Die Leistungen der Pflegeversicherung je Pflegegrad ab

© senporta 2016
Leistungen für die unterschiedlichen Pflegegrade!
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Auf einer Skala von 1-100 werden die einzelnen Faktoren errechnet, die letztendlich den
Pflegegrad ausmachen:
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Pflegegrad 1 geringe Beeinträchtigung derSelbstständigkeit
12,5 – 26,5 Punkte
Pflegegrad 2 Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
27 – 47 Punkte
Pflegegrad 3 Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
47,5 – 69,5 Punkte
Pflegegrad 4 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
70 – 89,5 Punkte
Pflegegrad 5 Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit
besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
ab 90 Punkte
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Pflegegrad 1!
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ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit für Menschen, die bislang die Grundbedingungen für
die Pflegestufe 0 nicht erfüllen. Voraussetzungen!
Grundpflege:! !
27 - 60 Minuten!
Nächtliche Hilfen: ! nein!
Präsenz tagsüber: ! nein
Psych.Unterstützung: bis 1 Mal täglich!
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Leistungen!
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monatliche Leistungen ab 2017
Pflegegeld
Pflegesachleistung
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 Euro
Leistungen für stationäre Pflege
125 Euro
Eigenanteil für stationäre Pflege
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Pflegegrad 2!
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wird bereits mit einem geringeren Zeitaufwand an Pflege zugeordnet. Es wird, genau wie in allen
folgenden Pflegegraden zwischen Pflegebedürftigen mit und ohne erheblich eingeschränkter
Alltagskompetenz (eeA) unterschieden.!
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Voraussetzungen !
Grundpflege: ! !
30 - 127 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
0 - 1 Mal!
Präsenz tagsüber: ! nein!
Psych. Unterstützung: bis 1 Mal täglich!
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Pflegegrad 2
Voraussetzungen mit eeA!
Grundpflege: ! !
8 - 58 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
nein!
Präsenz tagsüber: ! weniger als 6 Stunden!
Psych. Unterstützung:! 2 - 12 Mal täglich!
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Leistungen!
monatliche Leistungen ab 2017
Pflegegeld
316 Euro
Pflegesachleistung
689 Euro
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 Euro
Leistungen für stationäre Pflege
770 Euro
Eigenanteil für stationäre Pflege
580 Euro
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Pflegegrad 3!
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Voraussetzungen!
Grundpflege:! !
131 - 278 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
0 - 2 Mal!
Präsenz tagsüber: ! weniger als 6 Stunden
Psych. Unterstützung: 2 - 6 Mal täglich!
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Voraussetzungen mit eeA!
Grundpflege: ! !
8 - 74 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
0 - 2 Mal!
Präsenz tagsüber: ! 6 - 12 Stunden
Psych. Unterstützung: 6 Mal täglich bis ständig!
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Leistungen!
monatliche Leistungen ab 2017
Pflegegeld
545 Euro
Pflegesachleistung
1298 Euro
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 Euro
Leistungen für stationäre Pflege
1262 Euro
Eigenanteil für stationäre Pflege
580 Euro
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Pflegegrad 4!
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Voraussetzungen!
Grundpflege:! !
184 - 300 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
2 - 3 Mal!
Präsenz tagsüber: ! 6 - 12 Stunden!
Psych. Unterstützung: bis 2 - 6 Mal täglich!
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Voraussetzungen mit eeA!
Grundpflege: ! !
128 - 250 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
1 - 6 Mal!
Präsenz tagsüber: ! rund um die Uhr!
Psych. Unterstützung: 7 Mal täglich bis ständig!
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Leistungen!
monatliche Leistungen ab 2017
Pflegegeld
728 Euro
Pflegesachleistung
1612 Euro
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 Euro
Leistungen für stationäre Pflege
1775 Euro
Eigenanteil für stationäre Pflege
580 Euro
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Pflegegrad 5!
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ist der höchste Pflegegrad. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen
außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der
Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven
Fähigkeiten gemacht.!
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Voraussetzungen!
Grundpflege: ! !
24 - 279 Minuten!
Nächtliche Hilfen: !
mind. 3 Mal!
Präsenz tagsüber: ! rund um die Uhr!
Psych. Unterstützung: mind. 12 Mal täglich!
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Leistungen
monatliche Leistungen ab 2017
Pflegegeld
901 Euro
Pflegesachleistung
1995 Euro
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
125 Euro
Leistungen für stationäre Pflege
2005 Euro
Eigenanteil für stationäre Pflege
580 Euro