICHTIG! PRÄVENTION LOHNT!
Der Einbau von Sicherheitstechnik, sicherheitsbewusstes
Verhalten und Aufmerksamkeit im Wohnumfeld dienen der
Eigenvorsorge. Über 40 % der Einbrüche misslingen durch
vorhandene Sicherheitseinrichtungen und anderer Präventionsmaßnahmen.
FÖRDERPROGRAMME EINZELNER BUNDESLÄNDER
Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen und BadenWürttemberg bieten folgende Förderprogramme an:
REU ASS Assekuranzmakler GmbH
NORDRHEIN-WESTFALEN
Hans-Böckler-Str.
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40764 Langenfeld
Maßnahmen:
 Nachrüstung
mit elektrischen Türöffnern, BewegungsTelefon:
02173 39997-0
meldern
Telefax:
02173 39997-30
 Beleuchtungssysteme
für die Außenbeleuchtung
E-Mail:
[email protected]
 Einbau von einbruchhemmenden Türen mit
Türspionen
Wer kann gefördert werden?
 Eigentümer, die ihre Immobilie modernisieren wollen
und hier baulichen Nachbesserungsbedarf sehen
 Vermieter, die ihre Mietwohnungen nachbessern
wollen
Wie hoch ist die Förderung?
 25.000 Euro pro Wohnung, max. 80 % der Kosten in
Mietwohnungen und 85 % in selbstgenutzem
Wohneigentum
 Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen zu
den folgenden Konditionen: 0,5 % Zinsen, 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung jährlich
 Die Bagatellgrenze liegt bei 1.500 Euro
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TREU ASS News
BADEN-WÜRTTEMBERG / STADT HEIDELBERG
Maßnahmen:
 Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster in Einund Mehrfamilienhäusern
 Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer
energetischen Bewertung mit einem öffentlichen
zinsgünstigen Darlehen. Für die technische und
wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung wird ein
Zuschuss gewährt.
9/2015
EMPFEHLUNGEN DER POLIZEI FÜR KFW-FÖRDERUNG
 Haus- und Wohnungseingangstüren: mind. Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (geprüfte, am besten
zertifizierte einbruchhemmende Bauprodukte)
 Leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren: mind.
Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (ausgenommen
sind Fenster, -türen, die nur mit einer Aufstiegshilfe
erreichbar sind und vor denen keine Standfläche für den
Einbrecher gegeben ist. Bei erhöhtem Einbau: Widerstandsklasse RC 1 nach DIN EN 1627
 Gitter: mind. Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627
BADEN-WÜRTTEMBERG / STADT HEIDELBERG
Maßnahmen:
 Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchschutz in Häusern und
Wohnungen wie z. B. einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel.
Voraussetzungen:
 Schwachstellenanalyse/Sicherungsempfehlung der
kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg
 Verwendung von geprüften und zertifizierten
Produkten
 Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb
 Für elektronische Sicherungsmaßnahmen wie z. B. den
Einbau von Einbruchmeldeanlagen oder Anlagen zur
Videoüberwachung ist keine Förderung möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
 25 % der Aufwendung für die Sicherungsmaßnahme
 max. 2.500 EUR pro Gebäude bzw. Wohnung je
Antragsteller
 mind. 600 EUR Gesamtkosten
Wer kann gefördert werden?
 Eigentümer sowie
 Mieter eines Hauses und einer Wohnung (nur
Privatpersonen)
 Einbruchhemmende Rollläden: mind. Widerstandsklasse RC
2 nach DIN EN 1627 (einbruchhemmende Funktion nur,
wenn geschlossen. Tipp: automatische Steuerung)
 Nachrüstsysteme (Schlösser): DIN 18104 Teil 1
(aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen). Einbau
durch ein Fachunternehmen, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der
Landeskriminalämter benannt ist.
 Mehrfachverriegelungssysteme: DIN 18251 ab der Klasse 3
bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils
mit Sperrbügelfunktion
 Überfall- und Einbruchmeldeanlagen: DIN EN 50 131-1 bzw.
DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mind. Grad 2. Einbau nur durch
Fachunternehmen, die auf den Errichternachweisen der
Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind.
Wichtig sind Produktzertifikat, Montageanleitung und
ausgefüllte Montagebescheinigung als Nachweis für die
geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung. Das Bayerische
Landeskriminalamt gibt „Herstellerverzeichnisse“ über geprüfte
und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Diese
enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des
Produkts.
Weitere Informationen unter:
http://www.k-einbruch.de/foerderung
Moderne Einbrecher kommen also doch noch durch das Fenster.
Die bevorstehende Weihnachtszeit zählt zur „heißen Phase“.
Nutzen Sie daher das Förderungsprogramm!
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Janina Friederichs
Telefon: 02173 39997-18
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9/2015
Auf den Straßen Eis und Schnee…
Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma
zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Dabei ist die
rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber ihm den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von
einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen
Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei
Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein
Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt
im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen ihrer
Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die
Vergabe einer Dienstreisekaskoversicherung in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre
Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden.
Rund um die Winterreifen...
 „O-bis-O-Regel“: Aufziehen sollte man die Winterreifen von
Oktober bis zum Wochenende nach Ostern.
 Ab einer Profiltiefe von drei Millimetern sollten die Pneus
ausgemustert werden.
 Bei Kauf von Winterreifen ist darauf zu achten, dass diese
nicht älter als zwei Jahre sein sollten. Das Produktionsjahr ist
an den letzten Ziffern der so genannten DOT-Nummer auf
der Seite abzulesen.
Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie an weiteren
Informationen zu diesem Thema interessiert sind.
Wir helfen gerne!
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Tobias Lapschies
Telefon: 02173 39997-28
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Urteile des Monats
§ Kündigung statt Jackpot beim Quiz
§ Abgeschleppt und beschädigt
Düsseldorf/Wesel. Das Radio-Gewinnspiel
„Das geheimnisvolle Geräusch“ zieht
Tausende in seinen Bann. Auch eine Buchhalterin in Wesel fieberte mit. „Sie wusste die
richtige Lösung“, sagt ihr Anwalt Nils Jurgutat.
Und sie wollte den Jackpot. 37-mal wählte die
Frau von ihrem Büroapparat die Sondernummer. 50 Cent kostete jeder Anruf das
Unternehmen. Deswegen wurde ihr gekündigt, dagegen zog Sie vor Gericht. Weil
privates Telefonieren nicht geregelt war, so
der Landesarbeitsrichter, rechtfertigt das
keine fristlose, wohl aber eine fristgerechte
Kündigung. Anrufe bei kostenpflichtigen
Gewinnspiel-Hotlines seien von der Duldung
des Arbeitgebers nicht gedeckt und eindeutig
ein Pflichtverstoß. Dem Geschäftsführer
waren die Sondernummern bei der Prüfung
der Telefonrechnung aufgefallen. Als er seine
Mitarbeiterin anspricht, räumt die einen Tag
später die Anrufe reumütig ein und bietet an,
18,50 Euro für die 37 Anrufe zu erstatten.
Vergeblich. Den Jackpot hatte die Bürokauffrau auch nicht gewonnen, der Richter
war darüber nicht unglücklich: „Sonst hätten
wir hier wegen der Frage, wem nun das Geld
gehört, noch einen Prozess.“ (Az.: 12 Sa
630/15).
Karlsruhe. Wer kommt für die Schäden auf,
wenn der Abschleppdienst das Auto
beschädigt? Neuerdings müssen sich Geschädigte nicht mehr an den Verursacher
selbst, sondern an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Denn seit dem
Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 ist
dafür nicht mehr das von der Behörde
beauftragte Abschleppunternehmen verant
wortlich. Dieses handelt in solchen Fällen
„hoheitlich“ und kann deshalb nicht auf
Schadenersatz verklagt werden. Am besten
überprüfen Sie Ihr Fahrzeug gleich beim
Abholen auf Beschädigungen, doch die
negativen Folgen sind nicht immer auf den
ersten Blick ersichtlich. So können z.B. das
Getriebe oder die Lenkung in Mitleidenschaft
gezogen werden. Holen Sie deswegen das
Fahrzeug am besten nicht ohne Zeugen ab
und machen Sie Fotos der Schäden (Az.: 12 Sa
630/15).
+
TREU ASS Sudoku
Schwierigkeitsgrad: sehr einfach
§ Werteverlust durch falschen Namen im
Kfz-Brief
München. Ein kleiner Fehler wird für ein
Autohaus teuer, weil es den geleasten
Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern
auf eine andere Person zugelassen hatte. Das
Münchener Amtsgericht sprach der Käuferin
3.000 Euro Schadenersatz zu, weil durch den
zusätzlichen Namen im Kfz-Brief der Wagen
nicht mehr „fabrikneu“ sei und an Wert
verliere. Die Frau vereinbarte für das neue
Auto einen Preis von knapp 14.000 Euro und
fuhr es als Leasingwagen, um es nach drei
Jahren für gut 8.700 Euro zu kaufen. Das
Fahrzeug war aber auf einen anderen Namen
erstzugelassen worden. Die Frau hatte nur den
Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten,
der Kfz-Brief war beim Autohaus geblieben
(Az.: 242 C 17305/14).
zum Ausdrucken
Schwierigkeitsgrad: einfach
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9/2015
+ Messetermine Dezember 2015
zum Ausdrucken
Messe
Datum
Ort
STUVA-Expo 2015
Fachtagung Carbon Composites
FASHION FLASH
VdS-Brandschutz Tage 2015
Transgourmet 2015
ARCHITECT@WORK Düsseldorf 2015
FNN-Fachkongress Netztechnik
Pferd & Jagd 2015
Fisch & Reptil 2015
Mineralien Hamburg
German Comic Con 2015
Berufsbildung
01. – 02. Dezember
01. – 02. Dezember
01. – 02. Dezember
02. – 03. Dezember
02. – 03. Dezember
02. Dezember
02. – 03. Dezember
03. – 06. Dezember
04. – 06. Dezember
04. – 06. Dezember
05. – 06. Dezember
07. – 10. Dezember
Messe Dortmund
Messe Augsburg
Messe Lübeck
Messe Köln
Messe Düsseldorf
Messe Düsseldorf
Messe Nürnberg
Messe Hannover
Messe Sindelfingen
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9/2015
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