Amtsblatt der Stadt Köln, 47. Jahrgang G2663, Ausgegeben am 3

Stadt Köln
Die Oberbürgermeisterin
Der
Oberbürgermeister
Amtsblatt der Stadt Köln
44. Jahrgang
Jahrgang
47.
G 2663
2663
G
Ausgegeben
am 3.
23.Februar
Januar 2016
2013
Ausgegeben am
Inhalt
Inhalt
29
047
29
Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung über die
Öffentliche
Bekanntmachung von Bauleitplänen
Festlegungen gemäß
§ 8Änderung
der Satzung
Stadt Köln
Wirksamwerden
der 198.
desder
Flächennutvom
28.
Februar
2005
über
die
Erhebung
von Beiträgen
zungsplans (FNP) nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche
(BauGB)
Maßnahmen
vom 29. November
2012
Seite33
45
Arbeitstitel:
Von-Quadt-Straße
in Köln-Dellbrück
Seite
048
30
Rückwirkende Satzung
zur Änderung der Satzung
Bekanntmachung
des Umlegungsausschusses
der der
StadtKöln
Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Seite 34
Stadt
Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln
und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den
Bekanntmachung
SchlachthofBekanntgabe
und den Fleischgroßmarkt
der2 Stadt
Köln Seite 46
Ortsübliche
gemäß § 3a Satz
des Ge-
31
049
setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
Frühzeitige
Beteiligung
der Öffentlichkeit
an der
Bauleitplanung
des
Ergebnisses
der Vorprüfung
des Einzelfalls
nach
§ 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
§gemäß
3c UVPG
Seite 35
Arbeitstitel: Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug West in
Köln-Weiden, 3. Änderung
Seite 47
050
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung
zwischen der Stadt Köln und der Stadt Troisdorf
(Rhein-Sieg-Kreis)
Seite 48
051
Der Oberbürgermeister der Stadt Köln
Bekanntmachung Jägerprüfungstermine
Seite 48
052
Öffentliche Bekanntmachung
Seite 49
053
Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls
nach § 3c UVPG
Seite 49
Öffentliche Ausschreibung nach VOB
054
Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik 2013/0075/2/b
Seite 50
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL
055
Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs
des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q)
Seite 51
056
Sicherung und Bewachung von städtischen
Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r
Seite 52
057
Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q
Seite 54
Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren
058
Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54
059
Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und
Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c
Seite 56
060
Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger
Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und
Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c
061
Seite 57
Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte
Ottostraße - 2013/0012-3_c
Seite 58
Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren
062
Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches
Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q
Seite 60
063
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln
über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem
Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q
Seite 61
Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich
Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q
Seite 63
064
Nummer
Nummer 3
4
Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen
Wirksamwerden der 198. Änderung des Flächennut065
Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil
zungsplans
(FNP)
nach § 6 Absatz
5 Baugesetzbuch
des Integrierten
Handlungskonzeptes
MÜLHEIM
2020
(2013/0092/4)
Seite 65
(BauGB)
Arbeitstitel:
Von-Quadt-Straße
in
Köln-Dellbrück
Verhandlungsverfahren nach VOF
066
3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der
Der
Rat
hat in seiner
Sitzung am 10. September 2015
folgenObjektplanung
(2013/0008/4)
Seite
67
de Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Absatz
5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414), festgestellt:
198. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Mül047 Zweihundertsechsundzwanzigste
Satzung über die
heim,
Köln-Dellbrück
Festlegungen
gemäß
§
8
der
Satzung
der Stadt
Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück
Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von
Beiträgen nachwird
§ 8 Absatz
Satz 2Von-Quadt-Straße,
KAG NRW für
Das Änderungsgebiet
begrenzt1 durch
straßenbauliche
Maßnahmen
Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223
vom 29. November 2012
bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östliche Grenze des Flurstückes 980 und südlicher Grundstücksgrenze Von-QuadtDer Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012
Straße 120 bis 132 a in Köln-Dellbrück.
aufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom
Mit Antrag vom 09.10.2015 wurde der Bezirksregierung Köln
21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610)
die 198. Flächennutzungsplan-Änderung zur Genehmigung
in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetznung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
buch vorgelegt.
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/
Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom
SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die
16.12.2015
dieBeiträgen
Genehmigung
Änderung.
Erhebung von
nach für
§ 8diese
Absatz
1 Satz 2 KAG NRW
für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt
Die
einschließlich
der Begründung
liegt diemit
Köln198.
2005,Änderung
S. 116, 2010,
S. 450) - jeweils
in der bei Erlass
dem
Wirksamwerden
dieser
Bekanntmachung,
das
heißt,
mit
ser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen:
dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln,
beim Stadtplanungsamt der§Stadt
Köln, Zimmer 09.C 09,
1
Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln
Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgeseMontag
und Donnerstag
von
8 Uhr bis
16 Uhr
henen straßenbaulichen
Maßnahmen
werden
gemäß
§ 8 der
Dienstag
von 8 Uhr
18 Uhr,nach
Satzung der Stadt Köln über die Erhebung
von bis
Beiträgen
Mittwoch
Freitag
8 Uhr bis 12 MaßnahUhr,
§ 8 Absatzund
1 Satz
2 KAG NRW für von
straßenbauliche
sowie
nach
besonderer
Vereinbarung,
men vom
28.02.2005
folgende
Festlegungen getroffen:
zur
dauernden Einsichtnahme bereit.
1. Augustastraße
(Stadtbezirk 9)
in dem Straßenabschnitt
Mit von
dieser
Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für
Graf-Adolf-Straße
Satzungen
vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die
bis Vincenzstraße
198.Anliegerstraße
Änderung desgemäß
FNP wirksam.
§ 3 Absatz 2 Ziffer 1
Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Ausnahme einer
Hinweis
aufdurch
Beachtlichkeit
der Verletzung
von VorschrifLeuchte
Aufstellen neuer
Straßenleuchten.
ten über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und
der
Satzungen nach
§ 214 Baugesetzbuch in
der Fassung
2. Buchheimer
Straße
(Stadtbezirk
9)
dem Straßenabschnitt
derinBekanntmachung
vom 23. September 2004 (Bundesvon Mülheimer
Freiheit
gesetzblatt
I Seite 2414)
in der bei Erlass der Satzung gelbis Fassung
Adamsstraße
tenden
Es wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 3. Februar 2016
1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das
Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche
Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie
innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich
gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der
Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen.
Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666) in der bei Erlass der Satzung geltenden
Fassung
§ 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet:
„Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche
Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines
Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,
b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder
der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet
oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“
30
Seite 34
Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der
Stadt Köln
Gemäß § 71 bzw. 83 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
20.07.2004, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414)
in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit ortsüblich bekannt
gemacht:
1. Der Teilumlegungsplan Nr. 2 vom 24.11.2015 für das Umlegungsgebiet Nr. 378 in Köln-Rodenkirchen, in der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 zwischen den nördlichen
Grenzen der Flurstücke 1656, 1671, 1900 und 1673, der
östlichen Grenzen der Flurstücke 1673 und 1571, der
östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 1894, der
westlichen Grenzen der Flurstücke 1894 und 1900, der
nördlichen Grenze des Flurstücks 1899, der südlichen
Grenze des Flurstücks 1898, der nördlichen Grenze des
Flurstücks 1895, der östlichen Grenze des Flurstücks
1896, der östlichen, südlichen und westlichen Grenzen
des Flurstücks 1892, der westlichen Grenze des Flurstücks 1575, der westlichen und südlichen Grenzen des
Flurstücks 1577, der südlichen, westlichen und nördlichen
Grenzen des Flurstücks 1576, der nördlichen Grenzen der
Flurstücke 1577 und 1896, der westlichen Grenze des
Flurstücks 1579, der westlichen und nördlichen Grenzen
des Flurstücks 1580, ist am 05.01.2016 unanfechtbar geworden.
2. Nachstehende Beschlüsse des Umlegungsausschusses
vom 24.11.2015 sind wie folgt unanfechtbar geworden:
2.1U 336/1 und 5 – Stadt Köln und Elisabeth Tils, Christa Saenger, Gertrud Tils u. Ursula Ahrem, Spenrather
Weg, betreffend Zuteilung eines städtischen Einwurfgrundstücks am 05.01.2016,
2.2U 336/1 und 14 – Stadt Köln und Anneliese FeltesSchneider und Uwe Schneider, Spenrather Weg, betreffend Zuteilung eines städtischen Einwurfgrundstücks am 05.01.2016,
2.3U 336/1 und 16 – Stadt Köln und Elisabeth Wermelskirchen, Spenrather Weg, betreffend Zuteilung eines
städtischen Einwurfgrundstücks am 05.01.2016,
2.4U 399a/1 und 2 – Stadt Köln und Erbengemeinschaft
Ditzer, Erdmann, Wagner und Schneider, Auf dem
Sandberg, betreffend Zuteilung eines unvermessenen Einwurfgrundstücks auf die Stadt Köln am
05.01.2016,
2.5U 399a/1 und 15 – Stadt Köln und Erbengemeinschaft
Basseng, Siegburger Straße 512, betreffend Zuteilung
eines unbebauten Einwurfgrundstücks auf die Stadt
Köln nach Fortführungsvermessung und Übernahme in das Liegenschaftskataster und Grundbuch am
05.01.2016,
2.6U 399a/1 und 16 – Stadt Köln und Brita Wellmann,
Siegburger Straße 510, betreffend Zuteilung eines unbebauten Einwurfgrundstücks auf die Stadt Köln nach
Fortführungsvermessung und Übernahme in das Liegenschaftskataster und Grundbuch am 05.01.2016,
Köln, den 25. Januar 2016
Die Oberbürgermeisterin
gez. Reker
Nummer 4
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 3. Februar 2016
31
Nummer 4
Seite 35
Bekanntmachung
Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des
Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG
Die Fa. Amand GmbH & Co. KG plant die Änderung einschließlich Stilllegung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 KrWG der Deponien
50614 und 50616 am Heckhofweg in Köln-Longerich zu beantragen.
Antragsgegenstand ist
– die Sicherung der Deponien mittels einer mineralischen
Oberflächenabdichtung
– die Integration eines Lärmschutzwalls in die Sicherungsmaßnahmen durch die Erhöhung des Deponiescheitels.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG
fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs.
1 durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt,
dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Das Vorhaben kann aufgrund einer überschlägigen Prüfung
unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären.
Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar.
Die Unterlagen können nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes, nach vorheriger Terminabsprache bei
der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, WillyBrandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon 0221-221-36519 eingesehen werden.
Köln, den 28.01.2016
Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Im Auftrag
Rainer Liebmann
Amtsblatt der Stadt Köln
Ausgegeben am 3. Februar 2016
Nummer 4
Seite 36
Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt
G 2663
Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und
http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke.
Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt.
Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr
Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin
Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2;
Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected]
Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de
Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829.
Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ”
Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln
bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen.
Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden.
Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet.
Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der
Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.