einfach supervital

SO EINFACH GEHT'S
Möchten auch Sie Ihre Versiche­rungen zur vita surselva wechseln?
Wir übernehmen für Sie den
administra­tiven Aufwand und helfen
Ihnen beim Versicherungs­wechsel.
Verlangen Sie eine persönliche
Beratung! Wir sind für Sie da,
suchen faire und individuelle
Lö­sungen, damit Sie sich rundum
wohlfühlen.
WETTBEWERB
KONTAKTIEREN
SIE UNS
Unter allen Neukunden verlosen
wir ein Wellness-Wochenende für
zwei Personen!
vita surselva
Postfach 217
Bahnhofstrasse 33
7130 Ilanz/Glion
jetzutr zsuerlva
vitac shseln und
we ofitieren !
pr
081 925 61 60
www.vitasurselva.ch
wir sind in
ihrer nähe!
EINFACH
SUPERVITAL
JETZT ZUR VITA SURSELVA
WECHSELN UND PROFITIEREN
WICHTIGE INFOS ZUM
VERSICHERUNGSWECHSEL
Warum die Krankenkasse zur
vita surselva wechseln?
– Die Kündigung einer Versicherung
muss schriftlich und per Ein­
schreiben erfolgen. Kündigungen
per E-Mail sind nicht zulässig.
Die vita surselva zählt zu den klei­neren
Krankenversicherern der Schweiz.
Dies erlaubt uns, persönlicher und
individueller auf unsere Kunden einzu­­gehen als es für eine grosse Kasse
möglich ist. Wir nehmen uns Zeit
für jeden Einzelnen – bei uns handeln
Menschen für Menschen.
wir setzen
uns für
sie ein!
– Wir sind in Ihrer Nähe
– Wir sprechen Ihre Sprache
– Wir setzen uns für Sie ein
– Wir bieten günstige und leistungsstarke Versicherungsprodukte
– Wir suchen massgeschneiderte
und faire Lösungen
– Wir sind für Sie da: Montag – Freitag
08.00 – 12.00 Uhr /13.30 – 17.30 Uhr
und am Mittwoch bis 19.00 Uhr
oder nach Vereinbarung
–Die obligatorische Krankenpflege­
ver­sicherung kann jeweils bis
30. November gekündigt werden.
Bei offenen Prämien und offenen
Kostenbeteiligungen ist die Kün­digung
nicht gültig.
– Bei den Zusatzversicherungen muss
ein Formular mit Angaben zur
persönlichen Gesundheit ausgefüllt
werden. Wenn dieser Antrag angenommen wird, kann die Kündigung
bestehender Zusatzversicherungen
erfolgen.
semplamein
vita
surselv a
wir hre
sprechaench i e!
spr
– Zusatzversicherungen gemäss
VVG haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Einzelne
Gesellschaften haben bei ihren
Zusatzversicherungen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.
– Bei einer Prämienanpassung
können auch die Zusatzversicherungen bis 30. November gekündigt
werden.
– Viele Gesellschaften haben
Mehr­jahresverträge (3 oder 5
Jahre). Diese Zusatzversicherungen
können nur gekündigt werden,
wenn diese innerhalb der Vertragsdauer eine Prämien­an­passung
erfahren.
vita surselva | Postfach 217 | Bahnhofstrasse 33 | 7130 Ilanz/Glion
081 925 61 60 | www.vitasurselva.ch