TREU ASS News - Artus Gruppe

TREU ASS News
4/2015
TREU ASS News
4/2015 | Juli
Themen
Erste Ausgabe
der TREU ASS
News
Wir möchten Sie regelmäßig
über spannende Themen
informieren
+
Leitartikel
1
Jung, dynamisch, berufsunfähig
2
Teurer Versicherungsschutz für Senioren
3
Fernweh! Trend-Reiseziele 2015 (II)
5
Die Hochburgen der Einbrecher
6
Firmen- und Strafrechtschutz
Sinnvoll oder entbehrlich?
8
Vermietung von Wohngebäude an Asylbewerber. Stellungnahmen einzelner
Versicherer
10
Urteile des Monats
13
TREU ASS Sudoku
13
Messetermine Juli 2015
14
Impressum
15
Liebe Leserinnen und Leser,
die Berufsunfähigkeit stellt für viele Menschen ein noch sehr
frühzeitigen Abschluss die geringste Prämie zahlen zu
unterschätztes Risiko dar. Vor allem junge Menschen sehen
müssen. Wir informieren Sie in dieser Ausgabe ausführlich
keine Notwendigkeit im Abschluss einer Versicherung gegen
über dieses Thema. Weitergehend sind wir Ihnen noch
das Risiko der Berufsunfähigkeit. Dabei sind die Ursachen so
eine Stellungnahme bezüglich des Themas „Vermietung
vielfältig wie die Folgen. In der Regel hat eine nicht
von Wohngebäude an Asylbewerber“ schuldig. Das
versicherte Berufsunfähigkeit enorme Auswirkungen auf die
Thema haben wir in der Mai-Ausgabe angesprochen und
Lebensqualität, da diese stark eingeschränkt wird. Der soziale
können Ihnen nun erste Antworten von Versicherern
Abstieg ist in vielen Fällen vorprogrammiert, denn die
liefern.
Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei unter 700 Euro
Beste Grüße aus Langenfeld.
monatlich. Trotzdem setzen sich leider noch zu wenige
Menschen mit diesem Thema in Ruhe auseinander. Bitte
Ihr Horst Palgen
bedenken Sie immer: Jeder von uns kann berufsunfähig
werden, egal ob jung oder alt. Aus diesem Grund habe ich
auch meiner Tochter noch während ihres Studiums eine BUVersicherung ans Herz gelegt. Sie ist seit drei Jahren gegen
dieses
Risiko
versichert
und
heute
froh,
durch
den
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TREU ASS News
4/2015
Jung, dynamisch, berufsunfähig!?
Berufsunfähig werden eh nur die Älteren. Jungen Menschen kann doch nicht viel passieren, die sind ja noch viel
fitter. Warum sollte also ein junger Mensch in seiner Ausbildung oder zur Zeit des Studiums eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen? Dafür gibt es viele gute Gründe.
Starten wir ganz vorne und erklären erst einmal den Begriff der „Berufsunfähigkeit“, auch BU abgekürzt. BU steht nämlich nicht
für eine neue Partei namens „Bunte Union“, sondern für den Begriff „Berufsunfähigkeit“. Berufsunfähig ist der, der aufgrund
Krankheit, Invalidität, Unfall seinen Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann. Das Problem hierbei ist nicht nur die
gesundheitliche Beeinträchtigung, sondern die finanzielle Situation, der man sich gegenübersieht, wenn man keine Versicherung
gegen Berufsunfähigkeit abgeschlossen hat. Als Berufsunfähiger erhält man keine Rente, sondern nur eine Erwerbsminderungsrente. Die liegt im Schnitt bei unter 700 €. Als Azubi erhält man auch diese nicht, da man noch nicht lange genug in die
Rentenkasse eingezahlt hat. Was dann? Das bedeutet in der Regel den finanziellen Ruin und den sozialen Abstieg. Die gesamte
Lebensqualität ist massiv eingeschränkt. Die Tragweite der Berufsunfähigkeit ist vielen nicht klar. Vor allem junge Menschen
unterschätzen das Risiko, das zu einer BU führen kann, aber auch was die BU dann für das weitere Leben bedeutet.
Die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit können vielseitig sein und werden noch völlig falsch eingeschätzt. Es herrscht offenbar
das falsche Bild, dass die BU nur durch körperliche Belastungen oder Unfälle verursacht wird. Das führt dazu, dass das persönliche
Risiko unterschätzt wird. Wer nicht körperlich arbeitet, der braucht sich keine Sorgen machen. Das ist falsch. Der BU-Hauptgrund
ist die Psyche, Tendenz steigend. Aber auch Nierenleiden, Krebserkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen können zur einer
Berufsunfähigkeit führen.
Warum sollten junge Menschen, wie Azubis oder Studenten frühzeitig eine BUVersicherung abschließen?
Die Risikobereitschaft junger Leute ist oftmals viel höher, als älterer Menschen. Junge
Leute wagen viel, möchten viel erleben. Es muss nicht immer gleich Bungee-Jumping
oder Paragliding sein. Wir sprechen hier von alltäglichen Dingen, wie Radfahren,
Gewichtheben, Inlinern, Snowboarden, Tauchen oder Fußball. Stürze passieren
schnell. Es handelt sich nur um kurze Augenblicke, die dann unser Leben verändern
können. Dazu kommt auch, dass aufgrund des Fachkräftemangels der Druck immer
größer wird und dieser lastet dann auf den wenigen jungen Fachkräften. Zu viel
psychischer Stress kann zu Burn-Out führen und das wiederum zur Berufsunfähigkeit.
Keiner von uns hat einen Freibrief für Unversehrtheit im Leben.
Und: je früher man eine BU abschließt, desto günstiger ist sie. Die BU ist ein Muss, es
stellt sich nur die Frage, wann sie abgeschlossen wird. Hier gilt eben ganz klar: je
jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge. So günstig wie in jungen Jahren wird
es den wichtigen existenziellen Schutz nicht mehr geben. Darum raten wir
Berufseinsteigern, Azubis und Studenten immer zu einem frühzeitigen Abschluss.
Video zum Thema BU
Hier klicken
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Key Facts: Berufsunfähigkeitsversicherung für Azubis
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Je jünger man ist, desto günstiger sind die Beiträge
Die BU-Versicherung ist ein existenzieller Schutz
Azubis erhalten keine Erwerbsminderungsrente, wenn
sie in der Ausbildungszeit berufsunfähig werden
Die Erwerbsminderungsrente liegt im Schnitt bei unter
700 € monatlich
Jeder kann berufsunfähig werden
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Xenia Jansen
Telefon: 02173 39997-34
Beispiele:
Jan K. (18) ist beim Squash gestolpert, Meniskusriss.
Auf den Meniskusriss folgten chronische Schmerzen im
Knie und dann die Berufsunfähigkeit. Den Traumjob als
Feuerwehrmann musste er damit aufgeben.
Sarah H. (20) hatte einen Fahrradunfall. Sie ist ohne
Helm gefahren und hat sich eine Gehirnerschütterung
zugezogen. Bei dem Unfall hat sie Ihren Geruchssinn
verloren. Als Köchin kann Sarah nicht mehr arbeiten.
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Teurer Versicherungsschutz für Senioren
Versicherer kündigen günstige Policen und bieten Ausschlussverträge an, die deutlich mehr
kosten. Dabei ist gerade im Alter eine Unfallversicherung sinnvoll. Worauf Betroffene
achten müssen.
Essen. Viele Jahre lang hatte Herr Georg G. eine günstige
Unfallversicherung. Bis weit ins Rentenalter hinein änderte
sich daran nichts. Dann schickte die Axa, bei der der
Gelsenkirchener versichert ist, einen überraschenden
Brief. Die Beiträge sollten sich verdoppeln oder der
Leistungsanspruch halbieren. „Die Beitragskalkulation
wurde vorwiegend für die Zeit im Erwerbsleben kalkuliert“,
schrieb das Unternehmen als Begründung. Nun müsse die
Unfallversicherung zu veränderten Konditionen und
Beiträgen fortgeführt werden. „Dabei bin ich schon seit 15
Jahren Rentner“, wunderte sich Georg G. und fragt sich, ob
dieses Vorgehen rechtens ist. Sollte er mit dem Ansinnen
der Axa nicht einverstanden sein, droht das Unternehmen
mit einer Kündigung des Versicherungsschutzes.
Späte Neukunden haben es schwer
Der Rentner ist offenbar kein Einzelfall. Viele Kunden
erhalten ähnliche Angebote von ihrer Versicherung,
berichten Verbraucherschützer. Ob das rechtens ist, hängt
vom jeweiligen Vertrag ab. „Es gibt Tarife, die enden mit
65“, weiß Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale
NRW. Seit gut einem Jahrzehnt beobachtet die Juristin
immer weitergehende Untergliederungen der Tarife für
Unfallversicherungen. Und ebenso wie der Kunde einen
Vertrag kündigen könne, stehe dies auch den Anbietern
zu. Georg G. hat also schlechte Karten. Wenn er den
Unfallschutz aufrechterhalten will, muss er in den sauren
Apfel beißen und mehr dafür bezahlen. Der Wechsel zu
einem anderen Unternehmen bietet sich Weidenbach
zufolge auch nicht an. „Er wird Schwierigkeiten haben, bei
einer anderen Versicherung unterzukommen“, vermutet
die Juristin. Die Anbieter versichern Kunden ab einem
gewissen Alter gar nicht mehr. Meist liegt dieses
Höchsteintrittsalter bei 75 Jahren oder 85 Jahren. Die für
späte Neukunden angebotenen Tarife sind in der Regel
teurer oder weisen Einschränkungen bei den Leistungen
aus.
Kleine Unfälle, großes Problem
Die Unfallversicherung zählen Verbraucherschützer nicht
zu den wichtigsten Policen. Das sind weiterhin
Haftpflichtversicherung und der Schutz gegen Berufsunfähigkeit. Dennoch kann auch der Schutz vor den
finanziellen Folgen eines Unfalls sinnvoll sein. Für Senioren
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4/2015
können zum Beispiel schon kleinere Unfälle zu einem
großen Problem werden, insbesondere, wenn sie alleine
wohnen. Denn wenn etwas geschieht, ist die Beweglichkeit
bei älteren Menschen schneller und länger eingeschränkt
als bei jungen. In diesem Fall wird Hilfe für die alltäglichen
Verrichtungen notwendig und das kostet womöglich viel
Geld.
Doch nicht alle Policen decken auch alle Unfallfolgen ab.
Die Stiftung Warentest hat daher einen kleinen Katalog
von Tipps für Interessenten zusammengestellt. Senioren
sollten darauf achten, dass sie nicht nur eine
Invaliditätsabsicherung erhalten, sondern auch Hilfeleistungen rund um den Haushalt im Tarif enthalten sind.
„Nehmen Sie nur eine Versicherung, deren Anbieter für Sie
die Hilfe im Haushalt und bei der Pflege auch organisiert
und bezahlt“, raten die Experten. Wichtig ist auch ein Blick
auf die Ausschlusskriterien einer Unfallversicherung. Je
nach Angebot werden zum Beispiel Stürze, die infolge
einer anderen Krankheit des Versicherten entstehen, nicht
als Unfall gewertet. Auch sollten Kunden darauf achten,
dass die Leistungen wenigstens sechs Monate lang
gewährt werden. Das ist wichtig, weil es bei solch
vorübergehenden Problemen Lücken bei den gesetzlichen
Sozialversicherungen gibt.
Von Wolfgang Mulke
NRZ, 6. Mai 2015
Es gilt: Wer im Alter eine Unfallversicherung abschließt,
sollte auf die Konditionen und Details achten!
Unsere Experten kennen die Versicherungsangebote auf
dem Markt genau und prüfen deren Konditionen und
Details in Hinblick auf Ihren Bedarf. So können wir
sicherstellen, dass Sie den Schutz erhalten, den Sie
brauchen.
Unsere Tipps:
 Bedarf: Eine Unfallversicherung mit Hilfeleistungen ist
sinnvoll, wenn Sie alleine leben oder niemanden in der
Nähe haben, der sich nach einem Unfall um Sie
kümmern könnte.
 Angebote prüfen: Die Versicherung sollte die Pflege im
Haushalt wirklich organisieren und bezahlen und nicht
nur Ansprechpartner vermitteln.
 Extra: Wichtig sind die weiteren Leistungen der
Anbieter. Einige helfen zum Beispiel nach einem Unfall
infolge eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts oder nach
einem Oberschenkelbeinbruch durch Osteoporose.
 Abschluss: Der Vertrag muss die wichtigsten Hilfen
anbieten. Oftmals wird mit Unfallrenten geworben.
Vorsicht! Hier erhalten Sie nach einem Unfall eine
monatliche Zahlung und meist eine Einmalzahlung, z. B.
nach einem Oberschenkelhalsbruch. Häufig reicht der
Betrag aber nicht für die anfallenden Kosten und Hilfe
sofort nach dem Unfall wird oft nur vermittelt, aber
bezahlen müssen Sie selbst.
 Pflegebedürftigkeit: Die Unfallversicherung ist keine
Vorsorge für den Pflegefall. Wenn Sie wegen Krankheit
oder altersbedingt länger als sechs Monate Hilfe im
Alltag brauchen, beantragen Sie Leistungen der
gesetzlichen Pflegeversicherung bei der Krankenkasse.
Ihre Ansprechpartner für Rückfragen:
Xenia Jansen
Telefon: 02173 39997-34
Harald Römer
Telefon: 02173 39997-15
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Fernweh! Trend-Reiseziele 2015 (II)
Andalusien – und das Ibérico Schwein
Spanien ist eine wahre Schatztruhe an Kunst und Kultur und pulsierendem
Leben. Andalusien heißt: mitreißender Flamenco, Musik, Geschichte, Malerei,
Tapas, Architektur, Stierkampf und Fiestas! Der Süden des Landes ist aufgrund
seiner Geschichte reich an maurischen Elementen, die das Erlebnis
vollkommen machen. Besonders Sevilla und Granada ziehen viele Besucher in
ihren ganz speziellen Bann. Zurecht, wie wir finden. Sevilla ist unbeschreiblich
schön, an jeder Ecke wartet ein neues Abenteuer, eine neue Sehenswürdigkeit, ein neues Erlebnis. Neben der beeindruckenden Kathedrale bietet
Sevilla noch so viel mehr, das man am besten auf einer Radtour erkunden
kann. Eigentlich kommt man im Sevilla gar nicht aus dem Staunen, bei all dem Charme den die Stadt versprüht. Doch das gilt für
ganz Andalusien. 250 Kilometer östlich warten 1001 Nacht in Granada. Im Stadtteil Albayzin, der zum Weltkulturerbe der
UNESCO zählt, sucht man sich am besten ein schönes Apartment mit Blick auf die Alhambra. Der „rote Palast“ erhebt sich vor
der Kulisse der Sierra Nevada und ist einfach atemberaubend und „impressionante“.
Ein Besuch sollte gut geplant sein, am besten reserviert man Tickets online, da das
tägliche Kontingent an Karten schnell ausverkauft ist. Im Stadtteil Sacromonte kann
man in Wandhöhlen übernachten, die auch heute noch bewohnt sind. Granada
versprüht durch die Mischung jüdischer, christlicher und islamischer Elemente seinen
ganz eigenen Charme. Vor Ihrer Heimkehr dürfen Sie auf keinen Fall die Ibérico
Schweinchen vergessen. Der Schinken („Jamón Ibérico“) der schwarzen, vom
Wildschwein abstammenden Tiere („pata negra“) ist eine Delikatesse. Die Tiere leben
das ganze Jahr in der Kork- und Steineichen geprägten Landschaft und ernähren sich
fast ausschließlich von Eichen, wodurch ein süßlich-nussiger Geschmack entsteht.
Laos – Asiens stille Schönheit
Laos ist leise, anmutend, ursprünglich. Furchtbar unaufdringlich, so wie man es
nur noch selten gewohnt ist. Laos ist das am geringsten entwickelte und zugleich
rätselhafteste Land unter den drei ehemals französischen Staaten Indochinas
(Laos, Kambodscha und Vietnam). Infolge des geringen ausländischen Einflusses
können Reisende einen unvergleichbaren Blick auf traditionelle südostasiatische
Lebensformen werfen, die sich zwischen den fruchtbaren Niederungen des
Mekong-Deltas und den zerklüfteten Höhen der Annamiten bis zum heutigen
Tage erhalten haben. Viele, die Laos besucht haben, vertreten die Meinung,
dass dieses Land, das einst als das Land der 1000 Elefanten galt, den Höhepunkt
eines Besuchs in Südostasien darstellt - wir können das nur bestätigen. Das
kleine Naturparadies Vang Vieng ist von Reisfeldern und Karstbergen umgeben
und landschaftlich ein echtes Highlight. Das nördlich gelegene Luang Prabang ist
eine wunderschöne Kleinstadt, die besonders aufgrund ihrer mindestens 30
buddhistischen Tempel sehenswert ist und seit 1995 zum UNESCO
Weltkulturerbe zählt. Wer morgens früh aufsteht, kann den täglichen
Almosengang der Mönche erleben. Eine Fahrt auf dem Mekong, der Thailand
und Laos auf natürliche Weise geografisch trennt, ist ein Muss. Die
familiengeführten Flussboote sind Wohn- und Arbeitsort zugleich und den
kommerziellen Booten vorzuziehen. Laos ist immer eine Reise wert, es ist die
stille Schönheit Asiens.
Wir empfehlen Ihnen vor Reiseantritt die jeweiligen Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
einzusehen. Dieses liefert Ihnen die wichtigsten Informationen zu Ihrem Reiseland und klärt Sie über
Zollvorschriften und Einreisebestimmungen auf. Alle Infos des Auswärtigen Amtes für
Ihre sichere Auslandsreise finden Sie auch in der App „Sicher Reisen“, die kostenlos
zum Download für alle Android-Geräte sowie IPhone und IPad erhältlich ist.
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Die Hochburgen der Einbrecher
Fast jedes Opfer leidet psychisch unter einem Wohnungseinbruch. Schmuckstücke werden gestohlen, die
oft einen viel höheren ideellen als reellen Wert haben, Betten und Kleiderschränke zerwühlt, Fotoalben
zerrissen und Schubladen ausgeleert – auf der Suche nach Bargeld und Wertsachen. Die Vorstellung, dass
sich Einbrecher in den eigenen vier Wänden herumgetrieben haben, wirkt oft noch Monate nach. Angstund Panikzustände der Bewohner, vor allem nachts, sind die Folge. Nicht selten ziehen die Menschen
nach einem solchen Vorfall sogar aus
Einbruchshochburgen sind die Stadtstaaten
In dem Einbruchsreport 2015 hat der Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. unter Bezugnahme
der polizeilichen Statistik auch Daten zu den Einbrüchen je
Bundesland pro 100.000 Einwohner veröffentlicht. Demnach
sind die Einbruchshochburgen Bremen, Hamburg und Berlin
mit rund mit 540, beziehungsweise 430 und 350 Einbrüchen
pro 100.000 Einwohner.
Gelegenheit macht Diebe
Laut der aktuellen polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl
der Wohnungseinbrüche in den vergangenen Jahren stetig
gestiegen. Im letzten Jahr wurde ein Zuwachs von 1,8 %
festgestellt. Wir sprechen hierbei von einer Gesamtzahl der
Einbrüche in Höhe von 152.123 im Jahr 2014. Dabei
unterscheiden sich die Bundesländer teilweise massiv in der
Zahl der Wohnungseinbrüche. Einige Bundesländer
verzeichnen ein Plus von bis zu 30 %. Die Behörden machen
dafür Profi-Banden verantwortlich.
In NRW die meisten Einbrüche
Auf Ebene der Bundesländer wurden die meisten Einbrüche
in Nordrhein-Westfalen gezählt. Hier wurden 53.000
Einbrüche gemeldet, immerhin 4 % weniger als im Vorjahr.
Ebenfalls auf fünfstellige Werte kamen die Bundesländer
Niedersachsen (ca. 15.000 Einbrüche), Berlin (ca. 12.000
Einbrüche) und Hessen (ca. 11.000 Einbrüche).
Höchster Zuwachs im Süden
Während in fünf Bundesländern ein moderater Rückgang
gemeldet wurde, hat es Bayern, Baden-Württemberg und
das Saarland besonders hart getroffen. Es scheint so, als
würde der Süden alle rückläufigen Einbrüche der anderen
Bundesländer auffangen. Bayern vermeldet den höchsten
prozentualen Zuwachs von 28,6 %. In Baden-Württemberg
stieg die Zahl der Einbrüche um 2.168 Fälle. Im Saarland
wurden 20 % mehr Einbrüche vermerkt.
Die Fallzahlen insgesamt steigen – an Tätergruppen oder an
der bevorzugten Beute ändert sich aber nicht viel.
Gestohlen wird alles, was zu Geld gemacht werden kann:
Laptops, Tablets, Fotokameras, Handys, Schmuck,
Fernsehgeräte, Münz- und Briefmarkensammlungen, Bilder,
Musikanlagen.
Die Täter teilt die Polizei in drei Gruppen: Gelegenheit
macht ebenso Diebe wie Drogenabhängigkeit. Während
diese beiden Tätergruppen jedoch eher aus der näheren
Umgebung kommen, reist die größte Gruppe, professionelle
Banden, für ihre Beutezüge aus dem Ausland nach
Deutschland. Die „reisenden Täter“, die meist aus den
Ländern Südosteuropas kommen, sind oft für ganze
Einbruchsserien verantwortlich. Hier versucht die Polizei,
durch Kontrollen und Razzien vor allem Intensivtäter zu
ermitteln. Auch Informationen über Reise- und Fluchtwege
helfen der Polizei dabei, die Routenplanungen der Banden
offenzulegen und im besten Falle Festnahmen zu erwirken.
Wann? Wo? Wie?
Der Schwerpunkt der Taten liegt in den Herbst- und
Wintermonaten, wobei die Taten eher tagsüber als nachts
verübt werden. Fast jeder fünfte Einbruch (17 %) fand im
Dezember statt, jeweils jeder zehnte im Oktober (11 %) und
im November (11 %). Wird der Januar mit einbezogen, so
kann gesagt werden, dass fast die Hälfte aller Einbrüche in
diesen vier Monaten erfolgt. In der Zeit zwischen 10 Uhr
und 18 Uhr wird mehr als die Hälfte aller Einbrüche verübt
(57 %). Zwischen 22 Uhr und 6 Uhr fand jeder siebente
Einbruch statt (15 %). Das Risiko, Einbruchopfer zu werden,
ist in Einfamilienhäusern und Erdgeschosswohnungen von
Mehrfamilienhäusern besonders hoch. Wirft man einen
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Blick auf die Einbruchstellen, so ergeben sich hier deutliche
Unterschiede: In Einfamilienhäuser wurde vorwiegend über
Fenster bzw. Fenstertüren eingebrochen. Der Zugang zur
Wohnung von Mehrfamilienhäusern erfolgte dagegen meist
über die Eingangs- und die Fenstertür. Dementsprechend ist
das Aufhebeln bzw. das Einschlagen von Glasscheiben die
häufigste Zugangsweise in die Wohnung. Gekippte Fensteroder Balkontüren wirken wie eine Einladung auf die
Einbrecher.
Keine Hausratversicherung, keine Schadenerstattung
Ein Viertel aller Haushalte verfügte zum Zeitpunkt der Tat
nicht über eine Hausratversicherung, u. a. deshalb, weil man
sich bis zum Einbruch keine Gedanken darüber gemacht hat.
Diejenigen Befragten, die über eine Hausratversicherung
verfügten, waren mit der Schadensregulierung zufrieden.
Rechtliche Auseinandersetzungen mit dem Versicherer stellen
die Ausnahme dar. Die durchschnittliche Schadensumme
belief sich im Jahr 2014 auf 3.250 Euro, das sind 1.000 Euro
mehr als noch vor 10 Jahren.
Päventionstipps – so vermeiden Sie Einbrüche
Mieter und Hausbesitzer stehen dem Einbruchrisiko nicht
wehrlos gegenüber. Die richtige Sicherheitstechnik, wie
einbruchhemmende Fenster und Türen, verhindert im Schnitt
vier von zehn Einbruchsversuche. Mieter und Hausbesitzer
können mit ganz konkreten Maßnahmen den Einbrechern ihr
Handwerk wesentlich erschweren.
Checkliste: Einbruchsrisiko reduzieren
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Keine Experimente: Türen immer abschließen; einfaches Zuziehen reicht nicht. Schlüssel nie an Außenverstecken
deponieren.
In Sicherungstechnik investieren, wie spezielle Schlösser für Fenster und Türen.
Außenbereiche bei Dunkelheit beleuchten, beispielsweise durch Lampen mit Bewegungsmeldern.
Anwesenheit signalisieren: Rollladen tagsüber hochziehen und nachts schließen.
Geprüfte und zertifizierte Alarmanlagen bieten zusätzliche Sicherheit.
Einbruchschutz in der Urlaubszeit
Einbrecher kennen keine Ferien. In der Urlaubszeit stehen viele Wohnungen und Häuser leer. Dies stellt für Einbrecher eine
regelrechte Einladung dar. Urlauber, die eine böse Überraschung bei der Heimkehr vermeiden wollen, sollten diese Hinweise
beachten:
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Briefkasten von Nachbarn leeren lassen
Tageszeitung für die Urlaubszeit abbestellen
Licht über eine Zeitschaltuhr steuern
Alle Fenster und Türen abschließen
Keine Ersatzschlüssel im Außenbereich verstecken
Keine Kletterhilfen, wie Leitern oder Gartenstühle, herumliegen lassen
Wertsachen wie Schmuck, Wertpapiere oder Bargeld in einem Safe
aufbewahren
Keine öffentliche Ankündigung des Urlaubs auf Social Media Kanälen
Keine „Wir sind zwei Wochen verreist“-Nachricht auf dem
Anrufbeantworter
Blicksichere Adress-Kofferanhänger verwenden
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Janina Friederichs
Telefon: 02173 39997-18
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Harald Römer
Assessor jur.
Firmen- und Strafrechtschutz
Sinnvoll oder entbehrlich?
Häufig werden wir von Kunden gefragt, welche Versicherungen „notwendig“ seien. Unsere Antwort darauf: Die KFZ-Haftpflicht
und die Krankenversicherung, weil sie gesetzlich vorgeschrieben sind. Die anderen Versicherungsmöglichkeiten sind somit eine
Geschmackssache, die von der Einschätzung der Risikosituation abhängt, der Frage, welche Risiken man als Firma auslagern
möchte und natürlich auch davon, welche Versicherungsnachweise der Kunde zur Voraussetzung für die Auftragserteilung
verlangt.
Nähern wir uns der Fragestellung von einer anderen Seite: Die Firma Lidl hat seit einiger Zeit eine gelungene Werbekampagne:
„Woran erkennt man eigentlich …einen guten Arbeitgeber …einen guten Kaffee …ein gutes Brot“? Auf unseren Bereich
übertragen könnte man fragen: Woran erkennt man eigentlich einen guten Versicherungsmakler?
Diese Frage werden wir gerne in einer anderen Ausgabe vertiefen, wenn aus Ihrem Kreise daran Interesse geäußert werden
sollte. Für unsere Fragestellung beschränken wir uns auf die Antwort: Einen guten Versicherungsmakler erkennt man daran,
dass er nur solche Versicherungen empfiehlt, die er selbst auch hat. Da wir als TREU ASS seit Jahren einen Firmen- und
Strafrechtsschutz haben, halten wir diesen Schutz für sinnvoll und empfehlen dies daher auch Ihnen. Wie kommen wir zu dieser
Bewertung?
Moderne Rechtsschutzverträge enthalten heute eine sogenannte Anwaltshotline, mit der man sich rund um die Uhr zu allen
Rechtsfragen beraten lassen kann, auch zu den nicht versicherten oder nicht versicherbaren Themen. Manche Firma hat mit
einem örtlichen Anwalt eine Flatrate zu solchen Fragestellungen vereinbart, bei der aber das Problem ist, dass ein Anwalt sich
kaum auf allen Rechtsgebieten gleichermaßen gut auskennen kann. Beim Rechtsschutzversicherer erhalten Sie hingegen Kontakt
zu einem Spezialisten auf dem jeweiligen Rechtsgebiet. Die Qualität dieser Hotlines ist durchaus unterschiedlich, denn es gibt
Gesellschaften, die ihr Anwaltsnetzwerk allein unter Kostengesichtspunkten aufgebaut haben, nämlich danach, welche Anwälte
sich verpflichtet haben, zu bestimmten Pauschalen unterhalb der Gebührenordnung (RVG) abzurechnen.
Wir haben die Hotline unseres Rechtsschutzvertrages in die tägliche Arbeit einbezogen, denn obwohl der Verfasser selbst Jurist
ist, werden wir immer wieder mit Fragestellungen konfrontiert, welche wir weder mit Internet noch mit der hier umfangreich
vorhandenen Literatur und Rechtsprechungssammlung beantworten können. So stellte sich z.B. bei einem von Deutschland
nach Hawaii gelieferten Produkt die Frage, ob für die Schadenersatzforderung des Kunden das Recht der USA oder UNKaufvertragsrecht oder gemäß den AGB des Lieferanten deutsches Recht anwendbar ist. Diese Frage haben wir um 17.20 Uhr an
die Hotline gestellt und um 21.45 Uhr wurde sie umfassend beantwortet. Eine komplizierte Fragestellung nach dem
Wohnungsbauförderungsgesetz konnte zwar nicht am selben Tage, aber am Folgetage zu unserer Zufriedenheit gelöst werden.
Somit kann man zwar als Firma und privat hoffen, ohne Prozesse durchs Leben zu kommen, aber man wird angesichts von allein
in Deutschland über 90.000 Gesetzen und Verordnungen zunehmend mehr mit Rechtsfragen konfrontiert, die nur von
Spezialisten beantwortet werden können und da ist der Anwaltsservice eines guten Rechtsschutzversicherers eine komfortable
und effektive Lösung, bei der man das eigene Büro nicht verlassen muss. Hinzu kommt, dass die Rechtstelefonate nicht in die
Schadenquote des Vertrages einfließen, so dass also nicht wegen der Vielzahl der Telefonate eine Prämienerhöhung oder die
Kündigung des Vertrages droht. Allein schon wegen dieses Services halten wir den Firmenrechtsschutz für sinnvoll. Hinzu
kommt, dass heute in einem Firmenrechtsschutz fast alles versicherbar ist: Streitigkeiten gegen Versicherungen, der
Firmenvertragsrechtsschutz für Streitigkeiten mir Kunden und Lieferanten, Arbeitsrecht inklusive Streitigkeiten aus kollektivem
Arbeitsrecht (beispielsweise mit der Soka-Bau oder dem Betriebsrat), Sozial- und Steuerrecht bereits ab dem Widerspruchs- bzw.
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Einspruchsverfahren,
Verwaltungsrecht,
Wettbewerbsrecht,
umfassendes
Verkehrsrecht,
Grundstücksoder
Miet/Vermietungsrechtsschutz u. v. m. Dass im Privatbereich mittlerweile auch Bau- und Erbrecht, Unterhalts- und Ehesachen
versicherbar sind, hatten wir bereits in unserer Mai Ausgabe erwähnt.
Die außergerichtliche Anwaltstätigkeit und die auch im Firmenbereich versicherte Mediation sollen Prozesse vermeiden. Wenn
es aber doch dazu kommt, gilt angesichts der begrenzten Personalressourcen vor Gerichten, dass man dort ebenso wie auf See
„in Gottes Hand ist“. Konkret: die Ergebnisse sind nicht prognostizierbar und unsere mehrstufige Justiz räumt durch die
Schaffung mehrerer Instanzen ja schon die realistische Möglichkeit von Fehlentscheidungen ein, weil es sonst für jeden Fall nur
eine Gerichtsinstanz zu geben bräuchte. Der Vergleichsdruck der Gerichte auf die Parteien ist erheblich, auch weil das
Fortkommen der Richter von ihrer Vergleichsquote abhängt, dazu fließen auch das Rollenverhalten der Richter in die
Entscheidung ein (am BGH sind z. B. die von der SPD benannten Richter eher auf Seiten der Mieter, die von der CDU Benannten
eher auf Seiten der Vermieter), die Fähigkeit beider Anwälte und deren Verhältnis zur jeweiligen Kammer und auch der Zufall
(welche Partei konnte als Letzte vor der Entscheidung einen Schriftsatz einreichen). In einer solchen Situation sollte man nicht
auf Kosteninteressen Rücksicht nehmen müssen (die Anwaltsgebühren wurden zuletzt zum 01.08.13 um durchschnittlich 12 %
und die Gerichtskosten um 16 % erhöht). Firmenrechtsschutz verschafft somit die Möglichkeit, ohne Rücksicht auf Kosten, die
eigenen Ansprüche geltend zu machen und die gegnerischen abwehren zu können und ist damit die sinnvolle Alternative zum
„Kleinbeigeben“.
Die Unkalkulierbarkeit von Ergebnissen gilt leider auch für Strafverfahren, die mit einem immer größer werdenden Aufwand
betrieben werden. 2014 gab es in Deutschland 6.082.064 registrierte Straftaten (ohne Ordnungswidrigkeiten). Während im
Zivilrecht die meisten Anwälte zu gesetzlichen Gebühren nach RVG abrechnen und diese vom Gegner im Falle seines
Unterliegens erstattet werden müssen (mit Ausnahme der ersten Instanz im Arbeitsrecht), hilft dem Beschuldigten im
Strafverfahren die Erstattung der gesetzlichen Kosten im Falle eines Freispruches wenig, denn gute Verteidiger arbeiten heute
nur auf der Basis einer Honorarvereinbarung, welche eine Höhe zwischen 250 Euro und 850 Euro netto je Stunde hat. Im Falle
des bekannten „Wetterfrosches“ Kachelmann war die Differenz zwischen der Erstattung der Staatskasse und den
Anwaltshonoraren so hoch, dass er nach Presseangaben trotz Freispruchs dafür zwei Häuser verkaufen musste. Zur Einleitung
eines Strafverfahrens genügt bereits die anonyme Anzeige eines Konkurrenten oder Neiders, welche bereits eine Hausund/oder Firmendurchsuchung auslösen kann, für welche es äußerst sinnvoll ist, über seinen Rechtsschutzvertrag sofort einen
guten Verteidiger aktivieren zu können, statt in dieser Situation erst mit der Suche danach beginnen zu müssen.
Den Strafrechtsschutz gibt es in einer klein- und einer höherpreisigen Version. Im niedrigen dreistelligen Bereich liegt der
erweiterte Strafrechtsschutz (als Erweiterung des Firmenrechtsschutzes, der auch nur auf dieser Basis abgeschlossen werden
kann). Hier gilt die Möglichkeit der Gebührenvereinbarung nur für die Inhaber und Geschäftsführer, während die Mitarbeiter
nur zu gesetzlichen Gebühren versichert sind. Ferner gilt dieser Schutz nicht für Verbrechen wie Mord, Totschlag,
Vergewaltigung und Meineid und auch nicht bei Steuerstrafverfahren, welche durch eine Selbstanzeige eingeleitet werden.
Der Spezial-Strafrechtsschutz liegt hingegen im vierstelligen Prämienbereich, ermöglicht aber für alle Mitarbeiter die
Gebührenvereinbarung, umfasst auch Verbrechen und die Möglichkeit, in einer Angelegenheit bis zu drei Anwälte zu
beauftragen sowie Journalisten zur Kompensation einer drohenden oder eingetretenen Rufschädigung. Selbst die Verurteilung
durch Strafbefehl oder im Falle einer Verhandlung zu einer Geldstrafe wegen bedingten Vorsatzes sind hier mittlerweile in guten
Verträgen mitversichert.
Dass neben dem Zivilrechtsschutz auch der Strafrechtsschutz sinnvoll ist, zeigen u. a. folgende Fälle aus unserer Praxis:
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Ein Baugerüst stürzt ein, Menschen werden verletzt. Wegen des Vorwurfes nicht eingehaltener Unfallverhütungsvorschriften wird ein Strafverfahren eingeleitet.
Feuer im Firmengebäude. Mitarbeiter erleiden Rauchvergiftungen, da angeblich die Fluchtwege unzureichend markiert
waren. Gegen den Betriebsleiter wird ermittelt.
Dem Geschäftsführer einer Farbenfabrik wird vorgeworfen, er habe gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz verstoßen.
Der Staatsanwalt ermittelt.
In einem Hotel werden Salmonellen festgestellt. Gegen den Betreiber wird ein Ermittlungsverfahren wegen
mutmaßlicher Hygienemängel eingeleitet.
Unfall auf der Autobahn im Baustellenbereich mit Toten. Der Firma, welche die Baustellenabsicherung vorgenommen
hat, wird vorgeworfen, die Ablösung der gelben Fahrbahnmarkierung durch unzureichende Kontrolle nicht rechtzeitig
ersetzt zu haben. Es wird ein Strafverfahren gegen den Abschnittsleiter und
den Disponenten wegen fahrlässiger Tötung eingeleitet.
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Gerne erstellen wir Ihnen auf Wunsch Angebote für die hier dargestellten Leistungen
oder prüfen nicht von uns betreute Verträge auf deren Optimierungsmöglichkeiten.
Harald Römer
Telefon: 02173 39997-15
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Mai Ausgabe 2015:
Vermietung von Wohngebäude an Asylbewerber
Stellungnahmen einzelner Versicherer
Versicherer
Stellungnahme
AXA
Verweis auf die Stellungnahme des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft): “Zum Schutz der
Menschen, die hier wohnen sollen, ist es Aufgabe der Versicherer, auf solche Gefahrenlagen und Mängel hinzuweisen und
erst dann Versicherungsschutz zu vereinbaren, wenn diese Mängel beseitigt sind.”
ERGO
“[Wenn] die Gebäude bereits bei der ERGO versichert sind, gilt es vorranging, die neue Risikosituation einzuschätzen und
ggf. adäquat auf die geänderten Risikoverhältnisse zu reagieren. Gebäudeobjekte, die bisher nicht bei ERGO versichert
sind, werden nach den Zeichnungsrichtlinien bei Vorhandensein der geforderten Risikobesichtigung und risikogerechten
Prämien bewertet.”
GOTHAER
“Für private Immobilien, die zur Unterbringung von Flüchtlingen verwendet werden und Wohnzwecken dienen, sehen wir
kein erhöhtes Risiko und nehmen diese ohne Restriktionen oder Beitragszuschläge an. […] Für die Risikobewertung zur
Versicherbarkeit sind folgende Voraussetzungen bzw. Unterlagen notwendig:
 Vorhandensein einer Vds-anerkannten Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr (alternativ: 24 Stunden
Wach- oder Pförtnerdienst)

Fotodokumentation von innen und außen für eine Bewertung des organisatorischen Brandschutzes der Gebäude

Abfallcontainer stehen vom Gebäude mindestens 5 m entfernt

Zuständiges Personal des Betreibers ist täglich vor Ort und nimmt regelmäßig Begehungen vor.“
HDI
“ … sofern eine abgeschlossene Wohnung in einem Ein-/Zwei- oder Mehrfamilienhaus zu Wohnzwecken genutzt wird,
ergeben sich bei Verträgen im Bestand durch die Unterbringung von Flüchtlingen keine Gefahrerhöhung […] wenn
Flüchtlinge in Schulen oder Lagerhallen wohnen sollen, ergeben sich durch die geänderte Nutzung jedoch regelmäßig neue
Gefahren und es sind schärfere gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Dasselbe gilt, wenn bisher privat genutzer
Wohnraum gewerblich als Flüchtlingsunterkunft genutzt wird. Bei einer Änderung der Gefahr, die gemäß
Versicherungsvertragsgesetz dem (Wohn-) Gebäudeversicherer mitgeteilt werden muss, bewerten wir das zu versichernde
Risiko neu und berechnen einen risikoadäquaten Beitrag, der die Nutzung berücksichtigt.”
ZURICH
“ZURICH erhebt keinen Risikozuschlag oder erhöht den Beitrag in der Wohngebäudeversicherung, wenn in ein Wohnhaus
Flüchtlinge einziehen. […] Werden die Gebäude in üblicher Weise genutzt, also das Einfamilienhaus von einer bzw. das
Zweifamilienhaus von zwei Familien bewohnt, besteht aus unserer sachlichen Bewertung heraus kein Unterschied, wenn
dort Flüchtlingsfamilien untergebracht werden. Erfolgt hingegen eine Nutzungsänderung, die nicht mehr der für private
Wohngebäude üblichen wohnwirtschaftlichen Nutzung entspricht, ist eine individuelle Betrachtung erforderlich […]
Flüchtlingsheime als solche zeichnen wir in der Gebäudeversicherung nicht.”
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TREU ASS News
4/2015
Allgemein: Jeder Versicherer kann auf eine individuelle Einzelbetrachtung bestehen und behält sich eine
Besichtigung des Objektes vor. Kriterien zur Risikoeinschätzung sind dabei unter anderem Lage und äußerlicher
Gesamtzustand. Die HÜBENER Versicherungs-AG stellt sich bei der ersten Angebotsanfrage aus der Praxis als
unproblematisch dar. Sobald wir den Praxisfall abgewickelt haben, berichten wir darüber.
Stellungnahme der Sparkassen Versicherung
Stellungnahme der Sparkassen Versicherung
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TREU ASS News
4/2015
Ihr Ansprechpartner für Rückfragen:
Janina Friederichs
Telefon: 02173 39997-18
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TREU ASS News
4/2015
Urteile des Monats
§ Kündigung wegen Vermietens an airbnb
rechtens
Berlin. Viele Mieter bieten ihre Räumlichkeiten
auf Internetportalen für Touristen an. Ein Fall
ging nun vor das Landesgericht Berlin, welches
entschieden hat: Wenn der Mieter seine
Wohnung gegen den Willen des Vermieters
vermietet, muss er zunächst eine Abmahnung
erhalten. Wird die Wohnung trotzdem weiterhin
im Netz angeboten, darf der Vermieter dem
Mieter auch fristlos kündigen. Dabei kommt es
nicht darauf an, ob tatsächlich ein Tourist in der
Wohnung übernachtet. Der Mieter kann sich
auch nicht dadurch schützen, dass er jemand
anderes auf der Website als Gastgeber nennt
(Az: 67 T 29/15).
§ Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht an konzernweiten facebook-Seite
Düsseldorf. Eine Arbeitgeberin eröffnet eine
konzernweite facebook-Seite, auf der die Nutzer
die Möglichkeit erhielten, Bewertungen und
Kommentare abzugeben. Die Arbeitgeberin
informierte die Mitarbeiter über die bestehende
facebook-Seite. Auf dieser wurden mehrere
negative Einträge bezüglich der Arbeitsleistungen des Unternehmens veröffentlicht. Der
Betriebsrat forderte ein Mitbestimmungsrecht
ein; die Seite sei als technische Einrichtung zur
Überwachung der Mitarbeiter-Qualität zu
+ TREU ASS Sudoku
Schwierigkeitsgrad: leicht
nutzen. Anhand der Dienstpläne könne
eine Zuordnung der Beschwerden zu den
Mitarbeitern erfolgen. Die Arbeitgeberin,
die die Seite ins Leben gerufen hat,
möchte diese lediglich als Marketing-,
nicht aber als Kontrollinstrument nutzen.
Der Konzernbetriebsrat verlangt daraufhin
die Abschaltung der facebook-Seite. Das
Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat nun
entschieden, dass der Betriebsrat bei der
Einrichtung der konzernweiten facebookSeite kein Mitbestimmungsrecht zusteht.
Die Seite an solche ist keine technische
Einrichtung, die dazu bestimmt ist das
Verhalten oder die Leistung der
Mitarbeiter zu überwachen (9 Ta BV
51/14).
§ Handy am Lenkrad: Kein Bußgeld
wegen Start-Stopp-Automatik
Hamm. Die Nutzung eines Mobiltelefons
beim Autofahren ist verboten, allerdings
nicht, wenn das Auto steht und der Motor
aus ist. Schaltet eine Start-StoppAutomatik bei einer Ampelpause den
Motor aus, um Sprit zu sparen, kann dem
Fahrer kein Bußgeld auferlegt werden,
wenn er in diesem Moment das Handy
am Ohr hat. Geklagt hatte ein Autofahrer
aus Dortmund, der die Ampelpause für
ein Telefonat nutze. Er wurde erwischt
und sollte 40 Euro Bußgeld zahlen. Der
22-Jährige legte Rechtsmittel ein und
hatte Erfolg damit. Das Oberlandesgericht Hamm erklärte, dass der Mann
hier kein Bußgeld zu zahlen habe. Denn
die
Straßenverkehrsordnung
regle
eindeutig, dass die Nutzung eines
Mobiltelefons am Lenkrad nur während
des Fahrens beziehungsweise bei
laufendem Motor verboten sei. Wenn
das Fahrzeug stehe und der Motor aus
sei, dürfte man telefonieren. Der Fahrer
hatte sich darauf berufen, dass eine
Start-Stopp-Automatik den Motor seines
Fahrzeugs beim Ampelstopp ausgeschaltet hatte. Das Gericht stellte fest,
dass es keinen Unterschied zwischen
einem manuellen Ausschalten des
Motors und einem automatischen
Ausschalten gebe (Az: 1 RBs 1/14).
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Schwierigkeitsgrad: mittel
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4/2015
+ Messetermine Juli 2015
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Messe
Datum
Ort
Nordjob Rostock 2015
SicherheitsExpo 2015
Absolventenkongress Rhein-Main
YOU Berlin 2015
IdeenExpo 2015
PANORAMA Berlin
RETRO RACE 2015
CFC – Children´s Fashion Cologne Spring/Summer
OutDoor 2015
Azubi- und Studientage Kassel 2015
RDA
Asien-Pazifik-Forum Bayern
Nordstil
GDS (Sommer)
01. – 02. Juli
01. – 02. Juli
03. Juli
01. – 02. Juli
04. – 12. Juli
07. – 09. Juli
11. – 12. Juli
12. – 14. Juli
15. – 18. Juli
17. – 18. Juli
21. – 23. Juli
23. Juli
25. – 27. Juli
29. – 31. Juli
Messe Rostock
Messe München
Messe Frankfurt
Messe Berlin
Messe Hannover
Messe Berlin
Messe Stuttgart
Messe Köln
Messe Friedrichshafen
Messe Kassel
Messe Köln
Messe Nürnberg
Messe Hamburg
Messe Düsseldorf
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TREU ASS News
4/2015
TREU ASS Assekuranzmakler GmbH
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Pressearbeit: Franziska Palgen
Telefon: 02173 39997-12
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