SO EINFACH GEHT'S Möchten auch Sie Ihre Versicherungen zur vita surselva wechseln? Wir übernehmen für Sie den administrativen Aufwand und helfen Ihnen beim Versicherungswechsel. Verlangen Sie eine persönliche Beratung! Wir sind für Sie da, suchen faire und individuelle Lösungen, damit Sie sich rundum wohlfühlen. WETTBEWERB KONTAKTIEREN SIE UNS Unter allen Neukunden verlosen wir ein Wellness-Wochenende für zwei Personen! vita surselva Postfach 217 Bahnhofstrasse 33 7130 Ilanz/Glion jetzutr zsuerlva vitac shseln und we ofitieren ! pr 081 925 61 60 www.vitasurselva.ch wir sind in ihrer nähe! EINFACH SUPERVITAL JETZT ZUR VITA SURSELVA WECHSELN UND PROFITIEREN WICHTIGE INFOS ZUM VERSICHERUNGSWECHSEL Warum die Krankenkasse zur vita surselva wechseln? – Die Kündigung einer Versicherung muss schriftlich und per Ein schreiben erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind nicht zulässig. Die vita surselva zählt zu den kleineren Krankenversicherern der Schweiz. Dies erlaubt uns, persönlicher und individueller auf unsere Kunden einzugehen als es für eine grosse Kasse möglich ist. Wir nehmen uns Zeit für jeden Einzelnen – bei uns handeln Menschen für Menschen. wir setzen uns für sie ein! – Wir sind in Ihrer Nähe – Wir sprechen Ihre Sprache – Wir setzen uns für Sie ein – Wir bieten günstige und leistungsstarke Versicherungsprodukte – Wir suchen massgeschneiderte und faire Lösungen – Wir sind für Sie da: Montag – Freitag 08.00 – 12.00 Uhr /13.30 – 17.30 Uhr und am Mittwoch bis 19.00 Uhr oder nach Vereinbarung –Die obligatorische Krankenpflege versicherung kann jeweils bis 30. November gekündigt werden. Bei offenen Prämien und offenen Kostenbeteiligungen ist die Kündigung nicht gültig. – Bei den Zusatzversicherungen muss ein Formular mit Angaben zur persönlichen Gesundheit ausgefüllt werden. Wenn dieser Antrag angenommen wird, kann die Kündigung bestehender Zusatzversicherungen erfolgen. semplamein vita surselv a wir hre sprechaench i e! spr – Zusatzversicherungen gemäss VVG haben in der Regel eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Einzelne Gesellschaften haben bei ihren Zusatzversicherungen eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. – Bei einer Prämienanpassung können auch die Zusatzversicherungen bis 30. November gekündigt werden. – Viele Gesellschaften haben Mehrjahresverträge (3 oder 5 Jahre). Diese Zusatzversicherungen können nur gekündigt werden, wenn diese innerhalb der Vertragsdauer eine Prämienanpassung erfahren. vita surselva | Postfach 217 | Bahnhofstrasse 33 | 7130 Ilanz/Glion 081 925 61 60 | www.vitasurselva.ch
© Copyright 2024 ExpyDoc