TREU ASS News 4/2015 TREU ASS News 4/2015 | Juli Themen Erste Ausgabe der TREU ASS News Wir möchten Sie regelmäßig über spannende Themen informieren + Leitartikel 1 Jung, dynamisch, berufsunfähig 2 Teurer Versicherungsschutz für Senioren 3 Fernweh! Trend-Reiseziele 2015 (II) 5 Die Hochburgen der Einbrecher 6 Firmen- und Strafrechtschutz Sinnvoll oder entbehrlich? 8 Vermietung von Wohngebäude an Asylbewerber. Stellungnahmen einzelner Versicherer 10 Urteile des Monats 13 TREU ASS Sudoku 13 Messetermine Juli 2015 14 Impressum 15 Liebe Leserinnen und Leser, die Berufsunfähigkeit stellt für viele Menschen ein noch sehr frühzeitigen Abschluss die geringste Prämie zahlen zu unterschätztes Risiko dar. Vor allem junge Menschen sehen müssen. Wir informieren Sie in dieser Ausgabe ausführlich keine Notwendigkeit im Abschluss einer Versicherung gegen über dieses Thema. Weitergehend sind wir Ihnen noch das Risiko der Berufsunfähigkeit. Dabei sind die Ursachen so eine Stellungnahme bezüglich des Themas „Vermietung vielfältig wie die Folgen. In der Regel hat eine nicht von Wohngebäude an Asylbewerber“ schuldig. Das versicherte Berufsunfähigkeit enorme Auswirkungen auf die Thema haben wir in der Mai-Ausgabe angesprochen und Lebensqualität, da diese stark eingeschränkt wird. Der soziale können Ihnen nun erste Antworten von Versicherern Abstieg ist in vielen Fällen vorprogrammiert, denn die liefern. Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei unter 700 Euro Beste Grüße aus Langenfeld. monatlich. Trotzdem setzen sich leider noch zu wenige Menschen mit diesem Thema in Ruhe auseinander. Bitte Ihr Horst Palgen bedenken Sie immer: Jeder von uns kann berufsunfähig werden, egal ob jung oder alt. Aus diesem Grund habe ich auch meiner Tochter noch während ihres Studiums eine BUVersicherung ans Herz gelegt. Sie ist seit drei Jahren gegen dieses Risiko versichert und heute froh, durch den 1 TREU ASS News 4/2015 Jung, dynamisch, berufsunfähig!? Berufsunfähig werden eh nur die Älteren. Jungen Menschen kann doch nicht viel passieren, die sind ja noch viel fitter. Warum sollte also ein junger Mensch in seiner Ausbildung oder zur Zeit des Studiums eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dafür gibt es viele gute Gründe. Starten wir ganz vorne und erklären erst einmal den Begriff der „Berufsunfähigkeit“, auch BU abgekürzt. BU steht nämlich nicht für eine neue Partei namens „Bunte Union“, sondern für den Begriff „Berufsunfähigkeit“. Berufsunfähig ist der, der aufgrund Krankheit, Invalidität, Unfall seinen Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Das Problem hierbei ist nicht nur die gesundheitliche Beeinträchtigung, sondern die finanzielle Situation, der man sich gegenübersieht, wenn man keine Versicherung gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen hat. Als Berufsunfähiger erhält man keine Rente, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente. Die liegt im Schnitt bei unter 700 €. Als Azubi erhält man auch diese nicht, da man noch nicht lange genug in die Rentenkasse eingezahlt hat. Was dann? Das bedeutet in der Regel den finanziellen Ruin und den sozialen Abstieg. Die gesamte Lebensqualität ist massiv eingeschränkt. Die Tragweite der Berufsunfähigkeit ist vielen nicht klar. Vor allem junge Menschen unterschätzen das Risiko, das zu einer BU führen kann, aber auch was die BU dann für das weitere Leben bedeutet. Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können vielseitig sein und werden noch völlig falsch eingeschätzt. Es herrscht offenbar das falsche Bild, dass die BU nur durch körperliche Belastungen oder Unfälle verursacht wird. Das führt dazu, dass das persönliche Risiko unterschätzt wird. Wer nicht körperlich arbeitet, der braucht sich keine Sorgen machen. Das ist falsch. Der BU-Hauptgrund ist die Psyche, Tendenz steigend. Aber auch Nierenleiden, Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen können zur einer Berufsunfähigkeit führen. Warum sollten junge Menschen, wie Azubis oder Studenten frühzeitig eine BUVersicherung abschließen? Die Risikobereitschaft junger Leute ist oftmals viel höher, als älterer Menschen. Junge Leute wagen viel, möchten viel erleben. Es muss nicht immer gleich Bungee-Jumping oder Paragliding sein. Wir sprechen hier von alltäglichen Dingen, wie Radfahren, Gewichtheben, Inlinern, Snowboarden, Tauchen oder Fußball. Stürze passieren schnell. Es handelt sich nur um kurze Augenblicke, die dann unser Leben verändern können. Dazu kommt auch, dass aufgrund des Fachkräftemangels der Druck immer größer wird und dieser lastet dann auf den wenigen jungen Fachkräften. Zu viel psychischer Stress kann zu Burn-Out führen und das wiederum zur Berufsunfähigkeit. Keiner von uns hat einen Freibrief für Unversehrtheit im Leben. Und: je früher man eine BU abschließt, desto günstiger ist sie. Die BU ist ein Muss, es stellt sich nur die Frage, wann sie abgeschlossen wird. Hier gilt eben ganz klar: je jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge. So günstig wie in jungen Jahren wird es den wichtigen existenziellen Schutz nicht mehr geben. Darum raten wir Berufseinsteigern, Azubis und Studenten immer zu einem frühzeitigen Abschluss. Video zum Thema BU Hier klicken Hier klicken Key Facts: Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis Je jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge Die BU-Versicherung ist ein existenzieller Schutz Azubis erhalten keine Erwerbsminderungsrente, wenn sie in der Ausbildungszeit berufsunfähig werden Die Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei unter 700 € monatlich Jeder kann berufsunfähig werden Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Xenia Jansen Telefon: 02173 39997-34 Beispiele: Jan K. (18) ist beim Squash gestolpert, Meniskusriss. Auf den Meniskusriss folgten chronische Schmerzen im Knie und dann die Berufsunfähigkeit. Den Traumjob als Feuerwehrmann musste er damit aufgeben. Sarah H. (20) hatte einen Fahrradunfall. Sie ist ohne Helm gefahren und hat sich eine Gehirnerschütterung zugezogen. Bei dem Unfall hat sie Ihren Geruchssinn verloren. Als Köchin kann Sarah nicht mehr arbeiten. 2 TREU ASS News 4/2015 Teurer Versicherungsschutz für Senioren Versicherer kündigen günstige Policen und bieten Ausschlussverträge an, die deutlich mehr kosten. Dabei ist gerade im Alter eine Unfallversicherung sinnvoll. Worauf Betroffene achten müssen. Essen. Viele Jahre lang hatte Herr Georg G. eine günstige Unfallversicherung. Bis weit ins Rentenalter hinein änderte sich daran nichts. Dann schickte die Axa, bei der der Gelsenkirchener versichert ist, einen überraschenden Brief. Die Beiträge sollten sich verdoppeln oder der Leistungsanspruch halbieren. „Die Beitragskalkulation wurde vorwiegend für die Zeit im Erwerbsleben kalkuliert“, schrieb das Unternehmen als Begründung. Nun müsse die Unfallversicherung zu veränderten Konditionen und Beiträgen fortgeführt werden. „Dabei bin ich schon seit 15 Jahren Rentner“, wunderte sich Georg G. und fragt sich, ob dieses Vorgehen rechtens ist. Sollte er mit dem Ansinnen der Axa nicht einverstanden sein, droht das Unternehmen mit einer Kündigung des Versicherungsschutzes. Späte Neukunden haben es schwer Der Rentner ist offenbar kein Einzelfall. Viele Kunden erhalten ähnliche Angebote von ihrer Versicherung, berichten Verbraucherschützer. Ob das rechtens ist, hängt vom jeweiligen Vertrag ab. „Es gibt Tarife, die enden mit 65“, weiß Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW. Seit gut einem Jahrzehnt beobachtet die Juristin immer weitergehende Untergliederungen der Tarife für Unfallversicherungen. Und ebenso wie der Kunde einen Vertrag kündigen könne, stehe dies auch den Anbietern zu. Georg G. hat also schlechte Karten. Wenn er den Unfallschutz aufrechterhalten will, muss er in den sauren Apfel beißen und mehr dafür bezahlen. Der Wechsel zu einem anderen Unternehmen bietet sich Weidenbach zufolge auch nicht an. „Er wird Schwierigkeiten haben, bei einer anderen Versicherung unterzukommen“, vermutet die Juristin. Die Anbieter versichern Kunden ab einem gewissen Alter gar nicht mehr. Meist liegt dieses Höchsteintrittsalter bei 75 Jahren oder 85 Jahren. Die für späte Neukunden angebotenen Tarife sind in der Regel teurer oder weisen Einschränkungen bei den Leistungen aus. Kleine Unfälle, großes Problem Die Unfallversicherung zählen Verbraucherschützer nicht zu den wichtigsten Policen. Das sind weiterhin Haftpflichtversicherung und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Dennoch kann auch der Schutz vor den finanziellen Folgen eines Unfalls sinnvoll sein. Für Senioren 3 TREU ASS News 4/2015 können zum Beispiel schon kleinere Unfälle zu einem großen Problem werden, insbesondere, wenn sie alleine wohnen. Denn wenn etwas geschieht, ist die Beweglichkeit bei älteren Menschen schneller und länger eingeschränkt als bei jungen. In diesem Fall wird Hilfe für die alltäglichen Verrichtungen notwendig und das kostet womöglich viel Geld. Doch nicht alle Policen decken auch alle Unfallfolgen ab. Die Stiftung Warentest hat daher einen kleinen Katalog von Tipps für Interessenten zusammengestellt. Senioren sollten darauf achten, dass sie nicht nur eine Invaliditätsabsicherung erhalten, sondern auch Hilfeleistungen rund um den Haushalt im Tarif enthalten sind. „Nehmen Sie nur eine Versicherung, deren Anbieter für Sie die Hilfe im Haushalt und bei der Pflege auch organisiert und bezahlt“, raten die Experten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Ausschlusskriterien einer Unfallversicherung. Je nach Angebot werden zum Beispiel Stürze, die infolge einer anderen Krankheit des Versicherten entstehen, nicht als Unfall gewertet. Auch sollten Kunden darauf achten, dass die Leistungen wenigstens sechs Monate lang gewährt werden. Das ist wichtig, weil es bei solch vorübergehenden Problemen Lücken bei den gesetzlichen Sozialversicherungen gibt. Von Wolfgang Mulke NRZ, 6. Mai 2015 Es gilt: Wer im Alter eine Unfallversicherung abschließt, sollte auf die Konditionen und Details achten! Unsere Experten kennen die Versicherungsangebote auf dem Markt genau und prüfen deren Konditionen und Details in Hinblick auf Ihren Bedarf. So können wir sicherstellen, dass Sie den Schutz erhalten, den Sie brauchen. Unsere Tipps: Bedarf: Eine Unfallversicherung mit Hilfeleistungen ist sinnvoll, wenn Sie alleine leben oder niemanden in der Nähe haben, der sich nach einem Unfall um Sie kümmern könnte. Angebote prüfen: Die Versicherung sollte die Pflege im Haushalt wirklich organisieren und bezahlen und nicht nur Ansprechpartner vermitteln. Extra: Wichtig sind die weiteren Leistungen der Anbieter. Einige helfen zum Beispiel nach einem Unfall infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts oder nach einem Oberschenkelbeinbruch durch Osteoporose. Abschluss: Der Vertrag muss die wichtigsten Hilfen anbieten. Oftmals wird mit Unfallrenten geworben. Vorsicht! Hier erhalten Sie nach einem Unfall eine monatliche Zahlung und meist eine Einmalzahlung, z. B. nach einem Oberschenkelhalsbruch. Häufig reicht der Betrag aber nicht für die anfallenden Kosten und Hilfe sofort nach dem Unfall wird oft nur vermittelt, aber bezahlen müssen Sie selbst. Pflegebedürftigkeit: Die Unfallversicherung ist keine Vorsorge für den Pflegefall. Wenn Sie wegen Krankheit oder altersbedingt länger als sechs Monate Hilfe im Alltag brauchen, beantragen Sie Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bei der Krankenkasse. Ihre Ansprechpartner für Rückfragen: Xenia Jansen Telefon: 02173 39997-34 Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 4 TREU ASS News 4/2015 Fernweh! Trend-Reiseziele 2015 (II) Andalusien – und das Ibérico Schwein Spanien ist eine wahre Schatztruhe an Kunst und Kultur und pulsierendem Leben. Andalusien heißt: mitreißender Flamenco, Musik, Geschichte, Malerei, Tapas, Architektur, Stierkampf und Fiestas! Der Süden des Landes ist aufgrund seiner Geschichte reich an maurischen Elementen, die das Erlebnis vollkommen machen. Besonders Sevilla und Granada ziehen viele Besucher in ihren ganz speziellen Bann. Zurecht, wie wir finden. Sevilla ist unbeschreiblich schön, an jeder Ecke wartet ein neues Abenteuer, eine neue Sehenswürdigkeit, ein neues Erlebnis. Neben der beeindruckenden Kathedrale bietet Sevilla noch so viel mehr, das man am besten auf einer Radtour erkunden kann. Eigentlich kommt man im Sevilla gar nicht aus dem Staunen, bei all dem Charme den die Stadt versprüht. Doch das gilt für ganz Andalusien. 250 Kilometer östlich warten 1001 Nacht in Granada. Im Stadtteil Albayzin, der zum Weltkulturerbe der UNESCO zählt, sucht man sich am besten ein schönes Apartment mit Blick auf die Alhambra. Der „rote Palast“ erhebt sich vor der Kulisse der Sierra Nevada und ist einfach atemberaubend und „impressionante“. Ein Besuch sollte gut geplant sein, am besten reserviert man Tickets online, da das tägliche Kontingent an Karten schnell ausverkauft ist. Im Stadtteil Sacromonte kann man in Wandhöhlen übernachten, die auch heute noch bewohnt sind. Granada versprüht durch die Mischung jüdischer, christlicher und islamischer Elemente seinen ganz eigenen Charme. Vor Ihrer Heimkehr dürfen Sie auf keinen Fall die Ibérico Schweinchen vergessen. Der Schinken („Jamón Ibérico“) der schwarzen, vom Wildschwein abstammenden Tiere („pata negra“) ist eine Delikatesse. Die Tiere leben das ganze Jahr in der Kork- und Steineichen geprägten Landschaft und ernähren sich fast ausschließlich von Eichen, wodurch ein süßlich-nussiger Geschmack entsteht. Laos – Asiens stille Schönheit Laos ist leise, anmutend, ursprünglich. Furchtbar unaufdringlich, so wie man es nur noch selten gewohnt ist. Laos ist das am geringsten entwickelte und zugleich rätselhafteste Land unter den drei ehemals französischen Staaten Indochinas (Laos, Kambodscha und Vietnam). Infolge des geringen ausländischen Einflusses können Reisende einen unvergleichbaren Blick auf traditionelle südostasiatische Lebensformen werfen, die sich zwischen den fruchtbaren Niederungen des Mekong-Deltas und den zerklüfteten Höhen der Annamiten bis zum heutigen Tage erhalten haben. Viele, die Laos besucht haben, vertreten die Meinung, dass dieses Land, das einst als das Land der 1000 Elefanten galt, den Höhepunkt eines Besuchs in Südostasien darstellt - wir können das nur bestätigen. Das kleine Naturparadies Vang Vieng ist von Reisfeldern und Karstbergen umgeben und landschaftlich ein echtes Highlight. Das nördlich gelegene Luang Prabang ist eine wunderschöne Kleinstadt, die besonders aufgrund ihrer mindestens 30 buddhistischen Tempel sehenswert ist und seit 1995 zum UNESCO Weltkulturerbe zählt. Wer morgens früh aufsteht, kann den täglichen Almosengang der Mönche erleben. Eine Fahrt auf dem Mekong, der Thailand und Laos auf natürliche Weise geografisch trennt, ist ein Muss. Die familiengeführten Flussboote sind Wohn- und Arbeitsort zugleich und den kommerziellen Booten vorzuziehen. Laos ist immer eine Reise wert, es ist die stille Schönheit Asiens. Wir empfehlen Ihnen vor Reiseantritt die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes einzusehen. Dieses liefert Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem Reiseland und klärt Sie über Zollvorschriften und Einreisebestimmungen auf. Alle Infos des Auswärtigen Amtes für Ihre sichere Auslandsreise finden Sie auch in der App „Sicher Reisen“, die kostenlos zum Download für alle Android-Geräte sowie IPhone und IPad erhältlich ist. 5 TREU ASS News 4/2015 Die Hochburgen der Einbrecher Fast jedes Opfer leidet psychisch unter einem Wohnungseinbruch. Schmuckstücke werden gestohlen, die oft einen viel höheren ideellen als reellen Wert haben, Betten und Kleiderschränke zerwühlt, Fotoalben zerrissen und Schubladen ausgeleert – auf der Suche nach Bargeld und Wertsachen. Die Vorstellung, dass sich Einbrecher in den eigenen vier Wänden herumgetrieben haben, wirkt oft noch Monate nach. Angstund Panikzustände der Bewohner, vor allem nachts, sind die Folge. Nicht selten ziehen die Menschen nach einem solchen Vorfall sogar aus Einbruchshochburgen sind die Stadtstaaten In dem Einbruchsreport 2015 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter Bezugnahme der polizeilichen Statistik auch Daten zu den Einbrüchen je Bundesland pro 100.000 Einwohner veröffentlicht. Demnach sind die Einbruchshochburgen Bremen, Hamburg und Berlin mit rund mit 540, beziehungsweise 430 und 350 Einbrüchen pro 100.000 Einwohner. Gelegenheit macht Diebe Laut der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. Im letzten Jahr wurde ein Zuwachs von 1,8 % festgestellt. Wir sprechen hierbei von einer Gesamtzahl der Einbrüche in Höhe von 152.123 im Jahr 2014. Dabei unterscheiden sich die Bundesländer teilweise massiv in der Zahl der Wohnungseinbrüche. Einige Bundesländer verzeichnen ein Plus von bis zu 30 %. Die Behörden machen dafür Profi-Banden verantwortlich. In NRW die meisten Einbrüche Auf Ebene der Bundesländer wurden die meisten Einbrüche in Nordrhein-Westfalen gezählt. Hier wurden 53.000 Einbrüche gemeldet, immerhin 4 % weniger als im Vorjahr. Ebenfalls auf fünfstellige Werte kamen die Bundesländer Niedersachsen (ca. 15.000 Einbrüche), Berlin (ca. 12.000 Einbrüche) und Hessen (ca. 11.000 Einbrüche). Höchster Zuwachs im Süden Während in fünf Bundesländern ein moderater Rückgang gemeldet wurde, hat es Bayern, Baden-Württemberg und das Saarland besonders hart getroffen. Es scheint so, als würde der Süden alle rückläufigen Einbrüche der anderen Bundesländer auffangen. Bayern vermeldet den höchsten prozentualen Zuwachs von 28,6 %. In Baden-Württemberg stieg die Zahl der Einbrüche um 2.168 Fälle. Im Saarland wurden 20 % mehr Einbrüche vermerkt. Die Fallzahlen insgesamt steigen – an Tätergruppen oder an der bevorzugten Beute ändert sich aber nicht viel. Gestohlen wird alles, was zu Geld gemacht werden kann: Laptops, Tablets, Fotokameras, Handys, Schmuck, Fernsehgeräte, Münz- und Briefmarkensammlungen, Bilder, Musikanlagen. Die Täter teilt die Polizei in drei Gruppen: Gelegenheit macht ebenso Diebe wie Drogenabhängigkeit. Während diese beiden Tätergruppen jedoch eher aus der näheren Umgebung kommen, reist die größte Gruppe, professionelle Banden, für ihre Beutezüge aus dem Ausland nach Deutschland. Die „reisenden Täter“, die meist aus den Ländern Südosteuropas kommen, sind oft für ganze Einbruchsserien verantwortlich. Hier versucht die Polizei, durch Kontrollen und Razzien vor allem Intensivtäter zu ermitteln. Auch Informationen über Reise- und Fluchtwege helfen der Polizei dabei, die Routenplanungen der Banden offenzulegen und im besten Falle Festnahmen zu erwirken. Wann? Wo? Wie? Der Schwerpunkt der Taten liegt in den Herbst- und Wintermonaten, wobei die Taten eher tagsüber als nachts verübt werden. Fast jeder fünfte Einbruch (17 %) fand im Dezember statt, jeweils jeder zehnte im Oktober (11 %) und im November (11 %). Wird der Januar mit einbezogen, so kann gesagt werden, dass fast die Hälfte aller Einbrüche in diesen vier Monaten erfolgt. In der Zeit zwischen 10 Uhr und 18 Uhr wird mehr als die Hälfte aller Einbrüche verübt (57 %). Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fand jeder siebente Einbruch statt (15 %). Das Risiko, Einbruchopfer zu werden, ist in Einfamilienhäusern und Erdgeschosswohnungen von Mehrfamilienhäusern besonders hoch. Wirft man einen 6 TREU ASS News 4/2015 Blick auf die Einbruchstellen, so ergeben sich hier deutliche Unterschiede: In Einfamilienhäuser wurde vorwiegend über Fenster bzw. Fenstertüren eingebrochen. Der Zugang zur Wohnung von Mehrfamilienhäusern erfolgte dagegen meist über die Eingangs- und die Fenstertür. Dementsprechend ist das Aufhebeln bzw. das Einschlagen von Glasscheiben die häufigste Zugangsweise in die Wohnung. Gekippte Fensteroder Balkontüren wirken wie eine Einladung auf die Einbrecher. Keine Hausratversicherung, keine Schadenerstattung Ein Viertel aller Haushalte verfügte zum Zeitpunkt der Tat nicht über eine Hausratversicherung, u. a. deshalb, weil man sich bis zum Einbruch keine Gedanken darüber gemacht hat. Diejenigen Befragten, die über eine Hausratversicherung verfügten, waren mit der Schadensregulierung zufrieden. Rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Versicherer stellen die Ausnahme dar. Die durchschnittliche Schadensumme belief sich im Jahr 2014 auf 3.250 Euro, das sind 1.000 Euro mehr als noch vor 10 Jahren. Päventionstipps – so vermeiden Sie Einbrüche Mieter und Hausbesitzer stehen dem Einbruchrisiko nicht wehrlos gegenüber. Die richtige Sicherheitstechnik, wie einbruchhemmende Fenster und Türen, verhindert im Schnitt vier von zehn Einbruchsversuche. Mieter und Hausbesitzer können mit ganz konkreten Maßnahmen den Einbrechern ihr Handwerk wesentlich erschweren. Checkliste: Einbruchsrisiko reduzieren Keine Experimente: Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken deponieren. In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen. Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern. Anwesenheit signalisieren: Rollladen tagsüber hochziehen und nachts schließen. Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit. Einbruchschutz in der Urlaubszeit Einbrecher kennen keine Ferien. In der Urlaubszeit stehen viele Wohnungen und Häuser leer. Dies stellt für Einbrecher eine regelrechte Einladung dar. Urlauber, die eine böse Überraschung bei der Heimkehr vermeiden wollen, sollten diese Hinweise beachten: Briefkasten von Nachbarn leeren lassen Tageszeitung für die Urlaubszeit abbestellen Licht über eine Zeitschaltuhr steuern Alle Fenster und Türen abschließen Keine Ersatzschlüssel im Außenbereich verstecken Keine Kletterhilfen, wie Leitern oder Gartenstühle, herumliegen lassen Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere oder Bargeld in einem Safe aufbewahren Keine öffentliche Ankündigung des Urlaubs auf Social Media Kanälen Keine „Wir sind zwei Wochen verreist“-Nachricht auf dem Anrufbeantworter Blicksichere Adress-Kofferanhänger verwenden Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 7 TREU ASS News 4/2015 Harald Römer Assessor jur. Firmen- und Strafrechtschutz Sinnvoll oder entbehrlich? Häufig werden wir von Kunden gefragt, welche Versicherungen „notwendig“ seien. Unsere Antwort darauf: Die KFZ-Haftpflicht und die Krankenversicherung, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Die anderen Versicherungsmöglichkeiten sind somit eine Geschmackssache, die von der Einschätzung der Risikosituation abhängt, der Frage, welche Risiken man als Firma auslagern möchte und natürlich auch davon, welche Versicherungsnachweise der Kunde zur Voraussetzung für die Auftragserteilung verlangt. Nähern wir uns der Fragestellung von einer anderen Seite: Die Firma Lidl hat seit einiger Zeit eine gelungene Werbekampagne: „Woran erkennt man eigentlich …einen guten Arbeitgeber …einen guten Kaffee …ein gutes Brot“? Auf unseren Bereich übertragen könnte man fragen: Woran erkennt man eigentlich einen guten Versicherungsmakler? Diese Frage werden wir gerne in einer anderen Ausgabe vertiefen, wenn aus Ihrem Kreise daran Interesse geäußert werden sollte. Für unsere Fragestellung beschränken wir uns auf die Antwort: Einen guten Versicherungsmakler erkennt man daran, dass er nur solche Versicherungen empfiehlt, die er selbst auch hat. Da wir als TREU ASS seit Jahren einen Firmen- und Strafrechtsschutz haben, halten wir diesen Schutz für sinnvoll und empfehlen dies daher auch Ihnen. Wie kommen wir zu dieser Bewertung? Moderne Rechtsschutzverträge enthalten heute eine sogenannte Anwaltshotline, mit der man sich rund um die Uhr zu allen Rechtsfragen beraten lassen kann, auch zu den nicht versicherten oder nicht versicherbaren Themen. Manche Firma hat mit einem örtlichen Anwalt eine Flatrate zu solchen Fragestellungen vereinbart, bei der aber das Problem ist, dass ein Anwalt sich kaum auf allen Rechtsgebieten gleichermaßen gut auskennen kann. Beim Rechtsschutzversicherer erhalten Sie hingegen Kontakt zu einem Spezialisten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Die Qualität dieser Hotlines ist durchaus unterschiedlich, denn es gibt Gesellschaften, die ihr Anwaltsnetzwerk allein unter Kostengesichtspunkten aufgebaut haben, nämlich danach, welche Anwälte sich verpflichtet haben, zu bestimmten Pauschalen unterhalb der Gebührenordnung (RVG) abzurechnen. Wir haben die Hotline unseres Rechtsschutzvertrages in die tägliche Arbeit einbezogen, denn obwohl der Verfasser selbst Jurist ist, werden wir immer wieder mit Fragestellungen konfrontiert, welche wir weder mit Internet noch mit der hier umfangreich vorhandenen Literatur und Rechtsprechungssammlung beantworten können. So stellte sich z.B. bei einem von Deutschland nach Hawaii gelieferten Produkt die Frage, ob für die Schadenersatzforderung des Kunden das Recht der USA oder UNKaufvertragsrecht oder gemäß den AGB des Lieferanten deutsches Recht anwendbar ist. Diese Frage haben wir um 17.20 Uhr an die Hotline gestellt und um 21.45 Uhr wurde sie umfassend beantwortet. Eine komplizierte Fragestellung nach dem Wohnungsbauförderungsgesetz konnte zwar nicht am selben Tage, aber am Folgetage zu unserer Zufriedenheit gelöst werden. Somit kann man zwar als Firma und privat hoffen, ohne Prozesse durchs Leben zu kommen, aber man wird angesichts von allein in Deutschland über 90.000 Gesetzen und Verordnungen zunehmend mehr mit Rechtsfragen konfrontiert, die nur von Spezialisten beantwortet werden können und da ist der Anwaltsservice eines guten Rechtsschutzversicherers eine komfortable und effektive Lösung, bei der man das eigene Büro nicht verlassen muss. Hinzu kommt, dass die Rechtstelefonate nicht in die Schadenquote des Vertrages einfließen, so dass also nicht wegen der Vielzahl der Telefonate eine Prämienerhöhung oder die Kündigung des Vertrages droht. Allein schon wegen dieses Services halten wir den Firmenrechtsschutz für sinnvoll. Hinzu kommt, dass heute in einem Firmenrechtsschutz fast alles versicherbar ist: Streitigkeiten gegen Versicherungen, der Firmenvertragsrechtsschutz für Streitigkeiten mir Kunden und Lieferanten, Arbeitsrecht inklusive Streitigkeiten aus kollektivem Arbeitsrecht (beispielsweise mit der Soka-Bau oder dem Betriebsrat), Sozial- und Steuerrecht bereits ab dem Widerspruchs- bzw. 8 TREU ASS News 4/2015 Einspruchsverfahren, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, umfassendes Verkehrsrecht, Grundstücksoder Miet/Vermietungsrechtsschutz u. v. m. Dass im Privatbereich mittlerweile auch Bau- und Erbrecht, Unterhalts- und Ehesachen versicherbar sind, hatten wir bereits in unserer Mai Ausgabe erwähnt. Die außergerichtliche Anwaltstätigkeit und die auch im Firmenbereich versicherte Mediation sollen Prozesse vermeiden. Wenn es aber doch dazu kommt, gilt angesichts der begrenzten Personalressourcen vor Gerichten, dass man dort ebenso wie auf See „in Gottes Hand ist“. Konkret: die Ergebnisse sind nicht prognostizierbar und unsere mehrstufige Justiz räumt durch die Schaffung mehrerer Instanzen ja schon die realistische Möglichkeit von Fehlentscheidungen ein, weil es sonst für jeden Fall nur eine Gerichtsinstanz zu geben bräuchte. Der Vergleichsdruck der Gerichte auf die Parteien ist erheblich, auch weil das Fortkommen der Richter von ihrer Vergleichsquote abhängt, dazu fließen auch das Rollenverhalten der Richter in die Entscheidung ein (am BGH sind z. B. die von der SPD benannten Richter eher auf Seiten der Mieter, die von der CDU Benannten eher auf Seiten der Vermieter), die Fähigkeit beider Anwälte und deren Verhältnis zur jeweiligen Kammer und auch der Zufall (welche Partei konnte als Letzte vor der Entscheidung einen Schriftsatz einreichen). In einer solchen Situation sollte man nicht auf Kosteninteressen Rücksicht nehmen müssen (die Anwaltsgebühren wurden zuletzt zum 01.08.13 um durchschnittlich 12 % und die Gerichtskosten um 16 % erhöht). Firmenrechtsschutz verschafft somit die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Kosten, die eigenen Ansprüche geltend zu machen und die gegnerischen abwehren zu können und ist damit die sinnvolle Alternative zum „Kleinbeigeben“. Die Unkalkulierbarkeit von Ergebnissen gilt leider auch für Strafverfahren, die mit einem immer größer werdenden Aufwand betrieben werden. 2014 gab es in Deutschland 6.082.064 registrierte Straftaten (ohne Ordnungswidrigkeiten). Während im Zivilrecht die meisten Anwälte zu gesetzlichen Gebühren nach RVG abrechnen und diese vom Gegner im Falle seines Unterliegens erstattet werden müssen (mit Ausnahme der ersten Instanz im Arbeitsrecht), hilft dem Beschuldigten im Strafverfahren die Erstattung der gesetzlichen Kosten im Falle eines Freispruches wenig, denn gute Verteidiger arbeiten heute nur auf der Basis einer Honorarvereinbarung, welche eine Höhe zwischen 250 Euro und 850 Euro netto je Stunde hat. Im Falle des bekannten „Wetterfrosches“ Kachelmann war die Differenz zwischen der Erstattung der Staatskasse und den Anwaltshonoraren so hoch, dass er nach Presseangaben trotz Freispruchs dafür zwei Häuser verkaufen musste. Zur Einleitung eines Strafverfahrens genügt bereits die anonyme Anzeige eines Konkurrenten oder Neiders, welche bereits eine Hausund/oder Firmendurchsuchung auslösen kann, für welche es äußerst sinnvoll ist, über seinen Rechtsschutzvertrag sofort einen guten Verteidiger aktivieren zu können, statt in dieser Situation erst mit der Suche danach beginnen zu müssen. Den Strafrechtsschutz gibt es in einer klein- und einer höherpreisigen Version. Im niedrigen dreistelligen Bereich liegt der erweiterte Strafrechtsschutz (als Erweiterung des Firmenrechtsschutzes, der auch nur auf dieser Basis abgeschlossen werden kann). Hier gilt die Möglichkeit der Gebührenvereinbarung nur für die Inhaber und Geschäftsführer, während die Mitarbeiter nur zu gesetzlichen Gebühren versichert sind. Ferner gilt dieser Schutz nicht für Verbrechen wie Mord, Totschlag, Vergewaltigung und Meineid und auch nicht bei Steuerstrafverfahren, welche durch eine Selbstanzeige eingeleitet werden. Der Spezial-Strafrechtsschutz liegt hingegen im vierstelligen Prämienbereich, ermöglicht aber für alle Mitarbeiter die Gebührenvereinbarung, umfasst auch Verbrechen und die Möglichkeit, in einer Angelegenheit bis zu drei Anwälte zu beauftragen sowie Journalisten zur Kompensation einer drohenden oder eingetretenen Rufschädigung. Selbst die Verurteilung durch Strafbefehl oder im Falle einer Verhandlung zu einer Geldstrafe wegen bedingten Vorsatzes sind hier mittlerweile in guten Verträgen mitversichert. Dass neben dem Zivilrechtsschutz auch der Strafrechtsschutz sinnvoll ist, zeigen u. a. folgende Fälle aus unserer Praxis: Ein Baugerüst stürzt ein, Menschen werden verletzt. Wegen des Vorwurfes nicht eingehaltener Unfallverhütungsvorschriften wird ein Strafverfahren eingeleitet. Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend markiert waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt. Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen. Der Staatsanwalt ermittelt. In einem Hotel werden Salmonellen festgestellt. Gegen den Betreiber wird ein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet. Unfall auf der Autobahn im Baustellenbereich mit Toten. Der Firma, welche die Baustellenabsicherung vorgenommen hat, wird vorgeworfen, die Ablösung der gelben Fahrbahnmarkierung durch unzureichende Kontrolle nicht rechtzeitig ersetzt zu haben. Es wird ein Strafverfahren gegen den Abschnittsleiter und den Disponenten wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet. Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch Angebote für die hier dargestellten Leistungen oder prüfen nicht von uns betreute Verträge auf deren Optimierungsmöglichkeiten. Harald Römer Telefon: 02173 39997-15 9 TREU ASS News 4/2015 Mai Ausgabe 2015: Vermietung von Wohngebäude an Asylbewerber Stellungnahmen einzelner Versicherer Versicherer Stellungnahme AXA Verweis auf die Stellungnahme des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): “Zum Schutz der Menschen, die hier wohnen sollen, ist es Aufgabe der Versicherer, auf solche Gefahrenlagen und Mängel hinzuweisen und erst dann Versicherungsschutz zu vereinbaren, wenn diese Mängel beseitigt sind.” ERGO “[Wenn] die Gebäude bereits bei der ERGO versichert sind, gilt es vorranging, die neue Risikosituation einzuschätzen und ggf. adäquat auf die geänderten Risikoverhältnisse zu reagieren. Gebäudeobjekte, die bisher nicht bei ERGO versichert sind, werden nach den Zeichnungsrichtlinien bei Vorhandensein der geforderten Risikobesichtigung und risikogerechten Prämien bewertet.” GOTHAER “Für private Immobilien, die zur Unterbringung von Flüchtlingen verwendet werden und Wohnzwecken dienen, sehen wir kein erhöhtes Risiko und nehmen diese ohne Restriktionen oder Beitragszuschläge an. […] Für die Risikobewertung zur Versicherbarkeit sind folgende Voraussetzungen bzw. Unterlagen notwendig: Vorhandensein einer Vds-anerkannten Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr (alternativ: 24 Stunden Wach- oder Pförtnerdienst) Fotodokumentation von innen und außen für eine Bewertung des organisatorischen Brandschutzes der Gebäude Abfallcontainer stehen vom Gebäude mindestens 5 m entfernt Zuständiges Personal des Betreibers ist täglich vor Ort und nimmt regelmäßig Begehungen vor.“ HDI “ … sofern eine abgeschlossene Wohnung in einem Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus zu Wohnzwecken genutzt wird, ergeben sich bei Verträgen im Bestand durch die Unterbringung von Flüchtlingen keine Gefahrerhöhung […] wenn Flüchtlinge in Schulen oder Lagerhallen wohnen sollen, ergeben sich durch die geänderte Nutzung jedoch regelmäßig neue Gefahren und es sind schärfere gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Dasselbe gilt, wenn bisher privat genutzer Wohnraum gewerblich als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Bei einer Änderung der Gefahr, die gemäß Versicherungsvertragsgesetz dem (Wohn-) Gebäudeversicherer mitgeteilt werden muss, bewerten wir das zu versichernde Risiko neu und berechnen einen risikoadäquaten Beitrag, der die Nutzung berücksichtigt.” ZURICH “ZURICH erhebt keinen Risikozuschlag oder erhöht den Beitrag in der Wohngebäudeversicherung, wenn in ein Wohnhaus Flüchtlinge einziehen. […] Werden die Gebäude in üblicher Weise genutzt, also das Einfamilienhaus von einer bzw. das Zweifamilienhaus von zwei Familien bewohnt, besteht aus unserer sachlichen Bewertung heraus kein Unterschied, wenn dort Flüchtlingsfamilien untergebracht werden. Erfolgt hingegen eine Nutzungsänderung, die nicht mehr der für private Wohngebäude üblichen wohnwirtschaftlichen Nutzung entspricht, ist eine individuelle Betrachtung erforderlich […] Flüchtlingsheime als solche zeichnen wir in der Gebäudeversicherung nicht.” 10 TREU ASS News 4/2015 Allgemein: Jeder Versicherer kann auf eine individuelle Einzelbetrachtung bestehen und behält sich eine Besichtigung des Objektes vor. Kriterien zur Risikoeinschätzung sind dabei unter anderem Lage und äußerlicher Gesamtzustand. Die HÜBENER Versicherungs-AG stellt sich bei der ersten Angebotsanfrage aus der Praxis als unproblematisch dar. Sobald wir den Praxisfall abgewickelt haben, berichten wir darüber. Stellungnahme der Sparkassen Versicherung Stellungnahme der Sparkassen Versicherung 11 TREU ASS News 4/2015 Ihr Ansprechpartner für Rückfragen: Janina Friederichs Telefon: 02173 39997-18 12 TREU ASS News 4/2015 Urteile des Monats § Kündigung wegen Vermietens an airbnb rechtens Berlin. Viele Mieter bieten ihre Räumlichkeiten auf Internetportalen für Touristen an. Ein Fall ging nun vor das Landesgericht Berlin, welches entschieden hat: Wenn der Mieter seine Wohnung gegen den Willen des Vermieters vermietet, muss er zunächst eine Abmahnung erhalten. Wird die Wohnung trotzdem weiterhin im Netz angeboten, darf der Vermieter dem Mieter auch fristlos kündigen. Dabei kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich ein Tourist in der Wohnung übernachtet. Der Mieter kann sich auch nicht dadurch schützen, dass er jemand anderes auf der Website als Gastgeber nennt (Az: 67 T 29/15). § Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht an konzernweiten facebook-Seite Düsseldorf. Eine Arbeitgeberin eröffnet eine konzernweite facebook-Seite, auf der die Nutzer die Möglichkeit erhielten, Bewertungen und Kommentare abzugeben. Die Arbeitgeberin informierte die Mitarbeiter über die bestehende facebook-Seite. Auf dieser wurden mehrere negative Einträge bezüglich der Arbeitsleistungen des Unternehmens veröffentlicht. Der Betriebsrat forderte ein Mitbestimmungsrecht ein; die Seite sei als technische Einrichtung zur Überwachung der Mitarbeiter-Qualität zu + TREU ASS Sudoku Schwierigkeitsgrad: leicht nutzen. Anhand der Dienstpläne könne eine Zuordnung der Beschwerden zu den Mitarbeitern erfolgen. Die Arbeitgeberin, die die Seite ins Leben gerufen hat, möchte diese lediglich als Marketing-, nicht aber als Kontrollinstrument nutzen. Der Konzernbetriebsrat verlangt daraufhin die Abschaltung der facebook-Seite. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun entschieden, dass der Betriebsrat bei der Einrichtung der konzernweiten facebookSeite kein Mitbestimmungsrecht zusteht. Die Seite an solche ist keine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeiter zu überwachen (9 Ta BV 51/14). § Handy am Lenkrad: Kein Bußgeld wegen Start-Stopp-Automatik Hamm. Die Nutzung eines Mobiltelefons beim Autofahren ist verboten, allerdings nicht, wenn das Auto steht und der Motor aus ist. Schaltet eine Start-StoppAutomatik bei einer Ampelpause den Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden, wenn er in diesem Moment das Handy am Ohr hat. Geklagt hatte ein Autofahrer aus Dortmund, der die Ampelpause für ein Telefonat nutze. Er wurde erwischt und sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Der 22-Jährige legte Rechtsmittel ein und hatte Erfolg damit. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte, dass der Mann hier kein Bußgeld zu zahlen habe. Denn die Straßenverkehrsordnung regle eindeutig, dass die Nutzung eines Mobiltelefons am Lenkrad nur während des Fahrens beziehungsweise bei laufendem Motor verboten sei. Wenn das Fahrzeug stehe und der Motor aus sei, dürfte man telefonieren. Der Fahrer hatte sich darauf berufen, dass eine Start-Stopp-Automatik den Motor seines Fahrzeugs beim Ampelstopp ausgeschaltet hatte. Das Gericht stellte fest, dass es keinen Unterschied zwischen einem manuellen Ausschalten des Motors und einem automatischen Ausschalten gebe (Az: 1 RBs 1/14). zum Ausdrucken Schwierigkeitsgrad: mittel 13 TREU ASS News 4/2015 + Messetermine Juli 2015 zum Ausdrucken Messe Datum Ort Nordjob Rostock 2015 SicherheitsExpo 2015 Absolventenkongress Rhein-Main YOU Berlin 2015 IdeenExpo 2015 PANORAMA Berlin RETRO RACE 2015 CFC – Children´s Fashion Cologne Spring/Summer OutDoor 2015 Azubi- und Studientage Kassel 2015 RDA Asien-Pazifik-Forum Bayern Nordstil GDS (Sommer) 01. – 02. Juli 01. – 02. Juli 03. Juli 01. – 02. Juli 04. – 12. Juli 07. – 09. Juli 11. – 12. Juli 12. – 14. Juli 15. – 18. Juli 17. – 18. Juli 21. – 23. Juli 23. Juli 25. – 27. Juli 29. – 31. Juli Messe Rostock Messe München Messe Frankfurt Messe Berlin Messe Hannover Messe Berlin Messe Stuttgart Messe Köln Messe Friedrichshafen Messe Kassel Messe Köln Messe Nürnberg Messe Hamburg Messe Düsseldorf 14 TREU ASS News 4/2015 TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Str. 10 40764 Langenfeld Telefon: 02173 39997-0 Telefax: 02173 39997-30 E-Mail: [email protected] Impressum Herausgeber TREU ASS Assekuranzmakler GmbH Hans-Böckler-Straße 10 40764 Langenfeld Pressearbeit: Franziska Palgen Telefon: 02173 39997-12 15
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