Stadt Köln Die Oberbürgermeisterin Der Oberbürgermeister Amtsblatt der Stadt Köln 44. Jahrgang Jahrgang 47. G 2663 2663 G Ausgegeben am 3. 23.Februar Januar 2016 2013 Ausgegeben am Inhalt Inhalt 29 047 29 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Festlegungen gemäß § 8Änderung der Satzung Stadt Köln Wirksamwerden der 198. desder Flächennutvom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen zungsplans (FNP) nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche (BauGB) Maßnahmen vom 29. November 2012 Seite33 45 Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück Seite 048 30 Rückwirkende Satzung zur Änderung der Satzung Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der der StadtKöln Köln vom 28. April 2010 über die Aufhebung der Seite 34 Stadt Gebührensatzung für den Schlachthof der Stadt Köln und der Satzung für den Schlachtviehgroßmarkt, den Bekanntmachung SchlachthofBekanntgabe und den Fleischgroßmarkt der2 Stadt Köln Seite 46 Ortsübliche gemäß § 3a Satz des Ge- 31 049 setzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) §gemäß 3c UVPG Seite 35 Arbeitstitel: Weiden-Süd/Teilbereich Grünzug West in Köln-Weiden, 3. Änderung Seite 47 050 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Köln und der Stadt Troisdorf (Rhein-Sieg-Kreis) Seite 48 051 Der Oberbürgermeister der Stadt Köln Bekanntmachung Jägerprüfungstermine Seite 48 052 Öffentliche Bekanntmachung Seite 49 053 Bekanntmachung Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Seite 49 Öffentliche Ausschreibung nach VOB 054 Berliner Straße, Mehrfamilienhaus, Köln - Elektrotechnik 2013/0075/2/b Seite 50 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL 055 Berufskolleg Ehrenfeld - Ausstattung des Buffetbereichs des Übungsrestaurants (2013/0135/4/q) Seite 51 056 Sicherung und Bewachung von städtischen Gebäuden und Liegenschaften - 2013/0041/1/r Seite 52 057 Reparatur von Overheadprojekoren - 2013/0076/2/q Seite 54 Öffentliche Ausschreibungen nach VOB - Offenes Verfahren 058 Neubau Hubschrauberrettungsstation, Köln Kalkberg Landschaftsbauarbeiten - Zaunanlagen - 2012/2459/2/c Seite 54 059 Neubau Kopfbau Gymnasium Schaurtestraße - Putz- und Stuckarbeiten - 2013/0094-3_c Seite 56 060 Generalinstandsetzung und Erweiterung Görlinger Zentrum/Tollerstraße, Trakt C + E - Putz- und Stuckarbeiten - 2012/2608-3_c 061 Seite 57 Neubau Grundschule mit Turnhalle und Kindertagesstätte Ottostraße - 2013/0012-3_c Seite 58 Öffentliche Ausschreibungen nach VOL - Offenes Verfahren 062 Rettungsdienst der Stadt Köln - Medizinisches Verbrauchsmaterial - 2012/2456/5/q Seite 60 063 Abschluss eines Rahmenvertrages für die Stadt Köln über Dienstleistungen im Bereich SAP mit dem Schwerpunkt SAP PSCD - 2013/0049/5/q Seite 61 Rahmenvertrag bei der Stadt Köln im Bereich Anwendungsintegration BS2000 - 2013/2668-3_q Seite 63 064 Nummer Nummer 3 4 Öffentliche Bekanntmachung von Bauleitplänen Wirksamwerden der 198. Änderung des Flächennut065 Köln - Projekt „Programmevaluation“ als Bestandteil zungsplans (FNP) nach § 6 Absatz 5 Baugesetzbuch des Integrierten Handlungskonzeptes MÜLHEIM 2020 (2013/0092/4) Seite 65 (BauGB) Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück Verhandlungsverfahren nach VOF 066 3. Baustufe Nord-Süd-Stadtbahn - Leistungen der Der Rat hat in seiner Sitzung am 10. September 2015 folgenObjektplanung (2013/0008/4) Seite 67 de Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414), festgestellt: 198. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk Mül047 Zweihundertsechsundzwanzigste Satzung über die heim, Köln-Dellbrück Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Arbeitstitel: Von-Quadt-Straße in Köln-Dellbrück Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nachwird § 8 Absatz Satz 2Von-Quadt-Straße, KAG NRW für Das Änderungsgebiet begrenzt1 durch straßenbauliche Maßnahmen Wiesenstraße, östlicher Grenze der Flurstücke 502, 1999, 1223 vom 29. November 2012 bis 1226, 962, 964, Kemperbach bis östliche Grenze des Flurstückes 980 und südlicher Grundstücksgrenze Von-QuadtDer Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 15.11.2012 Straße 120 bis 132 a in Köln-Dellbrück. aufgrund der §§ 2 und 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom Mit Antrag vom 09.10.2015 wurde der Bezirksregierung Köln 21. Oktober 1969 (GV NRW 1969, S. 712/SGV NRW 610) die 198. Flächennutzungsplan-Änderung zur Genehmigung in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnach § 6 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetznung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der buch vorgelegt. Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/ Die Bezirksregierung Köln erteilte mit Schreiben vom SGV NRW 2023) und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die 16.12.2015 dieBeiträgen Genehmigung Änderung. Erhebung von nach für § 8diese Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Die einschließlich der Begründung liegt diemit Köln198. 2005,Änderung S. 116, 2010, S. 450) - jeweils in der bei Erlass dem Wirksamwerden dieser Bekanntmachung, das heißt, mit ser Satzung geltenden Fassung - diese Satzung beschlossen: dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln, beim Stadtplanungsamt der§Stadt Köln, Zimmer 09.C 09, 1 Stadthaus, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgeseMontag und Donnerstag von 8 Uhr bis 16 Uhr henen straßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Dienstag von 8 Uhr 18 Uhr,nach Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von bis Beiträgen Mittwoch Freitag 8 Uhr bis 12 MaßnahUhr, § 8 Absatzund 1 Satz 2 KAG NRW für von straßenbauliche sowie nach besonderer Vereinbarung, men vom 28.02.2005 folgende Festlegungen getroffen: zur dauernden Einsichtnahme bereit. 1. Augustastraße (Stadtbezirk 9) in dem Straßenabschnitt Mit von dieser Bekanntmachung, die an die Stelle der sonst für Graf-Adolf-Straße Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung tritt, wird die bis Vincenzstraße 198.Anliegerstraße Änderung desgemäß FNP wirksam. § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Erneuerung der Straßenbeleuchtung mit Ausnahme einer Hinweis aufdurch Beachtlichkeit der Verletzung von VorschrifLeuchte Aufstellen neuer Straßenleuchten. ten über die Aufstellung des Flächennutzungsplans und der Satzungen nach § 214 Baugesetzbuch in der Fassung 2. Buchheimer Straße (Stadtbezirk 9) dem Straßenabschnitt derinBekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesvon Mülheimer Freiheit gesetzblatt I Seite 2414) in der bei Erlass der Satzung gelbis Fassung Adamsstraße tenden Es wird gemäß § 215 Absatz 2 Baugesetzbuch darauf hingewiesen, dass die Verletzung der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummern Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 3. Februar 2016 1 bis 3 Baugesetzbuch bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 Baugesetzbuch beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich sind, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründet, ist darzulegen. Hinweis auf die Rechtsfolgen nach § 7 Absatz 6 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Seite 666) in der bei Erlass der Satzung geltenden Fassung § 7 Absatz 6 Satz 1 Gemeindeordnung lautet: „Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes kann gegen Satzungen, sonstige ortsrechtliche Bestimmungen und Flächennutzungspläne nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) die Satzung, die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.“ 30 Seite 34 Bekanntmachung des Umlegungsausschusses der Stadt Köln Gemäß § 71 bzw. 83 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 20.07.2004, bekannt gemacht am 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht: 1. Der Teilumlegungsplan Nr. 2 vom 24.11.2015 für das Umlegungsgebiet Nr. 378 in Köln-Rodenkirchen, in der Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 zwischen den nördlichen Grenzen der Flurstücke 1656, 1671, 1900 und 1673, der östlichen Grenzen der Flurstücke 1673 und 1571, der östlichen und südlichen Grenze des Flurstücks 1894, der westlichen Grenzen der Flurstücke 1894 und 1900, der nördlichen Grenze des Flurstücks 1899, der südlichen Grenze des Flurstücks 1898, der nördlichen Grenze des Flurstücks 1895, der östlichen Grenze des Flurstücks 1896, der östlichen, südlichen und westlichen Grenzen des Flurstücks 1892, der westlichen Grenze des Flurstücks 1575, der westlichen und südlichen Grenzen des Flurstücks 1577, der südlichen, westlichen und nördlichen Grenzen des Flurstücks 1576, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 1577 und 1896, der westlichen Grenze des Flurstücks 1579, der westlichen und nördlichen Grenzen des Flurstücks 1580, ist am 05.01.2016 unanfechtbar geworden. 2. Nachstehende Beschlüsse des Umlegungsausschusses vom 24.11.2015 sind wie folgt unanfechtbar geworden: 2.1U 336/1 und 5 – Stadt Köln und Elisabeth Tils, Christa Saenger, Gertrud Tils u. Ursula Ahrem, Spenrather Weg, betreffend Zuteilung eines städtischen Einwurfgrundstücks am 05.01.2016, 2.2U 336/1 und 14 – Stadt Köln und Anneliese FeltesSchneider und Uwe Schneider, Spenrather Weg, betreffend Zuteilung eines städtischen Einwurfgrundstücks am 05.01.2016, 2.3U 336/1 und 16 – Stadt Köln und Elisabeth Wermelskirchen, Spenrather Weg, betreffend Zuteilung eines städtischen Einwurfgrundstücks am 05.01.2016, 2.4U 399a/1 und 2 – Stadt Köln und Erbengemeinschaft Ditzer, Erdmann, Wagner und Schneider, Auf dem Sandberg, betreffend Zuteilung eines unvermessenen Einwurfgrundstücks auf die Stadt Köln am 05.01.2016, 2.5U 399a/1 und 15 – Stadt Köln und Erbengemeinschaft Basseng, Siegburger Straße 512, betreffend Zuteilung eines unbebauten Einwurfgrundstücks auf die Stadt Köln nach Fortführungsvermessung und Übernahme in das Liegenschaftskataster und Grundbuch am 05.01.2016, 2.6U 399a/1 und 16 – Stadt Köln und Brita Wellmann, Siegburger Straße 510, betreffend Zuteilung eines unbebauten Einwurfgrundstücks auf die Stadt Köln nach Fortführungsvermessung und Übernahme in das Liegenschaftskataster und Grundbuch am 05.01.2016, Köln, den 25. Januar 2016 Die Oberbürgermeisterin gez. Reker Nummer 4 Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 3. Februar 2016 31 Nummer 4 Seite 35 Bekanntmachung Ortsübliche Bekanntgabe gemäß § 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) des Ergebnisses der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 3c UVPG Die Fa. Amand GmbH & Co. KG plant die Änderung einschließlich Stilllegung gemäß § 35 Abs. 3 Satz 2 KrWG der Deponien 50614 und 50616 am Heckhofweg in Köln-Longerich zu beantragen. Antragsgegenstand ist – die Sicherung der Deponien mittels einer mineralischen Oberflächenabdichtung – die Integration eines Lärmschutzwalls in die Sicherungsmaßnahmen durch die Erhöhung des Deponiescheitels. Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des UVPG fällt, wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 3c Abs. 1 durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann aufgrund einer überschlägigen Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 2 Nr. 2 UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 12 UVPG zu berücksichtigen wären. Gemäß § 3a Satz 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbstständig anfechtbar. Die Unterlagen können nach den Bestimmungen des Umweltinformationsgesetzes, nach vorheriger Terminabsprache bei der Stadt Köln, Umwelt- und Verbraucherschutzamt, WillyBrandt-Platz 2, 50679 Köln, Telefon 0221-221-36519 eingesehen werden. Köln, den 28.01.2016 Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Im Auftrag Rainer Liebmann Amtsblatt der Stadt Köln Ausgegeben am 3. Februar 2016 Nummer 4 Seite 36 Postvertriebsstück – Entgelt bezahlt G 2663 Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Stadt Köln unter http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/ausschuesse-und-gremien/ für die Ausschüsse und http://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/bezirksvertretungen/ für die Bezirke. Die Sitzungen des Rates der Stadt Köln, öffentlicher Teil, werden unter http://www.stadt-koeln.de als Livestream gezeigt. Redaktionsschluss: Freitag 12 Uhr Herausgeber: Stadt Köln · Die Oberbürgermeisterin Redaktion: Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Laurenzplatz 4, 50667 Köln, Zimmer 2; Telefon 02 21 / 2 21-2 20 74, Fax 02 21 / 2 21-3 76 29, E-Mail: [email protected] Druck: rewi druckhaus, Reiner Winters GmbH, Wiesenstraße 11, 57537 Wissen, Telefon 0 27 42 / 93 23-8, E-Mail: [email protected], www.rewi.de Dieses Produkt wurde auf PEFC-zertifizierten Papieren produziert, PEFC/04-31-0829. Erscheint wöchentlich jeweils mittwochs. ISSN 0172-2522, Einzelpreis 1,50 ” Jahresabonnement: 79,50 ” einschließlich Versand. Abbestellungen sind der Stadtverwaltung Köln bis zum 30.11. eines jeden Jahres schriftlich mitzuteilen. Das Abonnement kann nur zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden und muss im Voraus entrichtet werden. Die evtl. erforderliche Anfertigung von Fotokopien wird entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung in der jeweils gültigen Fassung berechnet. Das Amtsblatt kann gebührenfrei im Bürgerbüro, Laurenzplatz 4, 50667 Köln sowie gegen Tagesentgelt von 1,00 ” in der Zentralbibliothek der StadtBibliothek Köln, Josef-Haubrich-Hof 1, 50676 Köln, eingesehen werden.
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