© senporta 2016 Leistungen für die unterschiedlichen Pflegegrade! ! Auf einer Skala von 1-100 werden die einzelnen Faktoren errechnet, die letztendlich den Pflegegrad ausmachen: ! Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung derSelbstständigkeit 12,5 – 26,5 Punkte Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 27 – 47 Punkte Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 47,5 – 69,5 Punkte Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit 70 – 89,5 Punkte Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung ab 90 Punkte ! ! Pflegegrad 1! ! ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit für Menschen, die bislang die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 nicht erfüllen. Voraussetzungen! Grundpflege:! ! 27 - 60 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! nein! Präsenz tagsüber: ! nein Psych.Unterstützung: bis 1 Mal täglich! ! Leistungen! ! monatliche Leistungen ab 2017 Pflegegeld Pflegesachleistung Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro Leistungen für stationäre Pflege 125 Euro Eigenanteil für stationäre Pflege ! Pflegegrad 2! ! wird bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet. Es wird, genau wie in allen folgenden Pflegegraden zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz (eeA) unterschieden.! ! Voraussetzungen ! Grundpflege: ! ! 30 - 127 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! 0 - 1 Mal! Präsenz tagsüber: ! nein! Psych. Unterstützung: bis 1 Mal täglich! ! © senporta 2016 Pflegegrad 2 Voraussetzungen mit eeA! Grundpflege: ! ! 8 - 58 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! nein! Präsenz tagsüber: ! weniger als 6 Stunden! Psych. Unterstützung:! 2 - 12 Mal täglich! ! Leistungen! monatliche Leistungen ab 2017 Pflegegeld 316 Euro Pflegesachleistung 689 Euro Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro Leistungen für stationäre Pflege 770 Euro Eigenanteil für stationäre Pflege 580 Euro ! Pflegegrad 3! ! Voraussetzungen! Grundpflege:! ! 131 - 278 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! 0 - 2 Mal! Präsenz tagsüber: ! weniger als 6 Stunden Psych. Unterstützung: 2 - 6 Mal täglich! ! Voraussetzungen mit eeA! Grundpflege: ! ! 8 - 74 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! 0 - 2 Mal! Präsenz tagsüber: ! 6 - 12 Stunden Psych. Unterstützung: 6 Mal täglich bis ständig! ! Leistungen! monatliche Leistungen ab 2017 Pflegegeld 545 Euro Pflegesachleistung 1298 Euro Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro Leistungen für stationäre Pflege 1262 Euro Eigenanteil für stationäre Pflege 580 Euro ! ! ! ! © senporta 2016 Pflegegrad 4! ! Voraussetzungen! Grundpflege:! ! 184 - 300 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! 2 - 3 Mal! Präsenz tagsüber: ! 6 - 12 Stunden! Psych. Unterstützung: bis 2 - 6 Mal täglich! ! Voraussetzungen mit eeA! Grundpflege: ! ! 128 - 250 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! 1 - 6 Mal! Präsenz tagsüber: ! rund um die Uhr! Psych. Unterstützung: 7 Mal täglich bis ständig! ! Leistungen! monatliche Leistungen ab 2017 Pflegegeld 728 Euro Pflegesachleistung 1612 Euro Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro Leistungen für stationäre Pflege 1775 Euro Eigenanteil für stationäre Pflege 580 Euro ! Pflegegrad 5! ! ist der höchste Pflegegrad. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.! ! Voraussetzungen! Grundpflege: ! ! 24 - 279 Minuten! Nächtliche Hilfen: ! mind. 3 Mal! Präsenz tagsüber: ! rund um die Uhr! Psych. Unterstützung: mind. 12 Mal täglich! ! Leistungen monatliche Leistungen ab 2017 Pflegegeld 901 Euro Pflegesachleistung 1995 Euro Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen 125 Euro Leistungen für stationäre Pflege 2005 Euro Eigenanteil für stationäre Pflege 580 Euro
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