Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt geänderte

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Staatliche Beihilfen: Kommission genehmigt geänderte
Umstrukturierungspläne für Alpha Bank und Eurobank
Brüssel, 26. November 2015
Die Europäische Kommission begrüßt, dass das Kapital zur Deckung der in der umfassenden
Bewertung des SSM für die Alpha Bank und die Eurobank ermittelten Kapitallücken
vollständig von privaten Investoren aufgebracht wird. Somit werden keine staatlichen
Kapitalzuführungen benötigt.
Die Kommission hat ferner festgestellt, dass die geänderten Umstrukturierungspläne der Alpha Bank
und der Eurobank mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen. Nach Prüfung des Sachverhalts
kam sie zu dem Ergebnis, dass die im Rahmen der bestehenden Umstrukturierungspläne der beiden
Banken bereits durchgeführten Maßnahmen zusammen mit den in den geänderten Plänen
vorgesehenen Maßnahmen die Alpha Bank und die Eurobank in die Lage versetzen werden, im Einklang
mit den EU-Beihilfevorschriften ihre langfristige Rentabilität wiederherzustellen.
Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, erklärte hierzu: „Dies ist
ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die wirtschaftliche Erholung Griechenlands. Die
Aufbringung des gesamten für die Alpha Bank und für die Eurobank benötigten Kapitals aus privaten
Quellen ist ein deutliches Zeichen für das gestiegene Vertrauen in die Rentabilität der beiden Banken
und in das griechische Bankenwesen.“
Am 31. Oktober 2015 hatte der bei der EZB angesiedelte Einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) im
Rahmen einer umfassenden Bewertung der Kapitaldecke der vier systemrelevanten Banken
Griechenlands Kapitallücken von 2,74 Mrd. EUR für die Alpha Bank bzw. von 2,12 Mrd. EUR für die
Eurobank festgestellt.
Beide Banken konnten diesen Kapitalbedarf nun vollständig über private Investoren – bestehende
Gläubiger, die ihre Anleihen freiwillig gegen neue Aktien tauschten, sowie neue Anleger – decken, ohne
auf staatliche Kapitalzuführungen zurückgreifen zu müssen. Die Beschaffung des privaten Kapitals
wurde durch die Letztsicherung des Hellenic Financial Stability Fund (HFSF) unterstützt, d. h. seine
Zusage, das nicht durch private Investoren oder Inhaber von Anleihen aufgebrachte benötigte Kapital
bereitzustellen. Dies ist ein deutliches Signal für das Vertrauen des Marktes in die Wiederherstellung
der langfristigen Rentabilität der beiden Banken. Ferner zeigte sich, dass zum einen der Einsatz von
Steuergeldern für Bankenstützungen erheblich reduziert oder gar vermieden werden kann und zum
anderen die Finanzstabilität gewahrt wird, wenn Inhaber vor- und nachrangiger Anleihen ihren Beitrag
leisten.
Auf dieser Grundlage und angesichts der bereits erfolgten weitreichenden Umstrukturierung der beiden
Banken schlugen die griechischen Behörden nur geringe Änderungen der im Juni und April 2014
genehmigten Umstrukturierungspläne vor. Neben einer Vertiefung der betrieblichen Umstrukturierung
sollen unter anderem einige Fristen geändert werden, um der veränderten wirtschaftlichen Lage der
Banken Rechnung zu tragen. Die Kommission gelangte daher zu dem Schluss, dass die über den HFSF
bereitgestellte Letztsicherung und die geänderten Umstrukturierungspläne der Alpha Bank und der
Eurobank mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.
Hintergrund
Die Kommission genehmigte die Umstrukturierungspläne für die Eurobank und die Alpha Bank im April
bzw. Juni 2014. Obwohl im weiteren Jahresverlauf positive Signale zu erkennen waren, änderten sich
die den Umstrukturierungsplänen zugrundeliegenden Prognosen aufgrund der Ereignisse, die im August
2015 zur Vereinbarung eines ESM-Stabilitätshilfeprogramms für Griechenland führten, erheblich. Im
Oktober 2015 führte der bei der Europäischen Zentralbank angesiedelte Einheitliche
Aufsichtsmechanismus (SSM) eine umfassende Bewertung der vier systemrelevanten griechischen
Banken durch, um sicherzustellen, dass diese über eine angemessene Kapitaldecke verfügen.
Das für Griechenland vereinbarte ESM-Stabilitätshilfeprogramm sieht Finanzmittel für die Deckung des
Kapitalbedarfs der Banken vor. Nach den EU-Beihilfevorschriften sollte zusätzlich benötigtes Kapital
jedoch in erster Linie vom Markt oder aus anderen privaten Quellen bereitgestellt werden. Falls dies
nicht ausreicht und eine Bank eine staatliche Beihilfe in Form einer Kapitalzuführung benötigt, muss
diese vor ihrer Gewährung auf der Grundlage eines Umstrukturierungsplans nach den EUBeihilfevorschriften genehmigt werden.
Siehe auch das Informationsblatt der Kommission zur Anwendung der EU-Beihilfevorschriften auf den
Bankensektor: „ State aid to European banks: returning to viability“.
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