Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der ProgrammAktion „Die Gong 96.3 München Rekorde “ der Radio Gong 2000 GmbH &
Co. KG ("Radio Gong 96.3"), Franz-Joseph-Str. 14, 80801 München.
Mit der Teilnahme an der Programm-Aktion erkennen die Teilnehmer die
folgenden Bedingungen als verbindlich an:
1. Gewinn/Aktionsdauer
Die Teilnehmer der Aktion haben die Möglichkeit, 10.000,00 € zu gewinnen.
Die Siegprämie wird ausschließlich an den Finder des Rekordhalters
ausbezahlt.
Die Aktion findet statt von Dienstag, den 29.03.2016 bis Mittwoch,
den 06.04.2016 um 12 Uhr.
Radio Gong 96.3 behält sich vor, das nachfolgend beschriebene Gewinnspiel
ganz oder in Teilen abzubrechen oder zu verlängern, ohne dass sich daraus
Ansprüche auf Haftung bzw. Schadensersatz ableiten lassen. Dies gilt
insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht
ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, so etwa bei höherer Gewalt,
Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen
und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die
Integrität und/oder die reguläre und ordnungsgemäße Durchführung und
das Gewinnspiel beeinflussen.
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, mit Ausnahme der
folgenden: Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter der
Landesmedienanstalten und alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater von
Radio Gong 96.3 sowie der mit Radio Gong 96.3 verbundenen Unternehmen
(gem. § 15 Aktiengesetz). Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen und
Lebenspartner der genannten Personen.
3. Ablauf und Modus
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist nur online über www.radiogong.de
möglich.
Jeweils am Montag des Aktionszeitraums wird ein zu suchender MünchenRekord von Radio Gong 96.3 über die Kommunikationskanäle – mindestens
jedoch im On-Air Programm – des Senders bekanntgegeben. Die Aktion ist
begrenzt und beginnt am Dienstag 29.03.2016 zwischen 5 und 9 Uhr und
endet
am
Mittwoch,
06.04.2016
um
12
Uhr.
Der
Gewinner
wird
voraussichtlich am Donnerstag, 07.04.2016 in der Morning Show zwischen
5 und 9 Uhr bekanntgegeben.
Gewonnen hat der Finder des Rekordhalters. Somit gewinnt nicht die
„Rekordhalter“, sondern derjenige, der ihn gefunden hat. Der Finder braucht
die Zustimmung des Rekordhalters, dass er diesen bei Radio Gong 96.3 mit
seinem Rekord anmelden kann. Radio Gong 96.3 weist ausdrücklich darauf
hin, dass die Rekordhalter sowie der Finder einen dauerhaften Wohnsitz im
UKW-Sendegebiet von Gong 96.3 nachweisen müssen.
Das UKW-Sendegebiet grenzt sich wie folgt ein:
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Stadtgebiet München
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Landkreise München:
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Unterschleißheim
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Oberschleißheim
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Garching
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Ismaning
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Unterföhring
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Aschheim
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Kirchheim
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Feldkirchen
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Haar
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Putzbrunn
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Grasbrunn
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Hohenbrunn
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Höhenkirchen-Siegertsbrunn
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Aying
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Sauerlach
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Brunnthal
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Ottobrunn
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Neubiberg
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Unterhaching
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Taufkirchen
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Oberhaching
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Straßlach-Dingharting
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Grünwald
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Pullach
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Baierbrunn
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Schäftlarn
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Neuried
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Planegg
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Gräfelfing
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Landkreis Dachau
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Landkreis Freising
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Landkreis Erding
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Landkreis Ebersberg
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Landkreis Rosenheim
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Landkreis Miesbach
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Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
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Landkreis Starnberg
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Landkreis Fürstenfeldbruck
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Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm
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Landkreis Aichach-Friedberg
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Landkreis Landsberg am Lech
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Landkreis Weilheim-Schongau
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Landkreis Mühldorf am Inn
-
Landkreis Landshut
Der in dem oben beschriebenen Zeitraum zu findende Rekord von Radio
Gong 96.3 ist:
„Der Münchner oder die Münchnerin mit den meisten Schuhpaaren“
Aus allen berücksichtigungsfähigen Vorschlägen, die auf radiogong.de
eingereicht werden, wird der/die Münchner/in mit den meisten Schuhen
gesucht.
Als „Schuhe“ definieren wir Schuh-Paare, einzelne Schuhe zählen nicht.
Es gelten alle Schuhe, ausgenommen sind Badeschlappen, Bettschuhe,
Schwimmflossen und Skischuhe.
Weiter gelten nur Schuh-Paare, die
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alle unterschiedlich sind (Gleiche Modelle zählen nur bei
unterschiedlicher Farbe)
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alle einer Person gehören und somit deren Schuhgröße entsprechen (da
Schuhe unterschiedlich groß ausfallen, ist eine Abweichung von einer
Schuhgröße gültig. Bsp.: Eine Person hat Schuhgröße 39, aber manche
Schuhe in Größe 38, da diese groß ausfallen).
-
einer Privatperson gehören. Anmeldungen im Zusammenhang mit
gewerblichen Institutionen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Die bei der Anmeldung angegebenen Daten müssen der Wahrheit
entsprechen. Entsteht bei der Prüfung der Anmeldung für das Gong 96.3
Jury Team der Eindruck einer nicht ehrlichen Anmeldung (z.B. die Schuhe
gehören unterschiedlichen Personen), behält sich Gong 96.3 vor, die
Anmeldung von der Teilnahme auszuschließen.
Der Finder des Münchners/ der Münchnerin mit den meisten Schuhen
bekommt die 10.000 Euro Finderlohn. Sollte der Rekordhalter von
mehreren Personen angemeldet werden, entscheidet das Los über den
Gewinner der 10.000 Euro. Das Los entscheidet auch, wenn mehrere
Rekordhalter angemeldet werden, die gleich viele Schuhe haben.
Die abgegebenen Daten müssen vollständig und korrekt sein und der
Wahrheit entsprechen und bis zum jeweiligen Teilnahmeschluss online
übermittelt werden.
Radio Gong 96.3 kann den anmeldenden Finder kontaktieren und
gegebenenfalls – im Gewinnfall und Ermessen des Senders – zurückrufen.
4. Einwilligung/Rechteübertragung
Der Gewinner sowie die gefundenen Personen verpflichten sich, im üblichen
und vertretbaren Umfang für Audio-, Foto-/Bild- und Textwerbung, auch im
Internet und/oder über Radio Gong 96.3 zur Verfügung zu stehen. Sie sind
außerdem einverstanden, dass ihre vollständigen Namen und Wohnorte im
Zusammenhang mit diesem Gewinn im Programm von Radio Gong 96.3
sowie im Internet genannt werden. Dies wird bei einem Besuch im Sender
von Radio Gong 96.3 von beiden schriftlich bestätigt.
Zudem erklären der Gewinner sowie die gefundenen Personen die
grundsätzliche Bereitschaft, auf Interviewanfragen von Radio Gong 96.3
oder anderer Medien im Zusammenhang mit seinem Gewinn einzugehen und
an der Herstellung von Bild- und Filmmaterial mitzuwirken (z. B. öffentliche
Preisübergabe, Fototermin etc.).
Jeder Teilnehmer räumt Radio Gong 96.3 die zeitlich, räumlich und inhaltlich
uneingeschränkten Rechte zur Nutzung aller eingesandten Unterlagen und
aller vom Teilnehmer mit Radio Gong 96.3 geführten Telefonate, Gespräche
und Aufzeichnungen im Programm von Radio Gong 96.3 sowie im Internet
ein, und zwar auch zu Werbezwecken.
5. Ausschluss von der Teilnahme
Radio Gong 96.3
ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese
Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der
Teilnahme oder vom Gewinn auszuschließen. Darunter fallen zum Beispiel
Versuche, den Teilnahmevorgang zu beeinflussen, etwa durch Störung des
Ablaufs, durch Beleidigung, Belästigung oder Bedrohung von Mitarbeitern
oder
anderer
Teilnehmer.
Liegen
die
Voraussetzungen
für
einen
Teilnahmeausschluss vor, ist Radio Gong 96.3 auch berechtigt, bereits
gewährte Gewinne zurückfordern.
6. Rechtsweg
Radio Gong 96.3 gewährt den Gewinn nur, wenn der Gewinner alle
Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllt. Der Rechtsweg ist
für die Durchführung der Aktion, die Gewinnentscheidung und auch die
Gewährung des Gewinns ausgeschlossen.
7. Haftungsausschluss
Radio Gong 96.3 ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu
senden und korrekte Aussagen im Programm zu machen.
Radio Gong 96.3 haftet jedoch nicht für Fehlaussagen oder technisch
bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.