TREU ASS News 9/2015 TREU ASS News 9/2015 |Dezember Themen UNSERE PERSÖNLICHEN WEIHNACHTSGRÜßE AN SIE S. 2 Leitartikel 1 Weihnachtliche TREU ASS Grüße 2 In der Weihnachtsbäckerei… 3 Weihnachtsgeld: Freiwilligkeitsvorbehalt eindeutig formulieren 4 Update Cyber Crime: Brandheiße Schadenfälle 5 Staatliche Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen 7 Auf den Straßen Eis und Schnee… 9 Urteile des Monats 10 TREU ASS Sudoku 10 Messetermine Dezember 2015 11 Impressum 12 Liebe Leserinnen und Leser, „Jeder lebendige Gedanke ist eine Welt im Werden, jede wirkliche Tat ein sich offenbarender Gedanke.“ das ausklingende Jahr möchte ich nutzen, um mich mit den Worten dieses indischen Philosophen für Ihre lebendigen Gedanken und geschätzten Taten zu bedanken. Ich freue mich auf eine weitere so inhaltsreiche Zeit mit Ihnen. Für die kommenden Feiertage wünsche ich Ihnen wohlverdiente Erholung und eine stille, aber auch fröhliche Zeit mit Ihren Lieben. Möge das neue Jahr Ihnen alle Wünsche erfüllen, und Sie mit viel Zufriedenheit beschenken. Sri Aurobindo Indischer Philosoph Im Namen des Teams möchte ich Ihnen für die Zusammenarbeit danken. Wir freuen uns auf ein neues Jahr an Ihrer Seite. Diese Ausgabe soll aber nicht nur der Übermittlung unserer weihnachtlichen Grüße dienen, sondern Sie auch im letzten Monat des Jahres über spannende Themen informieren. Ihr Horst Palgen 1 TREU ASS News 9/2015 Weihnachtliche TREU ASS Grüße Ihnen eine tolle Zeit mit Ihrer Familie und besinnliche Tage. Gesundheit und Freude im nächsten Jahr. Ihr Horst Palgen Ihr Andreas Fleuter Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachtstage und kommen Sie gut ins neue Jahr. Ich wünsche Ihnen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein erfolgreiches neues Jahr. Ihnen und Ihren Liebsten ein wunderschönes Fest, in dem Sie die Zeit miteinander genießen können. Hell erstrahlen alle Kerzen, mein Weihnachtsgruß, er kommt von Herzen. Ihre Petra Beifuß Ihre Janina Friederichs Ihre Tanja Fröschen Ihre Cornelia Gerstberger Ich wünsche Ihnen eine erholsame Weihnachtszeit und viel Schwung für das neue Jahr. Ihre Xenia Jansen Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein schönes Fest und alles Gute für 2016. Ihre Marianne Kühn Frohe Weihnachten sowie ein erfolgreiches und zufriedenes neues Jahr. Ihre Tina Prodan Geben Sie jedem Tag die Chance, der schönste Ihres Lebens zu werden. Frohe Weihnachten. Ich wünsche Ihnen ein schönes Fest und ein erfülltes, gesundes neues Jahr. Ihr Tobias Lapschies Ihre Franziska Palgen Buon Natale e Felice Anno Nuovo. Ihr Harald Römer Eine frohe Weihnachtszeit und ein erfolgreiches, glückliches neues Jahr wünsche ich Ihnen. Ihre Andrea Stein 2 TREU ASS News 9/2015 In der Weihnachtsbäckerei… …und auch in manchen Firmen ist in der Vorweihnachtszeit so manches los. Diesen Umstand möchten wir gerne zum Anlass nehmen, mögliche Probleme zu durchleuchten, die sich in der wohl hektischsten Zeit des Jahres ergeben können. Beginnen wir gleich mit dem, worauf sich sicher auch in Ihrem Unternehmen schon viele Mitarbeiter freuen: Die Weihnachtsfeier. Davon ausgehend, dass Sie nur Betriebsangehörige einladen, ist Ihre Feier im Rahmen der Betriebshaftpflicht bereits mit abgesichert. Für das Wegrisiko und den Besuch der Feier greift der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Grundsätzlich besteht also zumindest dieser Basisschutz, wenn einem Ihrer Arbeitnehmer etwas passiert ist. Ist jedoch Alkoholkonsum Hauptursache eines Unfalles, kann der Schutz der Berufsgenossenschaft entfallen. Auch wird von Gerichten sehr unterschiedlich entschieden, wann diese Feier (und damit der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung) endet. Sicherer hingegen ist der Schutz Ihrer Belegschaft durch eine Gruppenunfallversicherung. Hier sind in zeitgemäßen Tarifen auch solche Unfälle mit gedeckt, die ein Mitarbeiter in alkoholisiertem Zustand erleidet – lediglich bei der aktiven Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr kann es hier Ausnahmen oder Einschränkungen (z. B. nur bis zu einem bestimmten Promillesatz) geben. Nicht nur für solche Fälle untermauert eine Gruppenunfallversicherung für überschaubare Beiträge, dass Sie Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nachkommen. Nicht wenige Mitarbeiter machen sich die Vorweihnachtszeit am Arbeitsplatz etwas besinnlicher und zünden Kerzen an. Leider führt auch das immer wieder zu Problemen. Offenes Feuer – so klein die Flammen auch sein mögen – erhöht die Brandgefahr. "Gesteck mal eben ungünstig verschoben, in Besprechung gerufen worden und die Kerze unbeaufsichtigt brennen lassen“, so beginnen Schadensmeldungen…, leider kann diese Brandursache auch als Verstoß gegen Brandbestimmungen oder zumindest als grob fahrlässige Begünstigung des Schadens gewertet werden. Viele Versicherer haben in diesem Fall die grundsätzliche Möglichkeit, die Entschädigungsleistung zu kürzen. Sowohl Inhalts- wie ggf. auch Gebäudeversicherung sollten daher über entsprechende Klauseln verfügen, die den Versicherungsschutz bestmöglich sichern. So können Sie auch Ihren Kunden ein wenig schöne Stimmung im Betrieb bieten, ohne ständig an die Versicherung denken zu müssen. bAV statt Weihnachtsgeld? Weihnachtsgeld, Leistungsprämien, Boni,… – mehr als jeder zweite Arbeitnehmer erhält regelmäßig Sonderzahlungen als Teil seines Gehalts. Für Sie kommen pro 1.000 Euro Brutto Ihres Arbeitnehmers noch etwa 200 Euro Arbeitgeberanteil an Sozialabgaben dazu. Bei Umwandlung der Sonderzahlung in eine Betriebliche Altersvorsorge entfällt die Sozialabgabenpflicht für Ihren Mitarbeiter und auch für Sie. Sie sparen also Geld und erhöhen ohne großen Aufwand Ihre Liquidität – gleichzeitig baut sich Ihr Arbeitnehmer eine zusätzliche Altersvorsorge auf. Sie haben also beide etwas davon. Die Erfahrung zeigt, dass Firmenbelegschaften ohne weiteren Anreiz eher träge nach betrieblicher Altersvorsorge fragen. Ein Arbeitgeberzuschuss hilft, das Interesse zu wecken. Aktive Ansprache beim Mitarbeiter sorgt dafür, dass der Bekanntheitsgrad der Altersvorsorge im Unternehmen signifikant gesteigert wird. Gerne nehmen wir uns Zeit und informieren Sie und Ihre Mitarbeiter, wenn Sie es wünschen. Tipp: Im Folgeartikel wird der Freiwilligkeitsvorbehalt des Weihnachtsgeldes erläutert. 3 TREU ASS News 9/2015 WEIHNACHTSGELD Freiwilligkeitsvorbehalt eindeutig formulieren Jeder Mitarbeiter freut sich über Gratifikationen. Sie haben eine motivierende Wirkung und können zur Mitarbeiterbindung beitragen. Bei der Zahlung von Weihnachtsgeld sind jedoch einige nicht unwichtige Details zu beachten. Als einige Unternehmen 2008 in die Krise geraten sind, haben diese erst bemerkt, wie schlecht Sie beraten waren, als Sie Weihnachtsgeld über Jahre an Ihre Mitarbeiter ausgezahlt haben, ohne einen Freiwilligkeitsvorbehalt formuliert zu haben. Besonders in Krisenzeiten kann das auch die Insolvenz eines Unternehmens bedeuten. Die Auszahlung von Gratifikationen darf rechtlich gesehen nicht eingestellt werden, wenn eine betriebliche Übung besteht. Betriebliche Übung kann nicht einseitig vom Arbeitgeber beendet werden Bezahlt ein Arbeitgeber mehrere Jahre lang Weihnachtsgeld an seinen Arbeitnehmer, ohne bei der Zahlung eine Bindung für die Zukunft deutlich auszuschließen, kann der Arbeitnehmer aus diesem Verhalten einen grundsätzlichen Willen des Arbeitgebers zur dauerhaften Verpflichtung schließen. Eine unklare oder intransparente allgemeine Klausel im Arbeitsvertrag hindert dann nicht das Entstehen eines zukünftigen Rechtsanspruchs. Dies hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Urteil vom Februar 2013 erneut bestätigt. Die betriebliche Übung wird zum Bestandteil des Arbeitsvertrages und kann aus diesem Grund nicht durch einseitigen Widerruf des Arbeitgebers bzw. im Rahmen des Weisungsrechts des Arbeitgebers beseitigt werden. Erforderlich ist vielmehr eine einvernehmliche Änderung oder eine Änderungskündigung. Eine Änderungskündigung ist nur unter den folgenden Voraussetzungen möglich: soziale Angemessenheit Erforderlichkeit für die wirtschaftliche Lage des Betriebes Zumutbarkeit für den Arbeitnehmer) Weihnachtsgeld und andere Gratifikationen basieren oft auf der betrieblichen Übung Die betriebliche Übung ist gesetzlich nicht geregelt, ist aber gewohnheitsrechtlich anerkannt. Gegenstand einer betrieblichen Übung kann grundsätzlich alles sein, was auch Gegenstand eines Arbeitsvertrages sein kann. Die in der Praxis häufigsten Anwendungsfälle sind: Weihnachtsgeld Urlaubsgeld Prämien Gratifikationen Fahrtkostenzuschüsse Regelungen zur Urlaubsanmeldung Regelungen zur Urlaubsgewährung Regelungen zur Krankmeldung oder Pausenregelungen Wichtiger Hinweis Die betriebliche Übung begründet einen Anspruch des Arbeitnehmers auf die Leistung, wenn der Arbeitgeber mehrmals vorbehaltlos eine Leistung gewährt hat. Wie oft der Arbeitgeber die Leistung vorbehaltlos gleichförmig wiederholen muss, damit sie als betriebliche Übung angesehen werden kann, ist nicht einheitlich bestimmt. In der Regel wird ein dreimaliges, gleichförmiges Verhalten des Arbeitgebers als bindend angesehen. Zahlt der Arbeitgeber also über drei Jahre hinweg ohne Freiwilligkeitsvorbehalt Weihnachtsgeld an seine Mitarbeiter aus, so haben die Arbeitnehmer auch in den folgenden Jahren einen Anspruch auf die Gratifikation. Praxis-Tipp Eine entsprechende Formulierung des Freiwilligkeitsvorbehalts darf also nicht mehrdeutig, sondern muss klar und verständlich im Sinne des § 307 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sein. Ist sie dies nicht, kann sie vom Arbeitnehmer so verstanden werden, als wolle sich der Arbeitgeber aus freien Stücken zur Erbringung der Leistung verpflichten. Das BAG hat unter anderem folgende Klausel in einem Formulararbeitsvertrag für wirksam erklärt: „Die Gewährung sonstiger Leistungen (zum Beispiel Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder 13. Monatsgehalt) durch den Arbeitgeber erfolgt freiwillig und mit der Maßgabe, dass auch mit einer wiederholten Zahlung kein Rechtsanspruch für die Zukunft begründet wird.“ Checkliste Freiwilligkeitsvorbehalt Klare Formulierung im Arbeitsvertrag Klare Trennung zum Widerrufsvorbehalt Konkrete Erfassung der Leistungen, wie zum Beispiel Weihnachtsgeld Keine allgemeinen Klauseln für alle möglichen Sonderzahlungen Schriftlicher und nachweisbarer Hinweis auf die Freiwilligkeit jeder Sonderzahlung Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 4 TREU ASS News 9/2015 UPDATE CYBER CRIME: BRANDHEIßE SCHADENFÄLLE Produktionsunternehmen Textilhandel Böswillige Löschung der Entwicklungsdaten und Produktionsparameter einer gesamten Produktreihe durch einen böswilligen Innentäter. Aufgrund von Personalabbaumaßnahmen wird ein Mitarbeiter der IT-Abteilung entlassen. Dieser ist über seine Entlassung so verärgert, dass er Rache an dem Unternehmen übt. Er hat Kenntnisse darüber, auf welchen Festplatten sich die sensiblen Produktinformationen einer aktuellen Produktion befinden und löscht diese. Darüber hinaus werden die entsprechenden Back-UpBänder unbrauchbar gemacht. Die Produktion steht 4 Tage still. Ein Unternehmen der Textilbranche erhält regelmäßige Lieferungen aus den Philippinen. Die Ware kommt im Hamburger Hafen an und wird dort erst freigegeben, wenn das zweite Drittel des Kaufpreises überwiesen wurde. Hacker inserieren eine täuschend echte E-mail in den normalen Austausch mit Anweisung, für die nächste Lieferung ein anderes Konto zu benutzen. Die Buchhaltung schöpft keinen Verdacht und führt die Überweisung entsprechend aus. Erst als trotzdem keine Freigabe erfolgt kann der Vorgang aufgeklärt werden. Schadenbild: Gesamtschaden 1.870.000 € Datenrettung aus verbliebenen Datenfragmente auf den Festplatten (145.000 €) Forensische Untersuchungen (60.000 €) Produktionsausfall (940.000 €) Vertragsstrafen an B2B Kunden (500.000 €) Aufspielen von Back-up-Daten (40.000 €) Kosten für Krisenmanager und Rechtsanwalt (90.000 €) Reputationsschaden (95.000 €) Mittelständischer Onlinehändler Ein mittelständischer Onlinehändler erlitt einen Hackerangriff eines Wettbewerbers. Durch Veränderung der URLs erreichte dieser einen Abstieg im Google Ranking des Unternehmens. Dies hatte erhebliche Umsatzrückgänge zur Folge. Automobilindustrie Eine mittelgroße Autovermietung mit dezentraler Struktur, aber zentralem IT-System wurde Opfer. Durch Übertragung der Malware per pdf-Datei wurden Netzwerkdrucker infiziert und ein Zugriff auf sensible Daten der Mietkunden (ca. 90.000 Kundendaten) ermöglicht. Dieser Zugriff wurde erst spät bemerkt. Sofortmaßnahmen mussten ergriffen werden. Soforthilfe durch IT-Forensiker Aufbau eines Krisenmanagement-Teams Säuberung des Systems Identifikation der Informationen betroffener Kunden Rechtsberatung Angebot der Kreditüberwachungsdienstleistungen Einschaltung eines Call-Centers für Rückfragen Gesamtkosten ca. 2.200.000 Euro 5 TREU ASS News 9/2015 Produzent für Metall- und Kunsstoffteile Unternehmen aus dem Gesundheitswesen Ein Produzent für Metall- und Kunststoffteile erwirtschaftet rund 800 Mio. Euro Umsatz im Jahr. Auch er wurde Cyber-Opfer. Durch einen Bedienfehler beim Einspielen eines Software-Updates ist die Verknüpfung, bzw. die Schnittstelle zwischen Lagerhaltung und Produktionssteuerung über mehrere Tage immer wieder fehlerhaft gewesen und fiel zudem aus. Das wurde teuer. Das betroffene Unternehmen aus dem Gesundheitswesen ist stark reguliert und weist hohe Standards im Datenschutz auf. Das Thema Datenschutz wird somit sehr ernst genommen und die IT Abteilung hat entsprechende IT Sicherheit vorgehalten. Produktionsausfall und Verzögerungsschaden 453.000 € Forensikkosten und Software-Wiederherstellung 54.000 € Immobilien Ein größeres Planungs- und Immobilienverwaltungsunternehmen plant in einem gewachsenen Viertel ein umstrittenes Neubauprojekt. Anwohner haben eine Bürgerinitiative gegründet. Im Laufe der Projektentwicklung radikalisieren sich einige Anwohner und nutzen kriminelle Hacker, um sich Zugang zu den Datenbanken der Firma zu verschaffen. Über mehrere Wochen nutzen diese u.a. über Social Engineering erlangte Zugänge und erlangen Zugriff auf Kunden- und Projektdatenbanken. Während dieser Zeit konnten die Hacker über rund 10.000 Kundendaten kopieren und teilweise zerstören. Betroffen sind auch sensible persönliche Daten der Inhaberfamilie sowie prominenter Kunden. Das Unternehmen wird zunächst bedroht. Als der Erpressung nicht stattgegeben wird, gelangen Teile der Daten an die Öffentlichkeit. Der Fall findet die Aufmerksamkeit der lokalen Presse sowie der Datenschutzbehörden. Kunde und Versicherer schalten Datenschutz-Experten, PR-Berater und IT-Forensiker ein. Kosten für diverse forensische Arbeiten Kosten für Rechtsberatung & Rechtsbeistand Kosten für gesetzliche Informationspflichten € 59.700 € 134.400 € 12.000 Pflegedienst Ein Mitarbeiter eines Pflegedienstes lässt versehentlich seinen Laptop im ungeschützten Arbeitsmodus im Auto liegen. Auf dem Gerät sind sehr vertrauliche allgemeine Daten sowie Gesundheitsdaten diverser Kunden gespeichert. Der Schaden für den Pflegedienst beläuft sich auf 210.000 €. DENNOCH… Ein Mitarbeiter konnte sich finanziellen Zuwendungen einer kriminellen Vereinigung nicht entziehen und hat Akten per Hand gescannt und weitergegeben. Die weitergegeben Daten enthielten personenbezogene Daten, wie Name, Anschrift, Sozialversicherungsnummer. Nach geraumer Zeit erhielt das Unternehmen einen Anruf einer Strafverfolgungsbehörde, die bei einer Razzia Dokumente entdeckt hatte, die persönlich identifizierbare Informationen enthielten. Diese Informationen stammten nachweislich vom besagten Unternehmen. Rund 45.000 Personen waren davon betroffen, ein Drittschaden ist noch nicht entstanden, aber folgende Kosten: Rechtsberatung: 12.000 € Informationspflichten gegenüber Dateninhaber: 14.500 € Kosten für das eingerichtete Call Center: 45.000 € Forensische Dienstleistungen 6.500 € Kreditüberwachungsdienstleistungen: 300.000 € Kosten für PR: 50.000 € Gesamtkosten: 428.000 € Unternehmen der Chemiebranche Die E-Mail Adresse des CFO´s eines mittelständischen Chemieunternehmens (850 Mio. Euro Umsatz) wurde gehackt. Während einer Verhandlung über die Akquisition eines Wettbewerbers schickt der Hacker eine täuschend echte Mail an die Sekretärin mit der Anweisung sofort 900.000 Euro auf ein bestimmtes Konto in Malta zu überweisen, da hiervon der Erfolg der Transaktion abhänge. Nur durch einen Zufall erfolgt eine Rückfrage und die Überweisung wird nicht ausgeführt Moderne Einbrecher kommen nicht mehr durch das Fenster. Sondern durch das Netz. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Horst Palgen Telefon: 02173 39997-13 Tina Prodan Telefon: 02173 39997-17 6 TREU ASS News 9/2015 Staatliche Förderung von Einbruchschutzmaßnahmen Bereits in den Juli News haben wir auf die erhöhten Einbruchszahlen aufmerksam gemacht und versucht zu sensibilisieren. Eine Checkliste für den Einbruchsschutz in der Urlaubszeit und generelle Tipps für die Verringerung Ihres Einbruchsrisikos haben Ihnen hoffentlich weiterhin zu einem sicheren Zuhause verholfen. Nun möchten wir Sie über die Möglichkeiten einer staatlichen Förderung für den Einbau einbruchshemmender Produkte informieren. Es besteht ein bundesweites Förderungsprogramm. EINBRÜCHE NEHMEN STETIG ZU Es besteht dringender Handlungsbedarf, denn alle zwei Minuten wird in Deutschland eingebrochen. Die Anzahl der Wohnungseinbrüche ist innerhalb der letzten 5 Jahre um 35 % gestiegen, in Summe bedeutet dies rund 150.000 registrierte Einbrüche im Jahr 2014. Aus diesen Einbrüchen ergaben sich 490 Mio. Euro Schadenzahlungen im selbigen Jahr, der Durchschnittsschaden beträgt um die 3.250 Euro. Wir befinden uns aktuell in der „heißen Phase“, denn fast 50 % aller Einbrüche eines Jahres passieren zwischen Oktober und Januar, die Weihnachts- und Neujahrszeit ist eine besonders beliebte Einbruchszeit. Überraschend ist, dass über die Hälfte aller Einbrüche am heiligten Tag, zwischen 10 und 18 Uhr stattfinden. Besonders hohes Risiko besteht bei Einfamilienhäusern über einen Fenster- und Türeinstieg, bei Erdgeschosswohnungen in Mehrfamilienhäusern erfolgt der Einstieg meist über die Eingangstür. BUNDESWEITES FÖRDERPROGRAMM DER KFW Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert im Rahmen bestehender KfW-Produkte zur BarriereReduzierung oder zur energetischen Sanierung auch bauliche Maßnahmen zum Einbruchsschutz in bestehenden Wohngebäuden. Die KfW fördert den Einbau neuer, einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren im Rahmen ihrer Förderpunkte „Energieeffizientes Sanieren“ und „Altersgerecht Umbauen“. Diese können kombiniert werden. EIGENVORSORGE WICHTIG! PRÄVENTION LOHNT! Der Einbau von Sicherheitstechnik, sicherheitsbewusstes Verhalten und Aufmerksamkeit im Wohnumfeld dienen der Eigenvorsorge. Über 40 % der Einbrüche misslingen durch vorhandene Sicherheitseinrichtungen und anderer Präventionsmaßnahmen. FÖRDERPROGRAMME EINZELNER BUNDESLÄNDER Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Sachsen und BadenWürttemberg bieten folgende Förderprogramme an: REU ASS Assekuranzmakler GmbH NORDRHEIN-WESTFALEN Hans-Böckler-Str. 10 40764 Langenfeld Maßnahmen: Nachrüstung mit elektrischen Türöffnern, BewegungsTelefon: 02173 39997-0 meldern Telefax: 02173 39997-30 Beleuchtungssysteme für die Außenbeleuchtung E-Mail: [email protected] Einbau von einbruchhemmenden Türen mit Türspionen Wer kann gefördert werden? Eigentümer, die ihre Immobilie modernisieren wollen und hier baulichen Nachbesserungsbedarf sehen Vermieter, die ihre Mietwohnungen nachbessern wollen Wie hoch ist die Förderung? 25.000 Euro pro Wohnung, max. 80 % der Kosten in Mietwohnungen und 85 % in selbstgenutzem Wohneigentum Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen zu den folgenden Konditionen: 0,5 % Zinsen, 0,5 % Verwaltungskostenbeitrag und 2 % Tilgung jährlich Die Bagatellgrenze liegt bei 1.500 Euro 7 TREU ASS News BADEN-WÜRTTEMBERG / STADT HEIDELBERG Maßnahmen: Einbau einbruchhemmender Türen und Fenster in Einund Mehrfamilienhäusern Sanierungsmaßnahmen an bestehenden innerstädtischen Wohngebäuden auf der Basis einer energetischen Bewertung mit einem öffentlichen zinsgünstigen Darlehen. Für die technische und wirtschaftliche Bauberatung und -betreuung wird ein Zuschuss gewährt. 9/2015 EMPFEHLUNGEN DER POLIZEI FÜR KFW-FÖRDERUNG Haus- und Wohnungseingangstüren: mind. Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (geprüfte, am besten zertifizierte einbruchhemmende Bauprodukte) Leicht erreichbare Fenster und Fenstertüren: mind. Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (ausgenommen sind Fenster, -türen, die nur mit einer Aufstiegshilfe erreichbar sind und vor denen keine Standfläche für den Einbrecher gegeben ist. Bei erhöhtem Einbau: Widerstandsklasse RC 1 nach DIN EN 1627 Gitter: mind. Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 BADEN-WÜRTTEMBERG / STADT HEIDELBERG Maßnahmen: Gefördert werden mechanische Sicherungsmaßnahmen zum Einbruchschutz in Häusern und Wohnungen wie z. B. einbruchhemmende Fensterbeschläge oder Zusatzschlösser mit Sperrbügel. Voraussetzungen: Schwachstellenanalyse/Sicherungsempfehlung der kriminalpolizeilichen Beratungsstelle Heidelberg Verwendung von geprüften und zertifizierten Produkten Ausführung der Arbeiten durch einen Fachbetrieb Für elektronische Sicherungsmaßnahmen wie z. B. den Einbau von Einbruchmeldeanlagen oder Anlagen zur Videoüberwachung ist keine Förderung möglich. Wie hoch ist die Förderung? 25 % der Aufwendung für die Sicherungsmaßnahme max. 2.500 EUR pro Gebäude bzw. Wohnung je Antragsteller mind. 600 EUR Gesamtkosten Wer kann gefördert werden? Eigentümer sowie Mieter eines Hauses und einer Wohnung (nur Privatpersonen) Einbruchhemmende Rollläden: mind. Widerstandsklasse RC 2 nach DIN EN 1627 (einbruchhemmende Funktion nur, wenn geschlossen. Tipp: automatische Steuerung) Nachrüstsysteme (Schlösser): DIN 18104 Teil 1 (aufschraubbar) oder Teil 2 (im Falz eingelassen). Einbau durch ein Fachunternehmen, das auf einem Errichternachweis für mechanische Sicherungseinrichtungen der Landeskriminalämter benannt ist. Mehrfachverriegelungssysteme: DIN 18251 ab der Klasse 3 bzw. Einsteckschlösser nach DIN 18251 ab Klasse 4 jeweils mit Sperrbügelfunktion Überfall- und Einbruchmeldeanlagen: DIN EN 50 131-1 bzw. DIN VDE 0833, Teil 1 und 3, mind. Grad 2. Einbau nur durch Fachunternehmen, die auf den Errichternachweisen der Landeskriminalämter für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen benannt sind. Wichtig sind Produktzertifikat, Montageanleitung und ausgefüllte Montagebescheinigung als Nachweis für die geprüfte und zertifizierte Einbruchhemmung. Das Bayerische Landeskriminalamt gibt „Herstellerverzeichnisse“ über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte heraus. Diese enthalten die Firmenanschrift und die Widerstandsklassen des Produkts. Weitere Informationen unter: http://www.k-einbruch.de/foerderung Moderne Einbrecher kommen also doch noch durch das Fenster. Die bevorstehende Weihnachtszeit zählt zur „heißen Phase“. Nutzen Sie daher das Förderungsprogramm! Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 8 TREU ASS News 9/2015 Auf den Straßen Eis und Schnee… Kaum ein Unternehmen macht sich Gedanken darüber, welche haftungsrechtlichen Konsequenzen auf die Firma zukommen, wenn ein Mitarbeiter auf der Dienstreise mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall hat. Dabei ist die rechtliche Lage eindeutig. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber ihm den Schaden ersetzen - und zwar unabhängig von einer Schuldfrage. Zahlreiche Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts bestätigten dies. Lediglich vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden muss der Arbeitnehmer selbst tragen. Die Erstattung einer üblichen Kilometergeldpauschale befreit den Arbeitgeber nicht von der Haftung. Für Firmen gibt es im Prinzip nur zwei Möglichkeiten, sich vor solchen Schadenersatzansprüchen zu schützen: Entweder stellt man den Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug zur Verfügung oder man schließt eine Dienstreisekaskoversicherung ab. Ein solcher Vertrag übernimmt im Umfang der bekannten Vollkaskoversicherung die Kosten für fahrlässig erlittene Schäden an den Fahrzeugen ihrer Mitarbeiter auf Dienstfahrten. Beachten Sie bitte, dass nicht jeder Versicherer dieses Risiko zeichnet. Weiterhin ist die Vergabe einer Dienstreisekaskoversicherung in aller Regel auch an die Bedingung geknüpft, dass auch reguläre Firmenfahrzeuge beim jeweiligen Anbieter versichert sind oder künftig versichert werden. Rund um die Winterreifen... „O-bis-O-Regel“: Aufziehen sollte man die Winterreifen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern. Ab einer Profiltiefe von drei Millimetern sollten die Pneus ausgemustert werden. Bei Kauf von Winterreifen ist darauf zu achten, dass diese nicht älter als zwei Jahre sein sollten. Das Produktionsjahr ist an den letzten Ziffern der so genannten DOT-Nummer auf der Seite abzulesen. Kommen Sie bitte auf uns zu, wenn Sie an weiteren Informationen zu diesem Thema interessiert sind. Wir helfen gerne! Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Tobias Lapschies Telefon: 02173 39997-28 9 TREU ASS News 9/2015 Urteile des Monats § Kündigung statt Jackpot beim Quiz § Abgeschleppt und beschädigt Düsseldorf/Wesel. Das Radio-Gewinnspiel „Das geheimnisvolle Geräusch“ zieht Tausende in seinen Bann. Auch eine Buchhalterin in Wesel fieberte mit. „Sie wusste die richtige Lösung“, sagt ihr Anwalt Nils Jurgutat. Und sie wollte den Jackpot. 37-mal wählte die Frau von ihrem Büroapparat die Sondernummer. 50 Cent kostete jeder Anruf das Unternehmen. Deswegen wurde ihr gekündigt, dagegen zog Sie vor Gericht. Weil privates Telefonieren nicht geregelt war, so der Landesarbeitsrichter, rechtfertigt das keine fristlose, wohl aber eine fristgerechte Kündigung. Anrufe bei kostenpflichtigen Gewinnspiel-Hotlines seien von der Duldung des Arbeitgebers nicht gedeckt und eindeutig ein Pflichtverstoß. Dem Geschäftsführer waren die Sondernummern bei der Prüfung der Telefonrechnung aufgefallen. Als er seine Mitarbeiterin anspricht, räumt die einen Tag später die Anrufe reumütig ein und bietet an, 18,50 Euro für die 37 Anrufe zu erstatten. Vergeblich. Den Jackpot hatte die Bürokauffrau auch nicht gewonnen, der Richter war darüber nicht unglücklich: „Sonst hätten wir hier wegen der Frage, wem nun das Geld gehört, noch einen Prozess.“ (Az.: 12 Sa 630/15). Karlsruhe. Wer kommt für die Schäden auf, wenn der Abschleppdienst das Auto beschädigt? Neuerdings müssen sich Geschädigte nicht mehr an den Verursacher selbst, sondern an die zuständige Straßenverkehrsbehörde wenden. Denn seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs von 2014 ist dafür nicht mehr das von der Behörde beauftragte Abschleppunternehmen verant wortlich. Dieses handelt in solchen Fällen „hoheitlich“ und kann deshalb nicht auf Schadenersatz verklagt werden. Am besten überprüfen Sie Ihr Fahrzeug gleich beim Abholen auf Beschädigungen, doch die negativen Folgen sind nicht immer auf den ersten Blick ersichtlich. So können z.B. das Getriebe oder die Lenkung in Mitleidenschaft gezogen werden. Holen Sie deswegen das Fahrzeug am besten nicht ohne Zeugen ab und machen Sie Fotos der Schäden (Az.: 12 Sa 630/15). + TREU ASS Sudoku Schwierigkeitsgrad: sehr einfach § Werteverlust durch falschen Namen im Kfz-Brief München. Ein kleiner Fehler wird für ein Autohaus teuer, weil es den geleasten Neuwagen einer Frau nicht auf sie, sondern auf eine andere Person zugelassen hatte. Das Münchener Amtsgericht sprach der Käuferin 3.000 Euro Schadenersatz zu, weil durch den zusätzlichen Namen im Kfz-Brief der Wagen nicht mehr „fabrikneu“ sei und an Wert verliere. Die Frau vereinbarte für das neue Auto einen Preis von knapp 14.000 Euro und fuhr es als Leasingwagen, um es nach drei Jahren für gut 8.700 Euro zu kaufen. Das Fahrzeug war aber auf einen anderen Namen erstzugelassen worden. Die Frau hatte nur den Fahrzeugschein mit ihrem Namen erhalten, der Kfz-Brief war beim Autohaus geblieben (Az.: 242 C 17305/14). zum Ausdrucken Schwierigkeitsgrad: einfach 10 TREU ASS News 9/2015 + Messetermine Dezember 2015 zum Ausdrucken Messe Datum Ort STUVA-Expo 2015 Fachtagung Carbon Composites FASHION FLASH VdS-Brandschutz Tage 2015 Transgourmet 2015 ARCHITECT@WORK Düsseldorf 2015 FNN-Fachkongress Netztechnik Pferd & Jagd 2015 Fisch & Reptil 2015 Mineralien Hamburg German Comic Con 2015 Berufsbildung 01. – 02. Dezember 01. – 02. Dezember 01. – 02. Dezember 02. – 03. Dezember 02. – 03. Dezember 02. Dezember 02. – 03. Dezember 03. – 06. Dezember 04. – 06. Dezember 04. – 06. Dezember 05. – 06. Dezember 07. – 10. Dezember Messe Dortmund Messe Augsburg Messe Lübeck Messe Köln Messe Düsseldorf Messe Düsseldorf Messe Nürnberg Messe Hannover Messe Sindelfingen Messe Hamburg Messe Dortmund Messe Nürnberg 11 TREU ASS News 9/2015 TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Str. 10 40764 Langenfeld Telefon: 02173 39997-0 Telefax: 02173 39997-30 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Straße 10 40764 Langenfeld Pressearbeit: Franziska Palgen Telefon: 02173 39997-12 12
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